Memoriale Domini (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen

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(8. Mai 1969: 8. Mai: Die Ritenkongregation wird in zwei selbständige Kongregationen, eine für den Gottesdienst und eine für die Heiligsprechung aufgeteilt.)
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[[Kongregation für den Gottesdienst]] <br>
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im [[Pontifikat]] von [[Papst]]<br>
<center>unseres [[Papst|Heiligen Vaters]]</center>
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[[Paul VI.]]<br>
<center> [[Paul VI.]]</center>
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'''über die Art und Weise der [[Kommunion]]spendung ''' <br>
<center> '''über die Art und Weise der [[Kommunion]]spendung ''' </center>
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[[29. Mai]] [[1969]]<br>
<center> [[29. Mai]] [[1969]]</center>
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(Offizieller [[latein]]ischer Text: [[AAS]] LXI [1969] 541-545; [[Enchiridion Vaticanum]] III) <br>
<center> (Lateinischer Text: [[AAS]] LXI [1969] 541-547) </center>
 
  
<center>  (Quelle: Übersetzt aus dem Französischen, veröffentlicht in der AAS) </center>
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(Quelle: Übersetzt aus dem Französischen, veröffentlicht in der AAS) </center>
  
'''Allgemeiner Hinweis:''' ''Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [http://www.vatican.va/holy_father/index_ge.htm] können als offiziell angesehen werden (Schreiben der [[Libreria Editrice Vaticana]] vom 21. Januar 2008).''
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{{Hinweis Lehramtstexte}}
  
 
Die nachfolgende Instruktion wurde den Bischofskonferenzen übersandt, damit sie diese einer aufmerksamen und vertieften Prüfung unterziehe. Sie wird jetzt veröffentlicht, auf dass alle Gründe und Umstände, die die Handlungsweise des Apostolischen Stuhles bestimmten, bekannt werden.
 
Die nachfolgende Instruktion wurde den Bischofskonferenzen übersandt, damit sie diese einer aufmerksamen und vertieften Prüfung unterziehe. Sie wird jetzt veröffentlicht, auf dass alle Gründe und Umstände, die die Handlungsweise des Apostolischen Stuhles bestimmten, bekannt werden.
  
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'''1''' Indem sie das Gedächtnis des Herrn feiert, bezeugt die Kirche durch den Ritus selbst den Glauben und die Anbetung Christi, der im Opfer gegenwärtig ist und der denen, die am Eucharistischen Tisch teilnehmen, als Speise gegeben wird. Aus diesem Grunde ist die Kirche sehr daran interessiert, dass die Eucharistie auf die würdigste und fruchtbringendste Weise gefeiert und an ihr teilgenommen werde. Unverletzt bewahrt werde dabei jene, durch einen gewissen Fortschritt an uns heranreichende Überlieferung, deren Reichtümer in das [[Brauchtum]]  und das Leben der Kirche übergegangen sind. Mit geschichtlichen Dokumenten ist es nämlich bewiesen, dass die Weise, die Heiligste Eucharistie zu feiern und zu genießen, vielfältig gewesen ist. Auch in unseren Zeiten sind in der Feier derselben Eucharistie nicht wenige noch leichte Änderungen eingeführt worden, was ihren Ritus betrifft, damit er den geistlichen und psychologischen Notwendigkeiten der heute lebenden Menschen angepasst werde.
  
'''1''' Indem sie das Gedächtnis des Herrn feiert, bezeugt die Kirche durch den Ritus selbst den Glauben und die Anbetung Christi, der im Opfer gegenwärtig ist und der denen, die am Eucharistischen Tisch teilnehmen, als Speise gegeben wird. Aus diesem Grunde ist die Kirche sehr daran interessiert, dass die Eucharistie auf die würdigste und fruchtbringendste Weise gefeiert und an ihr teilgenommen werde. Unverletzt bewahrt werde dabei jene, durch einen gewissen Fortschritt an uns heranreichende Überlieferung, deren Reichtümer in das Brauchtum und das Leben der Kirche übergegangen sind. Mit geschichtlichen Dokumenten ist es nämlich bewiesen, dass die Weise, die Heiligste Eucharistie zu feiern und zu genießen, vielfältig gewesen ist. Auch in unseren Zeiten sind in der Feier derselben Eucharistie nicht wenige noch leichte Änderungen eingeführt worden, was ihren Ritus betrifft, damit er den geistlichen und psychologischen Notwendigkeiten der heute lebenden Menschen angepasst werde.
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'''2''' Auch in der Disziplin, die den Empfang des göttlichen Sakramentes durch die Gläubigen regelt, sind Änderungen eingeführt worden. Zu solchen Änderungen, durch bestimmte Umstände veranlasst, gehört auch die Heilige [[Kommunion unter beiden Gestalten]] des Brotes und Weines, die – früher im lateinischen Ritus allgemein üblich – später in Vergessenheit geraten war. Damit war zur Zeit des Konzils von Trient überall eine Lage entstanden, die von demselben Konzil in der dogmatischen Lehre approbiert und verteidigt wurde als angepasst an die Bedingungen der damaligen Zeit.
 
 
'''2''' Auch in der Disziplin, die den Empfang des göttlichen Sakramentes durch die Gläubigen regelt, sind Änderungen eingeführt worden. Zu solchen Änderungen, durch bestimmte Umstände veranlasst, gehört auch die Heilige Kommunion unter beiden Gestalten des Brotes und Weines, die – früher im lateinischen Ritus allgemein üblich – später in Vergessenheit geraten war. Damit war zur Zeit des Konzils von Trient überall eine Lage entstanden, die von demselben Konzil in der dogmatischen Lehre approbiert und verteidigt wurde als angepasst an die Bedingungen der damaligen Zeit.
 
  
 
'''3''' Nachdem diese Weisen (des Empfanges der Heiligsten Eucharistie) erneuert worden sind und so das Zeichen des Eucharistischen Gastmahles und die auf jede Art erfolgende Erfüllung des Auftrages Christi klarer und lebendiger geworden ist, sowie aber auch die vollständige Teilhabe an der Eucharistischen Feier, die durch die Sakramentale Kommunion bezeichnet wird, ist hier und dort in den letzten Jahren der Wunsch entstanden, zu jenem Brauch zurückzukehren, nach welchem das Eucharistische Brot in die Hand des Gläubigen gelegt wird, das er dann selbst in den Mund legt, indem er die Kommunion empfängt.  
 
'''3''' Nachdem diese Weisen (des Empfanges der Heiligsten Eucharistie) erneuert worden sind und so das Zeichen des Eucharistischen Gastmahles und die auf jede Art erfolgende Erfüllung des Auftrages Christi klarer und lebendiger geworden ist, sowie aber auch die vollständige Teilhabe an der Eucharistischen Feier, die durch die Sakramentale Kommunion bezeichnet wird, ist hier und dort in den letzten Jahren der Wunsch entstanden, zu jenem Brauch zurückzukehren, nach welchem das Eucharistische Brot in die Hand des Gläubigen gelegt wird, das er dann selbst in den Mund legt, indem er die Kommunion empfängt.  
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'''4''' Es geschah sogar, dass in bestimmten Gemeinschaften und Orten ein solcher Ritus vorgenommen wurde, obwohl vorher die Genehmigung des Apostolischen Stuhles nicht erbeten worden war und manches mal auch so, dass die Gläubigen dafür auf keine geeignete Weise vorbereitet worden waren.
 
'''4''' Es geschah sogar, dass in bestimmten Gemeinschaften und Orten ein solcher Ritus vorgenommen wurde, obwohl vorher die Genehmigung des Apostolischen Stuhles nicht erbeten worden war und manches mal auch so, dass die Gläubigen dafür auf keine geeignete Weise vorbereitet worden waren.
  
'''5''' Es trifft zwar zu, dass früher einmal die Gläubigen die göttliche Speise in die Hand nehmen und sich in den Mund legen durften, es trifft außerdem zu, dass in der ältesten Zeit, vom Ort wo die Messfeier (Sakrale Funktion ! ) stattfand, die Gläubigen das Allerheiligste, vor allem aus dem Grunde um Wegzehrung zu haben, wenn der Kampf für das Bekenntnis des Glaubens aufgenommen werden musste, mitnehmen konnten –  a b e r  die Dokumente der Kirche und Kirchenväter bezeugen an zahlreichen Stellen die größte Ehrfurcht und die höchste Klugheit, die man der Heiligsten Eucharistie entgegenbrachte :
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'''5''' Es trifft zwar zu, dass früher einmal die Gläubigen die göttliche Speise in die Hand nehmen und sich in den Mund legen durften, es trifft außerdem zu, dass in der ältesten Zeit, vom Ort wo die Messfeier (Sakrale Funktion ! ) stattfand, die Gläubigen das Allerheiligste, vor allem aus dem Grunde um Wegzehrung zu haben, wenn der Kampf für das Bekenntnis des Glaubens aufgenommen werden musste, mitnehmen konnten –  a b e r  die Dokumente der Kirche und [[Kirchenväter]] bezeugen an zahlreichen Stellen die größte Ehrfurcht und die höchste Klugheit, die man der Heiligsten Eucharistie entgegenbrachte :
 
Es soll „niemand... jenes Fleisch essen, ehe er es angebetet hat“ (Augustinus) und für den Empfang wird ermahnt „empfange es, was jedoch darüber, dass du daraus nichts verlierest“ (Cyrill von Jerusalem) „denn es ist der Leib Christi“ (Hippolyt).
 
Es soll „niemand... jenes Fleisch essen, ehe er es angebetet hat“ (Augustinus) und für den Empfang wird ermahnt „empfange es, was jedoch darüber, dass du daraus nichts verlierest“ (Cyrill von Jerusalem) „denn es ist der Leib Christi“ (Hippolyt).
  
 
'''6''' Außerdem wurde die Verwaltung und die Sorge für den Leib und das Blut des Herrn auf ganz besondere Weise den Dienern des Heiligtums oder speziell beauftragten Menschen übergeben: „Nachdem derjenige, der den Vorsitz führt, die Gebete beendet und, dem gesamten Volk zugerufen hat, nehmen diejenigen, die bei uns Diakone genannt werden das Brot und den Wein und das Wasser, über die die Danksagung gesprochen wurde, und teilen sie jedem der Anwesenden zur Anteilnahme aus und bringen sie außerdem den Abwesenden“ (Justinus der Martyrer).
 
'''6''' Außerdem wurde die Verwaltung und die Sorge für den Leib und das Blut des Herrn auf ganz besondere Weise den Dienern des Heiligtums oder speziell beauftragten Menschen übergeben: „Nachdem derjenige, der den Vorsitz führt, die Gebete beendet und, dem gesamten Volk zugerufen hat, nehmen diejenigen, die bei uns Diakone genannt werden das Brot und den Wein und das Wasser, über die die Danksagung gesprochen wurde, und teilen sie jedem der Anwesenden zur Anteilnahme aus und bringen sie außerdem den Abwesenden“ (Justinus der Martyrer).
  
'''7''' Aus diesem Grunde wurde die Aufgabe, die Heilige Eucharistie den Abwesenden zu bringen, von Anfang an ausschließlich den geweihten Amtsträgern übertragen, einerseits, damit den Bedürfnissen der Gläubigen auf sichere Weise entsprochen werde. In der nachfolgenden Zeit, nachdem die Wahrheit des eucharistischen Geheimnisses, seine Kraft sowie die Gegenwart Christi in ihm tiefer erforscht waren, auf Drängen sowohl des Sinnes der Ehrfurcht diesem Hochheiligen Sakrament gegenüber, als auch der Demut, mit welcher es umfangen werden muss, wurde die Gewohnheit eingeführt, dass der Amtsträger selbst den Partikel des konsekrierten Brotes auf die Zunge der Kommunizierenden legt.
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'''7''' Aus diesem Grunde wurde die Aufgabe, die Heilige Eucharistie den Abwesenden zu bringen, von Anfang an ausschließlich den geweihten Amtsträgern übertragen, einerseits, damit den Bedürfnissen der Gläubigen auf sichere Weise entsprochen werde. In der nachfolgenden Zeit, nachdem die Wahrheit des eucharistischen Geheimnisses, seine Kraft sowie die Gegenwart Christi in ihm tiefer erforscht waren, auf Drängen sowohl des Sinnes der Ehrfurcht diesem Hochheiligen Sakrament gegenüber, als auch der Demut, mit welcher es umfangen werden muss, wurde die Gewohnheit eingeführt, dass der Amtsträger selbst den [[Partikel]] des konsekrierten Brotes auf die Zunge der Kommunizierenden legt.
  
 
'''8''' Diese Weise der Kommunionausteilung muss unter Berücksichtigung der gesamten jetzigen Lage der Kirche bewahrt bleiben. Nicht nur, weil auf den überlieferten Brauch gestützt, sondern besonders deshalb, weil sie die Ehrfurcht der Christgläubigen der Eucharistie gegenüber zum Ausdruck bringt. Dieser Brauch ist in keiner Weise der Würde derjenigen abträglich, die einen so hohen Sakramente nahen: Er gehört zu jener Vorbereitung, die erforderlich ist, dass der Leib des Herrn auf die fruchtbarste Weise empfangen werde. Diese Ehrfurcht gebührt nicht dem gewöhnlichen Brot und Trank, sondern zeichnet die Kommunion des Leibes und Blutes des Herrn aus. Durch diese Kommunion „nimmt das Volk Gottes an den Gütern des österlichen Opfers teil, erneuert den Neuen, einmal in Christi Blut von Gott mit den Menschen geschlossenen Bund, der in Glaube und Hoffnung Vorzeichen und Vorläufer des endzeitlichen Mahles im Reiche des Vaters ist“ (AAS, 59/67).
 
'''8''' Diese Weise der Kommunionausteilung muss unter Berücksichtigung der gesamten jetzigen Lage der Kirche bewahrt bleiben. Nicht nur, weil auf den überlieferten Brauch gestützt, sondern besonders deshalb, weil sie die Ehrfurcht der Christgläubigen der Eucharistie gegenüber zum Ausdruck bringt. Dieser Brauch ist in keiner Weise der Würde derjenigen abträglich, die einen so hohen Sakramente nahen: Er gehört zu jener Vorbereitung, die erforderlich ist, dass der Leib des Herrn auf die fruchtbarste Weise empfangen werde. Diese Ehrfurcht gebührt nicht dem gewöhnlichen Brot und Trank, sondern zeichnet die Kommunion des Leibes und Blutes des Herrn aus. Durch diese Kommunion „nimmt das Volk Gottes an den Gütern des österlichen Opfers teil, erneuert den Neuen, einmal in Christi Blut von Gott mit den Menschen geschlossenen Bund, der in Glaube und Hoffnung Vorzeichen und Vorläufer des endzeitlichen Mahles im Reiche des Vaters ist“ (AAS, 59/67).
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'''13''' Wenn aber irgendwo der entgegengesetzte Brauch, nämlich, die Heilige Kommunion in die Hand zu legen, schon überhand genommen hat, wird der Apostolische Stuhl, um den Bischofskonferenzen in der Erfüllung ihres pastoralen Amtes zu helfen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen erschwerten Lage der Dinge, diesen Bischofskonferenzen die Last und den Auftrag erteilen, die besonderen Umstände – wenn solche vorhanden sind – zu erwägen, jedoch unter der Bedingung, dass jede Gefahr, sei es der Verringerung der Ehrfurcht, sei es des Einreißens falscher Meinungen von der Heiligsten Eucharistie, abgewehrt wird und unter der Bedingung sorgfältiger Beseitigung auch der übrigen Unzukömmlichkeiten.
 
'''13''' Wenn aber irgendwo der entgegengesetzte Brauch, nämlich, die Heilige Kommunion in die Hand zu legen, schon überhand genommen hat, wird der Apostolische Stuhl, um den Bischofskonferenzen in der Erfüllung ihres pastoralen Amtes zu helfen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen erschwerten Lage der Dinge, diesen Bischofskonferenzen die Last und den Auftrag erteilen, die besonderen Umstände – wenn solche vorhanden sind – zu erwägen, jedoch unter der Bedingung, dass jede Gefahr, sei es der Verringerung der Ehrfurcht, sei es des Einreißens falscher Meinungen von der Heiligsten Eucharistie, abgewehrt wird und unter der Bedingung sorgfältiger Beseitigung auch der übrigen Unzukömmlichkeiten.
  
'''14''' In solchen Fällen, um den neuen Brauch richtig zu ordnen, sollen die Beschlusskonferenzen nach kluger Prüfung die angebrachten Entscheidungen fällen, die in geheimer Abstimmung mit 2/3 Mehrheit zu beschließen sind.  Diese Entscheidungen sind dann dem Heiligen Stuhl für die notwendige Bestätigung mit der genauen Angabe der Gründe, die zu ihnen geführt haben, zu unterbreiten. Der Heilige Stuhl wird jeden einzelnen Fall genau erwägen und wird auch in Verbindung nicht vergessen, die die Kirchen verschiedener Orte miteinander und auch die Verbindung, die die Einzelkirchen mit der Gesamtkirche haben: Um das gemeinsame Wohl und die gemeinsame Erbauung, sowie auch das Wachstum im Glauben und in der Frömmigkeit zu fördern, welche aus dem gegenseitigen Beispiel erfließt.
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'''14''' In solchen Fällen, um den neuen Brauch richtig zu ordnen, sollen die Beschlusskonferenzen nach kluger Prüfung die angebrachten Entscheidungen fällen, die in geheimer Abstimmung mit 2/3 Mehrheit zu beschließen sind.  Diese Entscheidungen sind dann dem Heiligen Stuhl für die notwendige Bestätigung mit der genauen Angabe der Gründe, die zu ihnen geführt haben, zu unterbreiten. Der Heilige Stuhl wird jeden einzelnen Fall genau erwägen und wird auch in Verbindung nicht vergessen, die die Kirchen verschiedener Orte miteinander und auch die Verbindung, die die Einzelkirchen mit der Gesamtkirche haben: Um das gemeinsame Wohl und die gemeinsame Erbauung, sowie auch das Wachstum im Glauben und in der Frömmigkeit zu fördern, welche aus dem gegenseitigen Beispiel erfließt.
  
 
'''15''' Diese Instruktion, zusammengestellt kraft besonderen Auftrages unseres Heiligen Vaters Papst Paul VI, wurde von ihm kraft seiner apostolischen Autorität am 28. Mai 1969 approbiert. Er hat ebenfalls bestimmt, dass sie durch die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zur Kenntnis der Ordinarien gebracht wird.
 
'''15''' Diese Instruktion, zusammengestellt kraft besonderen Auftrages unseres Heiligen Vaters Papst Paul VI, wurde von ihm kraft seiner apostolischen Autorität am 28. Mai 1969 approbiert. Er hat ebenfalls bestimmt, dass sie durch die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zur Kenntnis der Ordinarien gebracht wird.
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[[Paul VI.]]<br>
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'''über die Art und Weise der [[Kommunion]]spendung ''' <br>
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[[29. Mai]] [[1969]]<br>
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(Offizieller lateinischer Text: [[AAS]] LXI [1969] 541-545) <br>
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(Quelle: [[Dokumente zur Erneuerung der Liturgie]], S. 811-815 - Die fortlaufende Nummerierung folgt dem lateinischen Werk: "Enchiridion Documentorum Instaurationis Liturgicae": Deutscher Text: KA Berlin 41 [1969] 60-62: siehe dazu [[Memoriale domini (verba)]]</center>
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'''1892''' Die Kirche bezeugt, wenn sie das Gedächtnis des Herrn feiert, im Ritus selbst ihren Glauben an Christus und ihre Anbetung. Er ist gegenwärtig im heiligen Opfer, er wird denen, die am eucharistischen Mahl teilnehmen, als Speise gereicht. Daher ist der Kirche an einer möglichst würdigen Feier der Eucharistie und an einer fruchtbaren Teilnahme an ihr sehr gelegen. Sie wahrt dabei unversehrt die sich bis in unsere Tage entfaltende Überlieferung, deren Reichtum sich in ihre Praxis und ihr Leben überträgt. Die Geschichte bestätigt, dass Feier und Empfang der hl. Eucharistie vielgestaltig waren. So sind auch jetzt nicht wenige und nicht unbedeutende Änderungen im Ritus der Eucharistiefeier vorgenommen worden, die den geistlichen und psychischen Erfordernissen des heutigen Menschen besser entsprechen. Wegen der gegebenen Verhältnisse wurde die Ordnung des Kommunionempfanges der Gläubigen erweitert durch Wiedereinführung der heiligen [[Kommunion unter beiden Gestalten]]; es war dies früher auch im lateinischen Ritus die übliche Form; sie kam jedoch allmählich außer Gebrauch. Das Konzil von Trient hat diesen vorgegebenen Befund dogmatisch anerkannt und als den damaligen Verhältnissen angemessen verteidigt.<ref> Vgl. [[Konzil von Trient]], Sess. XXI, Lehre über die [[Kommunion unter beiden Gestalten]] und die [[Kommunion]] der [[Kind]]er: DS 1726-1727 (930); Sess. XXII, Dekret über die Erlaubnis des Kelches: DS 1760. </ref>
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'''1893''' Durch diese Wiedereinführung sind das Zeichen des eucharistischen Mahles und die vollständige Erfüllung der Weisung Christi durchsichtiger und lebendiger geworden. Diese reichere Teilnahme an der Eucharistiefeier hat zudem hier und dort im Laufe der vergangenen Jahre das Verlangen aufkommen lassen, zu jener Praxis zurückzukehren, dass das eucharistische Brot in die Hand der Gläubigen gelegt werde, die es dann sich selbst zum Munde führen. Mehr noch: Ohne vorherige Zustimmung des Apostolischen Stuhles wurde dieser Ritus in einigen Gemeinschaften und mancherorts vollzogen, derart sogar bisweilen, dass es an der erforderlichen Vorbereitung der Gläubigen fehlte.
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'''1894''' Freilich ist es wahr, dass einst, nach altem Brauch, den Gläubigen gestattet war, diese heilige Speise mit der Hand entgegenzunehmen und sich selbst zum Munde zu führen, ja, in noch früherer Zeit, das Allerheiligste vom Ort der Opferfeier mit nach Hause zu nehmen, vornehmlich um es als Wegzehrung zu genießen, falls sie um des Bekenntnisses ihres Glaubens willen ihr Leben einsetzen mussten.
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Ausführlich bezeugen jedoch die kirchlichen Vorschriften und die Lehren der Väter die allergrößte Ehrfurcht und die höchste Vorsicht der heiligen Eucharistie gegenüber. Denn "niemand genießt dieses Fleisch, er habe es denn zuvor angebetet"<ref>[[Augustinus von Hippo|Augustinus]], Enarrationes in Psalmos 98,9: PL 37,1264.</ref> . Jeder wird ermahnt beim Empfange: "Nimm es entgegen! Aber achte darauf, dass dir nichts verlorengehe"<ref>[[Cyrill von Jerusalem]], Catecheses Mystagogicae 5,21: PO 33, 1126. </ref>. "Denn es ist Christi Leib"<ref>Hippolyt, Traditio Apostolica 37: B. Botte. 1963, 84. </ref>.
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Sorgsamer Dienst am Leib und Blut des Herrn war in ganz besonderer Weise den Geistlichen oder den eigens dafür bestellten Personen anvertraut: "Nach der Danksagung des Vorstehers und nachdem das ganze Volk zugestimmt hat, teilen die bei uns sogenannten Diakone an jeden der Anwesenden von dem Brot und dem Wein mit Wasser aus, über die die Danksagung gesprochen war, und bringen davon auch den Abwesenden"<ref>Justin, Apologia I, 65: PO 6, 427. </ref>.
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Bald wurde der Dienst, die heilige Eucharistie den Abwesenden zu bringen, allein den Geistlichen übertragen. So sollte beidem besser gedient sein: der dem Leib Christi schuldigen Ehrfurcht und der Situation der Gläubigen. Mit dem tieferen Eindringen in Wahrheit und Bedeutung des eucharistischen Mysteriums und die Gegenwart Christi in ihm und aus dem Gefühl für Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Sakrament und für Demut beim Empfang desselben wurde es dann später üblich dass der Priester selbst einen Teil des konsekrierten Brotes auf die Zunge des Empfangenden legte.
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'''1895''' Diese Weise, die heilige Kommunion auszuteilen, soll - beim gegenwärtigen Stand der Kirche ganz allgemein betrachtet - erhalten bleiben. Sie gründet nicht nur auf dem mehrere Jahrhunderte geübten Brauch, sie ist auch Ausdruck der Ehrfurcht der Gläubigen vor der Eucharistie. Sie schmälert keineswegs die personale Würde dessen, der zu einem so bedeutenden Sakrament hinzutritt. Vielmehr dient sie auch der Vorbereitung, die ein möglichst segensreicher Empfang des Herrenleibes erfordert. <ref>Vgl. Augustinus, Enarrationes in Psalmos 98,9: PL 37,1264 f. </ref>
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Solche Ehrfurcht gilt nicht "gewöhnlichem Brot und gewöhnlichem Trank"<ref>Vgl. Justin, Apologia r, 66: PO 6, 427; vgl. Irenäus, Adversus Haereses 1,4, c. 18, Nr. 5: PO 7, 1028 f. </ref>, sondern der Kommunion des Leibes und Blutes des Herrn, durch die "das Volk Gottes an den Gütern des österlichen Opfers teilnimmt, den neuen Bund, den Gott ein für allemal im Blute Christi mit den Menschen geschlossen hat, erneuert und in Glaube und Hoffnung das endzeitliche Mahl im Reiche des Vaters im voraus zeichenhaft darstellt und bereits beginnt" <ref>[[Ritenkongregation]], Instruktion "[[Eucharisticum mysterium]]", Nr. 3a: AAS 59 (1967) 541. </ref>.
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Diese herkömmliche Praxis gewährleistet auch zuverlässiger die erforderliche Ehrfurcht und die geziemende Würde bei der Spendung der heiligen Kommunion; sie hält die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen Gestalten fern, unter denen "Christus in einzigartiger Weise ganz und unversehrt zugegen ist, Gott und Mensch, wesentlich und dauernd"<ref>Vgl. ebd., Nr. 9: AAS 59 (1967) 547. </ref>; sie fördert die Sorgfalt, mit der die Kirche stets die Fragmente des konsekrierten Brotes zu achten empfiehlt: "Denn was du zugrunde gehen lässt, sollst du so betrachten, als ginge dir eines deiner eigenen Glieder verloren".<ref>[[Cyrill von Jerusalem]], Catecheses Mystagogicae 5, 21: PO 33, 1126. </ref>
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'''1896''' Da nun einige wenige Bischofskonferenzen und einzelne Bischöfe den Antrag gestellt haben, es möge in ihren Territorien die [[Handkommunion]] zugelassen werden, hat der Heilige Vater beschlossen, durch Umfrage bei den Bischöfen der lateinischen Kirche deren Ansicht zu ermitteln, ob es angezeigt sei, diese Form einzuführen. Eine altehrwürdige Überlieferung von solcher Bedeutung zu ändern, betrifft ja nicht nur die Disziplin. Es steht auch zu befürchten, dass die neue Form der Kommunionspendung Gefahren nach sich zieht: Minderung der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Altarssakrament, Profanierung eben dieses Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre.
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'''1897''' Es wurden daher den Bischöfen drei Fragen vorgelegt, auf die bis zum 12. März 1969 folgendermaßen geantwortet wurde:
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1. Halten Sie es für richtig, dem Wunsche stattzugeben, dass außer der herkömmlichen Form auch die [[Handkommunion]] erlaubt sei?
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zustimmend: 567
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ablehnend: 1233
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zustimmend mit Vorbehalt: 315 ungültige Stimmen: 20
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2. Stimmen Sie dafür, dass dieser neue Ritus zuerst - mit Zustimmung des Ortsoberhirten - in kleinen Gemeinschaften erprobt werde?
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zustimmend: 751
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ablehnend: 1215
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ungültige Stimmen: 70
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3. Sind Sie der Ansicht, dass die Gläubigen nach guter katechetischer Vorbereitung diese neue Form gern aufgreifen? zustimmend: 835
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ablehnend: 1185
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ungültige Stimmen: 128
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Nach den vorliegenden Antworten ist also offenkundig die weitaus größte Zahl der Bischöfe keineswegs der Ansicht, die gegenwärtige Praxis solle geändert werden. Ein Gefühl des Unbehagens, zumal im gottesdienstlichen Bereich, wäre bei diesen Bischöfen und sehr vielen Gläubigen die Folge, falls diese Änderung dennoch geschähe.
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'''1898''' In Anbetracht der Meinungsäußerung und Beratung seitens derer, die "der Heilige Geist bestellt hat zu Bischöfen"<ref>Vgl. Apg 20,28. </ref>, um die (Orts-)Kirchen zu leiten, im Hinblick auf die Bedeutung der anstehenden Frage und auf das Gewicht der Argumente, schien es daher dem Heiligen Vater nicht angezeigt, die seit langem herkömmliche Form der Kommunionspendung zu ändern.
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Bischöfe und Priester und die Gläubigen ermahnt daher der Apostolische Stuhl, der geltenden und erneut bestätigten Ordnung zu folgen. Dabei sollen sie beachten:
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- die von der Mehrheit des katholischen Episkopates getroffene Entscheidung;
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- die Form, deren sich der gegenwärtige Ritus in der heiligen Liturgie bedient;
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- schließlich das Wohl der Kirche selbst.
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'''1899''' Um jedoch den Bischofskonferenzen zu helfen in der Erfüllung ihres Hirtendienstes, der bei den heutigen Verhältnissen oft genug allzu schwer ist, überträgt der Apostolische Stuhl dort, wo der entgegenstehende Brauch, die [[Handkommunion]] nämlich, bereits Eingang gefunden hat, diesen Konferenzen die schwere Last, gegebenenfalls die besonderen Umstände zu prüfen. Voraussetzung ist jedoch: Jegliche Gefahr einer Minderung der Ehrfurcht oder falscher Auffassungen über die allerheiligste Eucharistie ist abzuwenden. Überdies sollen auch etwaige andere Unzuträglichkeiten aus dem Wege geräumt werden.
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In diesen Fällen sollen die Bischofskonferenzen zur Einführung einer guten Ordnung nach entsprechender Beratung nützliche Beschlüsse fassen. Diese sollen bei geheimer Abstimmung eine Zweidrittel-Mehrheit haben. Zwecks Bestätigung<ref>Vgl. [[II. Vatikanum]], Dekret "[[Christus dominus]]", Art. 38,4: [[AAS]] 58 (1966) 693.</ref> werden sie diese Beschlüsse dem Heiligen Stuhl vorlegen unter Beifügung einer genauen Darstellung der Gründe, die sie zu dieser Beschlussfassung veranlasst haben.<ref>a Auf die vorgelegte Frage, "ob die heilige Kommunion uneingeschränkt den Gläubigen in die Hand gereicht werden darf oder ob der Priester hierzu eines Indults bedarf, und ob die Vollmacht zur Erteilung eines solchen Indults beim Ordinarius oder bei der Bischofskonferenz jeder Nation liegt", wird in N 8 (1972) 343 folgendermaßen geantwortet: Die in der Instruktion über die Art und Weise der Kommunionspendung "Memoriale Domini" enthaltene Norm gilt ohne Einschränkung. Demnach kann weder der Ordinarius, erst recht kein Priester diesen Erlass übergehen. </ref> Der Heilige Stuhl wird sodann die einzelnen Fälle einer sorgfältigen Prüfung unterziehen und dabei eingedenk sein der Verbundenheit, welche die Ortskirchen untereinander und jede für sich mit der Gesamtkirche eint, damit das gemeinsame Wohl und die gemeinsame Auferbauung gefördert werden zur Mehrung des Glaubens und der Liebe: Frucht des gegenseitigen guten Beispiels.
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Diese Instruktion wurde gemäß besonderem Auftrag Papst Pauls VI. verfasst. Am 28. Mai 1969 wurde sie von ihm kraft apostolischer Autorität ordnungsgemäß approbiert. Er hat auch verfügt, dass sie durch die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zur Kenntnis der Bischöfe gelange.
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<center> Rom, den 29. Mai 1969 </center>
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<center> [[Benno Gut|Benno, Kardinal Gut]] </center>
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<center> Präfekt </center>
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<center> [[Annibale Bugnini]] </center>
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<center>Sekretär </center>
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== Pastorale Erwägungen für jene, die das Indult erbeten haben==
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<center>(Quelle: Deutscher Text: eigene Übersetzung von [[Dokumente zur Erneuerung der Liturgie]] 1, S. 816-818; siehe dazu das Original französisch in: [[AAS]] LXI [1969] 546-547)</center>
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Das Schreiben mit der Genehmigung an die Bischofskonferenzen, die den Antrag auf Zulassung der Kommunionspendung in die Hand gestellt haben, enthält einige, die Instruktion ergänzende pastorale Erwägungen.
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Der Brief, der in der jeweiligen Landessprache verfasst ist, wurde in französischer Sprache veröffentlicht.
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'''1900''' Als Antwort auf den von Ihrer Bischofskonferenz gestellten Antrag bezüglich der Genehmigung zur Austeilung der Kommunion in die Hand der Gläubigen möchte ich Ihnen die folgende Mitteilung machen:
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Unter Hinweis auf die Aussagen der vorausgehenden Instruktion vom 29. Mai 1969 über die Aufrechterhaltung des traditionellen Brauches hat der Heilige Vater die Motive, die Sie zur Unterstützung Ihrer Bitte anführen, und die Ergebnisse der Abstimmung zu dieser Frage geprüft. Er gestattet, dass in dem Gebiet Ihrer Bischofskonferenz jeder Bischof nach seinem Ermessen und Gewissen die Einführung des neuen Ritus der Kommunionausteilung in seiner Diözese genehmigen darf und zwar unter der Bedingung, dass jede Möglichkeit der Überraschung auf seiten der Gläubigen und jegliche Gefahr der Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der Eucharistie vermieden werden.
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Um das zu erreichen, halte man sich an die folgenden Regeln:
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'''1901''' 1. Die neue Art des Kommunizierens darf nicht derart aufgedrängt werden, dass der traditionelle Brauch ausgeschlossen wird. Es ist besonders wichtig, dass jeder Gläubige da, wo legitimerweise der neue Brauch erlaubt ist, die Möglichkeit erhält, die Kommunion in den Mund zu empfangen, auch wenn gleichzeitig andere Personen zur Kommunion gehen, die die [[Hostie]] in die Hand erhalten. Die beiden Arten des Kommunizierens können ja auch ohne Schwierigkeiten in derselben liturgischen Feier nebeneinander bestehen. Dies soll deshalb beachtet werden, damit niemand im neuen Ritus einen Grund für die Verletzung seiner eigenen spirituellen Empfindsamkeit gegenüber der Eucharistie sieht und damit dieses Sakrament, das ja seinem Wesen nach Quelle und Grund der Einheit ist, nicht ein Anlass für Zwistigkeiten unter den Gläubigen wird.
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'''1902''' 2. Der Ritus der [[Handkommunion]] darf nicht ohne Vorsicht angewendet werden. Da es sich ja um eine menschliche Haltung handelt, ist sie auch an das Empfinden und an die Vorbereitung des Kommunizierenden gebunden. Es empfiehlt sich eine stufenweise Einführung, bei der mit qualifizierten und besser vorbereiteten Gruppen und Kreisen begonnen wird. Vor allem ist es notwendig, dieser Einführung eine angemessene Unterweisung vorausgehen zu lassen, damit die Gläubigen die Bedeutung der Geste genau verstehen und sie mit dem gegenüber dem Sakrament gebührenden Respekt ausführen. Bei dieser Unterweisung ist anzustreben, jeden möglichen Anschein einer Änderung im Glauben der Kirche an die eucharistische Gegenwart und auch jede Gefahr oder einfach die Möglichkeit einer Gefahr der Profanierung auszuschließen.
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'''1903''' 3. Die dem Gläubigen angebotene Möglichkeit, das eucharistische Brot in die Hand zu empfangen und selber zum Munde zu führen, darf ihn nicht dazu verleiten, es als ein gewöhnliches Stück Brot oder irgendeine beliebige geweihte Sache anzusehen. Ganz im Gegenteil soll sie in ihm das Empfinden für seine Würde, Glied am mystischen Leib Christi zu sein, in den er durch die Taufe und die Gnade der Eucharistie eingegliedert ist, steigern und auch seinen Glauben an die große Wirklichkeit des Leibes und Blutes des Herrn, die er mit seinen Händen berührt, stärken. Seine Haltung des Respekts sei dem angemessen, was er vollzieht.
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'''1904''' 4. Bezüglich des Vollzuges kann man sich an die Anweisungen der alten Tradition halten, die die Dienstfunktion des Priesters und Diakons herausstellte, wenn sie die [[Hostie]] in die Hand des Kommunizierenden legten. Es kann aber auch eine einfachere Art angewendet werden, indem der Gläubige selber die Hostie aus der heiligen Schale nimmt.<ref>Seit dem 21. Juni 1973, an dem der Faszikel "De sacra Communione et de cultu mysterii eucharistici extra Missam" veröffentlicht wurde, ist der Satz "Es kann aber ... aus der heiligen Schale" gestrichen (vgl. [[Eucharistiae sacramentum]] Nr. 3082).</ref> Auf jeden Fall soll der Gläubige die Hostie vor der Rückkehr zu seinem Platz verzehren. Die Hilfestellung des Dieners wird durch die übliche Formel "Der Leib Christi" unterstrichen, auf die der Gläubige mit "Amen" antwortet.
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'''1905''' 5. Welche Form auch immer man wählt, so soll auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass keine [[Teilchen]] des eucharistischen Brotes fallengelassen oder verstreut werden; ebenso auf eine geziemende Sauberkeit der Hände und eine passende Ausübung der Gesten gemäß den Bräuchen der verschiedenen Völker.
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'''1906''' 6. Bei Austeilung der Kommunion unter beiden Gestalten durch Eintauchen ist es auf keinen Fall erlaubt, die mit dem Blut des Herrn getränkte [[Hostie]] in die Hand des Gläubigen zu legen.
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'''1907''' 7. Die Bischöfe, die die Einführung der neuen Art der Kommunion gestatten, werden gebeten, dieser Kongregation nach Ablauf von sechs Monaten einen Bericht über die Ergebnisse dieser Erlaubnis zu schicken.
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<center> Rom, den 29. Mai 1969 </center>
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[[Kategorie:Lehramtstexte (Wortlaut)]]
 
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Aktuelle Version vom 6. Juli 2019, 14:12 Uhr

Erste Übersetzung

Instruktion
Memoriale Domini

Kongregation für den Gottesdienst
im Pontifikat von Papst
Paul VI.
über die Art und Weise der Kommunionspendung
29. Mai 1969
(Offizieller lateinischer Text: AAS LXI [1969] 541-545; Enchiridion Vaticanum III)

(Quelle: Übersetzt aus dem Französischen, veröffentlicht in der AAS)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Die nachfolgende Instruktion wurde den Bischofskonferenzen übersandt, damit sie diese einer aufmerksamen und vertieften Prüfung unterziehe. Sie wird jetzt veröffentlicht, auf dass alle Gründe und Umstände, die die Handlungsweise des Apostolischen Stuhles bestimmten, bekannt werden.

1 Indem sie das Gedächtnis des Herrn feiert, bezeugt die Kirche durch den Ritus selbst den Glauben und die Anbetung Christi, der im Opfer gegenwärtig ist und der denen, die am Eucharistischen Tisch teilnehmen, als Speise gegeben wird. Aus diesem Grunde ist die Kirche sehr daran interessiert, dass die Eucharistie auf die würdigste und fruchtbringendste Weise gefeiert und an ihr teilgenommen werde. Unverletzt bewahrt werde dabei jene, durch einen gewissen Fortschritt an uns heranreichende Überlieferung, deren Reichtümer in das Brauchtum und das Leben der Kirche übergegangen sind. Mit geschichtlichen Dokumenten ist es nämlich bewiesen, dass die Weise, die Heiligste Eucharistie zu feiern und zu genießen, vielfältig gewesen ist. Auch in unseren Zeiten sind in der Feier derselben Eucharistie nicht wenige noch leichte Änderungen eingeführt worden, was ihren Ritus betrifft, damit er den geistlichen und psychologischen Notwendigkeiten der heute lebenden Menschen angepasst werde.

2 Auch in der Disziplin, die den Empfang des göttlichen Sakramentes durch die Gläubigen regelt, sind Änderungen eingeführt worden. Zu solchen Änderungen, durch bestimmte Umstände veranlasst, gehört auch die Heilige Kommunion unter beiden Gestalten des Brotes und Weines, die – früher im lateinischen Ritus allgemein üblich – später in Vergessenheit geraten war. Damit war zur Zeit des Konzils von Trient überall eine Lage entstanden, die von demselben Konzil in der dogmatischen Lehre approbiert und verteidigt wurde als angepasst an die Bedingungen der damaligen Zeit.

3 Nachdem diese Weisen (des Empfanges der Heiligsten Eucharistie) erneuert worden sind und so das Zeichen des Eucharistischen Gastmahles und die auf jede Art erfolgende Erfüllung des Auftrages Christi klarer und lebendiger geworden ist, sowie aber auch die vollständige Teilhabe an der Eucharistischen Feier, die durch die Sakramentale Kommunion bezeichnet wird, ist hier und dort in den letzten Jahren der Wunsch entstanden, zu jenem Brauch zurückzukehren, nach welchem das Eucharistische Brot in die Hand des Gläubigen gelegt wird, das er dann selbst in den Mund legt, indem er die Kommunion empfängt.

4 Es geschah sogar, dass in bestimmten Gemeinschaften und Orten ein solcher Ritus vorgenommen wurde, obwohl vorher die Genehmigung des Apostolischen Stuhles nicht erbeten worden war und manches mal auch so, dass die Gläubigen dafür auf keine geeignete Weise vorbereitet worden waren.

5 Es trifft zwar zu, dass früher einmal die Gläubigen die göttliche Speise in die Hand nehmen und sich in den Mund legen durften, es trifft außerdem zu, dass in der ältesten Zeit, vom Ort wo die Messfeier (Sakrale Funktion ! ) stattfand, die Gläubigen das Allerheiligste, vor allem aus dem Grunde um Wegzehrung zu haben, wenn der Kampf für das Bekenntnis des Glaubens aufgenommen werden musste, mitnehmen konnten – a b e r die Dokumente der Kirche und Kirchenväter bezeugen an zahlreichen Stellen die größte Ehrfurcht und die höchste Klugheit, die man der Heiligsten Eucharistie entgegenbrachte : Es soll „niemand... jenes Fleisch essen, ehe er es angebetet hat“ (Augustinus) und für den Empfang wird ermahnt „empfange es, was jedoch darüber, dass du daraus nichts verlierest“ (Cyrill von Jerusalem) „denn es ist der Leib Christi“ (Hippolyt).

6 Außerdem wurde die Verwaltung und die Sorge für den Leib und das Blut des Herrn auf ganz besondere Weise den Dienern des Heiligtums oder speziell beauftragten Menschen übergeben: „Nachdem derjenige, der den Vorsitz führt, die Gebete beendet und, dem gesamten Volk zugerufen hat, nehmen diejenigen, die bei uns Diakone genannt werden das Brot und den Wein und das Wasser, über die die Danksagung gesprochen wurde, und teilen sie jedem der Anwesenden zur Anteilnahme aus und bringen sie außerdem den Abwesenden“ (Justinus der Martyrer).

7 Aus diesem Grunde wurde die Aufgabe, die Heilige Eucharistie den Abwesenden zu bringen, von Anfang an ausschließlich den geweihten Amtsträgern übertragen, einerseits, damit den Bedürfnissen der Gläubigen auf sichere Weise entsprochen werde. In der nachfolgenden Zeit, nachdem die Wahrheit des eucharistischen Geheimnisses, seine Kraft sowie die Gegenwart Christi in ihm tiefer erforscht waren, auf Drängen sowohl des Sinnes der Ehrfurcht diesem Hochheiligen Sakrament gegenüber, als auch der Demut, mit welcher es umfangen werden muss, wurde die Gewohnheit eingeführt, dass der Amtsträger selbst den Partikel des konsekrierten Brotes auf die Zunge der Kommunizierenden legt.

8 Diese Weise der Kommunionausteilung muss unter Berücksichtigung der gesamten jetzigen Lage der Kirche bewahrt bleiben. Nicht nur, weil auf den überlieferten Brauch gestützt, sondern besonders deshalb, weil sie die Ehrfurcht der Christgläubigen der Eucharistie gegenüber zum Ausdruck bringt. Dieser Brauch ist in keiner Weise der Würde derjenigen abträglich, die einen so hohen Sakramente nahen: Er gehört zu jener Vorbereitung, die erforderlich ist, dass der Leib des Herrn auf die fruchtbarste Weise empfangen werde. Diese Ehrfurcht gebührt nicht dem gewöhnlichen Brot und Trank, sondern zeichnet die Kommunion des Leibes und Blutes des Herrn aus. Durch diese Kommunion „nimmt das Volk Gottes an den Gütern des österlichen Opfers teil, erneuert den Neuen, einmal in Christi Blut von Gott mit den Menschen geschlossenen Bund, der in Glaube und Hoffnung Vorzeichen und Vorläufer des endzeitlichen Mahles im Reiche des Vaters ist“ (AAS, 59/67).

9 Außerdem wird durch diesen Ritus, der als der überlieferte anzusehen ist, auf wirksame Weise sichergestellt, dass die Heilige Kommunion mit jener Ehrfurcht, Schönheit und Würde ausgeteilt wird, die ihr gebührt und dass jede Profanierung der eucharistischen Gestalten abgewehrt wird „ unter denen auf einzigartige Weise, der ganze und ungeteilte Christus als Gott und Mensch wesenhaft enthalten und gegenwärtig ist. „ (w.o.) Und schließlich wurde liebevolle Sorgfalt den Krumen des konsekrierten Brotes gegenüber angewandt, die die Kirche immer empfohlen hat: „Wenn du zulassest, dass etwas dir wegfällt, so halte dafür, als hättest du aus deinen eigenen Gliedern etwas verloren „ (Cyrill von Jerusalem).

10 Weil einige wenige Bischofskonferenzen und einige einzelne Bischöfe gewünscht haben, dass in ihren Gebieten der Brauch zugelassen werde, dass konsekrierte Brot in die Hände der Christgläubigen zu legen, hat der Heilige Vater angeordnet, dass a l l e Bischöfe der gesamten lateinischen Kirche befragt werden sollen, was sie von der Angebrachtheit der Einführung eines solchen Ritus halten. Eine Änderung nämlich in einer Sache von solcher Tragweite, die sich außerdem auf sehr alte, ehrwürdige Überlieferung stützt, berührt nicht nur die Disziplin, sondern bringt auch die Gefahr mit sich, dass aus der neuen Weise der Austeilung der Heiligen Kommunion die Ehrfurcht dem erhabenen Sakrament des Altares gegenüber verringert werden könnte, oder dass zu befürchten wäre, dass Sakrilegien geschehen oder aber, dass die rechte Lehre verfälscht wird. Aus diesem Grunde wurde den Bischöfen drei Fragen vorgelegt, auf die bis zum zwölften März dieses Jahres (1969) folgende Antworten gegeben wurden :

A : Ist dem Wunsche nach Ihrem Urteil zu entsprechen, außer der herkömmlichen Weise auch den Ritus die Heilige Kommunion in die Hand zu empfangen, zu gestatten ? Zustimmend : 567 ; Ablehnend 1233 : Zustimmend mit Vorbehalt : 315 ; Ungültig 20.

B : Sollten Experimente mit dem neuen Ritus in kleineren Gemeinschaften vorher erfolgen mit Zustimmung des Ortsordinarius? Zustimmend : 751 ; Ablehnend 1215 ; Ungültig 70.

C : Sind sie der Auffassung, dass die Gläubigen nach einer entsprechenden kathechetischen Vorbereitung den neuen Ritus gerne annehmen werden ? Zustimmend : 835 ; Ablehnend 1185; Ungültig 128.

11 Aus den eingegangenen Antworten ist also klar, dass die weit größere Mehrheit der Bischöfe der Auffassung ist, dass man die gegenwärtige Disziplin keinesfalls ändern soll. Sie sind sogar der Auffassung, dass eine Änderung Anstoß wäre, sowohl für den Sinn, als auch für die geistige Einstellung der Bischöfe und vieler Gläubiger.

12 Aus diesem Grunde sah der Heilige Vater – unter Beachtung der Bemerkungen und Ratschläge derer, die vom Heiligen Geist als Bischöfe eingesetzt sind, die Kirche zu leiten – unter Beachtung der Bedeutung der Sache und des Gewichtes der vorgebrachten Gründe – es als nicht angebracht an, die herkömmliche Weise der Austeilung der Heiligen Kommunion zu ändern. Aus diesem Grunde ermahnt der Heilige Stuhl die Bischöfe, die Priester und die Gläubigen mit allem Nachdruck, dem geltenden und erneut bestätigten Gesetz mit Eifer zu folgen : sei es, weil diese Entscheidung auf dem Urteil des größten Teiles des Katholischen Episkopates gründet, sei es, weil der gegenwärtige Ritus der heiligen Liturgie dies so vorsieht, sei es schließlich, weil das gemeinsame Wohl der Gesamtkirche zu berücksichtigen ist.

13 Wenn aber irgendwo der entgegengesetzte Brauch, nämlich, die Heilige Kommunion in die Hand zu legen, schon überhand genommen hat, wird der Apostolische Stuhl, um den Bischofskonferenzen in der Erfüllung ihres pastoralen Amtes zu helfen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen erschwerten Lage der Dinge, diesen Bischofskonferenzen die Last und den Auftrag erteilen, die besonderen Umstände – wenn solche vorhanden sind – zu erwägen, jedoch unter der Bedingung, dass jede Gefahr, sei es der Verringerung der Ehrfurcht, sei es des Einreißens falscher Meinungen von der Heiligsten Eucharistie, abgewehrt wird und unter der Bedingung sorgfältiger Beseitigung auch der übrigen Unzukömmlichkeiten.

14 In solchen Fällen, um den neuen Brauch richtig zu ordnen, sollen die Beschlusskonferenzen nach kluger Prüfung die angebrachten Entscheidungen fällen, die in geheimer Abstimmung mit 2/3 Mehrheit zu beschließen sind. Diese Entscheidungen sind dann dem Heiligen Stuhl für die notwendige Bestätigung mit der genauen Angabe der Gründe, die zu ihnen geführt haben, zu unterbreiten. Der Heilige Stuhl wird jeden einzelnen Fall genau erwägen und wird auch in Verbindung nicht vergessen, die die Kirchen verschiedener Orte miteinander und auch die Verbindung, die die Einzelkirchen mit der Gesamtkirche haben: Um das gemeinsame Wohl und die gemeinsame Erbauung, sowie auch das Wachstum im Glauben und in der Frömmigkeit zu fördern, welche aus dem gegenseitigen Beispiel erfließt.

15 Diese Instruktion, zusammengestellt kraft besonderen Auftrages unseres Heiligen Vaters Papst Paul VI, wurde von ihm kraft seiner apostolischen Autorität am 28. Mai 1969 approbiert. Er hat ebenfalls bestimmt, dass sie durch die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zur Kenntnis der Ordinarien gebracht wird.

Entgegengesetztes wird hiermit außer Kraft gesetzt.

Rom, den 29. Mai 1969
Benno, Kardinal Gut
Präfekt
Annibale Bugnini
Sekretär

Zweite Übersertzung

Instruktion
Memoriale Domini

Kongregation für den Gottesdienst
unseres Heiligen Vaters
Paul VI.
über die Art und Weise der Kommunionspendung
29. Mai 1969
(Offizieller lateinischer Text: AAS LXI [1969] 541-545)

(Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, S. 811-815 - Die fortlaufende Nummerierung folgt dem lateinischen Werk: "Enchiridion Documentorum Instaurationis Liturgicae": Deutscher Text: KA Berlin 41 [1969] 60-62: siehe dazu Memoriale domini (verba)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


1892 Die Kirche bezeugt, wenn sie das Gedächtnis des Herrn feiert, im Ritus selbst ihren Glauben an Christus und ihre Anbetung. Er ist gegenwärtig im heiligen Opfer, er wird denen, die am eucharistischen Mahl teilnehmen, als Speise gereicht. Daher ist der Kirche an einer möglichst würdigen Feier der Eucharistie und an einer fruchtbaren Teilnahme an ihr sehr gelegen. Sie wahrt dabei unversehrt die sich bis in unsere Tage entfaltende Überlieferung, deren Reichtum sich in ihre Praxis und ihr Leben überträgt. Die Geschichte bestätigt, dass Feier und Empfang der hl. Eucharistie vielgestaltig waren. So sind auch jetzt nicht wenige und nicht unbedeutende Änderungen im Ritus der Eucharistiefeier vorgenommen worden, die den geistlichen und psychischen Erfordernissen des heutigen Menschen besser entsprechen. Wegen der gegebenen Verhältnisse wurde die Ordnung des Kommunionempfanges der Gläubigen erweitert durch Wiedereinführung der heiligen Kommunion unter beiden Gestalten; es war dies früher auch im lateinischen Ritus die übliche Form; sie kam jedoch allmählich außer Gebrauch. Das Konzil von Trient hat diesen vorgegebenen Befund dogmatisch anerkannt und als den damaligen Verhältnissen angemessen verteidigt.<ref> Vgl. Konzil von Trient, Sess. XXI, Lehre über die Kommunion unter beiden Gestalten und die Kommunion der Kinder: DS 1726-1727 (930); Sess. XXII, Dekret über die Erlaubnis des Kelches: DS 1760. </ref>

1893 Durch diese Wiedereinführung sind das Zeichen des eucharistischen Mahles und die vollständige Erfüllung der Weisung Christi durchsichtiger und lebendiger geworden. Diese reichere Teilnahme an der Eucharistiefeier hat zudem hier und dort im Laufe der vergangenen Jahre das Verlangen aufkommen lassen, zu jener Praxis zurückzukehren, dass das eucharistische Brot in die Hand der Gläubigen gelegt werde, die es dann sich selbst zum Munde führen. Mehr noch: Ohne vorherige Zustimmung des Apostolischen Stuhles wurde dieser Ritus in einigen Gemeinschaften und mancherorts vollzogen, derart sogar bisweilen, dass es an der erforderlichen Vorbereitung der Gläubigen fehlte.

1894 Freilich ist es wahr, dass einst, nach altem Brauch, den Gläubigen gestattet war, diese heilige Speise mit der Hand entgegenzunehmen und sich selbst zum Munde zu führen, ja, in noch früherer Zeit, das Allerheiligste vom Ort der Opferfeier mit nach Hause zu nehmen, vornehmlich um es als Wegzehrung zu genießen, falls sie um des Bekenntnisses ihres Glaubens willen ihr Leben einsetzen mussten.

Ausführlich bezeugen jedoch die kirchlichen Vorschriften und die Lehren der Väter die allergrößte Ehrfurcht und die höchste Vorsicht der heiligen Eucharistie gegenüber. Denn "niemand genießt dieses Fleisch, er habe es denn zuvor angebetet"<ref>Augustinus, Enarrationes in Psalmos 98,9: PL 37,1264.</ref> . Jeder wird ermahnt beim Empfange: "Nimm es entgegen! Aber achte darauf, dass dir nichts verlorengehe"<ref>Cyrill von Jerusalem, Catecheses Mystagogicae 5,21: PO 33, 1126. </ref>. "Denn es ist Christi Leib"<ref>Hippolyt, Traditio Apostolica 37: B. Botte. 1963, 84. </ref>.

Sorgsamer Dienst am Leib und Blut des Herrn war in ganz besonderer Weise den Geistlichen oder den eigens dafür bestellten Personen anvertraut: "Nach der Danksagung des Vorstehers und nachdem das ganze Volk zugestimmt hat, teilen die bei uns sogenannten Diakone an jeden der Anwesenden von dem Brot und dem Wein mit Wasser aus, über die die Danksagung gesprochen war, und bringen davon auch den Abwesenden"<ref>Justin, Apologia I, 65: PO 6, 427. </ref>.

Bald wurde der Dienst, die heilige Eucharistie den Abwesenden zu bringen, allein den Geistlichen übertragen. So sollte beidem besser gedient sein: der dem Leib Christi schuldigen Ehrfurcht und der Situation der Gläubigen. Mit dem tieferen Eindringen in Wahrheit und Bedeutung des eucharistischen Mysteriums und die Gegenwart Christi in ihm und aus dem Gefühl für Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Sakrament und für Demut beim Empfang desselben wurde es dann später üblich dass der Priester selbst einen Teil des konsekrierten Brotes auf die Zunge des Empfangenden legte.

1895 Diese Weise, die heilige Kommunion auszuteilen, soll - beim gegenwärtigen Stand der Kirche ganz allgemein betrachtet - erhalten bleiben. Sie gründet nicht nur auf dem mehrere Jahrhunderte geübten Brauch, sie ist auch Ausdruck der Ehrfurcht der Gläubigen vor der Eucharistie. Sie schmälert keineswegs die personale Würde dessen, der zu einem so bedeutenden Sakrament hinzutritt. Vielmehr dient sie auch der Vorbereitung, die ein möglichst segensreicher Empfang des Herrenleibes erfordert. <ref>Vgl. Augustinus, Enarrationes in Psalmos 98,9: PL 37,1264 f. </ref>

Solche Ehrfurcht gilt nicht "gewöhnlichem Brot und gewöhnlichem Trank"<ref>Vgl. Justin, Apologia r, 66: PO 6, 427; vgl. Irenäus, Adversus Haereses 1,4, c. 18, Nr. 5: PO 7, 1028 f. </ref>, sondern der Kommunion des Leibes und Blutes des Herrn, durch die "das Volk Gottes an den Gütern des österlichen Opfers teilnimmt, den neuen Bund, den Gott ein für allemal im Blute Christi mit den Menschen geschlossen hat, erneuert und in Glaube und Hoffnung das endzeitliche Mahl im Reiche des Vaters im voraus zeichenhaft darstellt und bereits beginnt" <ref>Ritenkongregation, Instruktion "Eucharisticum mysterium", Nr. 3a: AAS 59 (1967) 541. </ref>.

Diese herkömmliche Praxis gewährleistet auch zuverlässiger die erforderliche Ehrfurcht und die geziemende Würde bei der Spendung der heiligen Kommunion; sie hält die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen Gestalten fern, unter denen "Christus in einzigartiger Weise ganz und unversehrt zugegen ist, Gott und Mensch, wesentlich und dauernd"<ref>Vgl. ebd., Nr. 9: AAS 59 (1967) 547. </ref>; sie fördert die Sorgfalt, mit der die Kirche stets die Fragmente des konsekrierten Brotes zu achten empfiehlt: "Denn was du zugrunde gehen lässt, sollst du so betrachten, als ginge dir eines deiner eigenen Glieder verloren".<ref>Cyrill von Jerusalem, Catecheses Mystagogicae 5, 21: PO 33, 1126. </ref>

1896 Da nun einige wenige Bischofskonferenzen und einzelne Bischöfe den Antrag gestellt haben, es möge in ihren Territorien die Handkommunion zugelassen werden, hat der Heilige Vater beschlossen, durch Umfrage bei den Bischöfen der lateinischen Kirche deren Ansicht zu ermitteln, ob es angezeigt sei, diese Form einzuführen. Eine altehrwürdige Überlieferung von solcher Bedeutung zu ändern, betrifft ja nicht nur die Disziplin. Es steht auch zu befürchten, dass die neue Form der Kommunionspendung Gefahren nach sich zieht: Minderung der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Altarssakrament, Profanierung eben dieses Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre.

1897 Es wurden daher den Bischöfen drei Fragen vorgelegt, auf die bis zum 12. März 1969 folgendermaßen geantwortet wurde:

1. Halten Sie es für richtig, dem Wunsche stattzugeben, dass außer der herkömmlichen Form auch die Handkommunion erlaubt sei?

zustimmend: 567

ablehnend: 1233

zustimmend mit Vorbehalt: 315 ungültige Stimmen: 20

2. Stimmen Sie dafür, dass dieser neue Ritus zuerst - mit Zustimmung des Ortsoberhirten - in kleinen Gemeinschaften erprobt werde?

zustimmend: 751

ablehnend: 1215

ungültige Stimmen: 70

3. Sind Sie der Ansicht, dass die Gläubigen nach guter katechetischer Vorbereitung diese neue Form gern aufgreifen? zustimmend: 835

ablehnend: 1185

ungültige Stimmen: 128

Nach den vorliegenden Antworten ist also offenkundig die weitaus größte Zahl der Bischöfe keineswegs der Ansicht, die gegenwärtige Praxis solle geändert werden. Ein Gefühl des Unbehagens, zumal im gottesdienstlichen Bereich, wäre bei diesen Bischöfen und sehr vielen Gläubigen die Folge, falls diese Änderung dennoch geschähe.

1898 In Anbetracht der Meinungsäußerung und Beratung seitens derer, die "der Heilige Geist bestellt hat zu Bischöfen"<ref>Vgl. Apg 20,28. </ref>, um die (Orts-)Kirchen zu leiten, im Hinblick auf die Bedeutung der anstehenden Frage und auf das Gewicht der Argumente, schien es daher dem Heiligen Vater nicht angezeigt, die seit langem herkömmliche Form der Kommunionspendung zu ändern.

Bischöfe und Priester und die Gläubigen ermahnt daher der Apostolische Stuhl, der geltenden und erneut bestätigten Ordnung zu folgen. Dabei sollen sie beachten:

- die von der Mehrheit des katholischen Episkopates getroffene Entscheidung;

- die Form, deren sich der gegenwärtige Ritus in der heiligen Liturgie bedient;

- schließlich das Wohl der Kirche selbst.

1899 Um jedoch den Bischofskonferenzen zu helfen in der Erfüllung ihres Hirtendienstes, der bei den heutigen Verhältnissen oft genug allzu schwer ist, überträgt der Apostolische Stuhl dort, wo der entgegenstehende Brauch, die Handkommunion nämlich, bereits Eingang gefunden hat, diesen Konferenzen die schwere Last, gegebenenfalls die besonderen Umstände zu prüfen. Voraussetzung ist jedoch: Jegliche Gefahr einer Minderung der Ehrfurcht oder falscher Auffassungen über die allerheiligste Eucharistie ist abzuwenden. Überdies sollen auch etwaige andere Unzuträglichkeiten aus dem Wege geräumt werden.

In diesen Fällen sollen die Bischofskonferenzen zur Einführung einer guten Ordnung nach entsprechender Beratung nützliche Beschlüsse fassen. Diese sollen bei geheimer Abstimmung eine Zweidrittel-Mehrheit haben. Zwecks Bestätigung<ref>Vgl. II. Vatikanum, Dekret "Christus dominus", Art. 38,4: AAS 58 (1966) 693.</ref> werden sie diese Beschlüsse dem Heiligen Stuhl vorlegen unter Beifügung einer genauen Darstellung der Gründe, die sie zu dieser Beschlussfassung veranlasst haben.<ref>a Auf die vorgelegte Frage, "ob die heilige Kommunion uneingeschränkt den Gläubigen in die Hand gereicht werden darf oder ob der Priester hierzu eines Indults bedarf, und ob die Vollmacht zur Erteilung eines solchen Indults beim Ordinarius oder bei der Bischofskonferenz jeder Nation liegt", wird in N 8 (1972) 343 folgendermaßen geantwortet: Die in der Instruktion über die Art und Weise der Kommunionspendung "Memoriale Domini" enthaltene Norm gilt ohne Einschränkung. Demnach kann weder der Ordinarius, erst recht kein Priester diesen Erlass übergehen. </ref> Der Heilige Stuhl wird sodann die einzelnen Fälle einer sorgfältigen Prüfung unterziehen und dabei eingedenk sein der Verbundenheit, welche die Ortskirchen untereinander und jede für sich mit der Gesamtkirche eint, damit das gemeinsame Wohl und die gemeinsame Auferbauung gefördert werden zur Mehrung des Glaubens und der Liebe: Frucht des gegenseitigen guten Beispiels.

Diese Instruktion wurde gemäß besonderem Auftrag Papst Pauls VI. verfasst. Am 28. Mai 1969 wurde sie von ihm kraft apostolischer Autorität ordnungsgemäß approbiert. Er hat auch verfügt, dass sie durch die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zur Kenntnis der Bischöfe gelange.

Rom, den 29. Mai 1969
Benno, Kardinal Gut
Präfekt
Annibale Bugnini
Sekretär

Pastorale Erwägungen für jene, die das Indult erbeten haben

(Quelle: Deutscher Text: eigene Übersetzung von Dokumente zur Erneuerung der Liturgie 1, S. 816-818; siehe dazu das Original französisch in: AAS LXI [1969] 546-547)

Das Schreiben mit der Genehmigung an die Bischofskonferenzen, die den Antrag auf Zulassung der Kommunionspendung in die Hand gestellt haben, enthält einige, die Instruktion ergänzende pastorale Erwägungen.

Der Brief, der in der jeweiligen Landessprache verfasst ist, wurde in französischer Sprache veröffentlicht.

1900 Als Antwort auf den von Ihrer Bischofskonferenz gestellten Antrag bezüglich der Genehmigung zur Austeilung der Kommunion in die Hand der Gläubigen möchte ich Ihnen die folgende Mitteilung machen:

Unter Hinweis auf die Aussagen der vorausgehenden Instruktion vom 29. Mai 1969 über die Aufrechterhaltung des traditionellen Brauches hat der Heilige Vater die Motive, die Sie zur Unterstützung Ihrer Bitte anführen, und die Ergebnisse der Abstimmung zu dieser Frage geprüft. Er gestattet, dass in dem Gebiet Ihrer Bischofskonferenz jeder Bischof nach seinem Ermessen und Gewissen die Einführung des neuen Ritus der Kommunionausteilung in seiner Diözese genehmigen darf und zwar unter der Bedingung, dass jede Möglichkeit der Überraschung auf seiten der Gläubigen und jegliche Gefahr der Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der Eucharistie vermieden werden.

Um das zu erreichen, halte man sich an die folgenden Regeln:

1901 1. Die neue Art des Kommunizierens darf nicht derart aufgedrängt werden, dass der traditionelle Brauch ausgeschlossen wird. Es ist besonders wichtig, dass jeder Gläubige da, wo legitimerweise der neue Brauch erlaubt ist, die Möglichkeit erhält, die Kommunion in den Mund zu empfangen, auch wenn gleichzeitig andere Personen zur Kommunion gehen, die die Hostie in die Hand erhalten. Die beiden Arten des Kommunizierens können ja auch ohne Schwierigkeiten in derselben liturgischen Feier nebeneinander bestehen. Dies soll deshalb beachtet werden, damit niemand im neuen Ritus einen Grund für die Verletzung seiner eigenen spirituellen Empfindsamkeit gegenüber der Eucharistie sieht und damit dieses Sakrament, das ja seinem Wesen nach Quelle und Grund der Einheit ist, nicht ein Anlass für Zwistigkeiten unter den Gläubigen wird.

1902 2. Der Ritus der Handkommunion darf nicht ohne Vorsicht angewendet werden. Da es sich ja um eine menschliche Haltung handelt, ist sie auch an das Empfinden und an die Vorbereitung des Kommunizierenden gebunden. Es empfiehlt sich eine stufenweise Einführung, bei der mit qualifizierten und besser vorbereiteten Gruppen und Kreisen begonnen wird. Vor allem ist es notwendig, dieser Einführung eine angemessene Unterweisung vorausgehen zu lassen, damit die Gläubigen die Bedeutung der Geste genau verstehen und sie mit dem gegenüber dem Sakrament gebührenden Respekt ausführen. Bei dieser Unterweisung ist anzustreben, jeden möglichen Anschein einer Änderung im Glauben der Kirche an die eucharistische Gegenwart und auch jede Gefahr oder einfach die Möglichkeit einer Gefahr der Profanierung auszuschließen.

1903 3. Die dem Gläubigen angebotene Möglichkeit, das eucharistische Brot in die Hand zu empfangen und selber zum Munde zu führen, darf ihn nicht dazu verleiten, es als ein gewöhnliches Stück Brot oder irgendeine beliebige geweihte Sache anzusehen. Ganz im Gegenteil soll sie in ihm das Empfinden für seine Würde, Glied am mystischen Leib Christi zu sein, in den er durch die Taufe und die Gnade der Eucharistie eingegliedert ist, steigern und auch seinen Glauben an die große Wirklichkeit des Leibes und Blutes des Herrn, die er mit seinen Händen berührt, stärken. Seine Haltung des Respekts sei dem angemessen, was er vollzieht.

1904 4. Bezüglich des Vollzuges kann man sich an die Anweisungen der alten Tradition halten, die die Dienstfunktion des Priesters und Diakons herausstellte, wenn sie die Hostie in die Hand des Kommunizierenden legten. Es kann aber auch eine einfachere Art angewendet werden, indem der Gläubige selber die Hostie aus der heiligen Schale nimmt.<ref>Seit dem 21. Juni 1973, an dem der Faszikel "De sacra Communione et de cultu mysterii eucharistici extra Missam" veröffentlicht wurde, ist der Satz "Es kann aber ... aus der heiligen Schale" gestrichen (vgl. Eucharistiae sacramentum Nr. 3082).</ref> Auf jeden Fall soll der Gläubige die Hostie vor der Rückkehr zu seinem Platz verzehren. Die Hilfestellung des Dieners wird durch die übliche Formel "Der Leib Christi" unterstrichen, auf die der Gläubige mit "Amen" antwortet.

1905 5. Welche Form auch immer man wählt, so soll auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass keine Teilchen des eucharistischen Brotes fallengelassen oder verstreut werden; ebenso auf eine geziemende Sauberkeit der Hände und eine passende Ausübung der Gesten gemäß den Bräuchen der verschiedenen Völker.

1906 6. Bei Austeilung der Kommunion unter beiden Gestalten durch Eintauchen ist es auf keinen Fall erlaubt, die mit dem Blut des Herrn getränkte Hostie in die Hand des Gläubigen zu legen.

1907 7. Die Bischöfe, die die Einführung der neuen Art der Kommunion gestatten, werden gebeten, dieser Kongregation nach Ablauf von sechs Monaten einen Bericht über die Ergebnisse dieser Erlaubnis zu schicken.

Rom, den 29. Mai 1969
Benno, Kardinal Gut
Präfekt
Annibale Bugnini
Sekretär

Anmerkungen

<references />