Intransigenz

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Mit Intransigenz wird allgemein eine kompromisslose Haltung bezeichnet. In der Kirchengeschichte wird damit insbesondere die defensive Haltung der Päpste im 19. Jahrhundert bewertet. Vor allem Gregor XVI. und Pius IX. vertraten gegenüber den modernen Ideen ihrer Epoche eine ablehende, verurteilende Position (Enz. Mirari vos 1832, Enz. Quanta cura mit Syllabus, 1864).

Papst Leo XIII., der in allen wesentlichen Fragen gleichermaßen intransigent dachte, bevorzugte jedoch in seinen Lehrschreiben bereits eine dialogische, fast pädagogische Methode. Daher gilt er bei Historikern oft als Urheber der Öffnung zur Welt, die angeblich "erst" im II. Vatikanum zum Durchbruch kam. Jedoch haben Reformpäpste wie Pius X. und Paul VI. stets betont, dass ein Mindestmaß an Intransigenz der Identität des Katholizismus unaufgebbar zu eigen ist. Weder das Dogma noch der Anspruch der Kirche, der Welt eine Soziallehre vorzuschlagen, sind verhandelbar. Ob in der Selbstdarstellung der Kirche intransigente oder dialogische Methoden überwiegen, kann aber nicht unabhängig vom jeweiligen Zeitalter beurteilt werden.

In weltanschaulich ermatteten, fast verstörten Zeiten, wie zu Beginn des XXI. Jahrhunderts, trifft die Wertorientierung durch die Kirche wieder auf mehr Respekt als im optimistisch eingestellten XIX. Jahrhundert, dessen (päpstlich kritisierter) Fortschrittsglaube auf den Schlachtfeldern des XX. Jh. verblutete. Weder Modernität noch Intransigenz eignen sich allein als Maßstab zur Beurteilung amtlicher Akte der Kirche, da fast jede kirchliche Lebensäußerung beiden Aufgaben gerecht werden muss: Die katholische Identität muss sich im Dialog bewähren. So lehrte es u.a. auch Avery Dulles S.J. (siehe dort).

Aus derselben Motivation heraus kann das kirchliche Amt einmal so, einmal anders urteilen (müssen); beispielsweise wurde die Action française 1926 päpstlich verurteilt. In einer anderen Lage wurde das Verbot 1939 aufgehoben. Auch die praktische Zurückdrängung der alten Messe in den 1970er Jahren diente genauso wie ihre Freigabe seit 1984 bzw. erweitert durch Summorum Pontificum 2007 jedesmal der Autorität von Papst und Konzil.