Immortale Dei (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen

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Apostolisches Rundschreiben (Enzyklika) von Papst [[Leo XIII.]] vom 1.11.1885. Zwischenüberschriften und einzelne Fußnoten hinzugefügt.
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<center> unseres [[Papst|Heiligen Vaters]]</center>
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<center> [[Leo XIII.]]</center>
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<center> an die Ehrwürdigen Brüder, die [[Patriarch|Patriarchen]], [[Primat|Primaten]], [[Erzbischof|Erzbischöfe]], [[Bischof|Bischöfe]] </center>
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<center> des katholischen Erdkreises, welche in [[Friede]]n und Gemeinschaft mit dem [[Apostolischer Stuhl|Apostolischen Stuhle]] stehen, </center>
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'''<center> über die christliche Staatsordnung</center>'''
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<center> [[1. November]] [[1885]] </center>
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<center> (Lateinischer Text: [[ASS]] XVIII [1885] 161-180) </center>
  
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(Quelle: Leo XIII., Lumen de coelo - Bezeugt in seinen Allocutionen, Rundschreiben, Constitutionen, öffentlichen Briefen und Akten. Deutsche Übersetzung mit kurzer Biographie (in deutschen Buchstaben), Buch III, S. 67-92 (Buch I-III in einem Band gebunden; in deutschen Buchstaben), Wien, Verlag Rudolf Brzezowsky & Söhne 1889/1890/1891, 1.Auflage. Die Nummerierung folgt der englischen Fassung [http://www.vatican.va/holy_father/leo_xiii/encyclicals/documents/hf_l-xiii_enc_01111885_immortale-dei_en.html]) 
  
== Die Kirche - Erzieherin der Völker ==
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'''Allgemeiner Hinweis:''' ''Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [http://www.vatican.va/holy_father/index_ge.htm] können als offiziell angesehen werden (Schreiben der [[Libreria Editrice Vaticana]] vom 21. Januar 2008).''
  
Obgleich die Kirche, dieses unsterbliche Werk des barmherzigen Gottes, an sich und ihrer Natur nach das Heil der Seelen und die einstige Glückseligkeit im Himmel zur Aufgabe hat, so gehen doch von ihr große und reiche Segnungen auch über die Dinge des vergänglichen Bereiches aus; und zwar so sehr, daß, wäre die Kirche in erster Linie und hauptsächlich für die Wohlfahrt des Lebens hier auf Erden gegründet worden, diese Segnungen nicht zahlreicher und größer sein könnten, - In der Tat: wohin immer die Kirche ihren Fuß setzte, hat sie unverzüglich das Antlitz der Welt verändert, sie hat die Sitten der Völker mit vorher unbekannten Tugenden vertraut gemacht und ihnen eine neue Bildung gebracht; alle Völker, die sich ihrem Einfluß nicht verschlossen, haben sich durch Milde, Gerechtigkeit und ruhmvolle Taten hervorgetan.
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<center> Ehrwürdige Brüder, </center>
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<center> Gruß und apostolischen Segen </center>
  
== Die Kirche - nicht Feind des Staates ==
 
  
Dennoch aber hat man schon seit altersher der Kirche den Vorwurf gemacht: sie stehe im Gegensatz zu den Interessen des Staates und könne in keiner Weise zu seinem Wohl und zu seinem Glanz das beitragen, was jedes gut eingerichtete Staatswesen mit vollem Recht und aus seinem eigenen Wesensantrieb heraus anstrebt. Wie wir aus der Geschichte wissen, liebte man es durch einen ähnlichen feindseligen Wahn schon in den ersten Zeiten der Kirche, die Christen zu beunruhigen, und auch dadurch Haß und Abneigung gegen sie zu erregen, daß man sie als Feinde des Reiches bezeichnete: mußten doch zu jener Zeit an allen Unglücksfällen, welche den Staat trafen, die Christen schuld sein, während in Wirklichkeit Gott es war, der Rächer allen Frevels, welcher die gerechten Strafen über die Schuldigen verhängte. Diese harte und verleumderische Anklage forderte darum nicht grundlos das Genie eines Augustinus heraus, dessen gewandte Feder besonders in seinem Buch „Über den Gottesstaat“ den segensreichen Einfluß der christlichen Weisheit auf das staatliche Leben so lichtvoll geschildert hat, daß er dadurch ein Anwalt für die Christen seiner Zeit geworden ist, aber besonders auch einen bleibenden Triumph gegenüber dieser falschen Anklage errungen hat.
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==Einleitung: Trotz aller Anfeindungen bleibt die christliche Staatlehre die entscheidende Orientierung für die Ordnung im Staat==
  
== Evangelium - die beste Staatslehre ==
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'''1''' Wenngleich die Heilige Kirche, dieses unsterbliche Werk des barmherzigen Gottes, an sich in ihrer Natur nach das Heil der Seelen und die einstige Glückseligkeit im Himmel zur Aufgabe hat, so gehen doch von ihr so große und so reiche Segnungen aus auch für das, was der Vergänglichkeit angehört, dass, wäre sie zunächst und vorzugsweise für die Wohlfahrt dieses irdischen Lebens gegründet worden, diese zahlreicher und größer nicht sein könnten. – In der Tat, wohin immer die Kirche ihren Fuß setzte, hat sie alsbald die Gestalt der Welt verändert, das Leben der Völker in einer bis dahin unbekannten Weise gesittet und ihnen eine neue Bildung gebracht; alle, die sich ihrem Einflusse nicht verschlossen, haben durch milde Sitten, Gerechtigkeit und ruhmvolle Taten sich hervorgetan.
  
Trotzdem haben ähnliche Beschwerden und Anklagen bei den Feinden der Kirche ihren unheilvollen Reiz nicht verloren, und sehr viele Menschen wollen als Norm und Regel für die Ordnung des bürgerlichen Lebens nicht mehr jene Lehren anerkennen, welche die katholische Kirche gutheißt, sondern suchen dieselbe anderswo. Ja, in letzter Zeit hat ein sogenanntes „Neues Recht“ begonnen, allgemein Herrschaft und Geltung zu gewinnen; man sagt: es sei dies eine Errungenschaft unseres mündig gewordenen Jahrhunderts, die sich aus dem Fortschritt der Freiheit herausgebildet habe. Von vielen wurde vieles versucht; doch so viel steht fest: daß für die Begründung und Leitung eines Staatswesens niemals ein besseres System aufgestellt worden ist als jenes, das sich aus der Lehre des Evangeliums von selbst ergibt. Darum halten Wir es für äußerst wichtig und sehr mit Unserem Apostolischen Amt übereinstimmend, die neuen Meinungen in Bezug auf den Staat an der christlichen Lehre zu messen; auf diese Weise, so vertrauen Wir, werden alle Ursachen für Irrtum und Zweifel im Licht der Wahrheit verschwinden; und ein jeder wird leicht jene Grundgesetze für das Leben zu erkennen imstande sein, denen er zu folgen und denen er zu gehorchen hat.
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'''2''' Dennoch aber hat man schon seit langer Zeit der Kirche den Vorwurf gemacht, sie stehe im Gegensatze zu den Staatsinteressen und vermöge in keiner Weise das zu leisten, was jedes wohlgeordnete Staatswesen von Natur aus und mit vollem Recht zu seiner gedeihlichen Entwicklung und Blüte erheischt. Wie wir aus der Geschichte wissen, liebte man es durch einen ähnlichen feindseligen Wahn schon in den ersten Zeiten der Kirche, die Christen zu beunruhigen und auch dadurch Hass und Abneigung gegen sie zu erregen, dass man sie als Feinde des Reiches bezeichnete; mussten doch zu jener Zeit an allen Unglücksfällen, welche den Staat trafen, die Christen schuld sein, während in Wirklichkeit Gott es war, der Rächer allen Frevels, welcher die gerechten Strafen über die Schuldigen verhängte. Diese harte, verleumderische Anklage forderte darum das Genie eines Augustinus heraus, dessen gewandte Feder besonders in seinem Buche „Von der Stadt Gottes“ den segensvollen Einfluss der christlichen Weisheit auf das staatliche Leben so lichtvoll geschildert hat, dass er ein Sachwalter der Christen seiner Zeit geworden, aber auch einen bleibenden Triumph dieser falschen Anklage gegenüber errungen hat. - Trotzdem haben ähnliche Beschwerden und Auflagen bei den Feinden der Kirche ihren Reiz nicht verloren, und sehr viele wollen nicht mehr als Norm und Regel für die bürgerliche Lebensordnung jene Lehren anerkennen, welche die Katholische Kirche gutheiße, sondern suchen sie anderswo. Ja, in letzter Zeit hat hie und da ein sogenanntes neues Recht angefangen, Geltung und Herrschaft zu gewinnen; es sei dies, sagt man, eine Errungenschaft unseres mündig gewordenen Jahrhunderts, hervorgegangen aus dem Fortschritt der Freiheit. – Wenngleich jedoch viele Vieles versucht haben, soviel steht fest, dass für die Begründung und Leitung eines Staatswesens niemals ein besseres System aufgestellt worden ist, als jenes, das aus der Lehre des Evangeliums von selbst sich ergibt. Darum halten Wir es für äußerst wichtig und sehr Unserem Apostolischen Amte ziemend, die neuen Meinungen in Bezug auf das staatliche Leben an der Lehre des Christentums zu messen; auf diese Weise, so vertrauen Wir, werden alle Ursachen zu Irrtum und Zweifel im Lichte der Wahrheit verschwinden, und wird ein jeder leicht jene Grundgesetze des Lebens zu erkennen im Stande sein, denen er zu folgen und zu gehorchen hat.
  
== Autorität und Staat haben Gott zum Urheber ==
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==Die Christliche Staatslehre==
  
Es ist nicht schwer, das Bild eines Staates zu entwerfen, der von der christlichen Weisheitslehre geleitet wird. Von Natur aus ist es dem Menschen angeboren, in der bürgerlichen Gesellschaft zu leben. In der Vereinzelung fehlt ihm die zum Leben notwendige Pflege und Obsorge; ebenso ist so auch die Vervollkommnung von Charakter und Geist nicht möglich. Deshalb hat die göttliche Vorsehung es so geordnet, daß er in eine zwischenmenschliche Verbindung und Gemeinschaft: sowohl in die häusliche wie in die bürgerliche, hineingeboren wurde. Denn nur diese Gemeinschaft kann ihn vollkommen mit allen Bedürfnissen für das Leben versehen. Da aber keine Gesellschaft bestehen kann, wenn nicht einer an der Spitze von allen steht, der durch kräftigen und gleichmäßigen Impuls jeden Einzelnen zu dem gemeinsamen Ziel hinwendet, so ergibt sich für die bürgerliche Gesellschaft die Notwendigkeit einer Autorität, welche sie regiert. Diese Autorität hat, wie die Gesellschaft selbst, in der Natur und somit in Gott selbst ihren Ursprung. Hieraus ergibt sich als Zweite Folgerung, daß die staatliche Gewalt ihrem Wesen nach nur Gott zu ihrem Urheber hat. Denn Gott allein ist ganz wahrhaft und im höchsten Sinn der Herr der Dinge, dem darum alles, was da ist, untergeben ist und dienen muß: so daß, wer immer ein Herrscherrecht besitzt, dieses von keinem anderen empfangen hat als von Ihm, dem Herrscher über alle, Gott. Es gibt keine Gewalt, außer von Gott .
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=== Der göttliche Ursprung der staatlichen Autorität===
  
== Nicht Staatsform entscheidet, sondern Gehorsam gegen Gott ==
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'''3''' Es ist nicht schwer, das Bild eines Staates zu entwerfen, der von der christlichen Philosophie  geleitet wird. – Von Natur aus ist es dem Menschen angeboren, in der bürgerlichen Gesellschaft zu leben; denn, da ihm in der Vereinzelung die zum Leben notwendige Pflege und Fürsorge fehlt, ebenso auch die Bildung des Geistes und Gemütes nicht möglich ist, deswegen hat die göttliche Vorsehung es so geordnet, dass er in eine menschliche Gemeinschaft, die häusliche sowohl wie die bürgerliche, hineingeboren wurde; denn nur diese kann ihm vollen Lebensbedarf bieten. Da aber keine Gesellschaft bestehen kann, wenn nicht einer an der Spitze von Allen steht, der durch kräftigen und gleichmäßigen Impuls einen jeden zu dem gemeinsamen Ziele hineinwendet, so ergibt sich für die bürgerliche Gesellschaft die Notwendigkeit einer Autorität, welche sie regiert; wie die Gesellschaft selbst, hat auch sie in der Natur und somit in Gott selbst ihren Ursprung. – Hieraus ergibt sich als zweite Folgerung, dass die politische Gewalt an und für sich Gott zu ihrem Urheber hat. Denn Gott allein ist so recht und im höchsten Sinne Herr der Dinge, dem darum alles, was da ist, untergeben ist und dienen muss, so dass, wer immer ein Herrscherrecht besitzt, dieses von keinem andern empfangen hat als von ihm, dem Herrscher über alle, von Gott. Es gibt keine Gewalt, außer von Gott. (1)
  
Das Recht zum Herrschen ist aber an sich mit keiner Form des Staates notwendigerweise verknüpft; es kann die eine oder andere Form annehmen, wenn diese Form das gemeinsame Wohl und Gedeihen wirksam fördert. Mag aber die Staatsverfassung sein welche sie wolle: immer haben jene, welche die Ersten im Staat sind, vor allem auf Gott hinzublicken, den höchsten Regenten über die Welt, und Ihn als Vorbild und Richtschnur in der Leitung des Staat es im Auge zu behalten. Wie nämlich Gott in dieser sichtbaren Welt Mittelursachen  ins Leben gerufen hat, in denen einigermaßen das göttliche Wesen und Walten erscheint, und durch welche die Gesamtheit der Welt ihrem letzten Ziel entgegengeführt werden soll, so wollte Er auch in der bürgerlichen Gesellschaft eine Regierungsgewalt, deren Träger in gewissem Sinn ein Abbild sein sollten von der Oberherrschaft Gottes über das menschliche Geschlecht und von Seiner göttlichen Vorsehung. Darum soll die Regierung eine gerechte sein, nicht herrisch über alles Recht hinaus, sondern gleichsam väterlich: da ja auch Gottes Herrschaft über die Menschen höchst gerecht und mit väterlicher Güte verbunden ist.
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'''4''' Die Herrschergewalt ist aber an sich mit seiner Staatsform notwendig verknüpft; sie kann die eine oder andere Form annehmen, wenn diese das gemeinsame Wohl und Gedeihen wirksam fördert. Mag aber die Staatsverfassung sein welche sie wolle, immer haben jene, welchen die Gewalt innewohnt, vor allem auf Gott hinzublicken, den höchsten Regenten der Welt, und ihn als Vorbild und Richtschnur in der Leitung des Staates im Auge zu behalten. Wie nämlich Gott in den Dingen dieser sichtbaren Welt Mittel-Ursachen ins Leben gerufen hat, aus denen einigermaßen die Natur und das Walten Gottes erkannt werden könne, und durch welche das Universum seinem letzten Ziele entgegengeführt werden soll, so wollte er auch in der bürgerlichen Gesellschaft eine Regierungsgewalt, deren Träger im gewissen Sinne ein Abbild sein sollten der Oberherrlichkeit Gottes über das menschliche Geschlecht und seiner göttlichen Vorsehung.  
  
Betätigen soll die Regierung sich aber zum Nutzen aller Bürger, weil nur darum den Herrschern die Gewalt gegeben ist, daß sie das Wohl des Staates wahrnehmen. Unter keiner Bedingung darf darum die Staatsgewalt dem Sonderinteresse des einen oder mehrerer dienen; zum Besten der Gesamtheit ist sie bestimmt. Wenn darum die Regierenden zu einem Herrschen in Ungerechtigkeit entarten; wenn sie durch Härte und Übermut sich versündigen; wenn sie auf das Wohl des Volkes nur schlecht achten: dann mögen sie wissen, daß sie dereinst Gott Rechenschaft abzulegen haben, und dies um so strenger, je heiliger das ihnen anvertraute Amt gewesen ist, je höher die Würde, die ihnen verliehen worden war. Die Mächtigen werden mächtig gestraft werden .
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'''5''' Darum soll die Regierung eine gerechte sein, nicht herrisch über alle Rechte hinaus, sondern väterlich, da ja auch Gottes Herrschaft über die Menschen eine höchst gerechte ist und mit väterlicher Güte verbunden; betätigen soll sie sich aber zum Nutzen der Bürger, weil nur darum den Herrschern die Gewalt gegeben ist, auf dass sie das Wohl des Staates wahrnehmen. Unter keiner Bedingung darf darum die Staatsgewalt dem Sonderinteresse des Einen oder Mehrerer dienen; zum Besten der Gesamtheit ist sie bestimmt. Wenn darum die Regierungsgewalt in Ungerechtigkeit entartet, wenn die Herrscher durch Härte und Übermut sich versündigen, wenn sie des Volkes Wohl nur schlecht in Acht nehmen, dann mögen sie wissen, dass sie dermal einst Gott Rechenschaft abzulegen haben, und um so strenger, je heiliger das Amt gewesen, das anvertraut war, je höher die Würde, die ihnen war verliehen worden. „Die Mächtigen werden mächtig gestraft werden.“ (2)
  
Unter diesen Umständen wird fürwahr dann eine freudige und menschenwürdige Ehrerbietung von der Seite der Bürger mit der Hoheit der Herrschergewalt verbunden sein. Denn haben die Bürger es nur einmal bedacht, daß den Regenten eine Autorität innewohnt, die ihnen von Gott gegeben ist, dann werden sie alsbald dies als eine Pflicht der Gerechtigkeit anerkennen: auf die Worte der Staatsoberen zu hören, ihnen Gehorsam und Treue zu leisten; und dies mit einer ähnlichen pflichtmäßigen Liebe , wie sie Kindern ihren Eltern gegenüber zukommt. Jedermann unterwerfe sich der obrigkeitlichen Gewalt .
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Wahrlich, da wird dann auch der Gehorsam, den die Bürger der Regierung leisten, ein freudiger und menschenwürdiger sein. Denn haben sie es nur einmal bedacht, dass den Regenten eine Autorität innewohnt, die ihnen von Gott gegeben ist, dann werden sie alsbald dies als eine Pflicht der Gerechtigkeit anerkennen: auf die Satzungen ihrer Fürsten zu achten, ihnen Gehorsam zu leisten und Treue zugleich mit einer Pietät, wie sie Kindern ihren Eltern gegenüber zukommt. Jedermann unterwerfe sich der obrigkeitlichen Gewalt. (3) – So wenig wir nämlich dem göttlichen Willen widerstreben dürfen, so wenig ist es gestattet, die rechtmäßige Gewalt zu verachten, wer immer auch ihr Träger sein mag; denn die Gott widerstreben, bereiten selbst sich ihr Verderben. Wer sich der obrigkeitlichen Gewalt widersetzt, der widersetzt sich der Anordnung Gottes; und die sich dieser widersetzen, ziehen sich selber Verdammung zu. (4) Den Gehorsam verweigern und die Massen zur Empörung und Gewalttat aufrufen, ist darum ein Verbrechen gegen die göttliche Majestät ebensowohl gegen die menschliche.
Gehorsam gegen die Obrigkeit ist in jeder Staatsform geboten
 
  
So wenig wir nämlich dem göttlichen Willen widerstreben dürfen, so wenig ist es gestattet, die rechtmäßige Gewalt zu verachten, wer immer auch deren Träger sein mag; denn die Gott widerstreben, bereiten sich selbst ihr Verderben. Wer sich der obrigkeitlichen Gewalt widersetzt, der widersetzt sich der Anordnung Gottes; und die sich dieser widersetzen, ziehen sich selber Verdammnis zu.  Den Gehorsam zu verweigern und die Massen zu Empörung und Gewalttat aufzurufen: dies ist darum ein Verbrechen nicht nur gegen die menschliche, sondern auch gegen die göttliche Majestät.
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===Die Pflichten des Staates im Hinblick auf die Religion===
Staat und Gesellschaft zur Gottesverehrung verpflichtet
 
  
Ist nun aber in solcher Weise der Staat geordnet, so liegt es klar zutage, daß er durch öffentliche Übung der Gottesverehrung  seine so vielen und wichtigen Pflichten zu erfüllen hat, die ihn mit Gott verbinden. Schon Natur und Vernunft gebieten einem jeden Einzelnen, Gott einen heiligen und religiösen Dienst zu weihen; denn in Seiner Hand stehen wir, von Ihm sind wir ausgegangen, zu Ihm sollen wir wieder zurückkehren. Dasselbe Gesetz gilt auch für die bürgerliche Gesellschaft. Denn auch in der Gesellschaft geeint sind die Menschen ebenso in Gottes Gewalt wie als Einzelne. Und hat der einzelne Mensch Gott zu danken, so nicht minder auch die Gesellschaft, die durch Ihn entstanden ist, die Sein allmächtiger Wille schirmt und erhält, dessen Barmherzigkeit ihr einen überfließenden Schatz von Gütern gespendet hat. Es ist darum Sünde für einen jeden, seine Pflichten Gott gegenüber zu vernachlässigen; und es ist unsere unerläßliche Aufgabe, unser inneres Wesen ganz von der Religion durchdringen zu lassen und von ihr auch durch unseren sittlichen Wandel Zeugnis zu geben - nicht von einer jedem beliebigen Religion, sondern von jener; die uns Gott geboten hat, und von der durch sichere, über jeden Zweifel erhabene Kennzeichen feststeht, daß sie unter allen anderen die einzig wahre Religion ist.
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'''6''' Ist nun aber in solcher Weise der Staat geordnet, so liegt es am Tage, dass er durch öffentliche Religionsübung seine so vielen und wichtigen Pflichten Gott gegenüber zu erfüllen hat. Schon die Vernunft gebietet einem jeden, Gott einen heiligen und religiösen Dienst zu weihen; denn in seiner Hand stehen wir, von ihm sind wir ausgegangen, zu ihm sollen wir wieder zurückkehren. Dasselbe Gesetz gilt auch für die bürgerliche Gesellschaft. Denn auch in der Gesellschaft geeint sind die Menschen ebenso in Gottes Gewalt wie der Einzelne. Und hat der Einzelne Gott zu danken, so nicht minder auch die Gesellschaft, die durch ihn entstanden ist, die sein allmächtiger Wille schirmt und erhält, dessen Barmherzigkeit einen überfließenden Schatz von Gütern ihr gespendet hat. Wie es darum für einen jeden Sünde wäre, seine Pflichten Gott gegenüber zu vernachlässigen, und es unsere unerlässliche Aufgabe ist, unser Gemüt ganz von der Religion durchdringen lassen und auch durch unsern Wandel Zeugnis von ihr zu geben nicht von jedweder beliebigen Religion, sondern von jener, die uns Gott geboten hat und deren Wahrheit gewisse, über jeden Zweifel erhabene Kennzeichen dartun-, ebenso wäre es auch von Seiten der Staaten ein Frevel, wollten sie sich derart benehmen, als ob es gar keinen Gott gäbe, oder die Religionsangelegenheiten als einen ihnen ganz fremden Gegenstand von sich weisen, oder von den verschiedenen Religionen eine oder die andere nach Belieben aufnehmen; auch für sie gibt es keine andere Art und Weise der Gottesverehrung, als jene welche Gottes Wille selbst vorgeschrieben hat. – Heilig sei daher den Fürsten Gottes Name; und dies sollen sie als eine ihrer wichtigsten Pflichten erachten, der Religion huldvoll sich zu erweisen, ihr wohlwollende Schirmherren zu sein, im Namen und kraft des Gesetzes sie zu verteidigen und in keiner Weise eine Bestimmung oder Entscheidung zu treffen, welche auf irgend eine Art sie versehen könnte. Doch das sind sie auch den Bürgern schuldig, deren Regierung ihnen anvertraut worden ist. Wir Menschen sind ja geboren und angenommen worden für ein höchstes und letztes Gut, das jenseits liegt, über diesem Leben so kurz und veränderlich, im Himmel; und all unser Denken soll unverrückt dorthin gerichtet sein. Nur in ihm findet der Mensch sein vollkommenes und allseitiges Glück; deswegen ist es für einen jeden die wichtigste Angelegenheit, dieses Ziel zu erreichen. Darum soll die bürgerliche Gesellschaft, die ja keine andere Aufgabe hat, als das allgemeine Beste zu fördern, derart das staatliche Wohl wahrnehmen, dass die Bürger in diesem ihrem innersten Verlangen nach dem Besitze des höchsten und unvergänglichen Gutes nicht nur nicht geschädigt, sondern auf alle mögliche Weise gefördert werden. Letzteres geschieht aber vorzüglich dadurch, dass die Regierung die Heiligkeit und Unverletzlichkeit der Religion sich ganz besonders angelegen sein lässt; denn sie knüpft das Band zwischen den Menschen und Gott.
  
Ebenso wäre es auch vonseiten der Staaten ein Frevel, wenn sie sich derart verhalten, als ob es gar keinen Gott gäbe; oder daß sie die Sorgetragung für die Gottesverehrung als einen ihnen ganz fremden Gegenstand von sich weisen; oder daß sie von den verschiedenen Religionen nach Belieben eine oder die andere übernehmen. Auch für die Staaten gibt es keine andere Art und Weise der Gottesverehrung als jene, welche Gottes Wille selbst vorgeschrieben hat. Heilig sei daher den Lenkern der Staaten Gottes Name! Sie sollen es als eines ihrer wichtigsten Ämter erachten, die Pflichten der Religion mit Freude zu erfüllen, deren wohlwollende Schirmherren zu sein, sie im Namen und kraft des Gesetzes zu verteidigen und in keiner Weise eine Bestimmung oder Entscheidung zu treffen, welche auf irgendeine Art gegen die Unversehrtheit der Religion gerichtet sein könnte. Das sind sie auch den Bürgern schuldig, deren Regierung ihnen anvertraut worden ist. Wir Menschen sind ja alle geboren und empfänglich für ein allerhöchstes und letztes Gut, das über diesem kurzen und gebrechlichen Leben im Himmel liegt, und all unser Sinnen und Trachten soll ganz dorthin gerichtet sein: hiervon hängt für die Menschen das vollkommene und allseitige Glück ab. Deshalb ist es die angelegentlichste Sorge eines jeden Einzelnen, gerade dieses Ziel zu erreichen. Darum soll die bürgerliche Gesellschaft, die ja keine andere Aufgabe hat, als das allgemeine Beste zu fördert, in einer solchen Weise für das Gedeihen des Staates sorgen, daß die Bürger in diesem ihrem innersten Verlangen nach dem Besitz des höchsten und unvergänglichen Gutes nicht nur nicht geschädigt, sondern auf alle mögliche Art gefördert werden. Letzteres geschieht in erster Linie aber dadurch, daß die Regierung auf die Heiligkeit und Unverletzlichkeit der Religion ganz besondere Mühe verwendet: denn deren Vollzug knüpft das Band zwischen dem Menschen und Gott.
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===Die Kirche als Hüterin der wahren Religion===
  
== Wahre, von Gott gestiftete Religion nur in der Kirche zu finden ==
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'''7''' Welche aber die wahre Religion sei, dies zu erkennen ist nicht schwer für den, der aufrichtigen Herzens und nach reiflicher Erwägung urteilt; so viele und lichtvolle Beweisgründe, die Wahrheit der Weissagungen, die häufigen Wunder, die äußerst schnelle Verbreitung des Glaubens mitten in einer feindlichen Welt und selbst bei den größten Hemmnissen, das Zeugnis der Martyrer und so manches ähnliche tun augenscheinlich dar, jene sei die allein wahre Religion, welche Jesus Christus selbst gestiftet und seiner Kirche sie zu behüten und weiter auszubreiten übergeben hat.
  
Welche aber die wahre Religion sei, dies zu erkennen ist nicht schwer für den, der aufrichtigen Herzens und nach reiflicher Überlegung urteilt. So viele und so lichtvolle Beweisgründe, die Wahrheit der Weissagungen, die häufigen Wunder, die äußerst schnelle Verbreitung des Glaubens mitten in einer feindlichen Welt und unter den größten Hindernissen, das Zeugnis der Märtyrer, und so manches ähnliche geben Klarheit darüber. Jene ist die allein wahre Religion, welche Jesus Christus selbst gestiftet und sie Seiner Kirche zu behüten und weiter auszubreiten übergeben hat.
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===Die Kirche als echte Gesellschaft mit einer gottbestellten, von der weltlichen Macht unabhängigen Autorität===
  
Es hat nämlich der eingeborene Sohn Gottes eine Gemeinschaft gegründet auf Erden: die heilige Kirche. Ihr hat Er das erhabene und göttliche Amt übertragen, das Er selbst vom Vater empfangen, daß sie es fortführe bis ans Ende der Zeiten. Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch.  - Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt. Wie darum Jesus Christus auf Erden erschien, damit die Menschen das Leben haben und überfließend haben, so ist es in gleicher Weise. die Aufgabe der Kirche, das ewige Seelenheil zu wirken. Eben deswegen ist sie ihrem Wesen nach universal; weder vom Raum noch von der Zeit umgrenzt, hält sie die ganze Menschheit umspannt und predigt das Evangelium allen Geschöpfen.  
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'''8''' Es hat nämlich der Eingeborene Sohn Gottes eine Gemeinschaft gegründet auf Erden, die Heilige Kirche; ihr hat er das erhabene und göttliche Amt übertragen, dass er selbst vom Vater empfangen, dass sie es fortführe bis ans Ende der Zeiten. Wie mich der Vater gesendet hat, also sende ich euch. (5) Siehe, ich bin bei euch, alle Tage bis ans Ende der Welt. (6) Wie darum Jesus Christus auf Erden erschien, damit die Menschen das Leben haben und überfließend haben, (7) so ist in gleicher Weise das ewige Seelenheil zu wirken die Aufgabe der Kirche; eben deswegen ist sie ihrem Wesen nach universal; weder vom Raum noch von der Zeit umgrenzt, hält sie die ganze Menschheit umspannt. Predigt das Evangelium allen Geschöpfen. (8)
  
Für diese unermeßliche Menge hat Gott selbst die obrigkeitlichen Ämter bestellt, und ihnen zu deren Regierung die notwendigen Vollmachten übertragen. Einer aber, so war es Sein heiliger Wille, sollte das Oberhaupt aller sein, höchster und untrüglichster Lehrer der Wahrheit, dem Er die Schlüssel des Himmelreiches übergab. Dir will ich die Schlüssel des Himmelreiches geben. - Weide meine Lämmer ... weide meine Schafe. - Ich habe gebetet für dich, daß dein Glaube nicht abnehme. Obwohl nun diese kirchliche Gesellschaft ebenso aus Menschen besteht wie die bürgerliche, so ist sie doch wegen des ihr gesetzten Zieles und wegen der Mittel, durch welche sie dieses Ziel zu erreichen sucht, eine übernatürliche und geistliche Gesellschaft, und sie ist darum von der bürgerlichen Gesellschaft durchaus verschieden.
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'''9''' Für diese unermessliche Menge hat Gott selbst die obrigkeitlichen Ämter bestellt, und ihnen zu deren Regierung die notwendigen Vollmachten übertragen. Einer aber, so war es sein heiliger Wille, sollte aller Haupt sein, höchster und untrüglicher Lehrer der Wahrheit, dem er die Schlüssel des Himmelreiches übergab. Dir will ich die Schlüssel des Himmelreiches geben. (9) – weide meine Lämmer ... weide meine Schafe. (10) – Ich habe gebetet für dich, dass dein Glaube nicht abnehme. (11)
  
== Kirche repräsentiert die vollkommene Gesellschaft ==
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'''10''' Wenngleich nun diese kirchliche Gesellschaft ebenso aus Menschen besteht wie die politische, so ist doch wegen des Zieles, das ihr gesetzt ist, und wegen der Mittel, durch welche sie dieses zu erreichen sucht, eine übernatürliche und geistliche und eben darum von der bürgerlichen Gesellschaft durchaus verschieden. Da sie aber durch Gottes gnädigen Ratschluss in sich und durch sich alles besitzt, was zu ihrem Bestand und ihrer Wirksamkeit erfordert wird, sie ist sie nach ihrem Wesen und Recht – und dies ist von höchster Wichtigkeit – eine vollkommene Gesellschaft. Wie da Ziel, das die Kirche anstrebt, weitaus das erhabenste ist, so ist auch die ihr innewohnende Gewalt hervorragend über jede andere; sie ist weder geringer als die bürgerliche Gewalt, noch dieser in irgend welcher Weise untergeben.
  
Weil sie aber durch Gottes gnädigen Ratschluß in sich und durch sich alles das besitzt, was zu ihrem Bestand und zu ihrer Wirksamkeit erforderlich ist, so ist sie nach ihrem Wesen und Recht - und dies ist von höchster Wichtigkeit - eine vollkommene Gesellschaft. Ebenso wie das Ziel, das die Kirche anstrebt, weitaus das erhabenste ist, so übertrifft auch die ihr innewohnende Gewalt alle anderen: sie ist weder geringer als die staatliche Gewalt, noch ist sie dieser in irgendeiner Weise untergeben. Und Jesus Christus hat in der Tat die heiligen Aufträge, die Er Seinen Aposteln gegeben hat, ihnen in Freiheit gegeben. Er übertrug ihnen die Vollmacht, im eigentlichen Sinn Gesetze zu geben, und, was hieraus folgt, die Gewalt zu richten und zu strafen. Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret alle Völker ... lehret sie alles halten, was ich euch befohlen habe. Und an einer anderen Stelle: Hört er diese nicht, so sage es der Kirche. Und wiederum: Bereit, allen Ungehorsam zu züchtigen. Ferner: Damit ich nicht mit Strenge verfahren muß, vermöge der Gewalt, die mir der Herr verliehen hat zur Erbauung und nicht zur Zerstörung.  
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'''11''' In der Tat, Jesus Christus hat die heiligen Gewalten, die er seinen Aposteln gegeben, an nichts gebunden, indem er ihnen die Vollmacht übertrug, im eigentlichen Sinne Gesetze zu geben, und was hieraus folgt, die Gewalt zu richten und zu strafen. Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin, und lehret die Völker ... lehret sie alles halten, was ich euch befohlen habe. (12) Und an einem anderen Orte: Hört er diese nicht, so sage es der Kirche. (13) Und wieder: Bereit, allen Ungehorsam zu züchtigen.14 Ferner: Damit ich nicht mit Strenge verfahren muss, vermöge der Gewalt, die mir der Herr verliehen hat zur Erbauung und nicht zur Zerstörung. (15) Zum Himmel soll uns darum die Kirche führen, nicht der Staat; ihrer Hut und Sorge ist alles das anvertraut, was sich auf die Religion bezieht, dass sie lehre die Völker, dass sie nach Kraft und Vermögen, immer weiter ausbreite das Reich Christi, mit einem Worte: dass sie frei und ungehemmt nach eigenem Ermessen Pflegerin sei und Schaffnerin im Reiche Christi.  
  
== Kirche existiert und handelt aus eigenem Recht ==
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'''12''' Diese ihre Autorität, vollkommen aus und durch sich und in ihrer Sphäre schlechthin unabhängig, welche von manchen Staatsrechtslehrern aus Schmeichelei gegen die Fürsten schon seit langem bekämpft wurde, hat die Kirche jederzeit für sich in Anspruch genommen und im öffentlichen Leben betätigt. Haben ja doch schon die Apostel von allen zuerst sie verteidigt, indem sie den Synagogenvorstehern, die ihnen die Verkündigung des Evangeliums wehren wollten, standhaft entgegneten: Man muss Gott mehr gehorchen, als Menschen. (16) Ebenso waren die heiligen Väter bestrebt, dieselbe bei gegebener Gelegenheit durch Gründe zu erhärten, und die römischen Päpste haben es nie unterlassen, standhaft und mit ungebrochenem Mute ihren Widersachern gegenüber sie zu behaupten.  – Selbst Fürsten und Staatsmänner teilten diese Anschauung und haben sie auch im öffentlichen Leben betätigt, indem sie durch Abschluss von Verträgen, durch Führung von Unterhandlungen durch Absendung und Annahme von Botschaftern und durch anderweitigem geschäftlichen Verkehr mit der Kirche als einer rechtmäßigen obersten Behörde sich ins Einvernehmen zu setzen pflegten. – Und wahrhaftig, auch dies ist nicht ohne eine ganz besondere Fügung von Oben geschehen, dass eben dieser kirchlichen Obergewalt in der weltlichen Herrschaft der Päpste der beste Schutz für ihre Freiheit geboten ward.
  
Die Menschen in den Himmel zu führen: das steht der Kirche zu, und nicht dem Staat. Ihrer Obhut und Sorge ist alles das anvertraut, was sich auf die Religion bezieht: daß sie alle Völker lehre; daß sie, so weit sie es nur vermag, das Reich des christlichen Namens immer weiter ausbreite; mit einem Wort, daß sie frei und kraftvoll nach eigenem Urteil die Sache Christi besorge. Diese ihre Autorität, die in sich selbst uneingeschränkt und völlig eigenen Rechtes ist - sie wurde von manchen Staatsrechtslehrern aus Schmeichelei gegen die Staatsoberen schon seit langem bekämpft - hat die Kirche zu allen Zeiten für sich in Anspruch genommen und im öffentlichen Leben betätigt. Haben ja doch schon als erste von allen die Apostel sie verteidigt, indem sie den Synagogenvorstehern, die ihnen die Verkündigung des Evangeliums verwehren wollten, standhaft entgegneten: Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen . Ebenso waren die heiligen Kirchenväter bestrebt, diese Autorität bei gegebener Gelegenheit durch Gründe zu erhärten, und die römischen Päpste haben es nie unterlassen, sie mit ungebrochener Standhaftigkeit ihren Widersachern gegenüber zu behaupten. Selbst Fürsten und Staatsmänner teilten diese Anschauung und haben dieselbe auch im öffentlichen Leben betätigt, indem sie durch Abschuß von Verträgen, durch Führung von Unterhandlungen, durch Absendung und Annahme von Botschaftern, sowie durch anderen gegenseitigen amtlichen Verkehr mit der Kirche als einer rechtmäßigen obersten Behörde sich ins Einvernehmen zu setzen pflegten. Und wahrhaftig, es ist auch dies nicht ohne ganz besonderen Ratschluß Gottes geschehen, daß dieser geistlichen Obergewalt durch die über den Kirchenstaat ausgeübte weltliche Herrschaft der beste Schutz für ihre Freiheit geboten wurde.
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===Die je eigenen Bereiche der kirchlichen und der weltlichen Gewalt
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Notwendigkeit des Konkordates===
  
== Zwei Gewalten von Gott eingesetzt ==
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'''13''' So hat denn Gott die Sorge für das Menschengeschlecht zwei Gewalten zugeteilt: der geistlichen und der weltlichen. Die eine hat er über die göttlichen Dinge gesetzt, die andere über die menschlichen. Jede ist in ihrer Art die höchste; jede hat ihre gewissen Grenzen, welche ihre Natur und ihr nächster und unmittelbar Gegenstand gezogen haben, so dass eine jede wie von einem Kreise umschlossen ist, in dem sie sich selbstständig bewegt. Da nun aber dieselben Menschen beiden Gewalten untergeben sind, so kann es vorkommen, dass eine und dieselbe Angelegenheit, jedoch in verschiedener Weise, dem beiderseitigem Recht und Gericht unterstellt ist. Beide Ordnungen sind von Gott ausgegangen; seine höchst weise Vorsehung musste darum auch das Verfahren beider gebührend ordnen. Die, welche bestehen, sind von Gott geordnet. (17) Wäre dem nicht so, so würde häufig Anlass und Streit und Zank gegeben sein und der Einzelne wäre nicht selten in seinem Innern beunruhigt, unschlüssig und voll Angst, was nun zu tun, wenn gerade Entgegengesetztes von den beiden Gewalten befohlen wird, denen er doch in seinem Gewissen zum Gehorsam sich verpflichtet weiß.
  
So hat denn Gott die Sorge für das Menschengeschlecht zwei Gewalten zugeteilt; der kirchlichen und der staatlichen. Die eine hat Er über die göttlichen Dinge gesetzt, die andere über die menschlichen. Jede ist in ihrer Art die höchste; jede hat ihre sicheren Grenzen, gezogen von ihrer Natur und vorn unmittelbaren Gegenstand ihrer Herrschaft, so daß eine jede wie von einem Kreis umschlossen ist, innerhalb dessen sie sich selbständig bewegt. Da nun aber dieselben Menschen beiden Gewalten untergeben sind, so kann es vorkommen, daß ein und dieselbe Angelegenheit, jedoch in jeweils verschiedener Weise, dem beiderseitigen Recht und Gericht unterstellt ist. Beide Ordnungen sind von Gott ausgegangen; Seine höchst weise Vorsehung mußte darum auch das Verfahren beider recht ordnen. Die, welche bestehen, sind von Gott geordnet . Wenn es sich nicht so verhielte, so würde häufig Anlaß zu Kampf und Streit gegeben sein, und der Mensch wäre nicht selten in seinem Inneren beunruhigt, unschlüssig und voll Angst: was nun zu tun sei, wenn gerade Entgegengesetztes von den beiden Gewalten befohlen wird, denen er sich doch in seinem Gewissen zum Gehorsam verpflichtet weiß.
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===Die beiden Gewalten: Wie Seele und Leib===
  
== Zwischen den Gewalten muß Eintracht herrschen ==
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'''14''' Doch wer könnte von Gottes Weisheit und Güte solches denken? Hat er ja schon in dem Reiche der Körperwelt, obwohl dieses einer weit niederen Ordnung angehört, die natürlichen Ursachen und Kräfte so planvoll zu einer wunderbaren Harmonie geeint, dass keine die andere hemmt, alle aber zusammen in geeignetster Weise dem Zwecke des Weltganzen dienen. Darum muss zwischen beiden Gewalten eine geordnete Vereinigung stattfinden, für die man nicht mit Unrecht das Verhältnis der Seele zum Leibe als Bild gebraucht hat. Wie groß und welcher Art diese zu sein hat, lässt sich nicht anders erkennen, als wenn wir, wie bereits gesagt wurde, das Wesen beider ins Auge fassen und die beiderseitigen Angelegenheiten im Hinblick auf ihre höhere Bedeutung und ihre Würde einander gegenüber abwägen; denn die eine hat zunächst und vorzugsweise die Sorge für das irdische Wohl zur Aufgabe, die andere dagegen will die himmlischen und ewigen Güter gewinnen. – Was immer daher im Leben der Menschheit heilig ist, was immer auf das Heil der Seelen und den göttlichen Dienst Bezug hat, sei es nun dieses an sich und seiner Natur nach, oder wegen seiner Beziehung zu demselben, alles das ist der kirchlichen Gewalt und ihrem Ausspruche unterstellt; alles Andere dagegen, was das bürgerliche und politische Gebiet angeht, ist mit vollem Recht der staatlichen Gewalt untertan; denn Jesus Christus hat geboten: Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, Gott, was Gottes ist.
  
Doch wer könnte von Gottes Weisheit und Güte so etwas denken? Hat Er doch schon im Bereich der körperlichen Dinge, obwohl dieser einer weit niedrigeren Ordnung angehört, die natürlichen Ursachen und Kräfte so planvoll zu einer wunderbaren Harmonie geeint, daß keine die andere hemmt, alle zusammen aber in geeignetster Weise dem Zweck des Weltganzen dienen. Darum muß zwischen beiden Gewalten eine geordnete Einigung stattfinden, für die man nicht mit Unrecht das Verhältnis der Seele zum Leib im Menschen als Bild gebraucht hat. Wie groß und von welcher Art diese Einigung zu sein hat - darüber läßt sich nicht anders ein Urteil bilden, als daß wir, wie bereits gesagt, das Wesen beider Gewalten ins Auge fassen und die beiderseitigen Angelegenheiten im Hinblick auf ihre je höhere Bedeutung und Würde miteinander vergleichen. Denn die eine (Gewalt) hat zunächst und vorzugsweise die Sorge im weltlichen, vergänglichen Bereich zur Aufgabe; die andere dagegen will die himmlischen und ewigen Güter gewinnen. Was daher im Leben der Menschen heilig ist, was immer auf das Heil der Seelen und auf die Gottesverehrung Bezug hat - sei es der Natur der Sache nach, sei es wegen einer ursächlichen Beziehung hierzu - alles das ist der kirchlichen Gewalt und ihrer Verfügung unterstellt. Alles andere dagegen, was das bürgerliche und politische Gebiet angeht, ist mit Recht der staatlichen Gewalt untergeordnet; denn Jesus Christus hat geboten: dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist; und Gott, was Gottes ist.
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'''15''' Zuweilen treten aber Zeitumstände ein, da noch auf eine andere Weise eine Einigung stattfindet zur Herstellung des Friedens und der Freiheit, wenn nämlich die Staatsgewalt und der Römische Papst in einer Speziellen Frage ein Übereinkommen treffen. In solchen Zeiten offenbart die Kirche in ganz besonderer Weise ihre mütterliche Liebe, indem sie so viel Nachgiebigkeit und Entgegenkommen zeigt, als nur immer möglich ist.
  
Zuweilen treten aber Zeitumstände ein, da noch auf eine andere Weise eine Einigung stattfindet zur Herstellung von Frieden und Freiheit: wenn nämlich die Staatsgewalt und der Römische Papst in einer speziellen Frage ein Übereinkommen treffen. In solchen Zeiten offenbart die Kirche in ganz besonderer Weise ihre mütterliche Liebe, indem sie so viel Nachgiebigkeit und Entgegenkommen zeigt als nur immer möglich ist.
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===Früchte der Harmonie beider===
  
Mit dem Gesagten haben Wir in wenigen Zügen das Bild des christlichen Staates entworfen - nicht grundlos und willkürlich, sondern so, wie es sich aus den höchsten und unbestreitbaren Grundsätzen ergibt, und wie Natur und Vernunft es bestätigen.
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'''16''' Mit dem Gesagten haben wir in wenigen Zügen das Bild des christlichen Staates entworfen, nicht nach Willkür und ohne Grund, sondern so, wie es sich aus den höchsten und unbestreitbaren Prinzipien ergibt und die Natur und Vernunft bestätigen.
In einem so geordneten Staatswesen findet sich aber nichts, was der erhabenen Stellung der Regenten nicht würdig oder weniger angemessen wäre; weit davon entfernt, die Hoheitsrechte zu schmälern, ist es gerade die christliche Staatsordnung, welche diesen eine größere Festigkeit und höhere Weihe verleiht. Ja, wenn wir sie näher betrachten, so stellt sich uns in ihr ein so hoher Grad von Vollkommenheit dar, wie sie keine der übrigen Staatsregeln besitzt; mannigfaltige und herrliche Früchte müßten gewiß daraus erblühen: wenn alle Glieder ihre Posten ausfüllten, pflichttreu und gewissenhaft ihres Amtes walten würden. Wahrhaft: in einer solchen Staatsordnung, wie Wir sie eben geschildert haben, sind die göttlichen und die menschlichen Dinge in angemessener Ordnung eingeteilt; unversehrt sind die Rechte der Bürger unter dem Schutze zugleich des göttlichen, des menschlichen und des natürlichen Gesetzes; alle Pflichten der Einzelnen sind in Weisheit festgesetzt, und ihre Befolgung daher zweckmäßig gewährleistet.
 
  
Jeder einzelne Mensch weiß dann, daß er auf dem gefahr- und mühevollen Weg in die Ewigkeit Anführer findet, die ihm den sicheren Pfad zeigen, Helfer, die ihm bis ans Ende beistehen. Auch weiß er, daß andere ihm seine Sicherheit verbürgen und ihn in seinem Eigentum und in den übrigen Vorteilen, welche das Leben in der Gesellschaft mit sich bringt, schützen und bewahren. Die häusliche Gesellschaft empfängt die notwendige Festigkeit durch die Heiligkeit der einen und unauflöslichen Ehe; alle Rechte und Pflichten der Eheleute sind in Weisheit geregelt nach Gerechtigkeit und Billigkeit; der Frau bleibt die ihr gebührende Würde; die Autorität des Mannes wird ein Abbild der Autorität Gottes selbst, die väterliche Gewalt wird gemildert durch die Achtung, die der Frau und den Kindern gebührt, für den Schutz, die gedeihliche Entwicklung, für Unterricht und Erziehung der Kinder wird aufs beste Sorge getragen.
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'''17''' In einem also geordneten Staatswesen findet sich aber nichts, was der erhabenen Stellung der Regenten nicht würdig oder weniger ziemend wäre; weit entfernt, die Majestätsrechte zu schmälern, ist es gerade die christliche Staatsordnung, welche ihnen eine größere Festigkeit und höhere Weihe verleiht. Ja, wenn wir sie näher betrachten, so stellt sich uns in ihr ein so hoher Grad von Vollkommenheit dar, wie sie keines der übrigen Staatswesen besitzt; mannigfaltige und herrliche Früchte müssten gewiss daraus erblühen, wenn alle Glieder ihren Posten ausfüllten, pflichttreu und gewissenhaft ihres Amtes walteten. – Wahrhaftig, in einer solchen Staatsordnung, wie Wir sie eben geschildert haben, ist göttliches und menschliches in geziemender Weise unterschieden; unversehrt sind die Gerechtsame der Bürger, unter dem Schutze des göttlichen, menschlichen und natürlichen Gesetzes; alle Pflichten in Weisheit festgesetzt und ihre Beobachtung zweckmäßig gewährleistet. Da weiß denn ein jeder, dass er auf der gefahr- und mühevollen Lebensbahn Führer findet, die ihm den sicheren Pfad zeigen, Helfer, die ihm bis zum Ende beistehen. Auch weiß er, dass andere ihm eine Sicherheit verbürgen, und ihn in seiner Habe und in den übrigen Vorteilen, welche das Leben in der Gesellschaft mit sich bringt, schützen. Die häusliche Gesellschaft empfängt die notwendige Festigkeit durch die Heiligkeit der einen und unlösbaren Ehe; alle Pflichten und Rechte der Eheleute sind weise und geregelt nach Gerechtigkeit und Billigkeit; der Frau bleibt die ihr gebührende Würde; die Autorität des Mannes wird ein Abbild der Autorität Gottes selbst; die väterliche Gewalt gemildert durch die Achtung, der Frau und dem Kinde gebührt; für den Schutz, die gedeihliche Entwicklung, unterricht und Erziehung der Kinder wird aufs Beste Sorge getragen.
  
Da hat die staatliche Gesetzgebung nur das allgemeine Beste im Auge, ruhend auf Wahrheit und Gerechtigkeit, erhaben über die wandelbaren Neigungen und über das betrügerische Urteil der Menge. Da empfängt die Autorität der Regenten eine über das rein Menschliche hinausgehende Weihe und wird gerade hierdurch davor bewahrt, vom Pfade der Gerechtigkeit abzuweichen oder in der Gewaltausübung das Maß zu überschreiten. Da geschieht der Gehorsam der Bürger ehrenvoll und in Würde, weil so nun nicht mehr ein Mensch dem anderen sklavisch dient, sondern er durch den Gehorsam Gottes Willen Folge leistet, der seine Herrschaft durch Menschen ausübt.
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'''18''' Da hat die staatliche Gesetzgebung nur das allgemeine Beste im Auge, ruhend auf Wahrheit und Gerechtigkeit, erhaben über die wandelbaren Neigungen und das betrügerische Urteil der Menge. Da empfängt die Autorität der Regenten eine überirdische Weihe, und wird eben dadurch bewahrt, dass sie nicht abweiche von dem Pfade der Gerechtigkeit noch im Befehlen das Maß überschreite. Da wird der Gehorsam der Bürger geadelt und eine menschenwürdige Tat, weil nun nicht mehr ein Mensch dem anderen dient, sondern Gottes Willen botmäßig wird, der durch Menschen seine Herrschaft übt. Wer all dem eine klare Überzeugung gewonnen, dem kann es keinen Augenblick zweifelhaft sein, dass es durchaus eine Pflicht der Gerechtigkeit ist, in Ehrfurcht sich zu beugen vor der Könige Majestät, standhaft und treu zu bleiben im Gehorsam, keinen Aufruhr zu erregen, alle staatsbürgerlichen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen.  
  
Wer von all dem eine klare Überzeugung gewonnen hat, dem kann es keinen Augenblick zweifelhaft sein, daß es durchaus eine Pflicht der Gerechtigkeit ist, sich in Ehrfurcht vor der Majestät der Könige zu beugen, standhaft und treu zu bleiben in der Unterordnung unter die öffentliche Gewalt, keinen Aufruhr zu erregen, alle staatsbürgerlichen Pflichten heilig zu halten. Gegenseitige Hochachtung, Freundlichkeit, edle Gesinnung dürfen gleichfalls nicht fehlen. Da wird der Mensch, Staatsbürger und Christ in einer Person, nicht durch einander widerstreitende Gebote (der beiden Gewalten) in (zwei) einander entgegengesetzte Teile auseinandergerissen. Staat und Gesellschaft empfangen, da ihren Anteil an jenen herrlichen Gütern, mit welchen die christliche Religion schon dieses vergängliche Leben der Menschen bereichert, so daß man mit vollem Recht gesagt hat: Von der Religion, durch welche Gott verehrt wird, hängt das Wohl des Staates ab, und es besteht eine große Übereinstimmung und Familiengemeinschaft zwischen beiden.
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'''19''' Gegenseitiges Wohlwollen, Freundlichkeit, Gefälligkeit dürfen gleichfalls nicht fehlen; da ist kein unstetes Hin- und Herwanken, wie dort, wo Bürgerpflicht und Christenpflicht einander widersprechen; da empfangen endlich Staat und Gesellschaft ihren Anteil an jenen herrlichen Gütern, mit welchen die christliche Religion dieses irdische Leben schon bereichert, so dass man mit vollem Rechte gesagt hat: „von der Religion, durch welche Gott verehrt wird, hängt das Wohl des Staates ab, und es besteht ein inniger Verband und eine Freundschaft zwischen beiden. (18)
  
Diesen reichen Segen hat Augustinus mehr als einmal in bewunderungswürdiger Weise, wie wir es bei ihm gewohnt sind, geschildert; besonders da, wo er die katholische Kirche mit diesen Worten anredet: Du unterrichtest in kindlicher Weise die Kinder, kraftvoll die jungen Menschen, sanft die Greise, wie es je ihrem Leibesalter und ihrer Geistesart angemessen ist. Du untergibst in Keuschheit und treuem Gehorsam die Frau dem Manne: nicht als Werkzeug der Lust, sondern zur Fortpflanzung des Menschengeschlechtes und zur Gemeinschaft des häuslichen Lebens. Du setzest den Mann der Frau zum Haupt: nicht um die Schwäche ihres Geschlechtes zu mißbrauchen, sondern zur Übung der Pflicht aufrichtiger Liebe. Du unterwirfst die Kinder den Eltern in einer Art von freiwilliger Dienstbarkeit, bestimmst die Eltern zu liebevollen Herren ihrer Kinder ...
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'''20''' Diesen reichen Segen hat Augustinus mehr als einmal in bewunderungswürdiger Weise, wie wir es bei ihm gewohnt sind, geschildert, besonders da, wo er die Katholische Kirche also anredet: „Du unterrichtest in kindlicher Weise die Kinder, kraftvoll die Jünglinge, sanft die Greise, wie es ihrem Leibesalter und ihrer Gemütsart ziemt. Du untergibst in Keuschheit und treuem Gehorsam die Frau dem Manne, nicht als Werkzeug der Luft, sondern zur Fortpflanzung des Geschlechtes und zur Gemeinschaft des häuslichen Lebens. Du setzest den Mann der Frau zum Haupt, nicht um die Schwäche ihres Geschlechtes zu missbrauchen, sondern zur Übung der Pflicht aufrichtiger Liebe. Du unterwirfst die Kinder den Eltern in einer Art von freiwilliger Dienstbarkeit, bestimmt die Eltern zu liebevollen Herren ihrer Kinder ... Du einest Bürger mit Bürger, Volk mit Volk und das ganze Menschengeschlecht in der Erinnerung an die ersten Stammeltern nicht bloß zur Geselligkeit, sondern auch zu einer Art von Brüderlichkeit. Du lehrst die Könige, Sorge zu tragen für ihre Völker, mahnst die Völker, den Königen sich zu unterwerfen. Wem Ehre gebührt, wem Liebe, wem Hochachtung, wem Furcht, wem Trost, wem Erinnerung, wem Ermahnung, wem Unterweisung, wem Tadel, wem Strafe, genau lehrest du dies, indem du zugleich darauf hinweisest, dass nicht allen Alles, allen aber Liebe gebührt, Unrecht keinem. (19) – An einem andern Orte, wo er die falschen Theorien der Rechtsphilosophen widerlegt, sagt er: „Möchten doch jene, welche behaupten, die christliche Lehre widerstrebe dem Wohle des Staates, solche Kriegsleute uns geben, wie sie die christliche Lehre will, solche Untertanen, solche Ehemänner, solche Frauen, solche Eltern, solche Kinder, solche Herren, solcher Diener, solche Könige, solche Richter, endlich selbst solche Steuerzahler und solche Steuereinnehmer, wie sie nach der Vorschrift des Christentums sein sollen – und dann mögen sie es wagen, zu behaupten, die christliche Lehre widerstrebe dem Wohle des Staates; sie werden im Gegenteil keinen Anstand nehmen, zu bekennen, dass, so ihr Gehorsam geleistet wird, sie in hohem Maße das Staatswohl fördert.“ (20)
  
Du einest Bürger mit Bürger, Volk mit Volk; und das ganze Menschengeschlecht miteinander in der Erinnerung an die ersten Stammeltern nicht bloß zu einer Gesellschaft, sondern auch zu einer Art von Verbundenheit unter Brüdern. Du lehrst die Könige, Sorge zu tragen für ihre Völker, Du mahnst die Völker, sich den Königen zu unterwerfen. Wem Ehre gebührt, wem Liebe, wem Hochachtung, wem Furcht, wem Trost, wen Warnung, wem Ermahnung, wem Unterweisung, wem Tadel, wem Strafe - genau lehrst Du dies, indem Du zugleich darauf hinweisest, daß nicht allen alles, allen aber Liebe und keinem Unrecht gebührt.
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==Geschichtlicher Rückblick==
  
An einer anderen Stelle, wo er die falschen Theorien der Rechtsphilosophen widerlegt, sagt er:
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'''21''' Es gab eine Zeit, da bildete die Lehre des Evangeliums die leitenden Gesichtspunkte in der Staatsregierung; Gesetze, Institutionen, Volkssitten, alle Ordnungen und Beziehungen des Staatslebens hatten ihren hohen und segensreichen Einfluss erfahren; da war der Religion Jesu Christi in der Öffentlichkeit jene Auszeichnung gesichert, wie sie ihr gebührt, da blühte sie überall unter dem wohlwollenden Schutze der rechtmäßigen der rechtmäßigen Obrigkeiten und Regenten, da waren Staat und Kirche in glücklicher Eintracht und durch gegenseitige Freundesdienste verbunden. Diese Staatsordnung trug über alles Erwarten reiche Früchte, deren Erinnerung lebt und fortleben wird, bezeugt durch unzählige Denkmäler vollbrachter Werke, welche die Arglist der Feinde in keiner Weise weder fälschen noch verdunkeln kann. – Dass das christliche Europa die barbarischen Völker gesittigt, sie aus dem Zustande der Wildheit zu menschenwürdigem Leben, vom Aberglauben hinweg zur Wahrheit geführt hat, dass es die anstürmenden Mohamedaner siegreich zurückgeschlagen, dass es an der Spitze der Zivilisation steht und allen anderen Völkern Führerin und Lehrerin stets war in allem, was das menschliche Leben verschönern und veredeln mag; dass von ihm nach allen Richtungen hin echte Freiheit ausging, dass es so viele Institute schuf zur Linderung des menschlichen Elends, das alles verdankt es ohne Widerrede der Religion, die ihm zu solchen Unternehmungen den Impuls gegeben und in ihrer Durchführung hilfreich zu Seite stand.  
Möchten doch jene, welche behaupten, die christliche Lehre widerstrebe dem Wohl des Staates, uns ein Heer aus solchen Soldaten geben, wie sie die christliche Lehre zu sein befiehlt, solche Landesbewohner, solche Ehemänner, solche Frauen, solche Eltern, solche Kinder, solche Herren, solche Diener, solche Könige, solche Richter, endlich sogar solche Steuerzahler und solche Steuereinnehmer, wie sie nach der Vorschrift des Christentums sein sollen - und dann mögen sie es wagen zu behaupten, die christliche Lehre widerstrebe dem Wohl des Staates: sie werden im Gegenteil nicht zögern zu bekennen, daß, wenn ihr Gehorsam geleistet wird, sie in hohem Maße das Wohl des Staates fördert .
 
Blütezeit des Staates war Blütezeit der Kirche
 
  
Es gab eine Zeit, wo die Weisheitslehre des Evangeliums die Staaten leitete. Gesetze, Einrichtungen, Volkssitten, alle Ordnungen und Beziehungen des Staatslebens waren in dieser Zeit von christlicher Klugheit und göttlicher Kraft durchdrungen. Da war der Religion Jesu Christi in der Öffentlichkeit jene Auszeichnung gesichert, wie sie ihr gebührt; da blühte sie überall unter dem wohlwollenden Schutz der rechtmäßigen Obrigkeiten und Regenten, da waren Kirche und Reich in glücklicher Eintracht und durch gegenseitige Freundesdienste miteinander verbunden. Diese Staatsordnung trug über alles Erwarten reiche Früchte, die noch nicht vergessen sind. Hierfür gibt es unzählige Zeugnisse aus der Geschichte, welche durch keine Arglist der Feinde verfälscht oder verdunkelt werden können.
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===Eintracht von Staat und Kirche===
Daß das christliche Europa die barbarischen Völker bezähmt hat und sie aus dem Zustand der Wildheit zu menschenwürdigem Leben, vom abergläubischen Wahn zur Wahrheit führte; daß es die anstürmenden Mohammedaner siegreich zurückgeschlagen hat; daß es an der Spitze der Zivilisation steht und allen anderen Völkern stets Führer und Lehrer in allem war, was das menschliche Leben verschönern und veredeln mag; daß von ihm nach allen Richtungen hin echte Freiheit ausging; daß es so viele Einrichtungen zur Linderung des menschlichen Elends schuf: dies alles verdankt das christliche Europa unstreitig der Religion, die ihm zu solchen Unternehmungen den Impuls gegeben und bei deren Durchführung hilfreich zur Seite stand. Fürwahr, alle diese Güter wären geblieben, wenn die Eintracht geblieben wäre zwischen den beiden Gewalten; und noch viel größere hätten sich mit Recht erwarten lassen, wenn man der Autorität, dem Lehramt, den Ratschlägen der Kirche mehr Glauben geschenkt und unbeirrt Folge geleistet hätte. Denn das muß doch für alle als unverrückbares Gesetz gelten, was Ivo von Chartres einmal an Papst Paschalis II. schreibt:
 
  
Wenn Königtum und Kirche untereinander in Eintracht sind, dann wird die Welt gut regiert, und die Kirche blüht und bringt Früchte. Wenn sie aber in Zwiespalt geraten, dann haben nicht nur die kleinen Dinge kein Wachstum, sondern auch das Große geht jammervoll unter.
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'''22''' Fürwahr, alle dieser Güter wären geblieben, wäre die Eintracht geblieben zwischen beiden Gewalten; und noch viel größere hätten mit Recht sich erwarten lassen, hätte man der Autorität, den Lehren, den Ratschlägen der Kirche mehr Glauben beigemessen und weiterhin ihr beigepflichtet. Denn das sollte doch allen als ein unverrückbares Gesetz gelten, was Ivo von Chatres einmal an Papst Paschalis II. schrieb: „Wenn Staat und Kirche einträchtig sind, wird die Welt gut regiert, blüht die Kirche und bringt Früchte. So ist aber zwiespältig geworden, dann wächst das Kleine nicht nur nicht, sondern auch das Große geht jammervoll unter.“ (21)
  
== Renaissance und Aufklärung brachten Verwirrung ==
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===Neuerungssucht===
  
Als jedoch im 16. Jahrhundert jene unheilvolle und beklagenswerte Neuerungssucht erregt war, da entstand zuerst eine Verwirrung in Bezug auf die christliche Religion. Als jedoch alles seinen natürlichen Weg weiterging, wurden bald auch die Philosophie und von hier aus alle Ordnungen der bürgerlichen Gesellschaft in Mitleidenschaft gezogen. Hier ist der Ausgangspunkt der neueren, zügellosen Freiheitslehren, welche man unter den heftigsten Stürmen im 18. Jahrhundert ersonnen und proklamiert hat als Grundlehren und Hauptsätze des „Neuen Rechtes“, das vorher unbekannt war und nicht bloß vom christlichen, sondern auch vom natürlichen Recht in mehr als einer Beziehung abweicht. Oberste Voraussetzung aller dieser Lehren ist folgender Satz: Alle Menschen seien, so wie sie ihrer Natur und Art nach als gleichartig  erkannt werden, auch im Vollzug des Lebens wirklich untereinander ganz gleichgestellt . Ein jeder sei darum derart sein eigener Gesetzgeber , daß er in keiner Weise einer fremden Autorität unterworfen sei; es stehe ihm daher frei, über alles zu denken, was er möchte, und zu handeln, wie es, ihm beliebt.
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'''23''' Als jedoch im 16. Jahrhundert jene unheilvolle und beklagenswerte Neuerungssucht erregt war, da entstand zuerst eine Verwirrung in Bezug auf die religiöse Frage; bald jedoch im notwendigen Fortschritt wurden auch die Philosophie und von hier aus alle Ordnungen der bürgerlichen Gesellschaft in Mitleidenschaft gezogen. Hier ist der Ausgangspunkt der neueren, zügellosen Freiheitslehren, welche man unter den heftigen Stürmen im vorigen Jahrhundert ersonnen und proklamiert hat, als Grundlehren und Hauptsätze des neuen Rechtes, das, vorher unbekannt, nicht bloß vom christlichen, sondern auch vom Naturrecht in mehr als einer Beziehung abweicht.  
  
Niemand habe das Recht, anderen zu befehlen. Auf Grund solcher Prinzipien erkennt die Gesellschaft als Regierung nur den Willen des Volkes an, das allein sein eigener Herr und daher sein einziger Gebieter ist. Deshalb wählt das Volk sich auch seine Vertrauensleute, denen es die Regierung überträgt: und zwar nicht als ein diesen zukommendes Recht, sondern als seinen Bevollmächtigten, die dieses Recht im Namen des Volkes ausüben. Da wird dann Gottes Herrschaft totgeschwiegen: so, als ob Gott nicht existieren würde, oder als ob Er nicht Sorge trage für die menschliche Gesellschaft, oder wie wenn die Menschen, sowohl als Einzelne wie auch als Gesellschaft, Gott gegenüber zu nichts verpflichtet wären, oder als ob man sich eine Regierung denken könnte, die ihren Ursprung, ihre Gewalt und Autorität anderswo als in Gott hätte. Es ist einsichtig, daß ein so beschaffener Staat nichts anderes ist als die Volksmasse als ihre eigene Lehrerin und Lenkerin: Man sagt: die Quelle aller Gewalt und allen Rechtes beruhe im Volk. Daraus folgt, daß eine solche Gesellschaft sich in keiner Weise Gott gegenüber für verpflichtet erachtet.
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===Freiheit wird als Beliebigkeit erachtet===
  
Sie bekennt darum auch keine Religion in öffentlicher Weise und ist nichts weniger als bestrebt, unter mehreren Religionen nach der allein wahren Religion zu suchen, und die eine wahre den anderen falschen vorzuziehen und ihr ihren Schutz angedeihen zu lassen. Eine solche Gesellschaft wird vielmehr alle Religionen für gleichberechtigt erklären, solange die Staatsverfassung nicht durch dieselben einen Nachteil erleidet. Jede die Religion betreffende Frage wird der Privatmeinung der Einzelnen freigestellt. Jedermann kann eine davon nach Gutdünken annehmen; oder auch gar keine, wenn ihm keine zusagt. Was sich mit Notwendigkeit hieraus ergeben muß, ist klar: die persönliche Ansicht ist von jedem objektiven Gesetz entbunden; dem freien Belieben eines jeden ist es anheimgestellt, ob er Gott verehren will oder nicht; eine grenzenlose Meinungswillkür tritt ein, und zügellose Freiheit in der Veröffentlichung der Meinungen.
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'''24''' Oberste Vorraussetzung aller dieser Lehren ist der Satz, alle Menschen, wie sie ihrer Natur und Art nach gleich sind, seien auch gleich im staatlichen Leben; ein jeder sei darum derart unabhängig, dass er in keiner Weise einer fremden Autorität sich verpflichtet erkenne; dass es darum ihm freistehe, über alles alles zu denken, was er mag, zu handeln, wie es ihm beliebt; niemand habe Gewalt, anderen zu befehlen. Auf Grund solcher Prinzipien erkennt die Gesellschaft in der Regierung nur den Ausdruck des Volkswillens, das selbstherrlich, allein sein Gebieter ist, und darum seine Organe wählt, denen es die Regierung überträgt, nicht als ein ihnen zukommendes Recht, sondern als einen Bevollmächtigten, welche in seinem Namen ihren Auftrag üben.  
  
== Kirchenfeindliche Natur eines derartigen Staates ==
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'''25''' Da ist es denn von Gottes Herrschaft keine Rede mehr, wie wenn er nicht existiere oder keine Sorge trüge für die menschliche Gesellschaft, oder wie wenn die Menschen, der einzelne sowohl als die Gesellschaft, Gott gegenüber zu nichts verpflichtet wären, oder als ob man sich eine Regierung denken könnte, die ihren Ursprung, ihre Gewalt und Autorität anderswo als in Gott hätte. Es liegt am Tage, dass eine also geartete bürgerliche Gesellschaft nichts anderes ist, als eine Massenherrschaft; und weil man sagt, alle Gewalt und alles Recht ruhe im Volke, so folgt, dass eine solche Gesellschaft in keiner Weise sich Gott gegenüber verpflichtet erachtet, eben darum auch keine Religion öffentlich bekennt, auch nichts weniger als bestrebt ist, nach der allein wahren Religion zu forschen und die eine wahre den andern falschen vorzuziehen und ihr ihren Schutz angedeihen zu lassen; sie wird vielmehr alle für gleichberechtigt erklären, so lange das Staatswesen nicht durch dieselben geschädigt wird.
  
Wo aber der, Staat auf solchen Grundlagen sich aufbaut, wie sie besonders in unseren Tagen gutgeheißen werden - da leuchtet es einem jeden leicht ein, auf welchen nachteiligen Platz die Kirche getrieben wird. Wo nämlich solche Theorien im Staatsleben Geltung gewinnen, da wird in demselben das Katholische nicht nur den fremden Religionsgemeinschaften gleich-, sondern sogar tiefer als diese gestellt. Die kirchlichen Gesetze finden keine Berücksichtigung. Die Kirche, welche im Auftrag und auf Befehl Jesu Christi alle Völker lehren soll, wird von dem öffentlichen Volksunterricht gänzlich ausgeschlossen. In Angelegenheiten gemischter Natur entscheiden die politischen Behörden nach eigenem Ermessen, und die heiligsten hierauf bezüglichen Satzungen der Kirche werden mit Hochmut und Verachtung abgetan. Die bürgerliche Gewalt weist die Ehe ihrem Zuständigkeitsbereich zu und entscheidet selbst über das eheliche Band, über die Einheit und die Fortdauer  der Ehe; die Geistlichen werden aus ihrem Besitztum vertrieben unter dem Vorwand: die Kirche könne nicht Güter besitzen. Kurz: man verfährt der Kirche gegenüber so, als wäre sie keine rechtmäßige und ihrer Natur nach vollkommene Gesellschaft, sondern sei nicht mehr als jede andere Gemeinschaft innerhalb des Staates.
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===Das Gewissen wird jedem objektiven Gesetze entbunden===
  
Was die Kirche daher an Rechten und gesetzlichen Befugnissen hat, das - so sagt man - besitze sie nur durch Gunst und Gnade der Oberen des Staates. Wenn aber die Kirche im Staatsleben ihr Recht, das ihr die bürgerlichen Gesetze selbst gewährleistet haben, behauptet, und es ist ein öffentlicher Vertrag zwischen den beiden Gewalten zustande gekommen, dann erhebt man als erstes die Forderung, es müßten die Interessen der Kirche von jenen des Staates getrennt werden. Dies geschieht in der Absicht, daß das gegebene Wort ungestraft gebrochen werden und man sich in den Besitz einer schrankenlosen Herrschaft setzen kann. Da nun die Kirche solches nicht gleichgültig hinnehmen darf - sie kann ja doch ihre heiligsten und wichtigsten Pflichten nicht aufgeben - und sie vor allem darauf dringt, daß der mit ihr geschlossene Vertrag auch gewissenhaft und vollständig eingehalten werde, so entstehen häufig zwischen der geistlichen und der weltlichen Gewalt Streitigkeiten, deren Ausgang gewöhnlich der ist, daß die Kirche der Staatsgewalt gegenüber unterliegt, da dieser größere weltliche Mittel zur Verfügung stehen.
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'''26''' Dem entsprechend mag dann ein jeder von der Religion halten, was er will, eine nach Gutdünken annehmen, oder auch gar keine, wenn eben keine ihm zusage. Was sich hieraus mit Notwendigkeit ergeben muss, ist klar: das Gewissen ist von jedem objektiven Gesetze entbunden, dem Belieben eines jeden ist es anheim gegeben, ob er Gott verehren will oder nicht; eine grenzenlose Denkwillkür und Zügellosigkeit tritt ein in der Veröffentlichung der Meinungen.
  
Bei dieser Anschauung vom Wesen und von der Bedeutung des Staates, wie sie jetzt von sehr vielen geteilt wird, gewöhnt man sich mehr und mehr an den Gedanken, es müsse der Kirche entweder vollständig jede Existenzberechtigung verweigert, oder sie müsse wenigstens ganz in die Fesseln der Staatsgewalt gebracht werden. Die Vorgänge im öffentlichen Leben sind großteils von diesem Gedanken durchdrungen. Die Gesetzgebung, die Staatsverwaltung, der religionslose Jugendunterricht, die Beraubung und Aufhebung der religiösen Orden, die Vernichtung der weltlichen Herrschaft der römischen Päpste - alles dies hat keinen anderen Zweck, als die christlichen Einrichtungen zu lähmen, die Freiheit der katholischen Kirche zu beengen, und ihre übrigen Rechte zu schmälern.
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==Beziehung der Kirche und Staat in der Gegenwart==
  
== Lehre von der Volkssouveränität ist zu verurteilen ==
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'''27''' Wo aber der Staat auf solcher Grundlage sich aufbaut, wie sie vielfach in unseren Tagen Anerkennung findet, da leuchtet einem jeden ein, wie ungerecht man gegen die Kirche vorgeht. – Wo nämlich solche Theorien im Staatsleben Geltung gewinnen, da werden in demselben die Katholischen nicht nur den fremden Religionsgenossenschaften gleich, sondern selbst nachgestellt; die kirchlichen Gesetze finden keine Berücksichtigung; die Kirche, welche nach Christi Auftrag und Befehl alle Völker lehren soll, wird von dem öffentlichen Volksunterricht gänzlich ausgeschlossen. – In Sachen gemischter Natur erkennen die politischen Behörden nach eigenem Ermessen, und die heiligsten hierauf bezüglichen Satzungen der Kirche werden mit Geringschätzung und Verachtung behandelt. Die bürgerliche Gewalt weist die Ehe ihrer Kompetenz zu und entscheidet selbst über das eheliche Band, über die Einheit und Unauflösbarkeit der Ehe; die Geistlichen werden aus ihrem Besitztum vertrieben unter dem Vorgeben, die Kirche könne nicht Güter besitzen. Kurz, man verfährt so der Kirche gegenüber, als wäre sie keine rechtmäßige und ihrer Natur nach vollkommene Gesellschaft, sondern nicht mehr als jede andere Genossenschaft im Staat; was sie daher an Rechten und gesetzlichen Befugnissen hat, das, sagt man, besitze sie nur durch die Gunst und Gnade der Landherren. – Wenn aber die Kirche im Staatsleben ihr Recht, das ihr die bürgerlichen Gesetze selbst gewährleistet haben, behauptet, und ein öffentlicher Vertrag zwischen den beiden Gewalten zu Stande gekommen ist, da erhebt man zuerst die Forderung, es müssten die Interessen der Kirche von jenen des Staates getrennt werden; '''28''' dies geschieht in der Absicht, damit man ungestraft sein gegebenes Wort brechen und in den Besitz einer schrankenlosen Herrschaft sich setzen kann. – Da nun solches die Kirche nicht gleichgültig hinnehmen darf – kann sie ja doch ihre heiligsten und wichtigsten Pflichten nicht darangeben – und vor allem darauf dringt, dass der mit ihr geschlossene Vertrag gewissenhaft und vollständig gehalten werde, so entstehen häufig zwischen der geistlichen und weltlichen Gewalt Streitigkeiten, deren Ausgang in der Regel der ist, dass die Kirche der Staatsgewalt gegenüber unterliegt, da dieser größere weltliche Mittel zu Gebote stehen.
  
Daß aber eine solche Anschauung von der Staatsregierung nichts weniger als auf Wahrheit beruht, das legt schon die natürliche Vernunft überzeugend dar. Denn schon die Natur bezeugt, daß, wo immer auf Erden eine Gewalt ist, sie von Gott als ihrer höchsten und erhabensten Quelle kommt. Wohl ist die Lehre von der Volksgewalt, die - wie man sagt - ohne irgendeinen Bezug auf Gott der Menschenmenge von Natur aus innewohne, vortrefflich geeignet, den Vielen zu schmeicheln und deren Begierden zu entflammen; aber sie entbehrt jedes vernünftigen Grundes und ist nicht imstande, die öffentliche Sicherheit, sowie Ruhe und Ordnung auf die Dauer zu erhalten. Ja, gerade durch derartige Theorien ist es so weit gekommen, daß gar manche in dem Grundsatz, es könne ein Aufstand vollkommen rechtlich sein, gleichsam ein Gesetz bürgerlicher Klugheit erblicken. Man geht eben von dem Gedanken aus, der Regent sei nur ein Mandatar zur Ausführung des Volkswillens. Hieraus ergibt sich mit Notwendigkeit, daß alles zugleich mit dem Volkswillen wandelbar ist und ständig so etwas wie eine Furcht vor Volksunruhen in der Luft hängt.
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===Beengung der Freiheit der Kirche===
  
Wenn man aber der Meinung ist, es sei kein Unterschied zwischen den verschiedenen und einander widersprechenden Religionsformen, so läuft dies schließlich darauf hinaus, daß man sich für gar keine entscheiden, gar keine üben will. Eine solche Ansicht mag sich daher dem Namen nach von der Gottesleugnung (Atheismus) unterscheiden; aber in der Sache ist kein Unterschied. Denn wenn jemand von Gottes Dasein überzeugt ist, dann muß er doch notwendig einsehen - will er nicht ganz unvernünftig sein und sich selbst widersprechen - daß Einrichtungen für den Dienst an Gott, welche derart verschieden und in den wichtigsten Punkten einander entgegengesetzt sind, unmöglich gleich wahr, gleich gut, gleich Gott wohlgefällig sein können.
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'''29''' Bei dieser Anschauung von Wesen und der Bedeutung des Staates, wie sie jetzt von sehr vielen geteilt wird, gewöhnt man sich mehr und mehr an den Gedanken, es müsse der Kirche entweder vollständig jede Christenberechtigung verweigert oder sie wenigstens ganz in Fesseln der Staatsgewalt gebracht werden. Die Vorgänge im öffentlichen Leben sind großenteils von diesen Gedanken durchdrungen. Die Gesetzgebung, die Verwaltung, der Jugendunterricht, die Beraubung und Aufhebung der religiösen Orden, die Vernichtung der weltlichen Herrschaft der römischen Päpste – alles das hat keinen andern Zweck, als die christlichen Institutionen zu lähmen, die Freiheit der Katholischen Kirche zu beengen und ihre übrigen Rechte zu schmälern.  
  
== Meinungs- und Pressefreiheit Quelle des Bösen ==
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===Die rationale Widerlegung der neuen Auffassung vom Staat, Untergrabung der staatlichen Autorit===
  
So ist diese unumschränkte Meinungs- und Pressefreiheit, die weder Maß noch Grenzen kennt, keineswegs in sich etwas Gutes, woran sich die menschliche Gesellschaft mit Recht erfreuen könnte: sondern sie ist Quelle und Ursprung von vielem Bösen. Die Freiheit ist ein sittliches Gut, uns Menschen gegeben zu unserer Vervollkommnung. Darum darf sie sich auch nur im Rahmen des Wahren und Guten betätigen. Wie das Gute und das Wahre aber in sich beschaffen ist, das läßt sich nicht nach des Menschen Willkür abändern, sondern währt auf immer, stets sich selbst gleich, und ist ebenso unveränderlich wie das Wesen der Dinge selbst. Wenn unsere Erkenntnis falschen Meinungen zustimmt, wenn unser Wille das Böse wählt und ihm sich hingibt: dann gelangen beide keineswegs zu ihrer Vervollkommnung; sie verlieren vielmehr die ihnen angeborene Würde, und es sinken beide ins Verderben. Darum ist es nicht recht und billig, solche Lehren, welche der Wahrheit und der Sittlichkeit entgegengesetzt sind, zu veröffentlichen und zu verbreiten; viel weniger aber noch, ihnen die Wohltat und den Schutz der Gesetze angedeihen zu lassen.
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'''30''' Dass aber eine solche Anschauung von der Staatsregierung nichts weniger als auf Wahrheit beruht, legt schon die natürliche Vernunft überzeugend dar.  
  
== Liberaler Staat im Irrtum ==
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'''31''' Denn schon die Natur bezeugt, dass, wo immer auf Erden eine Gewalt ist, sie von Gott als ihren tiefsten und heiligsten Quellbrunnen ausfließt. Wohl ist die Lehre von der Gewalt, die, wie man sagt, ohne jedwede Beziehung auf Gott im Volke von Natur aus ruhe, vortrefflich geeignet, der Menge zu schmeicheln und so manche Begierden zu entflammen; aber sie ist jeden vernünftigen Grundes bar und nicht im Stande, die öffentliche Ruhe und Sicherheit auf die Dauer zu erhalten. Ja, gerade durch derartige Theorien ist es so weit gekommen, dass gar manche in dem Grundsatze, es könne ein Aufstand vollkommen berechtigt sein, eine besondere politische Weisheit erkennen. Man geht eben von dem Gedanken aus, der Regent sei nur ein Mandatar des Volkswillens; hieraus ergibt sich mit Notwendigkeit, dass alles auch gleich wandelbar ist, wie dieser, und die Regierung sich immer vor Zusammenrottungen zu fürchten hat.
  
Nur ein Leben in Gerechtigkeit führt uns dorthin, wohin wir alle verlangen: zum Himmel. Es irrt darum der Staat vom Maß und von der Ordnung der Natur ab, wenn er derart allen Meinungen und allem unsittlichen Treiben die Zügel schießen läßt, daß Lüge und Laster ungestraft die Gemüter verwirren und die Herzen verderben dürfen. Das aber ist eine große und unselige Verirrung, wenn man die Kirche, die Gott selbst gegründet hat, daran hindern will, ihren Einfluß auf das Leben geltend zu machen, auf die Gesetze, auf den Unterricht der Jugend und auf die häusliche Gesellschaft. Ein Volk, dem man die Religion genommen hat, kann nicht sittlich gut sein, und wir haben es bereits mehr als uns lieb ist erfahren, was jene sogenannte „rein weltliche“ Wissenschaft von Leben und Sittlichkeit für eine Bedeutung hat und wohin sie führt.
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===Widerspruch der religiösen Indifferenz===
  
Die Lehrerin der Tugend und der Hort der Sitten ist in Wahrheit die Kirche Christi: sie ist es, welche rein und unverfälscht die Grundsätze bewahrt, von denen die Pflichten bestimmt werden; sie ist es, welche die mächtigsten Antriebe zu einem ehrbaren Leben dem Willen vorhält; sie verbietet nicht bloß die böse Tat, sondern treibt uns an, alle vernunftwidrigen inneren Leidenschaften zu regeln, selbst wenn es nicht zur Tatsünde kommt. Es ist auch ein großes Unrecht und eine große Verwegenheit, die Kirche in der Ausübung ihres Amtes der weltlichen Gewalt unterwerfen zu wollen. Dies bedeutet die Ordnung geradezu umkehren: indem man das Übernatürliche dem Natürlichen unterordnet: Der wohltätige Einfluß, den die Kirche, wenn ihr keine Hindernisse in den Weg gelegt werden, auf die Gesellschaft ausübt, hört dann entweder ganz oder doch zum großen Teil auf. Außerdem entstehen Anlässe zu Streitigkeiten und Irrungen, die, wie die Erfahrung lehrt, dem Staate und der Kirche zu großem Verderben gereichen.
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Wenn man aber der Meinung ist, es sei kein Unterschied zwischen den verschiedenen und sich widersprechenden Religionsformen, so geht dies schließlich darauf hinaus, dass man für keine sich entscheiden, keine üben will. Eine solche Ansicht mag daher dem Namen nach von der Gottesleugnung sich unterscheiden, in der Sache ist kein Unterschied. Denn wenn einer von Gottes Dasein überzeugt ist, der muss doch notwendig einsehen, will er nicht ganz unvernünftig sein und sich selbst widersprechen, dass die gottesdienstlichen Einrichtungen, so verschieden und in den wichtigsten Punkten sich entgegengesetzt, unmöglich gleich wahr, gleich gut, gleich Gott wohlgefällig sein können.
  
Da nun derartige Lehren nicht einmal vor der menschlichen Vernunft bestehen können, dabei aber von so großer Bedeutung für das bürgerliche Leben sind, so haben Unsere Vorgänger, die Römischen Päpste, im Hinblick auf die Pflichten ihres Apostolischen Amtes diese keineswegs ungeahndet gelassen. Schon Papst [[Gregor XVI.]] hat in seiner Enzyklika „[[Mirari vos]]“ vom 15. August 1832 in höchst ausdrücklicher Weise gewisse Lehren verworfen, die damals verbreitet wurden, wie: es sei nicht nötig, in Bezug auf die Religionsübung eine Auswahl zu treffen; jeder Einzelne möge hinsichtlich der Religion urteilen nach Belieben, und er habe dabei keinen anderen Richter als sein Gewissen; ebenso sei es einem jeden erlaubt, seine Meinungen in der Öffentlichkeit zu verbreiten; auch sei es erlaubt, Umstürze im Staat anzustreben. Über den Gedanken einer Trennung der Religion vom Staat äußerte sich derselbe Papst folgendermaßen: Auch können Wir uns nichts Günstiges weder für die Religion noch für die bürgerliche Gesellschaft von der Meinung jener versprechen, welche die Kirche vom Staat trennen und die gegenseitige Eintracht zwischen der staatlichen und der religiösen Hoheitsgewalt zerreißen wollen. Es ist eben eine Tatsache, daß nur die ganz und gar unverschämten Freiheitsliebhaber diese Eintracht fürchten, da sie sowohl der Kirche als auch dem Staat immer Heil und Segen gebracht hat. In ähnlicher Weise hat Pius IX. von den am meisten verbreiteten falschen Meinungen einige gekennzeichnet und sodann zusammenstellen lassen,  damit bei dem derart großen Mischmasch von Irrtümern die katholischen Menschen etwas besäßen, dem sie mit Sicherheit folgen können.
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===Verheerende Folgen der ungezügelten Freiheit und der Kirchenfeindlichkeit===
  
Diese Bestimmungen der Päpste machen es völlig unzweifelhaft, daß der Ursprung der staatlichen Gewalt von Gott selbst stammt und nicht aus der Volksmenge; daß schon die Vernunft es verbietet, Aufstände anzuzetteln; daß es für den Privatmann ebenso wie für die Staaten ein Frevel ist, die Pflichten der Religion gar nicht anzuerkennen, oder die einander widersprechenden Formen derselben als gleichwertig einzuschätzen; daß eine maßlose Meinungs- und Pressefreiheit unter keinen Umständen unter die Rechte der Staatsbürger aufzunehmen ist, und diese auch nicht zu den Dingen gehört, die des Wohlwollens und des Schutzes seitens des Staates würdig sind. Ebenso steht es zweifelsfrei fest, daß die Kirche nicht weniger als der Staat selbst in ihrer Beschaffenheit und in ihrem Rechtszustand eine vollkommene Gesellschaft ist. Darum sollen die Regierungen die Kirche nicht zwingen, sich ihnen zu unterwerfen und ihnen dienstbar zu sein; sie sollen die Freiheit der Kirche in der Führung ihrer Angelegenheiten nicht behindern, noch irgendwie sie schädigen in Bezug auf jene Rechte, die ihr von Jesus Christus selbst gegeben sind. In Angelegenheiten gemischten Rechtes aber liegt es in der Natur der Sache und entspricht zugleich dem Willen Gottes, daß Staat und Kirche sich nicht voneinander scheiden und noch weniger sich gegenseitig bekämpfen, sondern in voller Eintracht in Übereinstimmung mit dem besonderen Zweck jeder der beiden Gemeinschaften zusammengehen.
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'''32''' So ist diese unbedingte Denk- und Pressefreiheit, die weder Maß noch Schranken kennt, keineswegs an und für sich ein Gut, dessen sich die menschliche Gesellschaft mit Recht erfreuen mag, sondern Anlass und Ursache von vielen Bösen. – Die Freiheit ist ein sittliches Gut, uns Menschen gegeben zu unserer Vervollkommnung; darum soll sie sich nur im Wahren und Guten betätigen; die Natur des Wahren und Guten aber lässt sich nicht ändern nach des Menschen Willkür, sondern währt immer, stets sich selbst gleich und unveränderlich, wie das Wesen der Dinge selbst. Wenn unsere Erkenntnis falschen Meinungen zustimmt, wenn unser Wille das Böse wählt und ihm sich ingibt, dann gelangen beide keineswegs zu ihrer Vervollkommnung; sie verlieren vielmehr die ihnen angeborene Würde und sinken ins Verderben. Darum ist es nicht recht, Lehren, welche die Wahrheit und Sittlichkeit bekämpfen, zu veröffentlichen und zu verbreiten; viel weniger aber noch, ihnen die Wohltat und den Schutz der Gesetze angedeihen lassen. Nur ein Leben in Gerechtigkeit führt uns dorthin, wohin wir alle verlangen, zum Himmel; es handelt darum die bürgerliche Gesellschaft selbst gegen das Naturgesetz, wenn sie derart allen Meinungen und allem unsittlichen Treiben die Zügel schießen lässt, dass Lüge und Laster ungestraft die Geister verwirren und die Herzen verderben dürfen. – Das aber ist eine große und unselige Verirrung, wenn man die Kirche, die Gott selbst gegründet hat, verhindern will, ihren Einfluss auf das Leben geltend zu machen, besonders auf den Unterricht der Jugend und auf die häusliche Gesellschaft. Ein Volk, dem man die Religion genommen, wird nimmer sittlich erstarken, und mehr bereits, als uns lieb ist, haben wir es erfahren, was jene sogenannte rein weltliche Staatslehre zu bedeuten hat und wohin es im sittlichen Leben auf diesem Wege kommt. Wahrhaft Lehrerin der Tugend und Hort der Sitte ist die Kirche Christi; sie ist es, welche rein und unverfälscht die Grundsätze bewahrt, auf denen das sittliche Leben ruht; sie ist es, welche die mächtigsten Motive dem Willen vorhält und nicht bloß die böse Tat verbietet, sondern uns antreibt, alle vernunftwidrigen Gemütsbewegungen niederzuhalten, selbst dann, wenn auch keine Tat daraus hervorgeht.
  
== Zusammenfassung ==
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'''33''' Auch ist es ein höchst ungerechtes und unbedachtes Beginnen, die Kirche in der Ausübung ihres Amtes der politischen Gewalt unterwerfen zu wollen. Dies hieße die Ordnung geradezu verkehren, indem man das Übernatürliche dem Natürlichen Unterordnet; der wohltätige Einfluss, den die Kirche, werden ihr keine Hindernisse in den Weg gelegt, au die Gesellschaft übt, hört dann enweder ganz oder doch zum großen Teile auf; und es entstehen Anlässe zu Streitigkeiten und Irrungen, die, wie die Erfahrung lehrt, weder dem Staate, noch der Kirche zum Heile gereichen.
  
Hierdurch haben Wir dargelegt, was die katholische Kirche in Bezug auf die Grundlegung und die Regierung der bürgerlichen Gesellschaft vorschreibt. Alle diese ihre Bestimmungen aber sprechen sich an sich keineswegs gegen irgendwelche der verschiedenen Formen des Staates aus: denn diejenigen, welche nichts enthalten, was der katholischen Lehre widerspricht, können bei weiser und gerechter Anwendung das Staatswesen im besten Zustand bewahren. Auch das ist an sich durchaus nicht zu tadeln, daß das Volk mehr oder weniger Anteil empfängt am öffentlichen Leben: dies kann zu gewissen Zeiten und infolge bestimmter gesetzlicher Bestimmungen nicht nur vorteilhaft für den Staat sein, sondern sogar zur Pflicht für die Bürger werden. Darum ist durchaus kein Anlaß gegeben, die Kirche anzuklagen, als beweise sie zu wenig Milde und Nachgiebigkeit, oder als stehe sie der wahren und rechtmäßigen Freiheit feindlich gegenüber. Wenn die Kirche es auch nicht erlaubt, den verschiedenen fremden Religionsformen dasselbe Recht einzuräumen wie der wahren Religion, so ist es doch eine Tatsache, daß sie Regierungen nicht verurteilt, wenn diese wegen Erlangung großer staatlicher Vorteile oder um Übles zu verhindern, nach Herkommen und Gewohnheit es dulden, daß diese als Einzelne im Staate bestehen dürfen. Auch darüber pflegt die Kirche nachdrücklich zu wachen, daß niemand gegen seinen Willen zur Annahme des katholischen Glaubens genötigt wird, denn, so mahnt Augustinus in Weisheit, glauben kann der Mensch nur mit seinem (freien) Willen.
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===Die Bestätigung dieser Widerlegung durch die Lehre der Päpste===
  
== Freiheit darf sich nicht über göttliches Gesetz hinwegsetzen ==
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'''34''' Da nun derartige Lehren nicht einmal von der Vernunft bestehen können, dabei aber von so großer Bedeutung sind für das bürgerliche Leben, so haben unsere Vorfahren, die Römischen Päpste, im Hinblick auf die Pflichten ihres Apostolischen Amtes, sie keineswegs ungeahndet gelassen. Schon Papst Gregor XVI. hat in seinem Rundschreiben „MIRARI VOS“ vom 15. August 1832 in höchst nachdrücklicher Weise gewisse Lehren verworfen, die damals verbreitet wurden: es sei nämlich nicht von Nöten, in Bezug auf die Religionsausübung eine Wahl zu treffen. Jeder möge in Hinsicht auf die Religion urteilen nach Belieben und habe keinen andern Richter als sein Gewissen; überdies sei es einem jeden erlaubt, was er meint, durch Druckschriften zu verbreiten, auch dürfe er Neuerungen im Staatsleben herbeiführen. Über den Gedanken einer Trennung der Kirche vom Staate äußert sich derselbe Papst also: „Auch können Wir uns nichts Günstiges weder für die Religion noch für die bürgerliche Gesellschaft von der Meinung jener versprechen, welche die Kirche vom Staate trennen und die Eintracht zwischen beiden zerreißen wollen. Es ist eben Tatsache, dass nur die unverschämten Freiheitsmänner diese Eintracht fürchten, da sie sowohl der Kirche wie dem Staate immer Heil und Segen gebracht hat.“ – In ähnlicher Weise hat Pius IX. von den am meisten verbreiteten falschen Meinungen einige gekennzeichnet und sodann zusammenstellen lassen, damit bei dem so gro0en Andrange von Irrtümern die Katholischen sichere Anhaltspunkte hätten. (22)
  
Darum kann die Kirche auch jene Freiheit nicht gutheißen, welche sich über die hochheiligen Gesetze Gottes stolz hinwegsetzt und der rechtmäßigen Gewalt den schuldigen Gehorsam versagt. Denn das ist eher Frechheit als Freiheit. Ganz bezeichnend hat sie Augustinus die Freiheit des Verderbens  genannt, und der Apostel Petrus einen Deckmantel der Bosheit . Vielmehr: da sie vernunftwidrig ist, ist sie eine wahre Knechtschaft; denn, wer Sünde tut, ist der Sünde Knecht.  Im Gegensatz dazu ist es die wahre Freiheit, nach der wir alle streben sollen: die, was den Einzelnen angeht, nicht duldet, daß der Mensch ein Sklave sei von Irrtümern und Leidenschaften, dieser scheußlichen Tyrannen; was aber das öffentliche Leben betrifft, so leitet die wahre Freiheit die Untergebenen in Weisheit, bietet reiche Hilfsmittel zur Förderung des Staatswohles und wehrt jeden Eingriff von außen auf den Staat ab. Diese edle und menschenwürdige Freiheit heißt die Kirche vor allem gut, und sie war jederzeit bemüht und bestrebt, dieselbe den Völkern zu sichern und ungeschmälert zu wahren.
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'''35''' Diese Bestimmungen der Päpste nun setzen es außer Zweifel, dass der Ursprung der politischen Gewalt von Gott stammt und nicht aus der Menge; dass schon die Vernunft es verbietet, Aufstände anzuzetteln; dass es für den Privatmann wie für den Staat ein Frevel ist, die religiösen Pflichten nicht zu schätzen oder mit Dingen völlig ungleicher Art auf eine Stufe zu setzen; dass eine ungemäßigte Denk- und Pressefreiheit durchaus nicht den Bürgern von Rechtswegen zukommt und auf das Wohlwollen und den Schutz des Staates keinen Anspruch machen kann. – Ebenso ist es außer Zweifel, dass die Kirche eine in ihrer Art vollkommene und rechtmäßige Gesellschaft ist, gerade so wie der Staat; es sollten darum die Regierungen die Kirche nicht zwingen, ihnen sich zu unterwerfen und zu dienen, ihre Freiheit auf dem ihr zukommenden Gebiete nicht beengen, noch irgendwie sie schädigen in Bezug auf jene Rechte, die Jesus Christus ihr gegeben hat. – In Dingen gemischten Rechtes aber liegt es in der Natur der Sache und entspricht zugleich dem Willen Gottes, dass Staat und Kirche sich nicht voneinander scheiden und noch weniger sich gegenseitig bekämpfen, sondern in voller Eintracht im Hinblick auf das Verhältnis beider Gewalten zusammengehen.  
Bezeugen es ja doch die historischen Dokumente der vergangenen Zeiten: Alles das, was am meisten zum Wohl der Gesamtheit im Staat gereicht - alle zum Schutz des Volkes gegen die Willkür übel verfahrender Staatsoberen eingeführten heilsamen Einrichtungen; die Garantien der städtischen und persönlichen Rechte gegenüber den Übergriffen der Staatsgewalt; alles, was zur Wahrung der Menschenwürde und der Rechtsgleichheit unter den Bürgern dient: alles das ist von der Kirche ausgegangen, die alles dies ins Leben gerufen, geleitet, und unter ihren Schutz genommen hat. Immer sich selbst gleich, verwirft sie jeden Mißbrauch der Freiheit, der ebenso die Einzelnen wie auch ganze Völker bald zur Zügellosigkeit, bald zur Knechtschaft führt. Aber ebenso bereitwillig begrüßt die Kirche die Verbesserungen, welche die Zeit mit sich bringt, wenn diese wirklich eine Wohltat sind für dieses Leben, das nur eine Durchgangsstufe bildet zum anderen Leben, dem ewigen und bleibenden.
 
  
== Kirche weist nicht Neuerungen als solche zurück ==
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===Antwort auf die gegen die Kirche erhobenen Anschuldigungen===
  
Es ist darum nichts als eine ganz grundlose Verleumdung und rein aus der Luft gegriffen, wenn man die Kirche anklagt, als sei sie der neueren Entwicklung des Staatslebens feindlich gesinnt und weise ohne Unterschied alles zurück, was unsere Zeit geschaffen hat. Was sie zurückweist, das sind die verkehrten Meinungen: sie verwirft den verruchten Geist der Auflehnung, und ganz besonders jene Gesinnung, die uns bereits die Anfänge des freiwilligen Abfalls von Gott erkennen läßt. Da aber alles, was wahr ist, nur von Gott ausgehen kann: darum erblickt die Kirche in jedem wahren Ergebnis der Forschung die Fußspur des Geistes Gottes. Es gibt eben keine Wahrheit in den Naturdingen, welche den Lehren der Offenbarung widerstreitet; vielmehr empfangen diese eine vielfache zusätzliche Bestätigung. Eben darum kann jede Entdeckung von etwas Wahrem uns zu einem Antrieb werden, Gott immer mehr zu erkennen und zu preisen.
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'''36''' Hiermit haben Wir kundgegeben, was die Katholische Kirche in Bezug auf die Gründung und Regierung der bürgerlichen Gesellschaft vorschreibt. – Alle diese ihre Bestimmungen aber sprechen sich keineswegs gegen irgend welche der verschiedenen Staatsformen aus; denn in keiner liegt ein der Katholischen Kirche feindseliges Element, vielmehr sind sie bei weiser und gerechter Durchführung höchst dienlich zur gedeihlichen Entwicklung des Staatswesens. – Auch das ist an sich durchaus nicht zu tadeln, dass das Volk mehr oder weniger Anteil empfängt am öffentlichen Leben; ja, zu gewissen Zeiten und in Folge gewisser gesetzlicher Bestimmungen kann solches nicht nur dem Staate zum Vorteile gereichen, sondern selbst für die Bürger eine Pflicht werden. – Darum ist durchaus kein Anlass gegeben, die Kirche anzuklagen, als beweise sie zu wenig Milde und Nachgiebigkeit, oder als sei sie der wahren und rechtmäßigen Freiheit feindlich. – In der Tat, wenn auch die Kirche es nicht erlaubt, den verschiedenen fremden Religionsformen dasselbe Recht einzuräumen, wie der wahren Religion, so tadelt sie deswegen die Regierungen nicht, wenn sie wegen großer staatlicher Vorteile oder um Übles zu verhindern, nach Herkommen und Gewohnheit dulden, dass diese im Staate bestehen. – Auch darüber pflegt die Kirche angelegentlich zu wachen, dass keiner gegen seinen Willen zur Annahme des katholischen Glaubens genötigt wird, denn glauben, mahnt wohlweise Augustinus, kann der Mensch nur mit seinem freien Willen. (23)
  
Was immer den Erkenntnisbereich der Wissenschaften ausweitet, begrüßt deshalb die Kirche gerne und mit Freuden. Und wie sie allen Zweigen derselben ihre Sorge und Pflege widmet, so will sie auch, daß das Studium der die Natur erforschenden Wissenschaften mit Eifer betrieben werde. Wenn durch derartige Studien Neues an den Tag gefördert wird, so ist die Kirche nicht dagegen; ebensowenig, daß man bestrebt ist, mehr und mehr das Leben schöner und zweckmäßiger zu gestalten. Als Feindin aller Trägheit und Untätigkeit ist es vielmehr ihr sehnlichster Wunsch, daß durch Bildung und Pflege des menschlichen Geistes reichliche Früchte gewonnen werden; und sie selbst ist es, welche auf allen Gebieten von Wissenschaft und Kunst zur Tätigkeit anspornt. Indem sie aber alle diese Bestrebungen durch ihr Einwirken zu einem edlen und heilbringenden Ziel hin ausrichtet, trachtet sie danach, daß Forschungseifer und Betriebsamkeit daran gehindert werden, den Menschen Gott und den himmlischen Gütern gegenüber zu entfremden.
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'''37''' Jene Freiheit aber kann die Kirche nicht gutheißen, welche sich über die hochheiligen Gesetze Gottes stolz hinwegsetzt und der rechtmäßigen Gewalt den schuldigen Gehorsam versagt. Denn das ist eher Frechheit als Freiheit; ganz bezeichnend hat sie Augustinus die Freiheit der Verderbens (24) genannt, und der Apostel Petrus einen Deckmantel der Bosheit (25); ja, da sie wider die Vernunft ist, so ist sie eine wahre Knechtschaft; denn, wer Sünde tut, ist der Sünde Knecht (26). Das ist vielmehr die wahre Freiheit, nach der wir alle streben sollen, die, was den einzelnen angeht, nicht duldet, dass er ein Sklave sei von Irrtümern und Leidenschaften, dieser scheußlichen Tyrannen; was aber das öffentliche Leben betrifft, so leitet sie die Untergebenen in Weisheit, bietet reiche Hilfsmittel zur Förderung des Staatswohles und wehrt jedem Eingriffe von Außen.  
  
Doch alles dies, obgleich es höchst vernünftig ist und daher einen wertvollen Ratschlag bedeutet, findet in unserer Zeit keinen Beifall; und die Staaten, weit davon entfernt, wieder die christliche Weisheit als Maßstab zu gebrauchen, wenden sich offensichtlich täglich mehr und mehr von ihr ab. Jedoch verbreitet sich die offen vorgetragene Wahrheit durch die ihr innewohnende Kraft und durchdringt in aller Stille die Seelen der Menschen. Im Bewußtsein der höchsten und heiligsten Pflicht des Apostolischen Amtes, das Uns für alle Völker gegeben ist, verkünden Wir daher nichtsdestoweniger freimütig, wie es Uns zukommt, die Wahrheit. Nicht, als nähmen Wir keine Rücksicht auf unsere Zeitverhältnisse, oder als wollten Wir das wahre und nutzbringende Wachstum in unseren Tagen verschmähen, sondern darum, weil Wir für die Staaten ein festeres Fundament wünschen würden und den Regierungen größere Sicherheit vor Widerwärtigkeiten; und alles das unter Wahrung der echten Freiheit der Völker. Denn die beste Mutter und Schirmerin der Freiheit unter den Menschen ist die Wahrheit: Die Wahrheit wird euch frei machen.  
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'''38''' Diese edle und menschenwürdige Freiheit heißt vor allem die Kirche gut, und jederzeit war sie emsig bestrebt, sie den Völkern zu sichern und ungeschmälert zu wahren. – Bezeugen es ja doch die Geschichtsbücher der vergangenen Zeiten, dass alles das, was am meisten zum Wohle der Gesamtheit im Staate dient, alle zum Schutze des Volkes übel beratenen Fürsten gegenüber eingeführten heilsamen Institutionen, die Garantien der munizipalen und persönlichen Rechte gegenüber den Übergriffen der Staatsgewalt, alles, was zur Wahrung der Menschenwürde und der Rechtsgleichheit unter den Bürgern gereicht, von der Kirche ausgegangen ist, die alles dieses ins Leben gerufen, geleitet, und unter ihren Schutz genommen hat. Immer sich selbst gleich, verwirft sie jeden Missbrauch der Freiheit, der die einzelnen wie ganze Völker bald zur Zügellosigkeit, bald zur Knechtschaft führt; aber ebenso bereitwillig begrüßt sie jeden Fortschritt der Zeit, denn dieser wirklich eine Wohltat ist für dieses Leben, das nur eine Durchgangsstufe bildet zu dem ewigen und bleibenden.  
  
== Katholisches Volk soll fest zum Papst stehen ==
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'''39''' Es ist darum nichts als eine ganz grundlose Verleumdung und rein aus der Luft gegriffen, wenn man die Kirche anklagt, als sei sie der neueren Entwicklung des Staatslebens feindlich gesinnt und weise alles ohne Unterschied zurück, was unsere Zeit geschaffen hat. Was sie zurückweist, das sind die verkehrten Meinungen; den verruchten Geist der Auflehnung verwirft sie und ganz besonders jene Gesinnung, die uns bereits die Anfänge des freiwilligen Abfalles von Gott erkennen lässt; weil aber alles, was wahr ist, nur von Gott ausgehen kann, darum erblickt die Kirche in jedem Ergebnis der Forschung das Siegel des Geistes Gottes. Es gibt eben keine Wahrheit, welche den Lehren der Offenbarung widerstreitet; diese empfängt vielmehr vielfache Bestätigung durch die Wissenschaft. Eben darum muss jeder Fortschritt derselben uns ein Antrieb werden, Gott immer mehr zu erkennen und zu preisen; was immer diesen fördert, begrüßt deswegen die Kirche gerne und mit Freuden. Und wie sie allen Zweigen derselben ihre Sorge und Pflege widmet, so will sie auch, dass das Studium der Naturwissenschaften emsig betrieben werde. Wenn durch derartige Studien Neues an den Tag gefördert wird, so ist die Kirche nicht dagegen; ebenso wenig, dass man sich bestrebt, mehr und mehr das Leben schöner und zweckmäßiger zu gestalten; weil Feindin aller Trägheit und Untätigkeit, ist es vielmehr ihr sehnlichster Wunsch, dass durch Bildung und Pflege des Geistes reichliche Früchte gewonnen werden, und sie selbst ist es, welche auf allen Gebieten der Wissenschaft und Kunst zur Tätigkeit anspornt Indem sie aber alle diese Bestrebungen durch ihre Einwirkung zu einem edlen und heilbringenden Ziele hinrichtet, sucht sie nur vorzubeugen, dass Intelligenz und Industrie die Menschen Gott und den himmlischen Gütern nicht entfremden.
  
Angesichts dieser so schwierigen Sachlage werden die katholischen Menschen - wenn sie auf Uns; wie es sich gebührt, hören - leicht einsehen, was sie in Hinsicht auf ihre Meinungen als auch auf ihre Handlungen zu tun verpflichtet sind. Was ihre Meinungen angeht, so haben sie in allen Einzelheiten und mit unerschütterlicher Erkenntnis dem beizustimmen, was immer die Römischen Päpste gelehrt haben oder noch lehren werden, und sich auch in der Öffentlichkeit, so oft dies erforderlich ist, dazu zu bekennen. Namentlich sollen sie aber bezüglich der sogenannten „freiheitlichen Errungenschafen“ der Neuzeit auf dem Urteilsspruch des Apostolischen Stuhles fest beharren: jeder Einzelne muß in der Gesinnung mit ihm gänzlich übereinstimmen. Möge der Schein der Rechtschaffenheit, den diese „Errungenschaften“ an sich tragen, niemanden täuschen; bedenke man doch nur, woher dieselben stammen, und was das für Bestrebungen sind, denen sie allenthalben ihre Verbreitung und Förderung verdanken. Die Erfahrung hat uns ausreichend belehrt; was für Früchte sie allerorts im öffentlichen Leben gebracht haben: rechtschaffene und wohl beratene Männer halten dieselben mit Recht für beklagenswert. Wenn es irgendwo einen solchen Staat geben sollte, oder wenn man sich eine solchen auch nur in Gedanken vorstellt, welcher das christliche Bekenntnis dreist und tyrannisch verfolgt, und wenn wir damit die moderne Art des Staates, von der Wir gesprochen haben, vergleichen, so könnte diese den Anschein haben, erträglicher zu sein. Jedoch die Grundsätze, auf welchen sie ruht, sind - wie gesagt - in Wahrheit so, daß sie als solche niemand gutheißen darf.
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'''40''' Doch alles das, wenn es gleich eine tiefe Lebensweisheit enthält, gefällt nicht dem Geiste unserer Zeit, und die Staaten, weit entfernt, dem christlichen Ideale sich zu nähren, wenden sich, wie es scheint, mehr und mehr  von ihm ab. – Nichtsdestoweniger, im Bewusstsein Unserer so hohen und erhabenen Pflicht und Unseres Apostolischen Amtes für alle Völker, das uns gegeben ist, verkünden Wir freimütig, wie es Uns zukommt, die Wahrheit; nicht als nähmen Wir keine Rücksicht auf unsere Zeitverhältnisse, oder als wüssten Wirden wahren und nutzbringenden Fortschritt nicht zu würdigen, sondern darum, weil Wir fürdie Staaten ein festeres Fundament wünschten und den Regierungen größere Sicherheit; alles aber unter Wahrung der echten Völkerfreiheit. Denn die beste Mutter und Schirmherrin der Freiheit unter den Menschen ist die Wahrheit; Die Wahrheit wird euch frei machen. (27)
  
Es können aber unsere Handlungen zweifacher Art sein: private und häusliche, oder öffentliche. Was unser Privatleben angeht, so ist es unsere erste und höchste Pflicht, unser Leben und unsere Sitten genauestens mit den Geboten des Evangeliums in Übereinstimmung zu bringen, und uns nicht dagegen zu sträuben, wenn wir um Christi willen auch manches Schwerere zu tragen und zu erdulden haben. Auch soll jeder Einzelne die Kirche als die gemeinsame Mutter lieben, ihre Gebote in Gehorsam halten, ihre Ehre wahren, keine Verletzung ihrer Rechte dulden, und so viel als möglich durch sein Ansehen bei anderen dazu beitragen, daß auch sie ihr die gleiche Liebe und Pietät entgegenbringen. Auch das ist von Bedeutung für das allgemeine Wohl, sich in der Verwaltung der Städte einsichtsvoll zu betätigen; in dieser Eigenschaft sollen sich die Bemühungen ganz besonders darauf richten, daß öffentlich Sorge getragen wird für die Erziehung der Jugend in der Religion und in den guten Sitten, wie es für Christen angemessen ist: davon hängt ja ganz besonders das Wohl des Staates ab.
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==Der Katholik im bürgerlichen Leben==
  
== Katholiken dürfen sich im Staate betätigen ==
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'''41''' Bei dieser so schwierigen Sachlage werden die Katholischen leicht ihre Pflicht erkennen, sowohl in Hinsicht auf ihre Meinungen, wie auf ihre Handlungen. – Was ihre Meinungen angeht, so haben sie allem und jeglichem ohne jeden Zweifel beizustimmen, was immer die Römischen Päpste gelehrt haben oder noch lehren werden, und haben auch in der Öffentlichkeit, so oft die Umstände dieses erfordern, sich dazu zu bekennen.
  
Wenn sodann die Katholiken über dieses enger Arbeitsfeld hinaustreten und sich selbst der höchsten Staatsangelegenheiten annehmen, so ist das im allgemeinen nützlich und gut. Im allgemeinen sagen Wir deshalb, weil diese Unsere Vorschriften die Völker in ihrer Gesamtheit angehen. Es kann nun freilich irgendwo vorkommen, daß es aus den wichtigsten und gerechtesten Gründen nicht angeht, sich mit dem Staatswesen zu befassen und politische Ämter zu übernehmen. Aber, wie gesagt, im allgemeinen wäre die Ablehnung jeder Beteiligung an Staatsangelegenheiten ebenso fehlerhaft, wie wenn jemand dem Allgemeinwohl sein Interesse und seine Unterstützung versagen würde, und dies um so mehr, als die Katholiken gerade durch die Lehre, welche sie bekennen, zu untadeliger Tätigkeit aus dem Glauben heraus angespornt werden. Wenn sie dagegen müßig bleiben, dann werden leicht solche Leute die Zügel in die Hände bekommen, deren Gesinnung wenig Gutes hoffen läßt. Das wäre überdies auch für, die christliche Sache verderblich: da dann die der Kirche Überwollenden sehr viel, die Gutgesinnten sehr wenig auszurichten vermöchten. Daraus folgt klar, daß die Katholiken einen gerechten Grund haben, sich an Staatsangelegenheiten zu beteiligen. Denn sie tun es ja nicht, und dürften dies auch gar nicht, um das zu billigen, was im Staatswesen der Gegenwart nicht gut ist, sondern um das Staatswesen selbst, so weit als möglich, aufrichtig und wahrhaft dem öffentlichen Wohl anzupassen: dadurch, daß sie bestrebt sind, die Weisheit und Kraft der katholischen Religion wie eine heilsame Arznei in die Adern des Staates zu leiten.  
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'''42''' Namentlich aber sollen sie bezüglich der sogenannten freiheitlichen Errungenschaften der Neuzeit auf den Ausspruch des Apostolischen Stuhles hören und alle ohne Ausnahme sich nach seinem Urteile richten. Möge der Schein von Rechtschaffenheit, den diese an sich tragen, niemanden täuschen; bedenke man doch nur, woher sie stammen, und was das für Bestrebungen sind, denen sie hier und dort ihre Verbreitung und Förderung verdanken. Die Erfahrung hat uns eben zur Genüge belehrt, was für Früchte sie hier und da im öffentlichen Leben gebracht haben; rechtschaffene und wohlberatene Männer haben sie mit gutem Grunde beklagt. Wenn irgendwo so ein Staat sein sollte, oder wenn wir uns einen solchen auch nur vorstellen, welcher das christliche Bekenntnis dreist und tyrannisch verfolgt, und wir damit die Handlungsweise neuerer Regierungen vergleichen, von denen die Rede ist, so könnte diese weniger hart erscheinen. Aber die Grundsätze, auf denen sie ruht, sind wahrhaftig derart, dass sie als solche keiner gutheißen darf.
  
So hat man es auch in den ersten Zeiten der Kirche gehalten. Das Leben und Streben der Heiden war so weit als möglich entfernt von jenem des Evangeliums. Dennoch sehen wir die Christen mitten unter dem heidnischen Aberglauben, unberührt von diesem und stets sich selbst gleich, sich überall hochgemut geltend machen, wo immer nur ihnen Gelegenheit dazu gegeben war. Beispielhaft treu den Staatsoberen, und - so weit es ihr Gewissen erlaubte - dem Gesetz gehorsam, verbreitete ihr Leben ringsum den Glanz der Heiligkeit; den Brüdern zu helfen, die übrigen zur Weisheit Christi zu führen: das war ihr Streben. Dabei waren sie stets bereit, alles daranzugeben, und eher zu sterben, wenn sie ihre Würde, ihr Amt, ihre obrigkeitliche Stellung ohne Verletzung ihres Gewissens nicht behaupten konnten. Auf solche Weise gewann das Christentum bald im Heerlager, im Senat und selbst am Kaiserhof Anhänger. Tertullian sagt: Wir sind erst gestern gekommen, und all das Eurige haben wir bereits in Besitz genommen: Städte, Inseln, Festungen, Munizipien, Versammlungsplätze, selbst die Heerlager, Zünfte und Klassen der Bürger, Palast, Serras, Foren; so daß der christliche Glaube, als das Gesetz das Evangelien öffentlich zu bekennen erlaubte, sich nicht in schwachen Anfängen, sondern kraftvoll herangereift in einem großen Teil der Städte und Orte darstellte.
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===Pflichten der Katholiken im privaten und besonders im öffentlichen Bereich===
  
Unserer Zeit ist es nun angemessen, diese Beispiele unserer Ahnen zu erneuern. Wer immer des katholischen Namens würdig ist, der muß zu allererst ein ganz liebender Sohn der katholischen Kirche sein und sich auch als solcher bekennen; alles, was mit diesem Ruhm sich nicht verträgt, ohne Zögern von sich weisen; von den staatlichen Einrichtungen, so lange er dies in Ehrbarkeit tun kann, zum Schutz der Wahrheit und Gerechtigkeit Gebrauch machen; sich anstrengen, daß er die durch das natürliche und göttliche Gesetz der Freiheit seines Handelns gezogene Schranke nicht überschreite; dahingehend arbeiten, daß jeder Staat sich mehr und mehr jener christlichen Form, von der Wir gesprochen haben, nähere und ihr ähnlicher werde. Zur Verwirklichung nun von all dem läßt sich eine bestimmte und gleichmäßige Norm nicht aufstellen, da sie ihre Anwendung für alle Zeiten und Orte finden soll, die so sehr voneinander verschieden sind. Vor allem soll dabei aber eine Übereinstimmung in der Gesinnung gewahrt werden und auch eine gewisse Gleichmäßigkeit in dem, was zu tun ist, angestrebt werden.
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'''43''' Es können aber unsere Handlungen zweifacher Art sein, private und häusliche, oder öffentliche. – Was unser Privatleben angeht, so ist es unsere erste und höchste Pflicht, unser Tun und Lassen genau nach den Vorschriften des Evangeliums einzurichten, und uns nicht dagegen zu sträuben, wenn wir um Christi willen auch manches Schwere zu tragen und zu dulden haben. Auch sollen alle die Kirche lieben als ihre gemeinsame Mutter, ihre Gebote in Gehorsam beobachten, ihre Ehre wahren, keine Verletzung ihrer Rechte dulden, und soviel als möglich durch ihr Ansehen bei Anderen dazu beitragen, dass auch die gleiche Liebe und Pietät ihr entgegenbringen. – Auch das ist von Bedeutung für das allgemeine Wohl, dass wir in der städtischen Verwaltung nach unserer Einsicht uns betätigen; in dieser Eigenschaft sollen wir ganz besonders dahin unsere Bemühungen richten, dass öffentliche Unterrichtsanstalten gegründet werden zur Erziehung der Jugend inder Religion und den guten Sitten, wie es Christen ziemt; davon hängt ja ganz besonders das städtische Wohl ab.  
  
Beides wird man dadurch am besten erreichen, wenn ein jeder die Vorschriften des Apostolischen Stuhles für ein Lebensgesetz erachtet und den Bischöfen gehorsam ist, welche der Heilige Geist gesetzt hat, zu regieren die Kirche Gottes. Will man nämlich die katholische Sache verteidigen, so ist es durchaus notwendig, daß alle in Eintracht und höchst standhaft sich zu den Lehren bekennen, die von der Kirche überliefert werden, und von da her der Versuchung zu widerstehen, falschen Meinungen gegenüber nachsichtig zu sein, oder nachgiebiger als die Wahrheit es verträgt. Über Fragen, in denen man so oder so denken kann, mag man in friedlicher Weise und in der Absicht, das Richtige zu finden, sich besprechen; ohne jedoch sich gegenseitig zu verdächtigen und ohne Grund anzuklagen. Damit aber die Gemüter sich nicht entzweien durch gegenseitige ungerechtfertigte Beschuldigung, so sei dies eine Richtschnur für alle: Der unversehrte katholische Glaube kann nicht zusammengehen mit jenen Meinungen, welche dem Naturalismus oder Rationalismus beipflichten, deren Grundgedanke kein anderer ist, als: die christlichen Institutionen vollständig zu stürzen, Gott aus der Gesellschaft zu verbannen und dem Menschen die oberste Gewalt zuzuerkennen.
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'''44''' Wenn sodann die Katholiken über dieses engere Arbeitsfeld hinaustreten und sich selbst der höchsten Staatsangelegenheiten annehmen, so ist das im Allgemeinen nützlich und gut. Im allgemeinen, sagen Wir deshalb, weil diese Unsere Vorschriften die Völker in ihrer Gesamtheit angehen. Es kann sich nun freilich irgendwo treffen, dass es aus den wichtigsten und gerechtesten Gründen nicht angeht, sich mit dem Staatswesen zu befassen und politische Ämter zu übernehmen. Aber im Allgemeinen, wie bemerkt, wäre die Ablehnung jeder Beseitigung an Staatsangelegenheiten ebenso fehlerhaft, als wenn jemand dem Gemeinwohl sein Interesse und seine Unterstützung versagte, und dies umso mehr, als die Katholiken gerade durch die Lehre, welche sie bekennen, zu pünktlicher und gewissenhafter Tätigkeit angespornt werden. Wenn sie dagegen müßig bleiben, so werden leicht solche die Zügel in  die Hände bekommen, deren Gesinnung wenig Gutes hoffen lässt. Das wäre überdies auch für die christlichen Namen verderblich, da dann die der Kirche Übelwollenden sehr viel, die Gutgesinnten sehr wenig auszurichten vermöchten.  
  
Ebenso ist es nicht erlaubt, zu scheiden zwischen den Pflichten des Privatmannes und den Pflichten des Staatsbürgers, in dem Sinn nämlich: daß die kirchliche Autorität nur im Privatleben Geltung habe, im öffentlichen dagegen verschmäht werde. Denn dies hieße Gutes und Schlechtes miteinander zu verknüpfen und den Menschen mit sich selbst in Zwiespalt setzen, während er doch im Gegenteil immer sich selbst gleich bleiben, und in allen Dingen und allen Lebensverhältnissen treu die Tugenden des Christentums wahren soll.
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'''45''' Daraus folgt klar, dass die Katholiken einen gerechten Grund haben, sich an Staatsangelegenheiten zu beteiligen: Denn sie tun es nicht deshalb – und dürfen es auch nicht – um das zu billigen, was im Staatswesen der Gegenwart nicht gut ist, sondern um das Staatswesen selbst, soweit als möglich, aufrichtig und wahrhaft dem öffentlichen Wohle anzupassen, dadurch, dass sie sich bestreben, die Weisheit und Kraft der katholischen Religion wie ein heilkräftiges Lebensblut in die Adern des Staates zu leiten. – So hat man es auch in den ersten Zeiten der Kirche gehalten. Das Leben und Streben der Heiden war so weit als möglich entfernt von jenem der Christen; dennoch sehen wir diese, mitten unter dem heidnischen Aberglauben, unberührt von diesem und stets sich selbst gleich, herzhaft sich geltend machen, wo nur immer ihnen Gelegenheit gegeben war. Musterhaft treu den Fürsten und, soweit es ihr Gewissen erlaubte, dem Gesetze gehorsam, verbreitete ihr heiliges Leben ringsum wunderbaren Glanz, den Brüdern zu helfen, die übrigen zu Christi Lehre zu führen, war ihr ganzes Streben. Dabei waren sie stets bereit, alles daranzugeben, und eher zu sterben, wenn sie ihre Würde, ihr Amt, ihre obrigkeitliche Stellung ohne Verletzung ihres Gewissens nicht behaupten konnten. Auf solche Weise gewann das Christentum in bälde beim Heerlager, im Senate, am Hofe selbst Anhänger. „Wir sind von gestern“, sagt Tertullian (28), „und all das euere haben wir bereits in Besitz genommen, Städte, Inseln, Festungen, Munizipien, Versammlungsplätze, selbst das Heerlager, Zünfte und Klassen der Bürger, Palast, Senat, Forum“; so dass, als das Gesetz das Evangelium öffentlich zu bekennen erlaubte, dieses nicht in schwachen Anfängen, sondern kraftvoll herangereift in einem großen Teile der Städte sich darstellte.  
  
Kommen aber rein politische Fragen in Betracht, etwa über die beste Beschaffenheit des Staates, diese oder jene Form der Staatsverwaltung, so kann über diese Dinge eine ehrbare Meinungsverschiedenheit bestehen. Darum ist es nicht gerecht, wenn einer in diesen Fragen eine abweichende Ansicht hat, ihn deshalb anzuklagen, obgleich seine Hingabe an den Apostolischen Stuhl und sein Gehorsam gegenüber allen Vorschriften desselben hinlänglich bekannt ist. Noch größeres Unrecht aber ist es, wenn man ihn in den Verdacht bringt, als habe er den Glauben verletzt, was zu Unserem Schmerz mehr als einmal geschehen ist.
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'''46''' Unser Zeit geziemt es, diese Beispiele unserer Vorfahren zu erneuern. – Wer immer des katholischen Namens würdig ist, der muss ein hingebender Sohn der Katholischen Kirche sein und als solcher auch sich bekennen; alles, was damit sich nicht verträgt, ohne Zögern von sich weisen; von den staatlichen Einrichtungen, so lange er dies mit gutem Gewissen tun kann, zum Schutze der Wahrheit und Gerechtigkeit Gebrauch machen; Acht haben, dass er die durch das Natur- und göttliche Gesetz seiner Freiheit gezogene Schranke nicht überschreite; dahin arbeiten, dass die gesamte Gesellschaft mehr und mehr jenem Ideale des christlichen Lebens sich nähere, von dem wir geredet haben. – Zur Verwirklichung nun von allem diesen lässt sich eine bestimmte und gleichmäßige Form nicht aufstellen, da sie für alle Zeiten und Orte, so sehr von einander verschieden, ihre Anwendung finden soll. Bei alldem aber soll besonders Übereinstimmung stattfinden in der Gesinnung, auch eine gewisse Gleichmäßigkeit bei den Unternehmungen angestrebt werden. Beides wird man dadurch am besten erreichen, wenn ein jeder die Vorschriften des Apostolischen Stuhles als Lebensgesetz erachtet und den Bischöfen gehorsam ist, welche der Heilige Geist eingesetzt hat, die Kirche Gottes zu regieren (29) – Wollen wir nämlich den katholischen Namen verteidigen, so ist es durchaus notwendig, dass alle einträchtig und standhaft sich zur katholischen Lehre sich bekennen, und der Versuchung widerstehen, falschen Meinungen gegenüber nachsichtig zu sein oder weniger Entschiedenheit zu zeigen, als recht ist. Über Fragen, worin Freiheit der Meinungen herrscht, mag man in friedlicher Weise und in der Absicht, das Richtige zu finden, sich besprechen, ohne sich jedoch gegenseitig zu verdächtigen und ohne Grund anzuklagen.  
  
Vor allem aber mögen Schriftsteller und Herausgeber von Tagesblättern diese Norm vor Augen haben. Wo um die höchsten Güter gekämpft wird, da sollen alle Wortstreite im Inneren und alles parteiliche Streben ausgeschlossen sein; vielmehr sollen alle einträchtig ringen nach dem gemeinsamen Ziel: die Erhaltung der Religion und des Staates. Gab es daher früher Zwist und Streit, so mögen sie in freiwilliger Vergessenheit begraben sein. Hat jemand, wer nun auch die Schuld tragen mag, unbesonnen und ungerecht gehandelt, so soll man es wieder gut machen durch gegenseitige Liebe und ganz besonders durch den Gehorsam aller gegenüber dem Apostolischen Stuhl ausgleichen.
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'''47''' Damit aber die Gemüter sich nicht entzweien durch gegenseitige ungerechtfertigte Beschuldigung, so sei dies eine Richtschnur für alle: Der reine katholische Glaube kann nicht zusammengehen mit jenen Meinungen, welche dem Naturalismus oder Rationalismus beipflichten, deren Grundgedanke kein anderer ist, als: die christlichen Institutionen vollständig zu stürzen, Gott aus der Gesellschaft zu verbannen und dem Menschen die oberste Gewalt zuzuerkennen. – Ebenso ist es nicht erlaubt, zu scheiden zwischen den Pflichten des Privatmannes und jenen des Staatsbürgers, derart, dass die kirchliche Autorität im Privatleben Geltung habe, im öffentlichen dagegen keine Anerkennung finde. Denn dies hieße Gutes und Schlechtes zusammentun und den Menschen mit sich selbst in Zwiespalt setzen, während er doch immer sich selbst gleich bleiben und in allen Dingen und allen Lebensverhältnissen die Tugenden des Christentums treu wahren soll.
  
Auf diesem Weg werden die Katholiken ein zweifaches herrliches Werk vollbringen: einerseits, indem sie sich in den Dienst der Kirche stellen zur Erhaltung und Ausbreitung der christlichen Weisheit; anderseits aber auch dadurch, daß sie der bürgerlichen Gesellschaft, deren Heil infolge schlechter Lehren und Leidenschaften in großer Gefahr schwebt, die höchste Wohltat erweisen.
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'''48''' Kommen aber rein politische Fragen in Betracht, wie über die beste Staatsverfassung, diese oder jene Art der Staatsverwaltung, so kann hierüber ganz gut eine Meinungsverschiedenheit bestehen. Darum ist es nicht recht, wenn einer in diesen Fragen eine abweichende Meinung hat, ihn darum anzuklagen, wiewohl seine Hingabe an den Apostolischen Stuhl und sein Gehorsam allen Vorschriften desselben gegenüber hinlänglich bekannt ist; noch größeres Unrecht ist es aber, wenn man ihn in den Verdacht bringt, als sei er weniger glaubenstreu, was zu unserm Bedauern mehr als einmal geschehen ist.  
  
Dies ist es, Ehrwürdige Brüder, worüber Wir alle Völker des katholischen Erdkreises belehren wollten in Bezug auf die christliche Staatsordnung und die Pflichten der einzelnen Bürger.
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'''49''' Vor allem aber mögen Schriftsteller und Herausgeber von Tagesblättern diese Norm sich vor Augen halten. Wo um die höchsten Güter gekämpft wird, da sollen alle häuslichen Zwistigkeiten und alles Parteitreiben ausgeschlossen sein, vielmehr sollen alle einträchtig ringen nach dem gemeinsamen Ziele; die Erhaltung der Religion im Staate. Fanden darum früher Irrungen statt, so mögen sie in Vergessenheit begraben sein; hat einer, wer nun auch die Schuld tragen mag, unbesonnen und ungerecht gehandelt, so soll man es wieder gut machen durch wechselseitige Liebe und ganz besonders durch die Hingebung aller an den Apostolischen Stuhl. – In solcher Weise werden die Katholischen ein zweifaches herrliches Werk vollbringen, indem sie sich in den Dienst der Kirche stellen zur Erhaltung und Ausbreitung der christlichen Lehre, dann aber auch dadurch, dass sie der bürgerlichen Gesellschaft, die in Folge schlechter Lehren und entfesselter Leidenschaften in großer Gefahr schwebt, die höchste Wohltat erweisen.
  
Im übrigen ist es notwendig, unter vielem Gebet den himmlischen Schutz anzurufen und Gott zu bitten, daß Er, der die Seelen der Menschen erleuchtet und ihren Willen lenkt, Gedeihen dem gibt, was Wir zu Seiner Ehre und zum Heil des ganzen Menschengeschlechtes erflehen und unternehmen. Als Verheißung der göttlichen Wohltaten aber, und zum Beweis Unseres väterlichen Wohlwollens erteilen Wir Euch, Ehrwürdige Brüder, dem Klerus und dem gesamten Eurem Glauben und Eurer Wachsamkeit anvertrauten Volk den Apostolischen Segen liebevoll im Herrn:
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==Schlusswort und Segen==
  
Gegeben zu [[Rom]], beim heiligen [[Petrus]], am 1. November des Jahres 1885, des achten Jahres Unseres Pontifikates.
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'''50''' Dies nun ist es, Ehrwürdige Brüder, worüber Wir alle Völer der katholischen Welt belehren wollten in Bezug auf die christliche Staatsordnung und die Pflichten der einzelnen Bürger. Im Übrigen lasst uns inständig den himmlischen Schutz anrufen und Gott bitten, dass er, der die Herzen der Menschen erleuchtet und ihren Willen lenkt, dem Gedeihen gibt, was wir zu seiner Ehre und zum heile des gesamten Menschengeschlechtes erflehen und unternehmen. Als Vorboten aber der göttlichen Gnaden und zum Zeugnis Unseres väterlichen Wohlwollens erteilen Wir Ech, Ehrwürdige Brüder, dem Klerus und dem gesamten Eurer treuen Obhut anvertrauten Volke von ganzem Herzen den Apostolischen Segen.
  
Papst [[Leo XIII.]]
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==Anmerkungen==
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(1) Röm 13, 1.
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(2) Weish 6, 7.
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(3) Röm 13, 1.
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(4) Röm 13, 2.
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(5) Joh 20, 21.
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(6) Mt 28,20.
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(7) Joh 10, 10.
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(8) Mk 16, 15.
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(9) Mt 16, 19.
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(10) Joh 21, 16.17.
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(11) Lk 22, 32.
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(12) Mt 28, 18-20.
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(13) Mt 18,17.
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(14) 2 Kor 10,6.
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(15) 2 Kor 13,10.
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(16) Apg 5, 29.
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(17) Röm 13,1.
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(18) So Kaiser Theodosius II an Cyrillus von Alexandrien und die Metropoliten. – Vgl. Labbé, Collect Concil III, 436.
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(19) Von den Sitten der Katholischen Kirche, Cap. XXX, Nr. 63.
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(20) Sendschreiben CXXXVIII (al. 5) an Marcellinus, Cap. II, Nr. 15.
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(21) Sendschreiben CCXXXVIII.
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(22) Es genüge, einige derselben anzuführen:
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      XIX. Die Kirche ist keine eigentliche, vollkommene und durchaus freie Gesellschaft, noch hat sie ihre eigentlichen und feststehenden Rechte, von ihrem göttlichen Stifter ihr verliehen, sondern es ist Sache der bürgerlichen Gewalt, zu bestimmen, welches die Rechte und Grenzen der Kirche sind, innerhalb derer sie ihre Rechte ausüben kann.
 +
    XXXIX. Der Staat, weil Ursprung und Wuelle alles Rechtes, ist im Besitze einer unuschränkten Machtvollkommenheit.
 +
    LV. Die Kirche ist vom Staate, und der Staat von der Kirche zu trennen.
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    LXXIX. Es ist falsch, dass die allgemeine bürgerliche Kultusfreiheit ebenso wie die allen gestattete volle Befugnis, jedwede Meinung und Ansicht öffentlich bekannt zu machen, der Weg ist, die Sitten und Gemüter der Völker zu verderben und die Pest des Indifferentismus zu verbreiten.
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(23) Tract. XXVI in Joan, n. 2
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(24) Sendschreiben CV. An die Donatisten, Cap. II, Nr. 9.
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(25) 1 Petr. 2. 16.
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(26) Joh 8, 34.
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(27) Joh 8, 32.
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(28) Tertull. Apol. n. 37.
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(29) Apg 20,28.
  
 
[[Kategorie:Lehramtstexte (Wortlaut)]]
 
[[Kategorie:Lehramtstexte (Wortlaut)]]

Version vom 18. April 2008, 20:59 Uhr

Enzyklika
Immortale dei
unseres Heiligen Vaters
Leo XIII.
an die Ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe
des katholischen Erdkreises, welche in Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle stehen,
über die christliche Staatsordnung
1. November 1885
(Lateinischer Text: ASS XVIII [1885] 161-180)

(Quelle: Leo XIII., Lumen de coelo - Bezeugt in seinen Allocutionen, Rundschreiben, Constitutionen, öffentlichen Briefen und Akten. Deutsche Übersetzung mit kurzer Biographie (in deutschen Buchstaben), Buch III, S. 67-92 (Buch I-III in einem Band gebunden; in deutschen Buchstaben), Wien, Verlag Rudolf Brzezowsky & Söhne 1889/1890/1891, 1.Auflage. Die Nummerierung folgt der englischen Fassung [1])

Allgemeiner Hinweis: Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [2] können als offiziell angesehen werden (Schreiben der Libreria Editrice Vaticana vom 21. Januar 2008).

Ehrwürdige Brüder,
Gruß und apostolischen Segen


Einleitung: Trotz aller Anfeindungen bleibt die christliche Staatlehre die entscheidende Orientierung für die Ordnung im Staat

1 Wenngleich die Heilige Kirche, dieses unsterbliche Werk des barmherzigen Gottes, an sich in ihrer Natur nach das Heil der Seelen und die einstige Glückseligkeit im Himmel zur Aufgabe hat, so gehen doch von ihr so große und so reiche Segnungen aus auch für das, was der Vergänglichkeit angehört, dass, wäre sie zunächst und vorzugsweise für die Wohlfahrt dieses irdischen Lebens gegründet worden, diese zahlreicher und größer nicht sein könnten. – In der Tat, wohin immer die Kirche ihren Fuß setzte, hat sie alsbald die Gestalt der Welt verändert, das Leben der Völker in einer bis dahin unbekannten Weise gesittet und ihnen eine neue Bildung gebracht; alle, die sich ihrem Einflusse nicht verschlossen, haben durch milde Sitten, Gerechtigkeit und ruhmvolle Taten sich hervorgetan.

2 Dennoch aber hat man schon seit langer Zeit der Kirche den Vorwurf gemacht, sie stehe im Gegensatze zu den Staatsinteressen und vermöge in keiner Weise das zu leisten, was jedes wohlgeordnete Staatswesen von Natur aus und mit vollem Recht zu seiner gedeihlichen Entwicklung und Blüte erheischt. Wie wir aus der Geschichte wissen, liebte man es durch einen ähnlichen feindseligen Wahn schon in den ersten Zeiten der Kirche, die Christen zu beunruhigen und auch dadurch Hass und Abneigung gegen sie zu erregen, dass man sie als Feinde des Reiches bezeichnete; mussten doch zu jener Zeit an allen Unglücksfällen, welche den Staat trafen, die Christen schuld sein, während in Wirklichkeit Gott es war, der Rächer allen Frevels, welcher die gerechten Strafen über die Schuldigen verhängte. Diese harte, verleumderische Anklage forderte darum das Genie eines Augustinus heraus, dessen gewandte Feder besonders in seinem Buche „Von der Stadt Gottes“ den segensvollen Einfluss der christlichen Weisheit auf das staatliche Leben so lichtvoll geschildert hat, dass er ein Sachwalter der Christen seiner Zeit geworden, aber auch einen bleibenden Triumph dieser falschen Anklage gegenüber errungen hat. - Trotzdem haben ähnliche Beschwerden und Auflagen bei den Feinden der Kirche ihren Reiz nicht verloren, und sehr viele wollen nicht mehr als Norm und Regel für die bürgerliche Lebensordnung jene Lehren anerkennen, welche die Katholische Kirche gutheiße, sondern suchen sie anderswo. Ja, in letzter Zeit hat hie und da ein sogenanntes neues Recht angefangen, Geltung und Herrschaft zu gewinnen; es sei dies, sagt man, eine Errungenschaft unseres mündig gewordenen Jahrhunderts, hervorgegangen aus dem Fortschritt der Freiheit. – Wenngleich jedoch viele Vieles versucht haben, soviel steht fest, dass für die Begründung und Leitung eines Staatswesens niemals ein besseres System aufgestellt worden ist, als jenes, das aus der Lehre des Evangeliums von selbst sich ergibt. – Darum halten Wir es für äußerst wichtig und sehr Unserem Apostolischen Amte ziemend, die neuen Meinungen in Bezug auf das staatliche Leben an der Lehre des Christentums zu messen; auf diese Weise, so vertrauen Wir, werden alle Ursachen zu Irrtum und Zweifel im Lichte der Wahrheit verschwinden, und wird ein jeder leicht jene Grundgesetze des Lebens zu erkennen im Stande sein, denen er zu folgen und zu gehorchen hat.

Die Christliche Staatslehre

Der göttliche Ursprung der staatlichen Autorität

3 Es ist nicht schwer, das Bild eines Staates zu entwerfen, der von der christlichen Philosophie geleitet wird. – Von Natur aus ist es dem Menschen angeboren, in der bürgerlichen Gesellschaft zu leben; denn, da ihm in der Vereinzelung die zum Leben notwendige Pflege und Fürsorge fehlt, ebenso auch die Bildung des Geistes und Gemütes nicht möglich ist, deswegen hat die göttliche Vorsehung es so geordnet, dass er in eine menschliche Gemeinschaft, die häusliche sowohl wie die bürgerliche, hineingeboren wurde; denn nur diese kann ihm vollen Lebensbedarf bieten. Da aber keine Gesellschaft bestehen kann, wenn nicht einer an der Spitze von Allen steht, der durch kräftigen und gleichmäßigen Impuls einen jeden zu dem gemeinsamen Ziele hineinwendet, so ergibt sich für die bürgerliche Gesellschaft die Notwendigkeit einer Autorität, welche sie regiert; wie die Gesellschaft selbst, hat auch sie in der Natur und somit in Gott selbst ihren Ursprung. – Hieraus ergibt sich als zweite Folgerung, dass die politische Gewalt an und für sich Gott zu ihrem Urheber hat. Denn Gott allein ist so recht und im höchsten Sinne Herr der Dinge, dem darum alles, was da ist, untergeben ist und dienen muss, so dass, wer immer ein Herrscherrecht besitzt, dieses von keinem andern empfangen hat als von ihm, dem Herrscher über alle, von Gott. Es gibt keine Gewalt, außer von Gott. (1)

4 Die Herrschergewalt ist aber an sich mit seiner Staatsform notwendig verknüpft; sie kann die eine oder andere Form annehmen, wenn diese das gemeinsame Wohl und Gedeihen wirksam fördert. Mag aber die Staatsverfassung sein welche sie wolle, immer haben jene, welchen die Gewalt innewohnt, vor allem auf Gott hinzublicken, den höchsten Regenten der Welt, und ihn als Vorbild und Richtschnur in der Leitung des Staates im Auge zu behalten. Wie nämlich Gott in den Dingen dieser sichtbaren Welt Mittel-Ursachen ins Leben gerufen hat, aus denen einigermaßen die Natur und das Walten Gottes erkannt werden könne, und durch welche das Universum seinem letzten Ziele entgegengeführt werden soll, so wollte er auch in der bürgerlichen Gesellschaft eine Regierungsgewalt, deren Träger im gewissen Sinne ein Abbild sein sollten der Oberherrlichkeit Gottes über das menschliche Geschlecht und seiner göttlichen Vorsehung.

5 Darum soll die Regierung eine gerechte sein, nicht herrisch über alle Rechte hinaus, sondern väterlich, da ja auch Gottes Herrschaft über die Menschen eine höchst gerechte ist und mit väterlicher Güte verbunden; betätigen soll sie sich aber zum Nutzen der Bürger, weil nur darum den Herrschern die Gewalt gegeben ist, auf dass sie das Wohl des Staates wahrnehmen. Unter keiner Bedingung darf darum die Staatsgewalt dem Sonderinteresse des Einen oder Mehrerer dienen; zum Besten der Gesamtheit ist sie bestimmt. Wenn darum die Regierungsgewalt in Ungerechtigkeit entartet, wenn die Herrscher durch Härte und Übermut sich versündigen, wenn sie des Volkes Wohl nur schlecht in Acht nehmen, dann mögen sie wissen, dass sie dermal einst Gott Rechenschaft abzulegen haben, und um so strenger, je heiliger das Amt gewesen, das anvertraut war, je höher die Würde, die ihnen war verliehen worden. „Die Mächtigen werden mächtig gestraft werden.“ (2)

Wahrlich, da wird dann auch der Gehorsam, den die Bürger der Regierung leisten, ein freudiger und menschenwürdiger sein. Denn haben sie es nur einmal bedacht, dass den Regenten eine Autorität innewohnt, die ihnen von Gott gegeben ist, dann werden sie alsbald dies als eine Pflicht der Gerechtigkeit anerkennen: auf die Satzungen ihrer Fürsten zu achten, ihnen Gehorsam zu leisten und Treue zugleich mit einer Pietät, wie sie Kindern ihren Eltern gegenüber zukommt. Jedermann unterwerfe sich der obrigkeitlichen Gewalt. (3) – So wenig wir nämlich dem göttlichen Willen widerstreben dürfen, so wenig ist es gestattet, die rechtmäßige Gewalt zu verachten, wer immer auch ihr Träger sein mag; denn die Gott widerstreben, bereiten selbst sich ihr Verderben. Wer sich der obrigkeitlichen Gewalt widersetzt, der widersetzt sich der Anordnung Gottes; und die sich dieser widersetzen, ziehen sich selber Verdammung zu. (4) Den Gehorsam verweigern und die Massen zur Empörung und Gewalttat aufrufen, ist darum ein Verbrechen gegen die göttliche Majestät ebensowohl gegen die menschliche.

Die Pflichten des Staates im Hinblick auf die Religion

6 Ist nun aber in solcher Weise der Staat geordnet, so liegt es am Tage, dass er durch öffentliche Religionsübung seine so vielen und wichtigen Pflichten Gott gegenüber zu erfüllen hat. – Schon die Vernunft gebietet einem jeden, Gott einen heiligen und religiösen Dienst zu weihen; denn in seiner Hand stehen wir, von ihm sind wir ausgegangen, zu ihm sollen wir wieder zurückkehren. Dasselbe Gesetz gilt auch für die bürgerliche Gesellschaft. Denn auch in der Gesellschaft geeint sind die Menschen ebenso in Gottes Gewalt wie der Einzelne. Und hat der Einzelne Gott zu danken, so nicht minder auch die Gesellschaft, die durch ihn entstanden ist, die sein allmächtiger Wille schirmt und erhält, dessen Barmherzigkeit einen überfließenden Schatz von Gütern ihr gespendet hat. Wie es darum für einen jeden Sünde wäre, seine Pflichten Gott gegenüber zu vernachlässigen, und es unsere unerlässliche Aufgabe ist, unser Gemüt ganz von der Religion durchdringen lassen und auch durch unsern Wandel Zeugnis von ihr zu geben – nicht von jedweder beliebigen Religion, sondern von jener, die uns Gott geboten hat und deren Wahrheit gewisse, über jeden Zweifel erhabene Kennzeichen dartun-, ebenso wäre es auch von Seiten der Staaten ein Frevel, wollten sie sich derart benehmen, als ob es gar keinen Gott gäbe, oder die Religionsangelegenheiten als einen ihnen ganz fremden Gegenstand von sich weisen, oder von den verschiedenen Religionen eine oder die andere nach Belieben aufnehmen; auch für sie gibt es keine andere Art und Weise der Gottesverehrung, als jene welche Gottes Wille selbst vorgeschrieben hat. – Heilig sei daher den Fürsten Gottes Name; und dies sollen sie als eine ihrer wichtigsten Pflichten erachten, der Religion huldvoll sich zu erweisen, ihr wohlwollende Schirmherren zu sein, im Namen und kraft des Gesetzes sie zu verteidigen und in keiner Weise eine Bestimmung oder Entscheidung zu treffen, welche auf irgend eine Art sie versehen könnte. Doch das sind sie auch den Bürgern schuldig, deren Regierung ihnen anvertraut worden ist. Wir Menschen sind ja geboren und angenommen worden für ein höchstes und letztes Gut, das jenseits liegt, über diesem Leben so kurz und veränderlich, im Himmel; und all unser Denken soll unverrückt dorthin gerichtet sein. Nur in ihm findet der Mensch sein vollkommenes und allseitiges Glück; deswegen ist es für einen jeden die wichtigste Angelegenheit, dieses Ziel zu erreichen. Darum soll die bürgerliche Gesellschaft, die ja keine andere Aufgabe hat, als das allgemeine Beste zu fördern, derart das staatliche Wohl wahrnehmen, dass die Bürger in diesem ihrem innersten Verlangen nach dem Besitze des höchsten und unvergänglichen Gutes nicht nur nicht geschädigt, sondern auf alle mögliche Weise gefördert werden. Letzteres geschieht aber vorzüglich dadurch, dass die Regierung die Heiligkeit und Unverletzlichkeit der Religion sich ganz besonders angelegen sein lässt; denn sie knüpft das Band zwischen den Menschen und Gott.

Die Kirche als Hüterin der wahren Religion

7 Welche aber die wahre Religion sei, dies zu erkennen ist nicht schwer für den, der aufrichtigen Herzens und nach reiflicher Erwägung urteilt; so viele und lichtvolle Beweisgründe, die Wahrheit der Weissagungen, die häufigen Wunder, die äußerst schnelle Verbreitung des Glaubens mitten in einer feindlichen Welt und selbst bei den größten Hemmnissen, das Zeugnis der Martyrer und so manches ähnliche tun augenscheinlich dar, jene sei die allein wahre Religion, welche Jesus Christus selbst gestiftet und seiner Kirche sie zu behüten und weiter auszubreiten übergeben hat.

Die Kirche als echte Gesellschaft mit einer gottbestellten, von der weltlichen Macht unabhängigen Autorität

8 Es hat nämlich der Eingeborene Sohn Gottes eine Gemeinschaft gegründet auf Erden, die Heilige Kirche; ihr hat er das erhabene und göttliche Amt übertragen, dass er selbst vom Vater empfangen, dass sie es fortführe bis ans Ende der Zeiten. Wie mich der Vater gesendet hat, also sende ich euch. (5) Siehe, ich bin bei euch, alle Tage bis ans Ende der Welt. (6) Wie darum Jesus Christus auf Erden erschien, damit die Menschen das Leben haben und überfließend haben, (7) so ist in gleicher Weise das ewige Seelenheil zu wirken die Aufgabe der Kirche; eben deswegen ist sie ihrem Wesen nach universal; weder vom Raum noch von der Zeit umgrenzt, hält sie die ganze Menschheit umspannt. Predigt das Evangelium allen Geschöpfen. (8)

9 Für diese unermessliche Menge hat Gott selbst die obrigkeitlichen Ämter bestellt, und ihnen zu deren Regierung die notwendigen Vollmachten übertragen. Einer aber, so war es sein heiliger Wille, sollte aller Haupt sein, höchster und untrüglicher Lehrer der Wahrheit, dem er die Schlüssel des Himmelreiches übergab. Dir will ich die Schlüssel des Himmelreiches geben. (9) – weide meine Lämmer ... weide meine Schafe. (10) – Ich habe gebetet für dich, dass dein Glaube nicht abnehme. (11)

10 Wenngleich nun diese kirchliche Gesellschaft ebenso aus Menschen besteht wie die politische, so ist doch wegen des Zieles, das ihr gesetzt ist, und wegen der Mittel, durch welche sie dieses zu erreichen sucht, eine übernatürliche und geistliche und eben darum von der bürgerlichen Gesellschaft durchaus verschieden. Da sie aber durch Gottes gnädigen Ratschluss in sich und durch sich alles besitzt, was zu ihrem Bestand und ihrer Wirksamkeit erfordert wird, sie ist sie nach ihrem Wesen und Recht – und dies ist von höchster Wichtigkeit – eine vollkommene Gesellschaft. Wie da Ziel, das die Kirche anstrebt, weitaus das erhabenste ist, so ist auch die ihr innewohnende Gewalt hervorragend über jede andere; sie ist weder geringer als die bürgerliche Gewalt, noch dieser in irgend welcher Weise untergeben.

11 In der Tat, Jesus Christus hat die heiligen Gewalten, die er seinen Aposteln gegeben, an nichts gebunden, indem er ihnen die Vollmacht übertrug, im eigentlichen Sinne Gesetze zu geben, und was hieraus folgt, die Gewalt zu richten und zu strafen. Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin, und lehret die Völker ... lehret sie alles halten, was ich euch befohlen habe. (12) Und an einem anderen Orte: Hört er diese nicht, so sage es der Kirche. (13) Und wieder: Bereit, allen Ungehorsam zu züchtigen.14 Ferner: Damit ich nicht mit Strenge verfahren muss, vermöge der Gewalt, die mir der Herr verliehen hat zur Erbauung und nicht zur Zerstörung. (15) Zum Himmel soll uns darum die Kirche führen, nicht der Staat; ihrer Hut und Sorge ist alles das anvertraut, was sich auf die Religion bezieht, dass sie lehre die Völker, dass sie nach Kraft und Vermögen, immer weiter ausbreite das Reich Christi, mit einem Worte: dass sie frei und ungehemmt nach eigenem Ermessen Pflegerin sei und Schaffnerin im Reiche Christi.

12 Diese ihre Autorität, vollkommen aus und durch sich und in ihrer Sphäre schlechthin unabhängig, welche von manchen Staatsrechtslehrern aus Schmeichelei gegen die Fürsten schon seit langem bekämpft wurde, hat die Kirche jederzeit für sich in Anspruch genommen und im öffentlichen Leben betätigt. Haben ja doch schon die Apostel von allen zuerst sie verteidigt, indem sie den Synagogenvorstehern, die ihnen die Verkündigung des Evangeliums wehren wollten, standhaft entgegneten: Man muss Gott mehr gehorchen, als Menschen. (16) Ebenso waren die heiligen Väter bestrebt, dieselbe bei gegebener Gelegenheit durch Gründe zu erhärten, und die römischen Päpste haben es nie unterlassen, standhaft und mit ungebrochenem Mute ihren Widersachern gegenüber sie zu behaupten. – Selbst Fürsten und Staatsmänner teilten diese Anschauung und haben sie auch im öffentlichen Leben betätigt, indem sie durch Abschluss von Verträgen, durch Führung von Unterhandlungen durch Absendung und Annahme von Botschaftern und durch anderweitigem geschäftlichen Verkehr mit der Kirche als einer rechtmäßigen obersten Behörde sich ins Einvernehmen zu setzen pflegten. – Und wahrhaftig, auch dies ist nicht ohne eine ganz besondere Fügung von Oben geschehen, dass eben dieser kirchlichen Obergewalt in der weltlichen Herrschaft der Päpste der beste Schutz für ihre Freiheit geboten ward.

===Die je eigenen Bereiche der kirchlichen und der weltlichen Gewalt Notwendigkeit des Konkordates===

13 So hat denn Gott die Sorge für das Menschengeschlecht zwei Gewalten zugeteilt: der geistlichen und der weltlichen. Die eine hat er über die göttlichen Dinge gesetzt, die andere über die menschlichen. Jede ist in ihrer Art die höchste; jede hat ihre gewissen Grenzen, welche ihre Natur und ihr nächster und unmittelbar Gegenstand gezogen haben, so dass eine jede wie von einem Kreise umschlossen ist, in dem sie sich selbstständig bewegt. Da nun aber dieselben Menschen beiden Gewalten untergeben sind, so kann es vorkommen, dass eine und dieselbe Angelegenheit, jedoch in verschiedener Weise, dem beiderseitigem Recht und Gericht unterstellt ist. Beide Ordnungen sind von Gott ausgegangen; seine höchst weise Vorsehung musste darum auch das Verfahren beider gebührend ordnen. Die, welche bestehen, sind von Gott geordnet. (17) Wäre dem nicht so, so würde häufig Anlass und Streit und Zank gegeben sein und der Einzelne wäre nicht selten in seinem Innern beunruhigt, unschlüssig und voll Angst, was nun zu tun, wenn gerade Entgegengesetztes von den beiden Gewalten befohlen wird, denen er doch in seinem Gewissen zum Gehorsam sich verpflichtet weiß.

Die beiden Gewalten: Wie Seele und Leib

14 Doch wer könnte von Gottes Weisheit und Güte solches denken? Hat er ja schon in dem Reiche der Körperwelt, obwohl dieses einer weit niederen Ordnung angehört, die natürlichen Ursachen und Kräfte so planvoll zu einer wunderbaren Harmonie geeint, dass keine die andere hemmt, alle aber zusammen in geeignetster Weise dem Zwecke des Weltganzen dienen. Darum muss zwischen beiden Gewalten eine geordnete Vereinigung stattfinden, für die man nicht mit Unrecht das Verhältnis der Seele zum Leibe als Bild gebraucht hat. Wie groß und welcher Art diese zu sein hat, lässt sich nicht anders erkennen, als wenn wir, wie bereits gesagt wurde, das Wesen beider ins Auge fassen und die beiderseitigen Angelegenheiten im Hinblick auf ihre höhere Bedeutung und ihre Würde einander gegenüber abwägen; denn die eine hat zunächst und vorzugsweise die Sorge für das irdische Wohl zur Aufgabe, die andere dagegen will die himmlischen und ewigen Güter gewinnen. – Was immer daher im Leben der Menschheit heilig ist, was immer auf das Heil der Seelen und den göttlichen Dienst Bezug hat, sei es nun dieses an sich und seiner Natur nach, oder wegen seiner Beziehung zu demselben, alles das ist der kirchlichen Gewalt und ihrem Ausspruche unterstellt; alles Andere dagegen, was das bürgerliche und politische Gebiet angeht, ist mit vollem Recht der staatlichen Gewalt untertan; denn Jesus Christus hat geboten: Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, Gott, was Gottes ist.

15 Zuweilen treten aber Zeitumstände ein, da noch auf eine andere Weise eine Einigung stattfindet zur Herstellung des Friedens und der Freiheit, wenn nämlich die Staatsgewalt und der Römische Papst in einer Speziellen Frage ein Übereinkommen treffen. In solchen Zeiten offenbart die Kirche in ganz besonderer Weise ihre mütterliche Liebe, indem sie so viel Nachgiebigkeit und Entgegenkommen zeigt, als nur immer möglich ist.

Früchte der Harmonie beider

16 Mit dem Gesagten haben wir in wenigen Zügen das Bild des christlichen Staates entworfen, nicht nach Willkür und ohne Grund, sondern so, wie es sich aus den höchsten und unbestreitbaren Prinzipien ergibt und die Natur und Vernunft bestätigen.

17 In einem also geordneten Staatswesen findet sich aber nichts, was der erhabenen Stellung der Regenten nicht würdig oder weniger ziemend wäre; weit entfernt, die Majestätsrechte zu schmälern, ist es gerade die christliche Staatsordnung, welche ihnen eine größere Festigkeit und höhere Weihe verleiht. Ja, wenn wir sie näher betrachten, so stellt sich uns in ihr ein so hoher Grad von Vollkommenheit dar, wie sie keines der übrigen Staatswesen besitzt; mannigfaltige und herrliche Früchte müssten gewiss daraus erblühen, wenn alle Glieder ihren Posten ausfüllten, pflichttreu und gewissenhaft ihres Amtes walteten. – Wahrhaftig, in einer solchen Staatsordnung, wie Wir sie eben geschildert haben, ist göttliches und menschliches in geziemender Weise unterschieden; unversehrt sind die Gerechtsame der Bürger, unter dem Schutze des göttlichen, menschlichen und natürlichen Gesetzes; alle Pflichten in Weisheit festgesetzt und ihre Beobachtung zweckmäßig gewährleistet. Da weiß denn ein jeder, dass er auf der gefahr- und mühevollen Lebensbahn Führer findet, die ihm den sicheren Pfad zeigen, Helfer, die ihm bis zum Ende beistehen. Auch weiß er, dass andere ihm eine Sicherheit verbürgen, und ihn in seiner Habe und in den übrigen Vorteilen, welche das Leben in der Gesellschaft mit sich bringt, schützen. – Die häusliche Gesellschaft empfängt die notwendige Festigkeit durch die Heiligkeit der einen und unlösbaren Ehe; alle Pflichten und Rechte der Eheleute sind weise und geregelt nach Gerechtigkeit und Billigkeit; der Frau bleibt die ihr gebührende Würde; die Autorität des Mannes wird ein Abbild der Autorität Gottes selbst; die väterliche Gewalt gemildert durch die Achtung, der Frau und dem Kinde gebührt; für den Schutz, die gedeihliche Entwicklung, unterricht und Erziehung der Kinder wird aufs Beste Sorge getragen.

18 Da hat die staatliche Gesetzgebung nur das allgemeine Beste im Auge, ruhend auf Wahrheit und Gerechtigkeit, erhaben über die wandelbaren Neigungen und das betrügerische Urteil der Menge. Da empfängt die Autorität der Regenten eine überirdische Weihe, und wird eben dadurch bewahrt, dass sie nicht abweiche von dem Pfade der Gerechtigkeit noch im Befehlen das Maß überschreite. Da wird der Gehorsam der Bürger geadelt und eine menschenwürdige Tat, weil nun nicht mehr ein Mensch dem anderen dient, sondern Gottes Willen botmäßig wird, der durch Menschen seine Herrschaft übt. Wer all dem eine klare Überzeugung gewonnen, dem kann es keinen Augenblick zweifelhaft sein, dass es durchaus eine Pflicht der Gerechtigkeit ist, in Ehrfurcht sich zu beugen vor der Könige Majestät, standhaft und treu zu bleiben im Gehorsam, keinen Aufruhr zu erregen, alle staatsbürgerlichen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen.

19 Gegenseitiges Wohlwollen, Freundlichkeit, Gefälligkeit dürfen gleichfalls nicht fehlen; da ist kein unstetes Hin- und Herwanken, wie dort, wo Bürgerpflicht und Christenpflicht einander widersprechen; da empfangen endlich Staat und Gesellschaft ihren Anteil an jenen herrlichen Gütern, mit welchen die christliche Religion dieses irdische Leben schon bereichert, so dass man mit vollem Rechte gesagt hat: „von der Religion, durch welche Gott verehrt wird, hängt das Wohl des Staates ab, und es besteht ein inniger Verband und eine Freundschaft zwischen beiden. (18)

20 Diesen reichen Segen hat Augustinus mehr als einmal in bewunderungswürdiger Weise, wie wir es bei ihm gewohnt sind, geschildert, besonders da, wo er die Katholische Kirche also anredet: „Du unterrichtest in kindlicher Weise die Kinder, kraftvoll die Jünglinge, sanft die Greise, wie es ihrem Leibesalter und ihrer Gemütsart ziemt. Du untergibst in Keuschheit und treuem Gehorsam die Frau dem Manne, nicht als Werkzeug der Luft, sondern zur Fortpflanzung des Geschlechtes und zur Gemeinschaft des häuslichen Lebens. Du setzest den Mann der Frau zum Haupt, nicht um die Schwäche ihres Geschlechtes zu missbrauchen, sondern zur Übung der Pflicht aufrichtiger Liebe. Du unterwirfst die Kinder den Eltern in einer Art von freiwilliger Dienstbarkeit, bestimmt die Eltern zu liebevollen Herren ihrer Kinder ... Du einest Bürger mit Bürger, Volk mit Volk und das ganze Menschengeschlecht in der Erinnerung an die ersten Stammeltern nicht bloß zur Geselligkeit, sondern auch zu einer Art von Brüderlichkeit. Du lehrst die Könige, Sorge zu tragen für ihre Völker, mahnst die Völker, den Königen sich zu unterwerfen. Wem Ehre gebührt, wem Liebe, wem Hochachtung, wem Furcht, wem Trost, wem Erinnerung, wem Ermahnung, wem Unterweisung, wem Tadel, wem Strafe, genau lehrest du dies, indem du zugleich darauf hinweisest, dass nicht allen Alles, allen aber Liebe gebührt, Unrecht keinem. (19) – An einem andern Orte, wo er die falschen Theorien der Rechtsphilosophen widerlegt, sagt er: „Möchten doch jene, welche behaupten, die christliche Lehre widerstrebe dem Wohle des Staates, solche Kriegsleute uns geben, wie sie die christliche Lehre will, solche Untertanen, solche Ehemänner, solche Frauen, solche Eltern, solche Kinder, solche Herren, solcher Diener, solche Könige, solche Richter, endlich selbst solche Steuerzahler und solche Steuereinnehmer, wie sie nach der Vorschrift des Christentums sein sollen – und dann mögen sie es wagen, zu behaupten, die christliche Lehre widerstrebe dem Wohle des Staates; sie werden im Gegenteil keinen Anstand nehmen, zu bekennen, dass, so ihr Gehorsam geleistet wird, sie in hohem Maße das Staatswohl fördert.“ (20)

Geschichtlicher Rückblick

21 Es gab eine Zeit, da bildete die Lehre des Evangeliums die leitenden Gesichtspunkte in der Staatsregierung; Gesetze, Institutionen, Volkssitten, alle Ordnungen und Beziehungen des Staatslebens hatten ihren hohen und segensreichen Einfluss erfahren; da war der Religion Jesu Christi in der Öffentlichkeit jene Auszeichnung gesichert, wie sie ihr gebührt, da blühte sie überall unter dem wohlwollenden Schutze der rechtmäßigen der rechtmäßigen Obrigkeiten und Regenten, da waren Staat und Kirche in glücklicher Eintracht und durch gegenseitige Freundesdienste verbunden. Diese Staatsordnung trug über alles Erwarten reiche Früchte, deren Erinnerung lebt und fortleben wird, bezeugt durch unzählige Denkmäler vollbrachter Werke, welche die Arglist der Feinde in keiner Weise weder fälschen noch verdunkeln kann. – Dass das christliche Europa die barbarischen Völker gesittigt, sie aus dem Zustande der Wildheit zu menschenwürdigem Leben, vom Aberglauben hinweg zur Wahrheit geführt hat, dass es die anstürmenden Mohamedaner siegreich zurückgeschlagen, dass es an der Spitze der Zivilisation steht und allen anderen Völkern Führerin und Lehrerin stets war in allem, was das menschliche Leben verschönern und veredeln mag; dass von ihm nach allen Richtungen hin echte Freiheit ausging, dass es so viele Institute schuf zur Linderung des menschlichen Elends, das alles verdankt es ohne Widerrede der Religion, die ihm zu solchen Unternehmungen den Impuls gegeben und in ihrer Durchführung hilfreich zu Seite stand.

Eintracht von Staat und Kirche

22 Fürwahr, alle dieser Güter wären geblieben, wäre die Eintracht geblieben zwischen beiden Gewalten; und noch viel größere hätten mit Recht sich erwarten lassen, hätte man der Autorität, den Lehren, den Ratschlägen der Kirche mehr Glauben beigemessen und weiterhin ihr beigepflichtet. Denn das sollte doch allen als ein unverrückbares Gesetz gelten, was Ivo von Chatres einmal an Papst Paschalis II. schrieb: „Wenn Staat und Kirche einträchtig sind, wird die Welt gut regiert, blüht die Kirche und bringt Früchte. So ist aber zwiespältig geworden, dann wächst das Kleine nicht nur nicht, sondern auch das Große geht jammervoll unter.“ (21)

Neuerungssucht

23 Als jedoch im 16. Jahrhundert jene unheilvolle und beklagenswerte Neuerungssucht erregt war, da entstand zuerst eine Verwirrung in Bezug auf die religiöse Frage; bald jedoch im notwendigen Fortschritt wurden auch die Philosophie und von hier aus alle Ordnungen der bürgerlichen Gesellschaft in Mitleidenschaft gezogen. Hier ist der Ausgangspunkt der neueren, zügellosen Freiheitslehren, welche man unter den heftigen Stürmen im vorigen Jahrhundert ersonnen und proklamiert hat, als Grundlehren und Hauptsätze des neuen Rechtes, das, vorher unbekannt, nicht bloß vom christlichen, sondern auch vom Naturrecht in mehr als einer Beziehung abweicht.

Freiheit wird als Beliebigkeit erachtet

24 Oberste Vorraussetzung aller dieser Lehren ist der Satz, alle Menschen, wie sie ihrer Natur und Art nach gleich sind, seien auch gleich im staatlichen Leben; ein jeder sei darum derart unabhängig, dass er in keiner Weise einer fremden Autorität sich verpflichtet erkenne; dass es darum ihm freistehe, über alles alles zu denken, was er mag, zu handeln, wie es ihm beliebt; niemand habe Gewalt, anderen zu befehlen. Auf Grund solcher Prinzipien erkennt die Gesellschaft in der Regierung nur den Ausdruck des Volkswillens, das selbstherrlich, allein sein Gebieter ist, und darum seine Organe wählt, denen es die Regierung überträgt, nicht als ein ihnen zukommendes Recht, sondern als einen Bevollmächtigten, welche in seinem Namen ihren Auftrag üben.

25 Da ist es denn von Gottes Herrschaft keine Rede mehr, wie wenn er nicht existiere oder keine Sorge trüge für die menschliche Gesellschaft, oder wie wenn die Menschen, der einzelne sowohl als die Gesellschaft, Gott gegenüber zu nichts verpflichtet wären, oder als ob man sich eine Regierung denken könnte, die ihren Ursprung, ihre Gewalt und Autorität anderswo als in Gott hätte. Es liegt am Tage, dass eine also geartete bürgerliche Gesellschaft nichts anderes ist, als eine Massenherrschaft; und weil man sagt, alle Gewalt und alles Recht ruhe im Volke, so folgt, dass eine solche Gesellschaft in keiner Weise sich Gott gegenüber verpflichtet erachtet, eben darum auch keine Religion öffentlich bekennt, auch nichts weniger als bestrebt ist, nach der allein wahren Religion zu forschen und die eine wahre den andern falschen vorzuziehen und ihr ihren Schutz angedeihen zu lassen; sie wird vielmehr alle für gleichberechtigt erklären, so lange das Staatswesen nicht durch dieselben geschädigt wird.

Das Gewissen wird jedem objektiven Gesetze entbunden

26 Dem entsprechend mag dann ein jeder von der Religion halten, was er will, eine nach Gutdünken annehmen, oder auch gar keine, wenn eben keine ihm zusage. Was sich hieraus mit Notwendigkeit ergeben muss, ist klar: das Gewissen ist von jedem objektiven Gesetze entbunden, dem Belieben eines jeden ist es anheim gegeben, ob er Gott verehren will oder nicht; eine grenzenlose Denkwillkür und Zügellosigkeit tritt ein in der Veröffentlichung der Meinungen.

Beziehung der Kirche und Staat in der Gegenwart

27 Wo aber der Staat auf solcher Grundlage sich aufbaut, wie sie vielfach in unseren Tagen Anerkennung findet, da leuchtet einem jeden ein, wie ungerecht man gegen die Kirche vorgeht. – Wo nämlich solche Theorien im Staatsleben Geltung gewinnen, da werden in demselben die Katholischen nicht nur den fremden Religionsgenossenschaften gleich, sondern selbst nachgestellt; die kirchlichen Gesetze finden keine Berücksichtigung; die Kirche, welche nach Christi Auftrag und Befehl alle Völker lehren soll, wird von dem öffentlichen Volksunterricht gänzlich ausgeschlossen. – In Sachen gemischter Natur erkennen die politischen Behörden nach eigenem Ermessen, und die heiligsten hierauf bezüglichen Satzungen der Kirche werden mit Geringschätzung und Verachtung behandelt. Die bürgerliche Gewalt weist die Ehe ihrer Kompetenz zu und entscheidet selbst über das eheliche Band, über die Einheit und Unauflösbarkeit der Ehe; die Geistlichen werden aus ihrem Besitztum vertrieben unter dem Vorgeben, die Kirche könne nicht Güter besitzen. Kurz, man verfährt so der Kirche gegenüber, als wäre sie keine rechtmäßige und ihrer Natur nach vollkommene Gesellschaft, sondern nicht mehr als jede andere Genossenschaft im Staat; was sie daher an Rechten und gesetzlichen Befugnissen hat, das, sagt man, besitze sie nur durch die Gunst und Gnade der Landherren. – Wenn aber die Kirche im Staatsleben ihr Recht, das ihr die bürgerlichen Gesetze selbst gewährleistet haben, behauptet, und ein öffentlicher Vertrag zwischen den beiden Gewalten zu Stande gekommen ist, da erhebt man zuerst die Forderung, es müssten die Interessen der Kirche von jenen des Staates getrennt werden; 28 dies geschieht in der Absicht, damit man ungestraft sein gegebenes Wort brechen und in den Besitz einer schrankenlosen Herrschaft sich setzen kann. – Da nun solches die Kirche nicht gleichgültig hinnehmen darf – kann sie ja doch ihre heiligsten und wichtigsten Pflichten nicht darangeben – und vor allem darauf dringt, dass der mit ihr geschlossene Vertrag gewissenhaft und vollständig gehalten werde, so entstehen häufig zwischen der geistlichen und weltlichen Gewalt Streitigkeiten, deren Ausgang in der Regel der ist, dass die Kirche der Staatsgewalt gegenüber unterliegt, da dieser größere weltliche Mittel zu Gebote stehen.

Beengung der Freiheit der Kirche

29 Bei dieser Anschauung von Wesen und der Bedeutung des Staates, wie sie jetzt von sehr vielen geteilt wird, gewöhnt man sich mehr und mehr an den Gedanken, es müsse der Kirche entweder vollständig jede Christenberechtigung verweigert oder sie wenigstens ganz in Fesseln der Staatsgewalt gebracht werden. Die Vorgänge im öffentlichen Leben sind großenteils von diesen Gedanken durchdrungen. Die Gesetzgebung, die Verwaltung, der Jugendunterricht, die Beraubung und Aufhebung der religiösen Orden, die Vernichtung der weltlichen Herrschaft der römischen Päpste – alles das hat keinen andern Zweck, als die christlichen Institutionen zu lähmen, die Freiheit der Katholischen Kirche zu beengen und ihre übrigen Rechte zu schmälern.

Die rationale Widerlegung der neuen Auffassung vom Staat, Untergrabung der staatlichen Autorit

30 Dass aber eine solche Anschauung von der Staatsregierung nichts weniger als auf Wahrheit beruht, legt schon die natürliche Vernunft überzeugend dar.

31 Denn schon die Natur bezeugt, dass, wo immer auf Erden eine Gewalt ist, sie von Gott als ihren tiefsten und heiligsten Quellbrunnen ausfließt. Wohl ist die Lehre von der Gewalt, die, wie man sagt, ohne jedwede Beziehung auf Gott im Volke von Natur aus ruhe, vortrefflich geeignet, der Menge zu schmeicheln und so manche Begierden zu entflammen; aber sie ist jeden vernünftigen Grundes bar und nicht im Stande, die öffentliche Ruhe und Sicherheit auf die Dauer zu erhalten. Ja, gerade durch derartige Theorien ist es so weit gekommen, dass gar manche in dem Grundsatze, es könne ein Aufstand vollkommen berechtigt sein, eine besondere politische Weisheit erkennen. Man geht eben von dem Gedanken aus, der Regent sei nur ein Mandatar des Volkswillens; hieraus ergibt sich mit Notwendigkeit, dass alles auch gleich wandelbar ist, wie dieser, und die Regierung sich immer vor Zusammenrottungen zu fürchten hat.

Widerspruch der religiösen Indifferenz

Wenn man aber der Meinung ist, es sei kein Unterschied zwischen den verschiedenen und sich widersprechenden Religionsformen, so geht dies schließlich darauf hinaus, dass man für keine sich entscheiden, keine üben will. Eine solche Ansicht mag daher dem Namen nach von der Gottesleugnung sich unterscheiden, in der Sache ist kein Unterschied. Denn wenn einer von Gottes Dasein überzeugt ist, der muss doch notwendig einsehen, will er nicht ganz unvernünftig sein und sich selbst widersprechen, dass die gottesdienstlichen Einrichtungen, so verschieden und in den wichtigsten Punkten sich entgegengesetzt, unmöglich gleich wahr, gleich gut, gleich Gott wohlgefällig sein können.

Verheerende Folgen der ungezügelten Freiheit und der Kirchenfeindlichkeit

32 So ist diese unbedingte Denk- und Pressefreiheit, die weder Maß noch Schranken kennt, keineswegs an und für sich ein Gut, dessen sich die menschliche Gesellschaft mit Recht erfreuen mag, sondern Anlass und Ursache von vielen Bösen. – Die Freiheit ist ein sittliches Gut, uns Menschen gegeben zu unserer Vervollkommnung; darum soll sie sich nur im Wahren und Guten betätigen; die Natur des Wahren und Guten aber lässt sich nicht ändern nach des Menschen Willkür, sondern währt immer, stets sich selbst gleich und unveränderlich, wie das Wesen der Dinge selbst. Wenn unsere Erkenntnis falschen Meinungen zustimmt, wenn unser Wille das Böse wählt und ihm sich ingibt, dann gelangen beide keineswegs zu ihrer Vervollkommnung; sie verlieren vielmehr die ihnen angeborene Würde und sinken ins Verderben. Darum ist es nicht recht, Lehren, welche die Wahrheit und Sittlichkeit bekämpfen, zu veröffentlichen und zu verbreiten; viel weniger aber noch, ihnen die Wohltat und den Schutz der Gesetze angedeihen lassen. Nur ein Leben in Gerechtigkeit führt uns dorthin, wohin wir alle verlangen, zum Himmel; es handelt darum die bürgerliche Gesellschaft selbst gegen das Naturgesetz, wenn sie derart allen Meinungen und allem unsittlichen Treiben die Zügel schießen lässt, dass Lüge und Laster ungestraft die Geister verwirren und die Herzen verderben dürfen. – Das aber ist eine große und unselige Verirrung, wenn man die Kirche, die Gott selbst gegründet hat, verhindern will, ihren Einfluss auf das Leben geltend zu machen, besonders auf den Unterricht der Jugend und auf die häusliche Gesellschaft. Ein Volk, dem man die Religion genommen, wird nimmer sittlich erstarken, und mehr bereits, als uns lieb ist, haben wir es erfahren, was jene sogenannte rein weltliche Staatslehre zu bedeuten hat und wohin es im sittlichen Leben auf diesem Wege kommt. Wahrhaft Lehrerin der Tugend und Hort der Sitte ist die Kirche Christi; sie ist es, welche rein und unverfälscht die Grundsätze bewahrt, auf denen das sittliche Leben ruht; sie ist es, welche die mächtigsten Motive dem Willen vorhält und nicht bloß die böse Tat verbietet, sondern uns antreibt, alle vernunftwidrigen Gemütsbewegungen niederzuhalten, selbst dann, wenn auch keine Tat daraus hervorgeht. –

33 Auch ist es ein höchst ungerechtes und unbedachtes Beginnen, die Kirche in der Ausübung ihres Amtes der politischen Gewalt unterwerfen zu wollen. Dies hieße die Ordnung geradezu verkehren, indem man das Übernatürliche dem Natürlichen Unterordnet; der wohltätige Einfluss, den die Kirche, werden ihr keine Hindernisse in den Weg gelegt, au die Gesellschaft übt, hört dann enweder ganz oder doch zum großen Teile auf; und es entstehen Anlässe zu Streitigkeiten und Irrungen, die, wie die Erfahrung lehrt, weder dem Staate, noch der Kirche zum Heile gereichen.

Die Bestätigung dieser Widerlegung durch die Lehre der Päpste

34 Da nun derartige Lehren nicht einmal von der Vernunft bestehen können, dabei aber von so großer Bedeutung sind für das bürgerliche Leben, so haben unsere Vorfahren, die Römischen Päpste, im Hinblick auf die Pflichten ihres Apostolischen Amtes, sie keineswegs ungeahndet gelassen. Schon Papst Gregor XVI. hat in seinem Rundschreiben „MIRARI VOS“ vom 15. August 1832 in höchst nachdrücklicher Weise gewisse Lehren verworfen, die damals verbreitet wurden: es sei nämlich nicht von Nöten, in Bezug auf die Religionsausübung eine Wahl zu treffen. Jeder möge in Hinsicht auf die Religion urteilen nach Belieben und habe keinen andern Richter als sein Gewissen; überdies sei es einem jeden erlaubt, was er meint, durch Druckschriften zu verbreiten, auch dürfe er Neuerungen im Staatsleben herbeiführen. Über den Gedanken einer Trennung der Kirche vom Staate äußert sich derselbe Papst also: „Auch können Wir uns nichts Günstiges weder für die Religion noch für die bürgerliche Gesellschaft von der Meinung jener versprechen, welche die Kirche vom Staate trennen und die Eintracht zwischen beiden zerreißen wollen. Es ist eben Tatsache, dass nur die unverschämten Freiheitsmänner diese Eintracht fürchten, da sie sowohl der Kirche wie dem Staate immer Heil und Segen gebracht hat.“ – In ähnlicher Weise hat Pius IX. von den am meisten verbreiteten falschen Meinungen einige gekennzeichnet und sodann zusammenstellen lassen, damit bei dem so gro0en Andrange von Irrtümern die Katholischen sichere Anhaltspunkte hätten. (22)

35 Diese Bestimmungen der Päpste nun setzen es außer Zweifel, dass der Ursprung der politischen Gewalt von Gott stammt und nicht aus der Menge; dass schon die Vernunft es verbietet, Aufstände anzuzetteln; dass es für den Privatmann wie für den Staat ein Frevel ist, die religiösen Pflichten nicht zu schätzen oder mit Dingen völlig ungleicher Art auf eine Stufe zu setzen; dass eine ungemäßigte Denk- und Pressefreiheit durchaus nicht den Bürgern von Rechtswegen zukommt und auf das Wohlwollen und den Schutz des Staates keinen Anspruch machen kann. – Ebenso ist es außer Zweifel, dass die Kirche eine in ihrer Art vollkommene und rechtmäßige Gesellschaft ist, gerade so wie der Staat; es sollten darum die Regierungen die Kirche nicht zwingen, ihnen sich zu unterwerfen und zu dienen, ihre Freiheit auf dem ihr zukommenden Gebiete nicht beengen, noch irgendwie sie schädigen in Bezug auf jene Rechte, die Jesus Christus ihr gegeben hat. – In Dingen gemischten Rechtes aber liegt es in der Natur der Sache und entspricht zugleich dem Willen Gottes, dass Staat und Kirche sich nicht voneinander scheiden und noch weniger sich gegenseitig bekämpfen, sondern in voller Eintracht im Hinblick auf das Verhältnis beider Gewalten zusammengehen.

Antwort auf die gegen die Kirche erhobenen Anschuldigungen

36 Hiermit haben Wir kundgegeben, was die Katholische Kirche in Bezug auf die Gründung und Regierung der bürgerlichen Gesellschaft vorschreibt. – Alle diese ihre Bestimmungen aber sprechen sich keineswegs gegen irgend welche der verschiedenen Staatsformen aus; denn in keiner liegt ein der Katholischen Kirche feindseliges Element, vielmehr sind sie bei weiser und gerechter Durchführung höchst dienlich zur gedeihlichen Entwicklung des Staatswesens. – Auch das ist an sich durchaus nicht zu tadeln, dass das Volk mehr oder weniger Anteil empfängt am öffentlichen Leben; ja, zu gewissen Zeiten und in Folge gewisser gesetzlicher Bestimmungen kann solches nicht nur dem Staate zum Vorteile gereichen, sondern selbst für die Bürger eine Pflicht werden. – Darum ist durchaus kein Anlass gegeben, die Kirche anzuklagen, als beweise sie zu wenig Milde und Nachgiebigkeit, oder als sei sie der wahren und rechtmäßigen Freiheit feindlich. – In der Tat, wenn auch die Kirche es nicht erlaubt, den verschiedenen fremden Religionsformen dasselbe Recht einzuräumen, wie der wahren Religion, so tadelt sie deswegen die Regierungen nicht, wenn sie wegen großer staatlicher Vorteile oder um Übles zu verhindern, nach Herkommen und Gewohnheit dulden, dass diese im Staate bestehen. – Auch darüber pflegt die Kirche angelegentlich zu wachen, dass keiner gegen seinen Willen zur Annahme des katholischen Glaubens genötigt wird, denn glauben, mahnt wohlweise Augustinus, kann der Mensch nur mit seinem freien Willen. (23)

37 Jene Freiheit aber kann die Kirche nicht gutheißen, welche sich über die hochheiligen Gesetze Gottes stolz hinwegsetzt und der rechtmäßigen Gewalt den schuldigen Gehorsam versagt. Denn das ist eher Frechheit als Freiheit; ganz bezeichnend hat sie Augustinus die Freiheit der Verderbens (24) genannt, und der Apostel Petrus einen Deckmantel der Bosheit (25); ja, da sie wider die Vernunft ist, so ist sie eine wahre Knechtschaft; denn, wer Sünde tut, ist der Sünde Knecht (26). Das ist vielmehr die wahre Freiheit, nach der wir alle streben sollen, die, was den einzelnen angeht, nicht duldet, dass er ein Sklave sei von Irrtümern und Leidenschaften, dieser scheußlichen Tyrannen; was aber das öffentliche Leben betrifft, so leitet sie die Untergebenen in Weisheit, bietet reiche Hilfsmittel zur Förderung des Staatswohles und wehrt jedem Eingriffe von Außen.

38 Diese edle und menschenwürdige Freiheit heißt vor allem die Kirche gut, und jederzeit war sie emsig bestrebt, sie den Völkern zu sichern und ungeschmälert zu wahren. – Bezeugen es ja doch die Geschichtsbücher der vergangenen Zeiten, dass alles das, was am meisten zum Wohle der Gesamtheit im Staate dient, alle zum Schutze des Volkes übel beratenen Fürsten gegenüber eingeführten heilsamen Institutionen, die Garantien der munizipalen und persönlichen Rechte gegenüber den Übergriffen der Staatsgewalt, alles, was zur Wahrung der Menschenwürde und der Rechtsgleichheit unter den Bürgern gereicht, von der Kirche ausgegangen ist, die alles dieses ins Leben gerufen, geleitet, und unter ihren Schutz genommen hat. Immer sich selbst gleich, verwirft sie jeden Missbrauch der Freiheit, der die einzelnen wie ganze Völker bald zur Zügellosigkeit, bald zur Knechtschaft führt; aber ebenso bereitwillig begrüßt sie jeden Fortschritt der Zeit, denn dieser wirklich eine Wohltat ist für dieses Leben, das nur eine Durchgangsstufe bildet zu dem ewigen und bleibenden.

39 Es ist darum nichts als eine ganz grundlose Verleumdung und rein aus der Luft gegriffen, wenn man die Kirche anklagt, als sei sie der neueren Entwicklung des Staatslebens feindlich gesinnt und weise alles ohne Unterschied zurück, was unsere Zeit geschaffen hat. Was sie zurückweist, das sind die verkehrten Meinungen; den verruchten Geist der Auflehnung verwirft sie und ganz besonders jene Gesinnung, die uns bereits die Anfänge des freiwilligen Abfalles von Gott erkennen lässt; weil aber alles, was wahr ist, nur von Gott ausgehen kann, darum erblickt die Kirche in jedem Ergebnis der Forschung das Siegel des Geistes Gottes. Es gibt eben keine Wahrheit, welche den Lehren der Offenbarung widerstreitet; diese empfängt vielmehr vielfache Bestätigung durch die Wissenschaft. Eben darum muss jeder Fortschritt derselben uns ein Antrieb werden, Gott immer mehr zu erkennen und zu preisen; was immer diesen fördert, begrüßt deswegen die Kirche gerne und mit Freuden. Und wie sie allen Zweigen derselben ihre Sorge und Pflege widmet, so will sie auch, dass das Studium der Naturwissenschaften emsig betrieben werde. Wenn durch derartige Studien Neues an den Tag gefördert wird, so ist die Kirche nicht dagegen; ebenso wenig, dass man sich bestrebt, mehr und mehr das Leben schöner und zweckmäßiger zu gestalten; weil Feindin aller Trägheit und Untätigkeit, ist es vielmehr ihr sehnlichster Wunsch, dass durch Bildung und Pflege des Geistes reichliche Früchte gewonnen werden, und sie selbst ist es, welche auf allen Gebieten der Wissenschaft und Kunst zur Tätigkeit anspornt Indem sie aber alle diese Bestrebungen durch ihre Einwirkung zu einem edlen und heilbringenden Ziele hinrichtet, sucht sie nur vorzubeugen, dass Intelligenz und Industrie die Menschen Gott und den himmlischen Gütern nicht entfremden.

40 Doch alles das, wenn es gleich eine tiefe Lebensweisheit enthält, gefällt nicht dem Geiste unserer Zeit, und die Staaten, weit entfernt, dem christlichen Ideale sich zu nähren, wenden sich, wie es scheint, mehr und mehr von ihm ab. – Nichtsdestoweniger, im Bewusstsein Unserer so hohen und erhabenen Pflicht und Unseres Apostolischen Amtes für alle Völker, das uns gegeben ist, verkünden Wir freimütig, wie es Uns zukommt, die Wahrheit; nicht als nähmen Wir keine Rücksicht auf unsere Zeitverhältnisse, oder als wüssten Wirden wahren und nutzbringenden Fortschritt nicht zu würdigen, sondern darum, weil Wir fürdie Staaten ein festeres Fundament wünschten und den Regierungen größere Sicherheit; alles aber unter Wahrung der echten Völkerfreiheit. Denn die beste Mutter und Schirmherrin der Freiheit unter den Menschen ist die Wahrheit; Die Wahrheit wird euch frei machen. (27)

Der Katholik im bürgerlichen Leben

41 Bei dieser so schwierigen Sachlage werden die Katholischen leicht ihre Pflicht erkennen, sowohl in Hinsicht auf ihre Meinungen, wie auf ihre Handlungen. – Was ihre Meinungen angeht, so haben sie allem und jeglichem ohne jeden Zweifel beizustimmen, was immer die Römischen Päpste gelehrt haben oder noch lehren werden, und haben auch in der Öffentlichkeit, so oft die Umstände dieses erfordern, sich dazu zu bekennen.

42 Namentlich aber sollen sie bezüglich der sogenannten freiheitlichen Errungenschaften der Neuzeit auf den Ausspruch des Apostolischen Stuhles hören und alle ohne Ausnahme sich nach seinem Urteile richten. Möge der Schein von Rechtschaffenheit, den diese an sich tragen, niemanden täuschen; bedenke man doch nur, woher sie stammen, und was das für Bestrebungen sind, denen sie hier und dort ihre Verbreitung und Förderung verdanken. Die Erfahrung hat uns eben zur Genüge belehrt, was für Früchte sie hier und da im öffentlichen Leben gebracht haben; rechtschaffene und wohlberatene Männer haben sie mit gutem Grunde beklagt. – Wenn irgendwo so ein Staat sein sollte, oder wenn wir uns einen solchen auch nur vorstellen, welcher das christliche Bekenntnis dreist und tyrannisch verfolgt, und wir damit die Handlungsweise neuerer Regierungen vergleichen, von denen die Rede ist, so könnte diese weniger hart erscheinen. Aber die Grundsätze, auf denen sie ruht, sind wahrhaftig derart, dass sie als solche keiner gutheißen darf.

Pflichten der Katholiken im privaten und besonders im öffentlichen Bereich

43 Es können aber unsere Handlungen zweifacher Art sein, private und häusliche, oder öffentliche. – Was unser Privatleben angeht, so ist es unsere erste und höchste Pflicht, unser Tun und Lassen genau nach den Vorschriften des Evangeliums einzurichten, und uns nicht dagegen zu sträuben, wenn wir um Christi willen auch manches Schwere zu tragen und zu dulden haben. Auch sollen alle die Kirche lieben als ihre gemeinsame Mutter, ihre Gebote in Gehorsam beobachten, ihre Ehre wahren, keine Verletzung ihrer Rechte dulden, und soviel als möglich durch ihr Ansehen bei Anderen dazu beitragen, dass auch die gleiche Liebe und Pietät ihr entgegenbringen. – Auch das ist von Bedeutung für das allgemeine Wohl, dass wir in der städtischen Verwaltung nach unserer Einsicht uns betätigen; in dieser Eigenschaft sollen wir ganz besonders dahin unsere Bemühungen richten, dass öffentliche Unterrichtsanstalten gegründet werden zur Erziehung der Jugend inder Religion und den guten Sitten, wie es Christen ziemt; davon hängt ja ganz besonders das städtische Wohl ab.

44 Wenn sodann die Katholiken über dieses engere Arbeitsfeld hinaustreten und sich selbst der höchsten Staatsangelegenheiten annehmen, so ist das im Allgemeinen nützlich und gut. Im allgemeinen, sagen Wir deshalb, weil diese Unsere Vorschriften die Völker in ihrer Gesamtheit angehen. Es kann sich nun freilich irgendwo treffen, dass es aus den wichtigsten und gerechtesten Gründen nicht angeht, sich mit dem Staatswesen zu befassen und politische Ämter zu übernehmen. Aber im Allgemeinen, wie bemerkt, wäre die Ablehnung jeder Beseitigung an Staatsangelegenheiten ebenso fehlerhaft, als wenn jemand dem Gemeinwohl sein Interesse und seine Unterstützung versagte, und dies umso mehr, als die Katholiken gerade durch die Lehre, welche sie bekennen, zu pünktlicher und gewissenhafter Tätigkeit angespornt werden. Wenn sie dagegen müßig bleiben, so werden leicht solche die Zügel in die Hände bekommen, deren Gesinnung wenig Gutes hoffen lässt. Das wäre überdies auch für die christlichen Namen verderblich, da dann die der Kirche Übelwollenden sehr viel, die Gutgesinnten sehr wenig auszurichten vermöchten.

45 Daraus folgt klar, dass die Katholiken einen gerechten Grund haben, sich an Staatsangelegenheiten zu beteiligen: Denn sie tun es nicht deshalb – und dürfen es auch nicht – um das zu billigen, was im Staatswesen der Gegenwart nicht gut ist, sondern um das Staatswesen selbst, soweit als möglich, aufrichtig und wahrhaft dem öffentlichen Wohle anzupassen, dadurch, dass sie sich bestreben, die Weisheit und Kraft der katholischen Religion wie ein heilkräftiges Lebensblut in die Adern des Staates zu leiten. – So hat man es auch in den ersten Zeiten der Kirche gehalten. Das Leben und Streben der Heiden war so weit als möglich entfernt von jenem der Christen; dennoch sehen wir diese, mitten unter dem heidnischen Aberglauben, unberührt von diesem und stets sich selbst gleich, herzhaft sich geltend machen, wo nur immer ihnen Gelegenheit gegeben war. Musterhaft treu den Fürsten und, soweit es ihr Gewissen erlaubte, dem Gesetze gehorsam, verbreitete ihr heiliges Leben ringsum wunderbaren Glanz, den Brüdern zu helfen, die übrigen zu Christi Lehre zu führen, war ihr ganzes Streben. Dabei waren sie stets bereit, alles daranzugeben, und eher zu sterben, wenn sie ihre Würde, ihr Amt, ihre obrigkeitliche Stellung ohne Verletzung ihres Gewissens nicht behaupten konnten. Auf solche Weise gewann das Christentum in bälde beim Heerlager, im Senate, am Hofe selbst Anhänger. „Wir sind von gestern“, sagt Tertullian (28), „und all das euere haben wir bereits in Besitz genommen, Städte, Inseln, Festungen, Munizipien, Versammlungsplätze, selbst das Heerlager, Zünfte und Klassen der Bürger, Palast, Senat, Forum“; so dass, als das Gesetz das Evangelium öffentlich zu bekennen erlaubte, dieses nicht in schwachen Anfängen, sondern kraftvoll herangereift in einem großen Teile der Städte sich darstellte.

46 Unser Zeit geziemt es, diese Beispiele unserer Vorfahren zu erneuern. – Wer immer des katholischen Namens würdig ist, der muss ein hingebender Sohn der Katholischen Kirche sein und als solcher auch sich bekennen; alles, was damit sich nicht verträgt, ohne Zögern von sich weisen; von den staatlichen Einrichtungen, so lange er dies mit gutem Gewissen tun kann, zum Schutze der Wahrheit und Gerechtigkeit Gebrauch machen; Acht haben, dass er die durch das Natur- und göttliche Gesetz seiner Freiheit gezogene Schranke nicht überschreite; dahin arbeiten, dass die gesamte Gesellschaft mehr und mehr jenem Ideale des christlichen Lebens sich nähere, von dem wir geredet haben. – Zur Verwirklichung nun von allem diesen lässt sich eine bestimmte und gleichmäßige Form nicht aufstellen, da sie für alle Zeiten und Orte, so sehr von einander verschieden, ihre Anwendung finden soll. Bei alldem aber soll besonders Übereinstimmung stattfinden in der Gesinnung, auch eine gewisse Gleichmäßigkeit bei den Unternehmungen angestrebt werden. Beides wird man dadurch am besten erreichen, wenn ein jeder die Vorschriften des Apostolischen Stuhles als Lebensgesetz erachtet und den Bischöfen gehorsam ist, welche der Heilige Geist eingesetzt hat, die Kirche Gottes zu regieren (29) – Wollen wir nämlich den katholischen Namen verteidigen, so ist es durchaus notwendig, dass alle einträchtig und standhaft sich zur katholischen Lehre sich bekennen, und der Versuchung widerstehen, falschen Meinungen gegenüber nachsichtig zu sein oder weniger Entschiedenheit zu zeigen, als recht ist. Über Fragen, worin Freiheit der Meinungen herrscht, mag man in friedlicher Weise und in der Absicht, das Richtige zu finden, sich besprechen, ohne sich jedoch gegenseitig zu verdächtigen und ohne Grund anzuklagen.

47 Damit aber die Gemüter sich nicht entzweien durch gegenseitige ungerechtfertigte Beschuldigung, so sei dies eine Richtschnur für alle: Der reine katholische Glaube kann nicht zusammengehen mit jenen Meinungen, welche dem Naturalismus oder Rationalismus beipflichten, deren Grundgedanke kein anderer ist, als: die christlichen Institutionen vollständig zu stürzen, Gott aus der Gesellschaft zu verbannen und dem Menschen die oberste Gewalt zuzuerkennen. – Ebenso ist es nicht erlaubt, zu scheiden zwischen den Pflichten des Privatmannes und jenen des Staatsbürgers, derart, dass die kirchliche Autorität im Privatleben Geltung habe, im öffentlichen dagegen keine Anerkennung finde. Denn dies hieße Gutes und Schlechtes zusammentun und den Menschen mit sich selbst in Zwiespalt setzen, während er doch immer sich selbst gleich bleiben und in allen Dingen und allen Lebensverhältnissen die Tugenden des Christentums treu wahren soll.

48 Kommen aber rein politische Fragen in Betracht, wie über die beste Staatsverfassung, diese oder jene Art der Staatsverwaltung, so kann hierüber ganz gut eine Meinungsverschiedenheit bestehen. Darum ist es nicht recht, wenn einer in diesen Fragen eine abweichende Meinung hat, ihn darum anzuklagen, wiewohl seine Hingabe an den Apostolischen Stuhl und sein Gehorsam allen Vorschriften desselben gegenüber hinlänglich bekannt ist; noch größeres Unrecht ist es aber, wenn man ihn in den Verdacht bringt, als sei er weniger glaubenstreu, was zu unserm Bedauern mehr als einmal geschehen ist.

49 Vor allem aber mögen Schriftsteller und Herausgeber von Tagesblättern diese Norm sich vor Augen halten. Wo um die höchsten Güter gekämpft wird, da sollen alle häuslichen Zwistigkeiten und alles Parteitreiben ausgeschlossen sein, vielmehr sollen alle einträchtig ringen nach dem gemeinsamen Ziele; die Erhaltung der Religion im Staate. Fanden darum früher Irrungen statt, so mögen sie in Vergessenheit begraben sein; hat einer, wer nun auch die Schuld tragen mag, unbesonnen und ungerecht gehandelt, so soll man es wieder gut machen durch wechselseitige Liebe und ganz besonders durch die Hingebung aller an den Apostolischen Stuhl. – In solcher Weise werden die Katholischen ein zweifaches herrliches Werk vollbringen, indem sie sich in den Dienst der Kirche stellen zur Erhaltung und Ausbreitung der christlichen Lehre, dann aber auch dadurch, dass sie der bürgerlichen Gesellschaft, die in Folge schlechter Lehren und entfesselter Leidenschaften in großer Gefahr schwebt, die höchste Wohltat erweisen.

Schlusswort und Segen

50 Dies nun ist es, Ehrwürdige Brüder, worüber Wir alle Völer der katholischen Welt belehren wollten in Bezug auf die christliche Staatsordnung und die Pflichten der einzelnen Bürger. Im Übrigen lasst uns inständig den himmlischen Schutz anrufen und Gott bitten, dass er, der die Herzen der Menschen erleuchtet und ihren Willen lenkt, dem Gedeihen gibt, was wir zu seiner Ehre und zum heile des gesamten Menschengeschlechtes erflehen und unternehmen. Als Vorboten aber der göttlichen Gnaden und zum Zeugnis Unseres väterlichen Wohlwollens erteilen Wir Ech, Ehrwürdige Brüder, dem Klerus und dem gesamten Eurer treuen Obhut anvertrauten Volke von ganzem Herzen den Apostolischen Segen.

Anmerkungen

(1) Röm 13, 1.

(2) Weish 6, 7.

(3) Röm 13, 1.

(4) Röm 13, 2.

(5) Joh 20, 21.

(6) Mt 28,20.

(7) Joh 10, 10.

(8) Mk 16, 15.

(9) Mt 16, 19.

(10) Joh 21, 16.17.

(11) Lk 22, 32.

(12) Mt 28, 18-20.

(13) Mt 18,17.

(14) 2 Kor 10,6.

(15) 2 Kor 13,10.

(16) Apg 5, 29.

(17) Röm 13,1.

(18) So Kaiser Theodosius II an Cyrillus von Alexandrien und die Metropoliten. – Vgl. Labbé, Collect Concil III, 436.

(19) Von den Sitten der Katholischen Kirche, Cap. XXX, Nr. 63.

(20) Sendschreiben CXXXVIII (al. 5) an Marcellinus, Cap. II, Nr. 15.

(21) Sendschreiben CCXXXVIII.

(22) Es genüge, einige derselben anzuführen:

     XIX. Die Kirche ist keine eigentliche, vollkommene und durchaus freie Gesellschaft, noch hat sie ihre eigentlichen und feststehenden Rechte, von ihrem göttlichen Stifter ihr verliehen, sondern es ist Sache der bürgerlichen Gewalt, zu bestimmen, welches die Rechte und Grenzen der Kirche sind, innerhalb derer sie ihre Rechte ausüben kann.
    XXXIX. Der Staat, weil Ursprung und Wuelle alles Rechtes, ist im Besitze einer unuschränkten Machtvollkommenheit.
    LV. Die Kirche ist vom Staate, und der Staat von der Kirche zu trennen.
    LXXIX. Es ist falsch, dass die allgemeine bürgerliche Kultusfreiheit ebenso wie die allen gestattete volle Befugnis, jedwede Meinung und Ansicht öffentlich bekannt zu machen, der Weg ist, die Sitten und Gemüter der Völker zu verderben und die Pest des Indifferentismus zu verbreiten.

(23) Tract. XXVI in Joan, n. 2

(24) Sendschreiben CV. An die Donatisten, Cap. II, Nr. 9.

(25) 1 Petr. 2. 16.

(26) Joh 8, 34.


(27) Joh 8, 32.

(28) Tertull. Apol. n. 37.

(29) Apg 20,28.