Anathema: Unterschied zwischen den Versionen

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Der lateinische Spruch "Anathema sit" ist eine Mischung aus dem altgriechischen ανάθημα (Verfluchung) und dem lateinischen sit. Der Spruch wurde im Laufe der Kirchengeschichte immer wieder bei den verschiedenen ökumenischen Konzilien verwendet und gilt als die kirchliche Reaktion auf Häresien und damit als Ausschluss aus der Kirche. Beim 2. Vatikanum wurde der Spruch nicht verwendet.
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Der lateinische Spruch "'''Anathema sit'''" ist eine Mischung aus dem altgriechischen ανάθημα (Verfluchung) und dem lateinischen sit. Der Spruch wurde im Laufe der Kirchengeschichte immer wieder bei den verschiedenen ökumenischen Konzilien verwendet und gilt als die kirchliche Reaktion auf Häresien und damit als Ausschluss aus der Kirche. Beim [[II. Vatikanum]] wurde diese Spruchformel nicht verwendet.
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Die katholische Kirche nimmt für sich in Anspruch, im Namen Jesu Christi zu verbindlichen ''Lehrverurteilungen'' befugt zu sein. Diese bilden eine negative Entsprechung zu den positiven [[Definition]]en des [[Depositum fidei]]. Verurteilt werden ''Irrlehren'', nicht die Personen selbst, die diese Lehren verbreitet haben. Der Irrende behält stets die Chance zur Korrektur seiner Ansichten. Nur hartnäckige Irrlehrer ("Ketzer") mussten mit Konsequenzen rechnen. Heute bewchränken sich die Organe des kirchlichen Lehramts darauf, in einzelnen Fällen katholischen Theologen die Lehrbefugnis zu entziehen. Aber immer noch wird durch rechtsverbindliche Aussprüche des Papstes oder der Glaubenskongregation festgestellt, ob und wann Lehrmeinungen nicht mit dem Dogma in Übereinstimmung sind (etwa im Fall [[Marcel Lefebvre]] durch päpstlichen Brief vom 11. Oktober 1976 oder gegen [[Hans Küng]] im Dezember 1979).
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Fehlerhafte Lehrverurteilungen sind bei weitem seltener vorgekommen, auch nicht seitens der Inquisition, als heute in der Medienöffentlichkeit unterstellt wird. Selbst der einzigartig komplexe Fall [[Galilei]] (der das Urteil akzeptiert hat), auf dem Fehler auf beiden Seiten vorkamen, eignet sich nicht als ''Gegenbeweis'' gegen die religiöse Notwendigkeit von Lehrverurteilungen. Insbesondere das ''Heilige Offizium'' war im ganzen weniger fehleranfällig als die 1917 aufgehobene Indexkongregation, welche die Liste verbotener Bücher verwaltete.
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Dass jemals ein mit [[Unfehlbarkeit]]sanspruch vorgetragene Definition der Kirche "zurückgenommen" werden musste, ist bislang nicht vorgekommen und nach katholischer Überzeugung für alle Zukunft sicher auszuschließen. Eine einzelne Disziplinarmaßnahme kirchlicher Obrigkeit erhebt allerdings ''nicht'' den Anspruch auf Irrtumslosigkeit, wie jüngst wieder vor der Seligsprechung von [[Antonio Rosmini]] und zuvor bereits im Fall von [[Jeanne d'Arc]] (und öfter) eingeräumt wurde.
  
 
[[Kategorie:Irrlehren]]
 
[[Kategorie:Irrlehren]]
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[[Kategorie:Kirchenrecht]]

Aktuelle Version vom 4. Februar 2008, 14:12 Uhr

Der lateinische Spruch "Anathema sit" ist eine Mischung aus dem altgriechischen ανάθημα (Verfluchung) und dem lateinischen sit. Der Spruch wurde im Laufe der Kirchengeschichte immer wieder bei den verschiedenen ökumenischen Konzilien verwendet und gilt als die kirchliche Reaktion auf Häresien und damit als Ausschluss aus der Kirche. Beim II. Vatikanum wurde diese Spruchformel nicht verwendet.

Die katholische Kirche nimmt für sich in Anspruch, im Namen Jesu Christi zu verbindlichen Lehrverurteilungen befugt zu sein. Diese bilden eine negative Entsprechung zu den positiven Definitionen des Depositum fidei. Verurteilt werden Irrlehren, nicht die Personen selbst, die diese Lehren verbreitet haben. Der Irrende behält stets die Chance zur Korrektur seiner Ansichten. Nur hartnäckige Irrlehrer ("Ketzer") mussten mit Konsequenzen rechnen. Heute bewchränken sich die Organe des kirchlichen Lehramts darauf, in einzelnen Fällen katholischen Theologen die Lehrbefugnis zu entziehen. Aber immer noch wird durch rechtsverbindliche Aussprüche des Papstes oder der Glaubenskongregation festgestellt, ob und wann Lehrmeinungen nicht mit dem Dogma in Übereinstimmung sind (etwa im Fall Marcel Lefebvre durch päpstlichen Brief vom 11. Oktober 1976 oder gegen Hans Küng im Dezember 1979).

Fehlerhafte Lehrverurteilungen sind bei weitem seltener vorgekommen, auch nicht seitens der Inquisition, als heute in der Medienöffentlichkeit unterstellt wird. Selbst der einzigartig komplexe Fall Galilei (der das Urteil akzeptiert hat), auf dem Fehler auf beiden Seiten vorkamen, eignet sich nicht als Gegenbeweis gegen die religiöse Notwendigkeit von Lehrverurteilungen. Insbesondere das Heilige Offizium war im ganzen weniger fehleranfällig als die 1917 aufgehobene Indexkongregation, welche die Liste verbotener Bücher verwaltete.

Dass jemals ein mit Unfehlbarkeitsanspruch vorgetragene Definition der Kirche "zurückgenommen" werden musste, ist bislang nicht vorgekommen und nach katholischer Überzeugung für alle Zukunft sicher auszuschließen. Eine einzelne Disziplinarmaßnahme kirchlicher Obrigkeit erhebt allerdings nicht den Anspruch auf Irrtumslosigkeit, wie jüngst wieder vor der Seligsprechung von Antonio Rosmini und zuvor bereits im Fall von Jeanne d'Arc (und öfter) eingeräumt wurde.