Weltchrist: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
(Päpstliche Schreiben: Diese Schreiben gehören in den Artikel Katholische Aktion)
Zeile 18: Zeile 18:
  
 
==Päpstliche Schreiben==
 
==Päpstliche Schreiben==
* 18. Januar 1901 [[Enzyklika]] [[Graves de communi]] über die katholische Aktion und die christliche [[Demokratie]] (l[[ASS]] XXXIII (1900-1901] 385-396).
 
* 27. Januar 1902 Instruktion der [[Kongregation für außerordentliche Angelegenheiten der Kirche]], die Normen der christlichen Volksaktion.
 
* 18. Dezember 1903 [[Motu proprio]] [[Fin dalla prima nostra]] über die Grundordnung der katholischen Volksaktion (Sozialsyllabus); ([[ASS]] XXXVI [1903-1904] 339-345).
 
* 13. November 1928 Apostolisches Schreiben [[Quae nobis]] an Kardinal [[Adolf Bertram]], Fürstbischof von Breslau, über das Wesen und die Grundlagen der katholischen Aktion (AAS XX [1928] 384-387).
 
* 29. Juni 1931 Enzyklika [[Non abbiamo bisogno]] über die Katholische Aktion in Italien (AAS XXIII [1931] 285-312).
 
* 10. November 1933 Apostolisches Schreiben [[Ex officiosis litteris]] an Kardinal [[Conçalves Cerejeira]], Patriarch von Lissabon, über die Rolle der Katholischen Aktion in Portugal (AAS XXVI [1934] 628-633).
 
* 14. April 1939 Ansprache [[Cest avec un vif sentiment]] an den Internationalen [[Kongress]] der Frauenverbände der Katholischen Aktion .
 
* 22. Mai 1941 Ansprache [[Viva gioia e per noi]]an die weibliche Jugend der Katholischen Aktion am Himmelfahrtstag über Reinheit und Frauenmode (AAS XXXII [1941] 184-191).
 
 
* 12. März 1948 Motu proprio [[Primo feliciter]] über die Belobigung und Bestätigung der weltlichen Institute (AAS XL [1948] 283-286).
 
* 12. März 1948 Motu proprio [[Primo feliciter]] über die Belobigung und Bestätigung der weltlichen Institute (AAS XL [1948] 283-286).
 
* 12. März 1948 Apostolische Konstitution über die kanonischen Stände und weltlichen Institute zur Erlangung der christlichen Vollkommenheit.
 
* 12. März 1948 Apostolische Konstitution über die kanonischen Stände und weltlichen Institute zur Erlangung der christlichen Vollkommenheit.

Version vom 3. November 2008, 19:15 Uhr

Als Ausdruck erscheint Laie (λαικός) zum ersten Mal im Klemensbrief (40,6) aus dem Jahre 96 und bezeichnet dort einen einfachen Gläubigen im Unterschied zu einem Diakon oder Presbyter.

Der Begriff Laie dient demnach in erster Linie zur Unterscheidung und nicht zur Ausgrenzung. Der Wortstamm liegt im griechischen Wort λαός (=Volk) und bezeichnet demnach einen zum Volk gehörenden (λαικός). Im Laufe der Geschichte hat die Bezeichnung Laie eine zum Teil diskriminierende Bedeutung bekommen, indem sie mit Nichtfachmann, und dies wohl auf dem Hintergrund dessen, dass im Mittelalter vorwiegend die Geistlichkeit gebildet war, gleichgesetzt wurde. Dennoch kann die Definition aus dem Jahre 96 heute zur Grundlage eines Neuanfangs in der Beziehung zwischen Laien und Klerikern werden. In der Gestalt spricht das II. Vatikanische Konzil dem Laien eine wichtige Aufgabe zu, wenn es sagt: Denn das Apostolat der Laien, das in deren christlicher Berufung selbst seinen Ursprung hat, kann in der Kirche niemals fehlen.

Das Konzil hat mit besonderer Sorgfalt in Lumen gentium und ergänzenden Dokumenten (insb. Apostolicam actuositatem) hervorgehoben, dass die Taufe den Christgläubigen bereits im vollgültigen Sinne mit einem unverlierbaren Anteil am Priestertum Christi ausstattet. Somit ist auch der Laie berufen, in der Welt für das Reich Christi als Zeuge zu wirken. Die Laien sind daher, angeleitet durch das kirchliche Amt, aber aus eigenem Auftrag, dazu befugt, sich in der Lehre Christi und der Kirche zu bilden und diese weiter zu geben. Die Laien haben tätigen Anteil an der sakramentalen Wirklichkeit des christlichen Kultes und sie gehören als wirkliche Glieder des Mystischen Leibes Christi dem pilgernden Volk Gottes an.

Tätige Teilnahme

Diese Teilhabe der Laien an der Präsenz Christi in der Zeit bedarf jedoch der Ordnung durch das dazu berufene, besondere Amt des Bischofs, des Priesters und des Diakons. Insgesamt ist die Lehre des II. Vatikanum von der allgeminen Berufung zur Heiligkeit noch so neu, dass in vielen Weltgegenden noch keine ausgewogene Kooperation der Getauften mit den Amtsdienern geglückt ist. Häufig halten einerseits Bischöfe und Priester an ihrer Allzuständigkeit fest, neigen mitunter dazu, ihre Kompetenz vorzugsweise auf weltliche Sachbereiche zu erstrecken. Andererseits sind etablierte Laienorganisationen nicht selten dazu übergegangen, ihr Apostolat in erster Linie auf das Begehren zu konzentrieren, an der konkreten Gestaltung des kirchenamtlichen Lebens mitzuwirken, so dass ihnen die Partizipation an den Befugnissen des Klerus erstrebenswerter zu sein scheint als ihr gelebtes Priestertum mitten in der Welt außerhalb kirchlicher Personal- und Vermögensbestände.

Möglicherweise wurde bislang zu wenig bedacht, dass erst im Gegenüber zum berufenen Amt eine wirkliche Gleichheit der Königswürde aller Getauften gewährleistet ist, so wie innerhalb des Weihestandes der Bischof die Gleichheit der Priester und der Papst die Gleichheit der Bischöfe untereinander garantiert. Das jeweilige Miteinander von Haupt und Gliedern ermöglicht ein für alle gültiges Gehorsamsprinzip, im Hören auf das Wort Gottes, das allein geeignet ist, zum Allgemeinwohl der Kirche beizutragen.

Ohne die Wiederentdeckung der Taufe, als des anfänglichen Sakramentes der Einheit aller in Christus, wiedergewonnen im Bußsakrament, vervollendet in der Eucharistie, wird die Definition des Laien immer noch abhängig vom jeweiligen Amtsverständnis des Klerus bleiben, da Christus die Gnade in erster Linie durch den Klerus schenken möchte.

Zur positiven Laizität im Staat, siehe: Laizismus.

Päpstliche Schreiben

Literatur

Weblinks