Pastorale Orientierungen zu Binnenvertriebenen

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Pastorale Orientierungen

Dikasterium für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen – Abteilung für Migranten und Flüchtlinge
im Pontifikat von Papst
Franziskus
zu Binnenvertriebenen
5. Mai 2020

(Quelle: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 225, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


„Wenn dein Bruder verarmt und sich neben dir nicht halten kann, sollst du ihn, auch einen Fremden oder Beisassen, unterstützen, damit er neben dir leben kann.“ Lev 25,35

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

In seiner Neujahrsansprache an die Mitglieder des beim Heiligen Stuhl akkreditierten Diplomatischen Korps im Januar 2020 sprach Papst Franziskus ausdrücklich die dringenden Bedürfnisse der Binnenvertriebenen an. Seine mitfühlende Sorge ist eine ausgezeichnete Einführung in die neuen Pastoralen Orientierungen zu Binnenvertriebenen. Überall dort, wo es heftige und lang andauernde Gewalt gibt,

müssen die Initiativen gestärkt werden, welche die Brüderlichkeit zwischen allen Formen kultureller, ethnischer und religiöser Art [...] fördern. [...] Die Konfliktsituationen und die humanitären Notlagen, verschärft durch klimatisch bedingte Verwüstungen, erhöhen die Zahl der Vertriebenen und wirken sich auf die Menschen aus, die bereits in schwerer Armut leben. Viele der von diesen Situationen betroffenen Länder haben keine angemessenen Strukturen, die es ihnen erlauben würden, den Bedürfnissen der Vertriebenen entgegenzukommen.
Diesbezüglich möchte ich hervorheben, dass es leider noch keine konsequente internationale Antwort gibt, um dem Phänomen der Binnenvertreibung entgegenzutreten. Zum Großteil harrt sie nämlich einer gemeinsamen internationalen Definition, da sie innerhalb nationaler Grenzen erfolgt. Das Ergebnis ist, dass die Binnenvertriebenen nicht immer den Schutz erhalten, den sie verdienen, und von der Politik des Staates, in dem sie sich befinden, wie auch von seiner Fähigkeit, darauf zu reagieren, abhängen.<ref>PAPST FRANZISKUS, Ansprache an die Mitglieder des beim Heiligen Stuhl akkreditierten Diplomatischen Korps (9. Januar 2020).</ref>

Es ist in der Tat so, dass diese Pastoralen Orientierungen zu Binnenvertriebenen in Ihre Hände gelegt werden, damit konkrete Pläne und Projekte, pastorale Programme, die sich an den Menschen als Ganzes richten, ausgearbeitet werden. Mit der Ermutigung und dem Segen von Papst Franziskus und in dankbarer Anerkennung der Zusammenarbeit mit den vielen Partnern der Abteilung für Migranten und Flüchtlinge erinnern wir an die tröstenden und hoffnungsvollen Worte des Propheten Jesaja:

Fürchte dich nicht, denn ich bin mit dir! Vom Aufgang der Sonne bringe ich deine Kinder herbei und vom Untergang her sammle ich dich. Ich sage zum Norden: Gib her! und zum Süden: Halt nicht zurück! Führe meine Söhne heim aus der Ferne, meine Töchter vom Ende der Erde! Denn jeden, der nach meinem Namen benannt ist, habe ich zu meiner Ehre erschaffen, geformt und gemacht. (Jes 43,5–7)

Verbreitung von und Umgang mit Binnenvertreibung

Für Papst Franziskus ist die Notlage von Millionen von vergessenen Männern, Frauen und Kindern, die gezwungen sind, innerhalb ihrer eigenen Länder zu fliehen, und die international als „Binnenvertriebene“ (internally displaced people, IDPs) bekannt sind, von enormer Bedeutung.

Binnenvertreibung findet in vielen verschiedenen Kontexten statt. Zu den Hauptauslösern gehören bewaffnete Konflikte, Situationen allgemeiner Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, plötzlich einsetzende Katastrophen sowie solche, die sich allmählich entwickeln. Auch Entwicklungsinvestitionen, wie z. B. Großprojekte im Bereich der Infrastruktur oder der Stadterneuerung, können in großem Umfang zu Vertreibungen führen. Die meisten Binnenvertriebenen leben zunehmend in Situationen langfristiger Vertreibung oder sind dem Risiko einer langfristigen Vertreibung ausgesetzt.

Die erzwungene Migration über internationale Grenzen hinweg hat manchmal die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft von jenen Menschen abgelenkt, die innerhalb ihrer eigenen Länder gewaltsam vertrieben wurden. Dadurch haben die Verwundbarkeit der Binnenvertriebenen und die Notwendigkeit, ihre Menschenrechte zu wahren und ihnen humanitäre Hilfe zukommen zu lassen, zugenommen. Viele Binnenvertriebene befinden sich oft in verzweifelten Situationen inmitten von Kämpfen oder in abgelegenen und unzugänglichen Gebieten, die von Unterstützung oder Nothilfe abgeschnitten sind. Langfristig Vertriebene sind häufig gezwungen, Jahre oder sogar Jahrzehnte von ihrem Zuhause entfernt zu leben. Sie haben weder Zugang zu Bildung, Eigentum oder Beschäftigung, noch zu der Unterstützung, die sie für eine nachhaltige Existenzgrundlage und für eine hoffnungsvolle Zukunft benötigen.

Auch wenn sie oft auf die gleiche Weise und aus den gleichen Gründen wie Flüchtlinge vertrieben werden, fallen Binnenvertriebene nicht unter die völkerrechtlichen Vereinbarungen zum Flüchtlingsschutz. Bis sie auf der Suche nach Sicherheit und Schutz eine international anerkannte Grenze überquert haben, bleiben sie Staatsbürger unter der Gerichtsbarkeit ihres eigenen Landes und haben Anspruch auf die gleichen Rechte und Garantien wie jeder andere Bürger dieses bestimmten Staates.

Die Tatsache, dass ein Staat die vorrangige Verpflichtung hat, alle seine Bürger unter allen Umständen zu schützen, verbunden mit der Achtung der staatlichen Souveränität durch die internationale Gemeinschaft, hat bisher dazu geführt, dass es kein international rechtsverbindliches Instrument und keine einheitliche Definition von Binnenvertreibung gibt. Aus diesem Grund liegt nach dem Völkerrecht die Hauptverantwortung für den Schutz der Menschenrechte und für die Bereitstellung humanitärer Hilfe nach wie vor bei der jeweiligen nationalen Regierung, auch wenn diese nicht immer willens oder in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen. In solchen Fällen können die Staaten und die internationale Gemeinschaft die internationalen Akteure auffordern, die nationale Verantwortung des betroffenen Landes zu stärken, anstatt diese zu ersetzen.

Seelsorge für Binnenvertriebene

Ziel der Pastoralen Orientierungen zu Binnenvertriebenen ist es, Vorschläge und Handlungsempfehlungen in Anlehnung an die vier Verben „aufnehmen, schützen, fördern und integrieren“ anzubieten. Diese Verben wurden bereits im Zusammenhang mit Migranten und Flüchtlingen verwendet. Sie beschreiben den Auftrag der Kirche gegenüber all jenen, die in den Randgebieten der Gesellschaft und in konkreter Gefahr leben und die aufgenommen, geschützt, gefördert und integriert werden müssen.

Die Abteilung für Migranten und Flüchtlinge (M&R) nahm ihre Arbeit am 1. Januar 2017 auf. Sie wurde von Papst Franziskus gegründet und arbeitet bis auf Weiteres unter seiner direkten Leitung. Ihre Aufgabe ist es, sich mit Migrantenund Flüchtlingsfragen zu befassen und die Bischöfe der katholischen Kirche und all jene zu unterstützen, die sich um hilfsbedürftige Menschen auf der Flucht kümmern. Um auf die Bedürfnisse der Binnenvertriebenen einzugehen, führte die Abteilung für Migranten und Flüchtlinge im Jahr 2019 zwei Konsultationen mit kirchlichen Verantwortungsträgern, Wissenschaftlern, Experten und Partnerorganisationen durch, die in diesem Bereich tätig sind. Die Teilnehmer tauschten Erfahrungen und Standpunkte aus und besprachen wichtige Aspekte des Phänomens der Binnenvertreibung. Dieser Prozess führte zu den vorliegenden Pastoralen Orientierungen zu Binnenvertriebenen, die vom Heiligen Vater gebilligt wurden und als Leitlinien für die Arbeit der Abteilung für Migranten und Flüchtlinge und ihrer Partner dienen sollen.

Die Orientierungen sind für den Gebrauch durch katholische Diözesen, Pfarrgemeinden und Ordensgemeinschaften, Schulen und Universitäten, durch katholische und andere Organisationen der Zivilgesellschaft bestimmt und können von allen interessierten Gruppen verwendet werden. Neben der Umsetzung in Programmen vor Ort bieten die Orientierungen auch Anregungen für Predigten, Bildungsangebote und Medien. Diese Pastoralen Orientierungen sind unter https://migrants-refugees.va/poidp in verschiedenen Sprachen und Formaten abrufbar. Die Abteilung für Migranten und Flüchtlinge lädt alle ein, sich aktiv am Lernprozess, an der Kommunikation und bei Aktionen zu beteiligen, um Binnenvertreibung zu verhindern und ihr Sichtbarkeit zu verleihen, gestärkt durch Reflexion, das Gebet und die Lehre von Papst Franziskus.

Kardinal Michael Czerny S.J. und P. Fabio Baggio C.S.

Untersekretäre

Vatikanstadt, 5. Mai 2020

Verzeichnis der Dokumente und Abkürzungen

20AP: Abteilung für Migranten und Flüchtlinge, 20 Handlungsschwerpunkte für die Global Compacts (20 Action Points for the Global Compacts), Vatikanstadt 2017

Päpstlicher Rat für den Interreligiösen Dialog/Ökumenischer Rat der Kirchen, Friedenserziehung in einer multireligiösen Welt – Eine christliche Perspektive, Genf 2019

EMCC: Päpstlicher Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs, Erga migrantes caritas Christi, Vatikanstadt/Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Bonn 2004

Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Die Pastoral für Menschen unterwegs in der Ausbildung zukünftiger Priester, Vatikanstadt 1986

Abteilung für Migranten und Flüchtlinge, Pastorale Orientierungen zum Menschenhandel, Libreria Editrice Vaticana/Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Bonn 2019

Abteilung für Migranten und Flüchtlinge, Pastorale Orientierungen zu Binnenvertriebenen, Vatikanstadt 2020

Papst Johannes XXIII., Enzyklika Pacem in terris, 1963

Päpstlicher Rat „Cor Unum“ und Päpstlicher Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs, Flüchtlinge – eine Herausforderung zur Solidarität, Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Bonn 1992

Papst Johannes Paul II., Enzyklika Redemptor hominis, 1979

Papst Johannes Paul II., Enzyklika Sollicitudo rei socialis, 1987

WCR: Päpstlicher Rat „Cor Unum“ und Päpstlicher Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs, In Flüchtlingen und gewaltsam Vertriebenen Christus aufnehmen (Welcoming Christ in Refugees and Forcibly Displaced Persons), Vatikanstadt 2013

Einführung

1. Das Internal Displacement Monitoring Centre (IDMC) zählte Ende 2018 insgesamt 41,3 Millionen Binnenvertriebene,<ref> Vgl. INTERNAL DISPLACEMENT MONITORING CENTRE, Global Report on Internal Displacement (GRID) 2019 (Genf 2019), 48. Mit seinem jährlichen Bericht über Binnenvertreibung https://www.internal-displacement. org ist das IDMC eine führende Quelle für Informationen und Analysen. Das IDMC ist Teil des Norwegian Refugee Council www.nrc.no. </ref> die höchste Zahl seit Beginn der Aufzeichnungen. Die Kirche erkennt die sich aus den UN-Leitlinien betreffend Binnenvertreibungen (1998) ergebende Definition an, nach der Binnenvertriebene Personen oder Personengruppen sind, „die gezwungen oder genötigt wurden, aus ihren Heimstätten oder dem Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zu fliehen oder diese zu verlassen, insbesondere in Folge oder zur Vermeidung der Auswirkungen eines bewaffneten Konflikts, von Situationen allgemeiner Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und natürlichen oder vom Menschen verursachten Katastrophen, und die keine international anerkannte Staatsgrenze überschritten haben“.<ref> UN-MENSCHENRECHTSKOMMISSION, Leitlinien betreffend Binnenvertreibungen (New York 1998), Einleitung, 2. Diese Definition findet sich auch im Dokument PÄPSTLICHER RAT „COR UNUM“ UND PÄPSTLICHER RAT DER SEELSORGE FÜR DIE MIGRANTEN UND MENSCHEN UNTERWEGS, In Flüchtlingen und gewaltsam Vertriebenen Christus aufnehmen (WCR), 50 (Vatikanstadt 2013).</ref>

2. Eine weitere grundlegende Ursache für Binnenvertreibung sollte ebenfalls erwähnt werden. Regierungen und Akteure des privaten Sektors, einschließlich privater Milizen, extremistische Gruppen und multinationale Unternehmen sind manchmal verantwortlich für die geplante oder willkürliche Übernahme bestimmter Gebiete. Infrastrukturund andere Bauprojekte, aber auch Bergbau, intensive Landwirtschaft und Landnahme sind der Grund dafür. Die Übernahme kann erfolgen, ohne dass die betroffenen Gemeinschaften angemessen konsultiert und entschädigt werden und ohne dass man ihnen die Umsiedlung und Wiederansiedlung ermöglicht. Auch dadurch entsteht Binnenvertreibung.

3. In den letzten Jahren hat die internationale Gemeinschaft das Ausmaß der Bedürfnisse von Binnenvertriebenen erkannt und beträchtliche Anstrengungen unternommen, um ihnen gerecht zu werden. Hierzu gehört die Erarbeitung des Aktionsplans zur Förderung von Prävention, Schutz und Lösungskonzepten für Binnenvertriebene (Plan of Action for Advancing Prevention, Protection and Solutions for Internally Displaced People).<ref> Vgl. Ein Aktionsplan zur Förderung von Prävention, Schutz und Lösungskonzepten für Binnenvertriebene 2018–2020, https://www.ohchr. org/Documents/Issues/IDPersons/GP20PlanOfAction.pdf.</ref> Wir anerkennen die darin gesetzten Prioritäten, insbesondere die Förderung der Beteiligung von Binnenvertriebenen an sie betreffenden Entscheidungen, die nationale Gesetzgebung und Politik zum Schutz von Binnenvertriebenen, die Sammlung von Daten und eine detaillierte Analyse zum Thema Binnenvertreibung, die sich auch mit langfristigen Vertreibungen beschäftigt.

4. Auch die katholische Kirche schätzt und würdigt die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens für den Schutz von Binnenvertriebenen sowie das Engagement vieler zivilgesellschaftlicher Akteure als Antwort auf die durch die Binnenvertreibung entstehenden Herausforderungen. Nichtsdestotrotz können sie die grundlegende Verantwortung der nationalen Regierungen und lokalen Behörden nicht ersetzen.

5. Das Lehramt der katholischen Kirche hat bereits die Notlage von Binnenvertriebenen und anderen Migrantengruppen analysiert und Reflexionen und Anweisungen bezüglich ihrer Seelsorge erarbeitet. Die Pastoralen Orientierungen zu Binnenvertriebenen konzentrieren sich ausschließlich auf Binnenvertriebene, heben einige neue Herausforderungen hervor, die sich aus dem gegenwärtigen globalen Szenario ergeben, und schlagen angemessene pastorale Antworten vor. Der Hauptzweck dieser Orientierungen besteht darin, eine Reihe von wesentlichen Überlegungen vorzustellen, die für Bischofskonferenzen, Ortskirchen, Ordensgemeinschaften, katholische Organisationen, katholische Seelsorger und alle katholischen Gläubigen bei der pastoralen Planung und Programmentwicklung für die wirksame Unterstützung von Binnenvertriebenen nützlich sein können.

6. Die Pastoralen Orientierungen zu Binnenvertriebenen sind tief in der Denkweise, der Lehre und der langjährigen praktischen Erfahrung der Kirche im Umgang mit den Bedürfnissen von Binnenvertriebenen verwurzelt, sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart. Die meisten der in diesen Orientierungen erwähnten Zitate aus lehramtlichen Dokumenten der Kirche beziehen sich explizit auf Binnenvertriebene; andere befassen sich ursprünglich mit anderen Migrantengruppen, können aber durchaus auf Binnenvertriebene angewandt werden. Die Pastoralen Orientierungen zu Binnenvertriebenen stützen sich auch auf die langjährige praktische Erfahrung vieler katholischer Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind, und auf die Beobachtungen von Vertretern der Bischofskonferenzen. Obwohl die Orientierungen vom Heiligen Vater gebilligt wurden, erheben sie nicht den Anspruch, die Lehre der Kirche über die Binnenvertreibung erschöpfend zu behandeln.

7. Die Pastoralen Orientierungen befassen sich mit einer Reihe von aktuellen Herausforderungen für Binnenvertriebene, denen sich jeweils der Aufruf an die katholische Kirche anschließt, spezifische Maßnahmen als Reaktion darauf zu ergreifen. Die Herausforderungen und Appelle wurden nach den vier von Papst Franziskus in Bezug auf die Behandlung von Migranten formulierten Verben angeordnet: aufnehmen, schützen, fördern und integrieren. Diese vier Verben wurden als Leitplan für die Seelsorge für internationale Migranten und Flüchtlinge verwendet, und mit diesem Dokument wird die pastorale Sorge des Papstes für die Binnenvertriebenen zum Ausdruck gebracht. Die Orientierungen enthalten auch einen Abschnitt, der der Zusammenarbeit und Teamarbeit gewidmet ist, die die Grundlage für erfolgreiche Projekte bilden und der Schlüssel zu einer effektiven und effizienten Hilfeleistung für Binnenvertriebene sind.

8. In diesem Dokument bezeichnet und umfasst der Ausdruck „katholische Kirche“ die offizielle Kirchenleitung, die Bischöfe und Bischofskonferenzen, Priester, Ordensschwestern und -brüder, Amtsträger und Leiter von Organisationen sowie alle Mitglieder der katholischen Kirche.

9. Die katholische Kirche übernimmt auch eine mütterliche Fürsorge für all jene, die durch die Auswirkungen des Klimawandels und aufgrund der durch den Klimawandel verursachten Katastrophen vertrieben wurden. Diese besondere Situation der Gefährdung wurde jedoch in den vorliegenden Pastoralen Orientierungen nicht speziell berücksichtigt, da die Abteilung für Migranten und Flüchtlinge beabsichtigt, sie in einem separaten Dokument zu behandeln, das in naher Zukunft erstellt werden soll.

10. Die Pastoralen Orientierungen befassen sich nur mit den kurzund langfristigen Antworten auf die Herausforderungen, die sich aus der bereits erfolgten Binnenvertreibung ergeben. Sie berücksichtigen nicht die Maßnahmen, die die katholische Kirche ergreifen sollte, um Binnenvertreibung an sich zu verhindern. Das heißt, die eigentlichen Ursachen oder treibenden Kräfte der Binnenvertreibung werden in diesen Richtlinien nicht behandelt. Nichtsdestotrotz anerkennt und bekräftigt die Kirche das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Menschen in ihrem Herkunftsland. Alle Menschen sollten unabhängig von ihrem Migrationsstatus in Frieden und Sicherheit in ihrem Zuhause bleiben können, ohne Gefahr zu laufen, gewaltsam vertrieben zu werden.

Aufnehmen

Unsichtbarkeit von Binnenvertriebenen

11. Das Phänomen der Binnenvertreibung ist sehr komplex und schwierig anzugehen. Die Tatsache, dass es der internationalen Gemeinschaft schwerfällt zu intervenieren, sowie das mangelnde Interesse der Medien und einer breiteren Öffentlichkeit führen manchmal dazu, dass Binnenvertriebene „vergessen“ werden. Dies erhöht ihre Verletzlichkeit und verhindert, dass ihre Bedürfnisse ausreichend erkannt werden oder man diesen gerecht wird. Die Besonderheit der Herausforderungen, denen sich die Binnenvertriebenen in jedem Land gegenübersehen, und die vielschichtigen Gründe für ihre Migration erschweren das Verständnis für ihre Situation.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

12. ... die Medien, die Gesellschaft im Allgemeinen und Regierungen zu ermutigen, die schwierige Lage der Binnenvertriebenen ins Bewusstsein zu rücken.

Jeder Einzelne von uns muss daher den Mut haben, seine Augen nicht von den Flüchtlingen und gewaltsam Vertriebenen abzuwenden, sondern zulassen, dass ihre Gesichter in unser Herz dringen, um sie in unserer Welt aufzunehmen. Wenn wir ihre Hoffnungen und ihre Verzweiflung anhören, werden wir ihre Gefühle verstehen.<ref> WCR, 120.</ref>

13. Wie der Päpstliche Rat „Cor Unum“ und der Päpstliche Rat für die Seelsorge von Migranten und Menschen unterwegs 1992 erklärten, sollten Vertriebene aus humanitären Erwägungen in gleicher Weise als Flüchtlinge angesehen werden wie jene, die durch die Flüchtlingskonvention von 1951 offiziell anerkannt werden, da sie Opfer der gleichen Art von Gewaltanwendung sind.<ref> Vgl. PÄPSTLICHER RAT „COR UNUM“ UND PÄPSTLICHER RAT DER SEELSORGE FÜR DIE MIGRANTEN UND MENSCHEN UNTERWEGS, Flüchtlinge – eine Herausforderung zur Solidarität, 5: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Arbeitshilfen Nr. 101 (Bonn 1992), S. 9.</ref>

14. ... die Ortskirchen, die durch das Phänomen der Binnenvertreibung herausgefordert werden, zu ermutigen, ihr Wissen und ihre Fachkenntnisse über Binnenvertriebene zu erweitern, und ihnen alle verfügbaren Mittel und Ressourcen anzubieten. Das Engagement der katholischen Universitäten und Studienzentren kann hierbei von großem Nutzen sein. Ortskirchen mit mehr Wissen und Erfahrung sollten ermutigt werden, ihre erworbenen Kompetenzen mit weniger erfahrenen Bischofskonferenzen zu teilen.

Die Bischofskonferenzen sollen gleichfalls den Fakultäten der katholischen Universitäten auf ihrem Gebiet den Auftrag geben, die verschiedenen Aspekte der Migration zum Nutzen des konkreten pastoralen Dienstes für die Migranten zu untersuchen.<ref> PÄPSTLICHER RAT DER SEELSORGE FÜR DIE MIGRANTEN UND MENSCHEN UNTERWEGS, Instruktion Erga migrantes caritas Christi (Die Liebe Christi zu den Migranten – EMCC), 71: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 165 (Bonn 2004), S. 54.</ref>

15. ... gemeinsame Ausbildungsprogramme für Vollzugsbehörden, zivilgesellschaftliche Akteure, kirchliche Gemeinschaften und Regierungsinstitutionen, die sich für die Hilfe und den Schutz von Binnenvertriebenen einsetzen, zu fördern und Ressourcen anzubieten, um eine multidisziplinäre Herangehensweise an das Phänomen der Binnenvertreibung und den Informationsaustausch zu unterstützen.

16. ... die Organisation und Durchführung von Ausbildungsmodulen über Binnenvertreibung und ihre Ursachen in Diözesanseminaren, religiösen Bildungsstätten, Programmen für Pastoralreferenten auf Diözesan- und Gemeindeebene und in katholischen Schulen zu fördern.

Seminare und Hochschulen werden ihren Studentinnen und Studenten durch die Anpassung ihrer eigenen Lehrpläne und Methoden ermöglichen, sich mit den verschiedenen Formen der Auswanderung [...], den Gründen, aus denen Menschen unterwegs sind, den Folgen einer solchen Mobilität, den allgemeinen Entwürfen für eine angemessene Seelsorge in diesem Bereich, den Päpstlichen und ortskirchlichen Dokumenten zu diesem Thema vertraut zu machen.<ref> KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN, Die Pastoral für Menschen unterwegs in der Ausbildung zukünftiger Priester (Vatikanstadt 1986), Annex.</ref>

17. ... Seelsorger, insbesondere Gemeindepfarrer, aufzufordern, in ihren Gemeinden eine positive Einstellung zu Binnenvertriebenen zu fördern, damit sie ihrer christlichen Berufung gerecht werden, die an ihre Tür klopfenden Menschen aufzunehmen und in ihnen die Gegenwart Gottes zu erkennen.

Gastfreundschaft anbieten erwächst aus dem Bemühen, Gott treu zu bleiben, seine Stimme in der Heiligen Schrift zu vernehmen und ihn in den Menschen, die uns umgeben, zu erkennen.<ref> WCR, 83.</ref>

Mangel an Daten und Anerkennung von Binnenvertriebenen

18. Die Staaten erheben nicht immer Daten über Binnenvertreibung. Auch kann es sein, dass sie Binnenvertriebene nicht formell als solche anerkennen. Dies geschieht auch auf Kosten ihres Schutzes und ihrer Aufnahme in spezifische Programme für Binnenvertriebene.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

19. ... sich bei internationalen Organisationen und nationalen Regierungen für die Erhebung von Daten über Binnenvertreibung in jedem Land einzusetzen.

20. ... auf institutioneller Ebene den Aufbau von Kapazitäten und Kompetenzen für die formelle Identifizierung und Anerkennung von Binnenvertriebenen zu fördern.

21. ... die katholische Infrastruktur und das katholische Fachwissen zur Verfügung zu stellen, um die Erfassung und den Austausch qualitativ hochwertiger Daten über Binnenvertreibung zu verbessern.

Prekäre Situation in den aufnehmenden Gemeinschaften

22. Gemeinden, die Binnenvertriebene aufnehmen, sind oft unterprivilegiert und leben selbst in prekären Situationen. Sie verfügen oft nicht über die notwendigen Ressourcen und Infrastrukturen für die Aufnahme einer großen Zahl von Neuankömmlingen.<ref> Vgl. WCR, 105.</ref> Die aufnehmenden Gemeinschaften profitieren nur selten von den Finanzmitteln, die für die von ihnen aufgenommenen Binnenvertriebenen bestimmt sind, was zu Ungleichbehandlung und Diskriminierung führt. Diese Umstände können leicht zu unnötigen Spannungen führen.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

23. ... unter allen Akteuren ein ausgewogenes und umfassendes Konzept der humanitären Hilfe zu fördern, sodass alle Programme, Ressourcen und Infrastrukturen, die auf die Bedürfnisse von Binnenvertriebenen ausgerichtet sind, auch die aufnehmenden Gemeinschaften berücksichtigen, einbeziehen und ihnen zugutekommen.

Geberländer sollten politische Maßnahmen ergreifen, die ermöglichen, dass einheimische Familien, die ebenfalls wirtschaftliche und soziale Benachteiligungen erfahren, zu einem bestimmten Prozentsatz in die Hilfsund Unterstützungsprogramme für Flüchtlinge und Migranten einbezogen werden.<ref> DIKASTERIUM FÜR DEN DIENST ZUGUNSTEN DER GANZHEITLICHEN ENT-

WICKLUNG DES MENSCHEN – ABTEILUNG MIGRANTEN UND FLÜCHTLINGE: 20 Handlungsschwerpunkte für die Global Compacts (20AP), 16b (Vatikanstadt 2017).</ref>

24. ... die Kultur der Begegnung in den aufnehmenden Gemeinschaften zu fördern, Gelegenheiten für persönliche Kontakte mit Binnenvertriebenen zu schaffen, Freiwilligengruppen und Sonderfonds einzurichten, um allen Menschen in gefährdeten Situationen zu helfen und sowohl den Binnenvertriebenen als auch den aufnehmenden Gemeinschaften Seelsorge und Dienstleistungen anzubieten.

[Die Kirche] kann dabei ihre Aufgabe in verschiedenen Formen erfüllen: persönliche Kontaktaufnahme; Verteidigung der Rechte von Einzelpersonen und Gruppen; [...] Schaffung von Gruppen ehrenamtlich Engagierter und von Nothilfefonds; Seelsorge.<ref> PÄPSTLICHER RAT „COR UNUM“ UND PÄPSTLICHER RAT DER SEELSORGE FÜR DIE MIGRANTEN UND MENSCHEN UNTERWEGS, Flüchtlinge – eine Herausforderung zur Solidarität, 26: a. a. O., S. 20.</ref>

25. ... diejenigen, die Binnenvertriebenen Hilfe und Beistand leisten, zu ermutigen, ähnliche Beiträge zur lokalen Entwicklung der aufnehmenden Gemeinden in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Sozialfürsorge zu leisten.

Geberländer sollten bei ihren Hilfsund Unterstützungsleistungen darauf achten, dass in den Aufnahmegebieten eine angemessene Infrastruktur, einschließlich Gesundheits-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen, geschaffen wird.<ref> 20AP, 16a.</ref>

Verantwortlichkeit der Institutionen

26. Auf institutioneller Ebene ist die Frage der Zuständigkeit für die Unterstützung von Binnenvertriebenen manchmal nicht ganz klar. Geteilte Verantwortung unter und zwischen der nationalen Regierung und lokalen staatlichen Einrichtungen ist von wesentlicher Bedeutung. Verwirrung und Reibereien zwischen Regierungsstellen und anderen staatlichen Behörden führen oft zu ineffizienten politischen Maßnahmen und Programmen sowie zu einer unzureichenden Zuweisung oder Duplizierung von Ressourcen für die Betreuung von Binnenvertriebenen.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

27. ... alle nationalen Regierungen an ihre direkte Verantwortung für sämtliche Staatsbürger, einschließlich der Binnenvertriebenen, zu erinnern. Dazu gehören unter anderem die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse, die Wahrung ihrer Menschenrechte und die Förderung ihrer Würde.

Instrumente des Internationalen Menschenrechts und des Humanitären Rechts verpflichten die Staaten, in Übereinstimmung mit der Menschenwürde für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Menschen unter ihrer Rechtsprechung zu sorgen.<ref> WCR, 51.</ref>

28. ... den Dialog zwischen lokalen und nationalen Regierungsinstitutionen zu fördern und zu unterstützen, um die Koordinierung ihrer Bemühungen und die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen zur Unterstützung von Binnenvertriebenen zu verbessern.

Wirksamer Schutz erfordert nicht nur die Verfügbarkeit von mehr Personal und mehr finanziellen Mitteln, sondern auch größere institutionelle Unterstützung und ein klareres Mandat.<ref> WCR, 69.</ref>

29. ... aktiv an der Stärkung lokaler Institutionen mitzuarbeiten, damit diese mit Unterstützung der nationalen Regierung Programme entwickeln und Dienstleistungen bereitstellen können, die auf Binnenvertriebene und die bedürftigsten Bewohner der sie aufnehmenden Gemeinden zugeschnitten sind.

30. ... die Beteiligung von Binnenvertriebenen an allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen zu fördern und die Vertreter der Binnenvertriebenen zu befähigen, damit sie sich bei nationalen und lokalen Behörden für ihren vollen Schutz, ihre Eingliederung und die Wahrnehmung ihrer Rechte als Bürger einsetzen können.

Die Flüchtlinge [und Binnenvertriebene] selbst sind aufgerufen, mit dem Freiwilligenpersonal eng zusammenzuarbeiten, wodurch sie auch in die Lage versetzt werden, ihren Nöten und Hoffnungen besser Gehör verschaffen zu können.<ref> PÄPSTLICHER RAT „COR UNUM“ UND PÄPSTLICHER RAT DER SEELSORGE FÜR DIE MIGRANTEN UND MENSCHEN UNTERWEGS, Flüchtlinge – eine Herausforderung zur Solidarität, 29: a. a. O., S. 22.</ref>

Nothilfemaßnahmen, dauerhafte Lösungen und Situationen langfristiger Vertreibung

31. Aufgrund plötzlich auftretender Notfallsituationen werden ohne langfristige Planung Lager und Behelfsunterkünfte errichtet, die keinen ordnungsgemäßen Zugang zu Dienstleistungen bieten und bisweilen zu einem Dauerzustand werden können. Dadurch entsteht in den Gemeinschaften der Binnenvertriebenen häufig eine Kultur der Abhängigkeit.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

32. ... sich für faire und dauerhafte Alternativen für Binnenvertriebene außerhalb von Lagern und für die Beteiligung von Gemeinschaften von Binnenvertriebenen bei der Gestaltung solcher Lösungen einzusetzen.

Wenn Nächstenliebe in uns ist, ist es unmöglich, angesichts der beunruhigenden Bilder, die uns riesige Lagervon Flüchtlingen und Vertriebenen in aller Welt zeigen, zu schweigen.<ref> WCR, 119.</ref>

33. ... die zuständigen Behörden aufzufordern, den in provisorischen Lagern untergebrachten Binnenvertriebenen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen und menschenwürdigen Lebensbedingungen zu gewährleisten. Auch in Notsituationen sollte das Vorhandensein einer Übergangsgerichtsbarkeit für die Gemeinschaften der Binnenvertriebenen stets gewährleistet sein.

Wir stehen vor Menschen, die versucht haben, einem unerträglichen Schicksal zu entkommen, nur um sich in behelfsmäßigen Unterkünften und noch immer in Not wiederzufinden. Auch sie sind Menschen, unsere eigenen Brüder und Schwestern, deren Kinder einen Anspruch auf dieselben berechtigten Erwartungen auf Glück haben wie die anderen Kinder.<ref> Ebd.</ref>

34. ... in den Gemeinschaften der Binnenvertriebenen Hoffnung auf dauerhafte Lösungen zu nähren, um Verzweiflung, Fatalismus und Resignation zu verhindern, wobei sie jedoch darauf achten muss, keine falschen Erwartungen zu wecken.

Dieses Dokument soll dazu dienen, ein erneuertes Bewusstsein für die verschiedenen Formen der Zwangsmigration zu wecken und heranzubilden, sowie für die Herausforderung, sie als Gemeinschaft aufzunehmen, Mitgefühl zu zeigen, sie fair zu behandeln, was nur einige einfache Schritte sind, die ihnen aber Hoffnung auf eine Zukunft geben.<ref> WCR, Präsentation.</ref>

Schützen

Internationaler Schutz von Binnenvertriebenen

35. Der Begriff „Binnenvertriebene“ ist eher eine beschreibende als eine juristische Definition.<ref> UNHCR, Handbuch für den Schutz von Vertriebenen (2008).</ref> Obwohl Binnenvertriebene oft aus denselben Gründen wie Flüchtlinge vertrieben werden und ähnliche Schutzbedürfnisse haben, haben sie nach dem Völkerrecht nicht dieselben Rechte oder denselben rechtlichen Status wie Flüchtlinge. Stattdessen liegt die Hauptverantwortung für ihren Schutz bei den nationalen Behörden, die manchmal nicht willens oder nicht in der Lage sind, ihre Schutzbedürfnisse zu befriedigen. Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, dass die internationale Gemeinschaft nach konstruktiven Wegen sucht, um diese Verantwortung unter Achtung der nationalen Souveränität zu stärken und zu unterstützen.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

36. ... sich für klare Mandate und Vorschriften zum Schutz von Binnenvertriebenen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene einzusetzen.

Es ist erforderlich, ein klareres System zu entwickeln, das die Verantwortung für Binnenvertriebene regelt. [...] Wirksamer Schutz erfordert nicht nur die Verfügbarkeit von mehr Personal und mehr finanziellen Mitteln, sondern auch größere institutionelle Unterstützung und ein klareres Mandat.<ref> WCR, 69.</ref>

37. ... dafür einzutreten, dass sich die internationale Gemeinschaft unter voller Beachtung des Subsidiaritätsprinzips wirksam für einen stärkeren Schutz von Binnenvertriebenen auf der ganzen Welt einsetzt, den Einsatz der bestehenden internationalen Instrumente überwacht und dort wirksam eingreift, wo Staaten nicht in der Lage oder willens sind, sie zu schützen.

38. … sich dafür einzusetzen, dass Binnenvertriebene ihre Rechte als Bürgerinnen und Bürger sowie ihre grundlegenden Menschenrechte wahrnehmen können. Dazu gehört auch, dass sie die Staaten auffordert, die Instrumente der internationalen Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts anzuwenden und für die Sicherheit und das Wohlergehen aller ihrer Gerichtsbarkeit unterstehenden Personen zu sorgen. Dies erfordert angemessene Gesetze und politische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Binnenvertreibung, die mit der Würde der menschlichen Person in Einklang stehen.

Der Schutz der Menschenrechte von innerhalb ein und desselben Landes Vertriebenen erfordert die Schaffung spezifischer rechtlicher Möglichkeiten der Einwirkung und entsprechender angepasster Koordinierungsmechanismen seitens der Völkergemeinschaft, deren rechtmäßige Interventionen dann nicht als Verstöße gegen die nationale Souveränität angesehen werden könnten.<ref>PÄPSTLICHER RAT „COR UNUM“ UND PÄPSTLICHER RAT DER SEELSORGE

FÜR DIE MIGRANTEN UND MENSCHEN UNTERWEGS, Flüchtlinge – eine Herausforderung zur Solidarität, 21: a. a. O., S. 17.</ref>

Besondere Aufmerksamkeit für Personen in gefährlichen Situationen

39. Hilfe und Programme für Binnenvertriebene schenken den Schwächsten, wie z. B. Menschen, die vor bewaffneten Konflikten geflohen sind, unbegleiteten oder von ihren Familien getrennten Kindern, Kindersoldaten, misshandelten Frauen und Kindern, Behinderten und Angehörigen diskriminierter ethnischer Gruppen nur selten besondere Aufmerksamkeit.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

40. ... sich für die Entwicklung und Umsetzung von Programmen und politischen Maßnahmen zur Rehabilitation von Binnenvertriebenen, insbesondere von Minderjährigen, die während bewaffneter Konflikte psychische Traumata und körperliche Verletzungen erlitten, einzusetzen, vor allem durch den Zugang zur Schulbildung als eine Form des Schutzes und der Strukturierung ihres Lebens und des ihrer Familien.

Ein großer Prozentsatz der Flüchtlinge besteht aus Kindern, die durch das während ihrer Entwicklung erlebte Trauma am schwersten betroffen sind. Ihr physisches, psychisches und spirituelles Gleichgewicht ist ernsthaft gefährdet.<ref> PÄPSTLICHER RAT „COR UNUM“ UND PÄPSTLICHER RAT DER SEELSORGE FÜR DIE MIGRANTEN UND MENSCHEN UNTERWEGS, Flüchtlinge – eine Herausforderung zur Solidarität, 28: a. a. O., S. 22.</ref>

41. ... sich für eine Politik einzusetzen, die die Familie schützt und die Trennung der Familie in allen Phasen der Binnenvertreibung verhindert, einschließlich von Maßnahmen zur Förderung der Familienzusammenführung, insbesondere im Falle unbegleiteter und von der Familie getrennter Kinder.

Familien sollten persönliche und familiäre Intimität genießen und die Möglichkeit zu einer Familienzusammenführung [...] haben.<ref> WCR, 61.</ref>

42. ... sich dafür einzusetzen, dass der Grundsatz des Kindeswohls durch die zuständigen Behörden in allen Phasen der Binnenvertreibung sowie bei der Rückkehr und/oder Integration von Kindern und Minderjährigen Berücksichtigung findet.

Wenn Staaten nationale Gesetze zur besonderen Verletzlichkeit unbegleiteter Kinder oder von ihren Familien getrennter Minderjähriger erlassen, sollten sie die Verpflichtungen erfüllen, die sich aus dem internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes ergeben.<ref> 20AP, 7.</ref>

43. ... sich dafür einzusetzen, dass die Staaten Gesetze gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten umsetzen und Programme zur Behandlung und Wiedereingliederung von Kindern anbieten, die in Konflikte verwickelt sind. Dabei sollte den Kindersoldaten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Kindersoldaten (Jungen und Mädchen) müssen Teil der Programme zur Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung nach einem Konflikt sein, damit ihnen wirkliche Integration geboten wird.<ref> WCR, 75.</ref>

44. ... Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen zu fördern, um den Missbrauch von binnenvertriebenen Frauen und Kindern zu vermeiden, und sich dafür einzusetzen, dass die Regierungen im Umgang mit diesen Verbrechen das Gesetz angemessen anwenden.

Auf der anderen Seite sollten jene, die Frauen sexuell ausbeuten, gewarnt und über den Schaden, den sie anrichten, aufgeklärt werden. Eine Kenntnis der Motive, die ihrem Verhalten zugrunde liegen, ist nötig, um das Problem des Frauenmissbrauchs in Angriff zu nehmen.<ref> WCR, 73.</ref>

45. ... sich dafür einzusetzen, dass die Staaten spezielle Maßnahmen und Schutz für behinderte Binnenvertriebene anbieten, um sicherzustellen, dass sie vor Schaden bewahrt werden und ihre volle gesellschaftliche Teilhabe gefördert wird.

Staaten sollten politische Maßnahmen ergreifen, die gewährleisten, dass Migranten, Asylsuchende und Flüchtlinge mit besonderen Bedürfnissen und Verletzlichkeiten die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben wie Staatsbürger, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden.<ref> 20AP, 15.</ref>

46. ... sich dafür einzusetzen, dass die Staaten internationale Gesetze gegen die Diskriminierung von Binnenvertriebenen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit anwenden und allen ethnischen Gruppen innerhalb ihres Staatsgebietes gleiche Dienste anbieten. Wo Staaten selbst für Massenvertreibungen von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit verantwortlich sind, soll sie sich gegen diese Diskriminierung engagieren und sich dafür einsetzen, dass diese Staaten den vertriebenen ethnischen Gruppen Wiedergutmachungsleistungen anbieten.

Das Problem der Flüchtlinge und gewaltsam Vertriebenen kann nur gelöst werden, wenn die Bedingungen für eine ernst gemeinte Aussöhnung gegeben sind. Dies bedeutet Aussöhnung zwischen Nationen, verschiedenen Sektoren einer bestehenden nationalen Gemeinschaft, innerhalb einzelner Volksgruppen und zwischen ihnen.<ref> WCR, 122.</ref>

Menschenhandel und Binnenvertreibung

47. Es gibt immer mehr Fälle von Menschenhandel, der sich auf Binnenvertriebene in den verschiedenen Phasen ihrer Vertreibung konzentriert.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

48. ... Binnenvertriebene mit den notwendigen Informationen zu versorgen, damit sie nicht in die Hände von Menschenhändlern geraten, insbesondere wenn sie erwägen, in andere Staaten einzuwandern oder dort Schutz zu suchen.

Wenn Menschenhandel über die Grenzen eines Landes hinaus stattfindet, sollten die Behörden der Herkunfts-, Transitund Bestimmungsländer die notwendigen Informationen über Prävention, Identifizierung und Verfolgung von Menschenhandel, die Risiken, Modalitäten und Folgen von Menschenhandel sowie die anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze erhalten.<ref> DIKASTERIUM FÜR DEN DIENST ZUGUNSTEN DER GANZHEITLICHEN ENT-

WICKLUNG DES MENSCHEN – ABTEILUNG MIGRANTEN UND FLÜCHTLINGE: Pastorale Orientierungen zum Menschenhandel, 24: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 219 (Bonn 2019), S. 25–26.</ref>

49. ... Bildungsund Ausbildungsprogramme für Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinschaften anzubieten, um sie zur Prävention, zum Schutz und zur Verfolgung von Menschenhandel zu befähigen.

Auf Gemeinschaftsebene sollten spezifische Fortbildungsprogramme zur Stärkung der Kapazitäten für Prävention, Schutz, Strafverfolgung und Partnerschaft angeboten werden.<ref> DIKASTERIUM FÜR DEN DIENST ZUGUNSTEN DER GANZHEITLICHEN ENTWICKLUNG DES MENSCHEN – ABTEILUNG MIGRANTEN UND FLÜCHTLINGE: Pastorale Orientierungen zum Menschenhandel, 24: a. a. O., S. 26.</ref>

50. ... sich dafür einzusetzen, dass Binnenvertriebene, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, die Möglichkeit erhalten, sich gesellschaftlich zu integrieren, und sie vor erneutem Menschenhandel zu schützen.

Staaten sollten Programme und Mechanismen zum Schutz, zur Rehabilitation und zur Wiedereingliederung der Opfer aufstellen oder verbessern und ihnen die von den Menschenhändlern beschlagnahmten wirtschaftlichen Ressourcen zurückgeben.<ref> Ebd., 42: a. a. O., S. 44.</ref>

Binnenvertriebene in städtischen Gebieten

51. Binnenvertriebene in den Städten werden häufig an die Peripherie und in Armenviertel abgedrängt, wo sie gegenüber den ortsansässigen Bürgern Nachteile erfahren.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

52. ... sich an Binnenvertriebene in allen städtischen Randgebieten und Armenvierteln zu wenden, um die menschliche Entwicklung aller durch die Gewährung von sozialer Unterstützung und pastoraler Begleitung zu fördern.

Doch in „urbanen“ Gebieten ist die Situation komplizierter. Sie leben inmitten der lokalen Bevölkerung, mit der sie um Arbeitsplätze und soziale und andere infrastrukturelle Dienstleistungen konkurrieren. Der Zugang zu Ausbildung und medizinischer Versorgung kann sich aufgrund der finanziellen Notlage schwierig gestalten.<ref> WCR, 47.</ref>

53. ... Verwandten oder Familienmitgliedern, die Binnenvertriebene bei sich zu Hause aufgenommen haben und damit finanzielle Belastungen und Risiken in Kauf nehmen, konkrete Unterstützung und Seelsorge anzubieten.

Binnenvertriebene in Lagern

54. Binnenvertriebene sind in Lagern häufig mit Schwierigkeiten und mangelndem Schutz konfrontiert, selbst wenn die Lager von internationalen Organisationen eingerichtet wurden. Pastorale und humanitäre Helfer werden manchmal daran gehindert, in die Lager zu gehen, sodass sie den Vertriebenen keine soziale Unterstützung und seelsorgerische Betreuung bieten können.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

55. ... sich dafür einzusetzen, dass Lager in sicheren Gebieten errichtet werden.

Flüchtlingslager sind zwar notwendige, aber selbstverständlich nicht ideale und nur für eine erste Aufnahme der Betroffenen gedachte Einrichtungen; sie sollten an Orten errichtet werden, die so weit wie möglich von jeglichen bewaffneten Auseinandersetzungen entfernt liegen, sodass die Flüchtlinge vor möglichen Angriffen in Sicherheit sind.<ref> PÄPSTLICHER RAT „COR UNUM“ UND PÄPSTLICHER RAT DER SEELSORGE FÜR DIE MIGRANTEN UND MENSCHEN UNTERWEGS, Flüchtlinge – eine Herausforderung zur Solidarität, 15: a. a. O., S. 14.</ref>

56. ... sich für verstärkte Sicherheitsvorkehrungen innerhalb der Lager für Binnenvertriebene und für Bedingungen einzusetzen, die ihre Bewohner dazu ermutigen, zu Protagonisten in der Frage ihrer eigenen Sicherheit und der ihrer Mitbewohner zu werden.

Die Lagerbewohner sollten ferner vor jeglicher Form moralischer und physischer Gewalt geschützt werden [...].<ref> Ebd.</ref>

57. ... sich für den gleichberechtigten Schutz, die Bereitstellung von Dienstleistungen und den Zugang zu sozialen Leistungen für lokale Gemeinschaften und Binnenvertriebene in nahegelegenen Lagern einzusetzen, um Spaltungen und Spannungen zu vermeiden.

Indem man die Menschenrechte und die Würde der Migranten fördert und achtet, stellt man sicher, dass die Rechte und Würde eines jeden Menschen in der Gesellschaft vollständig respektiert werden.<ref> 20AP, II.</ref>

58. ... sich bei internationalen Organisationen und nationalen Regierungen dafür einzusetzen, dass katholische und andere religiöse Amtsträger Zugang zu den Vertriebenenlagern erhalten und ihren Bewohnern aktiv und in vollem Umfang soziale Hilfe und seelsorgerische Betreuung anbieten können, wobei der Glaube der Vertriebenen zu respektieren ist.

Daher muss den Geistlichen verschiedener Religionen die volle Freiheit zugestanden werden, die Flüchtlinge zu treffen und ihnen angemessenen Beistand anzubieten.<ref> WCR, 62.</ref>

Schutz der Mitarbeiter von Hilfsorganisationen

59. Besonders in Lagern erfahren Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, die Binnenvertriebenen Hilfe leisten wollen, häufig nur mangelnden Schutz und sind durch feindlich gesinnte nationale Regierungen sowie Konfliktsituationen und allgemeine Gewalt gefährdet.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

60. ... sich bei internationalen Organisationen und nationalen Regierungen für den vollständigen und wirksamen Schutz aller Mitarbeiter von Hilfsorganisationen einzusetzen, die den Binnenvertriebenen helfen.

61. ... sicherzustellen, dass alle Seelsorger und Freiwillige, die den Binnenvertriebenen Hilfe leisten, angemessen ausgebildet, vorbereitet und unterstützt werden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Sicherheit und den Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen gelegt werden. Bei allen katholischen Hilfsorganisationen sind Vorbereitungskurse vor Beginn des Hilfseinsatzes erforderlich.

Die Situation der Menschen, die zur Migration gezwungen sind, verlangt von Priestern, Diakonen, Ordensleuten und Laien vordringlich, sich in angemessener Weise auf dieses besondere Apostolat vorzubereiten.<ref> WCR, 97.</ref>

Ungelöste ethnische Konflikte

62. Ethnische oder Stammeskonflikte können zu Binnenvertreibung führen, und die Kirche hat sich nicht immer proaktiv für deren Lösung eingesetzt, da sie Ungerechtigkeiten nicht anprangerte und Versöhnung und Frieden nicht immer gefördert hat.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

63. ... sich für Versöhnung, gegenseitige Akzeptanz und Respekt zwischen ethnischen Gruppen oder Stammesverbänden einzusetzen sowie die Heilung der Erinnerung, das Wiedererlernen von Kommunikation und einen gewaltfreien Lebensstil zu fördern.

Im Licht des Glaubens strebt die Solidarität danach, sich selbst zu übersteigen, um die spezifisch christlichen Dimensionen des völligen Ungeschuldetseins, der Vergebung und der Versöhnung anzunehmen.<ref> PAPST JOHANNES PAUL II., Enzyklika Sollicitudo rei socialis. Zwanzig Jahre nach der Enzyklika Populorum progressio (30. Dezember 1987), 40: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 82 (Bonn 1988), S. 49.</ref>

64. ... die Verantwortlichen der Kirche zu einfachen, aber wirksamen öffentlichen Gesten für den Frieden zu ermutigen, wie z. B. die Einladung an alle Parteien, gemeinsam zu beten.

Der Weg besteht aus Gebet, Demut und Liebe. Wenn wir den Weg gemeinsam gehen, wenn wir gemeinsam etwas für die anderen und für unser gemeinsames Haus tun, werden wir im Herzen unserer Katholizität die antike Bedeutung entdecken, die dem Bischofssitz von Rom zugeschrieben wurde, der berufen ist, „in der ganzen Kirche den Vorsitz in der Liebe zu führen“.<ref> PAPST FRANZISKUS, Ansprache an die orientalischen katholischen Bischöfe in Europa (14. September 2019).</ref>

65. ... eine Friedenserziehung für Seelsorger und christliche Gemeinschaften anzubieten, in der sie darüber informiert werden, dass die Kirche fair bleiben und Brücken in innenpolitischen Konfliktsituationen bauen muss.

Friedenserziehung ist eine Notwendigkeit in unserer heutigen Lebenswelt, welche durch den Verlust von Menschenleben, die Zerstörung von Wohnstätten, Eigentum und Infrastruktur, die Zuwanderungs‐ und Flüchtlingskrise, die Auswirkungen auf die Umwelt, die Traumatisierung ganzer Generationen und die Nutzung begrenzter Ressourcen zum Aufbau von Waffenarsenalen zulasten von Bildung und Erziehung und Entwicklung beeinträchtigt ist.<ref> PÄPSTLICHER RAT FÜR DEN INTERRELIGIÖSEN DIALOG/ÖKUMENISCHER RAT DER KIRCHEN, Friedenserziehung in einer multireligiösen Welt – Eine christliche Perspektive (Genf 2019), Präambel.</ref>

Fördern

Auf dem Weg zur wirtschaftlichen Integration

66. Obwohl sie in ihren Ländern bereits volle Staatsbürgerrechte genießen sollten, sind Binnenvertriebene oft von der vollen wirtschaftlichen und sozialen Teilhabe ausgeschlossen.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

67. ... die Schaffung geeigneter Instrumente und Anwendung von Methoden zu fördern, die es allen betroffenen Organisationen ermöglichen, die Bedürfnisse von Binnenvertriebenen gerecht zu beurteilen.

Indem sie dem göttlichen Gebot gehorcht und den geistlichen und seelsorgerischen Bedürfnissen der Menschen nachkommt, fördert die Kirche nicht nur ihre menschliche Würde, sondern sie verbreitet auch die gute Botschaft der Liebe und des Friedens in Situationen erzwungener Migration.<ref> WCR, Präsentation.</ref>

68. ... durch finanzierte Programme und Freiwilligenarbeit die Teilnahme von Binnenvertriebenen am wirtschaftlichen und sozialen Leben über die anfängliche Notlage hinaus zu fördern, indem sie beispielsweise Binnenvertriebenen Zugang zu Arbeitsmärkten und Existenzgrundlagen verschafft.

Den Maßnahmen der Betreuung oder der „ersten Aufnahme“ [...] kommt [...] große Bedeutung zu [...]. Wichtig sind aber ferner die Maßnahmen der „Aufnahme im eigentlichen Sinn“, die die allmähliche Integration und Unabhängigkeit [...] zum Ziel haben.<ref> EMCC, 43: a. a. O., S. 38–39.</ref>

69. ... sich dafür einzusetzen, dass Staaten den Binnenvertriebenen, die unter der örtlichen Bevölkerung leben, Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung gewähren, wobei sichergestellt werden muss, dass diese Dienstleistungen sowohl den Binnenvertriebenen als auch der lokalen Bevölkerung zugutekommen.

Bezüglich der Menschenrechte, die Wir ins Auge fassen wollen, stellen Wir gleich zu Beginn fest, dass der Mensch das Recht auf Leben hat, auf die Unversehrtheit des Leibes sowie auf die geeigneten Mittel zu angemessener Lebensführung. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Wohnung, Erholung, ärztliche Behandlung und die notwendigen Dienste, um die sich der Staat gegenüber den Einzelnen kümmern muss.<ref> PAPST JOHANNES XXIII., Enzyklika Pacem in terris über den Frieden unter allen Völkern in Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit (11. April 1963), 6.</ref>

70. ... die Seelsorger der Kirche aufzufordern, Binnenvertriebene, die in Behelfsunterkünften leben, ausfindig zu machen und auf sie zuzugehen, um ihnen Hilfe und Schutz anzubieten und sie dabei zu unterstützen, in alternative, geeignete Unterkünfte umzuziehen, wo dies möglich ist.

Wir stehen vor Menschen, die versucht haben, einem unerträglichen Schicksal zu entkommen, nur um sich in behelfsmäßigen Unterkünften und noch immer in Not wiederzufinden. Auch sie sind Menschen, unsere eigenen Brüder und Schwestern, deren Kinder einen Anspruch auf dieselben berechtigten Erwartungen auf Glück haben wie die anderen Kinder.<ref> WCR, 119.</ref>

71. ... sich dafür einzusetzen, dass Binnenvertriebene bei Strategien beteiligt und berücksichtigt werden, die mögliche nachhaltige und dauerhafte Lösungen aufzeigen, um das Auftreten und die Auswirkungen von Vertreibung zu verringern und sicherzustellen, dass Binnenvertriebene am lokalen Wirtschaftsleben teilnehmen und zum Wirtschaftswachstum beitragen.

72. ... sich dafür einzusetzen, dass Binnenvertriebene Zugang zu sozialen Unterstützungsprogrammen und Leistungen erhalten, die in den verschiedenen Regionen desselben Nationalstaates ihre Gültigkeit behalten, sodass Binnenvertriebene weiterhin Unterstützung vom Staat im Einklang mit ihren Rechten als Bürger erhalten.

Notwendigkeit einer persönlichen Identifizierung (ID)

73. In Entwicklungsländern werden Kinder von Binnenvertriebenen bei der Geburt nicht immer registriert und verfügen unter Umständen später nicht über eine Form der persönlichen Identifizierung, die zur Ausübung ihrer Rechte als Staatsbürger und zur Vermeidung von Staatenlosigkeit erforderlich ist.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

74. ... Mechanismen einzurichten, die es ihr ermöglichen, christlichen Binnenvertriebenen, die keine Ausweispapiere haben, Dokumente wie Taufoder Schulbescheinigungen auszustellen.


75. ... sich dafür einzusetzen, dass die Regierungen für eine vollständige und ordnungsgemäße Dokumentation aller Geburten in ihrem Staatsgebiet sorgen, damit niemand staatenlos gemacht oder seiner Bürgerrechte beraubt wird. Kirchennahe humanitäre und soziale Hilfsorganisationen könnten Binnenvertriebenen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und der Durchführung der Verfahren zur Erlangung von Geburtsurkunden und anderen Ausweispapieren helfen.

Im Umgang mit minderjährigen Migranten sollten die Staaten die Verpflichtungen erfüllen, die sich aus dem internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes ergeben. Dazu werden etwa folgende Handlungen empfohlen: [...].
c. Einführung politischer Maßnahmen, durch die die Registrierung jeder Geburt verpflichtend wird, sodass jedes neugeborene Kind eine Geburtsurkunde erhält.<ref> 20AP, 8.</ref>

Solide und transparente Verwaltung

76. Mittel, die für die Unterstützung von Binnenvertriebenen bereitgestellt werden, werden manchmal durch Korruption oder Misswirtschaft zweckentfremdet oder anderweitig verwendet, sodass sie die vorgesehenen Empfänger nicht erreichen.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

77. ... jeden Fall von Korruption durch humanitäre Helfer, Hilfsorganisationen, Regierungen und Ortskirchen anzuprangern, die Gelder aus Binnenvertriebenenprogrammen abzweigen, und bei der Verwaltung von Hilfsgeldern auf klare internationale Buchhaltungssysteme zu bestehen.

Die Samen des Reiches Gottes wurden in diesen Ländern eingepflanzt. Wir sind verpflichtet, sie anzuerkennen, für sie zu sorgen und sie zu schützen, damit nichts von dem Guten, das Gott gepflanzt hat, aufgrund unechter Interessen vertrocknet, die überall Korruption säen und unter Ausbeutung der Ärmsten wachsen.<ref> PAPST FRANZISKUS, Ansprache an die Bischöfe Zentralamerikas in Panama (24. Januar 2019).</ref>

Finanzielle Unterstützung für lokale Kirchen

78. Aufgrund von eingeschränkten finanziellen Mitteln ist die Kirche vor Ort häufig nicht in der Lage, genügend Mittel für die Unterstützung und die Seelsorge der Binnenvertriebenen bereitzustellen.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

79. ... die Fähigkeit der Ortskirchen zur Mittelbeschaffung zu verbessern, um so Zugang zu den finanziellen Mitteln zu erhalten, die sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für die Unterstützung von Binnenvertriebenen einsetzen, zur Verfügung gestellt werden.

80. ... eine größere Solidarität unter den Ortskirchen zu fördern, damit die finanziellen Mittel der einzelnen Kirchen mit denjenigen geteilt werden, die die größere Last der Unterstützung von Binnenvertriebenen zu tragen haben, und die katholischen Geldgeber aufzufordern, den Bedürfnissen der Kirchen, die sich um die Unterstützung von Binnenvertriebenen bemühen, Vorrang einzuräumen.

Sicher wäre es angebracht, dass die katholischen Einrichtungen, Einzelpersonen oder Gruppen, die finanzielle Mittel bereitstellen, jenen Vorschlägen Vorrang einräumen, die von den katholischen Institutionen vorgelegt werden, die darüber zu entscheiden haben, welche Einrichtungen zu unterstützen sind.<ref> WCR,104.</ref>

81. ... Religionsgemeinschaften zu ermutigen, Missionare zu entsenden, die in der Diözesanarbeit für Binnenvertriebene mitarbeiten, sodass die Ortskirchen die Personalkosten senken und ihre sonst ungenutzten Grundstücke und Einrichtungen zur Verfügung stellen.

Das Angebot der Solidarität an sie von jemandem, der freiwillig die Wahl getroffen hat, in Armut, Keuschheit und Gehorsam zu leben, ist dann nicht nur Hilfe in der schwierigen Situation, es ist auch ein Zeugnis für Werte, die in solch traurigen Situationen die Hoffnung aufleuchten lassen können.<ref> EMCC, 83: a. a. O., S. 61.</ref>

Notwendigkeit für spirituelles Wachstum

82. Programme für Binnenvertriebene konzentrieren sich oft auf materielle Bedürfnisse und vernachlässigen die Bedeutung der religiösen und spirituellen Dimension für die Resilienz und Handlungsfähigkeit von Binnenvertriebenen. Diese Dimension ist wesentlich für die ganzheitliche menschliche Entwicklung, die das oberste Ziel jedes Programms für Binnenvertriebene sein sollte.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

83. ... die katholischen und andere Universitäten zu ermutigen, die interdisziplinäre Forschung über Binnenvertreibung zu fördern und die Belange der Binnenvertriebenen in ihre Lehrpläne aufzunehmen, wobei der religiösen und spirituellen Dimension besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist.

Was den ersten Bereich betrifft, so haben die katholischen Universitäten immer versucht, die wissenschaftliche Forschung mit der theologischen in Einklang zu bringen und Vernunft und Glauben miteinander in einen Dialog zu bringen. [...] Ebenso wichtig ist es, über die prinzipiell negativen, bisweilen auch diskriminierenden und fremdenfeindlichen Reaktionen nachzudenken, die die Aufnahme der Migranten in Ländern alter christlicher Tradition hervorruft, um Wege der Bewusstseinsbildung vorzuschlagen.<ref> PAPST FRANZISKUS, Ansprache an die Mitglieder der Internationalen Föderation Katholischer Universitäten (4. November 2017).</ref>

84. … die Ortsbischöfe zu ermutigen, spezifische pastorale Strukturen und Programme für die materiellen und geistlichen Bedürfnisse der Binnenvertriebenen zu schaffen und angemessene finanzielle und personelle Mittel für ihre Arbeit bereitzustellen.

Die Umgebung, in der Seelsorge stattfindet, ist zuallererst und vor allem die Gemeinde, die so auf eine neue und frische Weise ihrer alten Berufung „ein Haus zu sein, in dem die Gäste sich wohl fühlen“ nachkommt. Wenn erforderlich, können Personalgemeinden oder „missiones cum cura animarum“ eingerichtet werden [...] um den pastoralen Bedürfnissen von gewaltsam Vertriebenen eher gerecht zu werden.<ref> WCR, 91.</ref>

85. ... die katholischen Schulen in den betroffenen Gebieten bei der Vergabe von Stipendien und der Anmeldung von Binnenvertriebenen, auch wenn sie einer anderen Religion angehören, zu unterstützen, um ihr Recht auf Bildung zu fördern, ohne dass die religiöse Grundlage der katholischen Schulen eingeschränkt wird.

Weiter dürfen die katholischen Schulen ihre besonderen Eigenheiten und ihr christlich orientiertes Erziehungskonzept nicht verleugnen, wenn Kinder von Migranten anderer Religionen als Schüler aufgenommen werden.<ref>EMCC, 62: a. a. O., S. 49.</ref>

Beteiligung von Binnenvertriebenen

86. Nur selten werden Binnenvertriebene in die Entwicklung und Durchführung von Programmen bezüglich ihrer Bedürfnisse einbezogen.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

87. ... sich mit den Gemeinschaften der Vertriebenen zu beraten, bevor sie sich für ihre Einstufung als Binnenvertriebene einsetzt, da sie möglicherweise nicht als solche behandelt werden möchten.

88. … die Binnenvertriebenen in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen, die ihr wirtschaftliches und soziales Wohlergehen betreffen, und Institutionen und NGOs zu ermutigen, die Eingliederung zu fördern.

Die Lagerbewohner sollten ferner vor jeglicher Form moralischer und physischer Gewalt geschützt werden und die Möglichkeit haben, an Entscheidungen mitzuwirken, die ihr tägliches Leben berühren.<ref>PÄPSTLICHER RAT „COR UNUM“ UND PÄPSTLICHER RAT DER SEELSORGE FÜR DIE MIGRANTEN UND MENSCHEN UNTERWEGS, Flüchtlinge – eine Herausforderung zur Solidarität, 15: a. a. O., S. 14.</ref>

Integrieren

Förderung dauerhafter Lösungen

89. Im Umgang mit Binnenvertreibung fehlt es Regierungen und anderen Institutionen oft an einer weitsichtigen Vision, die dauerhafte Lösungen bietet, und sie sind selten an einer langfristigen Planung zur Unterstützung von Binnenvertriebenen beteiligt.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

90. ... sich dafür einzusetzen, dass alle beteiligten Organisationen auf dauerhafte Lösungen für die Binnenvertreibung hinarbeiten und dafür sorgen, dass die Notunterkünfte für Binnenvertriebene nicht zu einer dauerhaften Unterbringungsmöglichkeit werden. Lager sind eine vorübergehende Lösung und kein Ersatz für eine angemessene Unterkunft.

Lager müssen das bleiben, was sie ursprünglich sein sollten: eine nur vorübergehende Notlösung.<ref> PÄPSTLICHER RAT „COR UNUM“ UND PÄPSTLICHER RAT DER SEELSORGE FÜR DIE MIGRANTEN UND MENSCHEN UNTERWEGS, Flüchtlinge – eine Herausforderung zur Solidarität, 15: a. a. O., S. 14.</ref>

91. ... unter Beteiligung von Regierungen, Binnenvertriebenen, humanitären und Entwicklungspartnern, Geldgebern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und dem Privatsektor die Einrichtung ständiger Ausschüsse zu fördern, um dauerhafte Lösungen für die verschiedenen Situationen der Binnenvertreibung zu finden. Langfristige Programme müssen von allen Beteiligten gemeinsam entwickelt werden.

92. ... sich dafür einzusetzen, dass Regierungen und andere Geldgeber Mittel in die Schaffung von Wohnraum und den Wiederaufbau der Infrastruktur an den Herkunftsorten der Binnenvertriebenen investieren, um deren sichere und freiwillige Rückkehr zu ermöglichen.

Dies setzt die Mitarbeit der Völkergemeinschaft und die Zusage einer ausreichenden und langfristigen Bereitstellung von Mitteln für die Zustände nach dem Konflikt voraus, um es dadurch Flüchtlingen und Binnenvertriebenen zu ermöglichen, in Würde heimzukehren und ein ganz normales Leben gemeinsam mit der gesamten Bevölkerung zu beginnen.<ref> WCR, 80.</ref>

93. ... sich dafür einzusetzen, dass die Regierungen die lokale Integration von Binnenvertriebenen fördern, indem sie sie in langfristige nationale und lokale Entwicklungspläne und in ihr jeweiliges soziales Netz einbeziehen.

Aufnahmeländer sollten sich nicht einfach nur auf Maßnahmen zur Krisenreaktion und Sicherung der Grundversorgung beschränken. Stattdessen sollten sie Strukturen schaffen, die denjenigen, die längere Zeit im Land bleiben, die Möglichkeit geben, sich als Menschen zu entwickeln und einen Beitrag zur Entwicklung des Aufnahmelandes zu leisten.<ref> 20AP, III.</ref>

94. ... sich mit anderen Akteuren an der Vorausplanung für den Fall großflächiger Vertreibungen zu beteiligen, insbesondere in Ländern, in denen die Wahrscheinlichkeit dafür sehr konkret zu sein scheint. Solche Pläne, die auf den Erfahrungen aus der Vergangenheit basieren, sollten die Zuweisung von Mitteln für den Aufbau von Infrastrukturen und die Entwicklung angemessener Kapazitäten und Programme beinhalten.

Integration der Binnenvertriebenen in die aufnehmenden Gemeinschaften

95. Binnenvertriebenen fällt es häufig schwer, sich in die aufnehmenden Gemeinschaften einzugliedern. Die Integration wird durch verschiedene Faktoren erschwert, wie z. B. aufgrund fehlender Programme zur Unterstützung der aufnehmenden Gemeinschaften, der Ausgrenzung der Binnenvertriebenen durch Unterbringung in Lagern oder Armenvierteln und eines nur geringen Engagements beider Gruppen für Integrationsprozesse.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

96. ... die Gemeinschaften der Binnenvertriebenen sowie die aufnehmenden Gemeinschaften zu beraten und zu unterstützen, um eine echte Integration durch gegenseitige Interaktion und durch die Vermeidung einer Ghettoisierung von Binnenvertriebenengemeinschaften zu fördern.

[Eine der] hauptsächlichen Aufgaben des Mitarbeiters in der Pastoral der Migrationen [ist ...] die Führung auf dem Weg der rechten Integration, die das kulturelle Getto vermeidet [...].<ref> EMCC, 78: a. a. O., S. 58.</ref>

97. ... die Binnenvertriebenen in angemessenem Verhalten zu unterweisen, ihnen Respekt für örtliche Regeln und bürgerliche Gesetze nahezubringen und ihnen Offenheit gegenüber der aufnehmenden Gemeinschaft zu vermitteln.

Die pastoralen Mitarbeiter, die eine besondere Kompetenz in der Vermittlung der Kultur haben [...], sollen helfen, die legitime Forderung nach Ordnung, Legalität und sozialer Sicherheit mit der christlichen Berufung zur Aufnahme und zur Liebe im Konkreten zu verbinden.<ref> EMCC, 42: a. a. O., S. 38.</ref>

98. ... Programme auszuarbeiten, die speziell darauf abzielen, dass sowohl die Aufnahmegemeinschaften als auch die Binnenvertriebenen die Fähigkeit entwickeln, die Bereicherung durch die jeweils anderen anzuerkennen und zu schätzen, sowie eine positive und qualitativ hochwertige Interaktion zwischen den beiden Gruppen zu fördern.

Die Aufnahme von Migranten und Flüchtlingen bietet die Gelegenheit für ein neues Verständnis und einen weiteren Horizont – sowohl auf Seite der Aufgenommenen, denen die Verantwortung zukommt, die Werte, Traditionen und Gesetze des Aufnahmelandes zu respektieren, als auch auf Seite der Aufnahmegesellschaft, die aufgerufen ist, den positiven Beitrag, den jeder Einwanderer für die ganze Gemeinschaft leisten kann, anzuerkennen.<ref>20AP, IV.</ref>

Seelsorge für katholische Binnenvertriebene

99. Angesichts der unterschiedlichen Ethnien, Kulturen, Sprachen und Riten von Binnenvertriebenen und ihrer besonderen Verletzlichkeit haben die Ortskirchen oft Mühe, Mechanismen zu entwickeln, um katholische Binnenvertriebene wirksam in die örtlichen Gemeinden einzubeziehen.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

100. ... den katholischen Binnenvertriebenen, insbesondere in der ersten Phase ihrer Neuansiedlung, eine geistliche Betreuung zukommen zu lassen, die ihre Traditionen, Bräuche und Riten respektiert. Darüber hinaus könnte die Einbeziehung der Binnenvertriebenen in die Seelsorge für ihre Gemeinschaft sehr nützlich sein.

Bei der Präsenz besonders zahlreicher und homogener Gruppen von Immigranten sollen diese also ermutigt werden, ihre eigene besondere katholische Tradition aufrechtzuerhalten. Insbesondere muss versucht werden, für die religiöse Betreuung in organisierter Form seitens Priester der Sprache, der Kultur und des Ritus der Immigranten zu sorgen [...].<ref> EMCC, 50: a. a. O., S. 42. </ref>

101. ... die Ortskirchen bei der Entwicklung von Programmen zu unterstützen, die darauf abzielen, katholische Binnenvertriebene in die Ortsgemeinden einzubeziehen, indem sie eine theologische Unterweisung sowie personelle und finanzielle Mittel, pastorale Orientierungen und Materialien erhalten.

Gleichermaßen wichtig ist es, im Blick auf das gegenseitige Kennenlernen tätig zu sein, indem man all jene Gelegenheiten wahrnimmt, die die ordentliche Seelsorge bietet, um auch die Immigranten ins Leben der Pfarreien miteinzubeziehen.<ref> Ebd.</ref>

102. ... die Bischofskonferenzen zu ermutigen, die Koordination der Seelsorge von Binnenvertriebenen einer bischöflichen Kommission anzuvertrauen, die von einem von den Bischöfen gewählten Delegierten geleitet wird.

Für eine bessere Koordination aller pastoralen Aktivitäten zugunsten der Immigranten sollen dann die Bischofskonferenzen diese Aufgabe einer eigens dafür bestimmten Kommission anvertrauen und einen nationalen Direktor ernennen, der die entsprechenden diözesanen Kommissionen betreuen soll.<ref> EMCC, 70: a. a. O., S. 54.</ref>

Rückkehr und Wiedereingliederung

103. Nicht immer ist es Binnenvertriebenen möglich, in ihre Herkunftsregion zurückzukehren, und selbst wenn, so werden sie eventuell mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert, wie z. B. Verfolgungen aus ethnischen Gründen, dem fehlenden Zugang zu alternativen und nachhaltigen Lebensgrundlagen und fehlenden Maßnahmen zur Förderung ihrer Wiedereingliederung. Wenn die Rückkehr nicht freiwillig erfolgt, gestaltet sich der Reintegrationsprozess schwieriger.

Um auf diese Herausforderung zu reagieren, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

104. ... sich dafür einzusetzen, dass alle Beteiligten Maßnahmen und Mechanismen entwickeln, um zu beurteilen, ob für die Rückkehr von Binnenvertriebenen geeignete Bedingungen existieren. Eine solche Bewertung sollte sehr sorgfältig erfolgen, bevor Vertriebenen die Möglichkeit einer Rückkehr angeboten wird.

105. ... die volle Beteiligung der Binnenvertriebenen an der Planung und Abwicklung ihrer Rückkehr zu unterstützen und dafür einzutreten, dass sie bei der staatlichen Planung ein Mitspracherecht haben. Die Rückkehr muss immer sicher und freiwillig erfolgen, niemals gegen den Willen der Binnenvertriebenen.


Die Entscheidung, ins Herkunftsland zurückzukehren, muss nicht nur freiwillig erfolgen, sondern sie muss auch die Nachhaltigkeit einer solchen Rückkehr ins Heimatland berücksichtigen.<ref> WCR, 43, Fußnote 39.</ref>

Relevanz der Zusammenarbeit

Zusammenarbeit und Koordination bei katholischen Akteuren

106. Kirchliche Akteure sollten zusammenarbeiten und hinsichtlich der Binnenvertreibung die gleichen Ziele verfolgen. Ein fehlendes gemeinsames Vorgehen in der Interessenvertretung und Programmplanung könnte sich negativ auf die Wirksamkeit von Programmen auswirken. Bei einer besseren Zusammenarbeit hätten die Ortskirchen leichter Zugang zu mehr Information, Geld und anderen Mitteln.

Um die Zusammenarbeit ihrer pastoralen Akteure zu fördern, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

107. ... eine bessere Koordinierung der Bemühungen aller katholischen Akteure auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene zu fördern, indem sie Konkurrenz vermeidet und die Hauptverantwortung der Ortsbischöfe anerkennt, um die Wirksamkeit ihrer Dienste für Binnenvertriebene im Lichte der katholischen Soziallehre zu verbessern.

Zu diesem Zweck müssen katholische karitative Organisationen jederzeit in enger Zusammenarbeit mit den Strukturen der örtlichen Diözesen/Eparchien unter der Leitung des Diözesan/Eparchie-Bischofs tätig sein.<ref>WCR, 102.</ref>

108. ... die Einrichtung lokaler, nationaler und internationaler katholischer Netzwerke mit dem Ziel zu fördern, bewährte Praktiken, Informationen und Ressourcen auszutauschen, die Zusammenarbeit zu stärken und ihr Engagement zugunsten von Binnenvertriebenen zu koordinieren.

Obwohl die katholische Kirche bereits einige wichtige Schritte in Richtung einer effektiven Koordinierung ihrer eigenen Institutionen unternommen hat, besteht Verbesserungsbedarf.<ref> DIKASTERIUM FÜR DEN DIENST ZUGUNSTEN DER GANZHEITLICHEN ENTWICKLUNG DES MENSCHEN – ABTEILUNG MIGRANTEN UND FLÜCHTLINGE: Pastorale Orientierungen zum Menschenhandel, 40: a. a. O., S. 42.</ref>

109. ... allen pastoralen Mitarbeitern eine besondere Ausbildung anzubieten sowie den Informationsaustausch und die gegenseitige Unterstützung zwischen den Herkunftskirchen und denen, die Binnenvertriebene aufnehmen, zu fördern.

Dieser Pastoraldienst erfordert gewiss eine angemessene Ausbildung all derer, die die Absicht haben oder gesandt werden, ihn auszuüben. Es ist daher notwendig, dass von Beginn an in den Seminaren „die geistliche, theologische, juristische und seelsorgerische Ausbildung ausgerichtet wird auf die Probleme, die von der Seelsorge für Menschen unterwegs aufgeworfen werden“.<ref> WCR, 101.</ref>

Ökumenische und interreligiöse Zusammenarbeit

110. Besonders dort, wo die Kirche in der Minderheit ist, könnte eine verstärkte ökumenische und interreligiöse Zusammenarbeit den katholischen Seelsorgern helfen, benachteiligte Gemeinschaften von Binnenvertriebenen zu erreichen und ihren Dienst in vollem Umfang auszuüben.

Um die ökumenische und interreligiöse Zusammenarbeit zu stärken, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

111. ... katholische Akteure zu ermutigen, bei der Umsetzung von Programmen für Binnenvertriebene mit anderen religiösen Organisationen zusammenzuarbeiten, wobei darauf zu achten ist, dass die Aufgaben und Ziele der Partnerorganisationen mit der Berufung und Lehre der katholischen Kirche vereinbar sind.

In dieser Verbundenheit im Auftrag, über den vor allem Christus selbst entscheidet, müssen alle Christen entdecken, was sie bereits vereint, noch bevor sich ihre volle Gemeinschaft verwirklicht. Das ist die apostolische und missionarische [...] Einheit. Dank dieser Einheit können wir uns zusammen dem großartigen Erbe des menschlichen Geistes nähern, das sich in allen Religionen kundgetan hat [...].<ref> PAPST JOHANNES PAUL II., Enzyklika Redemptor hominis zum Beginn seines päpstlichen Amtes (4. März 1979), 12: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 6 (Bonn 1979), S. 22.</ref>

112. ... die aktive Zusammenarbeit zwischen kirchlichen Organisationen bei der Nutzung aller Kommunikationsmittel zu fördern, mit dem Ziel, Binnenvertriebenen und Menschen, die sich in Konfliktgebieten befinden, fundierte und zuverlässige Informationen zur Verfügung zu stellen.

Auf dem Weg zu einer stärkeren Einheit der Menschheitsfamilie wird sich die Kooperation in der Flüchtlingsarbeit unter den christlichen Kirchen sowie zwischen diesen und den verschiedenen nicht christlichen Religionen als fruchtbar erweisen.<ref>PÄPSTLICHER RAT „COR UNUM“ UND PÄPSTLICHER RAT DER SEELSORGE FÜR DIE MIGRANTEN UND MENSCHEN UNTERWEGS, Flüchtlinge – eine Herausforderung zur Solidarität, 34: a. a. O., S. 24.</ref>

113. ... die Zusammenarbeit zwischen kirchlichen Organisationen zu fördern, und zwar beim Informationsaustausch und ihrem Engagement für die Übernahme nationaler politischer Maßnahmen, Gesetze und Programme, die darauf abzielen, Binnenvertriebene aufzunehmen, zu schützen, zu fördern und zu integrieren.

Gemeinsames Handeln und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften sowie gemeinsame Bemühungen mit denen, die sich zu anderen Religionen bekennen, könnten die Vorbereitung eines immer dringender werdenden Aufrufs zugunsten der Flüchtlinge und Vertriebenen nach sich ziehen.<ref> WCR, 110.</ref>

114. ... die Ortskirchen zu ermutigen, ihre Seelsorger und Gläubigen für den ökumenischen und interreligiösen Dialog anzuleiten, damit sie alle Möglichkeiten eines solchen Dialogs nutzen können, die die Anwesenheit von Binnenvertriebenen anderer Glaubensrichtungen bietet.

Die heutigen Gesellschaften [...] erfordern von den Katholiken eine überzeugte Bereitschaft zum echten interreligiösen Dialog. Zu diesem Zweck muss in den Teilkirchen für die Gläubigen und die in der Pastoral Tätigen eine solide Bildung und Information über die anderen Religionen sichergestellt werden [...]. Die Ortskirchen sollen dafür sorgen, solche Bildungsprogramme in die Lehrpläne der Seminarien und Schulen einzufügen und in den Pfarreien durchzuführen.<ref> EMCC, 69: a. a. O., S. 52–53.</ref>

Zusammenarbeit mit anderen Akteuren

115. Die Zusammenarbeit mit Regierungsbehörden, internationalen Organisationen, Gruppen der Zivilgesellschaft, der Industrie und der Medien ermöglicht es, die Dienste für die Binnenvertriebenen zu verbessern und somit zu einer Verbesserung ihrer Lebensumstände beizutragen.

Um die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren zu stärken, ist die katholische Kirche aufgefordert: ...

116. ... Regierungen und internationale Organisationen dabei zu unterstützen, die wichtigsten lokalen Interessenvertreter und Verantwortlichen in den Gemeinschaften im Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung von Programmen für Binnenvertriebene zu ermitteln.

Um effektiv zu sein, müssen Kooperation und Koordination auch die Zivilgesellschaft, religiöse Organisationen und Religionsführer sowie den Wirtschaftssektor und die Medien einbeziehen.<ref> DIKASTERIUM FÜR DEN DIENST ZUGUNSTEN DER GANZHEITLICHEN ENT-

WICKLUNG DES MENSCHEN – ABTEILUNG MIGRANTEN UND FLÜCHTLINGE: Pastorale Orientierungen zum Menschenhandel, 39: a. a. O., S. 42.</ref>

117. ... bei Bedarf eine institutionelle Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Institutionen aufzubauen, um effektive Lösungen für humanitäre Notsituationen, die massive Vertreibungen von Menschen nach sich ziehen, zu entwickeln und umzusetzen.

118. ... staatliche Einrichtungen und internationale Organisationen zu bewegen, ihre Daten und Informationen über Binnenvertriebene mit den anderen Akteuren zu teilen. Der gegenseitige Wissensund Informationsaustausch ist wesentlich, um wirksame Lösungen zu finden.

Es ist wichtig, dass immer wirksamere und durchgreifendere Arten der Zusammenarbeit geschaffen werden, die sich nicht nur auf den Austausch von Informationen stützen, sondern auch auf die Intensivierung von Netzen, die imstande sind, unverzügliches und engmaschiges Einschreiten sicherzustellen.<ref> PAPST FRANZISKUS, Botschaft zum 103. Welttag des Migranten und Flüchtlings (Vatikanstadt, 17. Januar 2016).</ref>

119. ... die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zur Förderung multilateraler Gespräche zu unterstützen, die darauf abzielen, die Anerkennung und den Schutz von Binnenvertriebenen zu verbessern, wobei stets die Grundsätze der Soziallehre der Kirche zu wahren sind.

Es ist daher unerlässlich, dass die Staaten die Unterstützung eines multilateralen Systems haben, das heute gestärkt und reformiert werden muss, um das zu begleiten, was die Kirche als „die Zeichen der Zeit“ definieren würde, und um den Herausforderungen unserer Zeit wirksam und angemessen zu begegnen.<ref>Stellungnahme des Kardinalstaatssekretärs Pietro Parolin beim 2. Kolloquium zwischen Heiligem Stuhl und Mexiko zum Thema Migration (Vatikanstadt, 14. Juni 2018).</ref>

Schluss

120. In seiner Botschaft zum 105. Welttag des Migranten und Flüchtlings sagte Papst Franziskus:

[…] die Antwort auf die Herausforderung der gegenwärtigen Migration lässt sich in vier Verben zusammenfassen: aufnehmen, schützen, fördern und integrieren. Aber diese Verben gelten nicht nur bezüglich der Migranten und Flüchtlinge. Sie drücken die Sendung der Kirche zu den Menschen an den Rändern der Existenz aus, die aufgenommen, geschützt, gefördert und integriert werden müssen.<ref>PAPST FRANZISKUS, Botschaft zum 105. Welttag des Migranten und Flüchtlings (Vatikanstadt, 30. April 2019).</ref>

121. Mit diesen Worten erinnert uns der Heilige Vater daran, dass die Aufnahme, der Schutz, die Förderung und die Integration schutzbedürftiger Menschen unterwegs, einschließlich der Binnenvertriebenen, dazu beitragen und uns allen helfen, eine gerechtere, integrativere Gesellschaft aufzubauen, in der die ganzheitliche menschliche Entwicklung aller ihrer Mitglieder gefördert wird.

In diesem Augenblick der Menschheitsgeschichte, der stark von den Migrationen geprägt ist, ist die Frage der Identität keineswegs zweitrangig. Wer auswandert, ist nämlich dazu gezwungen, einige Eigenheiten zu verändern, die seine Person ausmachen, und zugleich, selbst ohne es zu wollen, zwingt er auch denjenigen, der ihn aufnimmt, zur Veränderung. Wie kann man diesen Wandel leben, dass er nicht zum Hindernis der echten Entwicklung wird, sondern Gelegenheit für ein wahrhaft menschliches, soziales und spirituelles Wachstum wird und dabei jene Werte respektiert und gefördert werden, die den Menschen immer mehr zum Menschen werden lassen in der rechten Beziehung zu Gott, zu den anderen und zur Schöpfung?<ref> PAPST FRANZISKUS, Botschaft zum 102. Welttag des Migranten und Flüchtlings (Vatikanstadt, 12. September 2015).</ref>

122. Angesichts der durch Binnenvertreibung entstandenen Herausforderungen ist die katholische Kirche aufgerufen, sowohl den Binnenvertriebenen als auch den sie aufnehmenden Gemeinschaften pastorale Hilfe zu leisten und sich für Versöhnung und nachhaltige Entwicklung in den Ländern einzusetzen.

Das Ziel dieses Einschreitens der Kirche ist es, den Flüchtlingen, den Binnenvertriebenen und den Opfern des Menschenhandels eine Möglichkeit zu bieten, zu ihrer Menschenwürde zu finden, indem sie produktiv arbeiten und ihre Rechte und Pflichten im Gastland wahrnehmen, dabei aber nie vergessen, auch ihr geistliches Leben zu fördern.<ref> WCR, Präsentation.</ref>

Zur Nutzung des Dokuments

Die Abteilung für Migranten und Flüchtlinge ist zuversichtlich, dass die Ortskirchen und katholische Organisationen die Pastoralen Orientierungen zu Binnenvertriebenen hilfreich finden werden, um sich des Themas der Binnenvertreibung anzunehmen und auf die konkreten Bedürfnisse ihrer Brüder und Schwestern einzugehen. Bei der Evaluierung von Programmen oder Entwicklung neuer Programme, bei der Durchführung von Sensibilisierungs- oder Unterstützungskampagnen können Sie gerne auf die Darlegungen aus den vorliegenden Pastoralen Orientierungen zu Binnenvertriebenen zurückgreifen, die für Ihr Gebiet besonders relevant sind, und weitere hinzufügen, insofern sie auf der Soziallehre der Kirche beruhen.

Konkret schlägt die Abteilung Folgendes vor:

Nutzung der Pastoralen Orientierungen zu Binnenvertriebenen für Informationsund Sensibilisierungskampagnen und als Leitlinien für die Bemühungen auf lokaler Ebene, Binnenvertriebene aufzunehmen, zu schützen, zu fördern und zu integrieren;

Weitergabe dieser Broschüre und der darin zitierten Dokumente an katholische NGOs und zivilgesellschaftliche Gruppen in Ihrem Land, insbesondere an diejenigen, die sich um Binnenvertriebene und andere gefährdete Menschen auf der Flucht kümmern; diese sollten eingeladen werden, sich an gemeinsamen Aktionen und Unterstützungskampagnen zu beteiligen;

Feststellung und Kontaktaufnahme zu den Regierungsbeamten Ihres Landes, die für Binnenvertriebene zuständig sind, und zwar auf Grundlage dieser Pastoralen Orientierungen zu Binnenvertriebenen.

Die Abteilung für Migranten und Flüchtlinge hat großes Interesse daran, die Erfahrungen von Binnenvertriebenen und den

Personen, die sie unterstützen, zusammenzutragen, um vor allem auf positive Erfahrungen, erfolgreiche Initiativen und gute Beispiele hinzuweisen. Die Abteilung für Migranten und Flüchtlinge freut sich auch über Kommentare seitens der Zivilgesellschaft zur Akzeptanz der Pastoralen Orientierungen zu Binnenvertriebenen auf pastoraler, ökumenischer und interreligiöser Ebene, und würde gerne erfahren, wie die einzelnen Regierungen darauf reagiert haben. Bitte senden Sie entsprechende Informationen an die folgende E-Mail-Adresse: info@migrantsrefugees.va.

Zugang zu den Dateien dieser Broschüre oder der zitierten Dokumente bzw. aktuelle Meldungen und Denkanstöße finden Sie auf der Internetseite der Abteilung für Migranten und Flüchtlinge: migrants-refugees.va.

Im Namen aller Binnenvertriebener und derer, die sie großherzig und selbstlos begleiten, möge Gott alle Bemühungen zur Versöhnung und alle Werke der Barmherzigkeit segnen, um „die Versprengten Israels zusammen[zu]bringen; die Zerstreuten Judas wird er von den vier Enden der Erde sammeln“ (Jes 11,12).

Anmerkungen

<references />