Ordo lectionum missae 1969
Ordo lectionum missae |
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Kongregation für den Gottesdienst
im Pontifikat von Papst
Paul VI.
Sie wurde vom "Rat zur Ausführung der Konstitution über die Liturgie" erarbeitet und von Papst Paul VI. durch die Apostolische Konstitution "Missale Romanum" vom 3. April 1969 approbiert und mit dem Dekret Ordinem lectionum scripturae sacrae in missa vom 25. Mai 1969 veröffentlicht
(Quelle: Kirchliche Dokumente nach dem Konzil, St. Benno Verlag Leipzig 1970, Heft 12, S. 12-61 von 510 Seiten, lateinisch-deutscher Text, Herausgegeben und übersetzt von den Liturgischen Instituten des internationalen deutschen Sprachgebietes; Kirchliche Druckerlaubnis Bautzen, den 12. Februar 1970, im Auftrag Ahne, Lizenzausgabe des Paulinus Verlages Trier; Die Rechtschreibung wurde der gegenwärtigen Form angeglichen).
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Inhaltsverzeichnis
- 1 KAPITEL I: AUFBAU DER LESEORDNUNG FÜR DIE MESSFEIER
- 1.1 I. Allgemeine Grundsätze
- 1.2 II. Der Aufbau der Leseordnung für die Sonn- und Festtage
- 1.3 III. Der Aufbau der Leseordnung für die Wochentage
- 1.4 IV. Die Leseordnung für die Feiertage der Heiligen
- 1.5 V. Die Leseordnung für die Messen bei der Feier der Sakramente und Sakramentalien, bei verschiedenen Anlässen und für die Votivmessen
- 1.6 VI. Wichtige Gesichtspunkte für die Auswahl und Einteilung der Lesungen
- 1.7 VII. Möglichkeiten zur Auswahl
- 1.8 VIII. Die Zwischengesänge
- 1.9 IX. Das Ziel der Leseordnung
- 2 KAPITEL II: BESCHREIBUNG DER LESEORDNUNG
- 3 KAPITEL III: DIE ANGABEN ZU JEDER PERIKOPE
- 4 KAPITEL IV: DIE VOLKSSPRACHLICHEN LEKTIONARE
- 5 Weiteres Inhaltsverzeichnis nichtaufgenommener Seiten aus diesem Buch
- 6 Anmerkungen
- 7 Weblinks
KAPITEL I: AUFBAU DER LESEORDNUNG FÜR DIE MESSFEIER
I. Allgemeine Grundsätze
1. Die Wertschätzung der Heiligen Schrift, die die Kirche veranlaßt, aus den heiligen Texten eine immer tiefere Erkenntnis der Wahrheit und reichere Nahrung für ihr Leben zu gewinnen, ist vom II. Vatikanischen Konzil wiederholt als Quelle der inneren Erneuerung des Gottesvolkes bezeichnet worden. Daher hat das Konzil angeordnet, dass bei der Erneuerung des Gottesdienstes "die Schriftlesung reicher, mannigfacher und passender ausgestaltet werde".<ref>CONC. VAT. II, Const. de sacra Liturgia, Sacrosanctum concilium, n. 35: AAS 56 (1964), p. 109.</ref> Bezüglich der Feier der Messe wurde bestimmt: "Auf dass den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet werde, soll die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan werden, so dass innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren die wichtigsten Teile der Heiligen Schrift dem Volk vorgetragen werden."<ref>Ibidem, n. 51, p. 114.</ref>
Das Konzil hatte gute Gründe für diese Erklärungen. Denn in der Schriftlesung, die im Wortgottesdienst verkündet und durch die Homilie ausgelegt wird, "spricht Gott zu seinem Volk, offenbart er das Erlösungs- und Heilsmysterium und nährt er das Leben im Geist. Christus selbst ist in seinem Wort inmitten der Gläubigen gegenwärtig".<ref>Institutio generalis Missalis Romani, n. 33.</ref> So kommt es, dass in der Messe die Kirche "nicht aufhört, vom Tisch des Wortes Gottes wie auch des Leibes Christi das Brot des Lebens zu empfangen und den Gläubigen zu reichen".<ref>CONC. VAT. II, Const. dogm. de divina Revelatione, Dei verbum, n. 21: AAS 58 (1966), p. 827.</ref>
2. Die Aufträge des Konzils werden nun durch die vorliegende Leseordnung verwirklicht, die vom "Rat zur Ausführung der Konstitution über die Liturgie" erarbeitet wurde. Sie enthält die Schriftlesungen für die Sonn- und Festtage, für alle Wochentage, für die Feiertage der Heiligen und für Messfeiern bei verschiedenen Anlässen.
Bei der Aufstellung der Leseordnung ließ man sich von folgender Absicht leiten. An den Sonn- und Festtagen, an denen das christliche Volk zur Mitfeier der Eucharistie gehalten ist, sollten die besonders bedeutsamen Texte der Bibel verkündet werden, damit die teilnehmenden Gläubigen so innerhalb eines entsprechenden Zeitraumes die wichtigsten Teile des göttlichen Offenbarungswortes hören. Gewissermaßen zur Ergänzung sollen andere biblische Texte für die Wochentage vorgesehen werden. Doch hängt keiner dieser beiden Teile der Leseordnung von dem anderen Teil ab, d. h. die Perikopenordnung für die Sonn- und Festtage ist unabhängig von der Perikopenordnung für die Wochentage und umgekehrt.
Einer eigenen Regelung unterliegt auch die Auswahl der Schriftlesungen für die Feiertage der Heiligen, für die Messen bei der Feier der Sakramente und Sakramentalien, für die Votivmessen und für die Messfeiern bei verschiedenen Anlässen.
II. Der Aufbau der Leseordnung für die Sonn- und Festtage
3. Die sonn- und festtägliche Leseordnung weist folgende Kennzeichen auf.
a) Jede Messfeier hat 3 Lesungen: die erste aus dem Alten Testament, die zweite aus den nichtevangelischen Schriften des Neuen Testamentes (d. h. je nach der Kirchenjahreszeit aus den Briefen oder aus der Geheimen Offenbarung), die dritte aus den Evangelien. Dadurch wird die Einheit der beiden Testamente und der Heilsgeschichte gut verdeutlicht, deren Mitte Christus und sein österliches Mysterium ist, dessen Gedächtnis begangen wird. Das soll eines der Hauptthemen auch der Katechese sein. Im übrigen entspricht diese Verteilung einer früheren Gewohnheit, die lange auch im Osten verbreitet war.
b) Die wechselnde und ausgiebigere Lesung der Schrift an den Sonn- und Festtagen wird zudem durch eine für diese Tage eingeführte dreijährige Leseordnung erreicht; dieselben Texte kommen nunmehr nur in jedem vierten Jahr vor.
Die drei Jahresreihen haben die Buchstaben A, B und C erhalten. Die Lesejahre werden wie folgt bestimmt. Die Leseordnung C wird in den Jahren verwendet, deren Jahreszahl ohne Rest durch drei geteilt werden kann; dabei zählt man vom Beginn der christlichen Zeitrechnung an. Somit wären das Jahr 1 nach Christi Geburt Lesejahr A gewesen, das Jahr 2 Lesejahr B, das Jahr 3 Lesejahr C und die Jahre 6, 9, 12 ebenso Lesejahr C. Beispielsweise ist also das Jahr 1968 Lesejahr C, das folgende Jahr 1969 ist Lesejahr A, das Jahr 1970 ist Lesejahr B, das Jahr 1971 ist Lesejahr C und das Jahr 1972 ist wiederum Lesejahr A usw.
c) Für die Zusammenstellung der Lesungen an den Sonn- und Festtagen waren das Prinzip der "thematischen Abstimmung" und das Prinzip der "ausgewählten Bahnlesung" maßgebend. Je nach den verschiedenen Zeiten des Kirchenjahres und ihrem Charakter wurde das eine oder das andere Prinzip zugrunde gelegt.
Von selbst ergibt sich ein Zusammenhang zwischen alttestamentlichen und neutestamentlichen Schriftlesungen dort, wo er in der Schrift selbst anklingt, d. h. wo der Inhalt der neutestamentlichen Lesungen sich mehr oder weniger ausdrücklich auf den Inhalt der alttestamentlichen Lesungen bezieht. In der vorliegenden Leseordnung sind die Lesungen aus dem Alten Testament vor allem im Hinblick auf die Lesungen des Neuen Testaments, besonders das Tagesevangelium, ausgesucht.
Das Prinzip der "thematischen Abstimmung" zwischen den einzelnen Schriftlesungen der jeweiligen Messfeier wird benutzt für die Adventszeit, die österliche Bußzeit und die Osterzeit, also Kirchenjahreszeiten mit einem besonderen Charakter.
Hingegen fand das Prinzip der "ausgewählten Bahnlesung" Verwendung bei den Episteln und Evangelien der Sonntage der Jahresreihe, also für eine Kirchenjahreszeit, die keinen ausgeprägten eigenen Charakter hat; die Lesungen aus dem Alten Testament wurden dabei jedoch auf die Evangelien abgestimmt.
III. Der Aufbau der Leseordnung für die Wochentage
4. Bei der Aufstellung der Leseordnung für die Wochentage waren folgende Gesichtspunkte maßgebend.
a) Die Auswahl der Lesungen für die Österliche Bußzeit erfolgt nach besonderen Gesichtspunkten, um dem Tauf- und Bußcharakter dieser Zeit Rechnung zu tragen.
b) Für die Wochentage der anderen Zeiten gibt es nur eine einzige Reihe für das Evangelium, das deshalb jedes Jahr dasselbe ist. Für die erste Lesung der 34 Wochen der Jahresreihe werden zwei Serien geboten, die abwechselnd gebraucht werden: Jahr I in den ungeraden Jahren (z. B. 1969, 1971 usw.), Jahr II in den geraden Jahren (z. B. 1970, 1972 usw.).
c) Die Prinzipien der "thematischen Abstimmung" und der "ausgewählten Bahnlesung" finden Verwendung wie bei der Leseordnung für Sonn- und Festtage, je nach dem besonderen Charakter einer Kirchenjahreszeit.
IV. Die Leseordnung für die Feiertage der Heiligen
5. Für die Feiern der Heiligen werden zwei verschiedene Leseordnungen geboten.
a) Die erste Leseordnung ist im Eigenteil für die Hochfeste, Feste und Gedenktage der Heiligen enthalten, besonders wenn für einen dieser Tage Eigenlesungen angegeben werden. Doch findet sich öfter auch ein Verweis auf geeignet erscheinende Lesungen im Teil mit den allgemeinen Messen für die Heiligen.
b) Die zweite - und umfangreichere - Leseordnung ist im Teil mit den allgemeinen Messen für die Heiligen angegeben. Sie bietet geeignete Lesungen für die verschiedenen Gruppen der Heiligen (Blutzeugen, Hirten, Jungfrauen) und eine Anzahl allgemeiner Texte über die Heiligkeit; wenn die Lesungen aus dem Teil mit den allgemeinen Messen zu nehmen sind, kann man beliebig zwischen diesen Texten auswählen.
Was die Reihenfolge der Texte in diesem Teil betrifft, ist zu bemerken, dass sie entsprechend der Abfolge in der Messfeier geschlossen aufgeführt sind. Zuerst sind also alle Lesungen aus dem Alten Testament angegeben, dann alle nichtevangelischen Lesungen aus dem Neuen Testament, danach alle Texte der Zwischengesänge und dann alle Lesungen aus den Evangelien. Diese Reihenfolge ermöglicht dem Leiter der gottesdienstlichen Feier eine freie Auswahl nach den jeweiligen seelsorglichen Bedürfnissen (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist).
V. Die Leseordnung für die Messen bei der Feier der Sakramente und Sakramentalien, bei verschiedenen Anlässen und für die Votivmessen
6. Die gleiche Reihenfolge findet sich bei den Lesungen für die Messen bei der Feier der Sakramente und Sakramentalien, bei verschiedenen Anlässen und für die Votivmessen.
Wie bei den Lesungen für die Feiertage der Heiligen werden eine Anzahl Texte angegeben, zwischen denen unter Beachtung der verschiedenen - besonders der pastoralen - Gesichtspunkte im Hinblick auf die Teilnehmer ausgewählt werden kann.
VI. Wichtige Gesichtspunkte für die Auswahl und Einteilung der Lesungen
7. Außer diesen Prinzipien (für die Verteilung der Lesungen in den einzelnen Teilen des Lektionars) waren folgende weitere Grundsätze maßgebend.
a) Aus sachlichen Gründen und gemäß der liturgischen Tradition sind in der vorliegenden Leseordnung einige Bücher der Heiligen Schrift bestimmten liturgischen Zeiten vorbehalten. Beispielsweise wird entsprechend der abendländischen (ambrosianischen und spanischen) wie auch östlichen Überlieferung in der Osterzeit die Apostelgeschichte gelesen; darin zeigt sich ja deutlich der Ursprung des ganzen Lebens der Kirche aus dem Oster-Mysterium. Beibehalten ist ebenfalls die abendländische und östliche Überlieferung, während der letzten Wochen der Österlichen Bußzeit und während der Osterzeit das Evangelium nach Johannes zu lesen, das "geistliche" Evangelium, das das Mysterium Christi tiefer entfaltet.
Die Lesung aus Isaias - vor allem dem ersten Teil - ist überlieferungsgetreu für die Adventszeit vorgesehen; bestimmte Isaias-Texte und auch der erste Johannesbrief werden in der Weihnachtszeit gelesen.
b) Bezüglich der Länge der Lesungen ist eine mittlere Lösung eingehalten. Es ist ein Unterschied gemacht zwischen Erzählungen, die einer gewissen Textlänge bedürfen und in der Regel von den Gläubigen aufmerksam angehört werden, und solchen Texten, die wegen ihres anspruchsvollen Lehrgehaltes nicht zu lang sein dürfen.
Für einige reichlich lange Texte werden zwei Fassungen zur Wahl angeboten: eine kürzere und eine längere. Bei den Kürzungen ging man sehr vorsichtig zu Werke. In den Perikopenbüchern sollen die Verse, die ausgelassen werden können, durch abweichende Drucktypen gekennzeichnet werden.
c) Aus pastoralen Gründen enthalten die Lesungen für die Sonntage und für die Hochfeste keine wirklich schwierigen biblischen Texte, seien es einerseits objektive Schwierigkeiten aus literarischen, kritischen oder exegetischen Gründen oder anderseits gelegentlich auch Verständnisschwierigkeiten für die Gläubigen. Doch dürfen die geistlichen Reichtümer der Texte den Gläubigen nicht unter dem Vorwand angeblicher Schwierigkeiten vorenthalten werden, wenn diese Schwierigkeit auf Mängel in der für jeden guten Christen erforderten Unterweisung zurückgeht oder ihre Ursache in einer unzureichenden - für jeden guten Seelsorger unerläßlichen - biblischen Bildung hat. Nicht selten vermindert sich die Schwierigkeit einer einzelnen Lesung durch die Verbindung dieser Lesung mit einer anderen innerhalb der Messfeier.
d) Die Überlieferung vieler Liturgien - einschließlich der römischen - kennt den Brauch, in den Schriftlesungen einzelne Verse auszulassen. Man muss zugeben, dass solche Auslassungen nicht leichthin vorgenommen werden dürfen, soll der Sinn des Textes oder die Absicht und der Stil der Schrift nicht entstellt werden. Doch hat man sich aus seelsorglichen Gründen für die Beibehaltung dieses Brauches in der vorliegenden Leseordnung entschlossen, wobei sichergestellt wurde, dass der wesentliche Inhalt unversehrt bleibt. Andernfalls wären nämlich bestimmte Texte zu lang geworden oder hätten trotz ihres nicht geringen - manchmal sogar großen geistlichen Nutzens ganz ausgelassen werden müssen, weil sie den einen oder anderen Vers enthalten, der aus seelsorglichen Erwägungen weniger vorteilhaft ist oder sehr schwierige Probleme aufwirft.
VII. Möglichkeiten zur Auswahl
8. Verschiedentlich lässt die Leseordnung dem Leiter des Gottesdienstes die Auswahl zwischen zwei Lesungen oder einer Lesung aus mehreren angegebenen. Für Sonntage, Hochfeste und Feste ist das nur selten der Fall, damit die Prägung einer bestimmten liturgischen Zeit nicht verlorengeht bzw. die ausgewählte Bahnlesung nicht ungebührlich unterbrochen wird. Häufig hingegen besteht eine Auswahlmöglichkeit für die Feiertage der Heiligen, für die Messen bei der Feier der Sakramente und Sakramentalien, bei verschiedenen Anlässen und für die Votivmessen.
Zur Einhaltung einer gebührenden Ordnung ist dabei folgendes zu beachten.
a) Wenn für eine Messfeier drei Lesungen angegeben sind, ist es sehr wünschenswert, auch wirklich drei Lesungen zu verwenden. Wenn jedoch eine Bischofskonferenz aus seelsorglichen Erwägungen die Verwendung von nur zwei Lesungen gestattet hat, soll die Auswahl zwischen den bei den ersten Lesungen so getroffen werden, dass die beabsichtigte - umfassende - Darbietung der Heilswirklichkeit an die Gläubigen nicht beeinträchtigt wird. Daher soll man - wenn nichts anderes bestimmt ist zwischen den beiden ersten Lesungen unter diesen Gesichtspunkten auswählen: Welche Lesung passt besser zum Evangelium? Welche trägt besser entsprechend der erwähnten Absicht zu einer organischen Unterweisung in einer Predigtreihe bei? Welche läßt eine ausgewählte Bahnlesung eines Buches der Schrift zu?
Beispielsweise sind in der Österlichen Bußzeit die Lesungen des Alten Testaments entsprechend dem Fortschritt der Heilsgeschichte ausgewählt; an den Sonntagen der Jahresreihe ist die ausgewählte Bahnlesung eines Briefes vorgesehen. In diesen Fällen empfiehlt es sich, zugunsten einer organischen Verkündigung eine von den beiden Lesungsreihen an mehreren aufeinanderfolgenden Sonntagen beizubehalten. Es soll also vermieden werden, willkürlich und ohne Zusammenhang einmal eine Lesung aus dem Alten Testament und einmal eine Lesung aus den Briefen zu nehmen.
b) Pastorale Überlegungen sollen gleichfalls auch bei der Wahl zwischen der längeren oder kürzeren Fassung ein und desselben Textes ausschlaggebend sein: Wie steht es mit der Fähigkeit der Hörer, den längeren oder den kürzeren Text mit Gewinn aufzunehmen? Können sie einen schwierigeren Text verstehen? Kann ihnen ein umfangreicher Text, der in der Homilie erläutert wird, vorgetragen werden?
Auf die Auswahlmöglichkeit zwischen einer längeren und kürzeren Fassung ist jeweils durch die Drucktypen hingewiesen.
c) Bei der Wahl zwischen zwei verschiedenen festgelegten Lesungen soll man nach dem geistlichen Nutzen der Teilnehmer entscheiden. Welche Lesung ist den Mitfeiernden eher zugänglich? Welche passt besser? Welche steht als Eigenlesung auch bei einer anderen Feier? Welche ist eine freie Auswahllesung? Dabei spielt auch eine Rolle, ob ein bestimmter Text eventuell für die betreffende Gemeinschaft Schwierigkeiten bereiten kann oder vielleicht an einem der nächsten Tage wieder gelesen werden muss.
d) Bei der Leseordnung für die Wochentage muss man berücksichtigen, ob eventuell wegen einer anderen Feier in der Woche die eine oder andere Lesung dieses Buches ausfallen muss. In diesem Fall soll der Priester unter Berücksichtigung der Lesungsreihe der ganzen Woche Texte von geringerer Bedeutung weglassen oder eine andere Verteilung der Texte vornehmen, wenn dies zur sinnvollen Darbietung des Lesungsstoffes der Woche beiträgt.
e) Für die Feiertage der Heiligen werden soweit möglich - Eigenlesungen angegeben, d. h. Lesungen, die von der Person des Heiligen oder von der gefeierten Glaubenswirklichkeit handeln, wie etwa am Fest Pauli Bekehrung oder am Gedenktag der heiligen Maria Magdalena. Diese Eigenlesungen sind immer - auch an einem Gedenktag - anstelle der Lesungen der Wochentagsordnung zu verwenden.
Neben den Eigenlesungen gibt es "Bezugslesungen", d. h. Lesungen, die sich auf ein besonderes Kennzeichen der Spiritualität oder des Lebens des Heiligen beziehen. Die Verwendung der Bezugslesungen erscheint nicht so vordringlich, es sei denn, seelsorgliche Gründe sprächen dafür. In den meisten Fällen wird man der ausgewählten Bahnlesung eines Buches den Vorzug geben, wie sie für die Kirchenjahreszeit angegeben ist.
Außerdem gibt es noch "Allgemeine Lesungen", die für eine bestimmte Gruppe von Heiligen (z. B. Blutzeugen, Jungfrauen, Hirten) oder für die Heiligen allgemein angegeben sind. Dabei werden für jede Lesung eine Anzahl Texte angegeben, aus denen der Leiter des Gottesdienstes nach den Bedürfnissen der Hörer auswählt. Zu beachten ist jedoch:
1. An den Hochfesten mit drei vorgesehenen Lesungen muss die erste Lesung aus dem Alten Testament genommen werden, die zweite aus den nichtevangelischen Büchern des Neuen Testaments und die dritte aus den Evangelien, sofern nicht die Bischofskonferenz die Verwendung von zwei Lesungen zugelassen hat.
2. An den Festen und Gedenktagen mit zwei vorgesehenen Lesungen wird die erste Lesung entweder aus dem Alten Testament oder aus den nichtevangelischen Büchern des Neuen Testaments genommen, die zweite aus den Evangelien. In der Osterzeit wird jedoch nach überliefertem kirchlichen Brauch die erste Lesung aus den nichtevangelischen Büchern des Neuen Testaments und die zweite soweit möglich aus dem Evangelium nach Johannes genommen.
f) Für die Messen bei der Feier der Sakramente und Sakramentalien, bei verschiedenen Anlässen und bei den Votivmessen erfolgt die Auswahl aus mehreren Texten entsprechend den Gesichtspunkten, die oben für die Auswahl aus dem Allgemeinen Teil der Heiligen aufgeführt sind.
VIII. Die Zwischengesänge
9. Nach jeder Lesung folgt, wie in der Allgemeinen Einführung in das Messbuch (Nr. 36 bis Nr. 40) angegeben, ein Gesang.
Unter diesen Gesängen ist der Psalm nach der ersten Lesung von besonderer Bedeutung. In der Regel wird der in der Leseordnung angegebene Psalm verwendet; die Auswahl bleibt hingegen dem Leiter des Gottesdienstes überlassen für die Lesungen aus dem Allgemeinen Teil der Heiligen, für die Messen bei der Feier der Sakramente und Sakramentalien und bei verschiedenen Anlässen und für die Votivmessen. Er richte sich nach den seelsorglichen Bedürfnissen.
Um jedoch der Gemeinde die Beteiligung mit einem Kehrvers zu erleichtern, sind eine Anzahl gleich bleibender Psalmen und Kehrverse für die verschiedenen Kirchenjahreszeiten und die einzelnen Gruppen der Heiligen angegeben, die beim Singen anstelle der in der Leseordnung verzeichneten benutzt werden können.
Der zweite Zwischengesang - der nach der zweiten Lesung vor dem Evangelium seinen Platz hat - ist bei jeder Messe angegeben oder kann aus einer Anzahl gleichbleibender Texte für die Kirchenjahreszeit oder aus dem Allgemeinen Teil ausgewählt werden.
In der Österlichen Bußzeit kann vor und nach dem Vers zum Evangelium nach Belieben einer der folgenden Rufe (oder ein ähnlicher) verwendet werden: Lob sei dir, Christus, König der ewigen Herrlichkeit; Lob und Ehre sei dir, Herr Jesus; Ruhm und Ehre sei dir, Christus; Ehre sei dir, Christus, des Vaters ewiges Wort.
IX. Das Ziel der Leseordnung
10. In Übereinstimmung mit den Absichten des II. Vatikanischen Konzils verfolgt diese Leseordnung vor allem ein pastorales Ziel. Um dies zu erreichen, wurden nicht nur die Prinzipien der neuen Leseordnung, sondern auch die einzelnen Perikopenaufstellungen wieder und wieder beraten und überarbeitet. Fachleute der Bibelwissenschaft, der Seelsorge, der Verkündigung und der Liturgie aus der ganzen Welt waren daran beteiligt. Die Leseordnung ist ein Ergebnis ihrer gemeinsamen Arbeit.
Mit der täglichen Lesung und Ausdeutung der Heiligen Schrift für das christliche Volk in der Messfeier an Hand der neuen Leseordnung verbindet sich die Hoffnung, dass jenes Ziel näherrückt, von dem das II. Vatikanische Konzil immer wieder sprach und das Papst Paul VI. so umriss: "Alle diese Anordnungen zielen darauf, dass bei den Christgläubigen jener Hunger nach dem Wort Gottes immer größer werde, der das Volk des Neuen Bundes unter Leitung des Heiligen Geistes zur vollkommenen Einheit der Kirche gleichsam hindrängt. Wir hegen die feste Zuversicht, dass kraft dieser Neuordnung Priester und Gläubige sich besser für das Herrenmahl bereiten und sich gleichzeitig durch intensivere Betrachtung der Heiligen Schrift täglich mehr mit den Worten des Herrn nähren. Die Heiligen Schriften sollen so entsprechend den Mahnungen des II. Vatikanischen Konzils - für alle zum gleichsam unversieglichen Quell geistlichen Lebens, zur Grundlage der Glaubensunterweisung und zum Herzstück aller theologischen Lehre werden."<ref>Paulus VI. Constitutio Apostolica Missale Romanum, die 3 aprilis 1969 data: AAS 61 (1969), pp. 220-221.</ref>
KAPITEL II: BESCHREIBUNG DER LESEORDNUNG
Die folgende Beschreibung der Leseordnung nach den Zeiten des Kirchenjahres soll das Verständnis des Aufbaus der Leseordnung und ihrer Verteilung auf das Kirchenjahr erleichtern.
I. Die Adventszeit
11. 1. Sonntage. Die Evangelienlesungen sind geprägt durch ihren Bezug auf die Wiederkunft des Herrn (1. Adventssonntag), auf Johannes den Täufer (2. und 3. Adventssonntag) und auf die Geschehnisse, die unmittelbar der Geburt des Herrn vorausgingen (4. Adventssonntag).
Die Lesungen aus dem Alten Testament bestehen aus prophetischen Texten - hauptsächlich aus Isaias - über den Messias und die messianische Zeit.
Die nichtevangelischen Lesungen aus dem Neuen Testament bieten Weisungen und Stellen entsprechend der Eigenart des Advents.
2. Wochentage. Für die Wochentage werden zwei Lesungsreihen aufgestellt: die eine für die Tage vom Beginn des Advents bis zum 16. Dezember, die andere für die Tage vom 17. bis 24. Dezember.
In der ersten Zeit des Advents wird Isaias in der Reihenfolge des Buches gelesen, wobei wichtige Texte, die auch an den Sonntagen vorkommen, nicht ausgelassen sind. Die Evangplien dieser Tage sind auf die erste Schriftlesung abgestimmt.
Am Mittwoch der 2. Adventswoche beginnen die Evangelienlesungen über Johannes den Täufer. Die erste Schriftlesung ist entweder eine Fortsetzung von Isaias oder ein Text, der in Bezug auf das Evangelium ausgewählt ist.
In der letzten Woche vor Weihnachten werden aus Matthäus (1. Kapitel) und Lukas (2. Kapitel) die Geschehnisse vorgetragen, die der Geburt des Herrn unmittelbar vorausgingen. Für die erste Schriftlesung sind verschiedene Texte aus dem Alten Testament - u. a. einige sehr bedeutsame messianische Weissagungen - mit Bezug auf das Evangelium ausgewählt.
II. Die Weihnachtszeit
12. 1. Hochfeste, Feste und Sonntage. Der Heilige Abend und die drei Weihnachtsmessen haben eine alttestamentliche Lesung aus Isaias; diese Texte sind der römischen Tradition entnommen und werden noch bis heute in mehreren Eigenliturgien verwendet. Mit Ausnahme von zwei stammen die anderen Lesungen aus dem Römischen Messbuch.
Am Sonntag in der Weihnachtsoktav - dem Fest der Heiligen Familie - handeln das Evangelium von der Kindheit Jesu und die anderen Lesungen vom häuslichen Leben.
Am Oktav tag von Weihnachten, dem Hochfest der Gottesmutter Maria, beziehen sich die Schriftlesungen sowohl auf Maria (Evangelium und zweite Lesung) als auch auf die Namensgebung Jesu (Evangelium und erste Lesung), da das letztere Fest nicht mehr im Kalender enthalten ist.
Am zweiten Sonntag nach Weihnachten behandeln die Schriftlesungen das Geheimnis der Menschwerdung.
Als nichtevangelische Lesung aus dem Neuen Testament wird an Erscheinung des Herrn ein Text über die Berufung der Heiden zum Heil verkündet.
Für den Sonntag nach Erscheinung, dem Fest der Taufe des Herrn, sind die Texte mit Bezug auf dieses Mysterium ausgesucht.
2. Wochentage. Am 29. Dezember beginnt die fortlaufende Lesung des ganzen ersten Johannesbriefes, aus dem bereits am Fest des heiligen Johannes, 27. Dezember, und am folgenden Tag, dem Fest der Unschuldigen Kinder, gelesen wurde.
In den Evangelien ist die Rede von den Offenbarungen des Herrn. Es werden gelesen: Abschnitte aus der Kindheitsgeschichte nach Lukas (29. und 30. Dezember), das erste Kapitel aus dem Johannesevangelium (31. Dezember bis 5. Januar) und andere wichtige Offenbarungsperikopen aus den Synoptikern (7. bis 12. Januar).
III. Die Österliche Bußzeit
13. 1. Sonntage. Die Evangelien sind folgendermaßen verteilt: Am ersten und zweiten Sonntag bleibt es bei den Perikopen von der Versuchung und von der Verklärung des Herrn, die jedoch nach den drei Synoptikern gelesen werden.
An den drei folgenden Sonntagen sind für das Lesejahr A die Evangelien von der Samariterin, dem Blindgeborenen und Lazarus wieder eingeführt worden. Da diese Evangelien für die Taufunterweisung von großer Bedeutung sind, können sie auch in den Lesejahren Bund C verwendet werden, besonders wenn Katechumenen vorhanden sind.
Einem Wunsch vieler Seelsorger entsprechend werden für die Lesejahre Bund C jedoch auch andere Texte angegeben: für Lesejahr B johanneische Stellen über die kommende Verherrlichung Jesu durch Kreuz und Auferstehung und für Lesejahr C lukanische Texte über die Umkehr.
Die alttestamentlichen Lesungen beziehen sich auf die Heilsgeschichte, die eines der Hauptthemen der Verkündigung in diesen vierzig Tagen ist. In jedem Jahr wird eine Serie von Lesungen mit den wichtigsten Etappen der Heilsgeschichte von ihrem Beginn bis zur Verheißung des Neuen Bundes vorgelegt; darunter vor allem Texte über Abraham (zweiter Sonntag) und über den Auszug des Volkes aus Ägypten (dritter Sonntag).
Die nichtevangelischen Lesungen des Neuen Testaments sind unter dem Gesichtspunkt des Zusammenhangs mit den Lesungen des Evangeliums und den alttestamentlichen Lesungen ausgesucht; soweit möglich, sollen sie auch die Verbindung zwischen diesen beiden hervorheben.
2. Wochentage. Die Lesungen aus dem Evangelium und aus dem Alten Testament sind gegenseitig aufeinander bezogen und behandeln verschiedene Themen der Verkündigung in der Fastenzeit. Sooft möglich, ist der Hauptbestand der Lesungen des Römischen Messbuches erhalten worden. Es erschien angebracht, für die Lesungen aus dem Johannesevangelium wieder eine bessere Ordnung einzuführen; große Teile daraus wurden bisher schon gelesen, jedoch ohne rechte Ordnung. So beginnt nun mit dem Montag der 4. Fastenwoche eine ausgewählte Bahnlesung des Johannesevangeliums mit Texten, die dem besonderen Charakter der Österlichen Bußzeit entsprechen.
Da die Lesungen von der Samariterin, dem Blindgeborenen und Lazarus jetzt auf einen Sonntag fallen - freilich nur im Lesejahr A (in den übrigen nach freier Wahl) -, ist vorgesehen, sie auch an den Wochentagen zu verwenden. Daher sind zu Beginn der 3., 4. und 5. Woche "Messen zur Auswahl" mit diesen Texten eingeführt worden. Sie können an Stelle der Lesungen vom Tage an jedem beliebigen Wochentag der betreffenden Woche gebraucht werden.
IV. Die Osterzeit
14. 1. Sonntage. Bis zum dritten Ostersonntag handeln die Evangelienlesungen von den Erscheinungen des Auferstandenen. Damit die Serie der Lesungen von den Erscheinungen des Herrn nicht unterbrochen wird, sind die bisher am zweiten Sonntag nach Ostern vorgesehenen Lesungen vom Guten Hirten auf den 4. Ostersonntag (das heißt den dritten Sonntag nach Ostern) verlegt worden. Am 5., 6. und 7. Ostersonntag werden Abschnitte aus den Reden und Gebeten des Herrn nach dem Abendmahl gelesen.
Die erste Lesung ist der Apostelgeschichte entnommen. Die Auswahl ist jeweils in den drei Jahren übereinstimmend und fortschreitend: jedes Jahr bringt Texte über Leben, Zeugnis und Wachstum der Urkirche.
Die nichtevangelische Lesung des Neuen Testaments ist entnommen: im Lesejahr A dem ersten Petrusbrief, im Lesejahr B dem ersten Johannesbrief, im Lesejahr C der Geheimen Offenbarung. Diese Texte schienen dem Geist der Osterzeit mit seiner Glaubensfreude und festen Hoffnung am besten zu entsprechen.
2. Wochentage. Die erste Lesung ist wie an den Sonntagen als ausgewählte Bahnlesung der Apostelgeschichte entnommen.
Als Evangelien werden in der Osteroktav Perikopen über die Erscheinungen des Herrn gelesen, wobei die synoptischen Texte über das Ende der Erscheinungen für Christi Himmelfahrt zurückgestellt sind. Dann folgt eine ausgewählte Bahnlesung des Johannesevangeliums mit den mehr österlichen Texten, wodurch die Lesung dieses Evangeliums während der Fastenzeit abgerundet wird. Die Rede und das Gebet des Herrn nach dem Abendmahl bilden einen Hauptbestandteil der Lesung in der österlichen Zeit.
V. Die Allgemeine Kirchenjahreszeit
1. VERTEILUNG UND AUSWAHL DER TEXTE
15. Die Allgemeine Kirchenjahreszeit umfasst 33 oder 34 Wochen außerhalb der bisher schon erwähnten Zeiten. Sie beginnt mit dem Montag der Woche, die auf den Sonntag nach dem 6. Januar folgt, und dauert bis zum Dienstag vor dem 1. Fastensonntag einschließlich. Sie beginnt wieder mit dem Montag der Woche nach Pfingsten und endet vor der ersten Vesper des 1. Adventssonntags.
Das Lektionar bietet Lesungen für die 34 Sonntage der Jahresreihe und die jeweils anschließenden Wochen. In einigen Jahren kommen jedoch nur 33 Wochen der Jahresreihe vor. Einige Sonntage gehören außerdem zu einer anderen Kirchenjahreszeit (der Sonntag mit dem Fest der Taufe des Herrn und der Pfingstsonntag) oder werden durch ein Hochfest verdrängt (zum Beispiel Dreifaltigkeit, Christkönig).
Für den Gebrauch der Leseordnung der Allgemeinen Kirchenjahreszeit ist folgendes zu beachten.
1. Der Sonntag mit dem Fest der Taufe des Herrn gilt als erster Sonntag der Jahresreihe; daher beginnen die Lesungen der ersten Jahreswoche mit dem Montag, der dem Sonntag nach dem 6. Januar folgt.
2. Der Sonntag nach dem Fest der Taufe des Herrn ist der zweite Sonntag der Jahresreihe. Die übrigen Sonntage bis zum Sonntag vor Beginn der Fastenzeit werden fortlaufend gezählt. Die Lesungen der Woche, in die Aschermittwoch fällt, werden mit dem Dienstag abgebrochen.
3. Für die Wiederaufnahme der Lesungen der Allgemeinen Kirchenjahreszeit nach dem Pfingstsonntag gilt folgendes:
a) In einem Jahr mit 34 Sonntagen der Jahresreihe wird mit jener Woche begonnen, die sich an die wegen des Beginns der Fastenzeit abgebrochene Woche anschließt; fiel beispielsweise also Aschermittwoch in die 6. Woche, beginnt am Montag nach Pfingsten die 7. Woche. Der Dreifaltigkeitssonntag wird als Sonntag der Jahresreihe gerechnet.
b) In einem Jahr mit nur 33 Sonntagen der Jahresreihe wird die 1. Woche ausgelassen, die nach Pfingsten zu nehmen wäre, um die für das Ende des Jahres in den letzten zwei Wochen vorgesehenen eschatologischen Texte beibehalten zu können; fällt beispielsweise also Aschermittwoch in die 5. Woche, beginnt am Montag nach Pfingsten die 7. Woche. Die ganze 6. Woche fällt in dem betreffenden Jahr aus.
2. DIE LESUNGEN DER SONNTAGE
16. 1. Evangelium. Am 2. Sonntag der Jahresreihe bezieht sich das Evangelium noch auf die Offenbarung des Herrn, die am Hochfest der Erscheinung gefeiert wurde. Es werden die bisherige Perikope von der Hochzeit zu Kana und zwei andere Texte aus dem Johannesevangelium verwendet.
Mit dem dritten Sonntag beginnt eine ausgewählte Bahnlesung der drei synoptischen Evangelien. Die Texte bieten die jedem Evangelium eigene Lehre, wobei Leben und Verkündigung des Herrn entfaltet werden.
Zudem wird durch diese Verteilung eine gewisse Abstimmung zwischen dem Inhalt der Evangelienlesungen und dem Verlauf des Kirchenjahres erzielt. Nach Epiphanie liest man nämlich den Anfang der Verkündigung des Herrn, der eng mit der Taufe und den ersten Offenbarungen Christi zusammenhängt, die ihrerseits Inhalt der Lesungen an Epiphanie und an den folgenden Sonntagen sind. Zum Ende des Kirchenjahres ergibt sich dann ungezwungen das den letzten Sonntagen eigene eschatologische Thema, das mehr oder minder ausführlich in den Abschnitten der Evangelien vor dem Passionsbericht behandelt wird.
Im Lesejahr B werden nach dem 16. Sonntag fünf Lesungen aus dem 6. Kapitel von Johannes eingefügt. ("Rede vom Brot des Lebens"); diese Einfügung ist insofern organisch, als die Brotvermehrung im Johannesevangelium von der gleichen Erzählung wie bei Markus ausgeht. In der ausgewählten Bahnlesung des Lukasevangeliums im Lesejahr C ist als erster Text (am 3. Sonntag) der Prolog vorgesehen, der so trefflich die Absicht des Verfassers ausspricht und an keiner anderen Stelle passender erschien.
2. Die Lesungen des Alten Testaments sind mit Bezug auf die einzelnen Perikopen der Evangelien ausgesucht. Damit wollte man eine zu große Unterschiedlichkeit der Lesungen innerhalb der einzelnen Messen vermeiden und vor allem auch die Einheit von Altem und Neuem Testament unterstreichen. Die Beziehung zwischen den Lesungen einer Messfeier wird durch die sorgfältig ausgewählten Überschriften der einzelnen Lesungen angegeben.
Man war darauf bedacht, möglichst kurze und leicht verständliche Lesungen auszuwählen. Doch ist auch dafür gesorgt, dass an den Sonntagen die wichtigeren Texte des Alten Testaments vorkommen. Sie wurden je nach ihrer Eignung in Bezug auf das Evangelium verteilt, also nicht in einer logischen Reihenfolge. Der Reichtum des Gotteswortes ist so weit erschlossen, dass allen Teilnehmern an den Sonntagsmessen fast alle Haupttexte des Alten Testamentes bekannt werden.
3. Für die Epistel ist eine ausgewählte Bahnlesung der paulinischen Briefe und des Jakobusbriefes vorgesehen. (Die Petrus- und Johannesbriefe werden in der Oster- und Weihnachtszeit gelesen.)
Der erste Korintherbrief ist wegen seiner Länge und seiner verschiedenen Themen auf die 3 Lesejahre - jeweils den Anfang der Allgemeinen Kirchenjahreszeit - verteilt worden. Es erschien weiter ratsam, auch den Hebräerbrief auf die Lesejahre B und C aufzuteilen.
Mit Rücksicht auf das Verständnis der Gläubigen wählte man nur kürzere und nicht zu schwierige Texte aus.
Die Tabelle II (S. 63) gibt Aufschluss über die Verteilung der Briefe auf die Sonntage der Jahresreihe in den drei Lesejahren.
4. Die Lesungen des 34. und letzten Sonntags feiern Christus den König als in David vorausgebildet, in der Niedrigkeit der Passion und des Kreuzes verkündet, als in der Kirche herrschend und am Ende der Zeit wiederkommend.
3. DIE LESUNGEN DER WOCHENTAGE
17. 1. Die Evangelien sind so aufgeteilt, dass zuerst Markus (1. bis 9. Woche), dann Matthäus (10. bis 21. Woche) und danach Lukas (22. bis 34. Woche) gelesen wird. Kapitel 1 bis 12 von Markus wird mit Ausnahme von zwei Perikopen aus dem 6. Kapitel, die für Wochentage in einer anderen Zeit vorgesehen sind, ganz gelesen. Aus Matthäus und Lukas wird alles gelesen, was bei Markus nicht vorkommt. Doppelt oder dreifach wird das gelesen, was in den verschiedenen Evangelien eine eigene Färbung hat oder zum Verständnis des Zusammenhangs notwendig ist. Die eschatologischen Texte werden ganz bei Lukas und somit zu Ende des Kirchenjahres gelesen.
2. Die erste Lesung ist so eingerichtet, dass entsprechend der Länge der Bücher einige Wochen das eine Testament, darauf das andere gelesen wird.
a) Aus den Büchern des Neuen Testaments werden umfangreichere Teile gelesen, um den Hauptinhalt der einzelnen Briefe wiederzugeben. Doch sind Stellen mit Themen, die unter pastoralem Gesichtspunkt heute weniger fruchtbar erscheinen, weggelassen, zum Beispiel über die Glossolalie oder die alte Kirchenordnung.
b) Bei dem Alten Testament musste man sich auf ausgewählte Stellen beschränken, die nach Möglichkeit die einzelnen Bücher charakterisieren. Die historischen Texte sind dabei unter dem Gesichtspunkt der Heilsgeschichte bis zur Menschwerdung des Herrn ausgewählt. Längere Erzählungen konnten kaum angeboten werden; in einigen Fällen wurden Verse ausgewählt, die eine nicht zu lange Lesung ergeben. Außerdem wird manchmal die religiöse Bedeutung historischer Geschehnisse durch einzelne Texte aus den Weisheitsbüchern erläutert, die als Einleitung oder Abschluss einer Serie historischer Texte beigegeben sind.
In die Leseordnung für die Allgemeine Kirchenjahreszeit konnten fast alle Bücher des Alten Testamentes aufgenommen werden. Nicht verwendet sind nur einige sehr kurze prophetische Bücher (Abdias, Sophonias) und das zur Lesung wenig geeignete poetische Buch ("Hohe Lied"). Von den erbaulichen Schriften, die zum Verständnis längere Lesungsteile verlangen, sind Tobias und Ruth verwendet, nicht jedoch die übrigen (Esther, Judith) Aus ihnen finden sich Texte an den Sonntagen und Wochentagen anderer Kirchenjahreszeiten.
Die Tabelle III (S. 64) zeigt die Verteilung der Bücher der beiden Testamente auf die Wochentage der Allgemeinen Kirchenjahreszeit in den zwei Lesejahren.
c) Zu Ende des Kirchenjahres werden die Bücher gelesen, die dem eschatologischen Charakter dieser Zeit entsprechen, das heißt Daniel und Geheime Offenbarung.
KAPITEL III: DIE ANGABEN ZU JEDER PERIKOPE
In dieser Leseordnung werden für alle Perikopen die Bibelstellen, die Überschriften und die Anfangsworte angegeben. Dazu ist folgendes zu bemerken.
18. A. Die Bibelstellen (das heißt Kapitel und Verse) beziehen sich auf die Vulgata. Wo die Vulgata vom (hebräischen, aramäischen oder griechischen) Urtext abweicht, sind die Bibelstellen des Urtextes zusätzlich verzeichnet. Für die volkssprachlichen Ausgaben kann man entsprechend den Beschlüssen der zuständigen Autorität zwischen der einen oder der anderen Zitationsweise wählen. Großer Wert ist auf eine genaue Angabe der Kapitel und Verse im Text oder am Rand zu legen.
Aus diesen Vermerken ergibt sich die im Gottesdienst vorzutragende Stellenangabe in den liturgischen Büchern (die in dieser Ausgabe fortgelassen wurde). Für die Stellenangabe gelten folgende Regeln, die jedoch auf Grund von Beschlüssen der zuständigen Autorität entsprechend den Gebräuchen und Bedürfnissen der Länder und Sprachen geändert werden können.
1. Man verwende stets die Worte "Lesung des Buches" beziehungsweise des Briefes oder Evangeliums, nicht aber das Wort "Anfang" (außer etwa in besonderen Fällen) und nicht das Wort "Fortsetzung".
2. Mit folgenden Ausnahmen benutze man weiter die bisher im Römischen Messbuch gebräuchlichen Namen der Bücher:
a) Bei zwei Büchern desselben Namens verwende man die Namen "Erstes Buch" und "Zweites Buch" (zum Beispiel Könige, Makkabäer);
b) die folgenden Bücher bezeichne man mit den heute üblichen Namen:
1. und 2. Buch Samuel statt 1. und 2. Buch der Könige,
1. und 2. Buch der Könige statt 3. und 4. Buch der Könige,
1. und 2. Buch der Chronik statt 1. und 2. Buch Paralipomenon,
Bücher Esdras und Nehemias statt 1. und 2. Buch Esdras;
c) Man unterscheide die bisher unter dem Sammelbegriff "Bücher der Weisheit" zusammengefassten Bücher mit folgenden Namen: Buch Job, Sprüche, Prediger (oder Version: Kohelet), Hohelied, Weisheit, Ecclesiasticus (oder Version: Sirach);
d) Für alle Bücher, die in der Vulgata den Propheten zugeordnet sind, benutze man die Worte "Lesung aus dem Buch des Propheten Isaias, Jeremias ... ", auch bei jenen, die nicht einhellig als wirkliche Propheten gelten;
e) Man benutze die Namen "Buch der Klagelieder" und "Hebräerbrief" ohne Nennung von Jeremias beziehungsweise Paulus, da nach heutiger allgemeiner Übereinstimmung Jeremias und Paulus nicht Verfasser dieser Bücher waren.
19. B. Die Überschriften für die einzelnen Lesungen sind sorgfältig ausgewählt (meist aus dem Text selbst), um das Hauptthema der Lesung hervorzuheben und soweit erforderlich den Zusammenhang innerhalb der Lesungen einer Messfeier erkennen zu lassen.
Die volkssprachlichen Textausgaben sollen nicht ohne Überschriften erscheinen. Die zuständige Autorität muss entscheiden, ob die Überschriften dieser Ausgabe benutzt oder den Bedürfnissen der jeweiligen Völker besser entsprechende andere Überschriften geschaffen werden sollen. Der Überschrift kann auf Wunsch auch eine kurze allgemeine Einführung in die Perikopen beigefügt werden.
20. C. Die Anfangsworte lauten wie üblich: "In jener Zeit", "In jenen Tagen", "Brüder", "Meine Teuren", "So spricht der Herr". Diese Worte können entfallen, wenn aus dem Text selbst Zeit und Personen hinreichend erkennbar sind, oder wenn der Inhalt des Textes den Fortfall nahelegt. Auf Grund von Beschlüssen der zuständigen Autorität können in den einzelnen Volkssprachen diese Worte verändert oder ausgelassen werden.
Außer diesen Worten gibt die vorliegende Ausgabe noch den eigentlichen Anfang des Textes an. Dabei sind gegebenenfalls einzelne Worte ausgelassen oder zugefügt worden, wenn dies zur Verständlichkeit der aus ihrem Zusammenhang gelösten Lesungen erforderlich war. Es wird auch auf eventuell nötige Änderungen hingewiesen, wenn in einer Lesung Verse der Schrift ausgelassen sind.
21. D. An den Schluß der Lesungen fügt der Lektor zur Erleichterung des Gemeinderufes die Formel "Wort des Herrn" oder eine andere übliche an.
KAPITEL IV: DIE VOLKSSPRACHLICHEN LEKTIONARE
22. Außer den oben erwähnten Hinweisen, vor allem Nr. 18-20, gelten für die volkssprachlichen Ausgaben des Lektionars folgende Bestimmungen.
Alle Ausgaben sollen eine Erklärung des Aufbaus und des Zieles des Lektionars enthalten, das heißt wenigstens Kapitel I dieser Einführung.
23. Wegen des Umfangs des Lektionars werden die Ausgaben zwangsläufig aus mehreren Bänden bestehen müssen; dafür ist keine bestimmte Einteilung vorgeschrieben.
Beibehalten werden könnte der alte Brauch, ein eigenes Buch für die Evangelien und ein anderes für die Episteln, das heißt die Lesungen aus dem Alten Testament und aus den nichtevangelischen Büchern des Neuen Testaments zu schaffen.
Doch erscheint die Aufteilung in ein Sonntagslektionar - das auch geeignete Auszüge aus dem Heiligenteil enthalten könnte - und ein Wochentagslektionar günstiger. Das Sonntagslektionar könnte sinnvoll gemäß den drei Lesejahren aufgeteilt werden, so dass für jedes Jahr alles in der entsprechenden Reihenfolge zu finden wäre.
Doch können beliebige andere Aufteilungen verwendet werden.
24. Die Texte der Zwischengesänge sollen sich stets an die Lesungen anschließen, vor allem für den Gebrauch bei Messfeiern ohne Gesang. Doch können auch eigene Bücher mit den Zwischengesängen herausgegeben werden. Es empfiehlt sich, beim Druck die Texte nach Strophen zu unterteilen.
Wenn ein Text aus mehreren Teilen besteht, soll die Gliederung des Textes durch die typographische Anordnung verdeutlicht werden. Gleichfalls wird empfohlen, auch nichtpoetische Texte nach Versabschnitten zu gliedern, um den Vortrag der Lesungen - besonders für weniger geschulte Lektoren - zu erleichtern.
Wenn eine kürzere und eine längere Textfassung angeboten wird, sollen zur leichteren Verwendung beide getrennt abgedruckt werden. Sofern ein solcher doppelter Abdruck jedoch nicht ratsam erscheint, müssen die beiden Fassungen so gekennzeichnet werden, dass beim Vortrag keine Verwechslung eintreten kann.
Alle Lektionare sollen ein Verzeichnis der Schriftlesungen nach ihrer Herkunft aus den biblischen Büchern enthalten, ähnlich wie in dieser Ausgabe (Seite 137-190).
25. Die volkssprachlichen biblischen Lesungen und Zwischengesänge sind gemäß der vom "Rat zur Ausführung der Konstitution über die Liturgie" am 25. Januar 1969 erlassenen Instruktion "Über die volkssprachlichen Textausgaben" anzufertigen. Diese Instruktion wurde den Vorsitzenden der Bischofskonferenzen und der Liturgischen Kommissionen der Konferenzen übermittelt. Zu beachten ist ferner die Erklärung bezüglich der vorläufig erstellten volkssprachlichen liturgischen Texte veröffentlicht in Notitiae 5 (1969) 69 - hinsichtlich der Verpflichtung, auch vorläufig approbierte Texte für den liturgischen Gebrauch der Kongregation für den Gottesdienst zur Konfirmierung vorzulegen.
Weiteres Inhaltsverzeichnis nichtaufgenommener Seiten aus diesem Buch
Tabelle I: Zeittafel für die Leseordnungen
Tabelle II: Die zweite Lesung an den Sonntagen im Jahreskreis
Tabelle III: Die erste Lesung an den Wochentagen im Jahreskreis
LESUNGEN DER SONN- UND FESTTAGE
1- 12 Die Adventszeit
13- 21 Weihnachtszeit
22- 39 Die österliche Bußzeit
40- 64 Die drei österlichen Tage und die Osterzeit
65-164 Sonntage im Jahreskreis
165-173 Herrenfeste außerhalb der Festkreise
174-175 Allgemeine Texte für den Gesang des Antwortpsalms
LESUNGEN DER WOCHENTAGE
176-202 Die Adventszeit
203-219 Die Weihnachtszeit
220-260 Die österliche Bußzeit
261-304 Die Osterzeit
305-509 Die Zeit "Im Jahreskreis"
GEDENKTAGE UND FESTE DER HEILIGEN
510-523 Januar
524-536 Februar
537-545 März
546-558 April
559-573 Mai
574-592 Juni
593-609 Juli
610-634 August
635-648 September
649-666 Oktober
667-684 November
685-700 Dezember
ALLGEMEINE MESSTEXTE
701-706 Kirchweihe
707-712 Maria
713-718 Märtyrer
719-724 Seelsorge
725-730 Kirchenlehrer
731-736 Jungfrauen
737-742 Heilige
MESSTEXTE BEI DER FEIER DER SAKRAMENTE UND SAKRAMENTALIEN
743-756 Katechumenat und Taufe eines Erwachsenen
757-761 Kindertaufe
762 Aufnahme gültig Getaufter in die Kirche
763-767 Firmung
768 Erste feierliche Kommunion der Kinder
769-773 Weihen
774-778 Trauung
779-783 Abtweihe
784-788 Profess
789-793 Verstorbene
794-799 Kinderbegräbnis
MESSTEXTE BEI BESONDEREN ANLÄSSEN
I. Für die heilige Kirche
800-805 Wahl eines Papstes oder Bischofs
806-310 Geistliche Berufe
811-815 Einheit der Christen
816-820 Mission
821-825 Verfolgung
826-830 Geistliche oder seelsorgliche Zusammenkunft
II. Für das Gemeinwohl
831-835 Gerechtigkeit und Frieden
836-840 Krieg und Aufruhr
III. In verschiedenen öffentlichen Anliegen
841-845 Neujahr
846-850 Arbeit
851-855 Aussaat
856-860 Ernte
861-865 Hunger
866-870 Vertreibung
871-875 Krankheit
876-880 Not
881-885 Dank
IV. In besonderen Anliegen
886-890 Vergebung
891-895 Sterbestunde
MESSTEXTE BEI VOTIVMESSEN
896 Dreifaltigkeit
897-903 Heiliges Kreuz
904-909 Eucharistie
910-915 Herz Jesu
916-921 Kostbares Blut
922-927 Name Jesu
928 Heiliger Geist
929 Apostel
Sequenzen
VERZEICHNIS DER LESUNGEN I
VERZEICHNIS DER LESUNGEN II
VERZEICHNIS DER ANTWORTPSALMEN
Anmerkungen
<references/>
Weblinks
- Die drei Lesejahre: Advent, Feiertage, Österliche Bußzeit, Sonntage der Osterzeit, Sonntage im Jahreskreis und die Lesungen im Kalenderjahr beim Katholischen Bibelwerk Stuttgart
- Aktualisierung des Ordo lectionum Missae 1981 auf der Vatikanseite in lateinische (Notitiae 2015, pp. 349-360)
- Das kritisiere ich an der Leseordnung von Dr. Margarete Strauss