Nota explicativa praevia

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Nota explicativa praevia bedeutet (lat.) vorausgeschickte, erläuternde Notiz; der Begriff ist bekannt geworden im Zusammenhang mit der Kundgabe der Kirchenkonstitution des II. Vatikanum (Lumen gentium) von 1964.

Auf Geheiß des Papstes Paul VI. wurde in den Konzilsakten, direkt im Anschluss an Lumen gentium, diese Erläuterung des Begriffs der Kollegialität (der Bischöfe) publiziert. Joseph Ratzinger hat die Nota im Kommentar zu Lumen gentium des LThK (2. Aufl.) erläutert.

Aus der von Msgr. Gérard Philips redigierten Nota geht hervor, dass die Umschreibung des Bischofskollegiums in Lumen gentium nicht dem einzelnen Bischof einen "Anteil", einen "Bruchteil" an der Leitung der Kirche nach Art der Partizipation von Mandatsträgern an einem Parlament einräumt. Vielmehr sei das Kollegium der Bischöfe immer (nur) mit und unter dem Papst als Haupt lebens-, lehr- und liturgiefähig. Dieser Gedanke fügt den zentralen Einsichten, die das Konzil hinsichtlich der Struktur der Kirche gefasst hat, nichts Neues hinzu.

Manche hielten die Nota daher für ein überflüssiges, taktisches Manöver (etwa Hans Küng oder Karl Rahner), um die Konzilsminderheit zu "beruhigen". Die Folgezeit hat aber leider bewiesen, dass es bis heute überaus schwierig ist, die Eigenart der katholischen Kollegialität (jeweils mit-und-unter einem "Haupt") überhaupt zu vermitteln (vgl. Hierarchie).

Literatur

  • Hans Barion, Das Zweite Vatikanische Konzil. Kanonistischer Bericht (Zweiter Teil), in: Der Staat 4 (1965), S. 341-359.