Konzilskommissionen
Die Konzils-Kommissionen lösen die Vorbereitungskommissionen zum Zweiten Vatikanischen Konzil ab. Die Vorsitzenden wurden von Papst Johannes XXIII. berufen. In der Regel waren dies die Kardinäle, die die entsprechenden Vorbereitungskommissionen geleitet hatten. Das Reglement schrieb vor, dass jeder Kommission 16 Mitglieder angehörten, die die Konzilsväter aus ihrer Mitte wählen sollten, dazu kamen noch acht vom Papst ernannte Vertreter.
Aufgabe
Aufgabe der Konzilskommissionen war die Vorbereitung der Vollversammlungen des Zweiten Vatikanischen Konzils. Sie hatten die Schemata nach den Ergebnissen der Diskussionen zu verbessern und diese Vorlagen weiter zu erarbeiten und zu gestalten.
Aus ihrer Bezeichnung ergeben sich ihre Aufgaben:
1. Kommission für die Glaubens- und Sittenlehre,
2. Kommission für die Bischöfe und Leitung der Diözesen,
3. Kommission für die Orientalischen Kirchen,
4. Kommission für die Verwaltung der Sakramente,
5. Kommission für die Disziplin des Klerus und des christlichen Volkes,
6. Kommission für die Ordensleute,
7. Kommission für die Missionen,
8. Kommission für die Liturgie,
9. Kommission für die Seminare, Studien und katholischen Schulen,
10. Kommission für das Laienapostolat und die Publizistik.
Ferner werden folgende Sekretariate und Organe geschaffen:
1. das Sekretariat für die außerordentlichen Angelegenheiten des Konzils,
2. das Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen,
3. die Kommission für die technische Organisation,
4. das Verwaltungssekretariat und dazu ein Konzilstribunal zur Entscheidung etwaiger Disziplinarfragen.
Die Konzilskommissionen hatten weniger Mitglieder als die Vorbereitungskommissionen, dafür waren aber alle gleichmäßig besetzt worden. Das Reglement schrieb vor, dass jeder Kommission 16 Mitglieder angehören, die die Konzilsväter aus ihrer Mitte wählen sollten, dazu kamen noch acht vom Papst ernannte Vertreter. (Aber bald fügte der Papst den letzteren noch einen hinzu.) Die Vorsitzenden wurden vom Papst berufen. In der Regel waren dies die Kardinäle, die die entsprechenden Vorkommissionen geleitet hatten. Die Kommissionen waren die Arbeitsgremien des Konzils, von ihnen hing in großem Maße das Schicksal der anstehenden Fragen ab, hier behandelte man die ausgearbeiteten und vorbereiteten Schemata, die entsprechend dem Thema einer Konzilskommission zugeordnet wurden. Nach eingehender Disputation und Endredaktion, die von einer Zweidrittelmehrheit gebilligt werden musste, leitete man sie der folgenden Instanz zur Erörterung weiter (daraufhin wurden die Schemata von dem einem oder anderen Kommissionsmitglied ihrem »Relator« vorgelegt). Wenn es erforderlich war, konnten die Schemata zur Überarbeitung zurückgereicht werden. Die Kommissionen mussten dabei die Anmerkungen, Vorschläge und Korrekturen berücksichtigen und zu den Fragen Entscheidungen fällen, dann leitete man sie wiederum der Generalkongregation zu. Die Konzilskommissionen tagten nicht im Petersdom selbst, wie die beiden höheren Instanzen des Konzils, sondern an ihren speziell zugewiesenen Orten. Den Kommissionen wurde das Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen gleichgestellt. Das Sekretariat hatte die Vollmacht, darüber zu wachen, dass in den Arbeiten der Konzilskommissionen nichts geschehe, was dem Werk der Einheit schaden oder zum Nachteil gereichen könne. Anfangs zählte das Sekretariat 12 Mitglieder, später zwanzig.