Kammerchor
Ein Kammerchor ist ein qualifizierter Chor in kleiner Besetzung (12 bis 48 Personen). Zumeist liegt sein Arbeitsschwerpunkt auf der A-cappella-Musik.
Eigenschaften
Die Begriff Kammerchor ist eine Parallele zur instrumentalen Kammermusik. Zum Ausdruck kommen soll die verhältnismäßig kleine Besetzung der Musikgruppe. Allerdings ist die Besetzungsstärke des Kammerchors nicht analog zur einfachen Besetzung des Instrumentalensembles zu verstehen: In der instrumentalen Kammermusik ist jede Stimme im Allgemeinen mit einem einzelnen Instrument besetzt, in einem Kammerchor jedoch mit etwa drei Personen. Bei geringeren Besetzungen spricht man von einem Vokalensemble, bei solistischer Besetzung von Vokalquartett.
Der Name Kammerchor wird erst seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts als Bezeichnung für kleinere Chöre mit hohen musikalischen Niveau verwendet – setzte sich allerdings in diesem Sinne erst in der zweiten Jahrhunderthälfte durch. Der Kammerchor besteht aus qualifizierten Sängern und Sängerinnen und probt anspruchsvolle Musikliteratur. Folglich müssen die Sänger in der Lage sein, mit ihrer geschulten Stimme auch solistisch zu singen. Notenkenntnisse, Vom-Blatt-Singen und ein geschultes Gehör sind wichtige Voraussetzungen. Typisch für die musikalische Probenarbeit im Kammerchor ist das intensive Arbeiten am Chorklang, an der Intonation (Reinheit des Klangs), an der Agogik und differenzierter Dynamik (Ausdruck). Das Einsingen und die Stimmbildung wird unter Umständen von einem Stimmbildner vorgenommen.