Horarum liturgia

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Dekret Prot. Nr. 1000/7
Horarum liturgia

Kongregation für den Gottesdienst
im Pontifikat von Papst
Paul VI.
11. April 1971

(Quelle: Nachkonziliare Dokumentation, lateinischer und deutscher Text, Nr. 34, S. 12-13)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Die Kirche feiert nach alter Überlieferung während des Tagesablaufs das Stundengebet. Damit erfüllt sie das Gebot des Herrn, unablässig zu beten. Zugleich preist sie Gott, unseren Vater, und legt Fürbitte ein für das Heil der Welt.

Deshalb hat das Zweite Vatikanische Konzil in hoher Wertschätzung dieses altehrwürdigen kirchlichen Brauches und in dem Wunsch zu seiner Erneuerung dafür gesorgt, daß das Stundengebet einer Revision unterzogen würde, damit es in den heutigen Lebensverhältnissen von den Priestern und anderen Gliedern der Kirche besser und vollkommener verrichtet werden kann (vgl. Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 84).

Diese Arbeit ist abgeschlossen und von Papst Paul VI. durch die Apostolische Konstitution Laudis canticum vom 1. November 1970 approbiert worden. Die Kongregation für den Gottesdienst veröffentlicht hiermit das Buch für die Feier des Stundengebets nach dem römischen Ritus in lateinischer Sprache und erklärt die vorliegende Ausgabe als Editio typica.

Alle entgegenstehenden Verfügungen sind hiermit aufgehoben.

Am Sitz der Kongregation für den Gottesdienst, Ostersonntag, den 11. April 1971.

Kardinal ARTUR TABERA
Präfekt
A. BUGNINI

Sekretär