Diaconatus originem (Wortlaut)
Diaconatus originem |
---|
Kongregation für den Klerus
im Pontifikat von Papst
Johannes Paul II.
für den Dienst und das Leben der ständigen Diakone (Directorium pro ministerio et vita diaconorum permanentium)
22. Februar 1998
(Quelle: Die deutsche Fassung auf der Vatikanseite; "Tota ecclesia" wurde in den Anmerkungen durch Dives ecclesia ersetzt; Die Anmerkungen beginnen mit der Zahl 1 wie in den Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 132, nicht mit 34 wie in der deutschen Fassung auf der Vatikanseite; Zu diesem Schreiben gehören die Grundnormen für die Ausbildung der ständigen Diakone der Kongregation für das Katholische Bildungswesen. Beide Schreiben werden durch die gemeinsame Erklärung Diaconatus permanens eingeleitet.
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Inhaltsverzeichnis
1. DER RECHTSSTATUS DES DIAKONS
Der Diakon ein geistlicher Diener
1 Der Diakonat hat seinen Ursprung in der Weihe und in der Sendung Christi, an denen teilzuhaben der Diakon berufen wird.<ref> Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 28a.</ref> Durch die Handauflegung und das Weihegebet wird er als geistlicher Diener, Mitglied der Hierarchie, eingesetzt. Diese Voraussetzung bestimmt seinen theologischen und rechtlichen Stand in der Kirche.
Die Inkardination
2 Bei der Aufnahme müssen alle Kandidaten in einer schriftlichen Erklärung ihre Absicht bekunden, ihr ganzes Leben lang in einem bestimmten territorialen oder personalen Kirchenbezirk (einer Teilkirche oder einer Personalprälatur) oder in einem Institut des geweihten Lebens oder einer Gesellschaft des apostolischen Lebens, die die Befugnis zur Inkardination haben,<ref>Vgl. CIC, cann. 265-266.</ref> der Kirche zu dienen.<ref>Vgl. ebd., can. 1034 § 1, 1036; Paul VI., Apostol. Schreiben Ad pascendum, I, a: aaO. 538.</ref> Die schriftliche Annahme dieser Bitte ist demjenigen vorbehalten, der die Befugnis zur Inkardination besitzt und bestimmt, wer der Bischof des Kandidaten ist.<ref>Vgl. ebd., cann. 1034 § 1; 1016; 1019; Apostol. Konst. Spirituali militum curae, VI § 3-4; CIC,, can. 295, 1.</ref>
Die Inkardination ist eine Rechtsverbindlichkeit, die ekklesiologische und geistliche Bedeutung besitzt, weil sie den Einsatz des Diakons im Dienst der Kirche zum Ausdruck bringt.
3 Ein Diakon, der bereits in eine Kirchenprovinz inkardiniert ist, kann rechtmäßig in eine andere Kirchenprovinz inkardiniert werden.<ref>Vgl. ebd., can. 267-268 § 1.</ref>
Ein Diakon, der aus berechtigten Gründen seinen Dienst in einer anderen Diözese als in der seiner Inkardination ausüben möchte, muss dazu von beiden Bischöfen die schriftliche Genehmigung erhalten.
Die Bischöfe sollen die Diakone ihrer Diözese unterstützen, die sich, sei es endgültig, sei es für eine bestimmte Zeit für Kirchen zur Verfügung stellen, die unter Priestermangel leiden, und besonders jene, die sich, eine sorgfältige Spezialausbildung vorausgesetzt, der Mission ad gentes widmen wollen. Die erforderlichen Regelungen sind durch entsprechende Vereinbarung zwischen den beteiligten Bischöfen zu treffen.<ref>Vgl. ebd., can. 271.</ref>
Es ist Pflicht des Bischofs, die Diakone seiner Diözese mit besonderer Fürsorge zu begleiten.<ref>Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, VI, 30: aaO. 703.</ref> Er soll sich persönlich oder durch einen von ihm delegierten Priester um sie kümmern und sich dabei mit umsichtiger Sorge vor allem derer annehmen, die sich durch ihre Lebenssituation in besonderen Schwierigkeiten befinden.
4 Der in ein Institut des geweihten Lebens oder in eine Gesellschaft des apostolischen Lebens inkardinierte Diakon muss seinen Dienst in allem, was die Seelsorge, die öffentliche Abhaltung von Gottesdiensten und die Werke des Apostolats betrifft, unter der Gewalt des Bischofs ausüben, während er weiterhin auch den eigenen Oberen, je nach deren Zuständigkeiten, untersteht und sich treu an die Ordnung der betreffenden Gemeinschaft halten muss.<ref>Vgl. CIC, can. 678 §§ 1-3; 715; 738; vgl. auch Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, VII, 3335: aaO. 704.</ref> Im Fall der Versetzung in eine andere Kommunität einer anderen Diözese muss der Obere den Diakon dem Bischof vorstellen, um von ihm die Erlaubnis für die Ausübung des Dienstes gemäß den Bedingungen, die sie selber in weisem Einvernehmen festlegen werden, zu erhalten.
5 Die besondere Berufung des ständigen Diakons setzt das Verbleiben in diesem Stand voraus. Daher soll ein etwaiger Übergang unverheirateter oder verwitweter ständiger Diakone zum Priestertum stets eine ganz seltene Ausnahme bleiben und nur möglich sein, wenn besondere, schwerwiegende Gründe diesen Schritt nahelegen. Die Entscheidung über die Zulassung zur Priesterweihe liegt beim eigenen Diözesanbischof, falls nicht andere Hindernisse vorliegen, die dem Heiligen Stuhl vorbehalten sind.<ref>Vgl. Vat. Staatssekretariat, Schreiben an den Kardinal-Präfekten der heiligen Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Prot. N. 122.735, vom 3. Januar 1984.</ref> Angesichts des besonderen Ausnahmefalles ist es jedoch angebracht, dass der Bischof zuvor bei der Kongregation für das katholische Bildungswesen und bei der Kongregation für den Klerus Erkundigungen einholt über das geistige und theologische bzw. das pastorale Ausbildungsprogramm für den Kandidaten und über die Einstellung und Eignung des Diakons zum Priesteramt.
Sakramentale Brüderlichkeit
6 Kraft der empfangenen Weihe sind die Diakone einander in sakramentaler Brüderlichkeit verbunden. Sie arbeiten für dieselbe Sache: den Aufbau des Leibes Christi unter der Autorität des Bischofs und in Gemeinschaft mit dem Papst.<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Christus Dominus, 15; Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, 23: aaO. 702.</ref> Jeder Diakon fühlt sich durch das Band der Liebe, des Gebets, des Gehorsams gegenüber seinem Bischof, des Diensteifers und der Zusammenarbeit mit den Mitbrüdern verbunden.
Es ist gut, wenn die Diakone mit Zustimmung des Bischofs und in Anwesenheit des Bischofs selbst oder seines Delegaten regelmäßig zusammenkommen, um die Erfüllung ihres Dienstes zu überprüfen, Erfahrungen auszutauschen, sich weiterzubilden und sich gegenseitig zur Treue anzuspornen.
Die eben genannten Zusammenkünfte von ständigen Diakonen können auch für die Kandidaten zur Diakonenweihe einen Bezugspunkt darstellen.
Es ist Sache des Ortsbischofs, bei den in der Diözese tätigen Diakonen einen »Gemeinschaftsgeist« zu fördern, dabei aber das Entstehen jenes »Korporativismus« zu vermeiden, der in der Vergangenheit mit zum Verschwinden des ständigen Diakonats beigetragen hat.
Pflichten und Rechte
7 Der Rechtsstatus des Diakons schließt auch eine ganze Reihe spezifischer Pflichten und Rechte ein, entsprechend can. 273-283 des Codex des kanonischen Rechtes, die sich auf die Pflichten und Rechte der Kleriker, mit den dort für die Diakone vorgesehenen Besonderheiten, beziehen.
8 Der Ritus der Diakonenweihe sieht das Gehorsamsversprechen an den Bischof vor: »Versprichst du, mir und meinen Nachfolgern Ehrfurcht und Gehorsam zu erweisen?«.<ref>Pontificale Romanum - De Ordinatione Episcopi, presbyterorum et diaconorum, Nr. 201, Ed. typica altera, Typis Polyglottis Vaticanis 1990 110; vgl. auch CIC, can. 273.</ref> Wenn der Diakon dem Bischof Gehorsam verspricht, nimmt er sich Jesus zum Vorbild, der gehorsam im wahrsten Sinne des Wortes war (vgl. Phil 2, 5-11), nach dessen Beispiel er dem eigenen Gehorsam im Hören (vgl. Hebr 10, 5ff.; Joh 4, 34) und in der radikalen Verfügbarkeit (vgl. Lk 9, 54ff.; 10, 1ff.) Gestalt geben wird.
Er verpflichtet sich daher vor allem gegenüber Gott, in voller Übereinstimmung mit dem Willen des Vaters zu handeln; gleichzeitig verpflichtet er sich auch gegenüber der Kirche, die voll verfügbare Menschen braucht.<ref> »... dass derjenige, der von einer Mentaliät des Widerspruchs oder des Widerstandes gegen die Obrigkeit beherrscht wird, die Aufgaben eines Diakons nicht angemessen erfüllen könnte. Der Diakonat darf nur denen verliehen werden, die an den Wert der pastoralen Sendung des Bischofs und des Priesters und an den Beistand des Heiligen Geistes glauben, der sie in ihren Handlungen und in ihren Entscheidungen leitet. Insbesondere sei wiederholt, dass der Diakon verpflichtet ist, 'dem Bischof Ehrfurcht und Gehorsam zu erweisen'... Der Dienst des Diakons gilt sodann der eigenen christlichen Gemeinschaft und der ganzen Kirche, zu der er wegen ihrer Sendung und ihrer göttlichen Einsetzung eine tiefe Liebe hegen soll« (Johannes Paul II., Katechese bei der Generalaudienz [20. Oktober 1993], Nr. 2: Insegnamenti, XVI, 2 [1993] 1055).</ref> Im Gebet und im Gebetsgeist, von dem er durchdrungen sein muss, wird der Diakon tagtäglich die totale Selbsthingabe vertiefen, wie es der Herr »bis zum Tod, bis zum Tod am Kreuz« (Phil 2, 8) getan hat.
Diese Gehorsamsauffassung bereitet auf die Annahme der konkreten Bestimmungen vor, die der Diakon mit dem bei der Weihe gemachten Versprechen als Verpflichtung übernommen hat, präzisiert wird, wie vom Gesetz der Kirche vorgesehen: »Die Kleriker sind gehalten, wenn sie nicht durch ein rechtmäßiges Hindernis entschuldigt sind, eine Aufgabe, die ihnen von ihrem Ordinarius übertragen wird, zu übernehmen und treu zu erfüllen«.<ref> CIC, can. 274 § 2.</ref>
Grundlage der Verpflichtung ist die durch das Weihesakrament und die missio canonica (kanonische Sendung, kirchenamtliche Beauftragung) übertragene Teilnahme am Bischofsamt. Der Bereich des Gehorsams und der Verfügbarkeit wird vom diakonischen Dienst selbst und von allem, was in objektiver, direkter und unmittelbarer Beziehung zu ihm steht, bestimmt.
Im Amtsverleihungsdekret wird der Bischof dem Diakon Aufgaben zuteilen, die dessen persönlichen Fähigkeiten, der zölibatären bzw. familiären Situation, der Ausbildung, dem Alter und den als geistlich gültig anerkannten Neigungen und Wünschen entsprechen. Bestimmt werden auch der territoriale Bereich bzw. die Personen, denen der apostolische Dienst gelten soll; ebenso soll festgelegt werden, ob es sich um eine Vollzeit- oder eine Teilzeitaufgabe handelt und welcher Priester für den Aufgabenbereich zuständige »cura animarum« (Seelsorge) verantwortlich sein wird.
9 Pflicht der Kleriker ist es, in der Verbindlichkeit der Brüderlichkeit und des Gebetes zu leben, indem sie sich um die Zusammenarbeit untereinander und mit dem Bischof bemühen, auch die Sendung der gläubigen Laien in Kirche und Welt anerkennen und fördern<ref> »...zu den Aufgaben des Diakons gehört es, 'die apostolische Tätigkeit der Laien zu fördern und zu unterstützen'. Da er stärker als der Priester in den weltlichen Bereichen und Strukturen anwesend und fester in sie eingebunden ist, soll er sich dazu ermutigt fühlen, die Annäherung zwischen dem geweihten Amt und der Tätigkeit der Laien im gemeinsamen Dienst für das Reich Gottes zu fördern« (Johannes Paul II., Katechese bei der Generalaudienz [13. Oktober 1993], Nr. 5: Insegnamenti, XVI, 2 [1993] 1002-1003); vgl. CIC, can. 275.</ref> und ein enthaltsames, einfaches Leben führen, das offen ist für die 'Kultur des Gebens' und einen großzügigen brüderlichen Austausch begünstigt.<ref> Vgl. CIC, can. 282.</ref>
10 Die ständigen Diakone sind nicht verpflichtet, klerikale Kleidung zu tragen, wie hingegen die Diakone, die Priesteramtskandidaten sind<ref> Vgl. ebd., can. 288, mit Bezugnahme auf can. 284.</ref> und für die dieselben Normen gelten, die für die Priester überall vorgesehen sind.<ref> Vgl. ebd., can. 284; Kongregation für den Klerus, Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester, Dives ecclesia (31. Januar 1994), Nr. 66, Libreria Editrice Vaticana, 1994, 67-68; Rat für die Interpretation von Gesetzestexten, Klarstellung bezüglich der verbindlichen Gültigkeit von Art. 66 (22. Oktober 1994): Zeitschrift »Sacrum Ministerium«, 2 (1995) 263.</ref>
Die Mitglieder der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens müssen sich an das halten, was für sie vom Codex des kanonischen Rechtes verfügt wurde.<ref> Vgl. CIC, can. 669.</ref>
11 Die Kirche anerkennt in ihrer Rechtsordnung das Recht der Diakone, sich in Vereinigungen zusammenzuschließen, um ihr geistliches Leben zu fördern, Werke der Nächstenliebe und der Frömmigkeit zu vollbringen und andere Zwecke zu verfolgen, die in voller Übereinstimmung mit ihrer sakramentalen Weihe und ihrer Sendung stehen.<ref> Vgl. ebd., can. 278 §§ 1-2, ausführliche Darlegung von can. 215.</ref>
Den Diakonen ist wie den anderen Klerikern die Gründung, Mitgliedschaft und Mitwirkung in Vereinigungen oder Gruppen jeglicher Art, auch weltlichen, untersagt, die mit dem Klerikerstatus unvereinbar sind oder sie an der gewissenhaften Erfüllung ihres Dienstes hindern. Sie müssen auch alle jene Vereinigungen meiden, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, ihrer Zielsetzungen und Handlungsmethoden der vollen hierarchischen Gemeinschaft der Kirche zum Schaden gereichen; ferner jene, die der diakonischen Identität und der Erfüllung der Pflichten, die die Diakone im Dienste am Volk Gottes erfüllen, Schaden zufügen; und schließlich jene, die Machenschaften gegen die Kirche betreiben.<ref> Vgl. ebd., can. 278 § 3 und can. 1374; und auch Deutsche Bischofskonferenz, Erklärung »Katholische Kirche und Freimaurerei«, 28. Februar 1980.</ref>
Völlig unvereinbar mit dem Status des Diakons wären Vereinigungen, die die Diakone unter dem Vorwand der Darstellungsfähigkeit in einer Art Körperschaft oder Gewerkschaft oder in Gruppen, die Druck ausüben (sogenannte Pressure groups), zusammenschließen wollten und damit in der Tat ihren geweihten Dienst auf einen Beruf oder ein Gewerbe, vergleichbar mit Funktionen profanen Charakters, verkürzen würden. Unvereinbar wären außerdem Vereinigungen, die die direkte und unmittelbare Beziehung, die jeder Diakon zu seinem Bischof hat, irgendwie beeinträchtigen würden.
Solche Vereinigungen sind verboten, weil sie der Ausübung des diakonischen Weiheamtes dadurch Schaden zufügen, dass sie es lediglich als unselbständige Tätigkeit erscheinen lassen und so eine den geweihten Hirten, die ausschließlich als Arbeitgeber angesehen werden, entgegengesetzte Haltung in Gang setzen.<ref> Vgl. Kongregation für den Klerus, Erklärung Quidam episcopi (8. März 1982) IV: AAS 74 (1982), 642-645.</ref>
Man beachte, dass kein privater Verein ohne vorherige Überprüfung (recognitio) seiner Statuten durch die zuständige kirchliche Autorität in der Kirche anerkannt werden kann.<ref> Vgl. CIC, can. 299 § 3; can. 304.</ref> Die betreffende Autorität hat das Recht und die Pflicht, das Verhalten der Vereinigungen und das Erreichen der in ihren Statuten festgelegten Ziele zu beaufsichtigen.<ref> Vgl. ebd., can. 305.</ref>
Diakone, die aus kirchlichen Vereinigungen oder Bewegungen hervorgehen, sollen nicht des geistlichen Reichtums einer solchen Zugehörigkeit beraubt werden, in der sie weiterhin Hilfe und Unterstützung für ihre Sendung im Dienst der Teilkirche finden können.
12 Die etwaige berufliche Tätigkeit oder Arbeit des Diakons unterscheidet sich in ihrer Bedeutung von der des gläubigen Laien.<ref> Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Bischöfe von Zaire beim »ad Limina«-Besuch (30. April 1983), Nr. 4: Insegnamenti, VI, 1 (1983) 1112-1113; Ansprache an die ständigen Diakone (16. März 1985): Insegnamenti, VIII, 1 (1985) 648-650; Ansprache bei der Weihe von acht Bischöfen in Kinshasa (4. Mai 1980) 3-5: Insegnamenti, III, 1 (1980) 1111-1114; Katechese bei der Generalaudienz (6. Oktober 1993): Insegnamenti, XVI, 2 (1993) 951-955.</ref> Bei den ständigen Diakonen ist die Arbeit mit dem Amt verbunden; deswegen sollen sie bedenken, dass die gläubigen Laien auf Grund ihrer spezifischen Sendung »besonders dazu berufen sind, die Kirche an jenen Stellen und in den Verhältnissen anwesend und wirksam zu machen, wo die Kirche nur durch sie das Salz der Erde werden kann«.<ref> II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 33; vgl. auch CIC, can. 225.</ref>
Die in der Kirche gültige Regelung verbietet den ständigen Diakonen — in Abweichung von den für die anderen Kleriker geltenden Vorschriften — weder die Übernahme und berufsmäßige Ausübung weltlicher Gewalt noch die Verwaltung von Vermögen, das Laien gehört, und die Ausübung weltlicher Ämter, die mit der Pflicht zur Rechenschaftsablage verbunden sind.<ref> Vgl. CIC, can. 288, mit Bezug auf can. 285 §§ 3-4.</ref> Da sich eine solche Abweichung als unzweckmäßig herausstellen kann, ist vorgesehen, dass das Partikularrecht anders entscheiden kann.
Bei der Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten und Handelsgeschäften<ref> Vgl. ebd., can. 288, mit Bezug auf can. 286.</ref> — die den Diakonen gestattet ist, sofern es keine anderen, als zweckmäßig angesehenen Vorschriften des Partikularrechts gibt — haben die Diakone die Pflicht, auch bei der Einhaltung der Rechtsverbindlichkeiten und der bürgerlichen Gesetze, die zum Naturrecht, zum Lehramt, zu den Gesetzen der Kirche und zu ihrer Freiheit nicht in Widerspruch stehen, ein gutes Zeugnis von Ehrlichkeit und moralischer Korrektheit zu geben.<ref>Vgl. ebd., can. 222 § 2 und auch can. 225 § 2.</ref>
Auf die Diakone, die Instituten des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens angehören, ist die genannte Abweichung nicht anwendbar.<ref>Vgl. ebd., can. 672.</ref>
Die ständigen Diakone sollen also stets darauf bedacht sein, jede Sache mit Vorsicht und Besonnenheit abzuwägen, indem sie vor allem in den komplizierteren Situationen und Fällen den Rat ihres Bischofs einholen. Manche durchaus ehrenwerte und für die Gemeinschaft nützliche Berufe könnten sich — wenn sie von einem ständigen Diakon ausgeübt werden — in bestimmten Situationen als kaum vereinbar mit den pastoralen Verantwortlichkeiten seines Amtes herausstellen. Die zuständige Autorität möge daher — unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der kirchlichen Gemeinschaft und der Fruchtbarkeit des pastoralen Wirkens im Dienst an ihr — die einzelnen Fälle umsichtig abwägen, auch dann, wenn nach der Diakonenweihe ein Berufswechsel erfolgt.
Im Fall eines Gewissenskonfliktes müssen die Diakone, obschon unter großem Verzicht, der Lehre und Disziplin der Kirche gemäß handeln.
13 Die Diakone müssen als geistliche Diener dem Dienst und der pastoralen Nächstenliebe dadurch Vorrang geben, dass sie »die Bewahrung von Frieden und Eintracht unter den Menschen soweit als möglich« fördern.<ref>Vgl. CIC, can. 287, mit Bezug auf § 1.</ref>
Der aktive Einsatz in politischen Parteien und in Gewerkschaften kann in Situationen gestattet werden, die von besonderer Wichtigkeit sind, um »die Rechte der Kirche zu schützen oder das allgemeine Wohl zu fördern«,<ref>Ebd., can. 387 § 2.</ref> gemäß den von den Bischofskonferenzen erlassenen Vorschriften;<ref>Vgl. ebd., can. 288.</ref> nachdrücklich untersagt ist jedoch in jedem Fall die Zusammenarbeit mit Parteien und Gewerkschaften, die sich auf Ideologien, Praktiken und Koalitionen stützen, welche mit der katholischen Lehre unvereinbar sind.
14 Der Diakon muss, um sich den besonderen Bestimmungen des Partikularrechtes gemäß »für längere Zeit« aus der Diözese zu entfernen, üblicherweise die Erlaubnis seines Bischofs oder seines Höheren Oberen einholen.<ref>Vgl. CIC, can. 283.</ref>
Lebensunterhalt und Kranken- und Altersvorsorge
15 Diakone, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, müssen sich von den Einkünften daraus erhalten.<ref>Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, 21: aaO. 701.</ref>
Es ist völlig legitim, dass alle, die sich ganz dem Dienst Gottes in der Ausübung von Kirchenämtern widmen,<ref>Vgl. CIC, can. 145.</ref> gerecht entlohnt werden sollen, denn »wer arbeitet, hat ein Recht auf seinen Lohn« (Lk 10, 7), und »der Herr hat denen, die das Evangelium verkündigen, geboten, vom Evangelium zu leben« (1 Kor 9, 14). Das schließt nicht aus, dass jemand, so wie es schon der Apostel Paulus getan hat (vgl. 1 Kor 9, 12), auf dieses Recht verzichten und auf andere Weise für seinen Unterhalt sorgen kann.
Allgemeine und für alle bindende Normen bezüglich des Lebensunterhaltes lassen sich bei der großen Unterschiedlichkeit der Situation der Diakone in den verschiedenen Teilkirchen und in den verschiedenen Ländern nur schwer festlegen. Außerdem sind bei dieser Frage auch etwaige zwischen dem Heiligen Stuhl bzw. den Bischofskonferenzen und den Regierungen der Nationen getroffene Vereinbarungen zu berücksichtigen. Für die jeweils zutreffenden Bestimmungen wird daher auf das Partikularrecht verwiesen.
16 Da sich die Kleriker aktiv und konkret dem kirchlichen Dienst widmen, haben sie ein Recht auf Unterhalt, zu dem »eine angemessene Vergütung«<ref>»Weil die Kleriker sich dem kirchlichen Dienst widmen, verdienen sie eine Vergütung, die ihrer Stellung angemessen ist; dabei sind die Natur ihrer Aufgabe und die Umstände des Ortes und der Zeit zu berücksichtigen, damit sie mit ihr für die Erfordernisse ihres Lebens und auch für eine angemessene Entlohnung derer sorgen können, deren Dienste sie bedürfen« (CIC, can. 281 § 1).</ref> und die soziale Vorsorge<ref>»Ebenso ist Vorsorge zu treffen, dass sie jene soziale Hilfe erfahren, durch die für ihre Erfordernisse bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder im Alter angemessen gesorgt ist« (CIC, can. 281 § 2).</ref> gehören.
Was die verheirateten Diakone betrifft, so verfügt der Codex des kanonischen Rechtes: »Verheiratete Diakone, die sich ganz dem kirchlichen Dienst widmen, haben Anspruch auf Vergütung, mit der sie für ihren und ihrer Familie Lebensunterhalt sorgen können; wer aber wegen eines Zivilberufes, den er ausübt oder ausgeübt hat, Vergütung erhält, hat aus diesen Einkünften für sich und die Erfordernisse seiner Familie zu sorgen«.<ref>CIC, can. 281 § 3. Mit dem Ausdruck »Vergütung« im kanonischen Recht soll im Unterschied zum Zivilrecht mehr als der Lohn oder Gehalt im technischen Sinn das Entgelt bezeichnet werden, das einen gerechten und angemessenen Unterhalt des Amtsträgers gestattet, wenn ihm ein solches Entgelt gerechterweise zusteht.</ref> In der Bestimmung, dass diese Vergütung »angemessen« sein soll, werden auch die Bemessungsgrundlagen für die Festlegung der Höhe der Vergütung aufgezählt: Familienstand, Art der ausgeübten Aufgabe, örtliche und zeitliche Umstände, Lebensbedürfnisse des Amtsträgers (einschließlich derjenigen seiner Familie, wenn er verheiratet ist), gerechte Entlohnung der Personen, die gegebenenfalls bei ihm im Dienst sind. Es handelt sich um allgemeine Kriterien, die auf alle Kleriker anzuwenden sind.
Um für den »Unterhalt der Kleriker, die für die Diözese Dienst tun«, zu sorgen, soll es in jeder Teilkirche eine besondere Einrichtung geben, die zu diesem Zweck »Vermögen oder Gaben sammelt«.<ref> CIC, can. 1274. § 1.</ref>
Die soziale Vorsorge für die Kleriker wird, wenn sie nicht auf andere Weise sichergestellt wurde, einer weiteren eigenen Einrichtung übertragen.<ref>Ebd., can. 1274 § 2.</ref>
17 Zölibatäre Diakone, die sich ganz dem kirchlichen Dienst für die Diözese widmen, haben, wenn sie über keine andere Unterhaltsquelle verfügen, gemäß allgemeiner Norm gleichfalls Anspruch auf Vergütung.<ref>Vgl. ebd., can. 281 § 1.</ref>
18 Verheiratete Diakone, die sich ganz dem kirchlichen Dienst widmen, ohne aus anderer Quelle ein finanzielles Entgelt zu erhalten, haben der oben genannten allgemeinen Norm gemäß Anspruch auf Vergütung, so dass sie für ihren und ihrer Familie Lebensunterhalt sorgen können.<ref> Vgl. ebd., can. 281 § 3.</ref>
19 Verheiratete Diakone, die sich ganz oder teilweise dem kirchlichen Dienst widmen, sind, wenn sie für den Zivilberuf, den sie ausüben oder ausgeübt haben, eine Vergütung erhalten, verpflichtet, aus diesen Einkünften für ihre eigenen und für die Erfordernisse ihrer Familie zu sorgen.<ref>Vgl. ebd., can. 281 § 3.</ref>
20 Es ist Sache des Partikularrechtes, weitere Aspekte des komplexen Gegenstandes mit entsprechenden Normen in der Weise zu regeln, dass zum Beispiel festgelegt wird, dass die Stellen und Pfarreien, denen der Dienst eines Diakons zugute kommt, verpflichtet sind, die von diesem für die Erfüllung seines Dienstes aufgebrachten laufenden Kosten zurückzuerstatten.
Das Partikularrecht kann außerdem bestimmen, welche Belastung die Diözese dem Diakon gegenüber zu übernehmen hat, der schuldlos ohne zivilberufliche Arbeit ist. Ebenso angebracht ist es, etwaige Verpflichtungen der Diözese gegenüber der Ehefrau und den Kindern eines Diakons nach dessen Tod festzulegen. Wo es möglich ist, sollte der Diakon zur Vorsorge für derartige Fälle vor seiner Weihe eine Versicherung abschließen.
Verlust des Diakonenstatus
21 Der Diakon ist dazu berufen, mit selbstloser Hingabe und immer wieder erneuerter Standhaftigkeit die empfangene Weihe im Vertrauen auf die ewige Treue Gottes zu leben. Die einmal gültig empfangene heilige Weihe wird niemals ungültig. Dennoch tritt der Verlust des klerikalen Standes nach Maßgabe der Normen des Kirchenrechtes ein.<ref>Vgl. ebd., cann. 290-293.</ref>
2. DIENSTAMT DES DIAKONS
Diakonische Funktionen
22 Das Amt des Diakons wird vom II. Vatikanischen Konzil mit der Trias »Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Nächstenliebe« zusammengefaßt.<ref> II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 29.</ref> Auf diese Weise wird die diakonische Teilhabe am einzigen und dreifachen munus Christi im geweihten Dienst zum Ausdruck gebracht. Der Diakon leistet den Dienst »des Lehrens, da er das Wort Gottes verkündet und erläutert; des Heiligens, da er das Sakrament der Taufe, der Eucharistie und die Sakramentalien spendet, an der Feier der hl. Messe als 'Diener des Blutes' teilnimmt, die Eucharistie bewahrt und austeilt; des Leitens als geistlicher Leiter der Gemeinde oder Bereichen des kirchlichen Lebens«.<ref>Johannes Paul II., Ansprache an die ständigen Diakone (16. März 1985), Nr. 2: Insegnamenti, VIII, 1 (1985) 649; vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 29; CIC, can. 1008.</ref> So assistiert und dient der Diakon denen, die jeder liturgischen Feier vorstehen, über die Lehre wachen und das Volk Gottes leiten: den Bischöfen und den Priestern.
Der Diakon soll durch sein Amt im Dienst an der Gemeinschaft der Gläubigen »mitarbeiten an der Verwirklichung der christlichen Einheit ohne Vorurteile und ungeschickte Initiativen«,<ref> Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen, Direktorium zur Anwendung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus (25. März 1993) 71: AAS 85 (1993) 1069; Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben Comunionis notio (28. Mai 1992): AAS 85 (1993) 838 ff.</ref> indem er alle jene »menschlichen Qualitäten [entwickelt], die eine Person für andere zugänglich und glaubwürdig sein läßt. So muss er ständig seine eigene Sprache und seine Fähigkeit zum Dialog überprüfen, um zu einer echten ökumenischen Einstellung zu gelangen«.<ref>Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen,Direktorium zur Anwendung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus (25. März 1993) 70: aaO. 1068.</ref>
Diakonie des Wortes
23 Bei der Weihe übergibt der Bischof dem Diakon das Evangelienbuch mit den Worten: »Empfange das Evangelium Christi, dessen Verkünder du geworden bist«.<ref>Pontificale Romanum - De ordinatione Episcopi, Presbyterorum et Diaconorum, Nr. 210: aaO. 125: »Accipe Evangelium Christi, cuius praeco effectus es; et vide, ut quod legeris credas, quod credideris doceas, quod docueris imiteris«.</ref> Wie die Priester, so widmen sich auch die Diakone allen Menschen, sei es durch ihre gute Leitung oder durch die offene Predigt über das Geheimnis Christi, sei es durch die Weitergabe der christlichen Lehre oder durch das Eingehen auf aktuelle Probleme. Hauptaufgabe des Diakons ist daher die Zusammenarbeit mit dem Bischof und mit den Priestern bei der Ausübung des Dienstes<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 29. »Aufgabe der Diakone ist es, im Dienst am Wort dem Gottesvolk in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium zu dienen« (CIC, can. 757); »In der Verkündigung haben die Diakone am Dienst der Priester teil« (Johannes Paul II., Ansprache an die Priester, Diakone, Ordensleute und Seminaristen in der St. Joseph-Basilika in Montréal, Kanada [11. September 1984], Nr. 9: AAS 77 [1985] 396).</ref> nicht an der eigenen Weisheit, sondern am Wort Gottes, um alle zur Umkehr und zur Heiligung zu bewegen.<ref> Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Presbyterorum ordinis, 4.</ref> Die Diakone sind verpflichtet, sich vor allem durch gründliches Studium der Heiligen Schrift, der Überlieferung, der Liturgie und des Lebens der Kirche auf die Erfüllung dieser Sendung vorzubereiten.<ref> Vgl. ebd., Dogmat. Konstitution Dei verbum, 25; Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Rundschreiben Come è a conoscenza; CIC, can. 760.</ref> Außerdem sind sie verpflichtet, sich bei der Auslegung und Anwendung des der Kirche anvertrauten Glaubensgutes willig vom Lehramt derer leiten zu lassen, die »Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit«<ref> II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 25a; Dogmat. Konstitution Dei verbum, 10a.</ref> sind, nämlich vom Römischen Papst und den in Gemeinschaft mit ihm stehenden Bischöfen,<ref> Vgl. CIC, can. 753.</ref> um »das Geheimnis Christi vollständig und getreu vorzulegen«.<ref> Ebd., can. 760.</ref>
Schließlich müssen sie die Kunst erlernen, dem modernen Menschen in ganz unterschiedlichen kulturellen Situationen und in verschiedenen Lebensabschnitten den Glauben wirksam und vollständig zu vermitteln.<ref> Vgl. ebd., can. 769.</ref>
24 Sache des Diakons ist es, das Evangelium zu verkünden und mitunter über das Wort Gottes zu predigen.<ref> Vgl. Institutio generalis Missalis Romani, Nr. 61; Missale Romanum, Ordo lectionis Missae Praenotanda, Nr. 8, 24 u. 50: ed. typica altera, 1981.</ref> Unter Wahrung der rechtlich vorgesehenen Bedingungen haben die Diakone die Befugnis, überall zu predigen.<ref> Vgl. CIC, can. 764.</ref> Diese Befugnis erwächst aus dem Sakrament und muss zumindest mit stillschweigender Zustimmung des Rektors der Kirche mit der Demut dessen ausgeübt werden, der Diener und nicht Herr des Gotteswortes ist. Aus diesem Grund bleibt die Mahnung des Apostels stets aktuell: »Daher erlahmt unser Eifer nicht in dem Dienst, der uns durch Gottes Erbarmen übertragen wurde. Wir haben uns von aller schimpflichen Arglist losgesagt; wir handeln nicht hinterhältig und verfälschen das Wort Gottes nicht, sondern lehren offen die Wahrheit. So empfehlen wir uns vor dem Angesicht Gottes jedem menschlichen Gewissen« (2 Kor 4, 1-2).<ref> Vgl. Kongregation für den Klerus, Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester Dives ecclesia (31. Januar 1994), Nr. 45-47: aaO. 43-48.</ref>
25 In den Fällen, wo Diakone einer liturgischen Feier vorstehen oder nach Maßgabe der geltenden Normen<ref> Vgl. Institutio generalis Missalis Romani, Nr. 42, 61; Kongregation für den Klerus, Päpstlicher Rat für die Laien, Kongregation für die Glaubenslehre, Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]], Kongregation für die Bischöfe, Kongregation für die Evangelisierung der Völker,Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens, Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten, Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester Ecclesiae de mysterio (15. August 1997), Art. 3.</ref> damit beauftragt werden, müssen sie der Homilie große Bedeutung beimessen als »Botschaft von den Wundertaten Gottes in der Geschichte des Heils, das heißt im Mysterium Christi, das allezeit in uns zugegen und am Werk ist, vor allem bei der liturgischen Feier«.<ref> II. Vat. Konzil, Konstitution über die hl. Liturgie Sacrosanctum concilium, Nr. 35; vgl. 52; CIC, can. 767 § 1.</ref> Sie müssen daher die Homilie mit besonderer Sorgfalt im Gebet, im Studium der heiligen Texte, in völligem Einklang mit dem Lehramt und im Nachdenken über die Erwartungen der anzusprechenden Gläubigen vorzubereiten wissen.
Eifer und Sorgfalt müssen sie auch auf die katechetische Unterweisung der Gläubigen in den verschiedenen Abschnitten des christlichen Daseins verwenden, um ihnen so zu helfen, den Glauben an Christus kennenzulernen, ihn durch den Empfang der Sakramente zu stärken und ihm in ihrem persönlichen, familiären, beruflichen und sozialen Leben Ausdruck zu verleihen.<ref> Vgl. CIC, can. 779; vgl. Kongregation für den Klerus Allgemeines Direktorium für die Katechese (11. April 1971), Nr. 216.</ref> Je stärker die Gesellschaft säkularisiert ist und je größer die Herausforderungen sind, vor die das moderne Leben den Menschen und das Evangelium stellt, um so dringender ist heute diese katechetische Unterweisung, die möglichst vollständig, getreu, klar und nicht problembeladen sein soll.
26 Für diese Gesellschaft ist die Neu-Evangelisierung bestimmt. Sie verlangt von den geweihten Amtsträgern äußerst selbstlose Anstrengung. Zu ihrer Förderung müssen die Diakone, »genährt vom Gebet und vor allem von der Liebe zur Eucharistie«,<ref> Paul VI., Apostol. Schreiben Evangelii nuntiandi (8. Dez. 1975): AAS 68 (1976) 5-76.</ref> außer ihrer Teilnahme an den auf Diözesan- oder Pfarrebene organisierten Ausbildungsprogrammen für Katechese, Evangelisierung, Sakramentenvorbereitung das Wort Gottes in ihr etwaiges berufliches Umfeld übertragen, sei es durch ein klares Wort, sei es allein durch ihre aktive Präsenz an den Orten, wo öffentliche Meinungsbildung stattfindet oder wo die sittlichen Normen zur Anwendung kommen (wie die sozialen Dienste, die Dienste zu Gunsten der Rechte der Familie, des Lebens usw.); sie müssen auch beachten, welche großen Möglichkeiten dem Dienst des Wortes der Religionsunterricht und die sittliche Erziehung an den Schulen,<ref> Vgl. CIC, cann. 804-805.</ref> das Lehren an katholischen und auch an staatlichen Universitäten<ref> Vgl. ebd., can. 810.</ref> und der angemessene Gebrauch der modernen Kommunikationsmittel<ref> Vgl. CIC, can. 761.</ref> bieten.
Gewiß erfordern diese neuen Foren außer der unverzichtbaren reinen Lehre eine sorgfältige Fachausbildung; sie stellen aber trotzdem höchst wirksame Mittel dar, um das Evangelium an die Menschen unserer Zeit und an die Gesellschaft heranzutragen.<ref> Vgl. ebd., can. 822.</ref>
Schließlich haben die Diakone zu beachten, dass die den Glauben und die Sitten berührenden Schriften vor der Veröffentlichung dem Urteil des Ordinarius unterworfen werden müssen<ref> Vgl. ebd., can. 823 § 1.</ref> und dass die Erlaubnis des Ortsbischofs erforderlich ist, um in Publikationen zu schreiben oder an Sendungen oder Veranstaltungen teilzunehmen, die es sich zur Gewohnheit gemacht haben, die katholische Religion oder die guten Sitten anzugreifen. Sie sollen sich bei Radio- und Fernsehübertragungen an die von den Bischofskonferenzen festgelegten Bestimmungen halten.<ref>Vgl. ebd., can. 831 § 1.</ref>
Auf jeden Fall müssen sie stets die vorrangige, unverzichtbare Forderung beachten, bei der Darlegung der Wahrheit niemals Kompromisse einzugehen.
27 Die Diakone sollten daran denken, dass die Kirche ihrem Wesen nach missionarisch ist,<ref>II. Vat. Konzil, Dekret Ad gentes, 2a.</ref> da sie selbst dem Plan des Vaters gemäß ihren Ursprung aus der Sendung des Sohnes und der Sendung des Heiligen Geistes herleitet und zudem noch vom auferstandenen Herrn ausdrücklich den Auftrag erhalten hat, allen Geschöpfen das Evangelium zu verkünden und jene, die glauben, zu taufen (vgl. Mk 16, 15-16; Mt 28, 19). Die Diakone sind Amtsträger dieser Kirche und können sich deshalb, auch wenn sie in eine Teilkirche inkardiniert sind, der missionarischen Aufgabe der Universalkirche nicht entziehen; sie müssen also, soweit es ihre familiären — wenn sie verheiratet sind — und beruflichen Verpflichtungen erlauben, stets auch für die missio ad gentes offen sein.<ref>Vgl. CIC, cann. 784, 786.</ref>
Die Dimension des Dienstes ist der missionarischen Dimension der Kirche verpflichtet; oder, anders ausgedrückt, der missionarische Einsatz des Diakons umfaßt den Dienst des Wortes, der Liturgie und der Nächstenliebe, die ihrerseits das Alltagsleben miteinbeziehen. Die Mission erstreckt sich auf das Zeugnis Christi auch bei der etwaigen Ausübung eines weltlichen Berufes.
Diakonie der Liturgie
28 Der Weiheritus stellt noch einen anderen Aspekt des Diakonenamtes heraus: den Altardienst.<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Ad gentes, 16; Pontificale Romanum - De ordinatione Episcopi, presbyterorum et diaconorum, Nr. 207: aaO. 122 (Prex Ordinationis).</ref>
Der Diakon empfängt das Weihesakrament, um als Amtsträger in hierarchischer Gemeinschaft mit dem Bischof und den Priestern der Heiligung der christlichen Gemeinschaft zu dienen. Dem Dienstamt des Bischofs und, untergeordnet, dem der Priester leistet der Diakon eine sakramentale und somit verbindliche, wesentliche, unverkennbare Hilfe.
Daraus ergibt sich ganz klar, dass sich seine Diakonie am Altar, da sie aus dem Weihesakrament hervorgegangen ist, wesentlich von jedem liturgischen Dienst unterscheidet, den die Hirten den nicht geweihten Gläubigen anvertrauen können. Der liturgische Dienst des Diakons unterscheidet sich von dem des geweihten Amtspriestertums.<ref>Vgl. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 29.</ref>
Daraus folgt, dass der Diakon bei der Darbringung des eucharistischen Opfers nicht das Mysterium vollziehen kann, sondern einerseits wirksam das gläubige Volk verkörpert, ihm in besonderer Weise hilft, die Aufopferung seines Lebens mit der Opfergabe Christi zu verbinden; und andererseits im Namen Christi selbst dazu dient, die Kirche an den Früchten seines Opfers teilhaben zu lassen.
Da »die Liturgie der Höhepunkt ist, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der alle ihre Kraft strömt«,<ref>II. Vat. Konzil, Konstitution über die hl. Liturgie Sacrosanctum concilium, 10.</ref> ist dieses Vorrecht der Diakonenweihe auch eine sakramentale Gnade, die das ganze Dienstamt befruchten soll; dieser Gnade ist auch mit einer sorgfältigen und gründlichen theologisch-liturgischen Vorbereitung Rechnung zu tragen, um in würdiger Weise an der Feier der Sakramente und der Sakramentalien teilnehmen zu können.
29 Der Diakon muss in seinem Dienstamt immer das Bewusstsein dafür wachhalten, dass »jede liturgische Feier als Werk Christi, des Priesters, und seines Leibes, der die Kirche ist, in vorzüglichem Sinn heilige Handlung [ist], deren Wirksamkeit kein anderes Tun der Kirche an Rang und Maß erreicht«.<ref>Ebd., 7d.</ref> Die Liturgie ist Quelle der Gnade und Heiligung. Ihre Wirksamkeit rührt von Christus, dem Erlöser, her und beruht nicht auf der Heiligkeit des Amtsträgers. Diese Gewißheit soll den Diakon demütig machen, der das Werk Christi niemals kompromittieren kann, und ihn gleichzeitig zu einem heiligmäßigen Leben anspornen, um sein würdiger Diener zu sein. Die liturgischen Handlungen lassen sich daher nicht auf private oder soziale Handlungen reduzieren, die ein jeder auf seine Weise feiern kann, sondern sie gehören zum ganzen Leib der Kirche.<ref>Vgl. ebd., 22, 3; CIC, cann. 841, 846.</ref> Die Diakone müssen die den heiligen Mysterien eigenen Normen mit Ehrfurcht einhalten, um eine bewusste Beteiligung der Gläubigen herbeizuführen, die ihren Glauben stärken, Gott Ehre erweisen und die Kirche heiligen soll.<ref>Vgl. CIC, can. 840.</ref>
30 Gemäß der Überlieferung der Kirche und nach Maßgabe der Rechtsvorschrift<ref>»Die Diakone sind an der Feier des Gottesdienstes nach Maßgabe der Rechtsvorschrift beteiligt« (CIC, can. 835 § 3).</ref> ist es Sache der Diakone, »dem Bischof und den Priestern bei der Feier der göttlichen Geheimnisse zu helfen«.<ref>Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1570; vgl. Caerimoniale Episcoporum, Nr. 23-26.</ref> Daher sollen sie sich um die Feier von Gottesdiensten bemühen, die die ganze versammelte Gemeinschaft miteinbeziehen, indem sie sich um die innere Beteiligung aller und um die Wahrnehmung der verschiedenen Ämter kümmern.<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Konstitution über die hl. Liturgie Sacrosanctum concilium, 2627.</ref>
Dabei sollen sie auch die wichtige ästhetische Dimension vor Augen haben, die dem ganzen Menschen die Schönheit der Feier bewusst macht. Musik und Gesang, wenn auch nur in bescheidener, schlichter Form, das gepredigte Wort, die Gemeinschaft der Gläubigen, die den Frieden und die Vergebung Christi erleben, sind ein kostbares Gut, um dessen Vermehrung sich der Diakon seinerseits annehmen muss.
Sie haben sich immer getreu an das zu halten, was von den liturgischen Büchern vorgeschrieben ist, ohne dabei eigenmächtig etwas hinzuzufügen, wegzulassen oder zu ändern.<ref>Vgl. CIC, can. 846 § 1.</ref> Die Liturgie zu manipulieren bedeutet, sie der in ihr vorhandenen Fülle des Geheimnisses Christi zu berauben, und könnte Zeichen für eine gewisse Anmaßung gegenüber dem sein, was von der Weisheit der Kirche festgelegt worden ist. Die Diakone sollen sich daher darauf beschränken, alles und nur das zu tun, für das sie zuständig sind.<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Konstitution Sacrosanctum concilium, 28.</ref> Sie haben die vorgeschriebenen liturgischen Gewänder mit Würde zu tragen.<ref>Vgl. CIC, can. 929.</ref> Die über der Albe getragene Dalmatik in den verschiedenen, jeweils passenden liturgischen Farben, mit Zingulum und Stola, »ist das dem Diakon eigene Gewand«.<ref>Vgl. Institutio generalis Missalis Romani, Nr. 81b, 300, 302; Institutio Generalis Liturgiae Horarum, Nr. 255; Pontificale Romanum Ordo dedicationis ecclesiae et altaris, Nr. 23, 24, 28, 29, Editio typica, Typis Polyglottis Vaticanis 1977, 29 u. 90; Rituale Romanum De Benedictionibus, Nr. 36, Editio typica, Typis Polyglottis Vaticanis 1985, 18; Ordo coronandi imaginem beatae Mariae Virginis, Nr. 12, Editio typica, Typis Polyglottis Vaticanis 1981, 10; Kongregation für den Gottesdienst, Direktorium für die Feier von Sonntagsgottesdiensten ohne Priester Christi ecclesia, Nr. 38: Notitiae 24 (1988) 388-389; Pontificale Romanum - De Ordinatione Episcopi, presbyterorum et diaconorum, Nr. 188: (»Immediate post Precem Ordinationis, Ordinati stola diaconali et dalmatica induuntur, quo eorum ministerium abhinc in liturgia peragendum manifestetur«) und 190: aaO. 102, 103; Caeremoniale Episcoporum, Nr. 67, Editio typica, Libreria Editrice Vaticana 1995, 28-29.</ref>
Zum Dienst der Diakone gehört auch die Vorbereitung der Gläubigen auf die Sakramente und die seelsorgerische Betreuung nach dem Gottesdienst.
31 Der Diakon ist, mit dem Bischof und dem Priester, »ordentlicher Spender der Taufe«.<ref>CIC, can. 861 § 1.</ref> Für die Ausübung dieser Befugnis braucht es entweder die Erlaubnis von dem eigentlich für die Taufe seiner Pfarrkinder zuständigen Pfarrer<ref>Vgl. ebd., can. 530, 1°.</ref> oder es muss ein Notfall vorliegen.<ref>Vgl. ebd., can. 862.</ref> Besondere Bedeutung kommt dem Dienst der Diakone bei der Vorbereitung auf dieses Sakrament zu.
32 Bei der Feier der Eucharistie assistiert und hilft der Diakon denen, die der liturgischen Versammlung vorstehen und die Konsekration der Gestalten des Leibes und Blutes des Herrn vornehmen, also dem Bischof und den Priestern,<ref>Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, V, 22, 1: aaO. 701.</ref> wie von der Institutio Generalis im Missale Romanum festgelegt,<ref>Vgl. Institutio generalis Missalis Romanii, Nr. 61, 127-141.</ref> und bringt so Christus, den Gottesknecht, zum Ausdruck: er steht neben dem Priester und hilft ihm; im besonderen assistiert er bei der Feier der hl. Messe einem blinden oder an einer anderen Schwäche leidenden Priester;<ref>Vgl. CIC, can. 930 § 2.</ref> am Altar vollzieht er den Dienst des Kelches und des Evangelienbuches, trägt den Gläubigen die Gebetsintentionen vor und lädt sie zum Austausch des Friedenszeichens ein; stehen andere Diener nicht zur Verfügung, vollzieht er je nach den Erfordernissen deren Ämter.
Es ist nicht Aufgabe des Diakons, das eucharistische Hochgebet und die Orationen vorzutragen; ebenso ist es ihm nicht erlaubt, Handlungen und Gesten zu verrichten, die ausschließlich dem zelebrierenden Priester vorbehalten sind.<ref>Vgl. ebd., can. 907; Kongregation für den Klerus, usw. Instruktion Ecclesiae de mysterio (15. August 1997), Art. 6.</ref>
Dem Diakon kommt es zu, die Lesungen aus der Heiligen Schrift vorzutragen.<ref>Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, V, 22, 6: aaO. 702.</ref>
Als ordentlicher Spender der heiligen Kommunion<ref>Vgl. CIC, can. 910 § 1.</ref> teilt er sie während oder außerhalb der Eucharistiefeier aus und bringt sie als Wegzehrung zu den Kranken.<ref>Vgl. ebd., can. 911 § 2.</ref> Ordnungsgemäße Aufgabe des Diakons ist auch die Aussetzung des Allerheiligsten und die Erteilung des eucharistischen Segens.<ref>Vgl. ebd., can. 943; u. auch Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, V, 22, 3: aaO. 702.</ref> Ihm obliegt auch die Leitung etwaiger Sonntagsgottesdienste, wenn kein Priester zur Verfügung steht.<ref>Vgl. Kongregation für den Gottesdienst, Direktorium für die Feier von Sonntagsgottesdiensten ohne Priester Christi ecclesia, Nr. 38: aaO. 388-389; Kongregation für den Klerus, usw. Instruktion Ecclesiae de mysterio (15. August 1997), Art. 7.</ref>
33 Den Diakonen kann auch die Familienseelsorge übertragen werden, für die als erster der Bischof verantwortlich ist. Diese Verantwortlichkeit umfaßt moralische und liturgische Fragen, aber auch solche persönlicher und sozialer Art, wenn es darum geht, der Familie in ihren Schwierigkeiten und Leiden Stütze zu sein.<ref>Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Familiaris consortio (22.11.1981), Nr. 73: AAS 74 (1982) 170-171.</ref> Ausgeübt werden kann eine solche Verantwortung auf diözesaner oder, unter der Autorität eines Pfarrers, auf lokaler Ebene in der katechetischen Unterweisung über die christliche Ehe, in der persönlichen Vorbereitung der künftigen Ehegatten, in der fruchtbringenden Feier des Sakramentes und in der den Brautleuten nach der Eheschließung angebotenen Hilfe.<ref>Vgl. CIC, can. 1063.</ref>
Verheiratete Diakone können eine große Hilfe sein bei der Darlegung dessen, was das Evangelium über die eheliche Liebe, über die Tugenden, die sie schützen, sagt, und bei der Ausübung einer christlich und menschlich verantwortungsvollen Elternschaft. Sache des Diakons ist es auch, wenn er vom Pfarrer oder vom Ortsordinarius die entsprechende Befugnis erhält, der Feier der Trauung extra Missam vorzustehen und im Namen der Kirche den Trausegen zu erteilen.<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 29; CIC, can. 1108 §§ 1-2; Ordo celebrandi Matrimonium, editio typica altera 1991, 24.</ref> Die Delegierung an den Diakon kann unter den vorgesehenen Bedingungen auch in allgemeiner Form erfolgen<ref>Vgl. CIC, can. 1111 §§ 1-2.</ref> und kann ausschließlich in den vom Codex des kanonischen Rechtes festgelegten Formen subdelegiert werden.<ref>Vgl. ebd., can. 137 §§ 3-4.</ref>
34 Es ist festgelegte Lehre,<ref>Vgl. Konzil von Florenz, Bulle Exsultate Deo (DS 1325); Konzil von Trient, Doctrina de sacramento extremae unctionis, cap. 3 (DS 1697) und can. 4 De extrema unctione (DS 1719).</ref> dass die Spendung des Sakramentes der Krankensalbung dem Bischof und den Priestern vorbehalten ist, in Verbindung mit der Abhängigkeit dieses Sakramentes von der Sündenvergebung und dem würdigen Empfang der Eucharistie.
Die seelsorgliche Betreuung der Kranken kann Diakonen übertragen werden. Der mühsame Dienst, den Kranken im Schmerz beizustehen, die katechetische Unterweisung, um sie auf den Empfang des Sakramentes der Krankensalbung vorzubereiten, die Vertretung des Priesters bei der Vorbereitung der Gläubigen auf den Tod und die Spendung der Wegzehrung mit dem dafür eigenen Ritus sind Mittel, mit welchen Diakone den Gläubigen die Nächstenliebe der Kirche vor Augen führen.<ref>Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, II, 10: aaO. 699; Kongregation für den Klerus, usw. Instruktion Ecclesiae de mysterio (15. August 1997), Art. 9.</ref>
35 Diakone sind nach Vorschrift der Kirche verpflichtet, das Stundengebet zu verrichten, durch das sich der ganze Mystische Leib mit dem Gebet vereint, das Christus, das Haupt, an den Vater im Himmel richtet. Im Bewusstsein dieser Verantwortung haben sie täglich dieses Gebet zu verrichten, und zwar entsprechend den genehmigten liturgischen Büchern und in dem von der Bischofskonferenz bestimmten Umfang.<ref>Vgl. CIC, can. 276 § 2, Nr. 3°.</ref> Darüber hinaus sollen sie versuchen, die Teilnahme der christlichen Gemeinschaft an der Feier des Stundengebetes zu fördern, das niemals eine private Handlung, sondern immer ein Akt der ganzen Kirche ist,<ref>Vgl. Institutio generalis de Liturgiae Horarum, 20.</ref> auch dann, wenn er vom einzelnen verrichtet wird.
36 Der Diakon ist Diener der Sakramentalien, das heißt jener »heiligen Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der Sakramente Wirkungen, besonders geistlicher Art, bezeichnet und kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden«.<ref> II. Vat. Konzil, Konstitution über die hl. Liturgie Sacrosanctum concilium, 60; vgl. CIC, can. 1166 u. can. 1168; Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1667.</ref>
Der Diakon kann also ganz eng mit dem kirchlichen und sakramentalen Leben verbundene Segnungen vornehmen, die ihm von Rechts wegen ausdrücklich gestattet werden,<ref> Vgl. CIC, can. 1169 § 3.</ref> und außerdem ist es seine Sache, der Bestattungsfeier ohne hl. Messe und dem Bestattungsritus vorzustehen.<ref> Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, V, 22, 5: aaO. 702, und auch Ordo exsequiarum, 19; Kongregation für den Klerus, usw. Instruktion Ecclesiae de mysterio (15. August 1997), Art. 12.</ref>
Wenn jedoch ein Priester zugegen und verfügbar ist, ist dieser mit der Aufgabe des Vorsitzes der Feier zu betrauen.<ref> Vgl. Rituale Romanum - De Benedictionibus, Nr. 18c: aaO. 14.</ref>
Diakonie der Nächstenliebe
37 Auf Grund des Weihesakramentes ist der Diakon, in Gemeinschaft mit dem Bischof und dem Presbyterium der Diözese, auch an denselben pastoralen Aufgaben beteiligt,<ref> Vgl. CIC, can. 129 § 1.</ref> übt sie aber in anderer Form aus, indem er dem Bischof und den Priestern dient und hilft. Da sie vom Sakrament bewirkt ist, sorgt diese Teilnahme dafür, dass die Diakone dem Volk Gottes im Namen Christi dienen. Aber gerade aus diesem Grund sollen sie sie mit demütiger Liebe ausüben und sich, nach den Worten des hl. Polykarp, stets als »barmherzig, eifrig, wandelnd nach der Wahrheit des Herrn, der aller Diener geworden ist«, erweisen.<ref> Hl. Polykarp, Epist. ad Philippenses, 5,2: F. X. Funk (ed.), I, 300; zitiert in Lumen gentium, 29a.</ref> Ihre in hierarchischer Gemeinschaft mit dem Bischof und den Priestern ausgeübte Autorität, wie es die Einheit von Weihe und Sendung erfordert,<ref> Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, aaO. 698.</ref> ist Liebesdienst und hat den Zweck, allen Mitgliedern der Teilkirche zu helfen und sie zu fördern, damit sie im Geist der Gemeinschaft und entsprechend ihren Charismen am Leben und an der Sendung der Kirche teilnehmen können.
38 Im Dienst der Nächstenliebe sollen die Diakone die Gleichgestaltung mit Christus, dem Gottesknecht, anstreben, den sie repräsentieren, und vor allem »den Pflichten der Nächstenliebe und der Verwaltung hingegeben« sein.<ref>II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 29.</ref> Deshalb bittet der Bischof im Weihegebet Gott, den Vater, für sie: »Herr, laß sie sich in allen Tugenden auszeichnen: ... in der Liebe..., in der Sorge für die Armen und Schwachen..., in zurückhaltender Autorität..., Selbstdisziplin und Heiligkeit des Lebens... Mögen sie zum Abbild deines Sohnes werden, der nicht gekommen ist, sich dienen zu lassen, sondern zu dienen«.<ref> Pontificale Romanum - De ordinatione Episcopi, presbyterorum et diaconorum, Nr. 207: aaO. 122 (Prex Ordinationis).</ref> Durch ihr Beispiel und ihr Wort sollen sie sich darum bemühen, dass alle Gläubigen dem Vorbild Christi folgen und sich ständig in den Dienst der Brüder stellen.
Die karitativen Werke auf Diözesan- und Pfarrebene, die zu den ersten Pflichten des Bischofs und der Priester gehören, werden von diesen nach dem Zeugnis der Überlieferung der Kirche den Dienern im kirchlichen Dienst, das heißt den Diakonen, übertragen;<ref>Vgl. Hippolyt, Traditio Apostolica, 8, 24:Ch. 11 bis, 58-63; 98-99; Didascalia Apostolorum (Syrisch), Kap. III, XI: A. Vööbus (ed.), The »Didascalia Apostolorum« in Syriae (syrischer Originaltext und englische Übersetzung), CSCO, Bd. I, Nr. 402 (Bd. 176), 29-30; Bd. II, Nr. 408 (Bd. 180), 120-129; Didascalia Apostolorum, III, 13 (19), 17: F. X. Funk (ed.), Didascalia et Constitutiones Apostolorum, Paderbornae 1906, I, 212-216; II. Vat. Konzil, Dekret Christus Dominus, 13.</ref> dasselbe gilt für den Dienst der Nächstenliebe im Bereich der christlichen Erziehung; für die Belebung der Oratorien, der kirchlichen Jugendgruppen und der Laienberufsgruppen; für die Förderung des Lebens in allen seinen Phasen und für die Umgestaltung der Welt nach christlicher Ordnung.<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 40ff.</ref> Auf diesen Gebieten ist ihr Dienst besonders wertvoll, weil in der heutigen Situation die spirituellen und materiellen Bedürfnisse der Menschen, auf welche die Kirche Antwort geben soll, sehr unterschiedlicher Art sind. Die Diakone sollen sich daher bemühen, unterschiedslos allen zu dienen, und dabei den Leidenden und den Sündern besondere Aufmerksamkeit schenken. Als Diener Christi und der Kirche müssen sie in der Lage sein, jegliche Form von Ideologie und Parteiinteresse zu überwinden, um nicht die Sendung der Kirche ihrer Kraft zu entleeren, die die Liebe Christi ist. Die Diakonie muss in der Tat den Menschen die Liebe Gottes erfahren lassen und ihn dazu bringen, umzukehren und sein Herz der Gnade zu öffnen.
Die karitative Aufgabe der Diakone »schließt auch einen entsprechenden Dienst in der Verwaltung der Güter und in den Hilfswerken der Kirche ein. Die Diakone haben auf diesem Gebiet die Aufgabe, 'im Namen der Hierarchie die karitativen Verpflichtungen und die Verwaltungsaufgaben sowie die sozialen Hilfswerke zu übernehmen'«.<ref> Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, V, 22, 9: aaO. 702. Vgl. Johannes Paul II., Katechese bei der Generalaudienz (13. Oktober 1993), Nr. 5: Insegnamenti XVI, 2 (1993), 1000-1004.</ref> Dementsprechend können sie daher mit dem Amt des Diözesanökonomen betraut<ref>Vgl. CIC, can. 494.</ref> oder in den Vermögensverwaltungsrat der Diözese gewählt werden.<ref>Vgl. ebd., can. 493.</ref>
Die kanonische Sendung der ständigen Diakone
39 Je nach den Umständen werden von den drei Bereichen des diakonischen Dienstes sicher der eine oder andere einen mehr oder weniger großen Teil der Tätigkeit eines Diakons in Anspruch nehmen können, aber zusammen bilden sie eine Einheit im Dienst am göttlichen Erlösungsplan: Der Dienst des Wortes führt zum Altardienst, welcher seinerseits dazu anspornt, die Liturgie in Leben umzusetzen, das in der Nächstenliebe zur Blüte gelangt: »Wenn wir an die zutiefst spirituelle Natur dieser Diakonie denken, können wir die Wechselbeziehung zwischen den drei Bereichen des Dienstes, die traditionell mit dem Diakonat in Verbindung gebracht werden, nämlich den Dienst des Wortes, den Dienst am Altar und den Dienst der Nächstenliebe besser verstehen. Je nach den Umständen kann das eine oder andere in der Arbeit eines Diakons besonders hervortreten, aber diese drei Ämter sind untrennbar zur Einheit verbunden im Dienst des Erlösungsplanes Gottes«.<ref> Johannes Paul II., Ansprache an die ständigen Diakone der USA, Detroit (19. September 1987), Nr. 3: Insegnamenti, X, 3 (1987), 656.</ref>
40 Der Dienst der Diakone hat im Laufe der Geschichte vielfältige Erscheinungsformen angenommen, um die verschiedenen Bedürfnisse der christlichen Gemeinschaft lösen zu können und ihr die Erfüllung ihres Auftrags zur Nächstenliebe zu ermöglichen. Es ist allein Sache der Bischöfe,<ref>Vgl. CIC, can. 157.</ref> die »als Stellvertreter und Gesandte Christi«<ref> II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 27a.</ref> die Leitung und Sorge für die Teilkirchen innehaben, jedem Diakon nach Maßgabe des Rechts das kirchliche Amt zu übertragen. Bei der Amtsübertragung müssen sowohl die pastoralen Bedürfnisse wie gegebenenfalls die persönliche, familiäre — wenn es sich um verheiratete Männer handelt — und berufliche Situation ständiger Diakone aufmerksam bedacht werden. Von größter Wichtigkeit ist jedoch auf jeden Fall, dass die Diakone entsprechend ihren Möglichkeiten ihren Dienst in Verkündigung, Liturgie und Nächstenliebe voll erfüllen können und nicht abgedrängt und auf nebensächliche Aufgaben, Aushilfstätigkeiten oder Aufträge verwiesen werden, die von ungeweihten Gläubigen ordnungsgemäß erfüllt werden können. Nur so werden die ständigen Diakone in ihrer wahren Identität als Diener Christi und nicht als besonders engagierte Laien im Leben der Kirche in Erscheinung treten.
Zum Besten des Diakons und damit er sich nicht auf das Improvisieren verläßt, ist es notwendig, dass die Weihe mit einer klaren Einsetzung in pastorale Verantwortung einhergeht.
41 Der diakonische Dienst findet ordnungsgemäß in den verschiedenen pastoralen Bereichen in Diözese und Pfarrei sein Betätigungsfeld und nimmt dabei verschiedene Formen an. Der Bischof kann Diakonen den Auftrag zur Mitarbeit in der Seelsorge einer nur einem Pfarrer übertragenen Pfarrei erteilen<ref> Vgl. CIC, can. 519.</ref> oder in der Seelsorge von Pfarreien, die einem oder mehreren Priestern in solidum übertragen werden.<ref> Vgl. ebd., can. 517 § 1.</ref>
Wenn es darum geht, sich an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei zu beteiligen — für den Fall, dass diese wegen Priestermangels nicht über die direkte Seelsorge durch einen Pfarrer verfügt<ref>Vgl. ebd., can. 517 § 2.</ref> —, haben ständige Diakone immer den Vortritt vor nicht geweihten Gläubigen. In solchen Fällen ist darauf zu achten, dass der Leiter ein Priester ist, denn nur er ist der »eigentliche Hirte« und kann den Auftrag zu der »cura animarum« empfangen, bei welcher der Diakon mitwirkt.
Ebenso können Diakone zur Leitung der zerstreuten Christengemeinden im Namen des Pfarrers oder des Bischofs bestimmt werden.<ref>Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben, Sacrum diaconatus ordinem, V, 22, 10: aaO. 702.</ref> »Es ist eine missionarische Aufgabe, die in Ländern, Bereichen, Gesellschaftsschichten und Gruppen zu erfüllen ist, wo der Priester fehlt oder nicht leicht erreichbar ist. Besonders an Orten, wo kein Priester für die Eucharistiefeier zur Verfügung steht, versammelt der Diakon die Gemeinde zu einem Wortgottesdienst mit Austeilung der sorgfältig aufbewahrten Kommunion.<ref>Vgl. CIC, can. 1248 § 2; Kongregation für den Gottesdienst, Direktorium für die Feier von Sonntagsgottesdiensten ohne Priester Christi ecclesia, Nr. 29: aaO. 386.</ref> Es ist eine Vertretung, die der Diakon in kirchlichem Auftrag ausübt, wenn es darum geht, dem Priestermangel abzuhelfen«.<ref>Johannes Paul II., Katechese bei der Generalaudienz (13. Oktober 1993), Nr. 4: Insegnamenti, XVI 2 (1993) 1002.</ref> Bei diesen Gottesdiensten soll nie versäumt werden, auch für die Vermehrung der Priesterberufe zu beten, die gebührenderweise als unentbehrlich darzustellen sind. Wenn ein Diakon zur Verfügung steht, darf die Wahrnehmung der Seelsorge weder einem gläubigen Laien noch einer Gemeinschaft von Personen übertragen werden; dasselbe gilt für den Vorsitz eines Sonntagsgottesdienstes.
Auf jeden Fall sind die Zuständigkeiten des Diakons bei der Amtsübertragung schriftlich genau festzulegen.
Zwischen den Diakonen und den verschiedenen für die Seelsorge tätigen Personen muss mit Hochherzigkeit und Überzeugung eine konstruktive und geduldige Zusammenarbeit betrieben werden. Wenn es Pflicht der Diakone ist, stets das Amt des Pfarrers zu respektieren und mit allen, die die Seelsorge mit ihm teilen, gemeinschaftlich zusammenzuarbeiten, so ist es auch ihr Recht, von allen angenommen und voll anerkannt zu werden. Für den Fall, dass der Bischof die Bildung von Pastoralräten in den Pfarreien beschließt, gehören die Diakone, die an der Pfarrseelsorge beteiligt sind, zu deren rechtmäßigen Mitgliedern.<ref>Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, V, 24: aaO. 702; CIC, can. 536.</ref> In jedem Fall muss immer die aufrichtige Liebe vorherrschen, die in jedem Amt ein Geschenk des Geistes für den Aufbau des Leibes Christi erkennt.
42 Der Diözesanbereich bietet zahlreiche Gelegenheiten für den fruchtbaren Dienst der Diakone.
Denn unter den vorgesehenen Voraussetzungen können sie teilnehmende Mitglieder der Diözesanorgane sein; im besonderen des Pastoralrates<ref> Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, V, 24: aaO. 702; CIC, can. 512 § 1.</ref> und, wie gesagt, des Vermögensverwaltungsrates; sie können auch an der Diözesansynode teilnehmen.<ref>Vgl. CIC, can. 463 § 2.</ref> Sie können jedoch nicht Mitglieder des Priesterrates sein, da dieser ausschließlich das Presbyterium repräsentiert.<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 28; Dekret Christus Dominus, 27; Dekret Presbyterorum ordinis, 7; CIC, can. 495 § 1.</ref>
In den Kurien können sie, wenn sie über die ausdrücklich vorgesehenen Voraussetzungen verfügen, in die Ämter des Kanzlers,<ref>Vgl. CIC, can. 482.</ref> des Richters,<ref>Vgl. ebd., can. 1421 § 1.</ref> des beratenden Beisitzers,<ref>Vgl. ebd., can. 1424.</ref> des Vernehmungsrichters,<ref>Vgl. ebd., can. 1428 § 2.</ref> des Kirchenanwalts und Bandverteidigers,<ref>Vgl. ebd., can. 1435.</ref> des Notars<ref>Vgl. ebd., can. 483 § 1.</ref> berufen werden.
Sie können jedoch weder als Gerichtsvikare noch als beigeordnete Gerichtsvikare, noch als Dekane eingesetzt werden, da diese Ämter Priestern vorbehalten sind.<ref>Vgl. CIC, can. 1420 § 4; can. 553 § 1.</ref>
Weiters offen für den Dienst der Diakone sind die diözesanen Einrichtungen oder Kommissionen, pastorale Aufgaben in bestimmten sozialen Bereichen, besonders die Familienseelsorge, oder für Kreise der Bevölkerung, die eine Seelsorge besonderer Art verlangen, wie zum Beispiel ethnische Gruppen.
Bei der Durchführung der oben genannten Aufgaben hat der Diakon immer zu bedenken, dass alles Tun in der Kirche Zeichen der Liebe und Dienst an den Brüdern sein muss. Er muss daher bei der Tätigkeit in Rechtsprechung, Verwaltung und Organisation jede Form von Bürokratisierung zu vermeiden trachten, um das eigene Dienstamt nicht des pastoralen Sinnes und Wertes zu berauben. Wer zur Wahrnehmung dieser Ämter berufen wird, muss deshalb, um die Integrität des diakonischen Dienstamtes zu bewahren, in die Lage versetzt werden, den typischen und eigentlichen Dienst des Diakons zu entfalten.
3. SPIRITUALITÄT DES DIAKONS
Das aktuelle geschichtliche Umfeld
43 Die nach dem Plan Gottes, des Vaters, von Christus zusammengerufene und vom Heiligen Geist geleitete Kirche, die »in der Welt zugegen und doch unterwegs«<ref> II. Vat. Konzil, Konstitution über die hl. Liturgie Sacrosanctum concilium, 2.</ref> ist zur Fülle des Reiches,<ref>Vgl. ebd., Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 5.</ref> lebt und verkündet das Evangelium unter den konkreten historischen Umständen. »Vor Augen steht [dem Konzil] also die Welt der Menschen, das heißt die ganze Menschheitsfamilie mit der Gesamtheit der Wirklichkeiten, in denen sie lebt; die Welt, der Schauplatz der Geschichte, von ihren Unternehmungen, Niederlagen und Siegen geprägt; die Welt, die nach dem Glauben der Christen durch die Liebe des Schöpfers begründet ist und erhalten wird; die unter die Knechtschaft der Sünde geraten, von Christus aber, dem Gekreuzigten und Auferstandenen, durch Brechung der Herrschaft des Bösen befreit wurde; bestimmt, umgestaltet zu werden nach Gottes Heilsratschluß und zur Vollendung zu kommen«.<ref> Ebd., Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 2b.</ref>
Dieser Wirklichkeit muss der Diakon, Mitglied und Amtsträger der Kirche, in seinem Leben und in seinem Dienstamt Rechnung tragen; er muss die Kultur, die Bestrebungen und die Probleme seiner Zeit kennen. Denn er ist berufen, in diesem Umfeld lebendiges Zeichen Christi, des Gottesknechtes, zu sein, und hat zugleich die Pflicht, die Aufgabe der Kirche zu übernehmen, »nach den Zeichen der Zeit zu forschen und sie im Licht des Evangeliums zu deuten. So kann sie dann in einer jeweils einer Generation angemessenen Weise auf die bleibenden Fragen der Menschen nach dem Sinn des gegenwärtigen und des zukünftigen Lebens und nach dem Verhältnis beider zueinander Antwort geben«.<ref> Ebd. Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 4a.</ref>
Berufung zur Heiligkeit
44 Die allgemeine Berufung zur Heiligkeit hat ihren Ursprung in der »Taufe des Glaubens«, in der wir alle »wahrhaft Kinder Gottes und der göttlichen Natur teilhaftig und so wirklich heilig geworden« sind.<ref>Ebd., Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 40.</ref>
Das Weihesakrament verleiht den Diakonen »eine neue Weihe an Gott«, durch die sie »durch die Salbung des Heiligen Geistes geweiht und von Christus ausgesandt«<ref> Ebd., Dekret Presbyterorum ordinis, 12b.</ref> werden zum Dienst am Volk Gottes »für den Aufbau des Leibes Christi« (Eph 4, 12).
»Daraus erwächst die diakonische Spiritualität, die ihren Ursprung in der "sakramentalen Diakonatsgnade" hat, wie das II. Vatikanische Konzil sie nennt.<ref>Ebd., Dekret Ad gentes, 16.</ref> Sie ist nicht nur eine wertvolle Hilfe bei der Erfüllung der verschiedenen Aufgaben, sondern sie beeinflußt tiefgreifend Geist und Herz des Diakons, indem sie ihn zur Hingabe seiner ganzen Person im Dienst für das Reich Gottes und die Kirche verpflichtet. Wie die Bezeichnung "Diakonat" selbst aussagt, kennzeichnet der Geist des Dienens das innere Fühlen und Wollen dessen, der dieses Weihesakrament empfängt. Durch den Diakonat will man verwirklichen, was Jesus in bezug auf seine Sendung gesagt hat: "Der Menschensohn ist nicht gekommen, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen"« (Mk 10, 45; Mt 20, 28).<ref>Johannes Paul II., Katechese bei der Generalaudienz (20. Oktober 1993), Nr. 1: Insegnamenti, XVI, 2 (1993), 1053.</ref> So lebt der Diakon durch seinen und in seinem Dienst die Tugend des Gehorsams: wenn er die ihm übertragenen Aufträge getreu erfüllt, dient er dem Bischofs- und dem Priesterstand in den munera (Ämtern) der Sendung Christi. Und was er ausführt, ist der Hirtendienst zum Wohl der Menschen.
45 Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass der Diakon dankbar die Einladung zur Nachfolge Christi, des Gottesknechtes, annimmt und eigens darauf bedacht ist, unter den verschiedenen Lebensumständen zuverlässig daran festzuhalten. Das in der Weihe empfangene Wesensmerkmal erzeugt eine Gleichgestaltung mit Christus, welcher der Geweihte nachkommen und sie in seinem ganzen Leben wachsen lassen soll.
Die Heiligung als eine Forderung für jeden Gläubigen<ref> »Alle Gläubigen müssen je nach ihrer eigenen Stellung ihre Kräfte einsetzen, ein heiliges Leben zu führen sowie das Wachstum der Kirche und ihre ständige Heiligung zu fördern« (CIC, can. 210).</ref> findet eine weitere Grundlage für den Diakon in der besonders empfangenen Weihe.<ref>»... die Diakone, die den Geheimnissen Christi und der Kirche dienen und sich deshalb von jedem Laster rein bewahren, Gott gefallen und für alle Gute vor den Menschen sorgen müssen (vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Paulus an Timotheus | Diaconatus originem (Wortlaut) |{{#if: 1 Tim|1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 1 Tim |1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 3{{#if:8-18|,8-18}} Tim%203{{#if:8-18|,8-18}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%203{{#if:8-18|,8-18}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }} und {{{2}}}{{#if:|,{{{3}}}}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }})«: (II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 41). Vgl. auch Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, VI, 25: aaO. 702.</ref> Sie schließt die Praktizierung der christlichen Tugenden und der verschiedenen Gebote und Räte evangelischen Ursprungs je nach dem eigenen Lebensstand ein. Der Diakon ist aufgerufen, heiligmäßig zu leben, weil ihn der Heilige Geist durch das Sakrament der Taufe und der Weihe geheiligt und ihn als Diener des Werkes eingesetzt hat, mit dem die Kirche Christi dem Menschen dient und ihn heiligt.<ref>»In ihrer Lebensführung sind die Kleriker in besonderer Weise zum Streben nach Heiligkeit verpflichtet, da sie, durch den Empfang der Weihe in neuer Weise Gott geweiht, Verwalter der Geheimnisse Gottes zum Dienst an seinem Volke sind« (CIC, can. 276 § 1).</ref>
Insbesondere für die Diakone bedeutet die Berufung zur Heiligkeit »Nachfolge Jesu in dieser Haltung des demütigen Dienstes, der nicht nur in den Werken der Liebe Ausdruck findet, sondern die ganze Denk- und Handlungsweise bestimmt und formt«,<ref>Johannes Paul II., Katechese bei der Generalaudienz am 20. Oktober 1993, Nr. 2: Insegnamenti, XVI, 2 (1993) 1054.</ref> weshalb sie, »wenn ihr Dienst mit diesem Geist übereinstimmt, noch mehr den charakteristischen Wesenszug Christi ins Licht stellen: den Dienst«,<ref> Ebd., Nr. 1: Insegnamenti, XVI, 2 (1993) 1054.</ref> um nicht nur »Diener Gottes«, sondern auch Diener Gottes an den eigenen Brüdern zu sein.<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Apostolicam actuositatem, 4, 8; Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 27, 93.</ref>
Beziehungen des Weihestandes
46 Der Weihestand verleiht dem Diakon durch die spezifischen sakramentalen Gaben eine besondere Teilhabe an der Weihe und Sendung dessen, der für die Erlösung des Menschen zum Knecht des Vaters geworden ist, und bezieht ihn auf neuartige, spezifische Weise in das Geheimnis Christi, der Kirche und der Rettung aller Menschen ein. Aus diesem Grund muss das geistliche Leben des Diakons diese dreifache Beziehung auf der Linie einer gemeinschaftlichen Spiritualität vertiefen und entfalten, wo man vom Gemeinschaftscharakter der Kirche Zeugnis zu geben trachtet.
47 Die erste und grundlegendste Beziehung ist die zu Christus, der aus Liebe zum Vater und zu seinen Brüdern, den Menschen, Knechtsgestalt angenommen hat.<ref> Vgl. Johannes Paul II., Ansprache (16. März 1985), Nr. 2: Insegnamenti, VIII, 1 (1985) 649; Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis, (25. März 1997) 3; 21: aaO. 661; 688.</ref> Der Diakon ist kraft seiner Weihe wirklich dazu berufen, in Übereinstimmung mit Christus, dem Gottesknecht, zu handeln.
Gottes ewiger Sohn »entäußerte sich und wurde wie ein Sklave« (Phil 2, 7) und lebte diesen Stand im Gehorsam gegenüber dem Vater (vgl. Joh 4, 34) und im demütigen Dienst an den Brüdern (vgl. Joh 13, 4-15). Als Diener des Vaters in dem Erlösungswerk an den Menschen ist Christus für jeden Diakon in der Kirche der Weg, die Wahrheit und das Leben.
Jedes Tun im Dienst wird dann Sinn erhalten, wenn es hilft, Christus in seinem Dienst (diakonía) besser kennenzulernen, zu lieben und ihm zu folgen. Die Diakone müssen sich also bemühen, ihr Leben Christus gleichzugestalten, der durch seinen Gehorsam gegenüber dem Vater »bis zum Tod, bis zum Tod am Kreuz« (Phil 2, 8) die Menschheit erlöst hat.
48 Mit dieser grundlegenden Beziehung untrennbar verwoben ist die Beziehung zur Kirche,<ref> Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis, 16: aaO. 681.</ref> die Christus liebt, rein macht, nährt und pflegt (vgl. Eph 5, 25-29). Der Diakon könnte seine Gleichgestaltung mit Christus nicht zuverlässig leben, würde er nicht an seiner Liebe zur Kirche teilhaben, »für die er wegen ihrer Sendung und ihrer göttlichen Einsetzung eine tiefe Neigung hegen muss«.<ref> Johannes Paul II., Katechese bei der Generalaudienz (20. Oktober 1993), Nr. 2: Insegnamenti, XVI, 2 (1993) 1055.</ref>
Der Weiheritus macht die Verbindung zwischen dem Bischof und dem Diakon deutlich, die hiermit gestiftet wird: nur der Bischof legt dem Auserwählten die Hände auf, während er die Ausgießung des Heiligen Geistes auf ihn herabruft. Jeder Diakon findet daher den Bezug zu seinem Amt in der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Bischof.<ref> Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, V, 23: aaO. 702.</ref>
Außerdem hebt die Diakonensweihe noch einen weiteren kirchlichen Aspekt hervor: Sie vermittelt dem Diakon als Diener Anteil an der Diakonie Christi, durch die das Volk Gottes unter der Leitung des Nachfolgers Petri und der anderen Bischöfe in Gemeinschaft mit ihm und unter Mitwirkung der Priester weiter dem Werk zur Erlösung der Menschen dient. Der Diakon ist daher verpflichtet, durch eine glühende, tätige Liebe für die Kirche und durch einen aufrichtigen Willen zur Gemeinschaft mit dem Heiligen Vater, mit dem eigenen Bischof und mit den Priestern der Diözese seinen Geist und seinen Dienst zu nähren.
49 Schließlich ist daran zu erinnern, dass der Dienst Christi für den Menschen, für jeden Menschen bestimmt ist,<ref> Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Redemptor hominis (4. März 1979), Nr. 13-17: AAS 71 (1979) 282-300.</ref> der in seinem Geist und seinem Leib die Spuren der Sünde trägt, aber zur Gemeinschaft mit Gott berufen ist. »Denn Gott hat die Welt so sehr geliebt, dass er seinen einzigen Sohn hingab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht zugrunde geht, sondern das ewige Leben hat« (Joh 3, 16). Zum Knecht dieses Planes der Liebe hat sich Christus gemacht, als er unsere fleischliche Gestalt annahm; Zeichen und Werkzeug dieser seiner Diakonie in der Geschichte ist die Kirche.
Der Diakon wird also durch das Sakrament zum Dienst an seinen heilsbedürftigen Brüdern bestimmt. Und wenn der Mensch in dem Gottesknecht Christus, in seinen Worten und Handlungen die Fülle der Liebe sehen kann, durch welche der Vater ihn rettet, so soll er auch im Leben des Diakons diese selbe Liebe finden können. Wachsen in der Nachahmung der Liebe Christi zum Menschen, die über die Grenzen jeder menschlichen Ideologie hinausgeht, wird darum die wesentliche Aufgabe des geistlichen Lebens des Diakons sein.
Wer zur diakonischen Ausbildung zugelassen werden will, muss »eine natürliche innere Neigung zum Dienst an der Hierarchie und an der christlichen Gemeinschaft zeigen«,<ref> Paul VI., Apostol. Schreiben, Sacrum diaconatus ordinem, II, 8: aaO. 700.</ref> die aber nicht »im Sinn eines einfachen inneren Antriebs der natürlichen Veranlagung verstanden werden soll... Es handelt sich um eine Neigung der von der Gnade beseelten Natur in einem Geist des Dienstes, der das menschliche Verhalten dem von Christus gleichförmig macht. Das Sakrament des Diakonats bringt diese Neigung zur Entfaltung: Es läßt den Menschen tiefer am Geist der Diakonie Christi teilhaben, durchdringt seinen Willen mit einer besonderen Gnade und bewirkt, dass er in seinem ganzen Verhalten von einer neuen Neigung zum Dienst an den Brüdern beseelt wird«.<ref>Johannes Paul II., Katechese bei der Generalaudienz (20. Oktober 1993), Nr. 2: Insegnamenti, XVI, 2 (1993) 1054.</ref>
Mittel für das geistliche Leben
50 Die oben genannten Beziehungen stellen den Vorrang des geistlichen Lebens heraus. Deshalb muss der Diakon daran denken, dass es jede natürliche Fähigkeit übersteigt, die Diakonie des Herrn zu leben, und dass es daher nötig ist, ganz bewusst und frei der Einladung zu folgen: »Bleibt in mir, dann bleibe ich in euch. Wie die Rebe aus sich keine Frucht bringen kann, sondern nur, wenn sie am Weinstock bleibt, so könnt auch ihr keine Frucht bringen, wenn ihr nicht in mir bleibt« (Joh 15, 4).
Die Nachfolge Christi im diakonischen Dienst ist ein faszinierendes, aber schwieriges Unterfangen, reich an Genugtuungen und Früchten, das aber manchmal auch den Schwierigkeiten und Mühen der wahren Nachfolger des Herrn Jesus Christus ausgesetzt ist. Um es zu verwirklichen, muss der Diakon zu Christus stehen, damit dieser die Verantwortung für das Dienstamt trägt, also dafür, dass er dem geistlichen Leben den Vorrang einräumt, die Diakonie hochherzig und selbstlos lebt, den Dienst und — wenn verheiratet — seine familiären oder beruflichen Verpflichtungen so organisiert, dass er in der Nachfolge der Person und Sendung Christi, des Gottesknechtes, Fortschritte macht.
51 Wichtigste Quelle des Fortschritts im geistlichen Leben ist zweifellos die treue und unermüdliche Erfüllung des Dienstes in einem motivierten und stetig angestrebten Umfeld der Lebenseinheit.<ref> Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Presbyterorum ordinis, Nr. 14 u. 15; CIC, can. 276 § 2, Nr. 1.</ref> Dieser Dienst behindert, wenn in rechter Weise erfüllt, keineswegs das geistliche Leben, sondern begünstigt die göttlichen Tugenden, erhöht den eigenen Willen zu Hingabe und Dienst an den Brüdern und fördert die hierarchische Gemeinschaft. Auch für Diakone gilt, entsprechend angepaßt, was von den Priestern gesagt wird: »Gerade die täglichen heiligen Handlungen wie ihr gesamter Dienst, den sie... ausüben, lenken sie auf ein vollkommenes Leben hin. Die Heiligkeit der Priester wiederum trägt im höchsten Maß zur größeren Fruchtbarkeit ihres besonderen Dienstes bei«.<ref> II. Vat. Konzil, Dekret Presbyterorum ordinis, 12.</ref>
52 Der Diakon halte sich stets die Aufforderung der Weiheliturgie vor Augen: »Empfange das Evangelium Christi, dessen Verkünder du geworden bist: glaube immer an das, was du verkündest, lehre, was du glaubst, lebe, was du lehrst«.<ref>Pontificale Romanum - De ordinatione Episcopi, presbyterorum et diaconorum, Nr. 210: Ed. aaO. 125.</ref>
Um das Wort Gottes würdig und fruchtbringend zu verkünden, muss der Diakon »in beständiger heiliger Lesung und gründlichem Studium sich mit der Schrift befassen, damit er nicht zu "einem hohlen und äußerlichen Prediger des Wortes Gottes [werde], ohne dessen innerer Hörer zu sein",<ref> Hl. Augustinus, Serm. 179, 1: PL 38, 966.</ref> wo er doch die unübersehbaren Schätze des göttlichen Wortes, namentlich in der heiligen Liturgie, den ihm anvertrauten Gläubigen mitteilen soll«.<ref> II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Dei verbum, 25; vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, VI, 26, 1: aaO. 703; CIC, can. 276 § 2, Nr. 2°.</ref>
Darüberhinaus muss er unter der Anleitung der authentischen Lehrer der göttlichen und katholischen Wahrheit in der Kirche<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 25a.</ref> dieses Wort Gottes vertiefen, um seine rettende Kraft zu spüren (vgl. Röm 1, 16). Seine Heiligkeit gründet sich auf seine Weihe und Sendung auch gegenüber dem Wort: Er muss zur Kenntnis nehmen, dass er Diener des Wortes ist. Als Mitglied der Hierarchie verpflichten seine Handlungen und Erklärungen die Kirche; es ist darum für seine pastorale Nächstenliebe wesentlich, dass er die Authentizität seiner Lehre, seine tatsächliche, eindeutige Gemeinschaft mit dem Papst, mit dem Bischofsstand und mit dem eigenen Bischof nachweist, nicht nur was das Glaubensbekenntnis betrifft, sondern auch in bezug auf die Lehre des ordentlichen Lehramtes und der Disziplin im Geist des der Weihe vorausgehenden Glaubensbekenntnisses und des Treueides.<ref> Vgl. CIC, can. 833; Kongregation für die Glaubenslehre, Professio fidei et iusiurandum fidelitatis in suscipiendo officio nomine Ecclesiae exercendo: AAS 81 (1989) 104-106 u. 1169.</ref> Denn »solche Gewalt und Kraft west im Worte Gottes, dass es für die Kirche Halt und Leben, für die Kinder der Kirche Glaubensstärke, Seelenspeise und reiner, unversieglicher Quell des geistlichen Lebens ist«.)<ref> II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Dei verbum, 21.</ref> Je mehr er sich an das göttliche Wort anlehnt, desto stärker wird er den Wunsch verspüren, es den Brüdern mitzuteilen. In der Heiligen Schrift spricht Gott zum Menschen,<ref>Vgl. ebd., Konstitution über die Liturgie Sacrosanctum concilium, 7.</ref> in der Predigt unterstützt der geweihte Diener diese heilbringende Begegnung. Er muss deshalb seine größte Aufmerksamkeit darauf verwenden, unermüdlich das Wort Gottes zu predigen, damit die Gläubigen nicht durch die Gleichgültigkeit oder Trägheit des Dieners dieses Wortes beraubt werden, und er muss zutiefst davon überzeugt sein, dass sich die Ausübung des Dienstes des Wortes nicht allein in der Predigt erschöpft.
53 Ebenso weist der Diakon seine Identität im Leben der Kirche nach, wenn er tauft, wenn er die Kommunion austeilt oder wenn er bei der Feier der anderen Sakramente und Sakramentalien hilft: Er ist Diener des Leibes Christi, des mystischen Leibes und der Kirche; er soll daran denken, dass diese Handlungen der Kirche, wenn sie mit Glauben und Ehrfurcht vollzogen werden, zum Wachstum seines geistlichen Lebens und zum Aufbau der christlichen Gemeinschaft beitragen.<ref>Vgl. ebd., Konstitution über die hl. Liturgie Sacrosanctum concilium, 7.</ref>
54 In ihrem geistlichen Leben müssen die Diakone den Sakramenten der Gnade die gebührende Bedeutung beimessen, die »hingeordnet sind auf die Heiligung der Menschen, den Aufbau des Leibes Christi und schließlich auf die Gott geschuldete Verehrung«.<ref> Vgl. ebd., 59a.</ref>
Vor allem sollen sie mit besonderer Treue täglich an der Feier des eucharistischen Opfers teilnehmen,<ref>Vgl. CIC, can. 276 § 2, Nr. 2; Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, VI, 26, 2: aaO. 703.</ref> womöglich in Ausübung des eigenen liturgischen munus, und mit Ausdauer den im Sakrament gegenwärtigen Herrn verehren,<ref> Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, VI, 26, 2: aaO. 703.</ref> da ja die Eucharistie, Quelle und Höhepunkt aller Evangelisation, »das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle« enthält.<ref>II. Vat. Konzil, Dekret Presbyterorum ordinis, 5b.</ref> In der Eucharistie werden sie Christus wahrhaftig begegnen, der aus Liebe zum Menschen zum Sühneopfer, zur Speise des ewigen Lebens, zum nahen Freund in allem Leiden wird.
Im Wissen um die eigene Schwachheit und voller Vertrauen in die göttliche Barmherzigkeit sollen sie regelmäßig das Sakrament der Versöhnung empfangen,<ref> Vgl. CIC, can. 276 § 2, Nr. 5; vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, VI, 26, 3: aaO. 703.</ref> in welchem der sündige Mensch Christus, dem Erlöser, begegnet, die Vergebung seiner Schuld empfängt und zu voller tätiger Liebe angespornt wird.
55 Bei der Erfüllung der Werke der Nächstenliebe, die ihm der Bischof aufträgt, soll sich der Diakon stets von der Liebe Christi zu allen Menschen und nicht von persönlichen Interessen oder Ideologien leiten lassen, die den universalen Charakter der Heilsrettung verletzen oder die transzendentale Berufung des Menschen leugnen. Er soll auch daran denken, dass die Diakonie der Nächstenliebe notwendigerweise zur Förderung der Gemeinschaft innerhalb der Teilkirche führt. Die Nächstenliebe ist ja in der Tat die Seele der kirchlichen Gemeinschaft. Er muss daher die Brüderlichkeit, die Zusammenarbeit mit den Priestern und die aufrichtige Gemeinschaft mit dem Bischof nachdrücklich fördern.
56 Diakone müssen immer, in jedem Umfeld und unter allen Umständen, dem Gebot des Herrn treu bleiben: »Wacht und betet allezeit, damit ihr allem, was geschehen wird, entrinnen und vor den Menschensohn hintreten könnt« (Lk 21, 36; vgl. Phil 4, 6-7).
Das Gebet, der persönliche Dialog mit Gott, wird ihnen das Licht und die Kraft verleihen, die nötig sind, um Christus zu folgen und den Brüdern in den verschiedensten Situationen zu dienen. Auf Grund dieser Gewißheit sollen sie versuchen, sich von den verschiedenen Gebetsarten innerlich formen zu lassen: die Verrichtung des Stundengebetes in dem von der Bischofskonferenz bestimmten Umfang<ref>Vgl. CIC, can. 276 § 2, 3°.</ref> prägt ihr ganzes Gebetsleben; als Amtsträger sind sie gehalten, Fürbitten für die ganze Kirche darzubringen. Dieses Gebet setzt sich in der lectio divina, in dem intensiv betrachtenden Gebet, in der Teilnahme an geistlichen Einkehrtagen fort, jeweils gemäß den Vorschriften des Partikularrechtes.<ref>Vgl. ebd., can. 276 § 2, 4°.</ref>
Ein Herzensanliegen müssen ihnen zudem die Tugend der Buße und die anderen Mittel der Heiligung sein, die eine Hilfe auf dem Weg zur persönlichen Gottbegegnung darstellen.<ref>Vgl. ebd., can. 276 § 2, 5°.</ref>
57 Die Teilhabe am Geheimnis des Gottesknechtes Christus lenkt den Diakon mit seinem Herzen notwendigerweise auf die Kirche und auf Maria, ihre heiligste Mutter. Denn man kann Christus nicht von der Kirche, seinem Leib, trennen. Die Wahrheit von der Einheit mit dem Haupt soll eine wahre Liebe zum Leib wecken. Und diese Liebe soll bewirken, dass der Diakon durch seinen Einsatz für die mit seinem Dienstamt verbundenen Verpflichtungen, durch Brüderlichkeit und durch die hierarchische Gemeinschaft mit seinem Bischof und mit dem Presbyterium fleißig am Aufbau der Kirche mitarbeitet. Dem Diakon muss die ganze Kirche am Herzen liegen: die Universalkirche, für deren Einheit der Papst in Rom als Nachfolger Petri immerwährendes und sichtbares Prinzip und Fundament ist,<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 23a.</ref> und die Teilkirche, in der dadurch, dass »sie ihrem Hirten anhängt und von ihm durch das Evangelium und die Eucharistie im Heiligen Geist zusammengeführt wird, die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche Christi wahrhaft gegenwärtig ist und wirkt«. <ref>Ebd., Dekret Christus Dominus, 11; CIC, can. 369.</ref>
Die Liebe zu Christus und zur Kirche ist zutiefst mit der seligen Jungfrau verbunden, der niedrigen Magd des Herrn, die in ihrer Eigenschaft als einmalige und bewundernswürdige Mutter selbstlose Gefährtin der Diakonie ihres göttlichen Sohnes gewesen ist (vgl. Joh 19, 25-27). Die Liebe zur Mutter des Herrn, die im Glauben gründet und im täglichen Rosenkranzgebet, in der Nachahmung ihrer Tugenden und im zuversichtlichen Vertrauen zu ihr Ausdruck findet, soll Bekundungen echter, kindlich-frommer Hingabe sinnvoll machen.<ref>Vgl. CIC, can. 276 § 2, 5o; vgl. Paul VI., Apostol. SchreibenSacrum diaconatus ordinem, VI, 26, 4: aaO. 703.</ref>dass
Jeder Diakon muss mit tiefer Verehrung und Liebe auf Maria blicken. Denn »die Jungfrau und Mutter ist das Geschöpf [gewesen], das mehr als alle die volle Wahrheit der Berufung erlebt hat, denn kein Mensch hat wie sie mit einer so großen Liebe auf die unermeßliche Liebe Gottes geantwortet«.<ref>Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis, 36: indem der Hl. Vater die Propositio 5 der Sinodenväter zitiert: aaO. 718.</ref> Diese besondere, aus dem Wort entsprungene und ganz im Wort verwurzelte Liebe zur Jungfrau und Magd des Herrn soll zur Nachahmung ihres Lebens werden. Das wird eine Möglichkeit sein, in der Kirche jene marianische Dimension einzuführen, die den Zugang zur diakonischen Berufung bereitet.<ref>Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an die Römische Kurie, (22. Dez. 1987): AAS 80 (1988) 1025-1034; Apostol. Schreiben Mulieris dignitatem, 27: AAS 80 (1988) 1718.</ref>
58 Von größtem Nutzen für den Diakon wird schließlich die regelmäßige geistliche Begleitung sein. Die Erfahrung zeigt, dass der aufrichtig und zuvorkommend geführte Dialog mit einem klugen geistlichen Begleiter nicht nur dazu beiträgt, die im Leben unvermeidlich auftretenden Zweifel und Probleme zu lösen, sondern auch die notwendige Unterscheidung vorzunehmen, zu einer besseren Selbsterkenntnis zu gelangen und voranzuschreiten in der treuen Nachfolge Christi.
Spiritualität des Diakons und Lebensstände
59 Im Unterschied zu den Anforderungen für das Presbyterium, können zum ständigen Diakonat zunächst zölibatäre Männer zugelassen werden, aber auch Männer, die im Sakrament der Ehe leben, oder verwitwete Männer.<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 29b.</ref>
60 Die Kirche anerkennt mit Dankbarkeit das großartige, einigen ihrer Mitglieder von Gott gewährte Geschenk des Zölibats und hat es in verschiedenen Formen sowohl im Orient wie im Abendland mit dem geweihten Amt verbunden, dem es immer und auf wunderbare Weise angemessen ist.<ref>»His rationibus in mysteriis Christi Eiusque missione fundatis, coelibatus... omnibus ad Ordinem sacrum promovendis lege impositum est« II. Vat. Konzil, Dekret Presbyterorum ordinis, 16; vgl. CIC, can. 247 § 1; can. 277 § 1; can. 1037.</ref> Die Kirche weiß auch, dass dieses Charisma, das aus Liebe um des Himmelreiches willen (vgl. Mt 19, 12) angenommen und gelebt wird, die ganze Person des Diakons auf Christus hin ausrichtet, der sich in der Ehelosigkeit selbst hingab für den Dienst am Vater und um die Menschen zur Fülle des Reiches zu führen. Diese Gesamtentscheidung, Gott zu lieben und den Brüdern zu dienen, widerspricht keineswegs der persönlichen Entfaltung des Diakons, sondern begünstigt sie, da die wahre Vollkommenheit jedes Menschen die Nächstenliebe ist. In der Tat, im Zölibat erscheint die Liebe als Zeichen dafür, dass einer sich mit ungeteiltem Herzen vollständig Christus weiht und sich frei dem Dienst an Gott und den Menschen widmet,<ref>Vgl. CIC, can. 277 § 1; II. Vat. Konzil, Dekret Optatam totius, 10.</ref> weil eben die Zölibatsentscheidung nicht Verachtung der Ehe oder Weltflucht bedeutet, sondern vielmehr eine bevorzugte Möglichkeit, den Menschen und der Welt zu dienen.
Die Menschen unserer Zeit, die so oft in Vergänglichem versinken, sind besonders sensibel für das Zeugnis derer, die durch ihr Leben das Ewige verkünden. Die Diakone dürfen es daher nicht versäumen, den Brüdern durch ihr getreues Festhalten am Zölibat dieses Zeugnis anzubieten und sie so zur Suche nach jenen Werten anzuspornen, die offenbar machen, dass der Mensch zur Transzendenz berufen ist. »Der Zölibat "um des Himmelreiches willen" ist nicht nur ein eschatologisches Zeichen, sondern hat auch große Bedeutung für den Dienst am Volk Gottes im gegenwärtigen Leben«.<ref> Johannes Paul II., Schreiben Novo incipiente an die Priester der Kirche zum Gründonnerstag (8. April 1979), 8: AAS 71 (1979) 408.</ref>
Um die von Gott zum Wohl der gesamten Kirche empfangene Gabe während des ganzen Lebens besser zu schützen, dürfen die Diakone nicht zu sehr auf die eigenen Möglichkeiten vertrauen, sondern müssen immer einen Geist demütiger Klugheit und Wachsamkeit haben und daran denken, dass »der Geist willig, aber das Fleisch schwach« ist (Mt 26, 41); außerdem sollen sie am Gebetsleben festhalten und die mit ihrem Dienstamt verbundenen Verpflichtungen erfüllen.
Sie haben sich mit Klugheit gegenüber Personen zu verhalten, mit denen ein vertraulicher Umgang die Enthaltsamkeit in Gefahr bringen oder Anstoß erregen kann.<ref> Vgl. CIC, can. 277 § 2.</ref> Schließlich müssen sie sich bewusst sein, dass unsere heutige pluralistische Gesellschaft zu sorgfältiger Unterscheidung verpflichtet, was den Gebrauch der sozialen Kommunikationsmittel betrifft.
61 Auch das Sakrament der Ehe, das die Liebe der Ehegatten heiligt und sie als wirksames Zeichen der Liebe herausstellt, mit der Christus sich der Kirche hingibt (vgl. Eph 5, 25), ist ein Gottesgeschenk und muss das geistliche Leben des verheirateten Diakon nähren. Da das Ehe- und Familienleben sowie die berufliche Arbeit unweigerlich seine ihm für den Dienst zur Verfügung stehende Zeit einschränken, bedarf es eines besonderen Einsatzes, um — auch durch das gemeinsame Gebet — zur notwendigen Einheit zu gelangen. In der Ehe wird die Liebe zu zwischenmenschlicher Hingabe, zu gegenseitiger Treue, zur Quelle neuen Lebens, zur Stütze in Freude und Schmerz; mit einem Wort, die Liebe wird zum Dienst. Dieser im Glauben gelebte Dienst an der Familie ist für die anderen Gläubigen Beispiel für die Liebe in Christus, und der verheiratete Diakon muss davon auch Gebrauch machen, um seiner Nächstenliebe in der Kirche Auftrieb zu verleihen.
Der verheiratete Diakon soll seine Verantwortung besonders darin sehen, dass er ein klares Zeugnis von der Heiligkeit der Ehe und der Familie abgibt. Je mehr die Eheleute in ihrer Liebe füreinander wachsen, um so stärker wird ihre Hingabe an die Kinder sein und als um so bedeutsamer wird sich ihr Beispiel für die christliche Gemeinschaft erweisen. »Die Pflege und Vertiefung der gegenseitigen opferbereiten Liebe zwischen Mann und Frau stellen vielleicht die wesentlichste Beteiligung der Frau des Diakons am öffentlichen Amt ihres Mannes in der Kirche dar«.<ref>Johannes Paul II., Ansprache an die ständigen Diakone der USA in Detroit (19. September 1987), Nr. 5: Insegnamenti, X, 3 (1987) 657.</ref> Diese Liebe wächst dank der Tugend der Keuschheit, die immer, auch durch die Übung verantwortlicher Elternschaft, durch die Erfahrung der Achtung für den Ehepartner und durch die Einhaltung einer gewissen Enthaltsamkeit wirksam ist. Diese Tugend begünstigt die reife Hingabe, die sich sehr bald im Dienst äußert, während sie besitzergreifendes Verhalten, Vergötzung des beruflichen Erfolges, Unfähigkeit zur Zeiteinteilung beseitigt und glaubwürdige zwischenmenschliche Beziehungen und das Gespür und die Fähigkeit begünstigt, jeder Sache ihren richtigen Platz zu geben.
Man möge entsprechende, an die ganze Familie gerichtete Initiativen zur Sensibilisierung für den diakonischen Dienst ergreifen. Die Ehefrau des Diakons, die ihre Zustimmung zur Entscheidung ihres Mannes gegeben hat,<ref>Vgl. CIC, can. 1031 § 2.</ref> soll Hilfe und Unterstützung erhalten, damit sie ihre Rolle mit Freude und Diskretion lebt und alles, was die Kirche und insbesondere die ihrem Ehemann übertragenen Aufgaben angeht, zu schätzen weiß. Aus diesem Grund soll sie über das Tun ihres Mannes informiert sein, wobei jedoch jede ungebührende Einmischung vermieden werden muss, um ein ausgewogenes und harmonisches Verhältnis zwischen Familien-, Berufs- und kirchlichem Leben abzustimmen und zu realisieren. Auch die Kinder des Diakons werden, wenn sie entsprechend vorbereitet sind, die Entscheidung des Vaters schätzen und sich besonders aufmerksam im Apostolat und im konsequenten Lebenszeugnis engagieren können.
Schließlich ist die Familie des Diakons, wie übrigens jede christliche Familie, aufgerufen, lebhaft und verantwortungsvoll an der Sendung der Kirche in der Welt von heute teilzunehmen. »Der Diakon und seine Frau müssen ein Vorbild für die Treue und Unauflöslichkeit der christlichen Ehe vor einer Welt sein, die solche Zeichen bitter nötig hat. Dadurch, dass sie die Anforderungen des Ehelebens und des Alltags im Geist des Glaubens annehmen, stärken sie das Familienleben nicht nur in der Gemeinschaft der Kirche, sondern in der ganzen Gesellschaft. Sie zeigen auch, wie die Verpflichtungen von Familie, Arbeit und Amt in dem Dienst der Sendung der Kirche aufeinander abgestimmt werden können. Diakone und ihre Frauen und Kinder können für andere, die für die Förderung des Familienlebens arbeiten, eine große Ermutigung darstellen«.<ref> Johannes Paul II., Ansprache an die ständigen Diakone der USA in Detroit (19. September 1987), 5: Insegnamenti, X, 3 (1987) 658-659.</ref>
62 Einzugehen ist noch auf die Situation, die durch den Tod der Ehefrau eines Diakons entsteht. Ein Lebensumstand, der im Glauben und in christlicher Hoffnung gelebt werden muss. Der Witwenstand darf, wenn es Kinder gibt, die Hingabe an sie nicht zerstören; und er sollte auch nicht zu hoffnungsloser Trauer verleiten. Dieser Lebensabschnitt ist, so schmerzlich er auch sein mag, ein Aufruf zu innerer Läuterung und ein Anreiz, zu wachsen in der Liebe und im Dienst an seinen Lieben und an allen Mitgliedern der Kirche. Er ist auch ein Aufruf, in der Hoffnung zu wachsen, da die treue Erfüllung des Dienstes ein Weg ist, Christus und die geliebten Menschen in der Herrlichkeit des Vaters zu erreichen.
Man muss jedoch erkennen, dass dieses Ereignis im Alltagsleben der Familie eine neue Situation herbeiführt, die die persönlichen Beziehungen beeinflußt und in vielen Fällen die wirtschaftlichen Probleme bestimmt. Aus diesem Grund muss dem verwitweten Diakon mit viel Liebe geholfen werden, seine neue persönliche Situation zu erkennen und zu akzeptieren und weder die Erziehungspflicht gegenüber etwaigen Kindern noch die neuen Erfordernisse der Familie zu vernachlässigen.
Insbesondere wird der Witwer Begleitung erhalten müssen bei der Erfüllung der Verpflichtung zur vollkommenen und immerwährenden Enthaltsamkeit<ref> Vgl. CIC, can. 277 § 1.</ref> und Hilfe erfahren im Verständnis der fundierten kirchlichen Begründungen, die das Eingehen einer neuen Ehe für unerlaubt erklären (vgl. 1 Tim 3, 12), gemäß er beständigen Disziplin sowohl der Ostkirche als auch der Westkirche.<ref>Vgl. Paolo VI, Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, III, 16: aaO. 701; Ders. Apostol. Schreiben Ad pascendum, VI: aaO. 539; CIC can. 1087; Eventuelle Ausnahmen sind gemäß dem Rundbrief der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]] an die diözesanen Ordinarien und die Generaloberen der Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens, N. 26397, 7. Juni 1997, Nr. 8, geregelt.</ref> Das kann dadurch erreicht werden, dass sich der Diakon aus Liebe zu Gott im Dienst intensiver um andere kümmert. Ein großer Trost wird in diesen Fällen für die Diakone die brüderliche Hilfe der anderen geistlichen Amtsträger, der Gläubigen und die Nähe des Bischofs sein.
Bleibt die Frau des Diakons als Witwe zurück, soll sie, was ihre Bedürfnisse angeht, von den Amtsträgern und den Gläubigen, soweit es die vorhandenen Möglichkeiten erlauben, nicht vernachlässigt werden.
4. WEITERBILDUNG DES DIAKONS
Charakteristische Merkmale
63 Die Weiterbildung (Formatio permanens) der Diakone ist ein menschliches Erfordernis, das an die übernatürliche Berufung der Kirche amtlich zu dienen und an die Anfangsausbildung anknüpft bis zu dem Punkt, dass diese beiden Momente als einer einzigen organisch zurückgelegten Strecke des Lebens als Christ und Diakon gehörig betrachtet werden können.<ref>Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis, Nr. 42.</ref> »Wer nämlich den Diakonat empfängt, ist verpflichtet, sich ständig in der kirchlichen Lehre weiterzubilden, so dass die vor der Weihe erforderte Ausbildung vervollkommnet und auf den heutigen Stand gebracht wird«,<ref>Johannes Paul II., Katechese bei der Generalaudienz (20. Oktober 1993), Nr. 4: Insegnamenti, XVI, 2 (1993) 1056.</ref> und zwar in der Weise, dass die Berufung »zum« Diakonat sich fortsetze und erneut Ausdruck finde als eine Berufung »im« Diakonat mittels der immer wieder geschehenden Erneuerung des »Ja, ich bin bereit«, das am Tag der Weihe gesprochen wurde.
Sie muss also — sowohl von seiten der Kirche, die sie erteilt, wie von seiten der Diakone, die sie empfangen — als ein Recht bzw. eine Pflicht auf Gegenseitigkeit angesehen werden, das bzw. die sich auf die Wahrheit der übernommenen Berufsverpflichtung gründet. Die Tatsache, dass die entsprechende umfassende Ausbildung ständig weiterangeboten und empfangen werden muss, stellt für die Bischöfe und für die Diakone eine nicht unerhebliche Verpflichtung dar.
Auf die Wesensmerkmale dieser Weiterbildung — Bildungspflicht, Ganzheitlichkeit, interdisziplinäre Ausrichtung, Gründlichkeit, Wissenschaftlichkeit und Vorbereitung auf das apostolische Leben — wird vom Kirchengesetz ständig hingewiesen;<ref>Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, II, 8-10; III, 14-15: aaO. 699-701; Ders., Apostol. Schreiben Ad pascendum, VII: aaO. 540; CIC, can. 236, can. 1027, can. 1032 § 3.</ref> noch dringlicher ist ihre Beachtung dort, wo die Anfangsausbildung nicht nach dem ordentlichen Ausbildungsplan erfolgt ist.
Diese Ausbildung charakterisiert sich als »Treue« zu Christus und zur Kirche sowie als »beständige Umkehr«, welche Frucht der sakramentalen, in der Dynamik der seelsorgerischen Liebe gelebten Gnade ist, die jeder konkreten Verwirklichung des geweihten Dienstes zu eigen ist. Sie stellt sich als grundlegende Wahl dar, die im Laufe der Jahre des Lebens als ständiger Diakon sich immer wieder neu bestätigen und Ausdruck finden muss durch eine lange Reihe von folgerichtigen Antworten, welche im anfänglichen »Ja« verwurzelt sind und dadurch belebt werden.<ref> Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis, 70: aaO. 780.</ref>
Gründe für die Weiterbildung
64 Die Weiterbildung, die sich vom Weihegebet inspirieren läßt, gründet darauf, dass der Diakon dringend einer Liebe zu Jesus Christus bedarf, die zur Nachahmung treibt («sie seien Abbild deines Sohnes«); sie soll ihn in der unangefochtenen Treue zu dem Dienstamt bestärken («auf dass sie getreu die Aufgaben des Dientes erfüllen«); sie stellt mit radikaler Offenheit die Nachfolge des Gottesknechtes Christus dar (»das Beispiel ihres Lebens sei ein beständiger Hinweis auf das Evangelium... sie sollen wahrhaftig... zuvorkommend... wachsam sein«).
Die Weiterbildung findet so »ihr eigentliches Fundament und ihre ursprüngliche Begründung im Wirkgeschehen des Weihesakramentes«<ref>Ebd., 70: aaO. 779.</ref> und bezieht ihre Hauptnahrung aus der Eucharistie, dem Kompendium des christlichen Geheimnisses und der unerschöpflichen Quelle jeder spirituellen Energie. Auch auf den Diakon läßt sich in gewisser Weise die Aufforderung des Apostels Paulus an Timotheus anwenden: »Darum rufe ich dir ins Gedächtnis: Entfache die Gnade Gottes wieder, die dir durch die Auflegung der Hände zuteil geworden ist« (2 Tim 1, 6; vgl. 1 Tim 4, 14-16). Die theologischen Ansprüche seiner Berufung zu einer einzigartigen Sendung kirchlichen Dienstes verlangen vom Diakon eine wachsende Liebe zur Kirche und zu seinen Brüdern, die sich in der treuen Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Funktionen äußert. Von Gott zur Heiligung erwählt, muss der Diakon, während er durch sein Amt der Kirche und allen Menschen dient, beständig, auf ausgeglichene, verantwortliche Weise, eifrig und stets fröhlichen Herzens wachsen in dem Bewusstsein des Dienstcharakters seines Amtes.
Beteiligte
65 Aus der Sicht des Diakons als Erstverantwortlichem stellt die Weiterbildung also vor allem einen ständigen Bekehrungsvorgang dar, der die Existenz des Diakons als solchen, das heißt seine ganze durch das Sakrament geweihte und zum Dienst an der Kirche bestimmte Person, betrifft und alle seine Fähigkeiten zur Entfaltung bringt, damit er in jeder Altersstufe und Lebenslage und in den verschiedenen Verantwortlichkeiten, die ihm vom Bischof übertragen werden, die empfangenen Gaben seines Dienstamtes in ihrer Fülle zu leben vermag.<ref> Vgl. ebd., 76; 79: aaO. 793; 796.</ref>
Das sorgende Bemühen der Kirche um die Weiterbildung der Diakone wäre darum ohne das Engagement eines jeden von ihnen unwirksam. Diese Bildung darf sich nämlich nicht allein auf die Teilnahme an Kursen, an Studientagen usw. beschränken, sondern sie verlangt von jedem Diakon, dass er in bewusster Kenntnis dieser Notwendigkeit die Weiterbildung mit Interesse und einem gewissen gesunden Unternehmungsgeist praktiziert. Der Diakon soll nach kirchlichen Kriterien ausgewählte Bücher lesen, er soll nicht versäumen, sich die eine oder andere Veröffentlichung in den lehramtsgetreuen Zeitschriften anzusehen, und die tägliche Meditation nicht unterlassen. Ein wichtiger Teil des Dienstes, der von ihm verlangt wird, besteht eben darin, dass er sich ständig weiterbildet, um immer besser und noch mehr dienen zu können.
66 Aus der Sicht des Bischofs<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Christus Dominus, 15; Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis, 79: aaO. 797.</ref> und der mit den Bischöfen zusammenarbeitenden Priester, die die Verantwortung und die Last ihrer Durchführung tragen, die Weiterbildung darin, den Diakonen zu helfen, jeglichen Dualismus oder Bruch zwischen Spiritualität und Dienstcharakter zu überwinden, zuvor aber noch, jeden Bruch zwischen ihrem etwaigen Zivilberuf und der diakonischen Spiritualität zu überwinden und »großzügig dem Einsatz zu entsprechen, den die Würde und die Verantwortung erfordern, die Gott ihnen durch das Weihesakrament übertragen hat; im Bewahren, Verteidigen und Entfalten ihrer spezifischen Identität und Berufung; in der Heiligung ihrer selbst und der anderen durch Ausübung ihres Dienstes«.<ref>Kongregation für den Klerus, Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester Dives ecclesia (31. Januar 1994), Nr. 71.</ref>
Die beiden Sichtweisen ergänzen sich gegenseitig und berufen sich aufeinander, weil sie, mit Hilfe der übernatürlichen Gaben, in der inneren Einheit der Person begründet sind. Die Hilfe, die die Ausbildner anbieten sollen, wird um so wirksamer sein, je mehr sie den persönlichen Bedürfnissen jedes einzelnen Diakons entspricht; denn ein jeder lebt seinen Dienst in der Kirche als einmalige Person und in seinen eigenen Gegebenheiten. Diese personbezogene Begleitung wird die Diakone auch die Liebe fühlen lassen, mit der die Mutter Kirche ihnen in ihrem Bemühen nahe ist, die Gnade des Sakramentes in Treue zu leben. Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass die Diakone die Möglichkeithaben, einen vom Bischof anerkannten geistlichen Begleiter zu wählen, mit dem sie regelmäßig und häufig Gespräche führen können.
Im übrigen ist die ganze Diözesangemeinde in gewisser Weise in die Weiterbildung der Diakone miteinbezogen;<ref>Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis, 78: aaO. 795.</ref> das gilt besonders für den Pfarrer oder einen anderen damit beauftragten Priester, der mit brüderlicher Fürsorge seinerseits Hilfe leistet.
Spezifität
67 Die Sorge und der persönliche Einsatz in der Weiterbildung sind unmißverständliche Zeichen einer konsequenten Antwort auf die göttliche Berufung, einer lauteren Liebe zur Kirche und einer echten pastoralen Sorge den christlichen Gläubigen und allen Menschen gegenüber. Auf die Diakone läßt sich alles anwenden, was diesbezüglich für die Priester gesagt wurde: »Die Weiterbildung ist ein notwendiges Mittel..., um das Ziel einer Berufung, den Dienst an Gott und an seinem Volk, zu erreichen«.<ref> Kongregation für den Klerus, Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester Dives ecclesia (31. Januar 1994), 71: aaO. 72.</ref>
Die Weiterbildung ist in Wahrheit ein Erfordernis, das in Kontinuität mit der Anfangsausbildung steht, mit der sie Zielsetzung und Bedeutung teilt und der gegenüber sie eine Aufgabe der Vervollständigung, Bewahrung und Vertiefung erfüllt.
Die grundlegende Verfügbarkeit des Diakons gegenüber den anderen ist ein praktischer Ausdruck der sakramentalen Gleichgestaltung mit Christus, dem Gottesknecht, die er durch die Weihe empfangen und die sich in seine Seele eingeprägt hat: Sie ist ein Ziel und ein ständiger Ruf zum Dienst und zum Leben als Diakone. So gesehen läßt sich die Weiterbildung nicht auf ein bloßes Bemühen um kulturelle oder praktische Vervollkommnung zum Zweck eines größeren oder besseren Tuns verkürzen. Die Weiterbildung darf nicht nur danach streben, das Aggiornamento zu gewährleisten, sondern ihr Ziel muss es sein, die fortschreitende praktische Gleichgestaltung der ganzen Existenz des Diakons mit Christus, der alle liebt und allen dient, zu erleichtern.
Bereiche der Weiterbildung
68 Die Weiterbildung muss sämtliche Dimensionen des Lebens und Dienstes des Diakons umfassen und aufeinander abstimmen. Sie muss daher, wie bei den Priestern, in ihren verschiedenen Dimensionen — menschliche, spirituelle, intellektuelle und pastorale Bildung — vollständig, systematisch und personbezogen sein.<ref>Vgl. Johannes Paul II. Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis, 71: aaO. 783; Kongregation für den Klerus, Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester Dives ecclesia, Nr. 74: aaO. 75.</ref>
69 Die Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte der menschlichen Weiterbildung der Diakone stellt wie in der Vergangenheit auch heute eine wichtige Aufgabe der Oberhirten dar. Der Diakon, der sich bewusst ist, dass er als Mensch unter Menschen dazu auserwählt wurde, sich in den Dienst zur Rettung aller Menschen zu stellen, muss bereit sein, sich beim Bemühen um Verbesserung seiner menschlichen Qualitäten — wertvoller Instrumente für seinen kirchlichen Dienst — helfen zu lassen und alle jene Seiten seiner Persönlichkeit zu vervollkommnen, die sein Dienstamt wirksamer machen können.
Um also seine Berufung zur Heiligkeit und seinen besonderen kirchlichen Auftrag fruchtbringend zu verwirklichen, muss er — den Blick auf den gerichtet, der vollkommener Gott und vollkommener Mensch ist — vor allem an der Übung der natürlichen und übernatürlichen Tugenden arbeiten, die ihn dem Bild Christi ähnlicher und der Achtung seiner Mitbrüder würdiger machen werden.<ref> Vgl. Hl. Ignatius von Antiochien: »Die Diakone, die Diener der Geheimnisse Jesu Christi sind, müssen unbedingt allen willkommen sein. Sie sind nicht Diener für Speise und Trank, sondern Diener der Kirche Gottes« (Epist. ad Trallianos, 2,3: F. X. Funk, aaO. I, 244-245).</ref> Im besonderen wird er in seinem Dienst und in seinem Alltagsleben Herzensgüte, Geduld, Liebenswürdigkeit, Charakterfestigkeit, Liebe zur Gerechtigkeit, Treue zum gegebenen Wort, Opfergeist, Übereinstimmung mit frei übernommenen Aufgaben, Dienstbereitschaft usw. praktizieren müssen.
Die Übung dieser Tugenden wird den Diakonen helfen, ausgeglichene Persönlichkeiten zu werden, die mit Reife handeln und Fakten und Umstände zu beurteilen wissen.
Ebenso ist es wichtig, dass der Diakon, im Bewusstsein des Vorbildcharakters seines sozialen Verhaltens, über die Wichtigkeit der Dialogfähigkeit, über die Korrektkheit der verschiedenen Formen menschlicher Beziehungen, über das kulturelle Unterscheidungsvermögen, über den Wert der Freundschaft, über gute Umgangsformen nachdenkt.<ref> Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis, 72: aaO. 783; Kongregation für den Klerus, Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester Dives ecclesia, 75: aaO. 75-76.</ref>
70 Die geistliche Weiterbildung ist eng verknüpft mit der diakonischen Spiritualität, die sie nähren und voranbringen soll, und mit dem Dienst, der getragen wird von »einer wirklichen persönlichen Begegnung mit Jesus, von einem vertrauensvollen Gespräch mit dem Vater und von einer tiefen Erfahrung des Geistes«.<ref>Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis, 72: aaO. 785.</ref> Die Diakone müssen daher von den Oberhirten durch besonderen Beistand dazu ermutigt werden, ihr geistliches Leben verantwortungsvoll zu gestalten, aus dem in Fülle die Liebe entspringt, die ihren Dienst trägt und fruchtbar macht und sie vor der Gefahr bewahrt, bei der Ausübung des Diakonats in Aktivismus oder eine »Bürokraten«-Mentalität zu verfallen.
Im besonderen soll die spirituelle Bildung bei den Diakonen Haltungen entwickeln, die die Verbindung mit der dreifachen Diakonie des Wortes, der Liturgie und der Nächstenliebe erkennen lassen.
Die beständige Betrachtung der Heiligen Schrift soll eine Aneignung des ganzen geoffenbarten Wortes begünstigen und so zur Vertrautheit und zum Gebetsdialog mit dem lebendigen Gott führen.
Die gründliche Kenntnis der Überlieferung und der liturgischen Bücher soll dem Diakon helfen, immer wieder neu die unerschöpflichen Reichtümer der göttlichen Geheimnisse zu entdecken, um ein würdiger Diener zu sein.
Die brüderliche Sorge in der Liebe soll den Diakon dazu anleiten, zum Animator und Koordinator der Initiativen geistlicher und leiblicher Barmherzigkeit, also gleichsam zu einem lebendigen Zeichen der Nächstenliebe der Kirche zu werden.
Das alles erfordert eine sorgfältige und realistische Maßnahmen- und Zeitplanung, wobei Improvisationen nach Möglichkeit immer vermieden werden sollen. Auber der Anregung zur geistlichen Begleitung sollen Kurse und eigene Studientagungen über Fragen, die in die große christliche theologisch-spirituelle Tradition gehören, über die großen Zeiten christlicher Spiritualität abgehalten sowie Besuche an spirituell bedeutsamen Stätten veranstaltet werden. Der Diakon, der wenigstens alle zwei Jahre zur Teilnahme an den Geistlichen Übungen verpflichtet ist,<ref> Vgl. Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem, VI, 28: aaO. 703; CIC, can. 276 § 4.</ref> soll es dabei nicht versäumen, einen konkreten Lebensplan zu entwerfen, der dann in regelmäßigen Abständen mit seinem geistlichen Begleiter zu überprüfen ist. In diesem Plan dürfen keinesfalls die Zeiten fehlen, die täglich der andächtigen Hingabe an die Eucharistie, der kindlichen Marienfrömmigkeit und den gewohnten asketischen Übungen sowie dem liturgischen Gebet und der privaten Betrachtung gewidmet werden sollen.
Das Einheit stiftende Zentrum dieses geistlichen Weges ist die Eucharistie. Sie stellt das richtungweisende Kriterium dar, die fortwährende Dimension des ganzen Lebens und Handelns des Diakons, das unverzichtbare Mittel für ein ganz bewusstes Ausdauern, für jegliche echte Erneuerung und für das Erreichen einer ausgeglichenen Gesamtschau des eigenen Lebens. Unter diesem Blickwinkel entdeckt die geistliche Ausbildung des Diakons die Eucharistie stets neu als Fest der Auferstehung in seiner alljährlichen (die Karwoche), allwöchentlichen (der Sonntag) und alltäglichen (die Werktagsmesse) Ausformung.
71 Die Einbindung der Diakone in das Geheimnis der Kirche auf Grund ihrer Taufe und der ersten Stufe des Weihesakramentes macht es erforderlich, dass die Weiterbildung in ihnen das Bewusstsein und den Willen stärkt, in einer motivierten, tätigen und reifen Gemeinschaft nicht nur mit den Priestern und mit dem eigenen Bischof, sondern auch mit dem Papst zu leben, der das sichtbare Fundament der Einheit der ganzen Kirche ist.
Die Diakone, die diese Formung erhalten haben, sollen sich auch als Animatoren der Gemeinschaft erweisen. Besonders dort, wo Spannungen auftreten, sollen sie es nicht unterlassen, sich zum Besten der Kirche für die Versöhnung einzusetzen.
72 Es gilt, geeignete Initiativen zu organisieren (Studientage, Fortbildungskurse, Besuch von Kursen oder Seminaren an akademischen Institutionen), um das Wissen über den Glauben zu vertiefen. Besonders nützlich wird zu diesem Zweck die Förderung des aufmerksamen, gründlichen und systematischen Studium des Katechismus der Katholischen Kirche sein.
Unbedingt nachzuweisen ist das einwandfreie Wissen über das Weihesakrament, die Eucharistie und die Sakramente, die gewöhnlich den Diakonen anvertraut werden, wie Taufe und Trauung. Notwendig ist auch die Vertiefung von Bereichen oder Themenstellungen aus der Philosophie, der Ekklesiologie, der dogmatischen Theologie, der Heiligen Schrift und dem kanonischen Recht, die für die Erfüllung ihres Dienstes besonders nützlich sind. Solche Tagungen und Begegnungen sollen nicht nur auf den letzten Stand gebrachte Information vermitteln, sondern zum Gebet, zu größerer Gemeinschaft und zu einer immer wirksameren pastoralen Tätigkeit führen — als Antwort auf die dringenden Bedürfnisse der Neu-Evangelisierung.
Gemeinsam und unter kompetenter Anleitung sollen auch die Dokumente des Lehramtes gründlich studiert werden, besonders jene, die die Einstellung der Kirche zu den als höchst aktuell empfundenen Lehr- und Moralproblemen zum Ausdruck bringen und dabei immer den Seelsorgdienst im Blick haben. Dadurch soll der Gehorsam gegenüber dem Oberhirten der Kirche und den Diözesanbischöfen zum Ausdruck gebracht und geübt und zugleich die Treue zur Lehre und Disziplin der Kirche in einer neu gefestigten Gemeinschaftsbande gestärkt werden können.
Von höchstem Interesse und großer Aktualität ist ferner das Studium, die Vertiefung und Verbreitung der Soziallehre der Kirche. Die Tatsache, dass ein Großteil der Diakone in bürgerliche Berufe, in Arbeit und Familie eingebunden ist, wird die Erarbeitung wirksamer Mittel für das Kennenlernen und die Umsetzung der christlichen Soziallehre gestatten.
Diejenigen, die die Fähigkeiten dazu besitzen, können vom Bischof zur Spezialausbildung in einer theologischen Disziplin bestimmt werden und an päpstlichen oder vom Apostolischen Stuhl anerkannten Hochschulen, die eine im Hinblick auf die Lehre einwandfreie wissenschaftliche Ausbildung gewährleisten, die akademischen Grade erwerben.
Endlich soll ihnen das systematische Studium stets am Herzen liegen, nicht nur zur Vervollkommnung ihres theologischen Wissens, sondern auch damit sie ihren Dienst laufend wieder mit Leben erfüllen, indem sie ihn ständig den Bedürfnissen der kirchlichen Gemeinschaft anpassen.
73 Neben der gebotenen Vertiefung der theologischen Wissenschaften ist für eine entsprechende Aneignung der für einen wirksamen Dienst erforderlichen seelsorglichen Methoden<ref>Vgl. CIC, can. 279.</ref> zu sorgen.
Die pastorale Weiterbildung besteht in erster Linie in der ständigen Förderung des Bemühens des Diakons um Vervollkommnung der Wirksamkeit seines Dienstes, nämlich in der Kirche und in der Gesellschaft allen Menschen ohne Unterschied, besonders aber den Schwächsten und Ärmsten, die Liebe und den Dienst Christi zu erweisen. Denn aus der Hirtenliebe Jesu schöpft der Diakon die Kraft und das Vorbild für sein Handeln. Eben diese Liebe treibt den Diakon an und ermutigt ihn, in Zusammenarbeit mit den Bischof und den Priestern die Sendung, die den gläubigen Laien in der Welt eigen ist, zu fördern. Er muss sich deshalb angestachelt fühlen, »die Lebenssituation der Menschen, zu denen er gesandt ist, immer besser zu verstehen; die geschichtlichen Umstände zu unterscheiden, in die hinein die Anrufe des Geistes ergehen; die passendsten Methoden und die nützlichsten Formen zufinden, um heute sein Dienstamt ausüben zu können«,<ref>Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis, 72: aaO. 783.</ref> in loyaler und überzeugter Gemeinschaft mit dem Papst und mit dem eigenen Bischof.
Unter diesen Formen verlangt das heutige Apostolat auch die Gruppenarbeit, die, wenn sie fruchtbringend sein soll, im Einklang mit dem organischen Wesen der kirchlichen Gemeinschaft die Vielfalt und gegenseitige Ergänzung der Gaben und der jeweiligen Funktionen der Priester, der Diakone und aller anderen Gläubigen zu respektieren und zu verteidigen wissen muss.
Organisation und Mittel
74 Die Unterschiedlichkeit der in den Teilkirchen herrschenden Situationen macht es schwierig, ein erschöpfendes Bild von der Organisation und den geeigneten Mitteln für eine angemessene Weiterbildung der Diakone zu zeichnen. Es ist notwendig die Mittel der Ausbildung immer in einem Kontext theologischer und pastoraler Klarheit auszuwählen.
Es erscheint daher eher angebracht, nur einige Hinweise allgemeiner Art zu bieten, die sich leicht auf die verschiedenen konkreten Situationen übertragen lassen.
75 Erster Ort der Weiterbildung der Diakone ist der Dienst selbst. Durch seine Ausübung reift der Diakon, indem er seine Berufung zur Heiligkeit immer stärker auf die Erfüllung seiner Verpflichtungen in Gesellschaft und Kirche, besonders der mit seinem Dienstamt verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten konzentriert. Das Bewusstsein des Dienstcharakters stellt somit das vorrangige Ziel der erteilten spezifischen Weiterbildung dar.
76 Das Programm der Weiterbildung soll auf der Grundlage eines genauen und sorgfältigen, von der zuständigen Autorität festgelegten und überprüften Planes entwickelt werden, der das Merkmal der Einheitlichkeit aufweist, die durch etappenweises Fortschreiten in vollem Einklang mit dem kirchlichen Lehramt erreicht wird. Es ist für alle ein unerläßliches Minimum festzulegen, das nicht mit den Programmen zur Wissensvertiefung verwechselt werden darf.
Dieser Plan muss zwei untereinander eng verknüpfte Ausbildungsebenen in Betracht ziehen: die diözesane Ebene, die den Bischof oder seinen Beauftragten als Bezugsperson hat, und die Ebene der Gemeinde, in welcher der Diakon seiner eigenen Dienst ausübt und die den Pfarrer oder einen anderen Priester als Bezugsperson hat.
77 Die erste Berufung des Diakons in eine Gemeinde oder in einen pastoralen Bereich ist ein heikles Ereignis. Wenn der Diakon den Verantwortlichen der Gemeinde (Pfarrer, Priester usw.) und diese ihm vorgestellt wird, so fördert das nicht nur das gegenseitige Kennenlernen, sondern wird auch mithelfen, die Zusammenarbeit sogleich auf der Grundlage der Achtung und des respektvollen Dialogs in einem Geist des Glaubens und der Liebe zu gestalten. Seine christliche Gemeinde kann sich auf erfolgreiche Weise als formend erweisen, wenn sich der Diakon mit dem Geist dessen in sie einfügt, der die gesunden Traditionen zu achten versteht, der so zuzuhören, zu unterscheiden, zu dienen und zu lieben weiß, wie es der Herr Jesus tun würde.
Die erste pastorale Erfahrung soll von einem beispielhaften verantwortlichen Priester, der vom Bischof damit beauftragt wird, besonders aufmerksam begleitet werden.
78 Für Diakone müssen regelmäßige Treffen auf diözesaner und überdiözesaner Ebene gewährleistet sein, zu deren inhaltlichen Schwerpunkten Liturgie, Spiritualität, Fortbildung, Überprüfung und Studium gehören.
Man wird gut daran tun, unter der Autorität des Bischofs und ohne Vermehrung der Strukturen für regelmäßige Zusammenkünfte zwischen Priestern, Diakonen, Ordensfrauen, Ordensmännern und in der Seelsorge engagierte Laien zu sorgen, sowohl um die Isolation kleiner Gruppen zu überwinden als auch gegenüber den verschiedenen Seelsorgsmodellen die Einheit von Ansichten und Handeln zu garantieren.
Der Bischof soll die Diakone, seine Mitarbeiter, fürsorglich begleiten und, soweit es ihm möglich ist, bei den Treffen den Vorsitz führen und, wenn er verhindert ist, sich unbedingt vertreten lassen.
79 Mit Billigung des Bischofs soll ein realistischer und realisierbarer, den derzeitigen Vorschriften entsprechender Plan für die Weiterbildung ausgeabeitet werden, der dem Alter und den spezifischen Situationen der Diakone ebenso Rechnung trägt wie den Erfordernissen ihres pastoralen Dienstes.
Zu diesem Zweck soll der Bischof eine Gruppe geeigneter Ausbildner einsetzen oder gegebenenfalls die Nachbardiözesen um Zusammenarbeit ersuchen können.
80 Es ist wünschenswert, dass der Bischof ein Koordinierungsorgan der Diakone einrichtet zur Planung, Koordinierung und Überprüfung des diakonischen Dienstes: vom Verständnis der Berufung<ref>Vgl. CIC, can. 1029.</ref> bis zur Ausbildung und zur Ausübung des Dienstes, einschließlich der Weiterbildung.
Angehören sollen diesem Gremium der Bischof und eine entsprechende Anzahl von Diakonen; den Vorsitz hat der Bischof selbst oder ein von ihm delegierter Priester. Das genannte Gremium muss unbedingt die notwendigen Verbindungen zu den übrigen Einrichtungen der Diözese unterhalten.
Eigene, vom Bischof erlassene Normen sollen alles regeln, was Leben und Arbeitsweise dieser Einrichtung betrifft.
81 Für verheiratete Diakone sind, zusätzlich zu den übrigen, noch Initiativen und Aktivitäten zur Weiterbildung zu planen, die, je nach Bedarf, auch die Ehefrauen und die ganze Familie mit einbeziehen, wobei der wesentliche Rollenunterschied und die klare Unabhänigkeit des Dienstes immer berücksichtigt werden müssen.
82 Die Diakone sollen auch alle jene Initiativen auswerten, die gewöhnlich die Bischofskonferenzen oder die Diözesen für die Weiterbildung des Klerus fördern: Einkehrtage, Vorträge, Studientage, Kongresse, theologisch-pastorale Fortbildungskurse. Ebenso sollen sie trachten, jene Initiativen nicht zu versäumen, die vornehmlich ihren Dienst der Evangelisierung, der Liturgie und der Nächstenliebe betreffen. Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II. hat am 22. Februar 1998 das vorliegende Direktorium approbiert und seine Veröffentlichung angeordnet.
am 22. Februar, dem Fest der Kathedra Petri, im Jahre 1998.
Darío Kard. Castrillón Hoyos
Präfekt
Titular-Erzbischof von Eminenziana
Sekretär
GEBET ZUR ALLERSELIGSTEN JUNGFRAU MARIA
MARIA,
Lehrerin des Glaubens, die Du durch Deinen Gehorsam gegenüber dem Wort Gottes auf erhabene Weise an dem Werk der Erlösung teilgenommen hast, gib, dass der Dienst der Diakone fruchtbar sei, indem Du sie lehrst, glaubend das Wort zu hören und zu verkünden.
MARIA,
Lehrerin der Nächstenliebe, die Du durch Deine völlige Verfügbarkeit gegenüber der Stimme Gottes, an der Geburt der Gläubigen in der Kirche mitgewirkt hast, gib, dass der Dienst und das Leben der Diakone fruchtbar seien, indem Du sie lehrst sich selbst dem Volk Gottes hinzugeben.
MARIA,
Lehrerin des Gebetes, die Du durch Deine mütterliche Fürsprache die neugeborene Kirche gehalten und unterstützt hast, gib, dass die Diakone immer aufmerksam auf die Nöte der Gläubigen seien, indem Du sie lehrst, den Wert des Gebetes zu entdecken.
MARIA,
Lehrerin der Demut, die Du durch Dein tiefes Bewusstsein, Dienerin des Herrn zu sein, mit dem Heiligen Geist erfüllt wurdest, gib, dass die Diakone bereitwillige Werkzeuge der Erlösung Christi seien, indem Du ihnen zeigst, wie erhaben es ist, sich selbst klein zu machen.
MARIA,
Lehrerin des verborgenen Dienstes, die Du durch Dein alltägliches Leben voller Liebe auf beispielhafte Weise den Heilsplan Gottes zu unterstützen wußtest, gib, dass die Diakone liebenswürdig und treu seien, indem Du sie die Freude einer brennenden Liebe im Dienst an der Kirche finden lehrst.
Amen.
Anmerkungen
<references />