Dekanat

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Ein Dekanat ist ein Zusammenschluss mehrerer Pfarreien zwecks Förderung der Seelsorge "durch gemeinsames Handeln".<ref>vgl. CIC Can. 374 §2.</ref> Die Leitung des Dekanats übernimmt ein Dekan, auch Dechant oder Erzpriester genannt.<ref>vgl. CIC Can. 553ff.</ref> Als Dekan wird - ggf. nach Wahl oder Befragung der Seelsorger im Dekanat und des Dekanatsrates - vom Bischof ein Priester ernannt, falls gemäß Partikularrecht keine andere Regelung getroffen ist. Dieser hat in seinem Dekanat für ein ordnungsgemäßes Leben der Kleriker, die Beachtung der liturgischen Normen, die richtige Führung der pfarrlichen Bücher und die sorgfältige Verwaltung des Kirchenvermögens zu sorgen. Desweiteren beruft er Konferenzen zur theologischen Fortbildung für die Kleriker des Dekanats (Pastoralkonferenz, mitunter Konveniat genannt) ein<ref>vgl. CIC Can. 279 §2.</ref> und hilft bei geistlichen und materiellen Problemen der Kleriker. Dazu visitiert er regelmäßig die Pfarreien seines Dekanates.<ref>vgl. CIC Can. 555 §4.</ref> Auch die Beerdigung verstorbener Priester leitet er in der Regel in die Wege.

In zahlreichen Diözesen fungieren Dekantsräte als Pastoralräte auf der Ebene des Dekanates, die per Entsendung von den Pfarrgemeinderäten im Dekanat gebildet werden.

In manchen Diözesen waren größere Dekanate in Definitionen unterteilt. In einigen Diözesen (z.B. Köln) sind mehrere Dekanate zu Stadt- und Kreisdekanaten zusammengeschlossen, die von einem Stadt- oder Kreisdechanten geleitet werden.

Anmerkungen

<references />