Brief vom 19. Juli 1974
Kongregation für die Glaubenslehre
unseres Heiligen Vaters
Paul VI.
19. Juli 1974
Kardinal Sepers an Kardinal John Krol, dem Vorsitzenden der US-amerikanischen Bischofskonferenz über die weiterhin gültige Exkommunikation beim Eintritt in freimaurerische und ähnliche Vereinigungen (CIC 1917 can. 2335)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Mehrere Bischöfe haben an diese Heilige Kongregation Anfragen gerichtet über die Rechtsverbindlichkeit und die richtige Auslegung von Canon 2335 CIC, der die Zugehörigkeit von Katholiken zu Freimaurervereinigungen und anderen derartigen Verbänden unter die Strafe der Exkommunikation stellt. Im Laufe einer längeren Prüfung dieser Frage hat der Heilige Stuhl bei den Bischofskonferenzen, die mit diesem Problem besonders befasst sind, mehrfach Erkundigungen eingezogen, um das Wesen und die heutige Tätigkeit jener Vereinigungen sowie die Auffassung der Bischöfe besser kennen zu lernen.
Die große Gegensätzlichkeit der eingegangenen Antworten zeigt jedoch, wie verschieden die Lage in den einzelnen Nationen ist. Daher verbietet sich für den Heiligen Stuhl eine Änderung der bisher geltenden allgemeinen Gesetze; diese bleiben also in Kraft, bis von der zuständigen Päpstlichen Kommission für die Reform des Kirchlichen Gesetzbuches ein neues Gesetz veröffentlicht wird. Bei der Beurteilung einzelner Fälle ist aber zu bedenken, dass Strafgesetze strikt auszulegen sind. Daher kann die Ansicht jener Autoren als sicher gelehrt und angewandt werden, die der Meinung sind, dass der gesamte Canon 2335 nur diejenigen Katholiken betrifft, die Vereinigungen beitreten, die wirklich gegen die Kirche arbeiten.
In jedem Falle bleibt es aber für Kleriker, Ordensleute und Mitglieder von Säkularinstituten verboten, irgendwelchen freimaurerischen Vereinigungen beizutreten.
Indem ich dies mitteile, bleibe ich Ihnen mit dem Ausdruck tiefer Wertschätzung innigst im Herrn verbunden
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