Bologna-Prozess

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Als Bologna-Prozess wird eine auf europaweite Vereinheitlichung von Studiengängen und -abschlüssen sowie auf internationale Mobilität der Studierenden zielende transnationale Hochschulreform bezeichnet, die auf die Schaffung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraums gerichtet ist. Der Begriff geht auf eine 1999 von 29 europäischen Bildungsministern im italienischen Bologna unterzeichnete politisch-programmatische Erklärung zurück.

Wesentliche Elemente des gemeinten Konvergenzprozesses sind:

die Harmonisierung der akademischer Ausbildung durch ein zweistufiges System berufsqualifizierender Studienabschlüsse (typischerweise in der Form von Bachelor und Master), die durchgängige Etablierung des European Credit Transfer System (ECTS), eine fortlaufende Qualitätssicherung im Hochschulbereich und vor allem in Deutschland eine auf Beschäftigungsfähigkeit (Employability) am Arbeitsmarkt zielende Ausrichtung der Studiengänge.<ref>aus der Wikipedia, abgerufen am 12. Februar 2021</ref>

Der Heilige Stuhl trat dem Bologna-Prozess am 19. September 2003 bei.

Anmerkungen <references />

Indikationen für den Bologna-Prozess (mit Weblinks)

Rundschreiben Nr. 1 vom 23. Februar 2004

Rundschreiben Nr. 2 vom 28. Oktober 2004

Rundschreiben Nr. 3 vom 12. Juli 2005

Rundschreiben Nr. 4 vom 30. Oktober 2006

Rundschreiben Nr. 5 vom 20. Dezember 2007

Prot. Nr. 392/2005/5

An die zuständigen Ortsordinarien und Großkanzler, an die Rektoren und Dekane
der Fakultäten kirchlicher Studien und zur frdl. Kenntnisnahme
an die Rektoren der Katholischen Universitäten und an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen!

Seit unserer letzten Information zum Bolognaprozess mit Rundschreiben Nr. 4 ist mehr als ein Jahr vergangen. Deshalb richtet die Kongregation fiir das Katholische Bildungswesen das vorliegende Rundschreiben an die theologischen und anderen kirchlichen Fakultäten, um Ihnen weitere Orientierungen und aktuelle Informationen zukommen zu lassen. Dies soll den kirchlichen akademischen Institutionen ermöglichen, jene Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung der Ziele des Bolognaprozesses bis zum Jahr 2010 von diesem Dikasterium festgesetzt wurden. Dazu werden insbesondere 1) zusammenfassend die Entwicklungen seit dem Rundschreiben Nr. 4 dargestellt und 2) die wichtigsten Maßnahmen zur Umsetzung während der nächsten Monate in Erinnerung gerufen.

' 1. Neuere Entwicklungen im Bolognaprozess

Während des vergangenen Jahres haben diese Kongregation, ihre internationale Expertenkommission sowie andere ausgewählte Fachleute aktiv an den Entwicklungen des Bolognaprozesses teilgenommen und den Heiligen Stuhl bei zahlreichen internationalen Veranstaltungen auf verschiedener Ebene vertreten. Wenn auch an dieser Stelle ein detaillierter Bericht darüber nicht möglich ist, soll dennoch auf einige wichtigere Punkte hingewiesen werden.

In vielen Begegnungen wurde sehr positiv auf das offizielle Seminar des Heiligen Stuhls im Rahmen des Bolognaprozesse, das vom 30. März bis zum 1. April 2006 in Zusammenarbeit mit UNESCO-CEPES und dem Europarat in Rom zum Thema "The Cultural Heritage and Academic Values of the European University and the Attractiveness of the European Higher Education Area" stattgefunden hat, Bezug genommen. Mehrmals wurden die dort behandelten Themen in anderen Veranstaltungen aufgegriffen und vertieft (so beispielsweise bei Kongressen in Athen, Oslo, ClujNapoca und Salamanca). Die nun in drei verschiedenen Reihen publizierten Akten des Seminars machen die intensiven Reflexionen jener Tage in Rom auf breiterer Ebene zugänglich.<ref> Die Akten des Seminars wurden unter den folgenden Titeln veröffentlicht: in Auswahl und in englischer Übersetzung: The Cultural Herilogt! and Academic Values of the European Universify and the Attractiveness of the European Higher Education Area, in der von UNESCO/CEPES herausgegebenen Reihe Higher Education in Europe, volume 31. 4 (2006): vollständig und in der jeweiligen Originalsprache der Beiträge: I valori arcademiici dell'università europea. durch diese Kongregation in Semino)·hun 2 (2007): und ebenfalls von dies.er Kongregalion: I volor; occademici dell'lInivcrsila el/ropeo, in der Reihe Atti e Documenti 28 bei: Libreria Editrice Vaticana. Città del Vaticano 2007. </ref>

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg des Bolognaprozesses war das Bildungsministertreffen am 17. und 18. Mai 2007 in London, bei dem der Heilige Stuhl mit einer qualifizierten Delegation teilgenommen hat. Dabei wurde nicht nur im Blick auf die bereits erreichten Ziele Bilanz gezogen, sondern auch die Prioritäten für 2007-2009 festgelegt und erste Überlegungen über die möglichen weiteren Entwicklungen des Europäischen Hochschulraumes nach 2010 angestellt. Bei der Bewertung der erzielten Fortschritte der einzelnen Teilnehmerstaaten hat der Heilige Stuhl durchweg positiv abgeschnitten, vor allem deswegen, weil das kirchliche Studiensystem und die einschlägige Gesetzgebung bereits jetzt in breitem Maße den Zielen des Bolognaprozesses entspricht und deshalb auch keine die Subtanz betreffenden Änderungen daran vorzunehmen sind. Der Text des Schlusskommunique, in das unter anderem auch einige Empfehlungen des Bologna-Seminars des Heiligen Stuhls aufgenommen wurden, kann via Internet eingesehen werden.<ref>Das Kommunique sowie jene der vergangenen Ministenreffen finden sich in den verfügbaren Übersetzungen auf der website des Sekretariats der Bologna Follow up Group (BfUG).</ref>

Einen der entscheidendsten Fortschritte des kirchlichen Studiensystems im Kontext des Bolognaprozesses stellt die Errichtung der Agentur zur Qualitätssicherung und -förderung ("AVEPRO") des Heiligen Stuhls durch das Staatssekretariat dar. Die Gründung erfolgte mit Schreiben des Kardinalstaatssekretärs vom 19. September 2007, dem 4. Jahrestag des Beitritts des Heiligen Stuhls zum Bolognaprozess. Zugleich wurde P. Franco IMODA SI, der frühere Rektor der Päpstlichen Universität Gregoriana zum Gründungspräsidenten ernannt. In der Anfangsphase arbeitet die in ihren Aktivitäten zur Qualitätssicherung autonom agierende Agentur eng mit der Kongregation für das Katholische Bildungswesen zusammen. Bis die entsprechenden Büroräume bereitgestellt werden können, befindet sie sich auch unter derselben Adresse. Eine Kontaktnahme ist über Internet avepro@cec.va einfach möglich. Eines der nächsten Rundschreiben wird genauer über die Agentur, ihre Aufgaben und Tätigkeiten, die Form der Zusammenarbeit mit diesem Dikasterium und die entsprechenden Konsequenzen für die akademischen Studieneinrichtungen informieren.

Um den Geist der Zusammenarbeit innerhalb der Universitätsgemeinschaft zu stärken und auch um einer besseren Vertretung unserer Studenten im Bolognaprozess willen, wurde vor einigen Monaten eine Plattform der (bislang hauptsächlich auf Ebene der einzelnen Institutionen tätigen) Studentenvertreter der Päpstlichen Universitäten und Fakultäten in Rom gegründet. Bei den entsprechenden Plenarversammlungen wurde ein Statut angenommen und der Präsident gewählt, der bald darauf mit der Delegation des Heiligen Stuhls beim Londoner Ministertreffen war und auch an anderen internationalen Veranstaltungen fur Studenten teilgenommen hat. Für die Zukunft wird eine Erweiterung der Plattform auf den gesamten Europäischen Raum bzw. - in einem weiteren Schritt - auf alle Institutionen kirchlicher Studien weltweit ins Auge gefasst.

2. Maßnahmen zur Umsetzung des Bolognaprozesses

Bereits in früheren Rundschreiben hat diese Kongregation über die Themen und Maßnahmen informiert, die von den einzelnen akademischen Institutionen konkrete Schritte der Umsetzung erfordern. Als praktische Hilfestellung und um hierbei in Zukunft eine noch größere Homogenität zwischen allen kirchlichen Fakultäten in Europa zu erreichen, bereitet diese Kongregation zusammen mit ihrer internationalen Expertenkommission die Veröffentlichung eines Handbuches vor, in dem alle wesentlichen Entscheidungen und Reformmaßnahmen im Rahmen des Bolognaprozesses, die für die betroffenen Fakultäten relevant sind, dargestellt werden. Schon jetzt aber dürfen wir nochmals auf einige Maßnahmen hinweisen, die in allen akademischen Institutionen bereits in der für die kirchlichen Studien vorgesehenen, von dieser Kongregation festgelegten Form verwirklicht sein sollten.

a) Vor allem ist sicherzustellen, dass alle Fakultäten - entsprechend den Aufforderungen früherer Rundschreiben - das europäische Kreditpunktesystem (ECTS<ref> Die Einführung der ECTS-Kreditpunkte soll dabei nicht in Form einer rein mathematischen Umrechnung von Lehrveranstaltungsstunden erfolgen, sondern den Blick mehr auf den Studieneinsatz der Studemen sowie auf jene Qualifikationen richten, die der Student bei erfolgreichem Studienllbschluss erwirbt. </ref>) in rechter Weise eingeführt haben und auf Anfrage jedem Studenten zusätzlich zum Abschlusszeugnis und ohne weitere Kosten ein in zwei Sprachen (für gewöhnlich Deutsch und Englisch) verfasstes Diploma Supplement<ref> Ein Modell zur korrekten Ausführung des DS wurde mit unserem Rundschreiben Nr. 2 vom 28. Oktober 2004 den Fakultäten zugesandt. Ein Textvorschlag Ilir den allgemeinen Teil zur Beschreibung der kirchlichen Srudien kann in englischer und italienischer Sprache unter avepro@cec.va angefordert werden. Der Textenlwurf folgt dabei weitgehend jenem der Theologischen Fakultät Frankfurt-Sankt Georgen. </ref> aushändigen. Ebenfalls an jeder Fakultät sollten erste Schritte zur Einleitung von regelmäßigen Prozessen der Selbstevaluierung zur Qualitätsförderung bereits gesetzt worden sein.<ref> In diesem Zusammenhang empfiehlt die Bildungskongregation, umgehend an jeder Fakultät eine qualifizierte Arbeitsgruppe einzurichten. </ref>

Wertvolle Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung der genannten Maßnahmen hat diese Kongregation in Antwort auf die entsprechenden Fragen im Rundbrief Nr. 4 erhalten, wenngleich manche Antworten noch ausständig sind. Auch nach Einschätzung der internationalen Expertenkommission stellen die Verwirklichung der genannten Maßnahmen sowie die sich verbreitende Praxis der Selbstevaluierung wesentliche Schritte zur Bolognatauglichkeit unserer Institutionen und zur Förderung ihrer Qualität dar.

b) Besondere Wichtigkeit gewinnt der Aufbau einer umfassenden Datenbank zu den kirchlichen Studien. Das genannte Handbuch wird auch dazu geeignete Instrumentarien vorstellen. Die Kongregation für das Katholische Bildungswesen beginnt aber schon jetzt damit, die vorgesehene jährliche Zusendung statistischer Daten im Sinne von Art. 14 (6) der Ausführungsbestimmungen zur Apost. Konst. Sapientia christiana neu zu regeln und auf ein gemeinsames elektronisches Format umzustellen. Dazu bitten wir alle Fakultäten, möglichst bald via e-mail (database@cec.va) mit dieser Kongregation Kontakt aufzunehmen und das entsprechende Datenblatt in elektronischer Form anzufordern und ausgefüllt an dieselbe Adresse zurück zu senden. Zur Veranschaulichung legen wir einen Ausdruck desselben diesem Rundschreiben bei.

c) Qualitätsförderung und -sicherung sind fundamentale Themen des Bolognaprozesses und gehören auch zu den Prioritäten dieser Kongregation. Die Apostolische Konstitution Sapientia christiana selbst legt mit Nachdruck auf die Qualität der kirchlichen akademischen Institutionen wert und stellt zugleich jene Maßstäbe bereit, an denen sich die Qualität der Fakultäten messen muss. Zur Förderung dieses Anliegens arbeiten die Bildungskongregation und die neu gegründete Agentur (AVEPRO) jetzt und in Zukunft - bei Anerkennung der Verschiedenartigkeit ihrer jeweiligen Kompetenz - zusammen. Die Dringlichkeit, mit der die Verwirklichung der hier erwähnten Maßnahmen gefordert wird, ergibt sich aus der Verantwortung, die jede einzelne Fakultät selbst trägt und die die Basis rur alle weitere subsidiäre Hilfestellung der Agentur ist. Auf diesen Grundlagen wird auch die Bildungskongregation in Zukunft noch angemessener zur Stärkung der Qualität der Fakultäten beitragen können.

Wir danken jenen Rektoren kirchlicher Universitäten sowie Dekanen von Fakultäten, die uns zur vorgesehenen Zeit Informationen über die an den Institutionen angebotenen Spezialisierungen zukommen ließen. Die daraus gewonnenen Daten sind eine wertvolle Hilfe bei der bevorstehenden Erstellung des Qualifications Framework des Heiligen Stuhls.

Die Empfänger dieses Schreibens werden gebeten, dafur zu sorgen, dass alle Personen, die in besonderer Weise mit dem Bolognaprozess befasst sind, eine Kopie desselben erhalten. Dazu gehören neben den Angestellten des Sekretariats, Professoren und Experten auch die Rektoren der Universitäten, denen eine theologische Fakultät allenfalls angehört.

Im Falle von Fragen, Wünschen und Anregungen im Zusammenhang mit diesem Rundschreiben oder dem Bolognaprozess im allgemeinen, können Sie sich gerne an unsere Universitätsabteilung (vati169@cec.va) wenden.

Mit dem Dank fiir allen Einsatz in der kirchlichen akademischen Lehre und Forschung verbinden wir unsere besten Segenswünsche fur das Neue Jahr 2008 und verbleiben Ihnen in Christus verbunden

Zenon Grocholewski

Jean-Louis Bruguès <br

Sekretär

Anmerkungen <references />

Weblinks

Rundschreiben Nr. 6 vom 30. März 2009

Prot. Nr. 392/2005/6

An die zuständigen Ortsordinarien und Großkanzler, an die Rektoren und Dekane

der Fakultäten kirchlicher Studien
und zur freundlichen Kenntnisnahme

an die Rektoren der Katholischen Universitäten und an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen!

Wir nähern uns dem Jahr 2010, dem Datum, an dem der erste Abschnitt des Bologna-Prozesses mit dem Ziel einen "Europäischen Hochschulraum" (European Higher Educalion Area = EHEA) zu schaffen, abgeschlossen werden soll. Die 46 Mitgliedsländer des Prozesses haben versucht, einen ersten Bericht über die Reformen und die erreichten Fortschritte im akademischen Bereich in den letzten Jahren zu erstellen.

Auch der Heilige Stuhl als die zuständige Autorität für über 180 Fakultäten kirchlicher Studien in den Ländern Europas (denen noch rund 200 Institute affiliiert, angegliedelt oder inkorporiert sind), kann die Ergebnisse von mehr als fünf Jahren der TeiInahme an diesem Prozess bewerten. Eine breitere Darstellung würde den Rahmen dieses Briefes sprengen. Das vorliegende Schreiben beschränkt sich deshalb auf die Frage, wie sich das theologische Vollstudium, oder m. a. W. das Studium der katholischen Fachtheologie in die interne Logik des Bologna-Prozesses einfügen lässt, und zwar unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Situationen und Kontexte der betroftenen Katholisch-Theologischen Fakultäten und Hochschulen. Viele von diesen sind eigenständige Institutionen, andere sind Teil einer Katholischen Universität, wieder andere, besonders in einigen Ländem, gehören staatlichen Universitäten an. Alle diese Institutionen genießen dasselbe Recht, akademische Grade im Namen des Heiligen Stuhles zu verleihen. Dieser Umstand stellt ein einmaliges Faktum dar - übrigens von vielen Staaten mit Bewunderung gesehen - insofern die Katholische Kirche seit dem Entstehen der ersten Universitäten im Mittelalter die Einheit von Studien, akademischen Graden und den ihnen entsprechenden Qualifikationen bewahren konnte. Dies eröffnet den Studenten und Dozenten die Möglichkeit, ohne Schwierigkeit den Ort ihrer Studien und Forschungen zu wechseln, wobei deren Anerkenung und die entsprechenden Wirkungen in aller Welt garantier1 bleiben.

Wie dieses Beispiel zeigt, gehörten viele Grundsätze und Ziele des Bologna-Prozesses schon lange vor dessen Anfang im Bereich kirchlicher Studien zur bewährten Praxis. Es genügt dazu die dreistufige Gliederung der akademischen Grade in Erinnerung zu rufen: sie entsprechen einer Grundausbildung (Erster Zyklus), einer Spezialisierung mit der Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (Zweiter Zyklus) und dem Erreichen wissenschaftlicher Reife, vor allem durch eine schriftliche Arbeit, die zu einem wirklichen Fortschritt der entsprechenden kirchlichen Wissenschaft beiträgt (Dritter Zyklus). Darüber hinaus wurden die Mobilität von Studenten und Dozenten sowie die Zusammenarbeit unter verschiedenen Institutionen von Anfang an praktiziert.

Im Gefolge der Rezeption der Grundsätze des Bologna-Prozesses im akademischen Regelwerk der verschiedenen Staaten haben es manche kirchliche Fakultäten für günstig oder gar notwendig gehalten, sich unmittelbar dem jeweiligen nationalen System anzupassen, in dem sich ihre lnstitution befindet. Dies ist häufig in Fällen von Fakultäten an katholischen oder staatlichen Universittlten geschehen, deren Universitäten sich an die neuen Normen als ganze anpassen mussten. Es fehlt nicht an Beispielen von Änderungen oder Anpassungen, die eine Entfernung von den in der Apostolischen Konstitution Sapienlia chrisliana vorgesehenen allgemeinen Grundlagen mit sich brachten; und zwar hinsichtlich der Struktur, der Inhalte und der Ausbildungsziele des Theologiestudiums an einer Fakultät. Damit entstand die Gefahr, die Vergleichbarkeit der Studien und der akademischen Grade mit anderen gleichartigen katholisch-theologischen Fakultäten, die ebenfalls unter der Autorität des Heiligen Stuhls stehen, aufs Spiel zu setzen und zu riskieren, dass die Studenten auch nicht mehr in angemessener Weise für ihre zukünftigen kirchlichen Aufgaben akademisch vorbereitet werden.

Angesichts dieser Sachlage und im Bestreben, auch in Zukunft die Einheit und Vergleichbarkeit der akademischen Studien in Katholischer Theologie weltweit zu garanlieren, sowie in Übereinstimmung mit den wichtigsten Zielen des Bologna-Prozesses, hält es die Kongregation für das Katholische Bildungswesen für ihre Pflicht, mittels dieses Rundbriefs einige (genauer gesagt sieben) Prinzipien und generelle Leitlinien speziell für die kalholisch-theologischen Fakultäten zu formulieren. Für die anderen kirchlichen Fakultäten werden ergänzende Orientierungen in einem zukünftigen Rundschreiben folgen. Die vorliegenden Anordnungen dienen einerseirs der korrekten Interpretation der geltenden Gesetze, insbesondere der Apostolischen Konstitution Sapientia christiana, im Licht des Bologna-Prozesses und der aktuellen Herausforderungen auf akademischem Gebiet. Andererseits gehören sie für alle katholisch-theologischen Fakullälen zur verbindlichen kanonischen Rechtsgrundlage und bilden so eine Voraussetzung ihrer Legitimität und ihres Rechts, auch in Zukunft akademische Grade in Katholischer Theologie mit kirchenrechtlicher Geltung zu verleihen.

1. Der Bologna-Prozess formuliert selbst keine Normen oder Leitlinien, die von akademischen Einrichtungen unmittelbar angewendet werde" müssten.

Beim Bologna-Prozess handelt es sich um eine Zusammenarbeit auf Regierungsebene mit dem gemeinsamen Ziel der Schaffung eines "Europäischen Hochschulraumes" (EHEA) mittels Strategien. Prinzipien und vereinbarter Maßnahmen, die - dureh ein gemeinsames Vorgehen - immer weiterentwickelt werden. Deshalb ist es Aufgabe der einzelnen nationalen Autoritäten (Bildungsministerien) darüber zu entscheiden und gegebenenfalls die eigene Gesetzgebung im Hinblick auf die vereinbarten Ziele anzupassen. Um auch ihrerseits die gleichen Ziele zu erreichen, können sich die einzelnen akademischen Einrichtungen jedoch nicht der für sie geltenden akademischen Gesetze im eigenen Land (oder im Fall der theologischen Fakultäten jener des Heiligen Stuhls) entziehen, um sich etwa unmittelbar dem Bologna-Prozess oder den Vorgaben einer anderen nationalen Autorität anzupassen.

2. Zuständige "nationale" Autorität für Hochschuleinrichtungen, die akademische Titel mit kirchenrechtlicher Geltung verleihen, ist der Heilige Stuhl. Dies wird auch von den Prinzipien des "Bologna-Prousses" anerkannt. Genauer gesagt liegt die Zuständigkeit entsprechend Art. 116 der Apostolischen Konstitution "Pastor bonus" bei der Kongregation für das Katholische Bildungswesen.

Es obliegt der Kongregation für das Katholische Bildungswesen, über die korrekte Anwendung der Prinzipien des Bologna-Prozesses im Bereich des Studiums der katholischen Theologie zu entscheiden. Dies gilt auch für die theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten. Gerade in diesen Fällen gibt es stets konkordatäre Vereinbarungen oder andere Verträge, die sicherstellen müssen, dass die innere Organisation des Studiums (bezüglich der Inhalte, der Struktur und der entsprechenden kirchlichen Berufsqualifikationen) in ausschließlicher Zuständigkeit der kirchlichen Autorität bleibt. Es ist klar, dass es unbeschadet dessen Verpflichtung der Kirche ist, die nationale Gesetzgebung hinsichtlich der grundsätzlichen - oder äußeren Organisation der akademischen Einrichtungen des jeweiligen Landes zu respektieren und die für vergleichbare Studien im gleichen Kontext gefordenen Qualitätsanforderungen zu wahren.

In den Fällen, in denen neue Anforderungen eine Anpassung der Strukturen oder der Organisation eines theologischen Studiums erfordern, das sowohl der staatlichen als auch der kirchlichen Kompetenz untersteht, hat der Heilige Stuhl alle notwendigen Instrumente zur Verfügung - sowohl die grundlegenden (wie die Konkordate) als auch die neueren (wie beispielsweise die internationalen Konventionen im akademischen Bereich) - um die nötigen Vereinbarungen und bilateralen Lösungen zu finden, die - unter steter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der involvierten Kompetenzen - bei den geltenden Gesetzgebungen gerecht werden. Es entspricht der erprobten und zielführenden Praxis, dass die Kongregation diese Instrumente immer in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Lokalkirchen und, wo es möglich und günstig erscheint, auch direkt mit den betroffenen akademischen Einrichtungen anwendet. Es ist wichtig daran zu erinnern, dass jeder eventuellen Veränderung des Studiums der Theologie, die in einer akademischen lnstitution eingeführt werden soll und die zugleich sowohl die staatliche als auch die kirchliche Kompetenz betrifft, notwendigerweise eine bilaterale Klärung vorausgehen muss.

Bezüglich der Qualitätssicherung soll daran erinnert werden, dass sich diese auf den Auftrag der Fakultäten selbst bezieht, auf den Aufbau und den funktionierenden Betrieb in theologischer Lehre und Forschung, sowie auf die Angemessenheit der erreichten Qualifikationen für kirchliche Berufe und Aufgaben. Eine entsprechende Überprüfung kann deshalb keinesfalls an nichtkirchliche Agenturen vergeben werden. Auch um zu vermeiden, dass sich eine Fakultät aufgrund der Gesetzeslage als Voraussetzung, um Finanzierungshilfen zu erhalten oder zur Erzielung der staatlichen Anerkennung der eigenen akademischen Grade, an eine nicht-kirchliche Agentur wenden müsste, hat der Heilige Stuhl im September 2007 eine eigene Agenlur für die Evaluierung und die Förderung der Qualitäl der Universitäten und kirchlichen Fakultäten (Agenzia per la Valutazione e la Promozione della Qualiltà delle Università e Facoltà Ecclesiastiche = AVEPRO) errichtet. Die Zuständigkeiten der Agentur, ihre Dienste zur Unterstützung von theologischen Fakultäten und alle anderen Aspekte der Evaluierung und Förderung der Qualität und - wo es vorgesehen ist - auch hinsichtlich einer staatlichen Akkreditierung, sind Gegenstand eines folgenden Rundschreibens. Es obliegt dem Heiligen Stuhl, mittels bilateraler Vereinbarungen und der Beteiligung an internationalen Initiativen, die Anerkennung von AVEPRO in allen betroffenen Ländern zu sichem.

3. Der verbindliche Bezugspunkt für die Struktur, die Stufen, die Inhalte und die mit den Studien der katholischen Theologie erreichbaren Qualifikationm ist der ("Quaqlifications framework") des Heiligen Stuhles.

In den Vereinbarungen des Bologna-Prozesses ist vorgesehen, dass jede nationale akademische Autorität einen "nationalen Qualifikationsrahmen" (National Qualificalions Framework = NQF) unter Verwendung gemeinsamer Parameter und Deskriptoren (Dublin descriptors) erarbeitet. Der Qualifikationsrahmen umfasst eine Übersicht aller akademischen Studien. die in einem nationalen System angeboten werden. Er erläutert die Besonderheit der verschiedenen Studienzyklen, den vom Studenten erforderten Arbeitsaufwand (work-load) und die Qualifikationen, die dieser am Ende eines jeden Studienzyklus' erreichen kann (leorning outcomes). Dank der für ganz Europa vereinbarten gleichen Kriterien und Instrumente - entsprechend dem Overarching Qualifications Framework des "Europäischen Hochschulraumes" (EHEA) - werden die Studien und die akademischen Systeme der verschiedenen Länder vergleichbar und leichter zu bewerten, um am Ende zu einer vollen Anerkennung in allen beteiligten Ländern zu kommen.

Hinsichtlich der katholischen Theologie ist der Qualifikationsrahmen (NQF) des Heiligen Stuhles schon grundsätzlich in den Vorgaben der Apostolischen Konstitution Sapientia christiana enthalten, wo die Struktur, die Stufen und die Ziele der drei akademischen Grade in Theologie beschrieben werden - und zwar im Einklang mit dem innerhalb des Bologna-Prozesses vorgeschlagenen Schema. Es genügt insbesondere an die Artl. Sap. chr. 72 (a-c); 66-74; 46-50; 38- 45 und die ihnen entsprechenden Ausführungsbestimmungen (Ordinationes) zu erinnern.

Es obliegt dieser Kongregation, diese Vorgaben in die vom Bologna-Prozess geforderte Sprachregelung zu übersetzen. Die Fakultäten ihrerseits sind gehalten, ab jetzt bei der Gestaltung der eigenen Curricula die effektive Arbeit der Studenten in Form von Credits (ECTS) auszudrücken und - präzise und realistisch - die Lernziele (learning-outcomes) zu definieren, welche (im Hinblick auf die Erlangung des jeweiligen akademischen Grades) innerhalb des Curriculums des Studiums, einer gesamten Materie oder eines einzelnen Kurses erreicht werden sollen. All dies ist durch das "diploma supplement" zu beurkunden, das entweder automatisch oder auf Bitte des Studenten - in der jeweiligen Sprache und einer anderen, innerhalb Europas gut bekannten und häutig gesprochenen Sprache (ohne zusätzliche Gebühren) - ausgestellt wird.

Die Kongregation fiir das Katholische Bildungswesen steht geme für weiterführende Klärungen und notwendige Hilfen in der Umsetzung dieser Maßnahmen seitens der Fakultäten zur Verfügung.

4. Die Apostolische Konstitution "Sapientia christiana" garantiert, indem sie die Struktur des Theologiestudiums in drei Zyklen und die entsprechenden akademischen Grade definiert, dass die von den theologischen Fakultäten verliehenen Grade in der ganzen Welt gleichermaßen gültig verliehen werden.

Aus der Natur des akademischen Studiums der katholischen Theologie selber ergeben sich einige Prinzipien, die in jedem Falle maßgeblich für die einzelnen Curricula bleiben. Unter diesen gelten insbesondere:

  • die Vielfalt der Disziplinen, die nir eine jede von ihnen eine je eigene Fachkompetenz und eine eigenständige Methodologie, und darum als Konsequenz auch einen eigenen Lehrstuhl bzw. einen eigenen fest angestellten Professor erfordert;<ref>Über die Fächer (und entsprechenden Lehrstühle) der philosophischen Disziplinen hinaus, muss eine theologische Fakultät über mindestens zwölf Lehrstühle bzw. festangestellte Professoren verfügen, die durch ein facheinschlägiges kanonisches Doktorat qualifiliert sind. Diese Professuren sind rur gewöhnlich auf folgende Fächer verteilt: Heilige Schrift (2). Fundamentaltheologie, Dogmatik (2), Moraltheologie, Spirituelle Theologie, Liturgie. Kirchenrecht, Patrologie, Kirchengeschichte. Pastordhheotogie. </ref>
  • die gegenseitige Ergänzung zwischen den theologischen und philosophischen Studienanteilen. Letztere haben notwendigerweise auch eine propädeutische Funktion im Theologiestudium und bilden einen wesentlichen Bestandteil desselben;
  • die Unterscheidung zwischen der allgemeinen Grundausbildung (Erster Zyklus), der Spezialisierung (zweiter Zyklus) und der noch weiter spezialisierten wissenschaftlichen Arbeit (Dritter Zyklus).

Zusätzlich zur Vollständigkeit der Ausbildung hinsichtlich der verschiedenen Fächer, muss von den kirchlichen Fakultäten in Europa eine genaue und realistische Zuordnung der Credits (ECTS) - für alle akademischen Grade in Theologie in derselben Weise berechnet - garantiert werden. Zu diesem Zweck ist die Anwendung folgender Bestimmungen erforderlich:

  • Der erste Zyklus (philosophisch-theologisches Quinquennium) muss mindestens 300 ECTS, verteilt auf mindestens ftinf Studienjahre umfassen.
  • Der zweite Zyklus muss mindestens 120 ECTS, verteilt auf mindestens zwei Studienjahre umfassen.
  • Die Arbeitsleistung des dritten Zyklus (Doktorat) muss nicht notwendigerweise in ECTS ausgedrückt werden. In jedem Falle ist die Erarbeitung einer Dissertation erforderlich, die zum wissenschaftlichen Fortschritt des Fachgebietes beiträgt. Der angemessene Zeitrahmen zur Erlangung eines Doktorats soll zwei Jahre vollzeitigen Studiums nicht unterschreiten.

5. Die notwendige Einheit der Zielsetzung und der allgemeinen Struktur des Theofogiesludiums kann siell in unterschiedlichen Formen ausdrücken.

Die spezielle Ausgestaltung des Theologiestudiums, die in manchen Fällen aufgrund besonderer Bedingungen nationaler Studiensysteme erforderlich wird, ist nur unter der Voraussetzung einer korrekten Anwendung der oben genannten fundamentalen Prinzipien möglich. Diese gardntieren letztlich die Einheitlichkeit der Studien und der akademischen Grade in katholischcr Theologie in Übereinstinunung mit den spezifischen kirchlichen Nonnen, basierend auf der Apostolischen Konstitution Sapientia christiana und der bewährten Praxis dieses Dikasteriums.

In einigen Ländern erleichtern Rahmenordnungen der Bischofskonferenzen für die akademischen Studien die Ausgestaltung der einzelnen Studienprogramme auch im Blick auf besondere pastorale Erfordernisse und stärken die Stellung der einzelnen akademischen Einrichtungen gegenüber der staatlichen Autorität. Diese Rahmenordnungen sind durch die Bildungskongregation zu prüfen und zu approbieren. Gerade auch in solchen Fällen sichert die erforderliche Approbation jeder einzelnen Studien- und Prüfungsordnung, die mit der Erlangung eines akndemischen Grades verbunden ist, durch den Heiligen Stuhl - in Ergänzung zu anderen genannten Instrumenten, wie beispielsweise dem Qualifikationsrahmen (NQF) -, die legitime und nützliche Flexibilität.

Wo dies nach objektiven Kriterien erforderlich ist, kann die Struktur des Theologiestudiums in unterschiedlicher Weise ausgestaltet werden, solange dabei die grundlegenden Prinzipien, das Niveau und der Wert der drei akademischen Zyklen bzw. Grade gewahrt bleiben. Gemäß An. 72 a) der Apostolischen Konstitution Sapientia christiana kann das Quinquennium des ersten Zyklus (=300 ECTS) in Theologie als ein einziges philosophisch-theologisches Quinquennium (zehn Semester = 300 ECTS) angeboten werden. Es kann aber auch die Form eines theologischen Trienniums (sechs Semester = 180 ECTS) annehmen, wenn davor ein Biennium in Philosophie (vier Semester = 120 ECrS) absolviert wurde.

Innerhalb der dreifachen Struktur der Zyklen und dem entsprechenden akademischen Grad gemäß dem Bologna-Prozess wird in einigen europäischen Ländem das Quinquennium des ersten philosophisch-theologischen Zyklus, der mit dem kanonischen Baccalaureal in Theologie abschließt, bereits als ein Studium des zweiten Zyklus (= "Master" oder Magister Theologice, der einer Studienleistung von 300 ECTS entspricht) anerkannt. In diesen Fällen kann, um nicht einen vierten Studienzyklus oder einen neuen akademischen Grad einzuführen, unmittelbar nach dem Quinqennium das Studium des drinen Zyklus (Doktoratsstudium) angetreten werden, freilich nur unter der Voraussetzung, dass alle Anforderungen des zweiten (kirchlichen) Zyklus ["Lizentiat"] beachtet und nachweislich erbracht werden bzw. wurden. Dazu gehören vor allem die Spezialisierung im gesamten ausgewählten Fachbereich mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren (vier Semester = 120 ECTS), die entsprechenden Prüfungen, sowie die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit (vgl. Apost. Konst. Sap. chr. Art. 51, 2°). Ein solches Doktoratsstudium, das für gewöhnlich auch "strukturiertes Doktorat"<ref> In den Fällen, in denen ein Student im Rahmen eines "strukturierten Doktorats" die Qualifikationen und die Credits (120 ECTS) des zweiten (kirchlichen) Zyklus erreicht hat, nicht aber zur Erarbeitung einer Dissertation fortschreilet, hat er die Möglichkeit, das entsprechende kanonische Lizentiat zu erwerben, das staatlicherseits als ein zusätzlicher spezialisierter oder "berufsbezogener" Masterabschluss gelten kann, der besonders für den Unterricht im Fachgebiet innerhalb eines Theologiestudiums an einem Priesterseminar (oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung) qualifiziert. </ref> genannt wird, dauert dann mindestens vier Jahre (acht Semester).

Um das entsprechende Fach in einem Priesterseminar zu unterrichten, bedarf es in jedem Fall mindestens eines kanonischen Lizentiats (insgesamt 300 ECTS + 120 ECTS), auch wenn dieses in den Verlauf des "dritten Zyklus" als Teil integriert ist.

Das philosophisch-theologische Quinquennium schließt für gewöhnlich auch die notwendige theologisch-fachliche Qualifikation für den Religionsunterricht und andere vergleichbare kirchliche Ausgaben mit ein, die nicht das Weihesakrament erfordem.<ref>Dieses Prinzip gilt vorbehaltlich der eventuell durch nationale Gesetzgebungen geforderten inhaltlichen Ergänzungen in Hinblick auf den Religionsunterricht an staatlichen Schulen. </ref>

6. Die Anerkennung der Studien sind der akademischen Grade in Theologie und ihre Einordnung in andere (nationale) Qualifikationsrahmen (NQF) muss die konfessionelle Natur der katholischen Theologie und die ihr inhrärenten Prinzipien respektieren.

Mittels internationaler Vereinbarungen (wie z. B. der 1997 durch den Heiligen Stuhl unterzeichneten Konvention von Lissabon,), Konkordate und anderer Vertragswerke fördert der Heilige Stuhl die Bemühungen um eine breite Anerkennung akademischer Studien und Titel auf der ganzen Welt entsprechend dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Dies bedeutet keinen Widerspruch zur Konfessionalität der katholischen Theologie, die fur gewöhnlich tatsächlich eine "substantielle Differenz" gegenüber theologischen Studien anderer christlicher Konfessionen darstellt. Dies betrifft sowohl die Inhalte als auch - in vielen Fällen - deren wissenschaftliche Methoden. Wo beispielsweise als vorauszusetzende Qualifikation ein "Doktorat in katholischer Theologie" gefordert ist, muss dies notwendigerweise das "facheinschlägige kanonisch Doktorat" oder ein zumindest im Sinn von Art. 9 der Apostolischen Konstitution Sapientia chritiana offiziell anerkanntes sein. Es kommt der Kongregation für das Katholische Bildungswesen zu, authentische Informationen zu geben, auch im Falle einer erforderlichen Bewertung von nicht-katholischen oder nicht-kirchlichen "theologischen" Studien. Es ist offensichtlich, dass allein die staatliche Anerkennung eines Titels nach einem Studium, das als "Theologiestudium" (bzw. sogar als "katholisch") bezeichnet wird. Für die kirchenrechtliche Gültigkeit desselben nicht ausreicht. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die vorausgesetzten kirchlichen Qualifikationen für den Unterricht von Theologie in Priesterseminaren, an katholischen Fakultäten oder an Instituten zur Alisbildung von (katholischen) Religionslehrern.

7. Das Theologiestudium als Voraussetzung für die Priesterausbildung oder für weitere wissenschaftliche Spezialisierungen unterscheidet sich wesentlich ("suhstantial difference") von anderen akademischen und nicht-akademischen Studien, die zur Ausbildung zukünftiger Religiollslehrer, Katechisten oder für andere kirchliche bzw. soziale Berufe dienen.

Die Apostolische Konstitution Sapienlia chrisliana (vgl. Artt. 84-87) sieht die Errichtung "anderer Fakultäten" vor, die - wenn auch nicht .,theologisch" im strengen Sinn des Wortes dennoch theologische Fächer oder zumindest diesen verwandte Disziplinen behandeln. Über diese eigenständigen spezialisierten Fakultäten hinaus gibt es vieltaltige Formen von selbstständigen oder mit anderen akademischen Einrichtungen verbundenen Institutionen. Die vor kurzem erschienene Instruzione sugli Istituti Superiori di Scienze Religiose (2008) regelt einen großen Teil solcher Einrichtungen [vor allem im italienisch- und spanischsprachigen Raum], die stets mit einer theologischen Fakultät verbunden sein müssen.

Man muss allerdings darauf hinweisen, dass alle Formen von Studjen, die entsprechend der Instruzione sugli Istituti Superiori di Scienze Religiose gestaltet sind oder auch ähnliche Stlldiengänge, die zum Schulischen Religionsunterricht befähigen, deutlich von dem an einer theologischen Fakultät angebotenen Studium in Fachtheologie und seinen Lehrveranstaltungen unterschieden sind, dies betrifft sowohl die epistemologische Ebene als auch den Pflichtfllcherkanon. Daher kann ein akademischer Grad, der an einem InslitUi zur Religionslehrerausbildung [oder aber an eincr theologischen Fakultät im Rahmen eines religionspädagogischen odcr eines "Lehramts-Studienganges"] verliehen wurde, nicht als einem an einer theologischen Fakultät erworbenen akademischen Grad in Fachtheologie gleichwertig anerkannt werden. Er stellt deshalb auch in keinem Fall eine hinreichende Zugangsvoraussetzung für dos Studium im nächsthöheren Zyklus der Theologie dar.

Im Hinblick auf die große Verschiedenheit entsprechender Institutionen in Europa und die in ihnen jeweils zu erwerbenden Qualifikationen, müssen die jeweiligen Studienprogramme und einzelnen Kurse [nach Art. Niveau und Inhalt) genau bewertet werden, bevor sie für ein. akademisches Studium in katholischer Theologie angerechnet werden können. Dieselben Kriterien gelten für Fernstudien bzw. theologische Angebote via Internet (e-learning) oder andere ähnliche Kommunikationsmittel. Keine von diesen wurden bislang offiziell als "Theologiesludium" oder diesem gleichwertig anerkannt. Für konkrete Fragen, die sich in diesen Zusammenhängen stellen können, bietet die Kongregation für das Katholische Bildungswesen gerne verbindliche lnformationen und Hilfestellungen.

Zur Gestaltung anderer kirchlicher Studien (z.B. Philosophie, Kirchenrecht etc.) im Kontext des gegenwärtigen Reformprozesses in der europäischen Hochschullandschaft wird dieses Dikaslerium in einem folgenden Rundschreiben entsprechende Richtlinien vorlegen.

Mit dem Ausdruck unserer Wertschätzung verbinden wir unsere besten Wünsche für das laufende Studienjahr 2008/2009 und verbleiben,

Anmerkungen <references />

Weblinks

Rundschreiben Nr. 7 vom 12. Juni 2009

Prot. Nr. 392/2005

<center An die zuständigen Ortsordinarien und Großkanzler, an die Rektoren und Dekane
der Fakultäten kirchlicher Studien
und zur freundlichen Kenntnisnahme
an die Rektoren der Katholischen Universitäten und an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen!

Mit diesem Rundschreiben wollen wir die Informationen weitergeben, die die Evaluierung und die Qualitätsentwicklung der kirchlichen akademischen Einrichtungen betreffen. In diesem Zusammenhang gilt es auch über die Aktivitäten zu sprechen, die seit dem Beitritt des Heiligen Stuhles zum Bologna-Prozess entfaltet wurden, insbesondere die Errichtung der Qualitätssicherungsagentur AVEPRO (Agenzia per la Valutazione e la Promozione della Qualità nelle Università e Facoltà Ecclesiastiche), ihre bisherige Entwicklung sowie die Zukunftsperspektiven hinsichtlich der Verantwortung, die die Fakultäten zukünftig selber übernehmen müssen.

1. Die AVEPRO

Seit dem Beitritt zum Bologna-Prozess am 19. September 2003 verfolgt der Heilige Stuhl, vertreten durch die Kongregation für das Katholische Bildungswesen, aktiv alle Initiativen und die einzelnen Entwicklungsschritte des Prozesses. Zu diesem Zweck wurde von der Kongregation auch eine eigene Expertenkommission gebildet. An den regulären Treffen innerhalb der "Bologna Follow-up Group" (BFUG), in denen die Umsetzungsmodalitäten gemäß den gefassten Beschlüssen festgestellt werden, ist der Heilige Stuhl jeweils durch die Kongregation für das Katholische Bildungswesen vertreten. Unter den anzuwendenden Leitlinien in diesem Bereich, über die die kirchlichen akademischen Einrichtungen in Europa durch die Kongregation informiert werden, befinden sich auch diejenigen, die die Maßnahmen zur Qualitätssicherung betreffen.<ref> Die Universitäten, die Fakultäten und die kirchlichen Einrichtungen in Europa sind durch die Rundschreiben Nr. 2 und Nr. 3 der Kongregation für das Katholische Bildungswesen, über die ECTS, das Diploma Supplement und die Vorgehensweisen zur Evaluierung der Qualität, informiert worden. </ref> Die Sorge um die Sicherung der Qualität im Bereich der Hochschulbildung, bereits in der Erklärung von Bologna<ref> Die Evaluierung der Qualität ist das fünfte Ziel, das in der Erklärung von Bologna (1999) genannt wird: "Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung im Hinblick auf die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Methoden". </ref> erwähnt, hat im Verlauf des Bologna-Prozesses zunehmend an Bedeutung gewonnen, wie man anhand der Schlusserklärungen der sechs aufeinanderfolgenden Ministertreffen feststellen kann.<ref> Bologna (1999), Prag (2001), Berlin (2003), Bergen (2005), London (2007), Löwen (2009). </ref>

Der Heilige Stuhl hat, den gemeinsamen Vereinbarungen mit den anderen Staaten des Bologna-Prozesses folgend, auf Veranlassung der Kongregation für das Katholische Bildungswesen 2007 eine eigene Agentur, genannt "AVEPRO" (Agentur für die Evaluierung und Förderung der Qualität in den kirchlichen Universitäten und Fakultäten), gegründet. Diese wurde durch päpstliches Chirograph am 19. September 2007 von Seiner Heiligkeit, Papst Benedikt XVI., als eine dem Heiligen Stuhl angegliederte Einrichtung<ref> Andere dem Heiligen Stuhl angegliederte Institutionen sind z. B. die Apostolischen Vatikanbibliothek, das Vatikanische Geheimarchiv, Radio Vatikan, etc. </ref> gemäß Artt. 186 und 190-191 der Apostolischen Konstitution Pastor bonus (AAS 1988, 910-911) errichtet. Ihr Statut wurde mit demselben päpstlichen Dokument approbiert (vgl. Anlage A).

Der Agentur AVEPRO, unter dem derzeitigen Präsidenten P. Franco Imoda SJ, gehören zwei Kollegialorgane, nämlich der Verwaltungsrat und der wissenschaftliche Beirat, sowie der Direktor und das zugeordnete Personal an. Zudem wurde die Agentur in ihrer Anfangsphase zur Entwicklung ihrer Aktivitäten und Vorgehensweisen von internationalen Experten aus dem Bereich der Qualitätsevaluierung und der strategischen Planung unterstützt.

2. Die Aufgaben der Agentur

Die Agentur AVEPRO hat den Auftrag, die akademischen Institutionen zu begleiten und Orientierungshilfen zu geben, damit die Grundsätze, die der Heilige Stuhl in seinen grundlegenden Dokumenten - besonders in der Apostolischen Konstitution Sapientia christiana (15. April 1979) - und in den Erlässen der Kongregation für das Katholische Bildungswesen formuliert hat, zum Wohle für die Kirche und für die Zwecke, derentwegen sie aufgestellt wurden, Anwendung finden. Die Agentur dient dazu, die zweifelsohne schon traditionell gegebene Qualitätskultur weiter zu befördern, die Arbeitsweisen zu bewerten, die von den Fakultäten angewendeten Kriterien mit internationalen Standards zu vergleichen und die dafür notwendigen Instrumente und Unterstützungen zur Verfügung zu stellen.

Qualität wird in den kirchlichen akademischen Einrichtungen im wesentlichen unter der Rücksicht des Zwecks der jeweiligen Institution definiert. Der Zweck wiederum ist durch die Apostolische Konstitution Sapientia christiana, durch die von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen approbierten Statuten der einzelnen Universitäten und Fakultäten und durch die eigenen strategischen Planungen festgelegt.

So bleibt aufgrund der Apostolischen Konstitution Sapientia christiana <ref> Vgl. Apostolische Konstitution Sapientia christiana, Art. 11. </ref> wie auch aus der Sicht des Bologna-Prozesses eindeutig klar, dass die jeweilige Fakultät selber für die Struktur zur Förderung der Qualität durch die Evaluierung der eigenen gestaltenden und institutionellen Standards verantwortlich ist.<ref> Siehe auch: ENQA, "European standards and guidelines for internal quality assurance within higher education ins ti tutions" , in Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area, 2005, S. 16- 19,2.3. NB.: dieser Bezugstext der ENQA ist nicht normativ aufzufassen, sondern als Hilfe und Orientierung für die jeweiligen Einrichtungen und Agenturen. </ref> Eine interne Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherung<ref>Siehe Rundschreiben Nr. 3. </ref> kann als Katalysator dienen, um den Prozess der Autoevaluierung zu fördern, damit letztlich das Niveau der akademischen Tätigkeit gesichert wird. Die in diesem Sinn umgesetzten Initiativen sollen eine Qualitätsverbesserung bewirken.

3. Die Agentur als operatives Instrument

Die Agentur übt folgende ordentliche Aktivitäten aus:

1. in Zusammenarbeit mit den einzelnen Fakultäten die Abläufe für eine interne und externe Evaluierung der Qualität, unter besonderer Berücksichtigung sowohl der kirchlichen und staatlichen Belange als auch der gesetzlichen und operativen auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene, definieren, entwickeln und aktualisieren;

2. die Leitlinien zur Evaluierung sowohl für die Experten als auch für die Institutionen erstellen und veröffentlichen;

3. einen Zeitplan für die externe Evaluierungen einer Fakultät festlegen;

4. eine Evaluierung durch den Besuch externer Experten durchführen;

5. die Experten für die Visitationen auswählen und vorbereiten;

6. zum Abschluss der Visitation die Erstellung eines Abschlussberichts begleiten;

7. die Anregungen für Maßnahmen zur Verbesserung im Gefolge der externen Evaluierung sammeln und den folgenden Prozess begleiten;

8. die Weitergabe von Informationen auf akademischem Gebiet vor allem durch den Aufbau einer entsprechenden Datenbank unterstützen.

Die Agentur ist international aufgestellt und arbeitet im gesamten kirchlichen akademischen Bereich. In besonderen Situationen kann die Agentur territoriale Artikulationen innerhalb eines bestimmten Gebietes haben, um damit auf eventuelle Notwendigkeiten bzw. besondere Anforderungen in verschiedenen Ländern oder Regionen zu reagieren.

4. Die Beziehung zwischen der Kongregation für das Katholische Bildungswesen und der Agentur

Wie es auch von den Standards des Europäischen Hochschulraums (EHEA: European Higher Education Area)<ref> Siehe ENQA, Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area, 2005, S. 9, 3.2 und 3.6.</ref> vorgesehen ist, arbeitet AVEPRO auf der Grundlage von Art. 2 der eigenen Statuten innerhalb ihrer Zuständigkeiten mit voller Autonomie. AVEPRO ist derzeit an ENQA (European Association für Quality Assurance in Higher Education) assoziiert, könnte in Zukunft aber auch Vollmitglied dieser Vereinigung von Qualitätssicherungsagenturen werden.

Es ist evident, dass die Agentur in enger Abstimmung mit der Kongregation arbeitet. Ein Mitarbeiter der Kongregation ist stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat. Im wissenschaftlichen Beirat ist ein Mitarbeiter der Kongregation als Beobachter präsent.

Der Präsident der Agentur richtet einen Jahresbericht über alle durchgeführten Aktivitäten an das Staatssekretariat - Sektion für die Beziehungen zu den Staaten sowie an die Kongregation selbst. Alle fünf Jahre unterzieht sich die Agentur einer Autoevaluierung ihrer eigenen Aktivitäten unter Aufsicht der Kongregation für das Katholische Bildungswesen.

Die Kongregation wird in der Approbation des Regelwerks und in der Ernennung der Experten, die die Fakultäten visitieren, konsultiert. Von den Berichten über die abgeschlossenen Evaluierungen leitet AVEPRO jeweils eine Kopie an die Kongregation weiter.

Die kirchliche Errichtung der kirchlichen akademischen Einrichtungen bzw. die "Akkreditierung" der theologischen Fakultäten, auf der Grundlage der durch den Prozess der Evaluierung gesammelten Informationen, bleibt weiterhin in der Zuständigkeit der Kongregation. Ebenso verhält es sich bezüglich eventueller verwaltungsmäßiger Entscheidungen innerhalb von Fakultäten, die vom Heiligen Stuhl errichtet wurden. Die Kongregation behält sich das Recht vor, wenn nötig aufgrund der durch die Evaluierung erzielten Informationen unmittelbar zu intervenieren.

5. Die Versuchsphase

Zwischen November 2007 und Januar 2009 hat die Agentur mit Unterstützung und Beratung internationaler Experten ein "Pilotprojekt" durchgeführt. Anfangs nahmen an diesem Projekt acht kirchliche Fakultäten (sechs theologische und zwei erziehungswissenschaftliche) in vier verschiedenen Ländern teil: Deutschland, Italien, Polen und Spanien. Jede dieser Fakultäten hat auf der Basis ihrer eigenen internen Evaluierung entsprechend den von der AVEPRO herausgegebenen Leitlinien und nach der Visitation durch die von der AVEPRO eingesetzten Expertengruppe (peer review team) ein Dokument erarbeitet. Die Expertengruppe hat ihre Arbeit mit einem Bericht, der alle Ergebnisse der erfolgten Visitation erfasst, abgeschlossen. Der nächste Schritt wird das so genannte "follow up" sein, in dem die Fakultäten die im Bericht enthaltenen Empfehlungen, die aus dem internen Prozess folgern, umsetzen.

Über die Leitlinien für das Pilotprojekt hinaus hat die Agentur zwei weitere Dokumente erarbeitet (Leitlinien für den Bericht zur Autoevaluierung und operative Leitlinien für die Expertengruppe). Auf der Basis der verschiedenen Berichte der Teilnehmer am Pilotprojekt korrigiert werden sie die Grundlage der zukünftigen Evaluierungen sowohl für die Experten wie auch für die Fakultäten bilden. Darüber hinausgehende Leitlinien zu speziellen Themenkomplexen sind noch zu erarbeiten.

6. Die nächsten Arbeitsschritte

In Abstimmung mit der Kongregation wurden die nächsten Arbeitsschritte vereinbart. Nach diesen soll die Agentur, ausgehend von den Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt, die operative Phase beginnen und zugleich die Basis für ihre ordentliche Funktion weiter ausbauen.

Wie von den Statuten vorgesehen, hat der Präsident die Mitglieder der beiden Kollegialorgane der Agentur vorgeschlagen, die dann in Abstimmung mit dem Staatssekretariat ernannt wurden.

Diese Beiräte konstituieren sich, um den Strategieplan zu prüfen, die operativen Instrumente auszuwählen und die folgenden Prioritäten festzulegen: den Zeitplan für die Visitationen zur Evaluierung auf der Basis der verschiedenen Typen von Hochschulen, die Verbreitung der Leitlinien, die Einrichtung von angemessenen Kommunikationsnetzen für die Beteiligten, die passende Struktur und Funktion der AVEPRO mit eventuellen regionalen Zweigstellen und anderen nationalen Qualitätsagenturen.

Die akademischen Institutionen werden in kürze seitens der AVEPRO praktische Hinweise zur Entwicklung eines eigenen Qualitätssystems erhalten. Diese werden beinhalten:

1. die Bildung einer internen Arbeitsgruppe als Qualitätskommission;

2. die Ernennung eines Verantwortlichen für diese interne Arbeitsgruppe;

3. die Anfertigung eines generellen Planes;

4. die Ausarbeitung der Instrumente für die Qualitätssicherung;

5. die Erstellung einer Datenbank.

Vor wenigen Wochen fand ein Treffen der Bildungsminister in Löwen (28.-29. April) statt. Man befasste sich dort mit der Bilanz der Ergebnisse im Hinblick auf 2010 dem ursprünglichen Zielpunkt des Bologna-Prozesses -, behandelte darüber hinaus aber auch den weiteren Kurs für das Jahrzehnt von 2010-2020. In der Abschlusserklärung der Minister9 wird neuerlich das Thema der akademischen Qualität als ein wesentliches Ziel des Prozesses aufgeführt. Insbesondere in Punkt 8 der Erklärung wird zum ersten Mal die Konzeption von Qualität in Beziehung zum Auftrag und den Zwecken der Hochschulbildung gesetzt, um so den Wert der Verschiedenheit und Pluriformität der einzelnen Einrichtungen und der verschiedenen akademischen Systeme herauszustellen. Ein solcher Hinweis macht es möglich, dass jede Maßnahme zur Stärkung und Verifizierung von Qualität im Zusammenhang mit akademischen Studien stets in enger Anbindung an die spezifische Ausrichtung und dem kirchlichen Auftrag der Fakultäten steht.

Wir geben diese Orientierungen an die Verantwortlichen der Fakultäten, mit der freundlichen Absicht, dass diese Beachtung und Anwendung finden. Zugleich danken wir für die wichtige Arbeit, die an den Fakultäten geleistet wird und wünschen noch einen guten Abschluss des laufenden akademischen Jahres.

<ref> Der Text der Abschlusserklärung des Ministertreffens findet sich im Internet unter der Adresse: www.ond.vlaanderen.be/hogeronderwijs/bologna/conference/documents/Leu ven_Louvain-la-Neuve_Communiqu`e_April_2009.pdf </ref>

Anmerkungen <references />

Weblinks