Basilica minor

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Basilica minor ist ein vom Papst verliehener kirchlicher Ehrentitel für bedeutende römisch-katholische Gotteshäuser. Man unterscheidet zwischen einer Basilica maior, auch: Päpstliche Basilika, von denen es nur sieben gibt, und einer Basilica minor, von denen es weltweit viele gibt.

Die Basilicae minores

Die Basilicae minores in aller Welt besitzen gegenüber den großen Basiliken eine niedere liturgische Rangstufe und verfügen über weniger Vorrechte, stehen aber jeder nichtprevilegierter Kirche an Titel und Rang voran. Der Heilige Stuhl zeichnete "mit dem Ehrentitel einer Basilika wirklich bedeutsame Gotteshäuser aus, mögen sie Kathedralen beziehungsweise Kollegiatskirchen sein oder nicht, ohne so sehr auf die Größe und Monumentalität des Baues zu sehen. Ehrwürdiges Alter, berühmte Geschichte bedeutsame Rolle in der Kirchengeschichte eines Landes, künstlerische Architektur oder Ausstattung pflegen gefordert zu werden.

Unter den Basiliken finden sich speziell Kirchen, die den Leib oder andere Reliquien eines großen Heiligen bergen; Kirchen, die als Wallfahrtsstätten in hoher Verehrung stehen, darunter in besonders großer Zahl Marienkirchen; Kirchen, die im Leben und Wirken der Orden eine Berühmtheit erlangt haben. Solche aus der Menge herausragenden Gotteshäuser - Mittelpunkte der Frömmigkeit des christlichen Volkes, Gnadenquellen religiösen Lebens, Glanzstätten der Entfaltung katholischer Liturgie - schmücken die Päpste mit dem Titel und den Privilegien der Basilika minor, um ihre besondere Würde nicht bloß aller Welt kundzutun, sondern ihre durch das gläubige Volk oder durch die Geschichte geschaffene und bestätigte Ehrenstellung auch rechtlich und liturgisch anzuerkennen und zu bekräftigen". <ref> Konrad Hofmann: Die Basilica minor; in: Theologie und Glaube 21 (1929)</ref>

Insignien einer Basilica minor

Zu den äußeren Insignien einer "Basilica minor" gehörten das "conopaeum", auch "padiglione" oder "ombrellino" genannt, ein zeltartiger, rotgelb gesfreifter Schirm aus Seide, und das "tintinabulum", ein Glöckchen an einem Holzgestell mit dem Wappen der Kirche. Conopaeum und Tintinabulum wurden bei Prozessionen mitgeführt. Üblich war es auch, das päpstliche Wappen über dem Eingang zur Kirche anzubringen. Standen die Geistlichen des Gotteshauses im Rang von Kanonikern, wurden ihnen das Tragen der "Cappa magna" zugestanden.

Wann wurde und wird zur Basilica minor erhoben?

Die ältesten Basilicae minores befinden sich in der Ewigen Stadt; zu ihnen zählen u.a.: "Santa Croce in Gerusalemme", "San Sebastiano an der Via Appia", "Santa Maria in Trastevere", "San Lorenzo in Damaso", "Santa Maria in Cosmedin", "Santi XII Apostoli"" und "San Pietro in Vincoli"". Über Jahrhunderte ging man mit der Verleihung des Titels "Basilica minor" an Kirchen "extra Urbem" (außerhalb Roms) äußerst sparsam um.

Noch im 19. Jahrhundert waren es nur wenige Gotteshäuser, denen die Päpste diesen Rang zuerkannten, obschon sich bereits "eine leise Tendenz nach Aufgabe allzu großer Exklusivität" (Konrad Hofmann) bemerkbar machte. So erhoben der sel. Pius IX. das Heilige Haus von Loreto und die Kirche bei der Grotte von Lourdes und Leo XIII. die Rosenkanzkirche von Pompei zu Basilicae minores; im deutschen Sprachraum erhielten die Wallfahrtskirchen von Vierzehnheiligen (Franken) und Marienthal (Elsaß) diese hohe Auszeichnung.

Mit dem Beginn des 20. Jahrhunderts erfolgt dann in steigendem Maße die Verleihung des Basilikatitels. Laut einem von Sergio Bianchi zusammengestellten Katalog waren bis zum Jahre 1975 insgesamt 1056 Kirchen zu päpstlichen Basiliken erhoben worden - davon 841 in Europa, 183 in Amerika, fünf in Afrika, 25 in Asien und zwei in Ozeanien. Von 1975 bis zum Jahre 1987 wurden weitere 134 Kirchen in diesen Rang erhoben (90 in Europa, 37 in Amerika, eine in Afrika, fünf in Asien und eine in Ozeani

Für die Verleihung zuständige Dikasterien

Von der ersten Titelübertragung im Jahre 1783 an wurden die Verleihungen durch das Sekretariat der Breven oder die Heilige Kongregation der Riten gewährt. Bis 1968 verblieb die Zuständigkeit bei der Ritenkongregation. Von 1969 an, nach der Kurienreform Papst Pauls VI. wurde diese dem für den Gottesdienst zuständigen römischen Dikasterium anvertraut. Die Apostolische Konstitutiton Pastor bonus vom 28. Juni 1986 übertrug in ihrem Artikel 69 das Recht der Verleihungen dann definitiv der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung.

Am 6. Juni 1968 ordnete die Ritenkongregation die Bestimmungen zu den "Basilicae minores" neu. Die bis dahin geltenden Rechtsgrundsätze wurden dabei im Wesentlichen übernommen. Auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil geforderte Reformen erfuhren jedoch Beachtung und wirkten sich insbesondere auf das liturgische Zeremoniell aus: Conopaeum, Tintinabulum und Cappa magna tauchten in dem Dekret nicht mehr auf.

Am 9. November 1989 wurden die bestehenden Normen durch ein Dekret "De titulo Basilicae minoris" der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung revidiert. Das Dekret forderte eine herausragende Stellung der betreffenden Kirche als Stätte der Liturgie und der Seelsorge und eine gewisse Berühmtheit in der Diözese. Das Gotteshaus soll für exemplarische gottesdienstliche Feiern geeignet sein, und daher über eine ausreichende Zahl von Seelsorgern und eine Schola cantorum verfügen. Nach einer Gewährung des Titels haben die Verantwortlichen auf eine liturgische Unterweisung der Gläubigen zu achten (Vorträge, Liturgiekreise und ähnliches) und wichtige und angemessene Gestaltung der Liturgie (Meßfeiern, Wortgottesdienste, Stundengebet, Andachten usw.) zu garantieren, bestimmte Feste - Kathedra Petri, Hochfest der Apostelftirsten, Jahrestag der Wahl oder des Amtsantritts des Papstes - besonders feierlich zu begehen, sowie das Band, das zwischen der Basilika und dem Apostolischen Stuhl besteht nach außen hin deutlich aufzuzeigen.

Neben besonderen Meß- und Ablaßprivilegien wird dem zur Basilika erhobenen Gotteshaus gewährt auf den Fahnen, Gerätschaften und dem Siegel die gekreuzten Schlüssel Petri als päpstliche Abzeichen anzubringen. Der Rektor der Basilika erhlält die Erlaubnis, eine schwarze Mozzeta mit Einfassungen, Knopflöchern und Knöpfen von rubinroter Farbe zu tragen.

Beispiel einer Verleihung des Titels Basilica minor

Bei seinem Pastoralbesuch in Spanien im November 2010, weihte die Kirche der "Sagrada Familia" in Barcelona und erhob das von Antoni Gaudi entworfene Gotteshaus zur Basilica minor. <ref> Die drei Bücher der Natur, der Heiligen Schrift, der Liturgie Kath.net am 7. November 2010</ref>

Literatur

  • Osservatore Romano 10. Juni 2011, S. 6: Ulrich Nersinger: Herausragende Stätte der Liturgie und der Seelsorge. Die "Basilica minor" - eine päpstliche Auszeichnung für bedeutende Gotteshäuser.
  • Konrad Hofmann: Die Basilica minor; in: Theologie und Glaube 21, 1929.

Vollkommener Ablass

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Basilika niederen Grades besucht und dort andächtig das Gebet des Herrn und das Glaubensbekenntnis (Pater noster und Credo) betet:

a) am Hochfest der Apostel Petrus und Paulus,
b) am Titularfest der Kirche,
c) am 2. August, an dem der »Portiuncula-Ablass« gewonnen werden kann,
d) einmal im Jahr an einem beliebigen Tag nach Wahl der Gläubigen (vgl. Enchiridion indulgentiarum 1999).

Päpstliche Schreiben

Anmerkungen

<references />