Abrogation
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Zur Navigation springenZur Suche springenAbrogation ist ein Fachausdruck des Kirchenrechts und bezeichnet die vollständige Aufhebung eines Gesetzes durch den zuständigen Gesetzgeber. Dabei kann die Abrogation durch einen expliziten Widerruf oder stillschweigend vollzogen werden. "Stillschweigend" meint hier etwa den Erlass eines konträren oder die Materie ganz neu regelnden Gesetzes (vgl. c. 20 CIC/1983).