Certiores effecti
Certiores effecti |
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von Papst
Benedikt XIV.
über die Sakramentale Kommunion innerhalb der Heiligen Messe
(Quelle: Joseph de Guibert, Documenta ecclesiastica christianae perfectionis studium spectantia (Dokumente des Lehramtes zum geistlichen Leben), übersetzt, aktualisiert und herausgegeben von Stephan Haering und Andreas Wollbold, Herder Verlag Freiburg-Basel-Wien 2012, [702 Seiten, ISBN 978-3-451-33110-7])
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Hintergrund
Nr. 531 Der Priester Giuseppe Guerrieri entfachte in der Stadt Crema 1733 eine theologische Kontroverse mit seiner Behauptung, nach göttlichem Recht sei dem Wunsch von Gläubigen zu entsprechen, von den Hostien zu kommunizieren, die in derselben Messe konsekriert wurden, an der sie teilnehmen. Nachdem dieser Streit fast die ganze Lombardei erfasst hatte, löste ihn Benedikt XIV. mit seinem Schreiben »Certiores effecti«.
Dieselbe Kontroverse entzündete jedoch P. Micheie M. Nannaroni von neuem, von dem mehrere Werke auf den Index gesetzt wurden. Er selbst musste am 5. März 1779 auf Geheiß der Indexkongregation eine Erklärung unterschreiben.
Dieselbe Lehre vertrat auch die Pseudo-Synode von Pistoia, De Eucharistia, Nr. 6, indem sie den Gläubigen das Recht zuerkannte, »del frutto particolare che proviene dalla communione liturgica (der besonderen Frucht, die aus der liturgischen Kommunion hervorgeht)« nicht beraubt zu werden. Damit ist die Kommunion innerhalb der Messe gemeint, welche als Kommunion »per modum sacrificii (in der Weise des Opfers)« von der einfachen Kommunion »per modum sacramenti (in der Weise des Sakraments)« zu unterscheiden sei.
Certiores effecti
Nr. 532 Nachdem Wir darüber informiert wurden, dass in einigen Diözesen Italiens ein Streit über die Verpflichtung der Priester aufgekommen ist, innerhalb der Feier der Messe denjenigen Gläubigen die Eucharistie zu reichen, die sich zu ihrem Empfang bereit halten und wünschen, des Opfers, dem sie beiwohnen, teilhaftig zu werden, haben Wir dementsprechend beschlossen, dem um sich greifenden übel mit diesem Apostolischen Schreiben entgegenzutreten, damit es nicht weiter fortschreitet und zu einem Ärgernis für die Gläubigen wird. Daher, ehrwürdige Brüder, wenden Wir uns an Euch, damit auch Ihr in dieser Angelegenheit nicht die Pflichten Eures Hirtenamtes vernachlässigt.
§ 1. Als erstes müssen Wir freilich sagen, dass es keinem der Gläubigen in den Sinn kommen kann, dass die Privatmessen, in denen allein der Priester die heilige Eucharistie empfangt, deswegen nicht mehr das wahre, vollkommene und vollständige von Christus, dem Herrn, eingesetzte unblutige Opfer wären und somit als unerlaubt anzusehen sind. Die Gläubigen wissen ja oder können wenigstens leicht darüber belehrt werden, dass das Heilige Konzil von Trient, gestützt auf die Lehre, wie sie von der fortwährenden Überlieferung der Kirche bewahrt wurde, die diese Praxis bekämpfende neue und irrige Lehrmeinung Luthers verurteilt hat: Wenn jemand sagt, die Messen, in denen allein der Priester sakramental kommuniziert, seien unerlaubt und deswegen abzuschaffen, dann sei er im Bann.
Nr. 533 § 2. Da allerdings dennoch die alte Praxis und Ordnung der Kirche, nach der die bei einer Messe anwesenden Gläubigen es gewohnt waren, überall und in öffentlichen Zusammenkünften am heiligen Opfer durch die Kommunion teilzuhaben, der Absicht und dem Beispiel Christi, des Herrn, in jeder Hinsicht entspricht, wiederholen Wir die Worte dieses Konzils in demselben Geist, in dem es sie ausgesprochen hat: Es wäre freilich der Wunsch der hoch heiligen Synode, dass die anwesenden Gläubigen in jeder Messe nicht nur dem geistlichen Verlangen nach kommunizieren, sondern auch durch den sakramentalen Empfang der Eucharistie, damit die Frucht dieses heiligen Opfers um so reicher zu ihnen gelange. Wenn doch die Menschen unserer Zeit vom selben Eifer in der christlichen Frömmigkeit entflammt wären wie die Gläubigen der ersten Jahrhunderte und man sehen würde, wie sie begierig zum öffentlichen heiligen Tisch eilten, nicht nur, um bei der Feier der heiligen Geheimnisse anwesend zu sein, sondern mit dem frommen Wunsch, diese Geheimnisse auch zu empfangen. Sicherlich gibt es nichts Nützlicheres, auf das Bischöfe, Pfarrer und Beichtväter ihr ganzes Streben verwenden können, als die Gläubigen anzuspornen, nach der Reinheit der Seele zu streben, die sie würdig macht, häufig zum heiligen Tisch hinzutreten, und nicht nur geistlich, sondern auch sakramental am Opfer Anteil zu erhalten, das vom Priester als öffentlichem Diener der Kirche nicht nur für sich, sondern für die Gläubigen und in deren Namen dargebracht wird.
§ 3. Und obwohl außer denen, welchen der Priester in der Messe selbst einen Teil des von ihm dargebrachten Opfers reicht, auch diejenigen an demselben Opfer Anteil erhalten, denen der Priester die in der üblichen Weise aufbewahrte Eucharistie spendet, hat die Kirche deswegen doch nie verboten und verbietet es auch jetzt nicht, dass der Priester der Frömmigkeit und der begründeten Bitte der Personen Genüge tut, die an der Messe teilnehmen und darum bitten, an demselben Opfer Anteil zu erhalten, das ebenso auch sie selbst - in der Art und Weise, die ihnen zukommt - darbringen: ja sie heißt es sogar gut und wünscht, dass dies nicht unterlassen wird, und tadelt diejenigen Priester, durch deren Schuld und Nachlässigkeit den Gläubigen jene Teilhabe verweigert wird.
534 § 4. Da es aber in der christlichen Kirche notwendig ist, dass alles in geordneter und angemessener Weise vonstatten geht, mögen die Hirten ihre Wachsamkeit und Sorge darauf richten, dass einerseits der Frömmigkeit der Gläubigen dieser Zugang und diese Teilnahme nicht vorenthalten wird, dass aber andererseits beides so ermöglicht wird, dass dabei keine Störung der anderen lobenswerten Einrichtungen entsteht, die leicht zu Unordnung und Ärgernis führen könnte. Deshalb sollen die Hirten die Gläubigen, die am heiligen Mahl Anteil zu erhalten wünschen (was Wir in höchstem Maße gutheißen), ermahnen, dass sie sich bemühen, Zeit, Ort und Umstände zu finden, unter denen sie ihren berechtigten Wunsch erfüllt bekommen, ohne jene frommen Einrichtungen zu stören. Und indem sich die Gläubigen diesen Mahnungen ihrer Hirten folgsam zeigen, werden sie sich hüten, sich zu beklagen, dass ihnen Unrecht geschehen sei, wenn der Bischof einmal in Bezug auf die Zeit, den Ort und die Personen es für gar nicht zweckmäßig hält, dass der zelebrierende Priester die Eucharistie an die Anwesenden austeilt. Für sie besteht nämlich zu derselben Zeit ohne weiteres die Möglichkeit, mühelos zu demselben Tische zu treten, der ja an vielen anderen Orten für einen jeden gedeckt ist.
§ 5. Leicht werden die Bischöfe und die Pfarrer die Gläubigen davon überzeugen können, sooft sie ihnen erklären, dass durch die jetzt geltende Ordnung der Kirche der von ihnen gewünschte Empfang des Sakramentes für sie doch nicht schwieriger, sondern einfacher geworden ist. Nach altem Brauch wurde nämlich in den einzelnen Kirchen überall nur eine einzige Messe zelebriert, der die Gläubigen beiwohnten und aus der sie kommunizierten. Ja, sie konnten Erlaubterweise die Eucharistie ganz wie die übrigen Sakramente nur von den eigenen Hirten empfangen. Heute dagegen steht wegen der Vielzahl der zelebrierenden Priester, der Orte und der Altäre, an denen öffentlich zelebriert wird, für jedermann der Zugang zum heiligen Tisch und zum heiligen Gastmahl leicht und ohne Schwierigkeit zur Verfügung. Wenn aber die auf diese Weise ermahnten Gläubigen in denjenigen Gegebenheiten von Zeit, Ort und Personen, für die der Bischof, noch dazu gestützt auf die Autorität des »Rituale Romanum«, eine Ausnahme beschlossen hat, rücksichtslos auf dem Empfang der Eucharistie bestehen, dann würde diese ihre Bitte, da weder gerecht noch vernünftig, einen widerspenstigen und halsstarrigen Geist beweisen, der den Aufruhr sucht und daher überhaupt nicht gesammelt ist, um die Eucharistie mit der angemessenen Frömmigkeit zu empfangen.
§ 6. Solange sich die Hirten gegenüber den Gläubigen so verhalten und solange die Gläubigen demütig auf die Worte ihrer Hirten hören, wird ohne jeden Zweifel jener vollkommene Friede und jene Eintracht entstehen, die der Verbindung von Haupt und Gliedern miteinander äußerst geziemend sind. Und es werden jene lästigen Streitigkeiten aufhören, die letztlich darauf zielen, Aufruhr und Ärgernis zu verursachen und den wahren Nutzen für die Seelen, der doch dem Hirten am meisten am Herzen liegen muss, zu gefährden. So gebrauchen wir die Worte des Apostels Paulus an die Korinther: Ich beschwöre euch, Brüder, beim Namen unseres Herrn Jesus Christus, dass ihr alle dieselbe Sprache führen möget und keine Spaltungen unter euch seien; dass ihr vielmehr vollkommen sein möget in derselben Gesinnung und in derselben Meinung ({{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Certiores effecti |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 1{{#if:10|,10}} Kor%201{{#if:10|,10}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%201{{#if:10|,10}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }} V). [ ... ]