Gemeinschaft
Der Begriff Gemeinschaft (lat. communio, griech. koinonia) bringt zum Ausdruck, dass die ihr Angehörigen untereinander durch strengere ethische (und auch rechtlich verbindliche) Verpflichtungen aufeinander bezogen ist, als es allein durch die Rechtsordnung (z.B. im Verein oder in einer Gesellschaft) bedingt würde; die Gemeinschaft ist gleichwohl auch eine Rechtsfigur, aber überdies eine interpersonale Einheit.
Im geistlichen Sprachgebrauch bezieht sich jede religiöse Gemeinschaft auf ein für sie typisches, strukturiertes Programm, gemäß ihrem Charisma, meist auf eine Gründergestalt bezogen, und damit verbunden auch auf eine spezielle Ausprägung von internen Rechten und Pflichten. Jede kirchliche Gemeinschaft praktiziert die Lehre und den Kult der Kirche und ist mithin eine organisierte Gruppierung innerhalb der großen Gemeinschaft der Glaubenden, dem Volk Gottes, das mit und unter Jesus Christus, dem einen Hirten (vgl. Katholizismus) nach dem Wort Gottes lebt.
In der Rechtsordnung wird mit Gemeinschaft regelmäßig die "kombinierte" (= gemeinschaftliche) Ausübung von Individualrechten (an einem Gegenstand des Individualrechts) durch mehrere Personen bezeichnet. Dieser spezielle Begriff ist auf die Sphäre der Spiritualität nicht ohne weiteres übertragbar.