Generalvikar
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Ein Generalvikar ist nach dem Kirchenrecht Stellvertreter des Bischofs in allen Verwaltungs-, Personal- und pastoralen Angelegenheiten der Diözese.
Ein Generalvikar ist nach dem Kirchenrecht Stellvertreter des Bischofs in allen Verwaltungs-, Personal- und pastoralen Angelegenheiten der Diözese.