Catechismus Romanus

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Der Catechismus Romanus (Römische Katechismus oder auch Catechismus Tridentinus) wurde 1566 von Papst Pius V. gemäß des Beschlusses des Konzils von Trient für die Seelsorger als Zusammenfassung der katholischen Glaubenslehre für den Unterricht herausgegeben. Er stellte damit ein wichtiges Instrument der Gegenreformation bzw. der katholischen Reform dar.

Der Katechismus wird so genannt, weil er von den Römischen Päpsten herausgegeben und wiederholt empfohlen wurde. Sein offizieller Titel lautet: "Catechismus ex decreto Concilii Tridentini ad parochos Pii V Pont. Max. iussu editus" ("Katechismus gemäß Beschluss des Konzils von Trient für die Seelsorger herausgegeben auf Geheiß des Papstes Pius V."). Er wurde in deutscher Übersetzung erstmals durch Paul Hoffäus in Dillingen 1568 herausgegeben. In Kathpedia ist die 1929 erstmals erschienene Ausgabe von Dr. Michael Gatterer SJ mit dem Titel "Das Religionsbuch der Kirche" (3. Aufl., 1940) zugrunde gelegt.

Der "Catechismus Romanus" umfasste 1014 nummerierte Lehrstücke und war für die Pfarrgeistlichen bestimmt. Zum Zweck der Katechismuspredigt ist ihm seit 1578 oft ein "Praxis Catechismi" angehängt, in dem sein Inhalt auf alle Sonntage des Jahres aufgeteilt ist. Der "Catechismus Romanus" kann etwa 550 Auflagen verzeichnen, von denen über 350 in 18 Sprachen übersetzt wurden.<ref>Robert Bellarmin: Katechismen - Glaubensbekenntnis - Vater unser, übersetzt und herausgegeben von Andreas Wollbold, Echter Verlag Würzburg 2008, S. 35 (304 Seiten, ISBN 978-3-429-03046-9).</ref>

Catechismus Romanus.jpg

Gesamtinhalt des Catechismus Romanus

Einführung in den Catechismus Romanus

Erstes Buch – I Bändchen, übersetzt von Anton Koch S.J., 1940, Imprimatur Nr. 286. Apostolische Administratur Innsbruck, 5. Februar 1940 Dr. Carl Lampert Prov.

I. Teil: Vom Glaubensbekenntnis

Erstes Buch – I Bändchen, übersetzt von Anton Koch S.J., 1940, Imprimatur Nr. 286. Apostolische Administratur Innsbruck, 5. Februar 1940 Dr. Carl Lampert Prov.

II. Teil: Von den Sakramenten

Erstes Buch – II Bändchen, übersetzt von Anton Koch S.J., 1941; Imprimatur Nr. 3106. Apostolische Administratur Innsbruck, 9. Dezember 1940 K. Lechleitner, Kanzler.

III. Teil: Von den Geboten

Zweites Buch – III Bändchen, übersetzt von Engelbert Maas S.J., 1941; Imprimatur Nr. 3106. Apostolische Administratur Innsbruck, 9. Dezember 1940 K. Lechleitner, Kanzler.

IV. Teil: Vom Gebet und vom Vaterunser

Zweites Buch – IV Bändchen, übersetzt von Engelbert Maas S.J., 1940; Imprimatur Nr. 2417. Apostolische Administratur Innsbruck, 9. Juni 1939 Dr. Carl Lampert Provikar.

Entstehungsgeschichte (S. 1-6)

Das Konzil trat schon bald nach seiner Eröffnung (13. Dezember 1545) an den Gedanken heran, nämlich in der Generalkongregation vom 5. April 1546, zwischen der dritten und vierten Sitzung. Da »wurde es als Missbrauch beklagt, dass über dem Studium der Profanwissenschaften oder überflüssiger theologischer Fragen die Heilige Schrift vernachlässigt werde. Infolgedessen sei das christliche Volk fast in nichts schlechter unterrichtet als in der christlichen Lehre, und weder die Eltern noch die Lehrer vermöchten die Jugend im christlichen Leben zu unterweisen. Zur Einführung in das Studium der Heiligen Schrift möge deshalb das Konzil eine gedrängte Einleitung herstellen lassen, welche nur einfach und treu die Hauptpunkte der christlichen Lehre ohne weitläufige Disputationen zusammenfasse und Studierenden aller Länder als Leitfaden zur Einführung in die Heilige Schrift dienen könne. Zugleich solle für den Unterricht der Kinder und Ungebildeten ein Katechismus in lateinischer und der Volkssprache ausgegeben werden.

»Beide Vorschläge fanden allgemeinen Beifall. Ins Reformdekret der fünften Sitzung (Mit dieser Sitzung beginnen nämlich die Reformdekrete: Decreta oder capita de »reformatione«) wurde weder über den Leitfaden noch über den Katechismus eine Bestimmung aufgenommen, wahrscheinlich weil das Konzil nicht auf Dinge verweisen wollte, die noch erst zu schaffen waren. Damit ruhte zunächst die Sache; erst in seiner dritten Periode nahm die Synode den abgebrochenen Faden wieder auf.

»In der Zwischenzeit war es Kaiser Ferdinand I., der sich um die Katechismusfrage bemühte. Im Jahre 1551 verlangte er von der Wiener Universität und von den Jesuiten die Verwirklichung eben jener beiden Pläne, die das Konzil gebilligt, aber nicht ausgeführt hatte: die Abfassung eines Katechismus und eines theologischen Handbuches. Es ist Ferdinands Verdienst, dass der ,kaiserliche' Katechismus durch Canisius zustande kam; seinem beständigen Verlangen nach dem theologischen Handbuch ist ebenso das berühmte Lehrbuch zum Gebrauch der Pfarrer zu verdanken, das unter dem Namen ,Katechismus des Konzils von Trient' oder ,Römischer Katechismus' immer neue Auflagen erlebte und bis heute für die Kirche eine so hohe Bedeutung besitzt. Als der Kaiser 1562 den Prager Erzbischof Anton Brus von Müglitz und den Grafen Sigmund von Thun als seine Gesandten zum Konzil abordnete, gab er ihnen auf Vorschlag seines Rates SeId vom 20. Oktober 1561 auch Aufträge mit für die Abfassung eines Katechismus. Sie möchten, heißt es in der Instruktion für die Gesandten, darauf dringen, dass auf dem Konzil selbst ein Abriss der christlichen Lehre, sei es in ausführlicher oder summarischer Form oder in beiderlei Weise, herausgegeben werde, nach dem Doktoren, Pfarrer, Prediger, Lehrer und Schulvorsteher an katholischen Orten sich richten müssten.

»Erzbischof Brus hatte zuerst in der Trienter Indexkommission Gelegenheit, der Sache näher zu treten. Wie Brus am 28. April 1562 dem Kaiser schreibt, beschloss deshalb die Indexkommission, das Konzil um Abfassung eines zuverlässigen und authentischen Abrisses der katholischen Lehre zu bitten. Alle andern Katechismen sollten dann verboten werden mit Ausnahme des von Canisius herausgegebenen, dessen Inhalt zum größten Teil in dem neuen Trienter Katechismus Aufnahme finden könne. Im berühmten Reformationslibell des Kaisers Ferdinand werden ähnliche Forderungen von den kaiserlichen Gesandten wiederholt. Der König von Frankreich machte in der Denkschrift, die er am 3. Januar 1563 durch seine Gesandten in Trient überreichen ließ, Ferdinands Wunsch nach einem Katechismus zu dem seinigen.

»Anfang März 1563 war eine Deputation für die Katechismusfrage an der Arbeit. Seripando verteilte noch kurz vor seinem Tode (17. März 1563) die einzelnen Lehrstücke des Katechismus an die Theologen zur Bearbeitung. Ende Juli drängte das Konzil auf die Förderung des Katechismus; der Papst, schrieb damals Mendoza, Bischof von Salamanca, wolle das, alle verlangten danach, und es sei eine sehr wichtige Sache für die Christenheit. Von neuem wurden die einzelnen Teile des geplanten Lehrbuches an die Theologen vergeben. Für die Bearbeitung des Glaubensbekenntnisses wählte man Spanier aus; wie es scheint, bemerkt dazu Mendoza mit freudigem Stolz, ,sind das die Leute, denen man den Glauben anvertrauen darf'. Das Gebet des Herrn zu erklären sollte Aufgabe einiger Doktoren aus Löwen und Frankreich sein. Eine Liste vom 9. September nennt die Namen der Theologen, denen die Bearbeitung der zehn Gebote und der Sakramente anvertraut war. Man hatte zwei Katechismen ins Auge gefasst, einen größern für die Lehrer und einen kleinern für die Schüler.

»Allein trotz aller Ernennungen war nach vier Monaten die Arbeit noch kaum vorgerückt. Ende Oktober übergab man sie deshalb unter der Hand vier andern Theologen, unter denen an erster Stelle der Erzbischof von Zara, Muzio Calini, genannt wird. Dem spätern Kardinal Paleotto fiel die Aufgabe zu, aus den Entwürfen der verschiedenen Theologen ein gleichartiges und stilistisch geglättetes Ganze herzustellen.

»In Rom betrachtete man nach der Auflösung des Konzils (4. XII. 1563) die Arbeit am Katechismus nur erst als angefangen. Die Erzbischöfe Muzio Calini von Zara und Lionardo Marini von Lanciano sowie der Bischof von Modena, Egidio Foscarari, erhielten den Auftrag, sie zu vollenden. Des hl. Karl Borromeos Eifer für die Sache erkennt man aus manchen Äußerungen in seinen Briefen. Der vorzüglichste Mitarbeiter der bischöflichen Deputierten war der Portugiese Francisco Foreiro, ein Dominikaner, der sich schon auf dem Konzil ausgezeichnet hatte, deshalb nach Rom gezogen wurde und sich dort die besondere Freundschaft Borromeos erwarb. Auch Marini und Foscarari gehörten dem Dominikanerorden an, dem somit das Hauptverdienst am Römischen Katechismus zuzuschreiben ist.

» Was die Theologen entworfen hatten, übergab man zuletzt noch dem ersten Humanisten der Zeit, Giulio Pogiani, zur Ausfeilung in sprachlicher Hinsicht. In den vier letzten Monaten des Jahres 1564 widmete der gefeierte Stilist dieser ehrenvollen Aufgabe seine ganze Zeit; sein Verdienst ist es, dass der Katechismus auch der Form nach als ein klassisches Werk bezeichnet werden kann.

»Am 13. April 1565 konnte Borromeo schreiben, zum großen Teil durch den Fleiß und das Geschick Foreiros liege der Katechismus vollendet vor. Die Hoffnung jedoch, die er schon zu Beginn des Jahres ausgesprochen, dass in wenig Tagen das Buch gedruckt sein werde, sollte sich unter Pius' IV. Regierung nicht mehr erfüllen.« 

Sein Nachfolger, Pius V. der Heilige, ließ noch einmal eine Durchprüfung des Katechismus durch den Bischof Marini von Lanciano, den Magister s. Palatii und den Kardinal Sirleto als Vorsitzenden vornehmen und so »konnte er gegen Ende 1566 bei Paul Manutius in Rom zugleich in mehreren lateinischen Ausgaben und in einer italienischen Übersetzung erscheinen, die auf Veranlassung des Papstes von dem Dominikaner Alessio Figliucci gearbeitet war. Auch für die Übertragung des Buches in andere Landessprachen war Pius V. persönlich besorgt. Mit der Verdeutschung des Katechismus ließ er den Jesuiten Paulus Hoffäus beauftragen, dem Petrus Canisius beistehen sollte; Anfang 1568 erschien zu Dillingen des Hoffäus Arbeit mit einer Vorrede von Kardinal Truchseß. Die französische Wiedergabe des Katechismus vertraute der Papst ebenfalls den Jesuiten an. Die Sorge für eine polnische Übertragung legte er in die Hände des Kardinals Hosius von Ermland. Für eine spanische Übersetzung zu sorgen, war dem Kardinal Espinosa anheimgegeben worden.«

Weitere Schicksale (S. 6-9)

Das kirchliche Religionsbuch trat nun seine Wanderung durch die katholische Welt an, deren Anfang man geradezu als Siegeszug bezeichnen kann. Die lateinische Grundschrift sowohl, wie auch die Übersetzungen erschienen in den nächsten Jahren in Italien und auswärts in vielen Auflagen. Zahlreiche Provinzial- und Diözesansynoden der folgenden drei Jahrzehnte empfahlen das Buch, z.B. die Provinzialsynode zu Salzburg schon im Jahre 1567. Bedeutende Gelehrte suchten es durch Erklärungen und Vorträge unter Klerus und Volk zu bringen. Man führte den Katechismus in den Schulen als lateinisches Übungsbuch ein. Für Ordensgenossenschaften schrieb Pius V. die Lesung des Buches ausdrücklich vor. Seine Nachfolger im obersten Hirtenamt wurden nicht müde, es immer wieder zu empfehlen: so Gregor XIII. und XIV.; Klemens VIII., Urban VIII., Klemens XI., Benedikt XIII., Klemens XIII., Pius IX (Petrol Card. Gasparri, Catechismus Catholicus S. 267.) bis herauf in die neueste Zeit: Leo XIII. sagt in einem Rundschreiben an die Bischöfe und den Klerus Frankreichs (5. Sept. 1899), »Alle Seminaristen sollten immer zur Hand haben und oft lesen jenes goldene Buch, bekannt unter dem Namen Katechismus des Konzils von Trient oder Römischer Katechismus und gewidmet allen Seelsorgepriestern«. Pius X. schrieb dem Seelsorgeklerus als Handbuch für katechetische Predigten (»für den religiösen Volksunterricht«) den Römischen Katechismus vor (15. April.1905), und Pius XI. empfiehlt ihn in seinem in folgender Weise: Wenn die Studierenden nach den Gymnasialstudien in die Philosophie kommen, soll man ihnen einen vertieften Religionsunterricht geben und dabei »jenes goldene Buch benutzen, das ebenso durch Fülle und Kraft des Inhalts als durch Schönheit der Sprache sich auszeichnet«. Wenn die Kleriker nach diesem Buch unterrichtet würden, so träten sie nicht nur besser vorbereitet an die theologischen Studien heran, sondern würden auch durch den langen Gebrauch »dieses ganz vollkommenen Werkes« instand gesetzt, später das Volk gut zu unterrichten und die Einwürfe gegen den Glauben zurückzuweisen (Acta Ap. Sed. 1924, 141).

Indes hielt die wirkliche Benutzung des Katechismus von Seite des Klerus nicht gleichen Schritt mit den oberhirtlichen Empfehlungen. Schon im siebzehnten, besonders aber im achtzehnten Jahrhundert begann er aus der Hand des Seelsorgeklerus zu schwinden. Anlass dazu bildeten jedenfalls die um das Jahr 1600 zwischen den großen theologischen Schulen entstandenen Streitigkeiten über die Wirksamkeit der göttlichen Gnade: in denen sich eine Partei für ihre Ansicht auf den Römischen Katechismus berief, obschon dieser in der Vorrede ausdrücklich erklärt, nicht theologische Ansichten, sondern nur ganz sichere Glaubenslehren behandeln zu wollen. Später wirkten ungünstig ein gewisse religiöse Strömungen des siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderts: der Jansenismus mochte ein Buch nicht leiden, in dem fortwährend die Barmherzigkeit, Güte und Liebe Gottes gepriesen wird. Ebenso empfand die im achtzehnten Jahrhundert auch in kirchliche Kreise eindringende Aufklärung (Rationalismus) eine unwillkürliche Abneigung gegen ein Werk, das in jeder Zeile übernatürlichen Glaubensgeist atmet. Daher kam es, dass Klemens XIII. in einem Rundschreiben (14. Juni 1761), das seitdem allen Ausgaben des Römischen Katechismus vorgedruckt wird, Klage führen musste, dass »dieses einst mit großer Mühe verfaßte, allgemein gebilligte und mit höchster Anerkennung aufgenommene Buch fast völlig aus der Hand der Seelsorger verschwunden sei, ein Opfer der Neuerungssucht, die immer neue Schriften hochzubringen sucht, Werke, die mit dem Römischen Katechismus einen Vergleich in keiner Weise aushalten«.

Obwohl nun dieser Papst im angeführten Erlaß den allgemeinen Gebrauch des Buches von Seite des Seelsorgeklerus warm empfahl, ja geradezu verlangte, brachte sein Wort doch keinen vollen Erfolg. Allerdings erschienen bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts auch im deutschen Sprachgebiet mehrere Neudrucke, und nicht weniger als fünf deutsche Ausgaben. Aber vom Jahr 1867 an dauerte es fast vierzig Jahre, bis in Deutschland wieder eine Neuausgabe notwendig war (1905); und seitdem ist das Buch aus dem deutschen Buchhandel vollständig verschwunden.

Neben andern Gründen für diese bedauerliche Tatsache dürfte wohl der Mangel einer guten deutschen Übersetzung Schuld sein. Denn der lateinische Text ist seit dem Niedergang des Lateinbetriebs in den Mittelschulen auch für viele Geistliche schwer verständlich. Daher trug ich mich schon lang mit dem Gedanken, durch eine möglichst gute deutsche Übersetzung des kostbaren Buches und durch Erklärungen in Form von Lesungen, die aus katechetischen Predigten über den Römischen Katechismus entstanden sind, zu seiner Verbreitung und gebührenden Einschätzung beizutragen. Mit Hilfe zweier Mitbrüder ist es endlich gelungen, einen nach dem Urteil Sachverständiger gut lesbaren deutschen Text zu bieten. Die »Lesungen« sollen, so Gott Leben und Kraft gibt, in zwanglos erscheinenden Bändchen folgen.

Klemens XIII. 14. Juni 1761 Enzyklika über die Wichtigkeit des Römischen Katechismus (S. 15-22)

Literatur

Lateinisch

  • Catechismus romanus ad parochos. Ex Decreto Concilii Tridenti editus, Et Pii V. Pontificis Maximi Jussu promulgatus ..., Coloniae Agrippinae Verlag: Franciscus Metternich 1698 (799 Seiten).
  • Catechismus Romanus: ex decreto sacrosancti concilij tridentini. , iussu Pii 5. pontificis maximi editus, Andreae Angeli Utini 1706 (559 Seiten).
  • Catechismus ex decreto Sacrosancti Concilii Tridentini iussi Pii V Pontificis Maximi editus, Lateinisch, Bassani 1709.
  • Andreas Fabritil Leodii: Universalis Catechismus Romanus ad parochos ex decreto Concilii Tridentini, et Pii V. Pontificis Maximi jussu …, Matthaei Rieger Verlag Augustae Vindelicorum (Augsburg) 1762 (762 S., Format 18 x 11 cm).
  • Catechismus Romanus ex Decreto Concilii Tridentini et PII V. Pont. Max. Iussu Editus, Georgium Philippum Aderholz Verlag 1837 (432 Seiten; gebundene Ausgabe).
  • Catechismus ex Decreto SS. Cocilii Tridentini ad Parochos. PII V. Pont. Max. Jussu editus, Typis Seminarii Patavini Gregoriana 1930 (540 pp., Lateinisch, Halbleinen, Format 19,5 x 14 cm).

Lateinisch-Deutsch

  • Wilhelm Smets (Hrsg., Übersetzer): Catechismus Romanus ex decreto Concilii Tridentini Pii V. Pontificis Maximi iussu editus et promulgatus. Der Römische Katechismus herausgegeben nach dem Beschlusse des Concils von Trient und auf Befehl des Papstes Pius des Fünften, Deutscher mit gegenüberstehendem lateinischem Texte nach der Hauptausgabe des Manutius vom Jahre 1566. Nebst hinzugefügten abweichenden Lesarten nach der neuesten römischen Ausgabe. 2 Bände mit 4 Teilen (in 2 Bänden gebunden), Velhagen und Klasing Verlag Bielefeld 1849 (359+249 Seiten, Format 16 x 10 cm, Leinenbände).

Deutsch

Literatur zum Katechismus Romanus

  • Gerhard Bellinger: Bibliographie des Catechismus Romanu ex Decreto Concilii Tridentini ad Parochos: 1566-1978. - Baden-Baden: Verlag Valentin Koerner 1983. - 445 Seiten mit 44 Abbildungen -.(=Bibliotheca bibliographica Aureliana; Bd. 87)4 - ISBN 3-87320-087-2 – ISSN 0067-7884).
  • Gerhard Bellinger: Der Catechismus Romanus und die Reformation: Die katechetische Antwort des Trienter Konzils auf die Haupt-Katechismen der Reformatoren. Verlag Bonifatius Druckerei Paderborn 1970 (312 Seiten mit 13 Abbildungen -.(=Konfessionskundliche und kontroverstheologische Studien; Bd. 27), Nachdruck : Georg Olms Verlag Hildesheim-Zürich-New York 1987 (312 Seiten, ISBN 3-487-07849-X).

Weblinks

Anmerkungen

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