Allgemeine Einfuehrung in das Stundengebet

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Allgemeine Einführung

Kongregation für den Gottesdienst
von Papst
Paul VI.
in das Stundengebet
2. Februar 1971 (veröffentlicht); vgl. Horarum liturgia und Laudis canticum

(Quelle: Die Feier des Stundengebetes. Authentische Ausgabe für den liturgischen Gebrauch, Stundenbuch. Für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebietes, erster Band: Advent und Weihnachtszeit, Herder Verlag u.a. 1978, S. 25* bis 107*)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Inhaltsverzeichnis

1. KAPITEL: DIE BEDEUTUNG DES STUNDENGEBETES IM LEBEN DER KIRCHE

1. Das öffentliche und gemeinsame Gebet des Volkes Gottes gilt mit Recht als eine der Hauptaufgaben der Kirche. Von Anfang an hielten darum die Getauften „an der Lehre der Apostel fest und an der Gemeinschaft, am Brechen des Brotes und an den Gebeten“ (Apg. 2,42). Die Apostelgeschichte bezeugt an mehreren Stellen das einmütige Beten der Christengemeinde1.

Urkirchliche Quellen bezeugen, daß auch die einzelnen Gläubigen bestimmte Stunden dem Gebet widmeten. Bald wurde es in verschiedenen Gemeinden üblich, besondere Stunden für das gemeinsame Gebet zu bestimmen, so die letzte Stunde des Tages, wenn es Abend wurde und man das Licht anzündete, oder die erste, wenn das heraufdämmernde Tageslicht die Nacht beendete. Im Laufe der Zeit wurden auch verschiedene andere Stunden durch gemeinsames Gebet geheiligt, auf die nach Auffassung der Väter die Apostelgeschichte hinweist. Denn dort findet man die Jünger zur dritten Stunde versammelt2. Der Apostelfürst „stieg auf das Dach, um zu beten; es war um die sechste Stunde“ (10,9). „Petrus und Johannes gingen um die neunte Stunde zum Gebet in den Tempel hinauf“ (3,1). „Um Mitternacht beteten Paulus und Silas und sangen Loblieder“ (16,25).

2. Aus diesen gemeinsam verrichteten Gebeten bildet sich allmählich ein fester Kreis von Gebetszeiten heraus. Dieses „Stundengebet“ oder „Officium divinum“, das auch durch Lesungen bereichert wurde, ist vor allem Lob- und Bittgebet, und zwar ein Gebet der Kirche mit Christus und zu Christus.

I. Das Gebet Christi Christus betet zum Vater

3. Als das Wort, das vom Vater wie der Glanz seiner Herrlichkeit ausgeht, zu uns kam, um den Menschen Gottes Leben mitzuteilen, und „der Hohepriester des neuen und ewigen Bundes, Jesus Christus, Menschennatur annahm, hat er in die Verbannung dieser Erde jenen Hymnus mitgebracht, der in den himmlischen Wohnungen durch alle Ewigkeit erklingt“3. Seitdem erklingt das Gotteslob im Herzen Christi in menschlichen Worten. In menschlichen Worten bringt er Anbetung, Sühne und Fürsprache dem Vater dar, als Haupt der neuen Menschheit, als Mittler zwischen Gott und den Menschen, im Namen und zum Wohl aller.

4. Der Sohn Gottes, „der eins ist mit seinem Vater“ (vgl. Joh 10,30) und bei seinem Eintritt in die Welt sprach: „Ja, ich komme, um deinen Willen zu tun“ (Hebr 10,9, vgl. Joh 6,38), hat uns auch das Zeugnis seines Betens geschenkt. Immer wieder zeigen ihn die Evangelien im Gebet: bei der Offenbarung seiner Sendung durch den Vater4, vor der Berufung der Apostel5, beim Lobpreis zur Brotvermehrung6, bei der Verklärung auf dem Berg7, bei der Heilung des Taubstummen8, bei der Auferweckung des Lazarus9, bevor er Petrus zum Bekenntnis auffordert10, als er die Jünger beten lehrt11, nach der Rückkehr der Jünger, die er ausgesandt hatte12, beim Segen über die Kinder13 und bei seinem Gebet für Petrus14. Seine tägliche Arbeit war eng mit Gebet verknüpft und wuchs geradezu daraus hervor, ob er nun zum Beten an einen einsamen Ort oder auf einen Berg ging15 oder in aller Frühe aufstand16, oder ob er vom späten Abend zur vierten Nachtwache17 oder die ganze Nacht im Gebet zu Gott verbrachte18.

Er nahm, wie man mit Recht annimmt, auch an den öffentlichen Gebeten in den Synagogen teil, die er, „wie gewohnt“19, am Sabbat aufsuchte, oder im Tempel, den er „Haus des Gebetes“20 nannte. Wir dürfen annehmen, daß er es auch so mit den Gebeten hielt, die die frommen Israeliten täglich privat zu verrichten pflegten. Er sprach die überlieferten Preisungen beim Mahl, wie es bei der Brotvermehrung21, beim Letzten Abendmahl22 und beim Mahl in Emmaus23 eigens berichtet wird. Ebenso betete er mit seinen Jüngern den Lobgesang24.

Bis zum Ende seines Lebens bezeugte der göttliche Meister das Gebet als Seele seines messianischen Dienstes und seines österlichen Sterbens: beim Herannahmen des Leidens25, beim Letzten Abendmahl26, in der Todesangst27 und am Kreuz28. Denn „als er auf Erden lebte, hat er mit lautem Schreien und unter Tränen Gebete und Bitten vor den gebracht, der ihn aus dem Tod retten konnte, und er ist seiner Ehrfurcht wegen erhört worden“ (Hebr 5,7). Durch das vollkommene Opfer auf dem Altar des Kreuzes „hat er die, die geheiligt werden, für immer zur Vollendung geführt“ (Hebr 10,14). Von den Toten auferweckt, lebt er allezeit, um für uns einzutreten29.

II. Das Gebet der Kirche Der Auftrag zum Gebet

5. Was Jesus selber tat, trug er auch uns auf. „Betet“, sagt er oft, „bittet“, „verlangt“30 „in meinem Namen“31! Im Gebet, das wir das „Gebet des Herrn“ nennen32, hat er uns das Urbild christlichen Betens hinterlassen. Er weist uns auf die Notwendigkeit des Gebets hin33 und sagt uns, es müsse demütig34, wachsam35, beharrlich und voll Vertrauen auf die Güte des Vaters36, rein in der Absicht und dem Wesen Gottes angemessen sein37.

Die Apostel überliefern uns in ihren Briefen immer wieder Gebete, vor allem Lobpreis und Danksagung. Sie ermahnen uns zu Gebeten, die im Heiligen Geist38 durch Christus39 Gott dargebracht werden40, in aller Inständigkeit und Beharrlichkeit41. Sie versichern uns seiner Wirksamkeit und heiligenden Kraft42, sie fordern uns auf zu Lobpreis43, Danksagung44, Bitte45 und Fürbitte für alle Menschen46.

Die Kirche setzt das Gebet Christi fort

6. Der ganze Mensch ist von Gott. Er muß deshalb die Herrschaft des Schöpfers anerkennen und bekennen, wie es die frommen Menschen aller Zeiten im Gebet getan haben. Das Gebet zu Gott muß in Verbindung mit Christus geschehen, dem Herrn über alle Menschen und einzigen Mittler47, durch den allein wir Zutritt zu Gott haben48. Er schart die ganze Menschengemeinschaft um sich49, so daß das Gebet Christi und das Gebet der ganzen Menschheit mit innerer Notwendigkeit verbunden sind. Denn in Christus und in ihm allein erreicht die ganze menschliche Gottesverehrung ihre heilbringende Kraft und ihren höchsten Sinn.

7. Ein besonders enges Band verbindet Christus mit jenen Menschen, die er durch das Sakrament der Wiedergeburt als Glieder in seinen Leib, die Kirche, aufnimmt. Damit strömt aller Reichtum des Sohnes vom Haupt her in den ganzen Leib: Gemeinschaft mit dem Heiligen Geist, Wahrheit, Leben und Anteil an seiner göttlichen Sohnschaft, die sich in all seinem Beten zeigte, als er noch unter uns lebte.

Auch am Priestertum Christi hat der ganze Leib, die Kirche, Anteil; denn die Getauften werden durch die Wiedergeburt und die Salbung mit dem Heiligen Geist zu einem geistlichen Bau und zu einem heiligen Priestertum geweiht50. Sie werden befähigt zur Gottesverehrung des Neuen Bundes, die nicht unseren eigenen Kräften entstammt, sondern Verdienst und Geschenk Christi ist.

„Kein größeres Geschenk könnte Gott den Menschen machen, als daß er sein Wort, durch das er alles geschaffen hat, ihnen zum Haupte gibt und die Menschen ihm als Glieder anfügt, damit der Sohn Gottes auch Sohn der Menschen sei, ein Gott mit dem Vater, ein Mensch mit den Menschen. Gott will, daß wir beim Gebet zu ihm den Sohn nicht von ihm trennen, und wenn der Leib des Sohnes betet, er sich nicht von seinem Haupte trennt. Unser Herr Jesus Christus, Gottes Sohn, soll der eine Heiland seines Leibes sein, der für uns betet, in uns betet und zu dem wir beten: Für uns betet er als unser Priester, in uns betet er als unser Haupt; zu ihm beten wir als unserem Gott. Erkennen wir also unsere Stimmen in ihm, aber auch seine Stimme in uns!“51

Darin also liegt die Würde christlichen Betens, teilzuhaben an der Liebe des Eingeborenen zu seinem Vater und an seinem Gebet, das während seines Erdenlebens in seinen Worten zum Ausdruck kam und das jetzt auch im Namen und zum Heil der ganzen Menschheit in der Kirche und in allen ihren Gliedern unablässig fortdauert.

Das Wirken des Heiligen Geistes

8. Die Einheit der betenden Kirche wird vom Heiligen Geist gewirkt. Er ist ein und derselbe Geist in Christus52, in der ganzen Kirche und in allen Getauften. Er, „der Geist, nimmt sich unserer Schwachheit an“ und „tritt selbst für uns ein mit unaussprechlichem Seufzen“ (Röm 8,26). Denn er, der Geist des Sohnes, schenkt uns „den Geist, der uns zu Söhnen macht, den Geist, in dem wir rufen: Abba, Vater!“ (Röm 8,15; vgl. Gal 4,6; 1 Kor 12,3; Eph 5,18; Jud 20.) Deshalb ist kein christliches Gebet möglich ohne das Wirken des Heiligen Geistes, der die gesamte Kirche eint und durch den Sohn zum Vater führt.

Der Gemeinschaftscharakter des Gebetes

9. Allezeit inständig zu beten gemäß dem Beispiel und dem Gebot des Herrn und der Apostel ist nicht nur als eine rein äußerliche Vorschrift zu betrachten, sondern betrifft das Wesen der Kirche selbst, die eine Gemeinschaft ist und ihren Gemeinschaftscharakter auch im Gebet ausdrücken muß. Wo daher in der Apostelgeschichte zum erstenmal von der Gemeinde der Gläubigen die Rede ist, erscheint sie bereits im Gebet vereint „zusammen mit den Frauen und mit Maria, der Mutter Jesu, und mit seinen Brüdern“ (Apg 1,14). „Die Gemeinde der Gläubigen war ein Herz und eine Seele“ (Apg 4,32), und ihre Einmütigkeit gründete im Wort Gottes, in der brüderlichen Gemeinschaft, im Gebet und in der Eucharistie53.

Sicher ist auch das Gebet in der Kammer und bei verschlossener Tür54 immer notwendig und empfehlenswert55; die Glieder der Kirche vollbringen es durch Christus im Heiligen Geiste. Gleichwohl kommt dem Gebet der Gemeinschaft eine ganz besondere Würde zu, weil Christus selber gesagt hat: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18,20).

III. Das Stundengebet Die Heiligung der Zeit

10. Christus hat geboten: „Ihr sollt allezeit beten und darin nicht nachlassen“ (Lk 18,1). Getreu dieser Aufforderung hört die Kirche nicht auf zu beten; sie mahnt uns: „Durch ihn, Jesus, lasst uns Gott allezeit das Lobopfer darbringen“ (Hebr 13,15). Dieses Gebot erfüllt die Kirche nicht nur durch die Feier der Eucharistie, sondern auch auf andere Weise, besonders durch das Stundengebet. Nach alter christlicher Überlieferung heiligt es den gesamten Ablauf von Tag und Nacht; darin liegt seine Besonderheit gegenüber den anderen liturgischen Handlungen56.

11. Das Stundengebet soll den Tag und alle menschliche Tätigkeit heiligen. Sein Verlauf wurde darum so neugeordnet, daß die Tagzeiten soweit wie möglich ihren zeitgerechten Ansatz wiedererhalten und zugleich den heutigen Lebensverhältnissen Rechnung getragen wird57.

„Wenn der Tagesablauf wirklich geheiligt und die Tagzeiten mit geistlicher Frucht gebetet werden sollen, werden sie besser zu einer Zeit vollzogen, die möglichst nahe an die eigentliche Stunde einer jeden kanonischen Hore herankommt.“58

Stundengebet und Eucharistie: Das Stundengebet

12. Lob und Danksagung, das Gedächtnis der Heilsmysterien, Fürbittgebet und die Vorschau auf die himmlische Herrlichkeit, wie sie in der Feier der Eucharistie als der „Mitte und dem Höhepunkt des ganzen Lebens einer christlichen Gemeinde“59 enthalten sind, werden in der Feier des Stundengebetes auf die verschiedenen Tagesstunden ausgeweitet60.

Andererseits führt die Feier des Stundengebetes zur Feier der Eucharistie hin. Es weckt und fördert Glaube, Hoffnung, Liebe, Frömmigkeit und Opfergesinnung, also die notwendigen Voraussetzungen für eine fruchtbare Feier der Eucharistie.

Christi priesterlicher Dienst im Stundengebet

13. Christus vollbringt das „Werk der Erlösung der Menschen und der vollendeten Verherrlichung Gottes“61 im Heiligen Geist durch die Kirche nicht nur in der Feier der Eucharistie und bei der Spendung der Sakramente, sondern auch in anderen Formen, besonders in der Feier des Stundengebetes62. Er ist dabei gegenwärtig, wenn sich die Gemeinde versammelt, wenn Gottes Wort verkündet wird und „wenn die Kirche betet und singt“63.

Heiligung des Menschen

14. Die Heiligung des Menschen64 und die Verherrlichung Gottes vollziehen sich im Stundengebet gleichsam als Austausch oder Zwiegespräch zwischen Gott und den Menschen: „Gott spricht zu seinem Volk... das Volk antwortet mit Gesang und Gebet65“

Eine besondere Heiligungskraft geht auf die Teilnehmer am Stundengebet vom heilbringenden Wort Gottes aus. Es nimmt darin einen gewichtigen Platz ein. Aus der Heiligen Schrift werden nämlich Lesungen vorgetragen. Gottes Wort aus den Psalmen wird vor seinem Angesicht Gesang. Auch die übrigen Bitten, Orationen und Gesänge sind vom Anhauch der Heiligen Schrift geprägt66. Ob nun gelesen wird, „was zu unserer Belehrung geschrieben ist“ (Röm 15,4), oder ob die Kirche betet und singt, immer wird der Glaube der Teilnehmer gefördert, und ihr Herz wird zu Gott erhoben, damit sie ihm geisterfüllten Dienst leisten und seine Gnade noch reicher empfangen67.

Gotteslob in Einheit mit der himmlischen Kirche

15. Im Stundengebet übt die Kirche das Priesteramt ihres Hauptes aus und bringt Gott „ohne Unterlass“68 das Lobopfer dar, die Frucht der Lippen, die seinen Namen preisen69. Dieses Gebet ist „die Stimme der Braut, die zum Bräutigam spricht, ja es ist das Gebet, das Christus vereint mit seinem Leibe an seinen Vater richtet“70. „Alle, die das vollbringen, erfüllen daher eine der Kirche obliegende Verpflichtung und haben zugleich Anteil an der höchsten Ehre der Braut Christi; denn indem sie Gott das Lob darbringen, stehen sie im Namen der Mutter Kirche vor dem Throne Gottes.“71

16. Im Gotteslob des Stundengebetes stimmt die Kirche in den Lobgesang ein, der im Himmel durch alle Ewigkeit erklingt72. Sie verkostet bereits von dem himmlischen Lobgesang, der nach der Beschreibung des Johannes in der Offenbarung vor dem Thron Gottes und des Lammes unablässig erschallt. Unsere enge Verbindung mit der Kirche im Himmel kommt zum Ausdruck, wenn „wir das Lob der göttlichen Majestät in gemeinsamen Jubel feiern und alle, die im Blute Christi aus allen Stämmen und Sprachen, aus allen Völkern und Nationen erkauft (vgl. Offb 5,9) und zur einen Kirche versammelt sind, in dem einen Lobgesang den einen und dreifaltigen Gott verherrlichen“73.

Die Propheten erschauten diese himmlische Liturgie im Sieg des Tages, der keine Nacht, des Lichtes, das keine Finsternis mehr kennt: „Bei Tag wird nicht mehr die Sonne dein Licht sein, und um die Nacht zu erhellen, scheint dir nicht mehr der Mond, sondern der Herr ist dein ewiges Licht, dein Gott, dein strahlender Glanz“ (Jes 60,19; vgl. Offb 21,23.25). „Dann wird es einen Tag lang – er ist dem Herrn bekannt – weder Tag noch Nacht werden, sondern am Abend wird Licht sein“ (Sach 14,7). „Das Ende der Zeiten ist also bereits zu uns gekommen (vgl. 1 Kor 10,11), und die Erneuerung der Welt ist unwiderruflich bestimmt und wird in dieser Weltzeit in gewisser Weise wirklich vorausgenommen.“74 Der Glaube lehrt uns über den Sinn unseres irdischen Lebens, daß wir mit allen Geschöpfen das Offenbarwerden der Söhne Gottes erwarten75. Im Stundengebet bekennen wir diesen Glauben; wir geben dieser Hoffnung Ausdruck und Nahrung und haben in gewisser Weise schon Anteil an der Freude des ewigen Lobes und des Tages, der keinen Untergang kennt.

Bitte und Fürbitte

17. Außer dem Gotteslob spricht die Kirche in der Liturgie auch die Wünsche und das Verlangen aller Gläubigen aus. Sie bittet Christus und durch ihn den Vater um das Heil der ganzen Welt76. Diese Stimme der Kirche ist zugleich die Stimme Christi; denn das Beten geschieht in seinem Namen, „durch Christus, unseren Herrn“. Die Kirche setzt jenes Beten und Flehen fort, das Christus, als er auf Erden lebte, vor Gott brachte77 und das aus diesem Grund eine einzigartige Kraft besitzt. So übt die kirchliche Gemeinschaft nicht nur durch Liebe, Beispiel und Werke der Buße ihre mütterliche Aufgabe aus, die Menschen zu Christus zu führen, sondern auch durch das Gebet78.

Das gilt vor allem für jene, die durch besonderen Auftrag zum Stundengebet berufen sind: die Bischöfe und die Priester, die für ihre Gemeinde und das ganze Gottesvolk von Amts wegen beten79, für die Diakone und die Ordensleute80.

Quelle und höchste Form des Hirtendienstes

18. Wer also das Stundengebet mitfeiert, trägt zum Wachstum des Volkes Gottes durch ein Tun bei, das in geheimnisvoller Weise apostolisch fruchtbar wird81. „Denn die apostolische Arbeit ist darauf hingeordnet, daß alle, durch Glauben und Taufe Kinder Gottes geworden, sich versammeln, inmitten der Kirche Gott loben, am Opfer teilnehmen und das Herrenmahl genießen.“82

So wird das Leben der Gläubigen Ausdruck und Offenbarung „des Mysteriums Christi und des eigentlichen Wesens der wahren Kirche, der es eigen ist, sichtbar zu sein und mit unsichtbaren Gütern ausgestattet, voll Eifer der Tätigkeit hingegeben und doch frei für die Beschauung, in der Welt zugegen und doch unterwegs“83.

Lesungen und Gebete des Stundengebets ergänzen einander als Quelle des christlichen Lebens. Denn dieses Leben wird genährt vom Tisch der Heiligen Schrift und von den Worten der Heiligen und wird durch die Gebete gestärkt, denn der Herr, ohne den wir nichts tun können84, gibt unserem Wirken auf unser Beten hin Erfolg und Wachstum85; so werden wir täglich zu einem Gottestempel im Geiste86 aufgebaut, damit wir Christus in seiner voll verwirklichten Gestalt darstellen können87 und die Kraft erhalten, denen, die draußen sind, Christus zu verkünden88.

Einklang von Herz und Stimme

19. Beim würdigen, aufmerksamen und frommen Vollzug dieses Gebetes muß das Herz mit der Stimme zusammenklingen. Dann erst kann das Gebet von den Teilnehmern persönlich vollzogen werden, kann es Quelle der Frömmigkeit und der vielfältigen Gnade Gottes, Nährboden des persönlichen Betens und des apostolischen Wirkens sein89. Mit der Gnade von oben sollen alle unermüdlich zusammenwirken, damit sie die Gnade nicht vergeblich empfangen. Sie sollen Christus suchen und im Gebet immer tiefer in sein Geheimnis eindringen90; sie sollen in der gleichen Gesinnung Gott loben und ihm ihre Bitten vortragen, in der unser göttlicher Erlöser selber gebetet hat.

IV. Die Teilnehmer am Stundengebet

a) Die Feier in Gemeinschaft

20. Wie die übrigen liturgischen Handlungen ist auch das Stundengebet nicht privater Natur; es geht den ganzen Leib der Kirche an, macht ihn sichtbar und wirkt auf ihn ein91. Als kirchliche Feier tritt es am klarsten zutage und empfiehlt sich darum besonders, wenn es die Ortskirche mit ihrem Bischof, umgeben von seinen Priestern und den Altardienern92, verrichtet. „In ihr ist wahrhaft die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche gegenwärtig und am Werke.“93 Diese Feier soll, auch wenn sie vom Domkapitel oder anderen Priestern in Abwesenheit des Bischofs gehalten wird, immer zu der für die jeweilige Tagzeit passenden Stunde und wenn möglich unter Teilnahme des Volkes stattfinden. Dasselbe gilt von den Kollegiatkapiteln.

21. Auch andere Gruppen von Gläubigen sollen womöglich die Haupttagzeiten gemeinsam in der Kirche feiern – vor allem die Pfarreien, denn sie sind gleichsam die Zellen der Diözese, da sie unter einem Seelsorger, der den Bischof vertritt, örtlich zusammengefaßt sind: „sie stellen auf gewisse Weise die über den ganzen Erdkreis hin verbreitete sichtbare Kirche dar“94.

22. Wenn also die Gläubigen zur Feier des Stundengebetes gerufen werden und in ihrer Versammlung Herz und Stimme vereinen, wird in ihnen Kirche sichtbar, die das Mysterium Christi feiert95. 23. Die Aufgabe, das Gebet der Gemeinschaft festzusetzen und zu leiten, fällt jenen zu, die durch die heilige Weihe oder einen besonderen kanonischen Auftrag dazu bestimmt sind96. „Sie sollen sich darum bemühen, daß alle, die ihrer Sorge anvertraut sind, in einmütigem Gebet verharren.“97 Sie sollen dafür sorgen, daß die Gläubigen eingeladen und durch entsprechende Unterweisung angeleitet werden, die Haupthoren des Stundengebetes gemeinsam zu feiern, vor allem an Sonn- und Festtagen98. Sie sollen ihnen zeigen, wie die Mitfeier dieser Horen zu einer Quelle echten Gebetes werden kann99. Sie sollen sie auch im christlichen Verständnis der Psalmen unterweisen, so daß die Gläubigen nach und nach in das Gebet der Kirche eingeführt werden und seinen besonderen Wert schätzen lernen100.

24. Die Gemeinschaften der Kanoniker, Mönche, Nonnen und anderer Ordensleute, die auf Grund ihrer Regel oder Konstitutionen das Stundengebet in der allgemein gültigen oder einer besonderen Form ganz oder teilweise verrichten, stellen in besonderer W eise die betende Kirche dar. Sie stellen nämlich in vollerer Weise die Kirche dar, die unablässig wie aus einem Mund den Herrn lobt, und erfüllen so die Aufgabe, gerade durch ihr Gebet „am Aufbau und Wachstum des ganzen mystischen Leibes Christi und am Wohl der Teilkirchen mitzuwirken“101. Das gilt vor allem von denen, die ein kontemplatives Leben führen.

25. Auch alle Priester und Diakone, die nicht ohnehin zur gemeinsamen Feier verpflichtet sind, die aber zusammenleben oder doch zusammenkommen, sollten wenigstens einen Teil des Stundengebetes gemeinsam verrichten, vor allem am Morgen die Laudes und am Abend die Vesper102.

26. Auch den Ordensleuten beiderlei Geschlechts, die zu gemeinsamer Feier nicht verpflichtet sind, und den Angehörigen sonstiger religiöser Gemeinschaften wird nachdrücklich empfohlen, diese Gebetsstunden wenigstens teilweise, mit oder ohne Volk, in Gemeinschaft zu feiern.

27. Auch Laienkreise, die zum Gebet, zum Apostolat oder aus einem anderen Grund wo auch immer zusammenkommen, sind eingeladen, den Dienst der Kirche zu erfüllen103 und einen Teil des Stundengebetes zu feiern. Sie sollen lernen, vornehmlich durch die Feier der Liturgie Gott den Vater im Geist und in der Wahrheit anzubeten104; sie sollen wissen, daß sie durch den öffentlichen Gottesdienst und durch ihr Gebet allen Menschen nahe kommen und nicht wenig zum Heil der ganzen Welt beitragen können105.

Es empfiehlt sich, daß auch die Familie gleichsam als Hauskirche nicht nur gemeinsam betet, sondern im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch Teile des Stundengebets verrichtet und sich damit inniger der Kirche eingliedert106.

b) Der Auftrag zur Feier des Stundengebetes

28. Den zum heiligen Dienst Berufenen ist das Stundengebet in besonderer Weise anvertraut. Jeder einzelne von ihnen muß es auch in Abwesenheit des Volkes mit den dann nötigen Änderungen verrichten. Die Kirche beauftragt sie mit dem Stundengebet, damit diese Aufgabe der ganzen Gemeinschaft wenigstens durch sie sicher und beständig erfüllt wird und damit so das Gebet Christi in der Kirche unablässig fortdauert107.

Der Bischof vertritt die Person Christi besonders deutlich und sichtbar. Er ist der Hohepriester seiner Herde, von dem das Leben seiner Gläubigen in Christus gewissermaßen ausgeht und abhängt108.

Darum muß er der erste Beter unter allen Gliedern seiner Kirche sein. Er verrichtet das Stundengebet immer im Namen der Gesamtkirche und für die ihm anvertraute Ortskirche109.

Auch die Priester stellen, mit dem Bischof und dem ganzen Presbyterium verbunden, in besonderer Weise Christus, den Priester, dar110. Sie haben teil an demselben Amt, bei Gott für das ganze ihnen anvertraute Volk, ja für die ganze Welt fürbittend einzutreten111.

Sie alle versehen den Dienst des guten Hirten, der für die Seinen betet, daß sie das Leben haben und so vollkommen eins sind112. Das Stundengebet, das die Kirche ihnen aufträgt, soll ihnen aber nicht nur eine Quelle der Frömmigkeit und Nahrung für das persönliche Beten sein113. Sie sollen aus dem Reichtum der Meditation ihre seelsorgliche und missionarische Tätigkeit nähren und fördern zum geistlichen Gewinn für die ganze Kirche Gottes114.

29. Die Bischöfe, die Priester und die Diakone, die Anwärter auf den Presbyterrat sind, haben von der Kirche den Auftrag zum Stundengebet empfangen (vgl. Nr. 17). Sie sind verpflichtet114a, es täglich ganz zu verrichten und sollen soweit wie möglich den zeitgerechten Ansatz der Gebetsstunden wahren.

Vor allem sollen sie jenen Gebetsstunden das gebührende Gewicht beimessen, die gleichsam die Angelpunkte dieser Liturgie sind, nämlich Laudes und Vesper. Sie dürfen diese Gebetsstunden nur aus schwerwiegenden Gründen unterlassen.

Auch die Lesehore, die vor allem liturgische Feier des Wortes Gottes ist, sollen sie treu vollziehen. Damit erfüllen sie täglich die ihnen besonders übertragene Aufgabe, das Wort Gottes in sich aufzunehmen und dadurch vollkommenere Jünger des Herrn zu werden, die den unergründlichen Reichtum Christi immer tiefer verkosten115.

Um den gesamten Tag zu heiligen, seien ihnen schließlich die Mittlere Hore ans Herz gelegt und die Komplet, mit der sie sich vor der Nachtruhe Gott empfehlen und das ganze „Opus Dei“ beschließen.

30. Die Ständigen Diakone aber, die das Gebot der Kirche auch betrifft, haben täglich das Stundengebet in dem von der Bischofskonferenz bestimmten Umfang zu verrichten116.

31. a) Die Dom- und Kollegiatkapitel müssen jene Teile des Stundengebetes im Chor verrichten, die ihnen durch allgemeines oder besonderes Recht auferlegt sind. Die einzelnen Kapitelsmitglieder müssen, wenn sie allein beten, außer den für jeden Priester vorgeschriebenen Tagzeiten auch jene beten, die in ihrem Kapitel verrichtet werden117.

b) Die zum Stundengebet verpflichteten Ordensgenossenschaften und ihre Mitglieder feiern die Horen gemäß dem für sie geltenden Sonderrecht. Ferner gilt die Bestimmung von Nr. 29 für alle, die heilige Weihen empfangen haben.

Die zum Chor verpflichteten Gemeinschaften sollen das ganze Stundengebet täglich im Chor verrichten118. Außerhalb des Chores beten die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft die Horen gemäß ihrem Sonderrecht. Dabei gelten immer die Bestimmungen unter Nr. 29.

32. Die übrigen Ordensgenossenschaften und ihre Mitglieder werden ermahnt, je nach den Umständen, in denen sie leben, das Stundengebet wenigstens teilweise zu verrichten; denn im Gebet der Kirche werden sie „ein Herz und eine Seele“, auch wenn sie räumlich getrennt sind119.

Dieselbe Mahnung richtet sich auch an die Laien120.

c) Die Struktur des Stundengebetes und seiner Feier

33. Das Stundengebet folgt eigenen Gesetzen und verbindet in bestimmter Weise dieselben Bauelemente, die man auch in anderen liturgischen Feiern antrifft. Auf den Hymnus folgen immer die Psalmodie, eine kurze oder längere Lesung aus der Heiligen Schrift und schließlich die Preces.

Ob nun diese Liturgie in Gemeinschaft oder vom einzelnen vollzogen wird, ihre wesentliche Struktur bleibt bestehen; denn sie ist Dialog zwischen Gott und dem Menschen. Allerdings kommt der ekklesiale Charakter des Stundengebetes beim Gebet in Gemeinschaft deutlicher zum Ausdruck; sie hilft dem einzelnen, je nach seiner Stellung innerhalb der Gemeinschaft aktiv teilzunehmen, sei es durch Akklamationen, Wechselgesang, alternierende Psalmodie oder anderes. Auf diese Weise kommen auch die verschiedenen Gestaltelemente besser zur Geltung121. Darum ist – im Rahmen des Möglichen – die gemeinschaftliche Feier mit Beteiligung und tätiger Teilnahme der Gläubigen der vom einzelnen gleichsam privat vollzogenen vorzuziehen122. Darüber hinaus empfiehlt es sich, das Offizium entsprechend der Eigenart seiner Teile und ihrer Funktion im Chor und in Gemeinschaft zu singen, soweit das möglich ist. So wird auch die Aufforderung des Apostels befolgt: „Das Wort Christi wohne mit seinem ganzen Reichtum bei euch! Belehrt und ermahnt einander in aller Weisheit! Singt Gott in eurem Herzen Psalmen, Hymnen und Lieder, wie sie der Geist eingibt“ (Kol 3,16; vgl. Eph 5,19–20).

2. KAPITEL: DIE HEILIGUNG DES TAGES DIE VERSCHIEDENEN TAGZEITEN

I. Die Eröffnung des gesamten Stundengebetes

34. Das Stundengebet wird in der Regel mit dem Invitatorium eröffnet. Dieses umfaßt den Versikel „Herr, öffne meine Lippen. Damit mein Mund dein Lob verkünde“ und den Psalm 95 (94). So werden die Gläubigen täglich eingeladen, das Lob Gottes zu singen, seine Stimme zu hören; sie werden angespornt, nach der „Ruhe des Herrn“ auszuschauen1.

Anstelle von Psalm 95 (94) können auch die Psalmen 100 (99), 67 (66) oder 24 (23) verwendet werden.

Es empfiehlt sich, den Psalm des Invitatoriums responsorisch zu beten, wie es an der betreffenden Stelle angegeben ist, das heißt, die Antiphon wird vorgetragen, sogleich wiederholt und nach jeder Psalmstrophe wiederaufgenommen.

35. Das Invitatorium steht immer am Beginn des täglichen Stundengebets, entweder vor den Laudes oder vor der Lesehore, je nachdem, mit welcher der beiden Horen man den Tag beginnt. Der Psalm mit seiner Antiphon kann je nach den Umständen entfallen, wenn er den Laudes vorangeht.

36. Welche Antiphon an den verschiedenen Tagen zum Invitatorium genommen wird, ist jeweils an entsprechender Stelle vermerkt.

II. Laudes und Vesper

37. „Die Laudes als Morgengebet und die Vesper als Abendgebet, nach der ehrwürdigen Überlieferung der Gesamtkirche die beiden Angelpunkte des täglichen Stundengebetes, sollen als die vornehmsten Gebetsstunden angesehen und als solche gefeiert werden.“2

38. Die Laudes sind zur Heiligung der Morgenstunde bestimmt. Aus vielen ihrer Teile geht das deutlich hervor. Von der Besonderheit des Morgengebetes sagt der heilige Basilius: „Die Morgenhore soll mit den ersten Regungen unserer Seele und unseres Geistes Gott geweiht sein. Wir sollen nichts unternehmen, ehe wir im Gedanken an Gott froh geworden sind, wie es in der Schrift heißt: ‚Gottes gedachte ich und wurde froh’ (Ps 77 [76],4). Ebenso sollen wir mit der körperlichen Arbeit nicht beginnen, bevor wir das Wort erfüllt haben: ‚Zu dir will ich beten, Herr; morgens hörst du meine Stimme, morgens stehe ich vor dir und schaue aus’ (Ps 5,4–5).“3

Diese Gebetsstunde im Licht des anbrechenden Tages ist außerdem Gedächtnis der Auferstehung des Herrn Jesus. Er ist das wahre Licht, das alle Menschen erleuchtet (vgl. Joh 1,9), er ist die „Sonne der Gerechtigkeit“ (Mal 4,2) und „das aufstrahlende Licht aus der Höhe“ (Lk 1,78). So verstehen wir auch die Mahnung des heiligen Cyprian: „In der Frühe muß man beten, um die Auferstehung des Herrn durch morgendliches Gebet zu feiern.“4

39. Die Vesper wird gefeiert, wenn es Abend geworden ist und der Tag sich schon geneigt hat, damit wir „Dank sagen für alles, was uns an diesem Tag zuteil wurde oder was wir recht vollbracht haben“5. Auch unserer Erlösung gedenken wir in diesem Gebet, das wir „wie Weihrauch vor dem Herrn“ emporsteigen lassen, als unser Abendopfer, zu dem wir die Hände erheben6. „Das kann in tieferem Sinn auch von dem Abendopfer verstanden werden, das der Herr und Heiland beim Abendmahl den Aposteln übergab, als er die heiligen Mysterien der Kirche einsetzte, oder von dem, das er am folgenden Tag als Abendopfer, das heißt am Ende der Zeiten, im Erheben seiner Hände dem Vater zum Heil der ganzen Welt dargebracht hat.“7 Um unsere Hoffnung schließlich dem Licht zuzuwenden, das keinen Untergang kennt, „beten und bitten wir darum, daß von neuem das Licht über uns komme, bitten wir um das Kommen Christi, das uns die Gnade des unvergänglichen Lichtes schenken wird“8. Zu dieser Stunde stimmen wir in den Gesang der Ostkirchen ein:

„Heiteres Licht vom herrlichen Glanze deines unsterblichen, heiligen, seligen himmlischen Vaters: Jesus Christus. Dich verherrlichen alle Geschöpfe.

Siehe, wir kommen beim Sinken der Sonne, grüßen das freundliche Licht des Abends, singen in Hymnen Gott dem Vater, singen dem Sohn und dem Heiligen Geist. Würdig bist du, daß wir dich feiern zu allen Zeiten mit heiligen Liedern, Christus, Sohn Gottes, Bringer des Lebens: dich lobpreise die ganze Erde. Amen.“

40. Den Laudes und der Vesper gebührt hohe Wertschätzung als Gebet der christlichen Gemeinde. Ihre öffentliche und gemeinsame Feier soll daher besonders von denen gepflegt werden, die ein gemeinsames Leben führen. Doch auch den einzelnen Gläubigen, die an einer gemeinsamen Feier nicht teilnehmen können, wird das Beten dieser Horen empfohlen.

41. Laudes und Vesper beginnen mit dem Versikel: „O Gott, komm mir zu Hilfe. Herr, eile, mir zu helfen“, dem das „Ehre sei dem Vater“, „Wie im Anfang“ und – außer in der Fastenzeit – das „Halleluja“ folgen. Wenn die Laudes mit dem Invitatorium beginnen, fällt diese Eröffnung weg.

42. Dann folgt der jeweilige Hymnus. Er soll der Hore oder dem Fest die je eigene Färbung geben und einen leichteren und froheren Beginn des Gebetes ermöglichen, besonders in der Feier mit der Gemeinde.

43. Auf den Hymnus folgt die Psalmodie nach den Regeln unter Nr. 121–125. Die Psalmodie der Laudes besteht nach der Überlieferung der Kirche aus einem Morgenpsalm, einem Canticum aus dem Alten Testament und einem Lobpsalm.

Die Psalmodie der Vesper besteht aus zwei Psalmen oder Psalmabschnitten, die für diese Stunde und für eine Feier mit dem Volk passend ausgesucht sind. Dazu kommt ein Canticum aus den Apostelbriefen oder aus der Geheimen Offenbarung.

44. Nach der Psalmodie wird eine kurze oder längere Lesung aus der Heiligen Schrift gehalten.

45. Die Kurzlesung wechselt je nach Wochentag, Kirchenjahrzeit oder Fest. Sie soll als echte Verkündigung des Wortes Gottes gelesen und gehört werden, die einen religiösen Gedanken eindringlich darbietet. Auch manches kurze Schriftwort, das in der fortlaufenden Lesung (Bahnlesung) vielleicht weniger zur Geltung kommt, erscheint hier in neuem Licht. Die Kurzlesungen wechseln mit den Tagen des Vier-Wochen-Psalters.

46. Man kann aber auch eine längere Schriftlesung wählen, besonders bei der Feier mit der Gemeinde. Dazu wird man vor allem die Texte der Lesehore oder der Messe des betreffenden Tages verwenden, die aus irgendeinem Grund nicht vorgetragen werden konnten; doch ist auch gegen die Auswahl einer anderen, besonders geeigneten Lesung nichts einzuwenden. Dabei ist auf die Bestimmungen in Nr. 248, 249 und 251 zu achten.

47. Bei der Feier mit der Gemeinde kann auch eine kurze Homilie gehalten werden, in der die Lesung ausgelegt wird.

48. Auf die Lesung bzw. die Homilie kann, wo es angebracht erscheint, eine kurze Stille folgen.

49. Das Responsorium (breve) ist die Antwort auf Gottes Wort. Es kann, je nach den Umständen, entfallen. An seiner Stelle können auch andere Antwortgesänge genommen werden, die für diesen Zweck geeignet und von der Bischofskonferenz approbiert sind.

50. Dann wird feierlich das Canticum aus dem Evangelium mit seiner jeweiligen Antiphon gesungen: zu den Laudes der Lobgesang des Zacharias, das Benedictus, zur Vesper der Lobgesang der seligen Jungfrau Maria, das Magnificat. Diese volksnahen Gesänge, die seit alters in der römischen Kirche ihren festen Platz haben, drücken Lob und Dank für die Erlösung aus. Die Antiphonen dazu wechseln je nach Wochentag, Kirchenjahrzeit oder Fest.

51. Auf das Canticum folgen in den Laudes Bitten, in denen der Tag und die Arbeit Gott geweiht werden, in der Vesper dagegen Fürbitten (vgl. Nr. 179–193).

52. Danach singen oder sprechen alle gemeinsam das Vaterunser.

53. Unmittelbar nach dem Vaterunser wird die Schlußoration gebetet. Sie findet sich für die gewöhnlichen Wochentage im Psalterium, sonst im Proprium.

54. Leitet ein Priester oder Diakon die Liturgie, so entläßt er die Gemeinde mit dem Gruß „Der Herr sei mit euch“ und dem Segen wie in der Messe samt der Aufforderung „Gehet hin in Frieden“ und der Antwort „Dank sei Gott, dem Herrn.“ Sonst wird die Feier beschlossen mit den Worten: „Der Herr segne uns“ usw.

III. Die Lesehore

55. Die Lesehore soll dem Volk Gottes, vor allem denen, die auf besondere Weise dem Herrn geweiht sind, die Meditation der schönsten Stellen aus der Heiligen Schrift und aus den Werken geistlicher Schriftsteller nahe bringen. Schon bei der täglichen Meßfeier wird die Heilige Schrift in reicher Auswahl gelesen. Darüber hinaus wird der Schatz aus Offenbarung und Überlieferung, den die Lesehore enthält, viel zum geistlichen Fortschritt beitragen. Vor allem die Priester sollen sich diesen Reichtum zu eigen machen, um imstande zu sein, das Wort Gottes, das sie selber aufgenommen haben, allen übrigen auszuspenden, „dem Volk Gottes zur geistlichen Nahrung“9.

56. Die Schriftlesung muß aber von Gebet begleitet werden, „damit sie ein Zwiegespräch zwischen Gott und Mensch werde; denn ihn sprechen wir an, wenn wir beten, ihn hören wir, wenn wir die göttlichen Worte lesen“10. Deshalb umfaßt die Lesehore auch noch Psalmen, den Hymnus, die Oration und anderes. Das gibt ihr den Charakter echten Gebetes.

57. Gemäß der Liturgiekonstitution soll die Lesehore „zwar im Chor den Charakter als nächtliches Gotteslob beibehalten, aber so eingerichtet werden, daß sie sinnvoll zu jeder Tageszeit gebetet werden kann. Sie soll aus weniger Psalmen und längeren Lesungen bestehen.“11

58. Alle, die infolge Sonderrecht diesem Gebet die Eigenart nächtlichen Gotteslobes bewahren müssen oder in anerkennenswerter Weise bewahren wollen und es in der Nacht oder frühmorgens vor den Laudes verrichten, entnehmen in der Zeit im Jahreskreis den Hymnus der für diesen Zweck vorgesehenen eigenen Reihe. An Sonntagen, Hochfesten und bestimmten Festen ist zu beachten, was unter Nr. 70–73 über die erweiterte Lesehore (Vigil) gesagt ist.

59. Die Lesehore kann sonst jedoch zu jeder beliebigen Tagesstunde gehalten werden, auch am Abend des vorangegangenen Tages, nach der Vesper.

60. Wird die Lesehore vor den Laudes gehalten, so geht ihr das Invitatorium voraus, wie oben unter Nr. 34–36 beschrieben. Andernfalls beginnt sie mit dem Versikel: „O Gott, komm mir zu Hilfe“, „Ehre sei dem Vater“, „Wie im Anfang“ und (außerhalb der Fastenzeit) „Halleluja“.

61. Dann folgt der Hymnus, in der Zeit im Jahreskreis entweder aus der Reihe der Hymnen für die Nacht (vgl. Nr. 58) oder aus der Reihe für den Tag, je nachdem, zu welcher Zeit man betet.

62. Die anschließende Psalmodie besteht aus drei Psalmen (oder Psalmabschnitten, wenn die vorgesehenen Psalmen länger sind). Die Drei Österlichen Tage, die Oster- und Weihnachtsoktav, die Hochfeste und Feste haben eigene Psalmen und Antiphonen. An Sonn- und Wochentagen nimmt man die Psalmen und Antiphonen aus dem Psalterium, ebenso an Gedenktagen, die keine eigenen Psalmen und Antiphonen haben (vgl. Nr. 218 ff.).

63. Auf die Psalmodie folgt der Versikel. Er leitet von der Psalmodie zum Hören der Lesungen über.

64. Zwei Lesungen werden vorgetragen. Als erste die Heilige Schrift, danach eine Lesung aus den Werken der Väter oder der Kirchenschriftsteller oder eine Lesung, die den Heiligen betrifft.

65. Auf jede Lesung folgt ein Responsorium (vgl. Nr. 169–172).

66. Gewöhnlich wird jene Perikope gelesen, die gemäß Nr. 140–155 im Proprium des Herrenjahres an der Reihe ist. An Hochfesten und Festen dagegen wird die Lesung dem Proprium der Heiligen oder dem Commune entnommen.

67. Die zweite Lesung wird mit ihrem Responsorium entweder dem Stundenbuch oder dem Auswahllektionar entnommen, von dem unter Nr. 161 die Rede ist. In der Regel nimmt man sie aus dem Proprium des Herrenjahres.

An Hochfesten und Festen der Heiligen wird eine eigene Heiligenlesung verwendet. Ist keine eigene vorgesehen, so entnimmt man sie dem Commune. An Gedenktagen der Heiligen, deren volle Feier nicht behindert ist, tritt deren Heiligenlesung an die Stelle der sonstigen zweiten Lesung (vgl. Nr. 166 und 235).

68. An den Sonntagen außerhalb der Fastenzeit, an den Tagen der Oster- und Weihnachtsoktav und an Hochfesten und Festen folgt nach dem Responsorium der zweiten Lesung der Hymnus Te Deum, nicht aber an Gedenktagen und Wochentagen. Sein letzter Teil von der Stelle „Rette dein Volk“ an kann auch weggelassen werden.

69. Die Lesehore schließt in der Regel mit der Tagesoration und – wenigstens beim Gebet in Gemeinschaft – mit dem Versikel: „Singet Lob und Preis. Dank sei Gott, dem Herrn.“

IV. Die Vigilien (erweiterte Lesehoren)

70. Die Osternacht wird in der ganzen Kirche so gefeiert, wie es die betreffenden liturgischen Bücher angeben. „Die Vigil dieser Nacht“, sagt der heilige Augustinus, „ist so bedeutsam, daß sie diesen auch den anderen Vigilien gemeinsamen Namen wie einen Eigennamen an sich gezogen hat.“12 „... Wachend verbringen wir jene Nacht, da der Herr auferstand und jenes Leben in seinem Fleische für uns begann, in dem es weder Tod noch Schlaf gibt ... Der Auferstandene, dem wir in dieser Nacht, ein wenig länger wachend, unser Preislied singen, wird uns bei sich Leben und Herrschaft ohne Ende gewähren.“13

71. Wie in der Osternacht war es auch an einigen anderen hohen Festen in verschiedenen Ortskirchen Brauch, die Nacht vorher zu wachen, besonders vor dem Hochfest der Geburt des Herrn und vor dem Pfingstfest. Das soll nach den Gewohnheiten einer jeden Kirche bewahrt und weiter gefördert werden. Sollten mancherorts noch andere Hochfeste oder Wallfahrten mit einer Vigil ausgestattet werden, so gelten dafür die allgemeinen Regeln für Wortgottesdienste.

72. Die Väter und die geistlichen Schriftsteller haben die Gläubigen, besonders die ein kontemplatives Leben führen, oft zum nächtlichen Gebet ermuntert. Darin findet die Erwartung des wiederkehrenden Herrn Ausdruck und Ansporn: „Mitten in der Nacht wurde laut gerufen: Der Bräutigam kommt! Geht ihm entgegen!“ (Mt 25, 6.) „Wacht aber! Denn ihr wißt nicht, wann der Hausherr kommt, ob abends oder um Mitternacht, ob beim Hahnenschrei oder erst am Morgen. Er soll euch, wenn er plötzlich kommt, nicht schlafend antreffen“ (Mk 13,35 bis 36). Darum verdienen alle Anerkennung, die am Charakter der Lesehore als nächtliches Gebet festhalten.

73. Im römischen Ritus ist die Lesehore mit Rücksicht auf die in der Seelsorge Tätigen immer gleich kurz. Darum sollen jene, die sie vor Sonntagen, Hochfesten und Festen zu einer Vigil erweitern wollen, folgendermaßen verfahren: Zuerst wird die Lesehore genau nach dem Stundenbuch bis einschließlich der Lesungen gefeiert. Vor dem Te Deum werden dann die Cantica eingefügt, die der Anhang zum Stundenbuch bietet; darauf wird das Evangelium gelesen, dem auch eine Homilie folgen kann. Es schließen sich an der Hymnus Te Deum und die Oration.

Das Evangelium wird an Festen und Hochfesten aus dem Meßlektionar genommen, an Sonntagen aus der Reihe der Osterevangelien im Anhang zum Stundenbuch.

V. Terz, Sext und Non oder die Mittlere Hore

74. Nach uralter Überlieferung pflegten die Christen auch tagsüber zu verschiedenen Stunden private Gebete zu verrichten, auch während der Arbeit, um die Kirche der Apostel nachzuahmen. Im Lauf der Zeit entstanden daraus verschiedene liturgische Feiern.

75. Die Liturgie des Ostens wie des Westens behielt davon die Terz, Sext und Non bei, vor allem deshalb, weil sich mit diesen Horen das Gedenken an bestimmte Ereignisse in der Leidensgeschichte des Herrn und an die erste Ausbreitung des Evangeliums verbindet.

76. Das Zweite Vatikanische Konzil hat beschlossen, daß die kleinen Horen Terz, Sext und Non beim Chorgebet beizubehalten sind14. Alle, die ein kontemplatives Leben führen, sollen den liturgischen Brauch bewahren, diese drei Horen zu beten. Sonderrechte bleiben davon unberührt. Dasselbe wird allen empfohlen, vor allem den Teilnehmern an geistlichen Übungen oder an Pastoralkursen.

77. Außerhalb des Chorgebetes kann man eine dieser drei Horen auswählen, die der Tageszeit am besten entspricht, so daß die Überlieferung gewahrt bleibt, tagsüber während der Arbeit zu beten. Sonderrecht bleibt unberührt.

78. Terz, Sext und Non sind deshalb so zusammengestellt, daß sowohl auf jene Rücksicht genommen ist, die nur die eine „Kleine Hore“ beten, wie auch auf die anderen, die alle drei Horen verrichten müssen oder wollen.

79. Begonnen werden sie mit dem Vers: „O Gott, komm mir zu Hilfe“ samt „Ehre sei dem Vater“, „Wie im Anfang“ und (außerhalb der Fastenzeit) „Halleluja“. Es folgen der jeweilige Hymnus, die Psalmodie, die Kurzlesung und der Versikel. Geschlossen wird mit der Oration und – wenigstens beim Gebet in Gemeinschaft – mit dem Versikel: „Singet Lob und Preis. Dank sei Gott, dem Herrn.“

80. Die Hymnen und Orationen sind so ausgewählt, daß sie dem überlieferten Charakter der jeweiligen Tagesstunde entsprechen und in angemessener Weise deren Heiligung dienen. Wer also nur eine einzige der Kleinen Horen betet, muß jene Teile verwenden, die der Stunde entsprechen. Auch die Kurzlesungen und die Orationen wechseln je nach Wochentag, Kirchenjahreszeit oder Fest.

81. Für die Kleinen Horen gibt es zwei Psalmenreihen, eine gewöhnliche und eine ergänzende. Wer nur eine Hore betet, nimmt die gewöhnliche. Wer mehrere betet, nimmt für eine die gewöhnliche Psalmodie und für die übrigen die Ergänzungspsalmodie.

82. Die gewöhnliche Psalmodie besteht aus drei Psalmen (oder Psalmabschnitten, wenn die vorgesehenen Psalmen länger sind) aus dem Zyklus des Psalteriums und hat ihre eigenen Antiphonen, wenn es an der entsprechenden Stelle nicht anders vermerkt ist.

An Hochfesten, an den Drei Österlichen Tagen und in der Osteroktav nimmt man eigene Antiphonen mit drei Psalmen aus der Ergänzungspsalmodie, außer es sind ganz eigene Psalmen angegeben. Fällt ein Fest auf einen Sonntag, so nimmt man die Sonntagspsalmen der ersten Woche.

83. Die Ergänzungspsalmodie besteht aus je drei Psalmen, die für gewöhnlich den sogenannten „Gradualpsalmen“ entnommen sind.

VI. Die Komplet

84. Die Komplet ist das letzte Gebet des Tages und soll unmittelbar vor der Nachtruhe gehalten werden, gegebenenfalls auch nach Mitternacht.

85. Die Komplet beginnt wie die anderen Tagzeiten mit dem Versikel: „O Gott, komm mir zu Hilfe“ samt „Ehre sei dem Vater“, „Wie im Anfang“ und (außerhalb der Fastenzeit) „Halleluja“.

86. Es wird sehr empfohlen, eine Gewissenserforschung folgen zu lassen. Beim Gebet in Gemeinschaft kann das in Stille geschehen oder im Rahmen eines „Allgemeinen Schuldbekenntnisses“ nach den Formen des Meßbuchs.

87. Es folgt der entsprechende Hymnus.

88. Die Psalmodie besteht nach der Ersten Sonntagsvesper aus den Psalmen 4 und 134 (133), nach der Zweiten Vesper aus Psalm 91 (90). Für die übrigen Tage sind Psalmen ausgewählt, die vor allem das Gottvertrauen wecken. Man darf sie aber auch durch die Sonntagspsalmen ersetzen, vor allem dann, wenn man die Komplet auswendig beten will.

89. Auf die Psalmodie folgt die Kurzlesung mit dem Responsorium „Herr, auf dich vertraue ich“. Den Höhepunkt dieser Hore bildet hierauf das Canticum aus dem Evangelium (Nunc dimittis).

90. Die abschließende Oration betet man aus dem Psalterium.

91. Nach der Oration folgt – auch beim Gebet des einzelnen – der Segen „Eine ruhige Nacht“.

92. Zum Abschluss folgt eine der Marianischen Antiphonen, zur Osterzeit immer das „Regina caeli“. Die Bischofskonferenzen können darüber hinaus andere Antiphonen zulassen15.

VII. Die Verbindung einzelner Horen mit der Messe oder miteinander

93. Wenn die Umstände es in Sonderfällen erfordern, kann man im Chor oder in Gemeinschaft eine Hore nach den folgenden Regeln mit der Messe verbinden. Messe und Hore müssen demselben Offizium angehören. Auch darf daraus kein seelsorglicher Schaden entstehen. Besonders wichtig ist das an Sonntagen.

94. Wenn die Laudes, im Chor oder in Gemeinschaft gefeiert, der Messe unmittelbar vorangehen, kann man mit dem Eröffnungsvers und dem Hymnus der Laudes beginnen – so eher an Wochentagen – oder mit dem Gesang des Eröffnungsverses der Messe und dem Einzug und Gruß des Zelebranten – so eher an Festtagen. Bei beiden Möglichkeiten entfallen die übrigen Elemente des Eröffnungsritus.

Dann folgt die Psalmodie der Laudes in gewohnter Weise bis zur Kurzlesung ausschließlich. Das Allgemeine Schuldbekenntnis der Messe entfällt; gegebenenfalls auch das Kyrie. Dann folgt je nach den Rubriken das Gloria, und der Zelebrant trägt das Tagesgebet der Messe vor. Dann folgt der Wortgottesdienst in gewohnter Weise.

Die Fürbitten hält man an der Stelle und nach der Form, die in der Messe üblich sind. In einer Messe am Morgen eines Wochentages können aber auch die Bitten der Laudes verwendet werden. Nach der Austeilung der Kommunion und dem Kommuniongesang wird das Benedictus mit seiner Antiphon aus den Laudes gesungen. Das Schlußgebet und alles weitere sind wie sonst in der Messe.

95. Wenn die öffentlich gefeierte Mittlere Hore (je nach Tagesstunde Terz, Sext oder Non) der Messe unmittelbar vorangeht, kann man – so eher an Wochentagen – mit dem Eröffnungsvers und dem Hymnus der Hore beginnen oder mit dem Gesang des Eröffnungsverses der Messe und dem Einzug und Gruß des Zelebranten – so eher an Festtagen. Bei beiden Möglichkeiten entfallen die übrigen Elemente des Eröffnungsritus.

Dann folgt die Psalmodie der Hore in gewohnter Weise bis zur Kurzlesung ausschließlich. Das Allgemeine Schuldbekenntnis entfällt; gegebenenfalls auch das Kyrie. Dann folgt je nach den Rubriken das Gloria, und der Zelebrant trägt das Tagesgebet der Messe vor.

96. Die Vesper, die der Messe unmittelbar vorangeht, wird auf dieselbe Weise wie die Laudes mit ihr verbunden. Die Erste Vesper eines Hochfestes, eines Sonntags oder eines Herrenfestes, das auf einen Sonntag fällt, kann aber erst gefeiert werden, nachdem die Messe des vorangehenden Tages bzw. des Samstags gehalten ist.

97. Wenn die Kleine Hore (Terz, Sext oder Non) oder die Vesper auf die Messe folgt, wird die Messe in gewohnter Weise bis einschließlich des Schlußgebetes gefeiert.

Nach dem Schlußgebet beginnt unmittelbar die Psalmodie der Hore. Bei der Kleinen Hore entfällt die Kurzlesung; es folgen die Oration und danach die Entlassung wie in der Messe. Bei der Vesper entfällt die Kurzlesung; es folgt unmittelbar das Magnificat mit seiner Antiphon. Fürbitten und Vaterunser entfallen. Die Feier schließt mit der Oration und dem Segen über das Volk.

98. Mit Ausnahme der Heiligen Nacht ist eine Verbindung von Messe und Lesehore in der Regel ausgeschlossen, denn die Messe hat ihren eigenen Lesezyklus, der von dem der Lesehore zu unterscheiden ist. Wenn in einem einzelnen Fall trotzdem die beiden Feiern miteinander verbunden werden, so beginnt gleich nach der zweiten Lesung des Offiziums und ihrem Responsorium die Messe mit dem Gloria, falls es vorgesehen ist, oder mit dem Tagesgebet.

99. Wird die Lesehore unmittelbar vor einer anderen Hore gehalten, so kann deren Hymnus die Lesehore eröffnen. Am Ende der Lesehore entfallen dann Oration und Schluß; bei der anschließenden Hore entfällt der Eröffnungsversikel samt dem „Ehre sei dem Vater“.

3. KAPITEL: DIE ELEMENTE DES STUNDENGEBETES

I. Die Psalmen und ihr Verhältnis zum christlichen Gebet

100. Ein wesentlicher Teil des Stundengebetes sind die Psalmen. Die Kirche betet mit jenen großartigen Liedern, die heilige Verfasser im Alten Bund auf Eingebung des Geistes Gottes gedichtet haben. Sie haben von ihrem Ursprung her die Kraft, Geist und Herz des Menschen zu Gott zu erheben und in ihnen fromme und heilige Gesinnung zu wecken. Im Glück helfen sie danksagen, im Unglück bringen sie Trost und Standhaftigkeit.

101. Dennoch sind die Psalmen erst ein Schatten jener Fülle der Zeit, die in Christus, dem Herrn, angebrochen ist und aus der das Gebet der Kirche seine Kraft gewinnt. Trotz einmütiger Hochschätzung der Psalmen bei allen Christen ist es darum nicht verwunderlich, daß, wenn Christen sich bemühen, sich diese ehrwürdigen Lieder im Gebet zu eigen zu machen, manchmal Schwierigkeiten entstehen.

102. Sicher aber ist der Heilige Geist, unter dessen Antrieb die Psalmisten dichteten, mit seiner Gnade immer bei jenen, die gläubig und guten Willens diese Lieder singen. Freilich ist es für jeden erforderlich, sich nach Kräften eine „gründliche biblische Bildung anzueignen, zumal was die Psalmen betrifft“1, um so recht die Psalmen beten zu können.

103. Die Psalmen sind Gedichte und Lieder und unterscheiden sich dadurch von Lesungen und Gebeten in ungebundener Rede. Wohl hat man sie manchmal nach Art der Lesungen vorgetragen; doch auf hebräisch werden sie – ganz ihrer literarischen Art entsprechend – „tehillim“, das heißt „Loblieder“, genannt und auf griechisch „psalmoi“, also „Lieder zur Harfe“. Denn allen Psalmen eignet daher Musikalität, die eine entsprechende Vortragsweise verlangt. Auch wenn ein Psalm nur rezitiert, ja selbst wenn er nur still gebetet wird, darf man seinen liedhaften Charakter nicht aus dem Auge verlieren. Er bietet zwar dem Intellekt des Beters die Worte des Textes, aber er will darüber hinaus sein Herz bewegen im Singen und Hören wie beim Spiel auf „Psalter und Harfe“.

104. Wer also mit Verständnis psalliert, geht Vers um Vers meditierend durch, im Herzen stets zur Antwort bereit. So will es der Geist, der den Psalmisten erfüllte und auch heute allen nahe ist, die für seine Gnade bereit sind. Darum soll das Psallieren, ohne die Ehrfurcht vor Gottes Größe und Majestät zu beeinträchtigen, immer froh und herzlich sein, wie es der Poesie und dem gottgeschenkten Lied und wie es vor allem der Freiheit der Kinder Gottes entspricht.

105. Oft können wir mit den Worten eines Psalmes leichter und eindringlicher beten, ob wir nun in jubelnder Freude Gott Dank sagen und seine Größe preisen oder ob wir aus tiefer Angst zu ihm flehen. Gleichwohl ergeben sich manchmal Schwierigkeiten, besonders dann, wenn der Psalm nicht unmittelbar zu Gott spricht. Denn der Psalmist redet eben als Dichter häufig auch sein Volk an. Er erzählt die Geschichte Israels oder spricht andere an, selbst die vernunftlosen Geschöpfe. Dann wieder läßt er im Psalm Gott selber das Wort ergreifen, aber auch Menschen und sogar die Feinde Gottes, wie etwa im Psalm 2. Aus all dem ergibt sich, daß Psalmen eine andere Art von Gebet sind als etwa Bitten oder Gebete, die von der Kirche verfasst sind. Es gehört zum dichterischen und liedhaften Charakter der Psalmen, daß sie nicht notwendig Gott ansprechen; Psalmen sind auch Gesang vor Gott, wie es im Wort des heiligen Benedikt zum Ausdruck kommt: „Erwägen wir also, wie man sich vor dem Angesicht Gottes und seiner heiligen Engel verhalten muß; und so wollen wir beim Psallieren (vor ihm) stehen, daß unser Herz mit unserer Stimme im Einklang ist.“2

106. Wer psalliert, öffnet sein Herz den Impulsen, die von den Psalmen ausgehen und die je nach deren literarischer Art – die Exegeten unterscheiden mit Recht Klage-, Vertrauens-, Danklieder und noch andere Gattungen – jeweils verschieden sind.

107. Zunächst soll der Psalmenbeter dem Wortsinn getreu folgen und auf die Bedeutung des Textes für sich und sein Glaubensleben achten. Jeder Psalm ist zwar unter ganz bestimmten, jeweils verschiedenen Umständen verfaßt worden (welche die später im hebräischen Text eingefügten Überschriften anzudeuten suchen); doch ungeachtet seines historischen Ursprungs hat er einen eigenen Sinn, den wir auch heute nicht übergehen dürfen. Obgleich diese Lieder vor langer Zeit von Menschen des Orients erstmals gesungen wurden, sprechen sie in zeitloser Form Schmerz und Hoffnung, Elend und Vertrauen der Menschen treffend aus und besingen den Glauben vor allem an Gott, an seine Offenbarung und Erlösung.

108. Wer im Stundengebet die Psalmen betet, tut das nicht so sehr im eigenen Namen, sondern im Namen des ganzen Leibes Christi, ja in der Person Christi selbst. Diese Grundeinsicht behebt Schwierigkeiten, die sich aus dem Gegensatz zwischen dem Text eines Psalms und der Gemütslage des Beters ergeben könnten; so kann, wer in Trauer ist, einen Jubelpsalm beten, wer freudig gestimmt ist, vermag ein Klagelied zu singen. Im Privatgebet, wo man einen Psalm nach der persönlichen Stimmung frei wählen kann, ist das ja leicht zu vermeiden. Im Stundengebet werden die Psalmen aber nicht privat, sondern öffentlich im Namen der Kirche gebetet, auch von dem, der eine Hore gerade allein vollzieht. Doch wer so im Namen der Kirche betet, kann immer einen Grund zur Freude und einen Grund zur Trauer finden; denn auch hier gilt das Wort des Apostels: „Freut euch mit den Fröhlichen und weint mit den Weinenden“ (Röm 12,15). In dem Maß, in dem das Herz des Beters mit seiner Stimme im Einklang steht3, wird der durch Selbstsucht verwundete schwache Mensch durch Liebe geheilt.

109. Wer die Psalmen im Namen der Kirche betet, muß auf ihren Vollsinn achten, vor allem auf den messianischen Sinn, um dessentwillen die Kirche das ganze Psalmenbuch übernommen hat. Dieser messianische Sinn tritt im Neuen Testament offen zutage und wird von Christus selbst bestätigt, wenn er zu den Aposteln sagt: „Alles muß erfüllt werden, was im Gesetz des Mose, in den Propheten und in den Psalmen über mich geschrieben steht“ (Lk 24, 44). Das bekannteste Beispiel für diese Deutung ist das Streitgespräch bei Matthäus über den Messias, den Sohn und zugleich den Herrn Davids4, in dem der Psalm 110 (109) klar messianisch verstanden wird (Mt 22, 44ff.).

In derselben Richtung gingen die Kirchenväter weiter. Sie haben den ganzen Psalter als eine prophetische Aussage über Christus und seine Kirche verstanden. Im gleichen Sinn wurden die Psalmen auch in die Liturgie übernommen. Ungeachtet mancher gekünstelter Deutungen, hörten die Väter und die Liturgie im allgemeinen mit Recht in den Psalmen Christus zum Vater rufen oder den Vater zum Sohn sprechen. Darüber hinaus erkannten sie in ihnen die Stimme der Kirche, der Apostel und Märtyrer. Diese Form der Auslegung galt auch im Mittelalter. Viele damals geschaffene Psalterhandschriften legten dem Beter durch die Überschriften, die sie den einzelnen Psalmen gaben, den christologischen Sinn nahe. Die christologische Deutung beschränkt sich nicht auf jene Psalmen, die als messianisch gelten. Sie erstreckt sich auch auf viele andere, bei denen christliche Interpretation zwar reine Akkommodation ist, aber doch guter kirchlicher Überlieferung entspricht. Besonders für die Festtage sind die Psalmen irgendwie unter christologischem Aspekt ausgewählt. Meist sind es Antiphonen, die, dem jeweiligen Psalm entnommen, diesen Aspekt hervorheben.

II. Die Antiphonen und andere Hilfen für das Psalmengebet

110. Die Tradition der lateinischen Kirche kennt drei Hilfsmittel, um die Psalmen zu verstehen und sie zu christlichen Gebeten zu machen: die Überschriften, die Psalmorationen und vor allem die Antiphonen.

111. Im Psalter des Stundengebetes ist jedem Psalm eine Überschrift vorangestellt, die sich auf den Wortsinn des Psalms und dessen Lebenswert für den Gläubigen bezieht. Diese Überschriften sollen dem Beter lediglich eine Hilfe sein. Um aber das Gebet im Licht der neutestamentlichen Offenbarung zu fördern, ist noch ein Satz aus dem Neuen Testament oder den Kirchenvätern beigefügt, der zum Gebet in christologischem Sinn anregt.

112. Im Anhang der „Liturgia Horarum“ werden zu den einzelnen Psalmen Psalmorationen geboten; sie sollen zum Verständnis der Psalmen – zumal zum christlichen – beitragen. Sie können nach Belieben verwendet werden entsprechend der alten Tradition, daß nach jedem Psalm eine Weile Stillschweigen gehalten wird und danach die Psalmoration das Gebet sammelt und beschließt.

113. Auch wenn das Stundengebet rezitiert wird, hat jeder Psalm seine Antiphon, die auch beim Gebet des einzelnen verwendet wird. Die Antiphonen verdeutlichen die literarische Gattung eines Psalms. Sie machen ihn zum persönlichen Gebet. Sie betonen ein gewichtiges Wort, das sonst der Aufmerksamkeit entgehen könnte. Sie geben einem Psalm bei den verschiedenen Anlässen jeweils ein eigenes Kolorit, und solange ungewöhnliche Ausdeutungen vermieden bleiben, tragen sie viel zum typologischen oder zu einem dem Fest entsprechenden Verständnis bei; sie sind geeignet, den Psalmengesang freudig und abwechslungsreich zu gestalten.

114. Die Antiphonen sind so gefasst, daß sie in die verschiedenen Sprachen übersetzt und daß sie nach jeder Psalmenstrophe wiederholt werden können, wie es unter Nr. 125 beschrieben ist. Wenn nicht gesungen wird, können für das Stundengebet „im Jahreskreis“ nach Belieben auch die dem jeweiligen Psalm vorangestellten Sätze als Antiphonen verwendet werden (vgl. Nr. 111).

115. Wenn ein Psalm wegen seiner Länge innerhalb einer Hore unterteilt ist, hat jeder Teil eine eigene Antiphon. Das bringt vor allem beim gesungenen Stundengebet Abwechslung mit sich und läßt auch den Reichtum eines solchen Psalms besser erfassen. Es steht aber frei, den ganzen Psalm ohne Unterbrechung zu beten; dann nimmt man dazu nur die erste Antiphon.

116. Eigene Antiphonen haben die Psalmen zu den Laudes und zur Vesper an den Drei Österlichen Tagen, an den Tagen der Oster- und Weihnachtsoktav, an den Sonntagen des Advents, der Weihnachts-, Fasten- und Osterzeit, ebenso an den Wochentagen der Karwoche, der Osterzeit und an den Tagen vom 17. bis 24. Dezember.

117. An den Hochfesten sind eigene Antiphonen zur Lesehore, zu den Laudes, zur Terz, Sext, Non und Vesper vorgesehen. Andernfalls werden sie aus dem Commune genommen. Die gleiche Regelung gilt an den Festen für die Lesehore, die Landes und die Vesper.

118. Wenn Gedenktage eigene Antiphonen haben, werden diese genommen (vgl. Nr. 235).

119. Wenn im Stundengebet der Kirchenjahreszeit Antiphonen zum Benedictus und Magnificat im Proprimun des Herrenjahres vorhanden sind, werden diese genommen, andernfalls die aus dem Psalterium. An den Hochfesten und Festen werden die Antiphonen aus dem Proprium genommen; falls dort nicht vorhanden, aus dem Commune. An den Gedenktagen, die keine eigene Antiphon haben, wird die Antiphon nach Belieben aus dem Commune oder vom Wochentag genommen.

120. In der Osterzeit wird allen Antiphonen das Halleluja beigefügt, außer es widerspricht dem Sinn der Antiphon.

III. Die Vortragsweisen für die Psalmen

121. Je nach der literarischen Gattung und der Länge eines Psalms, je nach Vortrag in lateinischer oder in der Muttersprache, vor allem aber je nachdem das Stundengebet von einem einzelnen, von mehreren oder mit der Gemeinde gefeiert wird, kann man für die einzelnen Psalmen verschiedene Vortragsweisen anwenden. Dadurch sollen die Beter am geistlichen Sinn und an der Schönheit der Psalmen leichter Geschmack finden. Die Psalmen werden so nämlich nicht als ein Gebetsquantum angesehen, sondern es wird ihrer Verschiedenheit und der Eigenart des einzelnen Liedes Rechnung getragen.

122. Gemäß den verschiedenen Arten und Weisen, wie Überlieferung und Erfahrung sie lehren, werden die Psalmen entweder in einem Zug (in directum) gesungen bzw. gesprochen oder alternierend, so daß zwei Chöre bzw. Gruppen sich von Vers zu Vers oder von Strophe zu Strophe abwechseln, oder schließlich auf responsoriale Weise.

123. Jedem Psalm geht die jeweilige Antiphon voraus (vgl. obenNr. 113–120). Geschlossen wird er mit dem „Ehre sei dem Vater“, „Wie im Anfang“. Die durch die Überlieferung empfohlene Schlußformel „Ehre sei dem Vater“ verleiht dem alttestamentlichen Gebet den Charakter des Lobes, zugleich auch christologischen und trinitarischen Sinn. Nach dem Psalm wird die Antiphon wiederholt; das kann, wenn es angebracht erscheint, unterbleiben.

124. Längere Psalmen sind unterteilt, um die dreiteilige Struktur der Psalmodie einer jeden Hore anzudeuten. Die Teilungen sind jedoch so vorgenommen, daß der Sinn des Psalms nicht verfälscht wird. Es wird empfohlen, sich im Gebet an diese Teilungen zu halten, besonders bei der Feier im Chor in lateinischer Sprache; dann wird jedem Abschnitt das „Ehre sei dem Vater“ angefügt. Man kann aber statt dieser überlieferten Weise auch zwischen den einzelnen Psalmteilen eine kleine Pause einlegen oder den ganzen Psalm mit seiner Antiphon in einem Zug beten.

125. Wenn es die literarische Gattung eines Psalms nahe legt, sind auch Strophen kenntlich gemacht, damit – besonders dann, wenn diese Psalmen in der Volkssprache gesungen werden – die Antiphon nach jeder Strophe wiederholt werden kann. Es genügt dann, das „Ehre sei dem Vater“ nur am Schluß des ganzen Psalms zu singen.

IV. Die Psalmenverteilung im Stundengebet

126. Die Psalmen sind auf einen Zyklus von vier Wochen verteilt. Dabei sind einige wenige ausgelassen, und andere, die in der Tradition einen besonderen Rang haben, kehren öfter wieder. Laudes, Vesper und Komplet sind mit besonders geeigneten Psalmen ausgestattet5.

127. Für Laudes und Vesper, die am ehesten für die Feier mit der Gemeinde in Frage kommen, sind Psalmen ausgewählt, die sich für eine Feier mit der Gemeinde besonders eignen.

128. Die Psalmenverteilung in der Komplet richtet sich nach der in Nr. 88 beschriebenen Norm.

129. Am Sonntag sind für alle Horen solche Psalmen ausgewählt worden, die nach der Überlieferung, das Pascha-Mysterium besonders deutlich ausdrücken. Dem Freitag sind einige Buß- und Leidenspsalmen zugewiesen.

130. Die drei Psalmen 78 (77), 105 (104) und 106 (105) sind dem Advent, der Weihnachts-, Fasten- und Osterzeit vorbehalten. Sie stellen nämlich die Heilsgeschichte des Alten Bundes besonders deutlich heraus als Vorankündigung dessen, was im Neuen Bund seine Erfüllung findet.

131. Die drei Psalmen 58 (57), 83 (82) und 109 (108), in denen der Fluchcharakter überwiegt, sind in das Psalterium des Stundengebetes nicht aufgenommen. Ebenso sind einzelne derartige Verse anderer Psalmen ausgelassen, was am Beginn jeweils vermerkt ist. Diese Textauslassungen erfolgten wegen gewisser psychologischer Schwierigkeiten, obwohl Fluchpsalmen sogar in der Frömmigkeitswelt des Neuen Testaments vorkommen (z. B. Offb 6,10) und in keiner Weise zum Verfluchen verleiten wollen.

132. Psalmen, die wegen ihrer Länge das Maß einer Hore überschreiten, sind über mehrere Tage hin auf dieselbe Hore verteilt, so daß sie auch von denen ganz gebetet werden können, die andere Horen kaum zu verrichten pflegen. So ist der Psalm 119 (118) entsprechend seiner eigenen Gliederung über zweiundzwanzig Tage der Mittleren Hore zugeteilt, weil er in der Tradition in den (Kleinen) Tages-Horen gebetet wurde.

133. Der vierwöchige Psalmenzyklus wird mit dem Kirchenjahr auf folgende Weise verknüpft: Am 1. Adventssonntag, am 1. Sonntag im Jahreskreis, am 1. Fastensonntag und am Ostersonntag wird immer neu, gegebenenfalls unter Fortlassung anderer, mit seiner ersten Woche begonnen. Da der Zyklus des Psalteriums im Jahreskreis der Reihe der Wochen folgt, fährt man nach Pfingsten mit jener Psalmenwoche fort, die im Proprium des Herrenjahres am Beginn der entsprechenden Woche im Jahreskreis angegeben ist.

134. An Hochfesten und Festen, an den Drei Österlichen Tagen und den Tagen der Oster- und Weihnachtsoktav hat die Lesehore eigene, traditionsbewährte Psalmen, dazu Antiphonen, die meist diese Zuordnung begründet erscheinen lassen. Ebenso ist es bei der Mittleren Hore an einigen Festen des Herrn und in der Osteroktav. Zu den Laudes werden Psalmen und Canticum vom 1. Sonntag des Psalteriums genommen. Bei der Ersten Vesper von Hochfesten sind die Psalmen aus der „Laudate“-Reihe, wie es alter Brauch ist. Die Zweite Vesper von Hochfesten und Festtagen hat eigene Psalmen und Cantica. Die Mittlere Hore der Hochfeste besteht aus Gradualpsalmen, ausgenommen die genannten Fälle, und wenn diese Hochfeste auf einen Sonntag treffen. Die Mittlere Hore eines Festes hat die Psalmen vom jeweiligen Wochentag.

135. In allen übrigen Fällen nimmt man die Psalmen aus dem Psalterium, außer es sind eigene Antiphonen und Psalmen vorgesehen.

V. Die Cantica aus dem Alten und Neuen Testament

136. In den Laudes wird zwischen den beiden Psalmen wie herkömmlich ein Canticum aus dem Alten Testament eingefügt. Außer der altrömischen und der zweiten von Pius X. aufgenommenen Reihe finden sich im Psalterium noch weitere Cantica aus dem Alten Bund, so daß jeder Wochentag des vierwöchigen Zyklus sein eigenes Canticum besitzt. An den Sonntagen wird an dieser Stelle abwechselnd je eine Hälfte des Gesanges der drei Jünglinge im Feuerofen verwendet.

137. In der Vesper folgt auf die beiden Psalmen ein neutestamentliches Canticum aus den Apostelbriefen oder der Apokalypse. Für jeden Wochentag ist ein eigenes Canticum vorgesehen. An den Fastensonntagen tritt an die Stelle des Halleluja-Liedes aus der Apokalypse ein Canticum aus dem Ersten Petrusbrief. An Epiphanie und Verklärung des Herrn wird ein an Ort und Stelle angegebenes Canticum aus dem Ersten Timotheusbrief genommen.

138. Den Lobgesängen Benedictus, Magnificat und Nunc dimittis wird dieselbe Feierlichkeit und Ehre erwiesen wie dem Evangelium.

139. Psalmengebet und Lesungen sind im Stundengebet nach dem fest überlieferten Grundsatz angeordnet, zuerst das Alte Testament, dann die Apostellesung und zuletzt das Evangelium vorzutragen.

VI. Die Schriftlesung

a) Die Lesungen der Heiligen Schrift im allgemeinen

140. Die Lesung der Heiligen Schrift, die in der Liturgie nach alter Überlieferung nicht nur bei der Eucharistiefeier, sondern auch beim Stundengebet öffentlich geschieht, verdient die Hochschätzung aller Christen. Es handelt sich ja nicht um eine private Auswahl oder um eine bestimmte Vorliebe, sondern um eine Vorlage durch die Kirche im Blick auf das Mysterium, das die Braut Christi „im Kreislauf des Jahres entfaltet, von der Menschwerdung und Geburt bis zur Himmelfahrt, zum Pfingsttag und zur Erwartung der seligen Hoffnung, der Ankunft des Herrn“6. Außerdem ist die Schriftlesung in der liturgischen Feier immer von Gebet begleitet. Dabei befruchten sich Schriftlesung und Gebet gegenseitig; vor allem die Psalmodie wird durch diese Verbindung spirituell bereichert.

141. Im Stundengebet gibt es längere Lesungen und Kurzlesungen aus der Schrift.

142. Daß in Laudes und Vesper auch eine längere Schriftlesung gehalten werden kann, wurde bereits unter Nr. 46 gesagt.

b) Der Lesungszyklus der Lesehore

143. Im Lesungszyklus der Lesehore sind sowohl jene heiligen Zeiten berücksichtigt, in denen nach ehrwürdiger Überlieferung bestimmte Bücher zu lesen sind, als auch der Lesezyklus der Messe. Darum ist der Stundengebetszyklus dem der Messe so zugeordnet, daß er diesen ergänzt und so ein Überblick über die gesamte Heilsgeschichte geboten wird.

144. Mit der in Nr. 73 beschriebenen Ausnahme wird aus den Evangelien im Stundengebet nicht gelesen, da die Evangelien jährlich ganz in der Messe gelesen werden.

145 (* Siehe Ergänzungen, S. 107*). Für die Schriftlesung bestehen zwei Zyklen: ein einjähriger ist in die „Liturgia Horarum“ eingearbeitet. Ein zweiter ist im Anhang enthalten und kann wahlweise verwendet werden; er erstreckt sich über zwei Jahre, wie der Lesezyklus für die Werktagsmessen im Jahreskreis.

146. Der zweijährige Lesezyklus enthält in jedem Jahr fast alle Bücher der Schrift und vor allem jene längeren und schwierigen Texte, die in der Messe kaum Platz finden können. Während aber das Neue Testament, auf Messe und Stundengebet verteilt, jährlich ganz gelesen wird, sind aus dem Alten Testament jene Teile ausgewählt, die zum Verständnis der Heilsgeschichte und zur Förderung der Frömmigkeit besonders wichtig sind.

Die Zuordnung von Meß- und Stundengebetslesungen verlangt, daß ein und dasselbe Buch in Messe und Stundengebet im je anderen Jahr gelesen wird oder doch wenigstens in einem entsprechenden zeitlichen Abstand. Dadurch wird vermieden, daß dieselben Texte am selben Tag zweimal oder dieselben Bücher in denselben Zeitabschnitten des Kirchenjahres vorkommen, ohne daß deswegen für das Stundengebet nur Schriftabschnitte von geringerer Bedeutung übrigbleiben und ohne daß die Reihenfolge der Texte gestört werden muß.

147. Im Advent werden nach alter Überlieferung Abschnitte aus dem Buch Jesaja in zweijährig wechselnder Auswahl nach der Folge des Buches („Bahnlesung“) gelesen. Dazu kommen das Buch Rut und einige Stellen aus dem Propheten Micha. Da die Tage vom 17. bis 24. Dezember eigene Lesungen haben, entfallen die überzähligen Lesungen der 3. Adventswoche.

148. Vom 29. Dezember bis zum 5. Januar wird im Jahr I der Brief an die Kolosser gelesen, der die Menschwerdung des Herrn im Zusammenhang der ganzen Heilsgeschichte betrachtet. Im Jahr II wird das Hohelied gelesen, in dem die Vereinigung von Gott und Mensch in Christus angedeutet ist: „Gott der Vater bereitete nämlich seinem Sohn die Hochzeit, als er ihn im Schoß der Jungfrau der menschlichen Natur verband und nach seinem Willen der zeitlose Gott am Ende der Zeiten Mensch wurde.“7

149. Vom 7. Januar bis zum Samstag nach Epiphanie werden eschatologische Texte aus Jesaja 60– 66 und aus Baruch gelesen. Überzählige Lesungen entfallen in dem betreffenden Jahr.

150. Während der Fastenzeit werden im Jahr I Teile aus Deuteronomium und dem Hebräerbrief gelesen. Das Jahr II bietet einen heilsgeschichtlichen Überblick aus den Büchern Exodus, Levitikus und Numeri. Der Hebräerbrief deutet den Alten Bund im Lichte des Pascha-Mysteriums; aus ihm wird am Karfreitag der Abschnitt vom Opfer Christi (9,11–28) und am Karsamstag die Perikope von der Ruhe des Herrn (4,1–16) gelesen. An den anderen Tagen der Heiligen Woche werden im Jahr I das 3. und 4. Lied vom Gottesknecht aus Jesaja und Abschnitte aus den Klageliedern, im Jahr II der Prophet Jeremia gelesen als Typus des leidenden Christus.

151. Mit Ausnahme des 1. und 2. Sonntags der Osterzeit, von Christi Himmelfahrt und Pfingsten werden nach alter Überlieferung in der Osterzeit im Jahr I der Erste Petrusbrief, die Apokalypse und die Johannesbriefe, im Jahr II die Apostelgeschichte gelesen.

152. Vom Montag nach dem Sonntag der Taufe Christi bis zur Fastenzeit und wiederum vom Montag nach Pfingsten bis zum Advent erstreckt sich die Reihe der 34 Wochen im Jahreskreis. Die Reihe ist vom Aschermittwoch bis zum Pfingstsonntag unterbrochen; am Montag nach Pfingsten wird die Lesung des Jahreskreises mit der Woche aufgenommen, die auf die am Aschermittwoch unterbrochene folgt. Nur die Sonntagslesung dieser Woche entfällt. Ergeben sich in einem Jahr nur 33 Wochen Im Jahreskreis, so entfällt diejenige Woche, die unmittelbar nach Pfingsten an die Reihe gekommen wäre. So bleiben die Lesungen der letzten Wochen mit ihrem eschatologischen Charakter immer erhalten.

Die Bücher des Alten Testamentes sind der Heilsgeschichte entsprechend verteilt: Gott offenbart sich im Laufe der Lebensgeschichte des Volkes, das er Schritt für Schritt führt und erleuchtet. Deshalb werden die Propheten jeweils zwischen geschichtlichen Büchern gelesen und damit in Beziehung zu der Zeit gebracht, in der sie lebten und lehrten. So enthält die Reihe der alttestamentlichen Lesungen im Jahr I alle geschichtlichen Bücher und Prophetenworte von Josua bis zum Beginn des Exils. Im Jahr II wird vor der Fastenzeit die Genesis gelesen; dann folgt die Heilsgeschichte vom Exil bis zur Makkabäerzeit. In diesem Jahr werden die jüngeren Propheten, die Weisheitsbücher und die Erzählungen Ester, Tobit und Judit zwischen die Lesungen aus den geschichtlichen Büchern eingeschoben.

Soweit die Apostelbriefe nicht in einer besonderen Zeit gelesen werden, sind sie mit Rücksicht auf den Lesezyklus der Messe und auf die chronologische Ordnung ihrer Abfassung verteilt.

153. Der einjährige Lesezyklus der „Liturgia Horarum“ ist so (aus dem zweijährigen) durch Verkürzung gewonnen, daß er jedes Jahr eine Auswahl aus der Schrift bietet, die auf den zweijährigen Zyklus der Meßlesungen Rücksicht nimmt und ihn ergänzt.

154. Für Hochfeste und Feste sind entweder eigene Lesungen angegeben, oder sie werden aus dem Commune der Heiligen genommen.

155. Soweit wie möglich bildet jede Lesung eine in sich geschlossene Einheit. Um eine gleichmäßige Länge, die sich freilich auch nach der literarischen Art des jeweiligen Buches richtet, nicht zu überschreiten, sind darum hier und da einige Verse ausgelassen; das wird jeweils vermerkt. Natürlich und lobenswerterweise kann der Text auch in voller Länge – aus einer approbierten Ausgabe der Heiligen Schrift – gelesen werden.

c) Die Kurzlesungen

156. Die Kurzlesungen oder „Kapitel“, von deren Bedeutung im Stundengebet unter Nr. 45 die Rede ist, sind so ausgewählt, daß sie einen Gedanken oder eine Aufforderung kurz und treffend zum Ausdruck bringen. Außerdem wurde auf Abwechslung Wert gelegt.

157. Vier Wochenreihen von Kurzlesungen im Jahreskreis sind dem Psalterium darum so eingefügt, daß die Lesung während der vier Wochen täglich wechselt. Außerdem gibt es Wochenreihen für den Advent, die Weihnachts-, Fasten- und Osterzeit. Dazu kommen noch die eigenen Kurzlesungen für Hochfeste und Feste und einige Gedenktage und eine Wochenreihe für die Komplet.

158. Die Kurzlesungen sind nach folgenden Gesichtspunkten ausgewählt:

a) Altem Brauch gemäß sind die Evangelien nicht verwendet.

b) Soweit wie möglich ist der Eigenart des Sonntags, des Freitags und auch der jeweiligen Hore Rechnung getragen.

c) Die Kurzlesungen der Vespern sind dem Neuen Testament entnommen, weil sie auf das Canticum aus dem Neuen Testament folgen.

VII. Die Lesungen aus den Vätern und Kirchenschriftstellern

159. Gemäß der Überlieferung der römischen Kirche hat die Lesehore nach der Schriftlesung eine Väterlesung mit ihrem Responsorium, wenn keine hagiographische Lesung zu nehmen ist (vgl. Nr. 228–239).

160. Als „Väterlesung“ werden Texte aus den Werken der Kirchenväter, Kirchenlehrer und anderer Schriftsteller der östlichen und westlichen Kirche genommen. Väter, die in der Kirche besonderes Ansehen genießen, erhielten dabei den Vorrang.

161. (Siehe Ergänzungen, S. 107) Außer den Lesungen, die das Stundenbuch für jeden Tag des Jahres anbietet, gibt es auch einen eigenen Band mit Väterlesungen zur freien Wahl. Er bietet eine breitere Auswahl aus dem Reichtum der kirchlichen Überlieferung. Jeder hat so die Möglichkeit, entweder die Lesung aus dem Stundengebet oder die aus dem Auswahllektionar zu wählen.

162. (Siehe Ergänzungen, S. 107) Die Bischofskonferenzen können diesem Leseband noch weitere Texte hinzufügen, die den Traditionen und der Eigenart ihrer Region entsprechen8. Man soll sie aus den Werken katholischer Schriftsteller nehmen, die durch Lehre und Heiligkeit des Lebens hervorragen.

163. Die Intention der Väterlesung ist vor allem die Meditation des Gotteswortes, wie es die Kirche in ihrer Überlieferung versteht. Denn die Kirche hat es immer für nötig gehalten, den Gläubigen das Wort Gottes authentisch zu erläutern, damit „die Auslegung der Propheten und Apostel im kirchlichen und katholischen Sinn geschehe“9.

164. Die beständige Lesung jener Dokumente, welche die ganze Überlieferung der Kirche darbietet, führt zur volleren Meditation der Heiligen Schrift und zur Liebe und Hochschätzung für sie. Die Schriften der Väter sind hervorragende Zeugnisse für eine Jahrhunderte umfassende Meditation des Gotteswortes, in der die Kirche, die als Braut des Wortes „den Rat und Geist ihres göttlichen Gemahls stets bei sich hat“10, zu einem immer tieferen Verständnis der Heiligen Schriften vorzudringen strebt.

165. Die Väterlesung führt die Christen auch in den Sinn der liturgischen Zeiten und Feste ein. Sie eröffnet überdies den Zugang zu unschätzbaren geistlichen Reichtümern, die ein wertvolles Erbe der Kirche darstellen. Sie bietet zugleich dem geistlichen Leben Grundlage und der Frömmigkeit reiche Nahrung. Wer das Wort Gottes zu verkünden hat, wird hier täglich neue Beispiele einer geisterfüllten Verkündigung finden.

VIII. Die hagiographische Lesung

166. Unter hagiographischer Lesung ist hier ein Text eines Kirchenvaters oder Kirchenschriftstellers verstanden, der von dem gefeierten Heiligen spricht oder doch auf ihn angewendet werden kann, oder aber ein Auszug aus seinen eigenen Schriften oder aus seiner Lebensbeschreibung.

167. Bei der Zusammenstellung von Heiligenproprien der Teilkirchen ist der historischen Wahrheit11 und dem wirklichen geistlichen Nutzen der Leser oder Hörer Rechnung zu tragen. Was bloß Verwunderung erregen würde, ist sorgfältig zu meiden. Dagegen soll die eigene Spiritualität der Heiligen hervorgehoben und heutiger Denkweise zugänglich gemacht werden, ebenso ihre Bedeutung für das Leben und die Frömmigkeit der Kirche.

168. Kurze biographische Notizen, die rein historische Daten und den kurzgefaßten Lebenslauf bieten, sind der Lesung vorangestellt*. Sie dienen nur der Information und sind nicht zum Vortrag bei der Feier bestimmt.

IX. Die Responsorien

(Die Responsorien befinden sich in dieser Ausgabe im Proprium der Heiligen jeweils nach dem Titel.)

169. In der Lesehore folgt auf die Schriftlesung ein eigenes Responsorium. Es ist aus dem überlieferten Gut ausgewählt oder auch neu verfaßt, und zwar nach folgenden Grundsätzen: Es soll auf das eben Gelesene neues Licht werfen und so seinem Verständnis dienen, oder den Lesungstext in den Zusammenhang der Heilsgeschichte stellen oder vom Alten zum Neuen Bund überleiten oder dem geistlichen Leben eine Grundlage und der Frömmigkeit Nahrung bieten oder die Lesung in Gebet und Betrachtung übersetzen oder durch seine dichterische Schönheit eine erfreuliche Abwechslung bieten.

170. Ebenso ist auch der zweiten Lesung ein geeignetes Responsorium beigefügt. Es ist aber mit dem Text nicht so eng verbunden und gibt darum der Meditation freieren Raum.

171. Auch beim Gebet des einzelnen behalten die Responsorien mit ihrem zu wiederholenden Teil ihren Wert. Bei der Rezitation kann aber jener Teil, der an sich wiederholt wird, weggelassen werden, sofern der Sinn des Ganzen nicht die Wiederholung verlangt.

172. Ähnlich, doch auf einfachere Weise, antworten die kurzen Responsorien in Laudes, Vesper und Komplet (vgl. Nr. 49 und 89) und die Versikel in Terz, Sext .und Non auf die Kurzlesung. Diese Responsorien und Versikel sind eine Art Akklamation, die das Wort Gottes tiefer in das Herz des Lesers oder Hörers eindringen läßt.

X. Die Hymnen und andere nichtbiblische Gesänge

173. Schon sehr früh bekamen die Hymnen im Stundengebet ihren Platz; sie behalten ihn auch weiterhin12. Tatsächlich sind sie nicht nur durch ihren lyrischen Charakter für das Gotteslob besonders geeignet; sie sind auch ein volkstümliches Element, das meist besser als andere Teile die besondere Eigenart der Hore oder des jeweiligen Festes aufzeigt und gleich zu Beginn das Herz bewegt und erhebt. Ihre dichterische Schönheit verstärkt oft diese Wirkung. Schließlich stellen die Hymnen des Stundengebetes das wohl wichtigste, von der Kirche hervorgebrachte Element der Dichtkunst dar.

174. Der Hymnus schließt nach alter Tradition mit einer Doxologie, die sich gewöhnlich an dieselbe göttliche Person richtet wie der Hymnus selbst.

175. Das Stundengebet der Zeit Im Jahreskreis hat zur größeren Abwechslung für alle Horen zwei Reihen von Hymnen, die wochenweise wechseln.

176. Für die Lesehore der Zeit Im Jahreskreis wurde außerdem eine doppelte Reihe von Hymnen eingeführt, je nachdem die Lesepore in der Nacht oder am Tag gehalten wird.

177. Neu eingeführte Hymnen können auf alte Melodien, die nach Zeilenzahl und Versmaß passen, gesungen werden.

178. Was die Feier in der Muttersprache betrifft, haben die Bischofskonferenzen Vollmacht, die lateinischen Hymnen deren Eigenart anzupassen oder auch Neuschöpfungen zu verwenden13, sofern sie dem Geist der jeweiligen Hore, des Kirchenjahres oder des Festes entsprechen. Mit Bedacht ausgenommen sind nur jene volkstümlichen Lieder, die keinen künstlerischen Wert haben und der Würde der Liturgie nicht angemessen sind.

XI. Die Preces, das Gebet des Herrn und die Oration

a) Die Preces in den Laudes und in der Vesper

179. Das Stundengebet feiert Gottes Lob. Doch weder die jüdische noch die christliche Überlieferung trennt davon das Bittgebet, ja es wird oft daraus abgeleitet. So fordert der Apostel Paulus auf zu „Bitten und Gebeten, zu Fürbitten und Danksagungen für alle Menschen: für die Herrscher und für alle, die Macht haben, damit wir in aller Frömmigkeit und Rechtschaffenheit ungestört und ruhig leben können. So ist es vor Gott, unserem Retter, recht und angenehm; er will, daß alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen“ (1 Tim 2,1–4). Diese Mahnung haben die Väter nicht selten so verstanden, daß beim Morgen- und beim Abendgebet Fürbitten zu verrichten seien14.

180. Die Fürbitten, die in der Meßfeier des römischen Ritus wieder eingeführt wurden, werden auch in der Vesper gehalten, jedoch in einer anderen Form. Ihre Ausführung wird weiter unten beschrieben.

181. Gute Gebetstradition ist es auch, am Morgen den neuen Tag Gott anzuvertrauen. Darum enthalten auch die Laudes Bitten, die Gott den Tag anempfehlen und weihen.

182. Der Name „Preces“ umfaßt also sowohl die Fürbitten in der Vesper als auch die Bitten in den Laudes, durch die der neue Tag Gott geweiht wird.

183. Für die einzelnen Tage im Jahreskreis, für die geprägten Zeiten und für einige Feste sind Preces vorgesehen. Damit soll für Abwechslung gesorgt, vor allem aber die Vielfalt der Anliegen ausgesprochen werden, die sich für Kirche und Welt in den verschiedenen Ständen, Gruppen, Einzelpersonen, Umständen und Zeiten ergeben.

184. Die Bischofskonferenzen können die Fürbitten des Stundengebetes anpassen oder nach den weiter unten gegebenen Regeln neue approbieren15.

185. Wie das Gebet des Herrn müssen auch die Preces das Lob Gottes, das Bekenntnis seiner Herrlichkeit und den Gedanken an sein Heilswerk einschließen.

186. Die letzte Bitte in der Vesper gilt stets den Verstorbenen.

187. Das Stundengebet ist in erster Linie ein Gebet der ganzen Kirche für die ganze Kirche, ja für das Heil der ganzen Welt16. Die allgemeinen Anliegen müssen daher in den Preces den Vorrang haben. Man soll für die Kirche und ihre Stände, für die Regierenden, für die von Armut, Krankheit und Unglück Bedrängten und für die Nöte der ganzen Welt beten, zum Beispiel für den Frieden und ähnliche gewichtige Anliegen.

188. Außerdem darf man in Landes und Vesper noch einige besondere Anliegen anfügen.

189. Die Preces im Stundengebet sind so verfaßt, daß sie sich sowohl für eine Gemeinde, für einen kleinen Kreis wie auch für das Gebet des einzelnen eignen.

190. In der Feier mit der Gemeinde oder in Gemeinschaft beginnen die Preces mit einer kurzen Einladung, die der Priester oder ein anderer Leiter spricht und in der die Antwort angesagt wird, die die Gemeinschaft dann unverändert nach den einzelnen Bitten wiederholt.

191. Die Bitten selbst sind in direkter Rede an Gott gerichtet, so daß sie sich sowohl für die gemeinsame Feier wie für das Gebet des einzelnen eignen.

192. Jede Bitte besteht aus zwei Teilen, deren zweiter als jeweils wechselnde Antwort verwendet werden kann.

193. Dadurch ergeben sich folgende Möglichkeiten: Entweder spricht der Priester oder Leiter die ganze Bitte; dann antwortet die Gemeinschaft mit einer festen Formel oder mit kurzem stillem Gebet. Oder es wird nur der erste Teil der Bitte vorgesprochen, und alle antworten mit dem zweiten.

b) Das Gebet des Herrn

194. In Landes und Vesper, die am ehesten als Volkshoren gefeiert werden, folgt auf die Bitten nach ehrwürdiger Überlieferung und wegen seiner hohen Würde das Gebet des Herrn.

195. Das Gebet des Herrn wird also künftig dreimal am Tag feierlich gebetet: in der Messe, in den Landes und in der Vesper. 196. Das Vaterunser wird von allen gemeinsam gesprochen. Eine kurze Überleitung kann vorangehen.

c) Die abschließende Oration

197. Die ganze Hore wird mit einer Oration beschlossen. Überlieferungsgemäß ist es im Chor oder bei gemeinsamer Feier Sache des Priesters oder des Diakons, sie vorzutragen17.

198. In der Lesehore ist diese Oration gewöhnlich dieselbe wie in der Messe. In der Komplet wird sie immer dem Psalterium entnommen.

199. In Laudes und Vesper wird die Oration an allen Sonntagen, an Wochentagen des Advents, der Weihnachts-, Fasten- und Osterzeit und an allen Hochfesten, Festen und Gedenktagen immer dem Proprium entnommen. An den Wochentagen im Jahreskreis nimmt man die Oration aus dem Psalterium; sie entspricht dann dem Charakter der betreffenden Hore.

200. Zur Terz, Sext, Non, d. h. zur Mittleren Hore, wird die Oration an Sonntagen, an den Wochentagen des Advents, der Weihnachts-, Fasten- und Osterzeit und an allen Hochfesten und Festen dem Proprium entnommen. An allen anderen Tagen werden die Orationen des Psalteriums gebetet, die dem Charakter der betreffenden Hore entsprechen.

XII. Das Heilige Schweigen

201. Ganz allgemein ist bei liturgischen Feiern Sorge zu tragen, daß „auch das heilige Schweigen zu seiner Zeit eingehalten wird“18. Dazu muß sich auch im Verlauf des Stundengebetes Gelegenheit bieten.

202. Nach klugem Ermessen kann also eine Weile Schweigen gehalten werden, um der Stimme des Heiligen Geistes im Herzen vollen Widerhall zu gewähren und das persönliche Gebet enger mit dem Wort Gottes und dem Gebetswort der Kirche zu verbinden. Stille wird herkömmlich gehalten nach den einzelnen Psalmen, wenn die Antiphon wiederholt ist, besonders wenn nach der Gebetsstille die Psalmoration angefügt wird (vgl. Nr. 112), aber auch nach den Lesungen bzw. den Kurzlesungen, und zwar entweder vor oder nach dem Responsorium.

Es darf aber Stille nicht da eingeführt werden, wo sie der Struktur des Stundengebetes widerspricht oder von den Teilnehmern als peinlich empfunden wird.

203. Betet man allein, so besteht größere Freiheit, in der Meditation bei einem Wort zu verweilen und so das Gebet geistlich zu vertiefen. Das Stundengebet verliert dadurch nichts von seinem öffentlichen Charakter.

4. KAPITEL: DIE VERSCHIEDENEN FEIERN IM ABLAUF DES JAHRES

I. Die Feier der Mysterien des Herrn

a) Der Sonntag

204. Das Stundengebet des Sonntags beginnt mit der Ersten Vesper. Außer den Texten des Propriums wird sie dem Psalterium entnommen.

205. Wird ein Fest des Herrn an einem Sonntag gefeiert, so hat es eine eigene Erste Vesper.

206. Über die Möglichkeit, an Sonntagen eine verlängerte Lesehore (Vigil) zu halten, ist unter Nr. 73 Näheres gesagt.

207. Es ist von hohem Wert, wenigstens die Vesper nach sehr altem Brauch mit dem Volk zu feiern, wo es möglich ist1.

b) Die Drei Österlichen Tage

208. An den Drei Österlichen Tagen wird das Stundengebet gefeiert, wie es im Proprium des Herrenjahres beschrieben ist.

209. Wer an der Abendmahlsfeier des Gründonnerstags oder an der Feier vom Leiden und Sterben Christi am Karfreitag teilnimmt, betet die Vesper des betreffenden Tages nicht.

210. Am Karfreitag und Karsamstag soll, wenn möglich, vor den Laudes die Lesehore öffentlich und gemeinsam mit der Gemeinde gefeiert werden.

211. Die Komplet des Karsamstags beten nur die, die nicht an der Osternachtfeier teilnehmen.

212. Die Feier der Osternacht tritt an die Stelle der Lesehore. Wer an der Ostervigil nicht teilnehmen konnte, soll daraus wenigstens vier Lesungen, mit Vorzug die aus den Büchern Exodus und Ezechiel, die Epistel und das Evangelium, lesen mit den zugehörigen Gesängen und Orationen. Den Abschluß bilden das Te Deum und das Tagesgebet.

213. Die Laudes des Ostersonntags beten alle. Die Vesper sollte besonders feierlich gestaltet werden, um die Neige eines so heiligen Tages zu ehren und der Erscheinungen zu gedenken, in denen sich der Herr seinen Jüngern zeigte. Wo der Brauch lebendig ist, am Ostersonntag die „Taufvesper“ zu feiern, bei der man unter Psalmengesang zum Taufbrunnen zieht, soll er sehr sorgfältig gepflegt werden.

c) Die österliche Zeit

214. Durch den Halleluja-Ruf, mit dem die. meisten Antiphonen geschlossen werden (vgl. Nr. 120), wird das Stundengebet österlich geprägt, ferner durch die Hymnen, Antiphonen, besonderen Fürbitten und die jeder Hore eigenen Lesungen.

d) Die Geburt des Herrn

215. Es ist angebracht, in der Heiligen Nacht vor der Messe die Lesehore als feierliche Vigil zu halten. Wer an dieser Vigilfeier teilnimmt, betet die Komplet nicht.

216. Die Landes von Weihnachten werden in der Regel vor der „Messe am Morgen“ gefeiert.

e) Andere Hochfeste und Feste des Herrn

217. Das Stundengebet an den Hochfesten und Festen des Herrn wird nach den sinngemäß angewandten Regeln der Nummern 225–233 gefeiert.

II. Die Gedenkfeiern der Heiligen

218. Der Heiligenkalender mit seinen Gedenktagen ist so geordnet, daß er gegenüber den Festen und Zeiten des Herrenjahres, welche die eigentlichen Heilsmysterien begehen, nicht das Übergewicht hat2; die Gedenktage sollen die Folge der Psalmen und die Bahnlesung nicht immer wieder unterbrechen oder unerwünschte Wiederholungen mit sich bringen; gleichwohl soll die dem einzelnen Heiligen gemäße Verehrung gebührend gefördert werden. Auf diesen Grundsätzen fußt sowohl die im Auftrag des Zweiten Vatikanischen Konzils durchgeführte Kalenderreform als auch die im folgenden beschriebene Art und Weise, die Heiligen im Stundengebet zu feiern.

219. Die Heiligen werden entweder durch Hochfeste, Feste oder Gedenktage geehrt.

220. Die Gedenktage sind entweder gebotene oder, wenn nichts vermerkt ist, nichtgebotene Gedenktage. Bei der Überlegung, ob ein solcher nichtgebotener Gedenktag im Stundengebet mit der Gemeinde oder mit einer Gemeinschaft gefeiert werden soll, möge man den Nutzen der ganzen Gemeinschaft und die echte Frömmigkeit des jeweiligen Kreises, nicht nur die des Vorstehers, berücksichtigen. 221. Wenn auf einen Tag mehrere nichtgebotene Gedenktage fallen, kann nur einer davon begangen werden.

222. Ausschließlich Hochfeste werden nach den Regeln der Rubriken verlegt.

223. Die folgenden Regeln gelten sowohl für die Heiligen des Allgemeinen Römischen Kalenders wie auch für jene, die in die Eigenkalender aufgenommen sind.

224. Fehlende Propriumstexte werden aus dem entsprechenden Commune entnommen.

1. Das Stundengebet an Hochfesten

225. Hochfeste haben am Vorabend eine Erste Vesper.

226. Sowohl die Erste wie die Zweite Vesper haben eigene Hymnen, Antiphonen, Lesungen mit ihren Responsorien und Orationen. Sollte kein Propriumstext angegeben sein, so wird der betreffende Teil dem Commune entnommen. In der Ersten Vesper werden beide Psalmen nach alter Überlieferung gewöhnlich der „Laudate“-Reihe entnommen (das sind die Psalmen 113 (112), 117 (116), 134 (133), 145 (144), 146 (145), 147, 12ff. (147). Das Canticum aus dem Neuen Testament ist jeweils angegeben. Die Zweite Vesper hat eigene Psalmen und ein eigenes Canticum. Die Fürbitten sind eigen oder aus dem Commune.

227. Die Laudes haben eigene Hymnen, Antiphonen, Lesungen mit ihren Responsorien und Orationen. Sollte kein Propriumstext angegeben sein, so wird der betreffende Teil dem Commune entnommen. Die Psalmen nimmt man vom ersten Sonntag des Psalteriums. Die Bitten sind eigen oder aus dem Commune.

228. In der Lesehore ist alles eigen: Hymnus, Antiphonen, Psalmen, Lesungen und Responsorien. Die erste Lesung ist eine Schriftlesung, die zweite eine hagiographische Lesung. Handelt es sich um einen Heiligen, der nur lokale Verehrung genießt und auch keine lokalen Eigentexte besitzt, so wird alles aus dem Commune genommen. Am Schluß der Lesehore werden das Te Deum und die eigene Oration gebetet.

229. Zur Mittleren Hore bzw. zu Terz, Sext und Non nimmt man den üblichen Hymnus, wenn nichts anderes vermerkt ist. Die Psalmen sind den Gradualpsalmen entnommen und haben eine eigene Antiphon. Am Sonntag jedoch nimmt man die Psalmen des ersten Sonntags im Psalterium. Die Lesung und die Oration sind eigen. Manche Hochfeste des Herrn haben auch eigene Psalmen.

230. Zur Komplet ist alles wie am Sonntag jeweils nach der Ersten und nach der Zweiten Vesper.

2. Das Stundengebet an Festen

231. Feste haben keine Erste Vesper, außer Festen des Herrn, die auf einen Sonntag fallen. In der Lesehore, in den Laudes und in der Vesper ist alles wie an Hochfesten.

232. Zur Mittleren Hore bzw. zu Terz, Sext und Non nimmt man den üblichen Hymnus. Die Psalmen mit ihren Antiphonen sind vom Wochentag, es sei denn, die Überlieferung oder ein besonderer Grund verlange eine eigene (jeweils angegebene) Antiphon. Die Kurzlesung und die Oration nimmt man aus dem Proprium.

233. Die Komplet wird wie an gewöhnlichen Tagen gehalten.

3. Das Stundengebet an Gedenktagen

234. Zwischen einem gebotenen und einem nichtgebotenen Gedenktag besteht hinsichtlich der Feier des Stundengebetes kein Unterschied, außer es wird ein nichtgebotener Gedenktag in geprägten Zeit gefeiert.

a) Die Gedenktage in der Zeit Im Jahreskreis

235. Für die Lesehore, die Laudes und die Vesper gilt:

a) Psalmen und Antiphonen werden vom Wochentag genommen, wenn nicht eigene an entsprechender Stelle angegeben sind.

b) Die Antiphon zum Invitatorium, der Hymnus, die Lesung, die Antiphonen zu Benedictus und Magnificat und die Preces sind, wenn es sich um Propriumtexte handelt, vom Heiligen zu nehmen; wenn nicht, werden sie aus dem Commune oder vom Wochentag genommen.

c) Die Oration ist vom Tagesheiligen.

d) In der Lesehore nimmt man die Bahnlesung mit dem ihr zugehörigen Responsorium. Die zweite ist eine hagiographische Lesung mit einem eigenen Responsorium oder einem aus dem Commune. Ist keine eigene hagiographische Lesung vorgesehen, nimmt man die Väterlesung vom Tag. Das Te Deum entfällt.

236. Die Mittlere Hore bzw. Terz, Sext und Non und die Komplet sind wie an Wochentagen; die Gedenktage der Heiligen werden nicht erwähnt.

b) Die Gedenktage in den geprägten Zeiten

237. An Sonntagen, Hochfesten, Festen, am Aschermittwoch, in der Karwoche und während der Osteroktav werden Gedenktage nicht begangen.

238. Vom 17. bis 24. Dezember, während der Weihnachtsoktav und der Fastenzeit gibt es keine gebotenen Gedenktage, auch nicht in den Eigenkalendern. Gebotene Gedenktage, die in die Fastenzeit fallen, gelten in dem betreffenden Jahr als nichtgebotene Gedenktage.

239. Will man während dieser Zeiten einen Gedenktag halten, so gilt:

a) In der Lesehore fügt man nach der Väterlesung und ihrem Responsorium die entsprechende hagiographische Lesung mit ihrem Responsorium hinzu und schließt mit der Oration des Tagesheiligen.

b) In Laudes und Vesper kann nach der Oration, deren Schlußformel man dann wegläßt, die Antiphon (eigen oder aus dem Commune) und die Oration des Tagesheiligen hinzufügen.

c) Das Gedächtnis der seligen Jungfrau Maria am Samstag

240. An den Samstagen im Jahreskreis, an denen nichtgebotene Gedenktage möglich sind, kann auf dieselbe Weise das Gedächtnis der seligen Jungfrau Maria mit seiner eigenen Lesung gehalten werden.

III. Der geltende Kalender und die Möglichkeit, ein Offizium oder einen Offiziumsteil zur wählen

a) Der geltende Kalender

241. Bei der Feier im Chor und in Gemeinschaft ist das Stundengebet nach dem eigenen Kalender der Diözese, der Ordensgemeinschaft oder der einzelnen Kirchen zu verrichten3. Die Ordensgemeinschaften feiern mit der Ortskirche zusammen das Weihefest der Kathedralkirche und das Fest des Hauptpatrons des Ortes oder des Gebietes, in welchem sie ansässig sind4.

242. Jeder Kleriker oder Ordensangehörige, der zum Stundengebet verpflichtet ist, aber an einer gemeinsam gefeierten Hore nach einem anderen Kalender oder Ritus teilnimmt, erfüllt hinsichtlich der betreffenden Hore seine Pflicht.

243. Beim Gebet des einzelnen kann man sich an den Kalender des Ortes halten oder an den eigenen, ausgenommen an Hochfesten und Festen des eigenen Kalenders5.

b) Die Möglichkeit, ein Offizium zu wählen

244. An Wochentagen, die einen nichtgebotenen Gedenktag zulassen, kann man aus rechtmäßigem Grund nach demselben Ritus (vgl. Nr. 234–238) das Offizium eines Heiligen wählen, der an diesem Tag im Römischen Martyrologium oder in dessen approbiertem Anhang steht.

245. Außer an Hochfesten, den Sonntagen des Advents, der Fasten- und Osterzeit, dem Aschermittwoch, der Karwoche, der Osteroktav und dem 2. November kann aus öffentlichem Anlaß oder zur Förderung der Frömmigkeit auch ein Votivoffizium ganz oder teilweise gefeiert werden, zum Beispiel aus Anlass einer Wallfahrt, eines örtlichen Festes oder der äußeren Feier eines Heiligen.

c) Die Möglichkeit, andere Formulare zu wählen

246. In einigen Sonderfällen können im Stundengebet andere Texte verwendet werden als die vorgesehenen, wenn nur die Gesamtordnung einer Hore nicht gestört wird und die folgenden Regeln eingehalten werden.

247. Im Stundengebet der Sonntage, Hochfeste, Feste des Herrn nach dem allgemeinen Kalender, der Wochentage der Fastenzeit und der Karwoche, der Oster- und Weihnachtsoktav und der Tage vom 17. bis 24. Dezember ist eine Änderung der Propriumstexte oder der der betreffenden Feier speziell angepassten Teile nicht erlaubt. Dazu gehören Antiphonen, Hymnen, Lesungen, Responsorien, Orationen und sehr oft auch die Psalmen. Statt der Sonntagspsalmen der laufenden Woche können jedoch gegebenenfalls auch die Sonntagspsalmen einer anderen Woche genommen werden. In der Feier des Stundengebetes mit der Gemeinde dürfen auch andere Psalmen ausgewählt werden, die geeignet sind, die Gemeinde schrittweise zum Verständnis der Psalmen hinzuführen.

248. In der Lesehore soll die Bahnlesung aus der Heiligen Schrift besonders hochgeachtet werden. Auch auf das Stundengebet trifft der Wunsch der Kirche zu, „daß innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren die wichtigsten Teile der Heiligen Schrift dem Volk vorgetragen werden“6.

Mit Rücksicht darauf soll von der im Stundenbuch vorgelegten Leseordnung im Advent, in der Weihnachts-, Fasten- und Osterzeit nicht abgegangen werden. Im Jahreskreis können aus einem entsprechenden Grund an einem oder an einigen wenigen aufeinanderfolgenden Tagen Lesungen von anderen Tagen oder andere Lesungen aus der Bibel genommen werden, zum Beispiel anläßlich geistlicher Übungen, pastoraler Zusammenkünfte oder bei Bittfeiern für die Einheit der Kirche und anderen Veranstaltungen dieser Art.

249. Wenn die Bahnlesung durch ein Hochfest, ein Fest oder eine besondere Feier unterbrochen wird, so ist es innerhalb derselben Woche gestattet, unter Berücksichtigung der Leseordnung der betreffenden Woche die Perikopen, die an sich ausfallen, mit anderen zu verbinden oder sie gegen andere auszutauschen.

250. In der Lesehore kann statt der zweiten Lesung des jeweiligen Tages aus einem entsprechenden Grund eine andere Lesung derselben Zeit aus dem Stundenbuch oder aus dem Auswahllektionar (Nr. 161) verwendet werden. Außerdem darf an Wochentagen während des Jahres und, wenn es ratsam erscheint, auch während des Advents, der Weihnachts-, Fasten- und Osterzeit eine Art Bahnlesung aus einem Kirchenvater gehalten werden, die mit dem Geist der Schrift und der Liturgie in Einklang steht.

251. Die Kurzlesungen, die Orationen, Gesänge und Preces, die für die Wochentage einer bestimmten Zeit vorgesehen sind, können auch an anderen Wochentagen derselben Zeit verwendet werden.

252. Obwohl es jedem ein Anliegen sein soll, den ganzen Zyklus des über die Wochen verteilten Psalmengebetes einzuhalten7, können aus geistlichen oder pastoralen Gründen anstelle der Psalmen eines bestimmten Tages diejenigen derselben Hore eines anderen Tages gebetet werden. Es gibt auch Gelegenheiten und Umstände, wo es erlaubt ist, passende Psalmen und andere Teile nach Art eines Votivoffiziums auszuwählen.

5. KAPITEL: DIE RITEN BEI GEMEINSAMER FEIER

I. Die verschiedenen Dienste

253. Bei der Feier des Stundengebetes soll, nicht anders als bei den übrigen liturgischen Handlungen, „jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt“1.

254. Wenn der Bischof den Vorsitz führt, vor allem in der Kathedralkirche, soll er unter zahlreicher und tätiger Teilnahme des Volkes von seinen Priestern und den Altardienern umgeben sein. In jeder Feier mit der Gemeinde soll in der Regel ein Priester oder Diakon den Vorsitz führen, und auch Altardiener sollen anwesend sein.

255. Ein Priester oder Diakon, der einer Feier vorsteht, kann über Albe oder Chorrock die Stola anlegen, der Priester auch das Pluviale. Bei größeren Festlichkeiten können auch mehrere Priester das Pluviale und mehrere Diakone die Dalmatik tragen.

256. Sache des Priesters oder des Diakons, der den Vorsitz führt, ist es, an seinem Sitz das Stundengebet mit dem Einführungsversikel zu eröffnen, das Vaterunser einzuleiten, die Oration vorzutragen und das Volk zu grüßen, zu segnen und zu entlassen.

257. Die Preces kann der Priester oder ein Altardiener sprechen.

258. Ist kein Priester oder Diakon da, so ist der, welcher beim Stundengebet die Leitung hat, nur einer unter Gleichen. Er betritt weder den Altarraum, noch grüßt oder segnet er das Volk.

259. Wer das Amt des Lektors versieht, trägt, von einem geeigneten Platz aus, die Lesung bzw. die Kurzlesung vor.

260. Die Antiphonen, die Psalmen und andere Gesänge werden von einem Kantor – oder mehreren Kantoren – angestimmt. Hinsichtlich der Psalmodie gelten die Bestimmungen der Nummern 121– 125.

261. In Laudes und Vesper kann zum Canticum aus dem Evangelium der Altar inzensiert werden. Hierauf werden auch der Priester und die Gemeinde inzensiert.

262. Die Verpflichtung zum Chorgebet bezieht sich auf die Gemeinschaft, nicht auf einen bestimmten Ort der Feier. Diese muß also nicht in der Kirche stattfinden, zumal wenn es sich um Horen handelt, die ohne Feierlichkeit gehalten werden.

263. Alle Teilnehmer stehen:

a) während des Invitatoriums und des Eröffnungsversikels jeder Hore;

b) während des Hymnus;

c) während des Canticums aus dem Evangelium;

d) während der Preces, des Vaterunsers und der Oration.

264. Die Lesungen hören alle sitzend, ausgenommen das Evangelium.

265. Während des Gesanges der Psalmen und Cantica und ihrer Antiphonen stehen oder sitzen alle je nach den Gewohnheiten.

266. Alle bezeichnen sich mit dem Kreuzzeichen von der Stirn zur Brust und von der linken Schulter zur rechten:

a) wenn zu Beginn der Tagzeiten der Versikel „O Gott, komm mir zu Hilfe“ gesprochen wird;

b) zu Beginn der Cantica aus dem Evangelium Benedictus, Magnificat und Nunc dimittis. Den Mund bezeichnet man mit dem Kreuzzeichen zu Beginn des Invitatoriums bei den Worten „Herr, öffne meine Lippen“.

II. Der Gesang im Stundengebet

267. In den Rubriken und Regeln dieser Allgemeinen Einführung gelten die Ausdrücke „sprechen“ und „vortragen“ u.ä. sowohl für den Gesang wie für die Rezitation gemäß den folgenden Grundsätzen.

268. „Das Singen des Stundengebetes entspricht besser seinem Wesen, ist Zeichen größerer Feierlichkeit und stärkerer Gemeinschaft beim Gotteslob. Es wird darum allen, die das Stundengebet im Chor oder sonst gemeinsam verrichten, nachdrücklich empfohlen.“2

269. Auf jede liturgische Feier, besonders aber auf das Stundengebet trifft das zu, was vom Zweiten Vatikanischen Konzil über den liturgischen Gesang gesagt ist3. Denn obwohl alle einzelnen Teile so revidiert sind, daß sie auch von einzelnen mit Gewinn gesprochen werden können, sind doch die meisten von ihnen lyrischen Charakters und empfangen darum ihren volleren Sinn erst im Gesang. Das trifft vor allem auf die Psalmen, Cantica, Hymnen und Antwortgesänge zu.

270. Der Gesang darf darum im Stundengebet nicht als bloßer Schmuck betrachtet werden, der nur irgendwie äußerlich zum Gebet hinzukommt. Er entspringt vielmehr der Tiefe der betenden und Gott lobenden Seele und macht den Gemeinschaftscharakter der christlichen Gottesverehrung voll und ganz deutlich.

Die verschiedenen christlichen Gemeinschaften, die sich diese Form des Betens möglichst oft zu eigen zu machen suchen, verdienen daher Anerkennung und Lob. Auf dieses Ziel hin sind Kleriker, Ordensleute und alle übrigen Gläubigen hinreichend zu unterweisen; durch entsprechende Übung sollen sie befähigt werden, besonders an Festtagen das Stundengebet mit Freude zu singen. Nun ist es zwar schwierig, das gesamte Stundengebet zu singen. Doch ist das Lob der Kirche weder von seinem Ursprung noch von seiner Eigenart her den Klerikern oder Mönchen vorbehalten, sondern ist Sache der ganzen christlichen Gemeinde. Deshalb muß man mehrere Grundsätze gleichzeitig vor Augen haben, damit das Stundengebet mit Gesang recht gefeiert werden und Echtheit und Glanz ausstrahlen kann.

271. Vor allem sollte das Stundengebet wenigstens an Sonn- und Festtagen gesungen werden; dabei sollte gestufter Einsatz des Gesanges die verschiedenen Grade der Festlichkeit deutlich machen.

272. Nicht alle Horen haben das gleiche Gewicht. Darum empfiehlt es sich, Laudes und Vesper, die Angelpunkte des Stundengebetes, auch durch den Gesang aus den übrigen hervorzuheben.

273. Die Feier, bei der alle entsprechenden Teile gesungen werden, verdient dann den Vorzug, wenn die musikalischen Fähigkeiten und die entsprechende geistliche Einstellung vorhanden ist. Mit Gewinn kann man bisweilen auch den Grundsatz der „gestuften Festlichkeit“ anwenden, sowohl aus praktischen Gründen als auch, weil die einzelnen Bestandteile der Liturgiefeier verschiedenes Gewicht haben. Jeder von ihnen kann seinen ursprünglichen Sinn und seine echte Funktion wieder zurückerhalten. Das Stundengebet ist ja nicht primär als schönes Denkmal einer vergangenen Zeit anzusehen, das möglichst unverändert bewahrt werden muß, um Bewunderung zu erwecken. Vielmehr kann es auf neue Weise wieder aufleben, neue Bedeutung gewinnen und zum Zeugnis einer lebendigen Gemeinschaft werden.

Der Grundsatz der „gestuften Festlichkeit“ besteht darin, daß zwischen einem vollständig gesungenen Stundengebet und der schlichten Rezitation aller seiner Teile verschiedene Zwischenstufen möglich sind. Daraus ergibt sich eine reiche und wohltuende Abwechslung. Als Maßstab gelten das Kolorit des Tages oder der Hore, die Eigenart der einzelnen Elemente des Stundengebetes, die Art und Größe der Gemeinschaft und die Anzahl der jeweils vorhandenen Sänger. Durch diese größere Auswahlmöglichkeit wird das öffentliche Lob der Kirche öfter als bisher mit Gesang gehalten und den verschiedenen Umständen vielfältig angepaßt werden können. Die Hoffnung ist nicht gering, daß auch für unsere Zeit neue Wege und neue Formen dafür gefunden werden, wie es im Leben der Kirche immer geschehen ist.

274. In Liturgiefeiern mit lateinischem Gesang soll – unter vergleichbaren Bedingungen – der Gregorianische Choral als der der römischen Kirche eigene Gesang den ersten Platz einnehmen4. Jedoch „verschließt die Kirche ihre liturgischen Handlungen keiner Art von Kirchenmusik, sofern sie dem Geist der betreffenden liturgischen Handlung und dem Wesen ihrer einzelnen Teile entspricht und die gebührende tätige Teilnahme des Volkes nicht behindert“5. Wenn im gesungenen Stundengebet für eine Antiphon keine Melodie vorhanden ist, nehme man eine andere Antiphon, die nach den Regeln von Nr. 113 und 121–125 geeignet ist.

275. Da das Stundengebet aber auch in der Muttersprache gehalten werden kann, „soll entsprechend dafür gesorgt werden, daß für das Singen des Stundengebetes in der Muttersprache Gesangsweisen bereitgestellt werden“6.

276. Es ist nichts dagegen einzuwenden, daß in ein und derselben Feier verschiedene Teile in verschiedenen Sprachen gesungen werden7.

277. Welche Teile in erster Linie für den gesungenen Vortrag auszuwählen sind, läßt sich aus der sachgerechten Ordnung der Liturgiefeier ableiten, die verlangt, daß Sinn und Eigenart eines jeden Teiles und Gesanges recht gewahrt werden. Einige Stücke verlangen geradezu den Gesang8. Zunächst die Akklamationen, die Antworten auf den Gruß des Priesters und der sonstigen Liturgen und die Antworten in den Preces, dann vor allem die Antiphonen und Psalmen, die zu wiederholenden Responsa in den Responsorien, die Hymnen und die Cantica9.

278. Die Psalmen sind eng mit der Musik verbunden (vgl. Nr. 103–120), wie sich aus der jüdischen wie christlichen Überlieferung ergibt. In der Tat trägt es sehr zum vollen Verständnis vieler Psalmen bei, wenn sie gesungen oder wenigstens immer im Hinblick auf Poesie und Musik gesehen werden. Wenn es also möglich ist, verdient diese Form gemäß dem ureigenen Charakter der Psalmen immer den Vorzug, wenigstens an den herausgehobenen Tagen und zu den Haupthoren.

279. Unter Nr. 121–123 sind die verschiedenen Vortragsweisen für die Psalmen beschrieben. Die Auswahl unter ihnen soll nicht so sehr nach äußeren Gesichtspunkten erfolgen, sondern sich nach der verschiedenen literarischen Gattung der Psalmen richten, die innerhalb einer Feier vorkommen:

So wird es wohl besser sein, Weisheits- und Geschichtspsalmen anzuhören, während Hymnen und Danklieder naturgemäß nach gemeinsamem Gesang verlangen. Sehr viel liegt aber daran, daß die Feier weder zu nüchtern noch zu kompliziert oder nur auf die Einhaltung rein formaler Gesetze bedacht ist, sondern der inneren Wirklichkeit entspricht. In erster Linie muß man danach trachten, daß der Sinn vom Eifer für das ureigene Gebet der Kirche durchdrungen werde und es Freude bereite, das Gotteslob zu feiern.

280. Die Hymnen können, sofern sie in Gehalt und Form auf hoher Stufe stehen, auch dann den Beter anregen, wenn die Horen nur rezitiert werden. Von ihrem Wesen her sind sie jedoch für den Gesang bestimmt. Daher empfiehlt es sich, sie in der Feier in Gemeinschaft, wenn möglich, auch zu singen.

281. Das Responsorium nach der Lesung in Laudes und Vesper (vgl. Nr. 49) verlangt von sich aus den Gesang, und zwar den Gesang der ganzen Gemeinschaft.

282. Auch die Responsorien nach den Lesungen der Lesehore verlangen wegen ihrer Eigenart und Funktion den Gesang. Innerhalb des Stundengebetes sind sie aber so eingerichtet, daß sie auch im Gebet des einzelnen ihre Bedeutung behalten. Es wird öfter möglich sein, die Responsorien zu singen, wenn sie mit einfacheren und leichteren Melodien ausgestattet sind, als ihre Melodien aus den alten liturgischen Quellen.

283. Die längeren Lesungen wie die Kurzlesungen sind an sich nicht für den Gesang bestimmt. Bei ihrem Vortrag ist sorgfältig darauf zu achten, daß sie würdig, klar und deutlich vorgelesen werden und sie von allen wirklich erfaßt und gut verstanden werden können. Darum ist für eine Lesung auch nur jene gesungene Vortragsweise annehmbar, durch die die Worte besser gehört werden und ihr Sinn besser verstanden wird.

284. Texte, wie die Orationen, die der Leiter der Liturgie allein vorträgt, können gesungen werden und gewinnen dadurch an Ausdruck, vor allem in der lateinischen Sprache. Nicht so leicht ist das in einigen Landessprachen angängig, es sei denn, der Text wird besser verstanden, wenn er gesungen wird.

ERGÄNZUNGEN für die Feier des Stundengebetes in den Bistümern des deutschen Sprachgebiets

1. Die in Nr. 145 der Allgemeinen Einführung angekündigte zweijährige Ordnung für die Schriftlesungen der Lesehore ist in das Lektionar zum Stundenbuch aufgenommen.

2. Auch der in Nr. 161 und 162 erwähnte eigene Band mit Väterlesungen ist in das Lektionar zum Stundenbuch eingearbeitet.

3. Sonderregelungen über Hymnen, Preces, Versikel, Responsorien und anderes sind im Ordinarium beschrieben.

Anmerkungen

1. Kapitel

1 Vgl. Apg 1,14; 4,24; 12,5.12; vgl. Eph 5,19–21.

2 Vgl. Apg 2,1–15.

3 II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 83.

4 Lk 3,21f.

5 Lk 6,12.

6 Mt 14,19; 15,36; Mk 6,41; 8,7; Lk 9,16; Joh 6,11.

7 Lk 9,28f.

8 Mk 7,34.

9 Joh 11,41ff.

10 Lk 9,18.

11 Lk 11,1.

12 Mt 11,25ff.; Lk 10,21ff.

13 Mt 19,13.

14 Lk 22,32.

15 Mk 1,35; 6,46; Lk 5,16; vgl. Mt 4,1 und Par.; Mt 14,23.

16 Mk 1,35.

17 Vgl. Mt 14,23.25; Mk 6,46.48.

18 Lk 6,12.

19 Lk 4,16.

20 Mt 21,13 und Par.

21 Mt 14,19 und Par.; Mt 15,36 und Par.

22 Mt 26,26 und Par.

23 Lk 24,30.

24 Mt 26,30 und Par.

25 Joh 12,27f.

26 Joh 17,1-26.

27 Mt 26,36–44 und Par.

28 Lk 23,34.46; Mt 27,46; Mk 15,34.

29 Vgl. Hebr 7,25.

30 Mt 5,44; 7,7; 26,41; Mk 13,33; 14,38; Lk 6,28; 10,2; 11,9; 22,40.46. 31 Joh 14,13f.; 15,16; 16,23f.26.

32 Mt 6,9–13; Lk 11,2–4.

33 Lk 18,1.

34 Lk 18,9–14.

35 Lk 21,36; Mk 13,33.

36 Lk 11,5–13; 18,1-8; Joh 14,13; 16,23.

37 Mt 6,5–8; 23,14; Lk 20,47; Joh 4,23.

38 Röm 8,15.26; 1 Kor 12,3; Gal 4,6; Jud 20.

39 2 Kor 1,20; Kol 3,17.

40 Hebr 13,15.

41 Röm 12,12; 1 Kor 7,5; Eph 6,18; Kol 4,2; 1 Thess 5,17; 1 Tim 5,5; 1 Petr 4,7.

42 1 Tim 4,5; Jak 5,15f.; 1 Joh 3,22; 5,14f.

43 Eph 5,19f.; Hebr 13,15; Offb 19,5.

44 Kol 3,17; Phil 4,6; 1 Thess 5,17; 1 Tim 2,1.

45 Röm 8,26; Phil 4,6.

46 Röm 15,30; 1 Tim 2,1f.; Eph 6,18; 1 Thess 5,25; Jak 5,14.16.

47 1 Tim 2,5; Hebr 8,6; 9,15; 12,24.

48 Röm 5,2; Eph 2,18; 3,12.

49 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 83.

50 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Art. 10.

51 Augustinus, Enarr. in ps. 85,1: CCL 39, 1176.

52 Vgl. Lk 10,21: „Jesus rief, vom heiligen Geiste erfüllt, freudig aus: Ich preise dich, Vater...”

53 Vgl. Apg 2,42.

54 Vgl. Mt 6,6.

55 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 12.

56 Vgl. ebd. Art. 83f.

57 Vgl. ebd. Art. 88.

58 Ebd. Art. 94.

59 II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Art. 30.

60 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Art. 5.

61 II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 5.

62 Vgl. ebd. Art. 83 und 98.

63 Ebd. Art. 7.

64 Vgl. ebd. Art. 10.

65 Ebd. Art. 33.

66 Vgl. ebd. Art. 24.

67 Vgl. ebd. Art. 33.

68 1 Thess 5,17.

69 Vgl. Hebr. 13,15.

70 II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 84. 71 Ebd. Art. 85.

72 Vgl. ebd. Art. 83.

73 II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Art. 50; vgl. Liturgiekonstitution Art. 8 und 104.

74 II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Art. 48.

75 Vgl. Röm 8,19.

76 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 83.

77 Vgl. Hebr 5,7.

78 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Art. 6.

79 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Art. 41.

80 Vgl. unten, Nr. 24.

81 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens Art. 7.

82 II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 10.

83 Ebd. Art. 2.

84 Vgl. Joh 15.5.

85 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 86.

86 Vgl. Eph 2,21f.

87 Vgl. Eph 4,13.

88 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 2.

89 Vgl. ebd. Art. 90; Benedikt, Regula monasteriorum, Kap. 19.

90 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Art. 14; Dekret über die Ausbildung der Priester Art. 8.

91 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 26.

92 Vgl. ebd. Art. 41.

93 II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Art. 11.

94 II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 42; vgl. Dekret über das Apostolat der Laien Art. 10.

95 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 26 und 84.

96 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Art. 17.

97 II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Art. 15.

98 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 100.

99 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Art. 5.

100 Vgl. unten, Nr. 100–109.

101 II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Art. 33; vgl. Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens Art. 6, 7, 15; vgl. Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Art. 15.

102 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 99.

103 Vgl. ebd. Art. 100.

104 Vgl. Joh 4,23.

105 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Erklärung über die christliche Erziehung Art. 2; Dekret über das Apostolat der Laien Art. 16.

106 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über das Apostolat der Laien Art. 11.

107 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Art. 13.

108 II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 41; Dogmatische Konstitution über die Kirche Art. 21.

109 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Art. 26; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Art. 15.

110 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Art. 13.

111 Vgl. ebd. Art. 5.

112 Vgl. Joh 10,11; 17,20.23.

113 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 90.

114 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Art. 41.

114a Vgl.CICcan.276§2,3und1174§1.

115 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung Art. 25; Dekret über Dienst und Leben der Priester Art. 13.

116 Papst Paul VI, Motuproprio „Sacrum Diaconatus ordinem“ vom 18.6.1967, Nr. 27: AAS 59 (1967), S. 703.

117 Vgl. Ritenkongregation, Instruktion „Inter Oecumenici“ vom 26. 9.1964, Nr. 78b: AAS 56 (1964), S. 895.

118 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 95.

119 Vgl. Apg 4,32.

120 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 100. 121 Vgl. ebd. Art. 26, 28–30.

122 Vgl. ebd. Art. 27

2. Kapitel

1 Vgl. Hebr 3,7–4,16.

2 II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 89a; vgl. ebd. Art. 100.

3 Basilius d. Gr. Regulae fusius tractatae, Resp. 37, 3: PG 31, 1014.

4 Cyprian, De oratione dominica 35: PL 4, 561.

5 Basilius d. Gr., a.a.O.: PG 31, 1015.

6 Vgl. Ps 141 (140),2.

7 Cassian, De insitutione coenob. 3, c.3: PL 49, 124f.

8 Cyprian, De oratione dominica 35: PL 4, 560.

9 Pontificale Romanum, De ordinatione presbyterorum Nr. 14.

10 Ambrosius, De officiis ministrorum I 20,88: PL 16,50; II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung Art. 25.

11 II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 89c.

12 Sermo Guelferbytanus 5: PLS 2, 550.

13 Ebd. PLS 2, 552.

14 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 89e.

15 Vgl. ebd. Art. 38.

3. Kapitel

1 II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 90.

2 Regula monasteriorum Kap. 19.

3 Regula monasteriorum Kap. 19.

4 Mt 22,22f.

5 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 91.

6 Vgl. II. Vatikanisches Konzil. Liturgiekonstitution Art. 102.

7 Gregor d. Gr., Homilia 34 in Evangelia: PL76, 1282.

8 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 38.

9 Vinzenz von Lérin, Commonitorium 2: PL 50, 640.

10 Bernhard von Clairvaux, Sermo 3 in vigilia Nativitatis 1: PL 183 (1879) 94. 11 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 92c.

12 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 93.

13 Vgl. ebd. Art. 38.

14 So z. B. Johannes Chrysostomus, In Epist, ad Tim I Homilia 6: PG 62, 530.

15 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 38.

16 Vgl. ebd. Art. 83 und 89.

17 Vgl. unten Nr. 256.

18 II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 30.

4. Kapitel

1 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 100.

2 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 111.

3 Vgl. Grundordnung des Kirchenjahres und des Kalenders Nr. 52.

4 Vgl. ebd. Nr.52c.

5 Vgl. das Verzeichnis der liturgischen Tage Nr. 4 und 8.

6 II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 51.

7 Vgl. oben Nr. 100–109.

5. Kapitel

1 II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 28.

2 Ritenkongregation, Instruktion „Musicam sacram“" vom 5.3.1967, Nr. 37: AAS 59 (1967), S. 310; vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 99.

3 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 113.

4 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 116.

5 Ritenkongregation, Instruktion „Musicam sacram“ vom 5.3.1967, Nr. 9: AAS 59 (1967), S. 303; vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 116.

6 Ritenkongregation, Instruktion „Musicam sacram“ vom 5.3.1967, Nr. 41; vgl. Nr.54–61: AAS 59 (1967), S. 312, 316f.

7 Ebd. Nr. 51: a.a.O., S. 315.

8 Vgl. ebd. Nr. 6: a.a.O., S. 302.

9 Vgl. ebd. Nr. 16a, 38: a.a.O., S.305, 311.

Weblinks