Wer darf die Kommunion empfangen
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Eucharistie und Kommunion
Die Kirche lebt von der Eucharistie. […] Seit die Kirche, das Volk des Neuen Bundes, am Pfingsttag ihren Pilgerweg zur himmlischen Heimat begonnen hat, prägt dieses göttliche Sakrament unaufhörlich ihre Tage und erfüllt sie mit vertrauensvoller Hoffnung.
Mit Recht hat das Zweite Vatikanische Konzil verkündet, dass das eucharistische Opfer "Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens" ist. "Die heiligste Eucharistie enthält ja das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle, Christus selbst, unser Osterlamm und das lebendige Brot. (Ecclesia de Eucharistia, 1)
Kommunion bedeutet Vereinigung, tiefste Begegnung mit Christus. Diese Vereinigung beschreibt der Apostel Paulus: "Ist der Kelch des Segens, über den wir den Segen sprechen, nicht Teilhabe am Blut Christi? Ist das Brot, das wir brechen, nicht Teilhabe am Leib Christi? Ein Brot ist es. Darum sind wir viele ein Leib; denn wir alle haben teil an dem einen Brot." (1 Kor 10,16-17). Zwischen Eucharistie und Kirche besteht eine untrennbare Verbindung. Der Apostel Paulus drückt dies sehr prägnant aus, indem er den Ausdruck "Leib Christi" sowohl für die Eucharistie als auch für die Kirche verwendet.
Die Kommunion erneuert, stärkt und vertieft die Verbindung mit der Kirche, die in der Taufe ihren Anfang nimmt. (Vgl. KKK 1396). So tragen die im Herrn Vereinten zum Aufbau der Kirche bei und empfangen alle nötigen Gnaden um den Glauben im Alltag zu verwirklichen und so Christus ähnlicher zu werden.
Kommunionempfang für Katholiken
Wegen der grossen Wichtigkeit dieses Sakramentes gibt die Kirche genaue Richtlinien, wie sich die Gläubigen auf den Empfang der Kommunion vorbereiten sollen. Sie nennt dabei folgende Voraussetzungen:
- Glaube.
Der Glaube an sich ist die erste Voraussetzung, an den Sakramenten überhaupt teilzuhaben. Im Bezug auf die Eucharistie muss insbesondere der Glaube an die Realpräsenz Christi, Seine wirkliche Gegenwart, genannt werden: Durch das Wort des geweihten Priesters "vollzieht sich die Wandlung (Transsubstantiation) von Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi. Unter den konsekrierten Gestalten von Brot und Wein ist Christus selbst als Lebendiger und Verherrlichter wirklich, tatsächlich und substantiell gegenwärtig mit seinem Leib, seinem Blut, seiner Seele und seiner göttlichen Natur"(KKK 1413).
Der Glaube an diese Wahrheit ist absolute Voraussetzung für den Empfang der Eucharistie.
- Gültige Beichte und Stand der Gnade.
"Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, ausser es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muss er sich der Verpflichtung bewusst sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz mit einschliesst, sobald wie möglich zu beichten." (CIC 916, siehe auch KKK 1415)
Der würdige Kommunionempfang setzt also voraus, dass der Empfangende mit Gott im Reinen ist, das heisst frei von schwerer Sünde und deshalb offen für Gottes Gnadenwirken.
Eine Sünde ist dann schwer, 1) wenn der Betroffene um die Sündhaftigkeit seiner Tat weiss, 2) wenn es sich dabei um eine wichtige Sache handelt (im allgemeinen um die zehn Gebote) und 3) wenn der Betroffene im Moment der Tat zurechnungsfähig ist.
Leichte Sünden werden auch während der Eucharistiefeier vergeben sofern die Reue vorhanden ist. Zur Vergebung von schweren Sünden ist jedoch die Einzelbeichte notwendig. Dadurch wird der sogenannte Stand der Gnade im Menschen wiederhergestellt.
Der Apostel Paulus mahnt: "Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken." (1Kor 11,27f., siehe auch KKK 1415/16; CIC 916)
Die Eucharistie und die Busse sind zwei eng miteinander verbundene Sakramente, denn die Eucharistie vergegenwärtigt auf sakramentale Weise das Erlösungsopfer Christi.
Daraus entspringt eine beständige Forderung zur Umkehr und zu einer persönlichen Antwort auf die Mahnung, die der heilige Paulus an die Christen von Korinth richtet: "Wir bitten an Christi statt: Lasst euch mit Gott versöhnen!" (2 Kor 5, 20). Für den Christen, auf dessen Gewissen eine schwere Sünde lastet, ist der Weg der Busse durch das Sakrament der Versöhnung verpflichtend, um voll am eucharistischen Opfer teilnehmen zu können. (Ecclesia de Eucharistia, 37)
- Eucharistische Nüchternheit. Die Eucharistie ist zwar eine Speise, sie unterscheidet sich jedoch von jeder irdischen Nahrung (siehe 3). Deshalb ordnet die Kirche ein vorbereitendes Fasten an, die sogenannte eucharistische Nüchternheit: "Wer die heiligste Eucharistie empfangen will, hat sich innerhalb eines Zeitraumes von wenigstens einer Stunde vor der heiligen Kommunion aller Speisen und Getränke mit alleiniger Ausnahme von Wasser und Arznei zu enthalten." (CIC 919 §1) Dadurch sollen sich die Gläubigen der hohen Würde dieser göttlichen Speise bewusst werden.
- Freiheit von Kirchenstrafe. Von der heiligen Kommunion ausgeschlossen sind jene, die sich die Exkommunikation zugezogen haben oder über die ein anderes entsprechendes Verbot verhängt wurde. Auch wer hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharrt (Vgl. CIC 915) kann den Leib des Herrn nicht empfangen. In beiden Fällen ist die Wiederherstellung der vollen Einheit mit der Kirche nötig, um zur Eucharistie hinzutreten zu dürfen.
Kommunionempfang Christgläubiger anderer Konfessionen
Wegen der innigen Vereinigung, die in der Eucharistie geschieht, kann diese Feier nicht der Ausgangspunkt der Gemeinschaft sein, sie setzt die Gemeinschaft vielmehr voraus, möchte sie stärken und zur Vollendung führen. Das Sakrament drückt dieses Band der Gemeinschaft aus, und zwar sowohl auf der unsichtbaren Ebene, die uns in Christus durch das Wirken des [[Heiliger Geist|Heiligen Geistes] mit dem Vater und untereinander verbindet, als auch auf der sichtbaren Ebene, welche die Gemeinschaft in der Lehre der Apostel, in den Sakramenten und in der [[Hierarchie|hierarchischen Ordnung] einschliesst. […] Nur in diesem Zusammenhang ist die Feier der Eucharistie rechtmässig und Teilnahme an ihr wahrhaftig. (Ecclesia de Eucharistia, 35)
Der Kirche ist also in der Eucharistie ein unermesslicher Schatz anvertraut. Daraus ergeben sich Konsequenzen, die unter Umständen auch schmerzlich sein können. Eine Teilnahme am eucharistischen Mahl durch jemanden, der sich nicht zur Kirche bekennt, ist ein Widerspruch in sich; es würde bedeuten, eine Einheit vorzutäuschen, die in Wirklichkeit nicht gegeben ist. Folglich können Nichtkatholiken am eucharistischen Mahl nicht teilnehmen.
Diese Wahrheit, die bereits in den Anfängen der Kirche selbstverständlich war, wird in der reformatorischen Tradition weitgehend ausgeblendet. Somit ist nach protestantischer Auffassung das Abendmahl vor allem ein Angebot Jesu Christi zur Sündenvergebung. Nach dem Verlust des eigentlichen Bussakramentes konzentriert sich folglich dort die gesamte Bussspiritualität, wobei die anderen Aspekte, die zur Eucharistie gehören verloren gehen.
Während die katholische Kirche an der vom Glauben unabhängigen, wirklichen Gegenwart Christi unter den Gestalten von Brot und Wein festhält, ist das protestantische Abendmahl nur ein Symbol für die Gegenwart Christi und somit nicht gnadenwirkend.
Es gibt Ausnahmen
Es gibt dennoch gewisse andere christliche Gemeinschaften, die, trotz Mangel der vollkommenen Einheit mit der römisch katholischen Kirche, gewisse Sakramente in ebenso gültiger Weise vollziehen. Dies sind beispielsweise die orientalischen Kirchen. Mitglieder dieser Konfessionen dürfen von einem katholischen Spender die Sakramente der Busse, der Eucharistie und der Krankensalbung empfangen, wenn sie "von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind; dasselbe gilt für Angehörige anderer Kirchen, die nach dem Urteil des Apostolischen Stuhles hinsichtlich der Sakramente in der gleichen Lage sind wie die genannten orientalischen Kirchen." (CIC 844 §3) Dabei sollen jedoch auch die Richtlinien der jeweiligen anderen Gemeinschaften bezüglich Kommunionempfang in der katholischen Kirche berücksichtigt und eingehalten werden.
Die Umstände, damit Mitglieder protestantischer Gemeinden in der katholischen Kirche die Kommunion (sowie das Sakrament der Busse und der Krankensalbung) empfangen dürfen, sind noch enger gefasst.
Dies ist nur dann möglich,
- wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt,
- wenn sie einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können...
- ...und von sich aus darum bitten,
- sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden
- und in rechter Weise disponiert sind." (CIC 844 §4)
Unter diesen Umständen haben die weiter oben genannten Richtlinien für den Kommunionempfang der Katholiken ebenso für die Empfänger anderer Konfessionen Gültigkeit.