Organspende
Aus kathPedia
Bei Organspenden werden menschliche Organe für eine Transplantation an andere Personen zur Verfügung gestellt.
Lebendspenden sind neben der Zustimmung des Spenders oft noch an weiterreichende Bedingungen gebunden. Die Explantation lebenswichtiger Organe wie etwa Herz und Lunge kann ausschließlich post mortem vorgenommen werden. Gesetzliche Voraussetzung dafür ist die eindeutige Feststellung des Hirntods.
Lehramtliches
- 14. Mai 1956 Ansprache an Mitglieder des Italienischen Verbandes der Hornhautspender, des italienischen Blindenvereins, berühmter Augenärzte und Gerichtsmediziner über die Integrität des menschlichen Leibes im Leben und im Tod.
- 14. Dezember 1989 Ansprache an die Teilnehmer des Kongresses der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften. Die Bestimmung des Augenblicks des Todes
- 29. August 2000 Ansprache beim Internationalen Kongress für Organverpflanzung im „Palazzo dei Congressi“ in Rom.
- 7. November 2008 Ansprache an die Teilnehmer des internationalen Kongresses zum Thema „Ein Geschenk für das Leben. Überlegungen zur Organspende“, veranstaltet von der Päpstlichen Akademie für das Leben.
- 4. April 2015 DB-Kommission Nr. 41, Hirntod und Organspende (PDF-Download)
Weblinks
- Die Päpste Benedikt und Johannes Paul II. über die Organspende Kath.net am 7. November 2011
- Organspende und Christentum
- Organspende in den katholischen Nachrichten kath.net