Dignitas connubii
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Dignitas connubi sind die lateinischen Anfangsworte der Instruktion des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten im Pontifikat Johannes Pauls II. vom 25. Januar 2005 über die von diözesanen und interdiözesanen Gerichten bei Ehenichtigkeitsverfahren zu beachten ist.