Diaconatus permanens (Wortlaut)
Diaconatus permanens |
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der Kongregation für das katholische Bildungswesen und
Kongregation für den Klerus
unseres Heiligen Vaters
Johannes Paul II.
Diese leitet die Grundnormen für die Ausbildung der ständigen Diakone und das Direktorium für den Dienst und das Leben der ständigen Diakone ein.
22. Februar 1998
(Offizieller lateinischer Text: AAS 90 [1998] 835-842)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Inhaltsverzeichnis
Einleitend
Der ständige Diakonat, wiederhergestellt vom II. Vatikanischen Konzil in übereinstimmender Kontinuität mit der antiken Überlieferung und mit den diesbezüglichen Beschlüssen des ökumenischen Konzils von Trient, hat in den letzten Jahrzehnten vielerorts starken Auftrieb erhalten und vielversprechende Früchte zum vollen Nutzen der dringenden Missionsaufgabe der Neu-Evangelisierung hervorgebracht. Der Heilige Stuhl und zahlreiche Episkopate haben es nicht verabsäumt, normgebende Elemente und Anhaltspunkte für das Leben und die Ausbildung von Diakonen anzubieten, und damit eine kirchliche Praxis gefördert, die für ihre Verbreitung heute dringend einheitlicher Kriterien, weiterer klärender Elemente und, auf operativer Ebene, pastoraler Anregungen und Präzisierungen bedarf. Die ganze Wirklichkeit des Diakonats (grundlegende lehramtliche Auffassung, daraus folgendes Berufsverständnis und Vorbereitung, Leben, Dienst, Spiritualität und Weiterbildung) verlangt heute eine Überprüfung des bisher zurückgelegten Weges, um im Einklang mit den Stimmen und Intentionen des II. Vatikanischen Konzils zu einer umfassenden Klärung zu gelangen, die für einen Neuimpuls dieser Stufe des Weihestandes unerläßlich ist.
Die Kongregationen für das Katholische Bildungswesen und für den Klerus haben nach Veröffentlichung der Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis für die Ausbildung zum Priestertum und des Direktoriums für den Dienst und das Leben der Priester die Notwendigkeit erkannt, dem Thema »Ständiger Diakonat« besondere Aufmerksamkeit einzuräumen, auch um thematisch zu ergänzen, was die ersten beiden Weihegrade betrifft und in ihre Zuständigkeit fällt. Die beiden Kongregationen haben deshalb nach Anhören des Weltepiskopats und zahlreicher Experten ihre Vollversammlungen im November 1995 diesem Thema gewidmet. Alles, was man gehört und mitgeteilt erhalten hatte, war zusammen mit unzähligen eingegangenen Erfahrungen Gegenstand aufmerksamen Studiums seitens der Mitglieder im Kardinals- und Bischofsrang; die beiden Kongregationen haben daraus die vorliegenden Endfassungen der Ratio fundamentalis institutionis diaconorum permanentium und des Direktoriums für den Dienst und das Leben der Ständigen Diakone erarbeitet, die aus allen geographischen Zonen stammende und daher in hohem Maße repräsentative Anträge, Hinweise und Vorschläge getreu wiedergeben. Die Arbeiten der beiden Vollversammlungen haben zahlreiche Elemente der Übereinstimmung und jenes heute immer stärker wahrzunehmende Bedürfnis nach einer aufeinander abgestimmten Harmonie zutage treten lassen — zum Vorteil der Einheitlichkeit in der Ausbildung und der pastoralen Effizienz des kirchlichen Dienstamtes angesichts der Herausforderungen des dritten Jahrtausends, an dessen Schwelle wir stehen. Daher haben die Väter selbst die beiden Dikasterien ersucht, die gleichzeitige Abfassung der beiden Dokumente zu besorgen, sie gleichzeitig zu veröffentlichen und beiden nur eine einzige, gemeinsame Einführung voranzustellen, die die wesentlichen Elemente enthält.
Die von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen erstellte Ratio fundamentalis institutionis diaconorum permanentium will nicht nur einige richtungsweisende Grundsätze über die Ausbildung der ständigen Diakone bieten, sondern auch die eine oder andere Weisung erteilen, die von den Bischofskonferenzen bei der Ausarbeitung ihrer nationalen »Ratio« beachtet werden sollen. Absicht der Kongregation war es, den Bischöfen analog zur Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis diesen Behelf anzubieten, um ihnen bei der entsprechenden Erfüllung der Normen von CIC, can. 236, zu helfen und somit für die Kirche die Einheit, Ernsthaftigkeit und Vollständigkeit der Ausbildung von ständigen Diakonen zu gewährleisten.
Was das Direktorium für den Dienst und das Leben der ständigen Diakone betrifft, so hat es nicht bloß mahnenden Wert, sondern besitzt genauso wie das vorausgegangene Direktorium für die Priester dort, wo seine Normen »gleiche Disziplinarvorschriften wie der Codex des kanonischen Rechtes anführen« oder »die Anwendungsweisen der allgemeinen Gesetze der Kirche genauer bestimmen, ihre theoretischen Gründe erläutern und ihre zuverlässige Beachtung einschärfen bzw. anmahnen«,<ref> Vgl. Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten, Chiarimenti circa il valore vincolante dell'art. 66 del Direttorio per il Ministero e la Vita dei Presbiteri. 22. Okt. 1994, in der Zeitschrift »Sacrum Ministerium« 2 (1995), 263.</ref> auch rechtsverbindlichen Charakter. In eben diesen Fällen muss es als formales allgemeines Ausführungsdekret angesehen werden (vgl. can. 32).
Obwohl die beiden Dokumente, die jetzt, jedes in der Verantwortlichkeit des betreffenden Dikasteriums, veröffentlicht werden, ihre eigene Identität und ihren spezifischen Rechtswert bewahren, berufen sie sich aufeinander und ergänzen sich auf Grund ihres logischen Zusammenhangs gegenseitig, und man kann nur lebhaft wünschen, dass sie überall in ihrer Vollständigkeit vorgestellt, aufgenommen und angewandt werden. Die hier gemeinsam veröffentlichte Einführung, Bezugs- und Inspirationspunkt für das ganze Normenwerk, bleibt unlösbar mit den einzelnen Dokumenten verbunden.
Sie hält sich an die historischen und pastoralen Aspekte des ständigen Diakonats mit besonderer Bezugnahme auf die praktische Dimension der Ausbildung und des Dienstes. Die lehramtlichen Elemente, die die Ausführungen untermauern, gehören zu der in den Dokumenten des II. Vatikanischen Konzils und im Anschluß daran vom Päpstlichen Lehramt formulierten Lehre.
Die Dokumente kommen einem weithin geltend gemachten Bedürfnis nach, die Unterschiedlichkeit der Ansätze der bisher sowohl auf der Ebene der Prüfung und Vorbereitung als auch im Bereich der praktischen Ausübung des Amtes und der Weiterbildung durchgeführten Versuche zu klären und zu regeln. Auf diese Weise wird man jene Weisungsstabilität sicherstellen können, die gewiß zugleich mit der legitimen Pluralität die unerläßliche Einheit gewährleisten wird, und als Folge davon die Fruchtbarkeit eines Dienstes, der bereits gute Früchte hervorgebracht hat und einen gültigen Beitrag zur Neu-Evangelisierung an der Schwelle des dritten Jahrtausends verheißt.
Die in den beiden Dokumenten enthaltenen Weisungen betreffen die ständigen Diakone, die dem Diözesanklerus angehören, obschon viele dieser Weisungen, mit den erforderlichen Anpassungen, auch die ständigen Diakone berücksichtigen müssen, die Mitglieder von Instituten des geweihten Lebens und von Gesellschaften des apostolischen Lebens sind.
EINFÜHRUNG <ref>Dieser Einführungsteil ist der »Ratio« und dem »Direktorium« gemeinsam. Im Fall getrennter Publikationen der beiden Dokumente, müssen ihn jedenfalls beide wiedergeben. </ref>
I. Das geweihte Amt
1 »Um Gottes Volk zu weiden und immerfort zu mehren, hat Christus der Herr in seiner Kirche verschiedene Dienstämter eingesetzt, die auf das Wohl des ganzen Leibes ausgerichtet sind. Denn die Amtsträger, die mit heiliger Vollmacht ausgestattet sind, stehen im Dienste ihrer Brüder, damit alle, die zum Volke Gottes gehören und sich daher der wahren Würde eines Christen erfreuen, in freier und geordneter Weise sich auf das nämliche Ziel hin ausstrecken und so zum Heile gelangen«.<ref> II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 18.</ref>
Das Weihesakrament »gleicht durch eine besondere Gnade des Heiligen Geistes den Empfänger Christus an, damit er als Werkzeug Christi seiner Kirche diene. Die Weihe ermächtigt ihn, als Vertreter Christi, des Hauptes, in dessen dreifacher Funktion als Priester, Prophet und König zu handeln«.<ref>Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1581.</ref>
Durch das Weihesakrament wird die Sendung, die Christus seinen Aposteln anvertraut hat, in der Kirche weiterhin ausgeübt bis zum Ende der Zeiten. Es ist somit das Sakrament des apostolischen Dienstes.<ref>Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1536.</ref> Der sakramentale Akt der Ordination geht über eine bloße Wahl, Bestimmung, Delegation oder Einsetzung durch die Gemeinschaft hinaus, denn er verleiht eine Gabe des Heiligen Geistes, die die Ausübung einer heiligen Gewalt gestattet, die nur von Christus, durch seine Kirche, kommen kann.<ref>Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1538.</ref> »Der vom Herrn Gesandte spricht und handelt nicht in eigener Autorität, sondern kraft der Autorität Christi; er spricht zu der Gemeinde nicht als eines ihrer Glieder, sondern im Namen Christi. Niemand kann sich selbst die Gnade verleihen; sie muss geschenkt und angeboten werden. Das setzt Diener der Gnade voraus, die von Christus bevollmächtigt sind«.<ref>Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 875.</ref>
Das Sakrament des apostolischen Dienstes umfaßt drei Grade. Denn »das aus göttlicher Einsetzung kommende kirchliche Dienstamt wird in verschiedenen Ordnungen ausgeübt von jenen, die schon seit alters Bischöfe, Priester, Diakone heißen«.<ref>II. Vat. Konzil, Dogm. Konstitution Lumen gentium, 28.</ref> Zusammen mit den Priestern und den Diakonen, die ihnen Hilfe leisten, haben die Bischöfe das Hirtenamt in der Gemeinschaft übernommen und stehen an Gottes Stelle der Herde vor, deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult und als Diener in der Leitung.<ref>Vgl. ebd., 20; CIC, can. 375 § 1.</ref> Mit der sakramentalen Natur des kirchlichen Amtes »hängt innerlich sein Dienstcharakter zusammen. Weil die Amtsträger ganz von Christus abhängig sind, der Sendung und Vollmacht gibt, sind sie wahrhaft 'Knechte Christi' (vgl. Röm 1, 11) nach dem Vorbild Christi, der für uns freiwillig 'Knechtsgestalt' angenommen hat (Phil 2, 7)«.<ref>Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 876.</ref>
Außerdem hat das kirchliche Amt kollegialen<ref>Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 877.</ref> und persönlichen Charakter,<ref>Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 878.</ref> weil »der sakramentale Dienst in der Kirche, der im Namen Christi ausgeübt wird, einen personalen Charakter und eine kollegiale Form hat«.<ref>Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 879.</ref>
II. Der Stand des Diakonats
2 Der Dienst der Diakone in der Kirche ist seit den Zeiten der Apostel nachgewiesen. Nach einer fundierten Überlieferung, die schon von Irenäus bezeugt worden und in die Weiheliturgie eingegangen ist, hat der Diakonat mit der Einsetzung der »Sieben« begonnen, von der die Apostelgeschichte (6, 1-6) berichtet. Die Diakone, deren Dienst in der Kirche stets hoch in Ehren gehalten wurde, bilden also die unterste Stufe der heiligen Hierarchie.<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konst. Lumen gentium, 29; Paul VI., Apostol. Schreiben Ad pascendum (15. August 1972): AAS 64 (1972) 534.</ref> Der hl. Paulus grüßt sie zusammen mit ihren Bischöfen am Anfang des Briefes an die Philipper (vgl. Phil 1, 1) und im ersten Brief an Timotheus bespricht er die Eigenschaften und Tugenden, über die sie verfügen müssen, um ihren Dienst auf würdige Weise zu versehen (vgl. 1 Tim 3, 8-13).<ref>Von den 60 Mitarbeitern, die in seinen Briefen aufscheinen, werden einige als Diakone bezeichnet: Timotheus (1 Thess 3, 2); Epaphras (Kol 1, 7); Tychikus (Kol 4, 7; Eph 6, 2).</ref>
Die Literatur der Kirchenväter bestätigt von Anfang an diese hierarchische Ämterstuktur der Kirche, die den Diakonat einschloß. Für den hl. Ignatius von Antiochien<ref>Vgl. Epist. ad Philadelphenses, 4; Epist. ad Smyrnaeos, 12, 2; Epist. ad Magnesios, 6,1; F. X. Funk (ed.), Patres Apostolici, Tubingae , 234-235 266-267 286-287.</ref> erscheint eine Teilkirche ohne Bischof, Presbyter (Priester) und Diakone undenkbar. Er unterstreicht, dass der Dienst des Diakons nichts anderes ist als »der Dienst Jesu Christi, der vor aller Zeit beim Vater war und am Ende der Zeiten erschienen ist«. »Denn sie sind nicht für den Dienst bei Tisch zuständig, sondern Diener der Kirche Gottes«. DieDidascalia Apostolorum<ref>Vgl. Didascalia Apostolorum (Siriaca), Kap. III, XI: A. Vööbus (ed.), The »Didascalia Apostolorum« in Syriae (Originaltext und englische Übersetzung), CSCO, Bd. I, Nr. 402 (Bd. 176), 29-30; Bd. II, Nr. 408 (Bd. 180), 120-129; Didascalia Apostolorum, III, 13 (19), 1-7: F. X. Funk (ed.), Didascalia et Constitutiones Apostolorum, Paderbornae, 1906, I, 212-216.</ref> und die Väter der folgenden Jahrhunderte zeugen ebenso wie die verschiedenen Konzilien<ref>Vgl. die Canones 32 u. 33 der Konzilien von Elvira (Eliberitanum, i.J. 300303): PL 84, 305; die Canones 16 (15), 18, 21 des Konzils von Arles I (Arelatense I, i.J. 314): CCL, 148, 12-13, und die Canones 15, 16, 18 des Konzils von Nicäa I (Nocaenum I, i.J. 325): Conciliorum Oecumenicorum Decreta, ed. bilingue, hrsg. von G. Alberigo - G. L. Dossetti - Cl. Leonardi - P. Prodi, cons. H. Jedin, Ed. Dehoniane, Bologna 1991, 1315.</ref> und die kirchliche Praxis<ref>In der Frühzeit des Christentums sollte jede Ortskirche eine Zahl von Diakonen im entsprechenden Verhältnis zur Zahl der Gemeindemitglieder haben, damit sie jeden kennen und ihm helfen können (vgl. Didascalia Apostolorum, III, 12 (16): F. X. Funk, aaO. I, 208). In Rom hatte Papst Fabian (236-250) die Stadt in sieben kirchliche Verwaltungsbezirke (»regiones«, später »diaconiae« genannt) eingeteilt; jedem dieser Bezirke stand ein Diakon (»regionarius«) vor, der sich um den Dienst der Nächstenliebe und die Hilfe für die Armen kümmern sollte. Ähnlich sah die »diakonische« Organisation im 3. und 4. Jahrhundert in vielen Städten im Vorderen Orient und im Abendland aus.</ref> vom Fortbestand und der Entwicklung dieser Offenbarungstatsache.
Der Diakonat war in der abendländischen Kirche bis zum 5. Jahrhundert eine blühende Einrichtung; danach erfuhr er aus verschiedenen Gründen einen langsamen Niedergang, bis er schließlich nur mehr Durchgangsstufe für die Kandidaten zur Priesterweihe war.
Das Konzil von Trient verfügte die Wiedereinführung des ständigen Diakonats, wie in alten Zeiten und gemäß der ihm eigentümlichen Natur, als ursprüngliches Amt in der Kirche.<ref>Vgl. Konzil von Trient XXIII. Session, Decreta De reformatione, can. 17: Conciliorum Oecumenicorum Decreta, ed. bilingue, aaO. 750.</ref> Doch fand diese Vorschrift keine konkrete Verwirklichung.
Das II. Vatikanische Konzil hat beschlossen, dass »in Zukunft der Diakonat als eigene und beständige hierarchische Stufe wiederhergestellt... [und] auch verheirateten Männern reiferen Alters, ferner geeigneten jungen Männern erteilt [werden kann], für die jedoch — der feststehenden Tradition gemäß — das Gesetz des Zölibats in Kraft bleiben muss«.<ref>II. Vat. Konzil, Dogmat. Konst. Lumen gentium, 29.</ref> Für diese Entscheidung gab es im wesentlichen drei Gründe: a) der Wunsch, die Kirche durch die Funktionen des diakonischen Dienstes zu bereichern, die sonst in vielen Regionen kaum hätten ausgeübt werden können; b) die Absicht, durch die Gnade der Diakonenweihe diejenigen zu stärken, die bereits de facto diakonische Funktionen ausübten; c) das sorgende Bemühen, jene Regionen, die unter Priestermangel leiden, mit geistlichen Dienern auszustatten. Diese Gründe lassen klar erkennen, dass keineswegs beabsichtigt ist, durch die Wiederherstellung des ständigen Diakonates der Bedeutung, der Rolle und dem Reichtum des Amtspriestertums Abbruch zu tun, gerade auch wegen seiner Unersetzlichkeit, immer großzügig angestrebt werden muss.
Zur Umsetzung der Weisungen des Konzils legte Paul VI. mit dem Apostolischen Schreiben Sacrum diaconatus ordinem (18. Juni 1967)<ref>AAS 59 (1967) 697-704.</ref> die allgemeinen Normen für die Wiederherstellung des ständigen Diakonats in der lateinischen Kirche fest. Im darauffolgenden Jahr approbierte er mit der Apostolischen Konstitution Pontificalis romani recognitio (18. Juni 1968)<ref>AAS 60 (1968) 369-373.</ref> den neuen Ritus für die Erteilung der Weihestände des Episkopats, des Presbyterats und des Diakonats und definierte außerdem Inhalt und Form der jeweiligen Weihespendung; und mit dem Apostolischen Schreiben Ad pascendum (15. August 1972)<ref>AAS 64 (1972) 534-540.</ref> gab er schließlich genau die Bedingungen für die Zulassung und die Weihe der Kandidaten für den Diakonat an. Die wesentlichen Elemente dieser Regelungen wurden in die Normen des von Papst Johannes Paul II. am 25. Januar 1983 promulgierten Codex des kanonischen Rechtes aufgenommen.<ref>Zehn Canones sprechen ausdrücklich über die ständigen Diakone: 236; 276 § 2.3o, 281 § 3; 288; 1031 §§ 2-3; 1032 § 3; 1035 § 1; 1037; 1042 1o; 1050, 30.</ref>
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Gesetzgebung nahmen und nehmen noch immer viele Bischofskonferenzen nach vorheriger Billigung durch den Heiligen Stuhl die Wiederherstellung des ständigen Diakonats in ihren Nationen vor und erlassen diesbezüglich ergänzende Vorschriften.
III. Der ständige Diakonat
3 Die jahrhundertelange Erfahrung der Kirche legte die Vorschrift nahe, wonach die Priesterweihe nur demjenigen erteilt werden darf, der zuvor den Diakonat erhalten und ihn entsprechend ausgeübt hat.<ref> Vgl. CIC, can. 1031 § 1.</ref> Dennoch darf die Diakonenweihe »nicht als bloße Durchgangsstufe zum Priestertum angesehen werden«.<ref>Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum diaconatus ordinem (18. Juni 1969): AAS 59 (1967) 698.</ref>
»Eine der Früchte des II. Vatikanischen Konzils war die Entschlossenheit zur Wiederherstellung des Diakonats als eigene und beständige hierarchische Stufe«.<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 29; Dekret Ad gentes, 16; Dekret Orientalium ecclesiarum, 17: Johannes Paul II., Ansprache (16. März 1985), Nr. 1: Insegnamenti, VIII, 1 (1985) 648.</ref> Durch die »an die geschichtlichen Verhältnisse und pastoralen Ausblicke gebundenen Motivationen«, die von den Konzilsvätern aufgenommen wurden, »war auf geheimnisvolle Weise der Heilige Geist, Protagonist des Lebens der Kirche, am Werk und führte eine Neurealisierung des vollständigen Bildes der traditionsgemäß aus Bischöfen, Priestern und Diakonen zusammengesetzten Hierarchie herbei. Auf diese Weise förderte man die Neubelebung der christlichen Gemeinden, die zunehmend jenen blühenden Gemeinden der ersten Jahrhunderte entsprachen, die, wie die Apostelgeschichte bezeugt, stets unter dem Antrieb des göttlichen Beistands von den Aposteln gegründet worden waren«.<ref>Johannes Paul II., Katechese bei der Generalaudienz (6. Oktober 1993), Nr. 5: Insegnamenti, XVI, 2 (1993) 954.</ref>
Der ständige Diakonat stellt für die Sendung der Kirche eine wichtige Bereicherung dar.<ref>»Eine Forderung, die bei der Entscheidung für die Wiederherstellung des ständigen Diakonats besonders geltend gemacht wurde, war und ist die nach einer verstärkten und unmittelbaren Anwesenheit von Dienern der Kirche außer in den bestehenden pastoralen Strukturen auch in den verschiedenen Bereichen von Familie, Arbeit, Schule usw.« (Johannes Paul II., Katechese bei der Generalaudienz [6. Oktober 1993], Nr. 6: Insegnamenti, XVI, 2 [1993] 954).</ref> Da den Diakonen munera (Aufgaben) zustehen, die für die Kirche lebensnotwendig sind,<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konstitution Lumen gentium, 29 b.</ref> ist es angebracht und nützlich, dass vor allem in den Missionsgebieten<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Ad gentes, 16.</ref> Männer, die in der Kirche, sei es im liturgischen und pastoralen Leben, sei es in sozialen und karitativen Werken, zu einem wahrhaft diakonischen Dienst berufen sind, »durch die von den Aposteln her überlieferte Handauflegung gestärkt und dem Altar enger verbunden werden, damit sie ihren Dienst mit Hilfe der sakramentalen Diakonatsgnade wirksamer erfüllen können«.<ref>II. Vat. Konzil, Dekret Ad gentes, 16. Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1571.</ref>
Kongregation für das katholische Bildungswesen
Pio Kard. Laghi
Präfekt
+ José Saraiva Martins
Titular-Erzbischof von Tuburnica
Sekretär
Darío Kard. Castrillón Hoyos
Präfekt
+ Csaba Ternyák
Titular-Erzbischof von Eminenziana
Sekretär
Anmerkungen
<references />