Ablution
Ablution (lat.: abluere,: spülen, waschen) ist ein Abwaschen der heiligen Gestalten von Wein und Brot, von Gefäßen und Fingern der Liturgen in der Heiligen Messe. "Dieser Ritus hat sich in allen Liturgien gebildet."<ref>J. Baur in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Auflage, Band 1, Sp. 55. </ref>
Die Ablution ist ein Abspülen oder reinigen (Purifikation: GRM 278-280) des Messkelches und manchmal des Mundes mit Wein (Ablutionswein) nach der Kommunion der Liturgen. Ebenso das Abspülen der Partikel (GRM 278) von den Fingern mit Wein und Wasser (Ablutionswasser), der Patene und des leeren Speisekelches. Die Ablutionsflüssigkeit wird Normalerweise sumiert.
Wenn konsekrierter Wein verschüttet wurde, wäscht man die betreffende Stelle mit Wasser (Ablutionswasser) ab, das nachher in das Sakrarium geschüttet wird, das sich in der Sakristei befindet (AEM 239; GRM 280).
Diese sorgsame Behandlung der heiligen Gestalten und ihrer Behältnisse, erinnert den Liturgen nachdrücklich an die Heiligkeit des eben Genossenen Herrn.<ref>vgl. Ludwig Eisenhofer: Handbuch der katholischen Liturgik, Zweiter Band: Spezielle Liturgik 1933, S. 212 (588 Seiten); Imprimatur Friburgi Brisgoviae, die 1. Aprilis 1933 Rösch Vic. Gen.). 1941 (2. Auflage).</ref>
Das Alutionsgefäß
Das Ablutionsgefäß<ref>vgl. Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, S. 11, Artikel Ablution + Ablutiosgefäß (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis). </ref> ist ein Schälchen mit Wasser auf dem Altar, dem einem kleines Tüchlein beigelegt ist. In das Gefäß wurden vor der Liturgiereform von 1970 die Finger in der Heiligen Messe zum Abspülen getaucht, wenn der Priester z.B. beim Kommunion-Austeilen, die Hostie berührt hat. Das Ablutionswasser wird Normalerweise in das Sakrarium geschüttet.
Geschichte
Eine Ablution der Finger wird zuerst in der Vita des 709 verstorbenen Bischofs Bonitus von Clermont erwähnt. Wie aus den Consuetudines Cluniacenses hervorgeht, gab es schon im 11. Jahrhundert, in den Klöstern einen vollkommen ausgebildeter Ritus der Purifikation und Ablution.<ref>Ludwig Eisenhofer: Handbuch, S. 213: "Der Priester mußte nach dem Genuß des heiligsten Blutes den Kelch mit Wein ausspülen. Der Diakon hatte unterdessen in einem andern Kelch die Finger, welche den Leib des Herrn berührten, mit Wein abgewaschen und den Wein genossen. Dieser Kelch wird nunmehr dem Priester gebracht, damit auch er darin seine Finger abluiere. Diese Ablution genießt der Priester. Hierauf wird in diesen zweiten Kelch nochmals zu dessen Reinigung Wein gegossen und vom Priester getrunken. Nach dem Genuß des konsekrierten Weines mußte sich der Priester Wein in den Kelch gießen lassen, in welchem er seine Finger abluierte. Dann ging er zur Piszine, um seine Finger nochmals mit Wasser zu waschen; an den Altar zurückgekehrt, trank er den Ablutionswein, ließ sich aufs neue Wein einschenken, den er hierauf genoß." </ref> Seit dem 12. Jahrhundert wurde vielfach auch den Kommunikannten der so genannte Ablutionswein gereicht, der manchmal als Ersatz der Kelchkommunion galt. <ref>J. Baur in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Auflage, Band 1, Sp. 55. </ref> Er wird im Ritus celebrandi seit 1962 nicht mehr erwähnt.<ref>Aimé-Georges Martimort (Hrsg.): Handbuch der Liturgiewissenschaft I, Herder Verlag Freiburg-Basel-Wien 1963, S. 453; Imprimatur: GV Dr. Föhr, Freiburg, 30. September 1963.</ref>
Das Abspülen der heiligen Gefäße im Missale Romanum 1570-1961 (zuletzt Ritus servandus tit. X und XI) wurde von verschiedenen Gebeten<ref>Ludwig Eisenhofer: Handbuch, S. 214: Das Gebet "Quod ore sumpsimus" (kommt schon im Sacramentarium Leonianum, im Sacramentarium Gelasianum, im Sacramentarium Gregorianum und im Missale Gothicum als Postcommunio vor); Das Gebet "Corpus tuum, quod sumpsi" ist gallikanischen Ursprungs und erscheint zuerst unter der Rubrik "Post communionem" in einer Sonntagsmesse des Missale Gothicum.</ref> begleitet.
Alle Priester, die zwei oder drei Messen feiern wollten (seit 1953), konnten in den vorhergehenden Messen die in den Rubriken des Missale vorgeschriebenen Ablutionen genießen, jedoch nur unter Verwendung von Wasser, was ja nach dem neuen Grundsatz die Nüchternheit nicht brach. Wer jedoch an Weihnachten oder an Allerseelen drei Messen ohne Unterbrechung las, musste im Hinblick auf die Ablutionen die Rubriken beachten. Wenn aber ein Priester, der zwei- oder dreimal zelebrieren musste, aus Unachtsamkeit auch Wein in der Ablution zu sich nahm, war es ihm nicht untersagt, die zweite und dritte Messe zu feiern."<ref>6. Januar 1953 Heiliges Offizium: Instruktion Constitutio apostolica Christus Dominus über die Einhaltung des eucharistischen Fastens, Nr. 7-8.</ref>
Die Bestimmungen des Missale Romanum 1970 bzw. 1975 haben den Ritus vereinfacht (AEM 120 und Ordo Missae 138-139).<ref>vgl. Heinrich Rennings in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 1, Sp. 59-60. </ref>
Anmerkungen
<references />