Konzil von Konstanz
Die ökumenischen Konzilien |
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Das Konzil von Konstanz tagte von 1414 bis 1418. Hintergrund war das seit 1378 bestehende Papstschisma sowie das gescheiterte Konzil von Pisa. Einberufen wurde das Konzil auf den Allerheiligentag des Jahres 1414 durch Gegenpapst Johannes XXIII. auf Initiative des deutschen Königs Sigismund. Neben dem Schisma thematisierte es die Irrlehren des Engländers John Wyclif und des Böhmen Jan Hus.
Überwindung des Abendländischen Schismas
Zwar verspricht Johannes XXIII. am 2. März 1415 seinen Rücktritt, doch er flieht im selben Monat nach Schaffhausen und versucht das Konzil aufzulösen. Das Konzil tagt jedoch in Abwesenheit des Papstes weiter und dekretiert in Haec sancta im April 1415, dass es direkt von Christus die Vollmacht, das Schisma aufzuheben und die Kirche "an Haupt und Gliedern" zu reformieren. Dabei stehe es sogar über der päpstlichen Autorität. Als Dokument des häretischen Konziliarismus wurde dieses Dokument niemals zu den kanonischen Lehrdokumenten des Konzils gezählt. Dennoch konnte das Konzil sein Ziel erreichen und das Papstschisma überwinden. Am 11. November 1417 wurde Papst Martin V. gewählt, der fortan das Konzil leitete. Zuvor hatte es im Dekret Frequens beschlossen, dass künftig häufig - alle fünf bis zehn Jahre - allgemeine Konzilien abzuhalten seien, ein Anspruch, der im Verlauf der Kirchengeschichte freilich nicht eingelöst wurde.
Die Verurteilung von Wyclif und Hus
Bereits 1415 verurteilte das Konzil die Lehren von John Wyclif und Jan Hus, die eine Kirche der Auserwählten vertraten und die Kommunion unter beiden Gestalten propagierten. Zwar wurde Jan Hus vom Kaiser freies Geleit zugesagt, doch wurde er trotzdem am 6. Juli 1415 in Konstanz verbrannt. Da Wyclif zum Zeitpunkt des Konzils bereits 30 Jahre verstorben war, ordnete das Konzil die Verbrennung seiner Gebeine an, die 1418 vorgenommen wurde. Auch ein Gefährte das Jan Hus, Hieronymus von Prag, wurde 1416 vom Konzil von Konstanz verurteilt.