Lumen gentium
Die Dogmatische Konstitution über die Kirche, vom II. Vatikanischen Konzil am 21. November 1964 beschlossen, wird nach den Anfangsworten Lumen Gentium (lat. Licht der Völker) zitiert. Zusammen mit der Konstitution über die Göttliche Offenbarung Dei Verbum beansprucht sie den höchsten Verbindlichkeitsgrad aller Konzilsdokumente.
Erstmals hat ein Konzil ein Gesamtbild der katholischen Identität, über Struktur und Sendung der Kirche vorgelegt. Das Licht der Völker ist Christus, die Kirche, mystischer Leib Christi, ist als Volk Gottes unterwegs durch die Geschichte, ihrem wiederkommenden Herrn entgegen. Alle Getauften, Laien, Ordensleute, Priester und Bischöfe, nehmen daran teil, dass die Kirche lebendiges Zeichen und Werkzeug der Einheit der Menschen mit Gott sein kann. Die 69 Artikel der Kirchenkonstitution schließen mit einem auf die Jungfrau und Gottesmutter Maria bezogenen Kapitel, die als sicheres Zeichen der christlichen Hoffnung gewürdigt wird.
Die päpstlich veranlasste Beifügung einer Nota explicativa praevia, welche den päpstlichen Primat festschreibt, konnte die Umdeutung der sehr ausgewogenen Kirchenkonstitution in ihr Gegenteil in den Folgejahren nicht verhindern. Die deutschsprachige Öffentlichkeit wertete das Konzil, da es Selbstkorrekturen des Katholizismus ausgesprochen hatte, als Bruch mit der Tradition, und weigerte sich, die eigentlichen lehramtlichen Aussagen zu rezipieren.
Weblinks
- Dokumente des II. Vatikanischen Konzils auf der Internetseite des Vatikans