Dekret
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Vorlage:Überarbeiten Ein Dekret ist im Kirchenrecht eine Einzelfallentscheidung einer zuständigen Behörde (des Papstes), während eine Instruktion eine allgemeine Anweisung zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle ist.
Päpstliches
- 1983 Kirchenrecht, can 29-58.