Bischofssynode
Die Bischofssynode wurde, einer Anregung aus dem II. Vatikanum folgend, im Jahr 1965 von Papst Paul VI. eingerichtet und 1967 erstmals zusammengerufen. Sie ist kirchenrechtlich ein Organ, das dem Primat des Papstes zugeordnet ist, also kein "immerwährendes" Konzil und auch keine reguläre Arbeitsform des Kollegiums der Bischöfe. Dieses kommt als höchste Autorität der Kirche entweder als Konzil zusammen oder könnte auch außerhalb des Konzils einen einheitlich kollegialen Akt setzen. Die gewöhnliche Existenzweise der bischöflichen Kollegialität nämlich besteht darin, dass jeder einzelne Bischof in seiner Ortskirche die ganze katholische Kirche vergegenwärtigt und leitet. Die Hirtenaufgabe der Bischöfe ist mithin nicht delegierbar an Konferenzen oder Ausschüsse.
Dennoch gewährt die Bischofssynode, in dem Maße, wie es der Papst wünscht, auch eine Beteiligung der Bischöfe am päpstlichen Amt, insbesondere durch Beratung und gedanklichen Austausch. Sie ist jedoch als Mitregierung der Kirche ungeeignet, da sie als solche kein für die Gesamtkirche nützliches "Gegengewicht" zum notwendigen Zentralismus des Apostolischen Stuhls setzen könnte.
Im Jahr 1969 und 1985 fanden außerordentliche Synoden statt, deren erste der Rechtsfigur der Bischofskonferenz gewidmet war, während die Synode von 1985 einen Rückblick auf das II. Vatikanische Konzil erarbeitete. Diese regte bei Papst Johannes Paul II. die Erarbeitung des Weltkatechismus an.
Die ordentlichen Vollversammlungen der Synode fanden seit 1971 im jeweiligen Abstand von drei Jahren statt. Seit 1974 erschien jeweils im Anschluss an eine Synodenversammlung ein päpstliches Lehrschreiben, das, gestützt auf die Vorlagen aus der Bischofssynode, das dort behandelte Thema in das päpstliche Lehramt integrierte.
Sondersynoden fanden überdies für alle Weltregionen einzeln oder für die Bischöfe bestimmter Länder statt (Niederlande, Libanon).