Ablass
Ablass (lat. indulgentia) ist ein Begriff aus der Theologie. Er ist dem dritten Teil des Bußsakraments zugeordnet:
- Reue des Herzens (contritio cordis)
- Bekenntnis (confessio oris)
- Genugtuung (satisfactio operis)
Der Beichtvater kann im Namen Jesu die Sünden zwar vergeben, jedoch nicht die Sündenstrafen aufheben. Dies geschieht in der Genugtuung durch den Ablass. Bei einem Ablass wird die Strafe für Sünden aufgrund von guten Werken (Gottesdienst, Gebete, Almosen, Pilgerfahrt) teilweise oder ganz erlassen. Möglich ist Ablassgewinnung aufgrund des Versöhnungsopfers Christi und im Vertrauen auf ihn. Ohne ihn wäre jede Sünde unwiderruflich und unheilbar.
Zu Unrecht ist die Ablasslehre durch den Ablasshandel des späteren Mittelalters in Misskredit geraten. Dieser Handel wurde übrigens bereits zu Reformationszeiten auch katholischserseits verboten. Die Kirche lehrt, dass die in der Autorität Christi befugt ist, wirksame Milderungen der zeitlichen Sündenstrafen zuzusprechen. Kern der Ablasslehre ist also nicht ein Traktat über Art, Dauer und Schwere der Folgen, welche die Sünden der Menschen in der eigenen Lebensgeschichte und dem Leben der andern zufügt, sondern, dass die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen in Christus diese, so wie sie sich auf das ewige Geschick der Seelen auswirken, zu mildern vermag. Im Zentrum der Ablasslehre steht also die Überzeugung von der wirklichen und zuverlässigen Gemeinschaft der Getauften, die füreinander eintreten und heilswirksam Gutes tun können, über die Grenze des Todes hinaus.
Deshalb ist die Kirche überdies überzeugt, dass ein gewonnener Ablass auch Verstorbenen zugewendet werden kann. Die Kirche gibt kein Urteil darüber ab, welches Geschick einen bestimmten Menschen im Purgatorium ereilt, aber sie sagt, dass es nützlich ist, für die Verstorbenen bei Gott einzutreten. Damit bestätigt und reinigt die kirchliche Auffassung zugleich das tief verwurzelte menschliche Bedürfnis, mit den Verstorbenen in gutem Einklang zu bleiben.
Siehe auch: Portiunkulaablass
Weblinks
- Indulgentiarum Doctrina (lat.)