Auctorem fidei
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Die Apostolische Konstitution Auctorem fidei von Papst Pius VI. wandte sich am 28. August 1794 mit vollster apostolischer Autorität und sehr ausführlich gegen die vom Josephinismus inspirierten Beschlüsse der Synode von Pistoia (1786). Die wesentlichen Grundaussagen (vgl. Denzinger-Hünermann Nr. 2600-2700) sind auch heute noch beachtlich. Manche Autoren des 19. und 20. Jahrhunderts hielten die Lehre von Auctorem fidei für ex cathedra vorgelegt, also definitiv. Im Licht des I. Vatikanums fasst man die Kriterien heute jedoch enger, sieht die Aussagen also nicht mehr als Teil des außerordentlichen, sondern des ordentlichen päpstlichen Lehramts an, d.h. für weitere (amtliche) Fortführung offen.