Seligsprechung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine [[Diözese]] oder ein [[Orden]] bittet den [[Heiliger Stuhl|Heiligen Stuhl]] um die Erlaubnis zu einer Verfahrenseröffnung. Danach leitet eine offizielle kirchliche Person (der Postulator) das genehmigte Verfahren. <br>
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Eine [[Diözese]] oder ein [[Orden]] - vertreten durch einen sogenannten Actor (lat. für Antragsteller) - bittet den [[Heiliger Stuhl|Heiligen Stuhl]] um die Erlaubnis zu einer Verfahrenseröffnung. Danach leitet eine offizielle kirchliche Person (der Postulator) das genehmigte Verfahren. <br>
 
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* Er sammelt Berichte über angebliche [[Wunder]]
 
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* Er prüft und bewertet die Dokumentationen
 
* Er prüft und bewertet die Dokumentationen

Version vom 13. Mai 2011, 10:27 Uhr

Die Seligsprechung in der katholischen Kirche ist die rechtsverbindliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ in die Schar der Seligen bzw. "in das Buch der Seligen" aufgenommen worden ist. Es ist damit auch eine lokale öffentliche Verehrung des Seligen gestattet, im Gegensatz zum Heiligen, der in der gesamten Kirche verehrt wird.

Selige sind allgemeinen alle, die in der Gnade Gottes gestorben (heimgegangen) und schon zur Anschauung Gottes gelangt sind, besonders die von der Kirche seliggesprochenen.

Voraussetzung ist der Ruf der Heiligkeit, die Verehrung im Volk, eine diese Verehrung rechtfertigende, vorbildliche christliche Lebensführung des Menschen ('heroischer Tugendgrad'), die von einer Kommission geprüft wird sowie (außer bei Märtyrern) mindestens ein anerkanntes Wunder, das auf die Fürsprache dieses Menschen geschehen ist.

Eine Seligsprechung kann frühestens kirchenrechtlich fünf Jahre nach dem Tod des Menschen eingeleitet werden. In Ausnahmefällen dispensiert der Papst davon (Papst Johannes Paul II. oder Mutter Teresa). Sie ist regelmäßig eine notwendige Vorstufe zur Heiligsprechung. In seltenen Ausnahmefällen wird Seligen, die schon lange verehrt werden, ohne förmliches Kanonisationsverfahren, durch den Papst zugebilligt, dass sie als Heilige verehrt werden dürfen.

Der Weg zu einer Seligsprechung

Eine Diözese oder ein Orden - vertreten durch einen sogenannten Actor (lat. für Antragsteller) - bittet den Heiligen Stuhl um die Erlaubnis zu einer Verfahrenseröffnung. Danach leitet eine offizielle kirchliche Person (der Postulator) das genehmigte Verfahren.
Erste Aufgaben des Postulators sind:

  • Er erstellt eie lückenlose Biographie
  • Er hört Zeugen an
  • Er prüft Dokumente und Veröffentlichungen
  • Er sammelt und bewertet Quellen

Das Ergebnis ergeht nun an die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse am Heiligen Stuhl, das den ersten Verfahrensteil überprüft (siehe weiter unten).

Zweite Aufgaben des Postulators sind:

  • Er sammelt Berichte über angebliche Wunder
  • Er prüft und bewertet die Dokumentationen
  • Schließlich wählt er einen Wunderbericht aus.

Der Erste Verfahrensteil bei der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse bzw. am Heiligen Stuhl besteht in:
Die Kongregation prüft das Bistumsverfahren zu Leben und Tugend der Person und erstellt eien Abschlussbericht, der von Geschichtswissenschaftlern und Theologen geprüft wird. Danach erlässt der Papst ein Dekret über den Heroischen Tugendgrad.

Der Zweite Verfahrensteil bei der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse bzw. am Heiligen Stuhl besteht in:
Die Kongregation prüft den Wunderbericht und holt Gutachten von Medizinern und Theologen ein. Danach erlässt der Papst ein Dekret über das Wunder und entscheidet über die Seligsprechung.