Seligsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die '''Seligsprechung''' in der katholischen Kirche ist die rechtsverbindliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ in die Schar der Seligen aufgenommen worden ist. Es ist damit auch eine lokale öffentliche Verehrung des Seligen gestattet, im [[Gegensatz]] zum [[Heilige|Heiligen]], der in der gesamten [[Kirche]] verehrt wird. | + | Die '''Seligsprechung''' in der katholischen Kirche ist die rechtsverbindliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ in die Schar der Seligen bzw. "in das Buch der Seligen" aufgenommen worden ist. Es ist damit auch eine lokale öffentliche Verehrung des Seligen gestattet, im [[Gegensatz]] zum [[Heilige|Heiligen]], der in der gesamten [[Kirche]] verehrt wird. |
'''Selige''' sind allgemeinen alle, die in der Gnade Gottes gestorben (heimgegangen) und schon zur [[visio beatifica|Anschauung Gottes]] gelangt sind, besonders die von der Kirche seliggesprochenen. | '''Selige''' sind allgemeinen alle, die in der Gnade Gottes gestorben (heimgegangen) und schon zur [[visio beatifica|Anschauung Gottes]] gelangt sind, besonders die von der Kirche seliggesprochenen. | ||
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Voraussetzung ist der Ruf der Heiligkeit, die [[Volksfrömmigkeit|Verehrung im Volk]], eine diese Verehrung rechtfertigende, vorbildliche christliche Lebensführung des Menschen ('heroischer Tugendgrad'), die von einer Kommission geprüft wird sowie (außer bei [[Märtyrer]]n) mindestens ein anerkanntes [[Wunder]], das auf die Fürsprache dieses Menschen geschehen ist. | Voraussetzung ist der Ruf der Heiligkeit, die [[Volksfrömmigkeit|Verehrung im Volk]], eine diese Verehrung rechtfertigende, vorbildliche christliche Lebensführung des Menschen ('heroischer Tugendgrad'), die von einer Kommission geprüft wird sowie (außer bei [[Märtyrer]]n) mindestens ein anerkanntes [[Wunder]], das auf die Fürsprache dieses Menschen geschehen ist. | ||
− | Eine Seligsprechung kann frühestens kirchenrechtlich fünf Jahre nach dem Tod des Menschen eingeleitet werden. Sie ist regelmäßig eine notwendige Vorstufe zur [[Heiligsprechung]]. In seltenen Ausnahmefällen wird Seligen, die schon lange verehrt werden, ohne förmliches Kanonisationsverfahren, durch den Papst zugebilligt, dass sie als Heilige verehrt werden dürfen. | + | Eine Seligsprechung kann frühestens kirchenrechtlich fünf Jahre nach dem Tod des Menschen eingeleitet werden. In Ausnahmefällen dispensiert der Papst davon (Papst [[Johannes Paul II.]] oder [[Mutter Teresa]]). Sie ist regelmäßig eine notwendige Vorstufe zur [[Heiligsprechung]]. In seltenen Ausnahmefällen wird Seligen, die schon lange verehrt werden, ohne förmliches Kanonisationsverfahren, durch den Papst zugebilligt, dass sie als Heilige verehrt werden dürfen. |
'''siehe auch:''' [[Heroischer Tugendgrad]] | '''siehe auch:''' [[Heroischer Tugendgrad]] | ||
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Version vom 3. Mai 2011, 10:39 Uhr
Die Seligsprechung in der katholischen Kirche ist die rechtsverbindliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ in die Schar der Seligen bzw. "in das Buch der Seligen" aufgenommen worden ist. Es ist damit auch eine lokale öffentliche Verehrung des Seligen gestattet, im Gegensatz zum Heiligen, der in der gesamten Kirche verehrt wird.
Selige sind allgemeinen alle, die in der Gnade Gottes gestorben (heimgegangen) und schon zur Anschauung Gottes gelangt sind, besonders die von der Kirche seliggesprochenen.
Voraussetzung ist der Ruf der Heiligkeit, die Verehrung im Volk, eine diese Verehrung rechtfertigende, vorbildliche christliche Lebensführung des Menschen ('heroischer Tugendgrad'), die von einer Kommission geprüft wird sowie (außer bei Märtyrern) mindestens ein anerkanntes Wunder, das auf die Fürsprache dieses Menschen geschehen ist.
Eine Seligsprechung kann frühestens kirchenrechtlich fünf Jahre nach dem Tod des Menschen eingeleitet werden. In Ausnahmefällen dispensiert der Papst davon (Papst Johannes Paul II. oder Mutter Teresa). Sie ist regelmäßig eine notwendige Vorstufe zur Heiligsprechung. In seltenen Ausnahmefällen wird Seligen, die schon lange verehrt werden, ohne förmliches Kanonisationsverfahren, durch den Papst zugebilligt, dass sie als Heilige verehrt werden dürfen.
siehe auch: Heroischer Tugendgrad