Militia Templi: Unterschied zwischen den Versionen

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Im neunten Band des Lexikons „Dizionario degli istituti di perfezione“ (Lexikon der Institute der Perfektion) Edizioni Paoline - Rom, 1997 wird die „Militia Templi“ im Kapitel “Die Restauration der Templer” als einziger legitimer Templerorden beschrieben.
 
Im neunten Band des Lexikons „Dizionario degli istituti di perfezione“ (Lexikon der Institute der Perfektion) Edizioni Paoline - Rom, 1997 wird die „Militia Templi“ im Kapitel “Die Restauration der Templer” als einziger legitimer Templerorden beschrieben.
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Als Antwort auf eine Anfrage hat das Staatssekretariat Erste Sektion Allgemeine Angelegenheiten aus dem Vatikan am 23. Mai 1995 Nr.370.951, gezeichnet von Mons. Leonardo Sandri, Assessor, dem Hochwürdigsten Herrn Prälat Dr. Norbert Feldhoff, Generalvikar der Erzdiözese Köln die Gelegenheit wahrgenommen, "verbindlich Stellung zu nehmen zu Phänomenen im Umfeld vermeintlicher 'Orden' oder gar 'Ritterorden', die immer wieder ebenso beachtetes wie ärgerliches und schädliches Aufsehen erregen":
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'Es ist durchgängige und weder im Grundsatz 'noch in der konkreten Einzelfallpraxis auch nur ansatzhaft jemals in Zweifel gezogene Haltung des Heiligen Stuhles, nur und ausschließlich die traditionellen und auf ein rechtlich unvordenkliches Bestehen zurückblickenden Ritterorden anzuerkennen, die trotz ihrer heute durchaus voneinander verschiedenen rechtlichen Physiognomie und unbeschadet ihrer Anerkennung als Subjekte des internationalen Rechtes hier ausdrücklich genannt seien: den Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem, den Souveränen Malteser-Ritterorden und den Deutschen Orden.
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Alle anderen Vereinigungen, die ihre Existenz offen oder zumindest mittels einer gewissen Insinuation aus untergegangenen mittelalterlichen Gründungen herleiten zu können vorgeben oder die in ihrem Namen Kennzeichnungen wie "Souverän", "Ritterorden' od. ähnliches führen und/oder durch die Benennung ihrer Funktionsträger an diese altehrwürdige Tradition anzuknüpfen suchen ("Großmeister, "Statthalterei" etc.), sind vom Heiligen Stuhl nicht anerkannt.
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Eine derartige Anerkennung ersetzt auch nicht die Tatsache, daß sich einige dieser Gruppen der 'Anerkennung" oder gar 'Gründung' seitens kirchlicher Autotitäten unterhalb des Heiligen Stuhles, sei es etwa diözesanrechtlicher Art im Rahmen des kanonischen Vereinsrechtes oder auf der Ebene von Teilkirchenverbänden des lateinischen oder nichtlateinischer katholischer Riten glauben rühmen zu können. Die Tradition der rechtlichen Konfiguration von "Ritterorden oder "Souveränen Orden' etc. lebt nur in den anerkannten Formen fort und kann keinerlei rechtmäßige Wiederbelegung für sich beanspruchen.'
  
 
'''Die Restauration der Templer'''
 
'''Die Restauration der Templer'''

Version vom 28. April 2006, 14:26 Uhr

Christi Pauperum Militum Ordo

Die Ritter der Militia Templi sind eine römisch-katholische, regelgebundene Bruderschaft mit christlich-kämpferischer Tradition mit Bezug auf ritterliche Tugenden, die nach kanonischem Recht anerkannt ist.

Kreuz der Militia Templi
Das Wappen S. Ex. des Grossmeisters dom. Marcello A. Cristofani della Magione

Der ideelle Ursprung

Die Gründung des historischen Ordens reicht in die Jahre 1118/19 - also 20 Jahre nach der Eroberung Jerusalems. In der Schrift „Liber ad Milites Templi de laude novae Militiae“ des Hl. Bernhard von Clairvaux fand der alte Orden der „armen Ritter Christi“ die notwendige Grundlage für die neue mönchische und ritterliche Spiritualität, kontemplativ und kampfbereit. In der Folge überließ Balduin II., der König von Jerusalem, dem Orden den östlichen Flügel seines an die Ruinen des Tempels Salomons grenzenden Palastes als Wohnsitz. Seither wurde der Orden einfach ‚Templarii‘ - "Templer" genannt. Der von Hl. Paulus eingeführte Begriff ‚miles Christi‘ erhielt in der Zeit der großen klerikalen Reformen und der Kreuzzüge eine konkrete Bedeutung, indem er nunmehr auf jene die irdischen Feinde des Christentums bekämpfenden Berufskrieger übertragen wurde. Jene Ritter Christi gaben sich selbst den Namen „arme Ritter“, eine Bezeichnung, die keineswegs im Sinne von bedürftig oder mittellos verstanden werden darf. In der Deutung der Kirchenväter bezieht sich der Begriff „arm“ hier vielmehr auf die in der Bergpredigt propagierte „Armut im Geiste“. Diese Armut ist im Herzen verankert und meint die innerliche Freiheit und Unabhängigkeit von weltlichem Besitz. Papst Clemens V. hob im März 1312 auf dem Konzil von Vienne durch die Bulle ‚Vox in excelso’ den Orden auf.

Wiedergründung der „Militia Templi“

Dekret

Im neunten Band des Lexikons „Dizionario degli istituti di perfezione“ (Lexikon der Institute der Perfektion) Edizioni Paoline - Rom, 1997 wird die „Militia Templi“ im Kapitel “Die Restauration der Templer” als einziger legitimer Templerorden beschrieben.

Als Antwort auf eine Anfrage hat das Staatssekretariat Erste Sektion Allgemeine Angelegenheiten aus dem Vatikan am 23. Mai 1995 Nr.370.951, gezeichnet von Mons. Leonardo Sandri, Assessor, dem Hochwürdigsten Herrn Prälat Dr. Norbert Feldhoff, Generalvikar der Erzdiözese Köln die Gelegenheit wahrgenommen, "verbindlich Stellung zu nehmen zu Phänomenen im Umfeld vermeintlicher 'Orden' oder gar 'Ritterorden', die immer wieder ebenso beachtetes wie ärgerliches und schädliches Aufsehen erregen":

'Es ist durchgängige und weder im Grundsatz 'noch in der konkreten Einzelfallpraxis auch nur ansatzhaft jemals in Zweifel gezogene Haltung des Heiligen Stuhles, nur und ausschließlich die traditionellen und auf ein rechtlich unvordenkliches Bestehen zurückblickenden Ritterorden anzuerkennen, die trotz ihrer heute durchaus voneinander verschiedenen rechtlichen Physiognomie und unbeschadet ihrer Anerkennung als Subjekte des internationalen Rechtes hier ausdrücklich genannt seien: den Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem, den Souveränen Malteser-Ritterorden und den Deutschen Orden. Alle anderen Vereinigungen, die ihre Existenz offen oder zumindest mittels einer gewissen Insinuation aus untergegangenen mittelalterlichen Gründungen herleiten zu können vorgeben oder die in ihrem Namen Kennzeichnungen wie "Souverän", "Ritterorden' od. ähnliches führen und/oder durch die Benennung ihrer Funktionsträger an diese altehrwürdige Tradition anzuknüpfen suchen ("Großmeister, "Statthalterei" etc.), sind vom Heiligen Stuhl nicht anerkannt. Eine derartige Anerkennung ersetzt auch nicht die Tatsache, daß sich einige dieser Gruppen der 'Anerkennung" oder gar 'Gründung' seitens kirchlicher Autotitäten unterhalb des Heiligen Stuhles, sei es etwa diözesanrechtlicher Art im Rahmen des kanonischen Vereinsrechtes oder auf der Ebene von Teilkirchenverbänden des lateinischen oder nichtlateinischer katholischer Riten glauben rühmen zu können. Die Tradition der rechtlichen Konfiguration von "Ritterorden oder "Souveränen Orden' etc. lebt nur in den anerkannten Formen fort und kann keinerlei rechtmäßige Wiederbelegung für sich beanspruchen.'

Die Restauration der Templer

Im Laufe der Jahrhunderte sind in Europa und in Amerika Orden und Gesellschaften verschiedener Art entstanden, die den Anspruch erhoben, direkte Nachfolger der Templer zu sein und sich in ihren Riten, Werken und Regeln auf die des berühmten Ordens beriefen (vgl. G. Ventura, T. e templarismo...; M. Lo Mastro, Dossier T: ...; und B. Blandre, L'ordre...;s. Bibl.). Dieser Anspruch auf die direkte Abstammung von dem alten Orden ist jedoch vollkommen unbegründet und historisch sowie juristisch falsch; auf jeden Fall kann eine eventuelle Neubelebung des Ordens (theoretisch möglich) nur durch den Hl. Stuhl zustande kommen. Ganz anders hingegen ist die Situation der 1979 in Poggibonsi (Siena) auf Initiative des Grafen Marcello Alberto Cristofani della Magione stattgefundenen Gründung. Dieser hat nämlich eine Vereinigung von Laien ins Leben gerufen, welche sich auf die Ideale und den Lebensstil berufen, die vom Hl. Bernhard im Liber ad Milites Templi de laude novae militiae für die Templer beschrieben wurden (ohne eine direkte Abstammung vom antiken Orden zu beanspruchen) und sich als besondere Ziele die Pflege der Liturgie und die Ausführung des göttlichen Amtes, die Vertiefung der Spiritualität und der Kultur der christlichen Ritterschaft, die Fürsorge der Pilger und die moralische und materielle Unterstützung des Nächsten und insbesondere der Christen im Heiligen Land, sowie die Erziehung der Jugendlichen setzte. Nach seiner behördlichen Anerkennung am 21. September 1979 wurde der Verein mit seinen auf ritterlichen Prinzipien aufbauenden Statuten und mit ausdrücklicher Bezugnahme auf den antiken Orden vom Erzbischof von Siena, Mons. Mario Jsmaele Castellano als privater Verband von Gläubigen unter dem Titel „Milizia del Tempio“ (Ordo Militiae Christi Templique Hierosolymitani) bestätigt (8. September 1988). Am 24. November 1989 genehmigte Mons. Castellano einige Änderungen der Statuten, während am 18. November 1990 der neue Ordinarius von Siena, Mons. Bonicelli, die Regel unter dem Titel „Regola dei poveri cavalieri di Cristo dell’Ordine della Milizia del Tempio“ (Regel der armen Ritter Christi des Templerordens) zuließ, welche der des antiken Ordens entnommen ist und der heutigen Zeit angepasst wurde. Inzwischen hatte Johannes Paul II. am 13. September 1989 eine Reihe genereller Ablässe in perpetuum für bedeutende Momente im Leben der Ritter gewährt.

Gemäß der Regel umfasst die neue „Militia“ drei Kategorien von Mitgliedern:

  • die Ritter mit feierlicher Profess, die sich dauerhaft der Militia weihen, mit der Investitur und dem Gelöbnis, die drei klassischen evangelischen Ratschläge gemeinsam mit dem öffentlichen Glaubensbezeugnis (viertes Gelöbnis) zu befolgen und
  • die Ritter ohne Profess (oder „in Obedienz“), welche sich mittels der Investitur verpflichten, die Vollkommenheit des christlichen Lebens anzustreben; die Frauen (Damen), welche, in ihrem Status verbleibend, auf verschiedene Art und Weise mit der Militia zusammenarbeiten wollen, immer unter der Autorität des Großmeisters der Militia;
  • die dritte Kategorie setzt sich aus jenen Männern und Frauen zusammen, die aufgrund ihres jugendlichen Alters und ihrer Unerfahrenheit noch nicht für die Annahme einer endgültigen Verpflichtung bereit sind: sie dienen in den Reihen der Militia als „Geschenkte“, geben jedoch nur ein zeitweiliges Gelöbnis ab, welches alle drei Jahre zu erneuern ist.

Um zur Profess und zur Investitur zugelassen zu werden, müssen sie ein Noviziat von mindestens einem Jahr ablegen und das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Es können in der Militia auch jene Erwachsenen aufgenommen werden, die zwar deren Ideale teilen, sich aber nicht der „Regel“ verpflichten können oder wollen; sie werden als Kapläne (Bischöfe und Priester) oder als „Ordensträger“ (verdienstvolle) hinzugewählt, oder als Freunde eingeschrieben.

Gemäß der Regel und den Statuten wird die Militia vom Großmeister (maestro dei poveri cavalieri di Cristo, duca della Milizia del Tempio = Meister der armen Ritter Christi, Herzog der Tempelritter) geleitet, der alle drei Jahre vom Kapitel der dreizehn Rechtsritter (Rat) gewählt wird.

Dem Generalkapitel, zusammengesetzt aus den Rittern und den Damen, obliegen die gesetzgebenden Aufgaben; der Rat (oder Ehrengerichtshof) hat die disziplinarische Aufsicht; der Großpriorale Magistrale Rat formuliert die Regierungspolitik.

Fünf Ministerien unterstützen die Zentralorgane bei der Durchführung der Aufgaben der Militia:

  • die Prälatur (der Generalprälat wird alle drei Jahre vom Erzb. von Siena ernannt) für die geistige und theoretische Bildung;
  • die allgemeine Statthalterschaft für die Verwaltung der Lehre und zur Ausschreibung und Regelung der Wahl des neuen Großmeisters;
  • die Magistrale Präzeptorei (Hauptmannschaft) für die ideelle und ritterliche Ausbildung;
  • das Magistrale Kanzleramt für die Regierung, die Verwaltung und die allgemeine Organisation;
  • das Gouvernement für den Unterhalt des Magistralen Sitzes und die Vermögenserhaltung.

Die Regel schreibt nur die gemeinschaftliche Abhaltung der Vespern vor (die Professritter haben die Pflicht, täglich das Brevier zu lesen), aber die Möglichkeit auch Häuser für das klösterliche Leben zu gründen befindet sich in Vorbereitung.

Die Ritter mit feierlicher Profess (religiöse) oder in Obedienz (weltliche) tragen, je nach Anlass, den weißen Habit, welcher aus einer Tunika, einem Skapulier mit achteckigem rotem Kreuz auf der Brust und einem Mantel mit demselben Kreuz auf der linken Schulter besteht; die Damen tragen einen weißen Schleier mit dem Kreuz ohne den oberen Arm; die Kapläne sind mit einer weißen Mozetta mit rotem Rand, roten Knöpfen und achteckigem roten Kreuz auf dem linken Vorderteil bekleidet. Die übrigen Mitglieder haben kein Habit, sondern nur die Dekoration oder das Abzeichen.

Die Militia wird finanziell durch die Beiträge ihrer Mitglieder nebst Schenkungen von Behörden und Privatleuten sowie durch eigene Aktivitäten getragen.

Derzeit zählt die Militia etwa dreißig Ritter mit feierlicher Profess, einige hundert Ritter in Obedienz und zahlreiche Eingeschriebene in den anderen Kategorien. Sie hat etwa zehn nationale Präzeptoreien (Großpriorate) und eine große Zahl von Prioraten und örtlichen Komtureien gegründet; weiterhin hat sie Pfadfindergruppen und Jugendorganisationen in Italien und im Ausland gefördert oder aufgenommen.

Der Magistrale Sitz befindet sich im Castello della Magione in Poggibonsi (Siena), einem außergewöhnlichen monumentalen Komplex aus romanischer Zeit, der bis auf das 11. Jh. zurückgeht und sich bis 1312 im Besitz der Templer befand. Nach deren Auflösung ging er an die Hospitaliter vom hl. Johannes von Jerusalem und nachdem der Besitz durch die Hände zahlreicher Eigentümer gegangen war, wurde er am 20. Januar 1979 vom Grafen Marcello Alberto Cristofani della Magione erworben, der ihn als Vermögensdotation der sich in Gründung befindenden Milizia del Tempio als Magistralen Sitz übermachte.

Der Wahlspruch der Militia Templi lautet: „Non nobis Domine, non nobis, sed Nomini tuo da gloriam“.

Die Militia Templi wird von „Unserer Lieben Frau der Ritter“ mit dem Titel „Regina Militiae“ (17. Mai) behütet, und ihr Hauptpatron ist der Heilige Johannes, Apostel und Evangelist (27. Dezember). Die Magistralkirche ist nach ihm benannt worden (Sankt Johannes in Jerusalem). Andere Patrone sind: Der Heilige Erzengel Michael (29. September), der Heilige Georg der Märtyrer (23. April), der Heilige Bernhard von Clairvaux, Abt und Kirchenlehrer (20. August), der Ritter vom Tempel, der Selige Johannes von Montfort (24. Mai), der Heilige Galgano, Ritter und Eremit (3. Dezember). Die Heilige Katharina von Siena (30. April), die Heilige Jeanne d'Arc (30. Mai) und die Heilige Klara von Assisi (11. August) sind besondere Schutzherrinnen der Damen der Militia Templi.

Die Großpriorate und die Komtureien können ihre eigenen Patrone wählen.

„Regina Militiae“ - Unsere Liebe Frau der Ritter

Die Ziele

Hauptziel der Militia Templi ist es, Glaubens- und christliche Lebensgemeinschaften zu fördern und zu bilden, die in voller Gemeinschaft mit der Römisch-katholischen Kirche stehen, und dem in der Ordensregel ausgedrückten Ursprung ihrer Berufung zu folgen.

Die besonderen Ziele der Militia Templi sind:

  • Die Pflege der Liturgie gemäß der Tradition und des Päpstlichen Lehramtes und das Rezitieren des Stundengebets als Dienst für Gott.
  • Die Vertiefung der Spiritualität und der Kultur der Ritterschaft als Zeugnis und zur Verteidigung der traditionellen menschlichen und christlichen Werte als Dienst am Ideal der Ritterschaft.
  • Die Verteidigung und die Aufnahme der Pilger und im Allgemeinen die moralische und sachliche Unterstützung des Nächsten nach der Überlieferung des alten Ordens gemeinsam mit der Erziehung der Jugendlichen als Dienst für Kirche und Gesellschaft.


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