Generalvikar: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Generalvikar''' ist nach dem [[Kirchenrecht]] Stellvertreter des [[Bischof]]s in allen Verwaltungs-, Personal- und pastoralen Angelegenheiten der Diözese.
 
Ein '''Generalvikar''' ist nach dem [[Kirchenrecht]] Stellvertreter des [[Bischof]]s in allen Verwaltungs-, Personal- und pastoralen Angelegenheiten der Diözese.
  
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Version vom 22. Juli 2008, 14:56 Uhr

Ein Generalvikar ist nach dem Kirchenrecht Stellvertreter des Bischofs in allen Verwaltungs-, Personal- und pastoralen Angelegenheiten der Diözese.