Marcel Lefebvre: Unterschied zwischen den Versionen

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*[http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/hf_jp-ii_motu-proprio_02071988_ecclesia-dei_ge.html Motu proprio "Ecclesia Dei"]
 
*[http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_commissions/ecclsdei/documents/hf_jp-ii_motu-proprio_02071988_ecclesia-dei_ge.html Motu proprio "Ecclesia Dei"]
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[[Kategorie:Bischöfe Frankreich|Lefebvre, Marcel]]
 
[[Kategorie:Bischöfe Frankreich|Lefebvre, Marcel]]

Version vom 7. Mai 2008, 07:06 Uhr

Marcel Lefebvre (* 29. November 1905 in Tourcoing, Frankreich; † 25. März 1991 in Martigny, Schweiz) ist ein Bischof der katholischen Kirche, der 1988 von Papst Johannes Paul II. exkommunziert wurde.

Biographie

Marcel Lefebvre wurde am 29. November 1905 in Tourcoing, Frankreich geboren. Er studierte u.a. in Rom, trat dem Orden der Spiritaner bei und wurde 1929 in Lille zum Priester geweiht. Er wandte sich bald der Afrikamission zu, weshalb er in innerfranzösische Konflikte nicht verwickelt war. Als erfolgreicher Leiter des Priesterseminars in Gabun rückte er in der Nachkriegszeit in den Episkopat auf. Am 14. September 1955 wurde Marcel Lefebvre durch Papst Pius XII. erster Erzbischof von Dakar. Als Gegner der afrikanischen Unabhängigkeitsbewegungen war er nach verdienstreichen Jahren in Afrika nicht mehr tragbar. Daher ernannte ihn Papst Johannes XXIII. Anfang 1962 zum Erzbischof-Bischof von Tulle in Frankreich. Dieses Amt übte er nur bis Juli 1962 aus, da er zum Generaloberen der Spiritaner gewählt wurde. Als solcher nahm er am II. Vatikanum teil. Er verfasste mehrere kritische Stellungnahmen, befürwortete jedoch die Liturgiekonstitution des Konzils. Wegen nachkonziliarer Konflikte in seinem Orden trat er 1968 vom Amt des Generaloberen zurück. Bald danach wurde er Gründer und Generaloberer der 1970 gegründeten, 1974 kirchenrechtlich aufgehobenen, seit 1988 schismatischen „Priesterbruderschaft St. Pius X.“, die zunächst vor allem als Trägerin eines Priesterseminars tridentinischer Prägung in Econe (Schweiz) wirkte. Bekannt wurde Lefebvre jetzt durch seine massive Ablehnung der Liturgiereform. In seiner Grundsatzerklärung vom 21. November 1974 stellte er die These auf, dass kein Katholik, wenn ihm an seinem Seelenheil liege, diese Reform billigen könne. Diese Position zwang den Hl. Stuhl zu einer forcierten Durchsetzung des Missale Romanum von 1970. Papst Paul VI. sah sich 1976 wegen unerlaubter Priesterweihen dazu gezwungen, Lefebvre von seinen Ämtern zu suspendieren. Dieser leistete keinen Gehorsam, obwohl ihn der Papst abermals im September 1976 in Privataudienz empfing. Mit Schreiben vom 11. Oktober 1976 stellte der Papst definitiv fest, dass sich Lefebvre angesichts des von ihm neu eingeführten, absolut falschen Traditionsbegriffs im Irrtum befinde. Durch vier gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes vollzogene und damit unerlaubte Bischofsweihen im Jahr 1988 zog sich Lefebvre als Tatstrafe die Exkommunikation zu. Papst Johannes Paul II. hat am 2. Juli im Apostolischen Schreiben Ecclesia Dei die Bischofsweihen als schismatischen Akt verurteilt und die Exkommunikation Lefebvres offiziell festgestellt.

Da die Feier der tridentinischen Liturgie bereits seit 1984 im Falle eines pastoralen Bedürfnisses gestattet wird, also ihre Zelebration nur von 1974 bis 1984 auf persönlich begründete Ausnahmen beschränkt war, ist längst nicht mehr die "alte Messe" der zentrale Streitpunkt zwischen dem Heiligen Stuhl und den fast 500 Priestern der Lefebvre-Bruderschaft. Diese verlangt vielmehr die "Rückkehr" Roms zu einer vom Integralismus geprägten Identität. Da Rom aber nie im vollen Sinn des Begriffs integralistisch orientiert war, kann der Vatikan auf diese Forderung nicht eingehen, zumal sie die Erfüllung des kirchlichen Auftrags unmöglich machen würde. Aus römischer Sicht verbreitete Lefebvre eine Lesart der katholischen Tradition, die nicht dem kirchlichen Selbstverständnis entspricht und diesem auch in früheren Zeiten nicht entsprochen hätte.

In seinem Buch "Zur Lage des Glaubens" sagte Benedikt XVI. zu Lefebvre: "Wenn man bei der grundsätzlichen Absage gegenüber dem II. Vatikanum bleibt, so sehe ich keinerlei Zukunft für eine dann in sich unlogische Position. Ausgangspunkt für diese Richtung ist ja die strengste Treue zur Lehrverkündigung, besonders Pius IX. und Pius X. wie - noch grundlegender - des I. Vatikanums und seiner Definition des päpstlichen Primats. Aber warum nur die Päpste bis zu Pius XII. und nicht weiter? Ist etwa der Gehorsam gegenüber dem Heiligen Stuhl teilbar nach Jahren oder nach der Nähe einer Lehre zur vorgegeben eigenen Überzeugung?"

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