Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium''' (CCEO; Kodex der Kanones der Ostkirchen) ist das Gesetzbuch für die [[Unierte Ostkirchen|unierten Kirchen]]. Die lateinische Kirche hat ein eigenes Gesetzbuch, den [[Codex Iuris Canonici]] (CIC).
 
Der '''Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium''' (CCEO; Kodex der Kanones der Ostkirchen) ist das Gesetzbuch für die [[Unierte Ostkirchen|unierten Kirchen]]. Die lateinische Kirche hat ein eigenes Gesetzbuch, den [[Codex Iuris Canonici]] (CIC).
  
Der CCEO wurde von Papst [[Johannes Paul II.]] am 18. Oktober 1990 promulgiert. Er bezeichnete diesen als eine Frucht des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]], ein Zeichen, dass die Eigenständigkeit der Ostkirchen hervorhebt.
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Der CCEO wurde von Papst [[Johannes Paul II.]] am 18. Oktober 1990 mit der mit der [[Apostolische Konstitution|Apostolischen Konstitution]] Sacri Canones promulgiert. Er bezeichnete diesen als eine Frucht des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]], ein Zeichen, dass die Eigenständigkeit der Ostkirchen hervorhebt.
  
 
== Weblinks ==
 
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Version vom 15. März 2006, 17:08 Uhr

Der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO; Kodex der Kanones der Ostkirchen) ist das Gesetzbuch für die unierten Kirchen. Die lateinische Kirche hat ein eigenes Gesetzbuch, den Codex Iuris Canonici (CIC).

Der CCEO wurde von Papst Johannes Paul II. am 18. Oktober 1990 mit der mit der Apostolischen Konstitution Sacri Canones promulgiert. Er bezeichnete diesen als eine Frucht des Zweiten Vatikanischen Konzils, ein Zeichen, dass die Eigenständigkeit der Ostkirchen hervorhebt.

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