Kirchensteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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* [https://www.domradio.de/artikel/fragen-und-antworten-zur-kirchensteuer-deutschland Fragen und Antworten zur Kirchensteuer in Deutschland] [[Domradio]] am 8. Juli 2024
 
*[http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20060313_actus-formalis_ge.html Actus formalis auf der Vatikanseite]
 
*[http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20060313_actus-formalis_ge.html Actus formalis auf der Vatikanseite]
 
* [http://www.kath.net/news/50987 Wiederzulassung von Kirchensteuer-Sündern zum Sakramentenempfang?] [[Kath.net]] am 19 Juni 2015 von [[Peter Winnemöller]]
 
* [http://www.kath.net/news/50987 Wiederzulassung von Kirchensteuer-Sündern zum Sakramentenempfang?] [[Kath.net]] am 19 Juni 2015 von [[Peter Winnemöller]]

Version vom 9. Juli 2024, 15:00 Uhr

Die Kirchensteuer ist eine besondere Form der Besteuerung in Deutschland, die im Auftrag der Kirche(n) vom Finanzamt (von den Mitgliedern der anerkannten kirchlichen und steuerberechtigten Gemeinschaften) als Zuschlag erhoben wird und an die jeweiligen Kirchen weitergegeben wird.

Die Bemessungsgrundlage für diese Steuer sind die Einkommenssteuer bzw. die Lohnsteuer.

Die rechtliche Grundlage für die Kirchensteuer sind die Artikel 140 des Grundgesetzes von 1949 in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Verfassung von 1919. Die Höhe der Kirchensteuer wird von den jeweiligen Kirchenverantwortlichen festgelegt. Das jeweilige Landesparlament muss aber die Zustimmung geben. Hier gibt es lokale Unterschiede. In der Regel sind dies aber ein Prozentsatz von 9% der Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuerschuld.

In den meisten Bundesländern erfolgt die Einhebung direkt von den (weltlichen) Finanzämtern; in Bayern bestehen eigene Kirchensteuerämter. Die Kirchensteuer auf die Lohnsteuer wird jedoch auch in Bayern direkt von den staatlichen Finanzämtern kassiert.

Eine Kirchensteuer gibt es nur in wenigen Ländern, in Österreich besteht ein bedingt ähnliches System unter dem Namen Kirchenbeitrag (umgangssprachlich auch als Kirchensteuer bezeichnet), der aber nicht vom Staat, sondern der Kirche selbst eingetrieben wird. In der Schweiz wird eine Steuer der staatskirchenrechtlichen Körperschaft abgegeben.

Geschichte der Kirchensteuer

Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht wurde die Kirchensteuer nicht unmittelbar in Zusammenhang mit der Säkularisation von 1803/06 als Kompensation für die beschlagnahmten Kirchengüter eingeführt, sondern erst nach Abschaffung der kirchlichen Personenstandsbeurkundung (für staatliche Zwecke) nach 1871, wobei anfangs die meisten Religionsgemeinschaften von diesem Recht zur Steuererhebung nicht einmal Gebrauch machten. Im Jahr 1897 bestand beispielsweise katholischerseits eine Kirchensteuer ausschließlich in Baden.

Die weltlichen Finanzämter stellten seit Beginn des Systems den kirchlichen Behörden die Einkommensdaten zur Verfügung; die staatliche Einhebung in Form des Abzugs zusammen mit der Lohnsteuer wurde allerdings erst nach dem 2. Weltkrieg in der Bundesrepublik eingeführt. Die Ausweitung des Systems auf das Beitrittsgebiet 1990 führte dort zu einer massiven Austrittswelle.

Der eigentliche Kirchensteuer wurde von Adolf Hitler eingeführt und befürwortet.

Bewertung der Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird auch im kirchlichen Bereich unterschiedlich bewertet. Auf der einen Seite wird darauf hingewiesen, dass kirchliche Institutionen auf die Gelder angewiesen, um ihren pastoralen und karitativen Verpflichtungen nachzukommen. Auf der anderen Seite wird die Kirchensteuer als zu enge Verquickung der Kirche mit dem Staat angesehen. Dadurch mache sich die Kirche vom Staat abhängig. Zudem begünstige die Kirchensteuer einige Institutionen, während andere - wie Klöster, geistliche Gemeinschaften - leer ausgingen.

Kirchensteuer und Exkommunikation in Deutschland

Die katholische Kirche in Deutschland reagiert auf einen Kirchenaustritt mit dem automatischen Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, sprich: Exkommunikation. Das sei übertrieben und nicht nachvollziehbar stellt Erzbischof Georg Gänswein fest. Man kann Dogmen infrage stellen, das tut keinem weh, da fliegt keiner raus. Er fragt: Ist denn das Nichtbezahlen von Kirchensteuer ein größeres Vergehen gegen den Glauben als Verstöße gegen Glaubenswahrheiten? Der Eindruck, der entsteht, ist doch der: Solange der Glaube auf dem Spiel steht, ist das nicht so tragisch, sobald aber das Geld ins Spiel kommt, dann hört der Spaß auf. Das scharfe Schwert der Exkommunikation bei Kirchenaustritt ist unangemessen und korrekturbedürftig.<ref>Erzbischof Georg Gänswein im Interview mit der Schwäbischen Zeitung im Juli 2016 - aus: Kath-info am 18. Februar 2017 von Engelbert Recktenwald.</ref>

Zitat

Ich würde zuerst die Kirchensteuer abschaffen. ... Wenn man der Kirche das Geld nehmen würde, würde sie ganz automatisch normal. (Peter Hahne<ref>[http://www.kathtube.com/player.php?id=52516 Das Maß ist voll - Peter Hahne im Interview mit Ulrike Stockmann) im März 2022 aufKathtube</ref>).

Literatur

  • Horst Herrmann, Die Kirchen und unser Geld, Rasch und Röhring Verlag, Hamburg 1990, ISBN 3-89136-301-X

Siehe auch: Trennung von Kirche und Staat

Weblinks

Anmerkungen

<references />