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Aktuelle Version vom 11. Juni 2019, 08:51 Uhr
In ecclesiasticam futurorum |
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der Kongregation für das katholische Bildungswesen
im Pontifikat von Papst
Johannes Paul II.
über die liturgische Ausbildung der Priesteramtskandidaten
3. Juni 1979
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Das liturgische Leben des Seminars
- 2.1 Allgemeine Grundsätze für die Pflege des liturgischen Lebens im Seminar
- 2.1.1 Die besondere Einführung in das liturgische Leben im geistlichen Grundkurs
- 2.1.2 Pädagogische Prinzipien für die Einführung in das liturgische Leben
- 2.1.3 Die zur liturgischen Feier versammelte Seminargemeinschaft
- 2.1.4 Die liturgische Feier selbst
- 2.1.5 Die Vorbereitung der Alumnen für ihre zukünftige liturgische Aufgabe als Seelsorger
- 2.2 Richtlinien für die einzelnen liturgischen Handlungen
- 2.1 Allgemeine Grundsätze für die Pflege des liturgischen Lebens im Seminar
- 3 Die Liturgiewissenschaft als theologisches Lehrfach
- 3.1 Allgemeine Richtschnur
- 3.2 Gegenstand und Ziel des Lehrfaches Liturgik
- 3.3 Umfang und Lehrmethode der Liturgik
- 3.4 Eigenschaften des Professors der Liturgik und Verhältnis der Liturgik zu den anderen Lehrfächern
- 3.5 Kirchenmusik und kirchliche Kunst
- 3.6 Die praktische pastorale Einführung in den liturgischen Dienst
- 3.7 Gründlichere Ausbildung einiger Alumnen in der Liturgiewissenschaft
- 3.8 Die liturgische Fortbildung der Priester nach dem Studium
- 4 Schluss
- 5 Anmerkungen
- 6 Anhang: Verzeichnis der beim Liturgiestudium zu behandelnden Fragen
- 7 Grundbegriffe und Allgemeine Richtlinien
- 7.1 Artikel I: Das Wesen der heiligen Liturgie und ihre Bedeutung im Leben der Kirche
- 7.2 Artikel II: Die Natur der Liturgie als einer hierarchischen und gemeinschaftlichen Handlung und die liturgische Gesetzgebung
- 7.3 Artikel III: Der belehrende und seelsorgliche Charakter der Liturgie
- 7.4 Artikel IV: Grundzüge der Geschichte der Liturgie
- 8 Die Messe und die Verehrung der Eucharistie
- 9 Die übrigen Sakramente und die Sakramentalien
- 9.1 Artikel I: Die Eingliederung in das christliche Leben
- 9.2 Artikel II: Das Weihesakrament und die verschiedenen Dienste
- 9.3 Artikel III: Ehe und Jungfräulichkeit
- 9.4 Artikel IV: Die Liturgie der Ordensprofess
- 9.5 Artikel V: Die Bußliturgie
- 9.6 Artikel VI: Die Liturgie in der Krankheit des Christen
- 9.7 Artikel VII: Die Liturgie beim Tod des Christen
- 9.8 Artikel VIII: Die Sakramentalien
- 10 Die Heiligung der Zeit
- 11 Weblinks
Einleitung
Die große Bedeutung der Liturgie in der Ausbildung der Priester
1 Die Bedeutung der Liturgie in der Priesterausbildung ist bekannt. Denn die Priester werden durch den Dienst des Bischofs von Gott nicht nur für die Verkündigung des Evangeliums und die Seelsorge der Gläubigen geweiht, sondern auch dafür, dass sie, zur besonderen Teilnahme am Priestertum Christi bestellt, in den liturgischen Funktionen den Vorsitz führen in der Person Christi, des Hauptes, der sein priesterliches Amt durch den Heiligen Geist ständig für uns in der Liturgie ausübt.<ref> Vgl. Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 2, 5, 9, 12.</ref> Da aber die Liturgie, in der "sich das Werk unserer Erlösung vollzieht", am meisten dazu beiträgt, "dass das Leben der Gläubigen Ausdruck und Offenbarung des Mysteriums Christi und des eigentlichen Wesens der wahren Kirche wird",<ref>Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 2. </ref> bewirkt ihre ständige Ausübung und ihr Studium bei den künftigen Priestern eine tiefere Erkenntnis und Stärkung des Glaubens und eine lebendige Erfahrung der Kirche.
2 Jede echte liturgische Ausbildung umfasst nicht nur die Aneignung von Kenntnissen, sondern auch deren praktische Einübung. Als "mystagogische Unterweisung wird sie an erster Stelle und vorwiegend durch das liturgische Leben der Alumnen selbst erreicht, in das sie durch die gemeinsam gefeierten liturgischen Verrichtungen täglich tiefer eingeweiht werden. Diese genaue praktische Einführung ist die Grundlage des weiteren Studiums und wird für die Behandlung liturgischer Fragen vorausgesetzt.
Der Sinn dieses Dokumentes unter den heutigen Umständen
3 Die Ausbildung in der heiligen Liturgie ist heute besonders vordringlich. Die neuen liturgischen Bücher nach den Richtlinien der vom II. Vatikanischen Konzil beschlossenen liturgischen Erneuerung liegen nunmehr vor. Notwendig ist jetzt, dass die künftigen Priester eine sorgfältige Ausbildung erhalten, die sie fähig macht, Wesen und Bedeutung der erneuerten Liturgie klar zu erfassen, sie in ihr geistliches Leben und persönliches Verhalten einzubauen und den Gläubigen die richtige Einführung zu geben.<ref>Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 14.</ref>
4 Größere Anstrengungen in der liturgischen Ausbildung in den Seminarien sind außerdem erforderlich, um die neuen pädagogischen Probleme anzugehen, die sich aus der fortschreitenden Säkularisierung der Gesellschaft ergeben, die das eigentliche Wesen der heiligen Liturgie im Geist der Menschen verdunkelt und sie für eine innigere, lebendigere Teilnahme an ihr weniger geeignet macht. Diese Schwierigkeit kommt den Priesterkandidaten selbst zum Bewusstsein, sie empfinden daher häufig das Bedürfnis nach einem intensiven und echten liturgischen Leben.
5 Diese Dringlichkeit einer den heutigen Forderungen entsprechenden Ausbildung wurde bereits in der Konstitution des II. Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie<ref>Vgl. Nr. 15-17.</ref> und dem Dekret über die Ausbildung der Priester<ref>Vgl. Nr. 4, 8, 16, 19.</ref> deutlich ausgesprochen, ebenso im Dokument dieser Kongregation Grundordnung für die Ausbildung der Priester,<ref>Vgl. Nr. 14, 52, 53, 79, 94, 98.</ref> dessen Normen kirchlichen Dokumenten entnommen sind und den Bischofskonferenzen sachdienliche Hinweise geben, wie sie die Richtlinien in der eigenen Priesterausbildungsordnung den örtlichen Bedürfnissen anpassen können.<ref>Vgl. Dekret über die Ausbildung der Priester, Nr. 1.</ref> Aus verschiedenen Gegenden sind jedoch Wünsche an diese Kongregation gelangt, es möchten ausführlichere pädagogische Weisungen dargeboten werden, die sich auf neueste Erfahrungen stützen und sowohl das liturgische Leben im Seminar wie auch das Studium der Liturgiewissenschaft ordnen.
Zweck dieser Instruktion
6 Aus diesen Gründen beschloss die Kongregation im Einvernehmen mit der Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, die vorliegende Instruktion herauszugeben. Sie soll eine Ergänzung der Grundordnung sein, die gleiche verpflichtende Kraft besitzen<ref>Vgl. Grundordnung, Vorbemerkungen, Nr. 2.</ref> und nur das vorschreiben, was für die Gesamtkirche gilt,<ref>Vgl. Grundordnung, Vorbemerkungen, Nr. 7.</ref> während es den Bischofskonferenzen aufgegeben ist, die weitere Ausarbeitung dieses Anliegens vorzunehmen und unter den verschiedenen Wegen den geeignetsten auszuwählen.<ref>Vgl. Grundordnung, Vorbemerkungen, Nr. 3.</ref>
Außerdem will diese Instruktion erreichen, dass bei der Erstellung oder Neufassung der Richtlinien für die Priesterausbildung die Inhalte klarer herausgearbeitet werden, die zum Studium der heiligen Liturgie und zur liturgischen Lebensordnung des Seminars gehören.
7 Die Instruktion fasst bei den Normen, die vorgeschrieben werden, den doppelten Zweck der liturgischen Ausbildung ins Auge: den praktischen (mystagogischen), der sich auf die richtige und geordnete Feier der heiligen Liturgie bezieht, und den theoretischen (wissenschaftlichen), der den Unterricht in der Liturgiewissenschaft als einer der wichtigeren theologischen Disziplinen in ein helleres Licht rückt.
Das liturgische Leben des Seminars
Allgemeine Grundsätze für die Pflege des liturgischen Lebens im Seminar
Die besondere Einführung in das liturgische Leben im geistlichen Grundkurs
8 "Damit die geistliche Bildung der Alumnen festere Grundlagen habe und sie in reifer Überlegung ihren Beruf bejahen"<ref> Dekret über die Ausbildung der Priester, Nr. 12.</ref> pflegen die Bischöfe am Anfang des ersten Jahres im Seminar eine bestimmte Zeitspanne für eine intensivere Einübung in das geistliche Leben anzusetzen. Für diese Zeit wird empfohlen, dass den neu ins Seminar gekommenen Alumnen eine kurze liturgische Anleitung gegeben wird, die sie benötigen, um am geistlichen Leben des Seminars schon von Anfang an mit Gewinn teilzunehmen, nämlich eine Einführung in die heilige Messe, in das liturgische Jahr, in das Bußsakrament und in das Stundengebet.
Pädagogische Prinzipien für die Einführung in das liturgische Leben
9 Eine echte Hinführung oder "Mystagogie" muss hauptsächlich die Fundamente darlegen, auf die sich das ganze liturgische Leben aufbaut: die Geschichte des Heils, das österliche Christusmysterium, die wahre Natur der Kirche, die Gegenwart Christi in den liturgischen Handlungen, das Hören des Wortes Gottes, den Geist des Gebetes, der Anbetung und Danksagung, die Erwartung der Wiederkunft des Herrn.<ref>Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 5-8.</ref>
10 § 1: Die liturgische Feier nimmt als Gebet der Kirche an deren Eigenart so innig teil, dass sie notwendig die Stimmen aller mit dem Herzen und der Seele des einzelnen vereinigt und gleichzeitig das Gebet der Gemeinschaft und des einzelnen ist. Jedoch "das geistliche Leben deckt sich nicht schlechthin mit der Teilnahme an der heiligen Liturgie".<ref>Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 12.</ref> Liturgische und persönliche Frömmigkeit tragen und ergänzen sich nämlich gegenseitig. Die vertraute Gemeinschaft mit Christus im Gebet führt zu einer volleren, bewussteren und innigeren Teilnahme an der Liturgie und wird umgekehrt vom liturgischen Leben geformt und gestärkt.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Liturgie und die persönliche Frömmigkeit gleichzeitig zu pflegen und in das rechte Verhältnis zueinander zu bringen:<ref>Vgl. Dekret über die Ausbildung der Priester, Nr. 8.</ref> Je nach den örtlichen Verhältnissen ist darauf zu achten, dass entweder auf die Eigenart der Gemeinschaft und ihre besondere Spiritualität Nachdruck gelegt wird, wenn diese noch nicht genügend erfasst worden ist, oder auf die Pflege der persönlichen Frömmigkeitsübungen,<ref>Vgl. Grundordnung, Nr. 54.</ref> wenn diese weniger Achtung genießen.
§ 2: Die von der Kirche empfohlenen Andachtsübungen sollen mit den liturgischen Zeiten so in Einklang gebracht werden, dass sie mit der heiligen Liturgie zusammenstimmen, gleichsam aus ihr hervorfließen und die Alumnen zu ihr hinführen.<ref>Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie. Nr. 13.</ref>
§ 3: Aus der vollen Teilnahme an der Liturgie mögen die Alumnen lernen, ihr eigenes geistliches Leben zu pflegen, sich allmählich den Geist der Betrachtung und der Herzensumkehr zu erwerben. Ferner soll die Einführung in die Liturgie den Alumnen den engen Zusammenhang aufdecken, der zwischen der Liturgie und dem täglichen Leben des Priesters und der Menschen besteht, sie zum apostolischen Dienst aneifert und ein wahres Zeugnis lebendigen Glaubens erfordert, der durch die Liebe tätig wird.<ref>Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 10, 11; Grundordnung, Nr. 53.</ref>
11 Die Kenntnis der Liturgie, wie sie für den Priester notwendig erachtet wird und von den Alumnen im Seminar erworben werden muss, erfordert jenen ständigen Umgang mit der Heiligen Schrift, wie ihn die Konstitution über die Liturgie empfiehlt,<ref>VgI. Nr. 24, 90.</ref> und auch einige Vertrautheit mit den Schriften der Väter.<ref>VgI. Grundordnung, Nr. 54f.</ref> Diese Geistesverfassung sollen sich die Priesterkandidaten allmählich aneignen durch Fortschritt in den Studien, durch Pflege des geistlichen Lebens und durch Teilnahme an liturgischen Feiern vor allem am Stundengebet und an Wortgottesdiensten.<ref>Vgl. Grundordnung, Nr. 53.</ref> Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass die Alumnen durch diese Bemühungen, aber auch durch zusätzliches Studium, zum Verständnis der Symbolsprache der Liturgie gelangen, die in sinnenfälligen Zeichen, Worten, Gesten, Gegenständen und Vollzügen die göttlichen Dinge ausdrückt und in den Sakramenten bewirkt.
Die zur liturgischen Feier versammelte Seminargemeinschaft
12 Die liturgische Feier, die jede christliche Gemeinschaft so stark prägt, dass ihre Glieder "ein Herz und eine Seele" bilden (Apg 4,32), muss noch viel stärker die Seminargemeinschaft zu einer Einheit zusammenschließen und in den Alumnen den Gemeinschaftsgeist ausbilden. Die Alumnen empfangen ja deshalb im Seminar ihre Ausbildung, damit sie durch die Priesterweihe an dem einen Priestertum Anteil erhalten, den Gemeinschaftsgeist des Presbyteriums in sich aufnehmen, Mitarbeiter ihres Bischofs und mit ihm aufs engste verbunden werden und durch ihren Dienst den Aufbau der Kirche bewirken. Deshalb soll die liturgische Feier im Seminar so gestaltet werden, dass ihre gemeinschaftsbildende übernatürliche Natur zur Geltung kommt und sie tatsächlich zur Quelle und zum Band jenes Gemeinschaftslebens wird, das im Seminar herrschen soll, um schon jetzt den Geist der Alumnen für die Einheit des Presbyteriums vorzubereiten.<ref>Vgl. Grundordnung, Nr. 46 und 47.</ref>
Dem Regens und den Lehrkräften soll es ein Herzensanliegen sein, mit ihren Alumnen die Liturgie zu feiern und so ihren Gemeinschaftscharakter und ihren Reichtum kundzutun. Auch den Professoren, die nicht im Seminar wohnen, soll bisweilen Gelegenheit geboten werden, mit den Priestern des Seminars und den Alumnen zu gemeinsamen liturgischen Feiern zusammenzukommen.
Die Alumnen sollen ihrerseits nicht nur an der Liturgie aktiv teilnehmen, sondern auch zu ihrer sorgfältigen Vorbereitung in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften eingeladen werden.
13 Damit den Alumnen das Mysterium der Kirche auch in ihrer hierarchischen Struktur nach der Vielfalt der Glieder und Dienste zum Bewusstsein kommt, ist es sinnvoll, dass im Seminar Diakone, Akolythen und Lektoren da sind, die, erfüllt vom geistlichen Sinn ihres Amtes, in den liturgischen Feiern ihren Dienst versehen:<ref>Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie. Nr. 28.</ref> Auf diese Weise erleben alle Alumnen den besonderen Charakter des priesterlichen Dienstamtes und die Aufgaben der Diakone, Lektoren und Akolythen. Im Seminar soll ein Sängerchor, eine Schola cantorum, vorhanden sein, gemäß der Instruktion Musicam sacram, Nr. 19.
14 Wenn auch in der Regel die ganze Kommunität zur Feier der Liturgie zusammenkommen soll, scheint es doch bisweilen ratsam, eine liturgische Feier in einem kleineren Kreis zu veranstalten, sei es für die Alumnen, die erst neu ins Seminar gekommen sind und noch der liturgischen Grundkatechese bedürfen, von der in Nr. 8 die Rede war, sei es in Regionalseminarien für die Alumnen einer bestimmten Diözese oder aus einem anderen Grunde, vorausgesetzt dass solche Sonderfeiern nicht die Einheit der Gemeinschaft beeinträchtigen und dabei die Vorschriften des Heiligen Stuhles beobachtet werden.<ref>Vgl. Gottesdienstkongregation, Instruktion De missis pro coetibus particularibus, vom 15. Mai 1969: AAS 61 (1969), S. 806ff.</ref>
15 Mit besonderer Sorgfalt ist darauf zu achten, dass die der liturgischen Versammlung eigentümliche ekklesiale Natur deutlich hervortritt. Die Seminargemeinschaft ist ja ein Teil der Kirche, die sich von anderen menschlichen Gemeinschaften unterscheidet und abhebt. Sie muss daher die Kirche selber zum Ausdruck bringen und sich der weiteren kirchlichen Gemeinschaft öffnen. Aus diesem Grunde soll sie sich manchmal, vor allem bei besonderen Gelegenheiten, mit den pfarrlichen liturgischen Feiern vereinigen und besonders mit der voll entfalteten liturgischen Feier in Gegenwart des Bischofs.
Das ganze liturgische Leben der Diözese hat ja den Bischof als Mittelpunkt;<ref>Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 41.</ref> wenn diese Sicht schon allen Gläubigen empfohlen wird, gilt sie mit Nachdruck für diejenigen, die die zukünftigen Mitarbeiter des Bischofs sind. Deshalb sollen an den hohen Feiertagen und besonders bei der Feier des österlichen Triduums, oder aus anderen Anlässen nach den Gewohnheiten der Diözese, die Alumnen des Seminars und insbesondere die Diakone ihren Bischof umgeben und die Dienste ausüben, die ihnen durch Weihe oder Auftrag übergeben worden sind, sei es dass der Bischof in der Domkirche oder in anderen Kirchen zelebriert. Das kann einige Schwierigkeiten bereiten in Seminarien, wo Alumnen mehrerer Diözesen beisammen sind; ihnen soll manchmal Gelegenheit geboten werden, am Leben der eigenen Diözese teilnehmen und ihrem Bischof bei der heiligen Liturgie zu dienen; sie sollen freilich auch lernen, der örtlichen Kirche und dem Ortsbischof die Herkömmlicherweise geschuldeten Dienste gehorsam zu leisten.
Die liturgische Feier selbst
16 Die Alumnen sollen sich bewusst werden, dass die liturgischen Feiern nicht private Veranstaltungen sind, sondern Feiern der Kirche, die zum gesamten Leib der Kirche gehören, ihn offenkundig machen, auf ihn einwirken und infolgedessen auch von den Gesetzen der Kirche geregelt werden.<ref>Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 23 und 26.</ref> Daher muss die liturgische Feier im Seminar vorbildlich sein, sowohl hinsichtlich des Ritus als auch nach ihrem geistlichen und pastoralen Grundton<ref>Vgl. unten Nr. 46.</ref> wie auch in der treuen Befolgung der Anweisungen und Texte der liturgischen Bücher und der Richtlinien des Heiligen Stuhles und der Bischofskonferenzen.
17 Damit die Alumnen mit größerem geistlichen Nutzen in die Schätze der Liturgie eingeführt und für ihren zukünftigen Dienst praktisch vorbereitet werden, ist für eine gesunde Vielfalt in der Art und Weise des Vollzugs der liturgischen Handlungen zu sorgen.<ref>Vgl. Grundordnung, Nr. 52.</ref> Diese Vielfalt betrifft die Formen der Messfeier sowie der Wort- und Bußgottesdienste wie auch der Tauffeiern und auch der Weihen und Segnungen, in einfachem oder feierlichem Ritus unter Anpassung an die verschiedenen Umstände und Erfordernisse, wie das von den liturgischen Büchern und den Vorschriften des Heiligen Stuhles zugelassen oder empfohlen wird.
Es handelt sich hier um die Fähigkeit, auszuwählen unter den verschiedenen Möglichkeiten, welche die liturgischen Bücher bieten, oder auch neue Texte zu suchen, zusammenzustellen und vorzutragen, die den Umständen angepasst sind (Fürbitten beim Allgemeinen Gebet, Ermahnungen). Es ist Aufgabe der Professoren des Seminars, die Alumnen so anzuleiten und zu führen, aber auch geduldig zu korrigieren, dass sich in ihnen eine echte Auffassung vom Wesen der Liturgie bildet, die sich auf die Lehre und das liturgische Empfinden der Kirche gründet. So sollen die künftigen Priester wirksam dazu angehalten werden, nicht nur von den verschiedenen Möglichkeiten, welche die erneuerte Liturgie anbietet, in der pastoralen Praxis ausgiebigen Gebrauch zu machen, sondern auch die rechten Grenzen einzuhalten.
18 Diese Sorge für Abwechslung in der Feier darf die Aufmerksamkeit keineswegs von der Notwendigkeit ablenken, sich jene Elemente der Liturgie tiefinnerlich anzueignen, die zum unwandelbaren Bestand der Liturgie gehören aufgrund göttlicher Einsetzung.<ref>Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 21.</ref> Tatsächlich bleibt der Aufbau der Liturgie immer derselbe, und viele Gesten und Texte, gerade solche von größter Bedeutung, werden häufig wiederholt. Den Alumnen sollen daher Hilfen geboten werden, diese Teile der Liturgie tiefer zu durchdringen, sie wiederholt zum Gegenstand der Betrachtung und Reflexion zu machen und zu lernen, wie man in ihnen immer neue geistliche Nahrung finden und kosten kann.
19 Von besonderem Nutzen ist für die Alumnen die Vertrautheit mit der lateinischen Sprache und dem Gregorianischen Gesang. Denn nicht nur für die Gläubigen soll die Möglichkeit erhalten bleiben, die das II. Vatikanische Konzil vorsieht,<ref>Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 54.</ref> bei großen Veranstaltungen gemeinsam zu beten und zu singen, sondern die zukünftigen Priester sollen außerdem tiefer in der Tradition der betenden Kirche verwurzelt sein, sie sollen den vollen Sinn der Originaltexte erfassen und durch Vergleich mit ihnen die Übersetzungen in die Landessprachen verdeutlichen.
Die Vorbereitung der Alumnen für ihre zukünftige liturgische Aufgabe als Seelsorger
20 Große Sorgfalt ist darauf zu verwenden, dass die Alumnen auf ihre künftige Aufgabe als Seelsorger und Vorsteher der liturgischen Versammlung der Gläubigen vorbereitet werden, indem sie alles lernen, was zu einer würdigen Feier der Liturgie, besonders der heiligen Messe gehört. <ref>Vgl. Ritenkongregation, Instruktion De cultu mysterii eucharistici vom 25. Mai 1967: AAS 59 (1967), Nr. 20, S. 552-553.</ref> Dabei ist eine doppelte Fehlhaltung zu vermeiden: 1. die Alumnen dürfen die liturgische Feier nicht als bloße Einübung in den künftigen seelsorglichen Dienst betrachten und erleben, sie sollen vielmehr jetzt schon, im Blick auf ihre derzeitige Lebensphase, in bewusster, verstehender und andächtiger Weise am liturgischen Mysterium teilnehmen; 2. sie sollen nicht liturgische Texte auswählen, von denen sie annehmen, dass sie den ihnen später in der Seelsorge anvertrauten Gläubigen nützlich sein werden; sie sollen im Gegenteil jetzt alle Schätze des Gebetes der Kirche aufspüren, um mit ihnen ausgerüstet sie später den Gläubigen mitteilen zu können.
21 Was die Alumnen im Seminar eingeübt und gelernt haben, sollen sie in entsprechenden pastoralen Übungen in die Wirklichkeit umsetzen. Die geeignetste Zeit für diese unmittelbare Einübung in den liturgischen Dienst, besonders in die verschiedenen Aufgaben bei Pfarrgottesdiensten, sind passende Gelegenheiten während des Studienjahres, aber vor allem die Ferien und außerdem, wenn es um die verstärkte Einübung geht, eine Zeitspanne am Ende des theologischen Studienganges, wo den künftigen Priestern, die im allgemeinen schon die Diakonatsweihe empfangen haben, reichere Möglichkeiten des liturgischen Dienstes offen stehen. Damit aber dieses Praktikum seinem eigentlichen Zweck entspricht und die Vorbereitung der Alumnen fördert, muss es von den Professoren des Seminars oder von den Liturgiebeauftragten der Diözese geplant und geleitet werden.<ref>Vgl. Grundordnung, Nr. 94, 97-99.</ref>
Richtlinien für die einzelnen liturgischen Handlungen
Die Messe und die Verehrung der Eucharistie
22 Das eucharistische Opfer stehe den Alumnen vor Augen als die wahre Quelle und der Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens, in dem sie an der Liebe Christi teilnehmen und aus dem sie wie aus einem übersprudelnden Quell übernatürliche Kraft für ihr geistliches Leben und ihre apostolische Arbeit schöpfen.<ref>Vgl. Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 11; Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens, Nr. 6; Grundordnung, Nr. 52; Johannes Paul II., Enzyklika Redemptor hominis vom 4. März 1979: AAS71 (1979), S. 310ff. </ref> Es empfiehlt sich, auf diese Wahrheiten, je nach den Umständen, in der Homilie des zelebrierenden Priesters hinzuweisen. Besondere Sorgfalt ist darauf zu verwenden, dass den Alumnen Liebe zur heiligen Messe und zum Sakrament der heiligen Eucharistie eingesenkt werde, eine Liebe, die sie vielleicht vor ihrem Eintritt in das Seminar noch nicht besaßen. Nachdrücklich muss ihnen, den zukünftigen Priestern, die tiefe Überzeugung eingeprägt werden, dass der Priester seinen vorzüglichsten Dienst im eucharistischen Opfer ausübt, in dem sich ständig das Werk unserer Erlösung vollzieht, und dass er durch die Vereinigung mit dem Opferakt des Hohenpriesters Christus sich selbst Gott täglich und vollständig darbringt.<ref>Vgl. Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 13. f.</ref>
23 Von höchster Notwendigkeit ist es daher, dass die tägliche Feier der Eucharistie, die im völlig freien und würdigen Empfang der sakramentalen Kommunion gipfelt, die Mitte des ganzen Seminarlebens bildet und dass die Alumnen daran mit voller Überzeugung teilnehmen.<ref>Vgl. Grundordnung, Nr. 52.</ref>
Von den in Nr. 14 erwähnten Ausnahmen abgesehen, muss die Messe Gottesdienst der ganzen Seminargemeinschaft sein, an dem jeder, so gut er es vermag, teilnimmt. Es ist daher lobenswert, wenn auch die Priester, die nicht aus seelsorglichen Gründen anderswo zelebrieren müssen, bei der Kommunitätsmesse konzelebrieren; desgleichen mögen die Diakone, Akolythen und Lektoren ihres Amtes walten.<ref>Vgl. diese Instruktion, oben Nr. 10 und unten Nr. 41.</ref> Es ist zu wünschen, dass immer einige Teile gesungen werden. <ref>Vgl. Instruktion der Ritenkongregation Musicam sacram vom 5. März 1967: AAS 59 (1967), S. 300ff; vgl. auch die Allgemeine Einführung in das Römische Missale.</ref>
24 Die Kommunion unter beiden Gestalten, die den Zeichencharakter vollkommener darstellt,<ref>Vgl. Instruktion der Ritenkongregation Eucharisticum mysterium vom 25. Mai 1967, Nr. 32: AAS 59 (1967), S. 558: "In dieser Form ist das Zeichen des eucharistischen Mahles leichter erkennbar; es kommen klarer zum Ausdruck: die Absicht, dass der neue und ewige Bund im Blute des Herrn geschlossen werden sollte, und die Beziehung zwischen dem eucharistischen Mahl und dem endzeitlichen Mahl im Reiche des Vaters."</ref> ist im Seminar zu empfehlen, unter Beachtung der Regeln in der Allgemeinen Einführung des Römischen Missale und der bischöflichen Weisungen.
25 In der Ferienzeit äußert sich die geistliche Reife der Alumnen und ihre Liebe zum Priesterberuf darin, dass sie auch während der Woche eifrig und regelmäßig an der heiligen Messe teilnehmen.
26 Im Hinblick auf gewisse Bräuche, die sich heute da und dort eingeschlichen haben, sind die künftigen Priester darauf hinzuweisen, dass von der Kirche den Priestern die tägliche Feier des eucharistischen Opfers nachdrücklich empfohlen wird, auch wenn sie durch keine pastorale Verpflichtung dazu angehalten sind und keine Gläubigen anwesend sein können; handelt es sich doch um einen Akt Christi und der Kirche, der für das Heil der ganzen Welt dargebracht wird.<ref>Vgl. Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 13; Paul VI., Enzyklika Mysterium fidei vom 3. September 1965: AAS 57 (1965), S. 761.</ref>
27 Aus der Teilnahme an der heiligen Messe in echter Frömmigkeit und rechtem Glaubensverständnis sollen die Alumnen zu einer innigeren Verehrung der heiligen Eucharistie im Sinne der Enzyklika Mysterium fidei und der Instruktion Eucharisticum mysterium geführt werden.<ref>Paul VI., Enzyklika Mysterium fidei vom 3. Sept. 1965: AAS 57 (1965), S. 770-773. Instruktion der Ritenkongregation Eucharisticum mysterium vom 25. Mai 1967: AAS 59 (1967), S. 539ft., bes. Nr. 38 und 50, S. 562, 567; vgl. auch Rituale Romanum, De sacra communione et de cultu mysterii eucharistici extra Missam, Typis Polyglottis Vaticanis 1973; Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 18.</ref> Es soll ihnen daher empfohlen werden, nach der Kommunion eine bestimmte Zeit in persönlichem Gebet zu verharren und auch untertags sich in die Kapelle zu begeben, um vor dem Allerheiligsten zu beten. An bestimmten Tagen im Jahr kann auch eine Aussetzung des Allerheiligsten stattfinden nach den Vorschriften der erwähnten Instruktion<ref>Vgl. Ritenkongregation, Instruktion Eucharisticum mysterium, Nr. 62-66.</ref> und den Anordnungen des Ortsbischofs.
Wenn eine Seminarkapelle eingerichtet wird, ist für den Tabernakel, in dem das Allerheiligste aufbewahrt wird, ein Platz vorzusehen, der für das private Gebet günstig und für die Alumnen leicht zugänglich ist, um dem Herrn auch immer wieder in persönlicher Anbetung zu huldigen.<ref>Vgl. Ritenkongregation, Instruktion Eucharisticum mysterium, Nr. 53.</ref>
Das Stundengebet
28 Durch die Erneuerung des Stundengebetes<ref>Vgl. Paul VI., Apostolische Konstitution Laudis canticum vom 1. Nov. 1970: AAS 63 (1971), S. 527ft. (oder "Stundenbuch" I. Band, S. 13*-24*).</ref> sind die reichen geistlichen Quellen der betenden Kirche vor allem den Priestern, Diakonen und den zum Chorgebet verpflichteten Ordensleuten, aber auch dem ganzen christlichen Volk, das zum Stundengebet eingeladen ist, erschlossen worden.<ref>Allgemeine Einführung in das Stundengebet, Nr. 20, 22, 26-27.</ref> Deshalb sollen im Seminar das Stundengebet nicht nur die mit seiner Verrichtung Beauftragten, nämlich die Priester und Diakone, in hohen Ehren halten, sondern auch die ganze Gemeinschaft der Alumnen.
29 Daher soll im Seminar das gemeinsame Stundengebet gepflegt und öfters, besonders an Sonn- und Feiertagen, mit Gesang verrichtet werden; von dem, der es leitet, soll den Alumnen in kurzen Worten eine Einführung gegeben werden. So wird es ihnen zur Gewohnheit, die Reichtümer des Offiziums von Tag zu Tag mehr zu kosten, zu verstehen und Liebzugewinnen, und sie werden lernen, daraus reichen Gewinn für ihr persönliches Beten und Betrachten zu ziehen, so dass das Stundengebet sich harmonisch mit den anderen Übungen der Frömmigkeit verbindet und diese keines weg ausschließt.
30 Gemeinsam in der Regel sollen unter Wahrung der rechten Zeit die Laudes als Morgengebet und die Vesper als Abendgebet verrichtet werden; "sie bilden ja nach der ehrwürdigen Tradition der Gesamtkirche die beiden Angelpunkte des täglichen Stundengebetes".<ref>Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 89.</ref>
Soweit es möglich ist, bildet die Komplet das Gebet unmittelbar vor dem Schlafengehen, und wenn sie nicht gemeinsam gebetet werden kann, mögen die Alumnen angehalten werden, sie privat zu verrichten.
Wo es aber Gewohnheit ist, auch untertags eine bestimmte Zeit dem gemeinsamen Gebet zu widmen, ist es sinnvoll, eine der Kleinen Horen zu beten.
An den Vorabenden vor allem von Sonntagen und Hochfesten wird löblicherweise die Lesehore verrichtet, und zwar wenigstens hin und wieder nach dem Ritus der "verlängerten Vigil", wie sie im Stundengebet beschrieben wird. Während der geistlichen Exerzitien endlich soll das ganze Offizium verrichtet werden und für die Gebetszeiten bestimmend sein.
31 Sorgfältig sollen die Alumnen darauf vorbereitet werden, dass sie in ihrer Diakonatsweihe von der Kirche bereitwillig und mit rechtem Verständnis den Auftrag entgegennehmen, das Stundengebet in seinem ganzen Ablauf zu feiern. Deswegen beauftragt nämlich die Kirche die des Weihesakramentes Teilhaftigen mit dem Stundengebet, "damit diese Aufgabe der ganzen Gemeinschaft wenigstens durch sie sicher und beständig erfüllt wird und damit so das Gebet Christi in der Kirche unablässig fortdauert".<ref>Allgemeine Einführung in das Stundengebet, Nr. 28; vgl. Dekret über Dienst und Leben der Priester. Nr. 13.</ref>
Die Vorsteher des Seminars mögen sich daher erinnern, dass für eine richtige Einübung in das Stundengebet den Alumnen außer der lebendigen Erfahrung der Liturgie eine besondere Vorbereitung nötig ist: Es sind ihnen nicht nur die theoretischen Grundsätze zu erklären, die in der Allgemeinen Einführung in das Stundengebet ausgeführt werden, sondern es ist ihnen ein solches Verständnis der Psalmen zu vermitteln, dass sie in ihnen im Lichte des Neuen Testamentes und der Tradition das Mysterium Christi erfassen und Anregung für ihr eigenes Gebetsleben daraus schöpfen können.<ref>Vgl. Grundordnung, Nr. 53.</ref>
Der Sonntag und das Kirchenjahr
32 Für die Alumnen soll der Sonntag, sei es dass sie die Messe im Seminar mitfeiern, sei es dass sie in die Pfarreien gesandt werden, sowohl durch die liturgische Feier als auch durch den ganzen Tagesablauf "ein Festtag erster Ordnung" sein; er soll ihnen als die freudige Feier des Ostermysteriums<ref> Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 106.</ref> dargestellt werden.
Auch der Jahreskreis der Geheimnisse Christi soll mit besonderem Eifer im Seminar begangen werden im Sinn der Konstitution über die heilige Liturgie.<ref> Vgl. Nr. 102-105. 108-111.</ref>
Außer der Feier der Messe und des Stundengebetes nach den Richtlinien der liturgischen Bücher ist dafür zu sorgen, dass im Seminar den Sonntagen und den wichtigeren Festen des Herrn wie auch der seligsten Jungfrau Maria und der Heiligen ein festlicher Charakter verliehen wird, wodurch sie Tage der Freude werden.
Von besonderer Bedeutung Ist die Feier der Heiligen der Diözese (oder der Region, wenn es sich um ein Regionalseminar handelt), deren Leben und Geist den Alumnen nahegebracht werden möge. Besondere Beachtung schenke man dem Gedächtnis der Domkirchweihe und dem Jahrestag der Konsekration des Ortsbischofs. Eine jede dieser Feierlichkeiten soll mit einer katechetischen Unterweisung vorbereitet werden, die zugleich den Bedürfnissen der heutigen Alumnen wie auch der künftigen Priester angemessen ist und dabei auch die pastorale Bedeutung mancher Volksbräuche berücksichtigt. Das ganze liturgische Jahr sei schließlich nicht nur durch die Feier der Liturgie, sondern auch durch die ganze Lebensgestaltung gleichsam ein geistlicher Weg, der zur engeren Teilnahme am Geheimnis Christi führt.
33 Zur umfassenden und vollkommenen Ausbildung der Alumnen gehört es, dass sie während der Vorbereitungsjahre im Seminar die reicher entwickelten Formen der Feier von Zeiten und Festen des liturgischen Jahres erleben können; denn wenn sie später als Priester den pastoralen Dienst versehen, bringen ihnen die Festfeiern eine beachtliche Vermehrung der apostolischen Tätigkeit; sie werden überdies die Gottesdienste an mehreren Orten wiederholen müssen, oft in den einfacheren Formen, wie sie in den liturgischen Büchern vorgesehen sind. Die vorbildliche Art und Weise, wie sie das liturgische Jahr im Seminar erlebt haben, kann ihnen dann als Modell dienen, nach dem sie ihren pastoralen Dienst entfalten, und als Fundament, auf das sich später ihre Betrachtung und Unterweisung über das liturgische Jahr stützen wird.
34 Eine gute und angemessene Pädagogik auf diesem Gebiet wird den besonderen Charakter unserer Zeit nicht übersehen, der, besonders in Gegenden, wo der Glaube nicht so lebendig gelebt wird, einem tieferen Verständnis der heiligen Zeiten und Feste wenig günstig ist. Man achte daher auf jene Alumnen, die vor ihrem Eintritt ins Seminar noch keine tiefergehende Erfahrung des liturgischen Jahres hatten, und helfe ihnen, seinen übernatürlichen Sinn leichter zu erfassen und sie für eine tiefere Erkenntnis der Heilsereignisse und die Aufnahme der darin verborgenen Gnaden empfänglich zu machen.
Das Bußsakrament
35 Im geistlichen Leben der künftigen Priester muss auf das Bußsakrament größtes Gewicht gelegt werden, das, als Sakrament, unter den anderen Bußakten am wirksamsten zur Pflege jener geistigen Dispositionen beitragen kann, die für die Nachfolge Christi und den Geist des Evangeliums erforderlich sind, nämlich eine immer gründlichere Umkehr, die Reinigung des Herzens, die Tugend der Buße, verbunden mit der Bereitschaft zu einem opfervollen Leben.
36 Die Alumnen sollen also häufig dieses Sakrament empfangen, um sich Gnade für ihre täglichen geistlichen Bemühungen zu holen.<ref> Vgl. Grundordnung, Nr. 55.</ref> Denn die häufige Beichte "ist nicht nur die Wiederholung eines Ritus oder eine psychologische Übung, sondern eine ständige Bemühung, die Berufsgnade zu vervollkommnen, damit, wenn wir die Abtötung Jesu Christi an unserem Leib tragen, auch das Leben Jesu immer mehr in uns offenbar werde".<ref> Rituale Romanum, Ordo paenitentiae, Praenotanda, Nr. 7; vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Redemptor hominis vom 4. März .1979: AAS 71 (1979). S. 314ft.</ref>
Der Empfang des Bußsakramentes ist ein höchst persönlicher Akt und daher einzeln zu vollziehen. Er soll seinen liturgischen Charakter bewahren und sich in der Regel von der geistlichen Führung unterscheiden. Die Häufigkeit möge jeder mit seinem Beichtvater vereinbaren, im Einklang mit der Überlieferung der Lehrmeister des geistlichen Lebens und den Gesetzen der Kirche.
Um die ekklesiale Natur der Buße<ref> Vgl. Rituale Romanum, Ordo paenitentiae, Praenotanda, n. 22.</ref> deutlicher zu machen, ist es sinnvoll, manchmal, besonders in der Fastenzeit und gelegentlich der geistlichen Exerzitien, liturgische Bußandachten abzuhalten, nach den Angaben des Römischen Rituale, entweder ohne sakramentale Beichte oder mit Einzelbeichte und -lossprechung; im letzteren Fall muss die Freiheit des einzelnen gewahrt bleiben.
Die Feier der heiligen Weihen und die Vorbereitungsriten
37 Die Kirche begleitet die Kandidaten auf ihrem Weg zum Priestertum ähnlich wie jene der "Initiation", nämlich nicht nur durch wissenschaftliche und geistliche Unterweisung, sondern auch durch Riten.
Im Verlauf der Studien werden nach den Richtlinien der Bischofskonferenzen die Kandidaten, die mit den nötigen Gaben ausgestattet sind und deren Entschluss hinreichend ausgereift ist, eingeladen, ihren Entschluss öffentlich kundzutun; der Bischof erklärt schriftlich seine Einwilligung zur Annahme der Kandidaten, ein Akt, in dem die Kirche ihre Wahl zum Ausdruck bringt, und feiert mit ihnen und über sie den Ritus der Aufnahme unter die Bewerber für das Diakonat und das Priestertum.<ref> Vgl. Paul VI., Motu proprio Ad pascendum vom 15. August 1972, I und III: AAS 64 (1972), S. 538-539.</ref>
Diese Kandidaten müssen unter Einhaltung der vom Heiligen Stuhl oder der Bischofskonferenz festgesetzten zeitlichen Abstände (interstitia) im Verlauf des theologischen Studienganges<ref>Vgl. ebenda, IV: AAS 64 (1972), S. 539.</ref> "die Dienste des Lektors und Akolythen übernehmen, wenn sie diese nicht schon empfangen haben, und durch eine angemessene Zeit ausüben, um sich besser für die kommenden Dienste des Wortes und des Altares vorzubereiten".<ref> Ebenda, II: AAS 64 (1972). S. 539.</ref>
38 Diese Feier der Riten mit den vorausgegangenen Unterweisungen ist für die Alumnen ein passender Anlass, inniger füreinander zu beten und besser den Sinngehalt, die Bedeutung und Aufgaben der zu übernehmenden Dienste zu verstehen, verbunden mit der entsprechenden Geisteshaltung, die für die Ausübung der einzelnen Dienste und Weihen verlangt wird. Die wichtigsten Inhalte dieser geistlichen und theoretischen Unterweisung lassen sich leicht aus den Ausführungen über die Ämter des Lektors und Akolythen im Motu proprio Ad pascendum<ref> Vgl. ebenda, I c: AAS 64 (1972), S. 539.</ref> und Ministeria quaedam<ref> Vgl. Ministeria quaedam, V und VI: AAS 64 (1972), S. 532-533.</ref> ableiten.
Diese Feiern sollen womöglich unter Teilnahme der ganzen Seminargemeinschaft stattfinden, entweder in der Pfarrei der Kandidaten oder im Seminar.
39 Die Diakonats- und Priesterweihen jedoch, mögen sie auch mit pastoralem Gewinn in der eigenen Pfarrei der Kandidaten oder in der Pfarrei, in der sie schon Dienst getan haben, abgehalten werden, sind ein frohes Ereignis, das die ganze Diözese angeht; diese soll deshalb davon verständigt und dazu eingeladen werden. Daher verlangt eine solche Feier, dass sie mit aller Sorgfalt und Würde vorbereitet wird und dass den Bischof dabei seine Priester und Diakone, die Alumnen des Seminars und die Gläubigen umgeben.
40 Für das Seminarleben sind die heiligen Weihen einschneidende Ereignisse. Nicht nur die Kandidaten, sondern alle Alumnen des Seminars sollen vorher durch eine entsprechende Erklärung der Riten und Texte vorbereitet werden; das kann für sie ein mächtiger Anstoß werden, die wahre Lehre vom Priestertum und das geistliche Ideal ihres apostolischen Lebens besser zu verstehen.
41 Die Lektoren und Akolythen sollen ihre Ämter ausüben. Die Diakone sollen, bevor sie zur Priesterweihe berufen werden, durch eine bestimmte Zeit die Aufgaben ihres Weihe grades versehen, entweder im Seminar oder in den Pfarreien oder vor allem bei ihrem Bischof.
42 Die Kirche hat bemerkenswerte Änderungen am Inhalt und den Riten der Stufen vorgenommen, auf denen man zum Priestertum aufsteigt. Es erscheint daher als eine selbstverständliche Forderung, dass die Professoren des Seminars ihre geistige Einstellung und ihre Erziehungsmethoden überprüfen und erneuern, damit die Neuordnung leichter ihre Früchte zeitigen kann.
Die Liturgiewissenschaft als theologisches Lehrfach
Allgemeine Richtschnur
43 Neben der ersten und grundlegenden liturgischen Einführung, die nach den jeweiligen Bedürfnissen sofort nach dem Eintritt der Alumnen ins Seminar stattfinden soll, wie oben in Nr. 8 ausgeführt wurde,<ref> Diese erste Einführung in die Liturgie kann einen Teil der "Einführung in das Mysterium Christi und in die Heilsgeschichte" bilden, von der im Dekret über die Ausbildung der Priester, Nr. 14, und in der Grundordnung, Nr. 62, die Rede ist.</ref> mögen die Bischofskonferenzen dafür sorgen, dass in ihrer Studienordnung die Liturgiewissenschaft im vierjährigen theologischen Kurs ihren Platz erhält, welcher der Vorschrift der Konstitution über die heilige Liturgie Nr. 16 Genüge leistet: "Das Lehrfach Liturgiewissenschaft ist in den Seminarien und Studienhäusern der Orden zu den notwendigen und wichtigen Fächern und an den theologischen Fakultäten zu den Hauptfächern zu rechnen. Es ist sowohl unter theologischem und historischem wie auch unter geistlichem, seelsorglichem und rechtlichem Gesichtspunkt zu behandeln." Diese Vorschriften, die in der Grundordnung Nr. 79 weiter ausgeführt sind, müssen in ihrem vollen Sinn verstanden und durchgeführt werden, wie in den folgenden Abschnitten gezeigt wird.
Gegenstand und Ziel des Lehrfaches Liturgik
44 Das Fach Liturgik ist so zu lehren, dass es den heutigen Bedürfnissen entspricht; dabei ist vor allem auf die theologischen, pastoralen und ökumenischen Fragen einzugehen:
a) Für die richtige liturgische Ausbildung der künftigen Priester ist von besonderer Bedeutung die enge Verbindung zwischen Liturgie und Glaubenslehre, die bei der Entfaltung der Disziplin deutlich hervorzuheben ist. Denn vor allem im Gebet drückt die Kirche ihren Glauben aus, so dass das Gesetz des Betens zum Gesetz des Glaubens wird.<ref> Vgl. Prosper von Aquitanien, Indiculus, Kap. 8: Denzinger-Schönmetzer, Nr. 246.</ref> Deswegen ist nicht nur das Gesetz des Betens treu zu befolgen, damit nicht das Gesetz des Glaubens in Gefahr gerät, sondern die Vertreter der Theologie müssen auch umgekehrt die Geschichte des religiösen Kultes genau erforschen, besonders wenn sie die Natur der Kirche und die Lehre von den Sakramenten und ihrer Verwaltung behandeln.
b) Was den pastoralen Gesichtspunkt betrifft, ist es von eminenter Bedeutung, dass die vom II. Vatikanischen Konzil eingeleitete liturgische Erneuerung von den künftigen Priestern richtig und voll verstanden werde im Lichte der gesunden Lehre und Überlieferung nicht nur des Westens, sondern auch des Ostens. Den Alumnen sind nämlich die Gesetze der liturgischen Erneuerung darzulegen, damit sie die Gründe besser verstehen, auf die sich die von der Kirche beschlossenen Anpassungen oder Änderungen stützen; sie sollen auch die anderen Möglichkeiten herausfinden, die mit gutem Recht wünschenswert sein könnten, und sie sollen bei den wichtigen und schwierigen Fragen, die heute lebhaft diskutiert werden, den unveränderlichen Teil der Liturgie, der auf göttliche Einsetzung zurückgeht, unterscheiden lernen von den anderen Teilen, die Wandlungen unterliegen.<ref> Vgl. Grundordnung, Nr. 79; vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 21.</ref>
c} Eine gründliche Ausbildung in der Liturgik verlangt auch der vom II. Vatikanischen Konzil geförderte ökumenische Dialog; er kreist um eine Anzahl schwieriger Fragen aus dem Gebiet der Liturgie, für deren rechte Beurteilung die Alumnen vorbereitet werden müssen.
Umfang und Lehrmethode der Liturgik
45 Es ist Aufgabe einer jeden Bischofskonferenz, in ihrer Studienordnung die Art und Weise näher zu bestimmen, wie im Seminar die Liturgik gelehrt werden soll. Im Anhang dieser Instruktion wird als Beispiel eine Aufstellung der Fragen vorgeführt, die zum Lehrstoff gehören. Hier werden nur die allgemeinen Richtlinien ausgesprochen:
46 Vor allem ist es notwendig, dass den Alumnen die liturgischen Handlungen anschaulich dargestellt werden sowohl nach ihren Texten als auch nach ihren Riten und Zeichen.
Die Gebetstexte, die in der Liturgie vorgetragen werden, müssen so erklärt werden, dass die darin enthaltenen Schätze der Glaubenslehre und des geistlichen Lebens klar hervortreten. Dazu genügt es meistens nicht, sie in der Landessprache zu lesen, sondern es müssen auch die Originaltexte herangezogen und mit Hilfe der Heiligen Schrift und der Vätertradition erläutert werden. Außerdem ist das literarische Genus der christlichen Euchologie und besonders der Psalmen nicht leicht verständlich ohne eine gewisse literarische Bildung.
Sorgfältig soll der Professor auch die Allgemeinen Einführungen erläutern, die dem Missale und dem Stundengebet vorangestellt sind, ebenso die Vorbemerkungen, die im Römischen Rituale am Anfang eines jeden Titels zu lesen sind. In diesen Dokumenten wird nämlich sowohl die theologische Lehre wie auch der pastorale und spirituelle Gehalt nicht nur der Riten, sondern auch ihrer einzelnen Elemente dargelegt. Da ferner in diesen Vorlagen häufig mehrere Vollzugsformen des gleichen Ritus angeboten werden, möge der Lehrer das Urteil der Alumnen dahin bilden, dass sie später unter den verschiedenen rechtmäßig zur Wahl gestellten Formen je nach der Lage auswählen können und verstehen, warum die Rubriken Ausdrücke gebrauchen wie "herkömmlich" oder "sinnvoll" oder Dinge erwähnen, die "löblicherweise gemacht werden können" (de more, pro opportunitate, laudabiliter fiunt).
47 Da heute ferner auf den historischen Teil der Liturgie großes Gewicht gelegt wird,<ref> Vgl. oben Nr. 44a.</ref> ist es ratsam, dass in den Liturgikvorlesungen die Geschichte der Riten vorgeführt wird, damit ihr Sinngehalt besser erfasst und die kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Teile besser von denen unterschieden werden können, "die sich im Laufe der Zeit ändern können oder sogar müssen, wenn sich etwas in sie eingeschlichen haben sollte, was der inneren Wesensart der Liturgie weniger entspricht, oder wenn sie sich als weniger geeignet erwiesen haben".<ref> Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 21.</ref> Es soll auch gezeigt werden, wie die Kirche ihr pastorales Vorgehen den verschiedensten Umständen angepasst hat mit dem Blick auf die mannigfaltigen Sitten und Kulturen der Völker. Ganz besonders kann aber aus den historischen Dokumenten über die Riten die Sakramententheologie reichen Nutzen ziehen und größere Klarheit und Sicherheit erlangen.
48 Bei der historischen Beschreibung der Riten ist auch der Überlieferung der Ostkirchen gebührende Aufmerksamkeit zu widmen: "In ihren Werten von ehrwürdigem Alter leuchtet ja eine Überlieferung auf, die über die Kirchenväter bis zu den Aposteln zurück reicht. Sie bildet ein Stück des von Gott geoffenbarten und ungeteilten Erbgutes der Gesamtkirche".<ref> Dekret über die katholischen Ostkirchen, Nr.1.</ref> Auch pastorale Gründe veranlassen heute viele, die östlichen Liturgien kennenzulernen.
49 Eine Hauptaufgabe wird es sein, dass neben der Behandlung der einzelnen liturgischen Handlungen das Wesen der ganzen Liturgie selbst theologisch durchleuchtet wird im Sinne der Nr. 5-11 der Konstitution über die heilige Liturgie; zu diesem Zwecke möge eine vertiefte Erkenntnis des Pascha-Mysteriums Christi dargeboten werden, "aus dem alle Sakramente und Sakramentalien ihre Kraft ableiten",<ref>Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 61.</ref> ferner der Heilsgeschichte,<ref>Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 5.</ref> der Gegenwart Christi in der heiligen Liturgie;<ref> Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 6-7.</ref> auch soll der Begriff Zeichen untersucht werden, da die Liturgie sichtbare Zeichen gebraucht, um die unsichtbaren göttlichen Dinge zu bezeichnen, <ref>Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 33.</ref> damit durch sie in je eigener Weise die Heiligung des Menschen bewirkt wird.<ref>Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 7.</ref> Daraus soll klar hervorgehen, wie die liturgische Versammlung die Kirche Gottes sichtbar macht als Volk Gottes, das zu einer Einheit verbunden und gleichzeitig in verschiedene Dienste aufgegliedert ist.<ref> Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 26-32, 41-42.</ref>
50 Für eine vertiefte theologische Behandlung der Liturgie und für die Lösung zahlreicher Fragen, die sich den Seelsorgern bei der Gestaltung und Förderung der Liturgie stellen, sollen die sicheren Ergebnisse der in unserer Zeit besonders gepflegten Humanwissenschaften herangezogen werden, also der Anthropologie, der Soziologie, der Linguistik, der vergleichenden Religionsgeschichte u. a., die in manchen Fällen einen klärenden Beitrag leisten können, freilich immer unter Beachtung der Grenzen, die mit dem übernatürlichen Charakter der Liturgie gegeben sind. Hier ist das Unterscheidungsvermögen der Alumnen zu schärfen, damit sie fähig werden, die Bedeutung dieser Wissenschaften richtig einzuschätzen und zugleich alles zu vermeiden, was zur Schwächung des übernatürlichen Charakters des katholischen Kultes führen könnte.
Bei der Einbeziehung dieser Wissenschaften möge man sich an die Regel halten: "Bevor die Anzahl der Lehrfächer vermehrt wird, sollen in die schon bestehenden Fächer neue Fragestellungen und neue Gesichtspunkte in angemessener Weise eingebaut werden."<ref>Grundordnung, Nr. 80.</ref>
Eigenschaften des Professors der Liturgik und Verhältnis der Liturgik zu den anderen Lehrfächern
51 Damit das alles in der rechten Weise gelehrt wird, muss im Seminar ein eigener Professor dasein, der für den Unterricht in der Liturgik ausgebildet wurde, womöglich an einem der Institute, die für diesen Zweck besonders bestimmt sind;<ref> Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie. Nr. 15; Ritenkongregation, Instruktion zur ordnungsgemäßen Durchführung der Konstitution über die heilige Liturgie vom 26. Sept. 1964. Nr. 11: AAS 56 (1964), S. 879.</ref> er soll Theologie und Geschichte studiert haben, mit der pastoralen Lage vertraut sein und ein feines Gefühl für das öffentliche Gebet der Kirche haben. Er soll sich bewusst sein, dass seine Aufgabe nicht rein wissenschaftlicher und technischer Natur, sondern mystagogisch ist, d. h., dass er die Alumnen in das liturgische Leben und seine Spiritualität einzuführen hat.
52 In besonderer Weise mögen die Professoren der Heiligen Schrift bedenken, welch reichen Schatz biblischer Lesungen die erneuerte Liturgie heute den Gläubigen vorlegt, ja wie sogar alle liturgischen Handlungen und Zeichen ihre Sinndeutung aus der Heiligen Schrift erhalten.<ref> Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 24.</ref> Daher ist den künftigen Priestern eine gründliche Kenntnis der Heiligen Bücher und der Heilsgeschichte notwendig, und zwar nicht nur exegetisches Wissen, sondern "jenes innige und lebendige Ergriffensein von der Heiligen Schrift, von dem die ehrwürdige Überlieferung östlicher und westlicher Riten zeugt".<ref> Ebenda.</ref>
53 Zum größeren Fortschritt im Studium der Liturgik trägt nicht wenig die Verbindung mit den anderen theologischen Disziplinen bei, wie sie vom II. Vatikanischen Konzil empfohlen wird.<ref>Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 16: "Darüber hinaus mögen die Dozenten der übrigen Fächer, insbesondere die der dogmatischen Theologie, die der Heiligen Schrift, der Theologie des geistlichen Lebens und der Pastoraltheologie, von den inneren Erfordernissen je ihres eigenen Gegenstandes aus das Mysterium Christi und die Heilsgeschichte so herausarbeiten, dass von da aus der Zusammenhang mit der Liturgie und die Einheit der priesterlichen Ausbildung deutlich aufleuchtet." Vgl. Dekret über die Ausbildung der Priester, Nr. 16, Grundverordnung. Nr. 90.</ref> So kann z. B. bei der Behandlung der Sakramente und ihrer Verwaltung eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Professor der Liturgik und den Professoren der Dogmatik, der Moral, der Pastoral und des Kirchenrechtes stattfinden. Sie mögen sich darüber untereinander besprechen, um eine fruchtbare Zusammenarbeit aller für das gleiche Ziel zu erreichen und die Gefahr zu vermeiden, dass man öfters die gleichen Dinge wiederholt oder sich darin sogar widerspricht.
54 Im Studienplan der Theologie wäre eine Verteilung und Abstimmung der Lehrstoffe wünschenswert, nach der womöglich zur gleichen Zeit die liturgischen Fragen behandelt werden und die theologischen Themen, die damit einen engeren Zusammenhang haben, dass z. B. mit dem Traktat über die Kirche in der Liturgik gleichzeitig die theologischen Begriffe Gebet der Kirche u. a. erklärt werden.
In manchen Seminarien ist es vielleicht von Vorteil, wenn derselbe Professor, und zwar derjenige der Liturgik, die ganze Lehre von den Sakramenten entwickelt, vorausgesetzt, dass er sowohl in der Sakramententheologie wie in der Liturgik gut ausgebildet ist.
55 Man muss auch darauf achten, dass in der Liturgik diejenigen Elemente und Gesichtspunkte hervorgehoben werden, die zu jener theologischen Synthese beitragen können, die man nach der Grundordnung Nr. 63 vom gesamten theologischen Studiengang erwartet und die ganz besonders in der letzten Periode der theologischen Ausbildung erarbeitet werden muss.
Kirchenmusik und kirchliche Kunst
56 Wegen der Bedeutung der Kirchenmusik bei den liturgischen Feiern müssen die Alumnen von sachkundigen Kräften jene vor allem auch praktische Ausbildung erhalten, die für ihren künftigen Dienst als Vorsteher und Leiter von Gemeinden notwendig ist. Dabei sind nicht nur die natürlichen Anlagen der einzelnen zu pflegen, sondern auch jene neuen Medien einzusetzen, die heute in den Musikschulen allgemein in Gebrauch sind, um einen besseren Fortschritt zu erzielen. Dabei ist sehr darauf zu achten, dass die Alumnen nicht nur in der Vokal- und Instrumentalmusik unterrichtet werden, sondern dass auch ihr Geist und Gemüt so gebildet wird, dass sie die großen Musikwerke der vergangenen Jahrhunderte kennen und schätzen lernen und dass sie imstande sind, aus den modernen Versuchen und Angeboten das auszuwählen, was gesund und liturgiegerecht ist.<ref>Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 112-121; Ritenkongregation. Instruktion Musicam sacram vom 5. März 1967: AAS 59 (1967), S. 300ft.</ref>
57 "Während ihrer philosophischen und theologischen Studien sollen die Alumnen auch über Geschichte und Entwicklung der kirchlichen Kunst unterrichtet werden wie auch über die gesunden Grundsätze, auf die sich die Werke der sakralen Kunst stützen müssen. So sollen sie die ehrwürdigen Denkmäler der Kirche bewahren und schätzen lernen und den Künstlern bei der Schaffung ihrer Werke passende Ratschläge erteilen können."<ref> Konstitution über die hl. Liturgie. Nr. 129.</ref> Gerade die Archäologie des christlichen Altertums leistet einen wichtigen Beitrag zur Veranschaulichung des liturgischen Lebens und des Glaubens der Urkirche.
58 Von besonderer Notwendigkeit ist eine Ausbildung der Alumnen in der Kunst, zu sprechen und sich durch Zeichen und Handlungen auszudrücken, sowie im Gebrauch der Kommunikationsmedien. Bei der liturgischen Feier ist es ja von größter Bedeutung, dass die Gläubigen nicht nur das verstehen, was der Priester spricht oder rezitiert, sei es, dass er eine Homilie hält oder Gebetstexte vorträgt, sondern auch das, was er mit Gesten und Handlungen ausdrückt. Diese Ausbildung ist in der erneuerten Liturgie so wichtig, dass sie eine besondere Sorgfalt verdient.
Die praktische pastorale Einführung in den liturgischen Dienst
59 Die praktische pastorale Einführung der Alumnen in den liturgischen Dienst, die während des gesamten Studiums auf geeignete Weise und bei entsprechender Gelegenheit zu leisten ist,<ref> Vgl. oben Nr. 20-21. </ref> erreicht ihren Höhepunkt im letzten Jahr der Ausbildung; in ihm sollen die künftigen Priester, nachdem sie aus dem liturgischen Leben des Seminars wie aus einer Quelle den echten christlichen Geist in sich aufgenommen haben, eine genauere Vorbereitung erhalten, die auf die verschiedenen Umstände abgestimmt ist, in denen sie ihr priesterliches Amt ausüben werden. In diesem Ausbildungspraktikum ist nachdrücklich auf die pastoralen Vorschriften und Mahnungen hinzuweisen, welche die Bischöfe über die Vorbereitung und Verwaltung der Sakramente herausgegeben haben. Über die Gestaltung dieses Praktikums sollen sich die Professoren des Seminars mit der Liturgischen Kommission der Diözese oder der Region beraten.
Diese Anpassung an die örtlichen Verhältnisse und Vorschriften verlangt von den Alumnen Kenntnis und Hochschätzung der verschiedenen Formen der Volksfrömmigkeit, die von der Autorität der Kirche empfohlen sind.<ref> Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie. Nr. 13.</ref>
Gründlichere Ausbildung einiger Alumnen in der Liturgiewissenschaft
60 Um für den Unterricht in der Liturgik und die Leitung der Liturgischen Kommissionen sachkundige Priester zur Verfügung zu haben, sollen die Diözesen geeignete Kandidaten für diese Aufgaben gründlich ausbilden lassen. Die vom Bischof dazu bestimmten Priester sollen, nachdem sie ihre allgemeine Ausbildung im Seminar abgeschlossen und eine bestimmte Zeit die praktische Seelsorge ausgeübt haben, an eines der besonderen Institute gesandt werden, die vom Heiligen Stuhl oder den Bischofskonferenzen errichtet worden sind.<ref> Vgl. Grundordnung. Nr. 85.</ref> Besonders dringend ist das für jene Orte, wo nach dem Urteil der zuständigen kirchlichen Autorität eine größere liturgische Umstellung erforderlich ist.
Die liturgische Fortbildung der Priester nach dem Studium
61 In die Ausbildung der Priester, die nach Abschluss des Studiums gemäß Weisung des II. Vatikanischen Konzils weitergeführt und vervollkommnet werden soll,<ref> Vgl. Dekret über die Ausbildung der Priester. Nr. 22; vgl. Grundordnung. Nr. 100-101.</ref> soll auch die Liturgie einbezogen werden. Das ist deshalb wichtig, weil während der Ausbildung im Seminar nicht alle Inhalte aus dem reichen Schatz der Liturgie entfaltet werden konnten. Dazu drängen auch die besonderen Umstände unserer Zeit. Die gesellschaftlichen Sitten der Menschheit unterliegen einem so raschen Wandel, dass während der priesterlichen Ausbildung nicht vorhersehbar ist, welche neuen Schwierigkeiten sich in der Seelsorge ergeben werden und welche theologischen Diskussionsthemen daraus entstehen werden. Nicht zu übersehen sind auch jene Probleme der Tagespolemik, die durch Zeitungen, Tagungen und Massenmedien weiteste Verbreitung finden und die auch auf dem Gebiete der Liturgie Schwierigkeiten aufwerfen, die von den Priestern gelöst werden müssen, weil sie in ihrer Tätigkeit täglich darauf stoßen.
Schluss
62 Aus der erneuerten Liturgie entspringen von Tag zu Tag reichere Früchte. Das ist nicht verwunderlich; denn die Liturgie regt die Gläubigen mächtig an, in ihrem Leben das Mysterium Christi und das wahre Wesen der Kirche auszudrücken und kundzutun. Mehr als die Gläubigen müssen die Priester und die Alumnen des Seminars diese segensreiche Entwicklung erkennen, weil sie in der Liturgie einer tieferen Erfassung des Priestertums und seiner Anforderungen innewerden; sie werden nämlich eingeladen, nachzuahmen, was sie vollziehen. Auf diese Weise bringt die ständige Erforschung und Ausübung der Liturgie den künftigen Priestern unaufhörlich das Ziel zum Bewusstsein, auf das alle apostolischen Anstrengungen hinstreben, und trägt dazu bei, dass ihre ganzen Bemühungen im Studium, in der Seelsorge und im geistlichen Leben von Tag zu Tag weiter ausreifen und sich zu einer tieferen Einheit zusammenschließen.
Gabriel M. Card. Garrone
Präfekt
Antonius M. Javierre Ortas
Anmerkungen
<references />
Anhang: Verzeichnis der beim Liturgiestudium zu behandelnden Fragen
Dringlichkeit eines vertieften Liturgiestudiums heute
1 Nach Weisung der Konstitution über die heilige Liturgie "ist das Lehrfach Liturgiewissenschaft in den Seminarien und Studienhäusern der Orden zu den notwendigen und wichtigeren Fächern und an den theologischen Fakultäten zu den Hauptfächern zu rechnen. Es ist sowohl unter theologischem und historischem wie auch unter geistlichem, seelsorglichem und rechtlichem Gesichtspunkt zu behandeln".<ref>Nr. 16; vgl. Dekret über die Ausbildung der Priester, Nr. 16.</ref>
Um den heutigen Bedürfnissen zu entsprechen, ist das Lehrfach Liturgiewissenschaft auf folgende Weise zu behandeln:
a) Die vom II. Vatikanischen Konzil begonnene und jetzt glücklich durchgeführte Liturgiereform ist im Lichte der liturgischen Überlieferung zu verstehen, und zwar nicht nur der westlichen Tradition, sondern auch der Tradition der Ostkirchen.<ref>Vgl. Grundordnung, Nr. 79.</ref>
b) Da das Vatikanische Konzil eine Anpassung der Liturgie an den Charakter und die Überlieferung der einzelnen Völker wünscht,<ref>Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 37-40.</ref> ist eine umfassendere und gründlichere historische und theologische Untersuchung erforderlich, damit nicht die Grundzüge des echten und authentischen liturgischen Geistes verletzt werden.
c) Im ökumenischen Dialog ergeben sich aus der Liturgie eine Anzahl schwieriger Fragen sowohl über die Lehre vom Messopfer, von der Priesterweihe und den anderen Sakramenten wie auch über die pastorale Praxis, die im Ökumenischen Direktorium und den anderen Dokumenten des Heiligen Stuhles beschrieben ist.
d) Schließlich und hauptsächlich: Da das Gesetz des Betens das Gesetz des Glaubens begründet, ist die liturgische Tradition so zu erforschen, dass sie in jene theoretischen und praktischen Fragen über das Christusgeheimnis, die Kirche und die Sakramente Licht bringt, Fragen, die heute so lebhaft diskutiert werden. Ja die Liturgie vermag sogar, da sie im Gebet den Quellgrund des christlichen Mysteriums aufschließt, das geistliche Leben der Alumnen zu nähren und die Einheit unter den verschiedenen theologischen Disziplinen zu fördern.
Sinn dieser Aufstellung
2 Der hier aufgestellte Themenkatalog beabsichtigt nicht, unveränderliche Grundzüge des liturgiewissenschaftlichen Kurses festzulegen, wo doch dieser im Gegenteil seinen Stoff ordnen muss, wie es die Umstände verlangen.
Da nach Maßgabe der Grundordnung für die Ausbildung der Priester am Anfang des Studienganges eine Einführung in das Christusmysterium und die Heilsgeschichte steht, "damit die Alumnen den Sinn, den Aufbau und das apostolische Ziel der kirchlichen Studien zu erkennen vermögen, zugleich aber auch eine Hilfe erhalten, ihren Glauben zu fundieren und ihre Berufung zum Priestertum tiefer zu erfassen",<ref>Nr. 62.</ref> kann dieses Ziel nur erreicht werden, wenn gleichzeitig eine geeignete Einführung in die Liturgie erfolgt, die entweder einen Teil des Grundkurses bildet oder gleichsam als eigenes Fach am Anfang des Studienganges gelehrt wird: Es möge der Ort der Liturgie in der Heilsökonomie, im Leben der Kirche und im geistlichen Leben eines jeden Christen dargelegt werden, Auch eine kurze Einführung in die Heilige Messe und die großen Horen des Stundengebetes wird den Alumnen in diesem Anfangsstadium von großem Nutzen sein.
3 Auch deswegen kann die Anordnung des hier aufgeführten Stoffes sinnvoll geändert werden, um besser mit anderen Disziplinen und dem Leben des Seminars selbst in Einklang gebracht zu werden. So wird z. B. das genauere Studium des ersten Kapitels der Konstitution über die heilige Liturgie mit größerem Nutzen von den Alumnen in Angriff genommen, die schon die ersten Elemente der Theologie in sich aufgenommen haben. Ebenso wird es zeitweilig nützlich sein, dann vom liturgischen Jahr und seinen verschiedenen Zeiten zu handeln, wenn sie gerade gefeiert werden. Desgleichen kann das Studium der Sakramentenliturgie sinnvoll mit dem Studium der dazugehörenden Theologie verbunden werden.
4 Der gesamte Stoff, der in dieser Aufstellung vorgelegt wird, wird nicht mit der Absicht angegeben, als ob der Professor in seinen Vorlesungen ihn ganz behandeln müsste. Er möge eine Themenauswahl vornehmen, die geeignet ist, den Alumnen eine Wesensschau der gesamten Liturgie, wenigstens in ihren Hauptzügen, zu vermitteln, wobei solche Lücken zu vermeiden sind, die für die Vorbereitung der künftigen Priester von Nachteil wären. Einzelne Themen, die etwa in den Vorlesungen nicht Platz gefunden haben, mögen den Alumnen angegeben werden, damit sie diese in persönlichem Studium oder in kleineren Zirkeln genau studieren nach jener Methode, die in anderen Fächern bereits beste Ergebnisse gezeitigt hat.
5 Der Professor der Liturgik möge es als seine Hauptaufgabe ansehen, die Alumnen zum Studium der liturgischen Texte selbst anzuleiten, die sie verstanden haben müssen, um bei der liturgischen Feier das Volk zu bewusster und aktiver Teilnahme am Christusmysterium anzuleiten.
6 Wenn die Heranziehung und Erforschung von alten Quellen empfohlen wird, was im vorliegenden Verzeichnis öfters geschieht, ist das als ideales Studienziel anzusehen, das freilich nur im Rahmen der Möglichkeiten der einzelnen Seminarien verwirklicht werden kann.
Verbindung dieser Disziplin mit anderen theologischen Lehrfächern
7 Sorgfältig möge darauf geachtet werden, dass die Liturgik auf zweckmäßige Weise mit anderen theologischen Lehrfächern verbunden wird, wie in der Instruktion Nr. 53-57 ausgeführt wird. Es gibt ferner viele benachbarte Probleme, vor allem in der Lehre und Verwaltung der Sakramente, die entweder vom Lehrer der Liturgik oder von anderen behandelt werden können; deshalb sind Lücken oder unnütze Wiederholungen zu vermeiden. Diese Fragen sollen vielmehr Anlass zu interdisziplinärer Zusammenarbeit sein, um mit größerem Nutzen die liturgische, dogmatisch~, kirchenrechtliche, historische und pastorale Thematik derselben Frage gleichzeitig zu behandeln.
Grundbegriffe und Allgemeine Richtlinien
Artikel I: Das Wesen der heiligen Liturgie und ihre Bedeutung im Leben der Kirche
8 Es kann von Nutzen sein, eine einleitende Betrachtung über den Kult unter anthropologischem und psychologischem Gesichtspunkt voranzustellen; denn er rührt an die innerste Natur des menschlichen Geistes und findet sich auch, wenngleich in entstellter Form, bei den sog. "säkularisierten" Gesellschaften.
9 Die christliche Liturgie ergänzt und überbietet bei weitem diesen Begriff "Kult"; das wird klar, wenn man die Lehre der Konstitution über die heilige Liturgie Nr. 5-13 darlegt und mit einem Kommentar versieht. Erklärt werden müssen folgende Punkte:
a) die Natur der Liturgie: "Mit Recht gilt sie als Vollzug des Priesteramtes Christi; durch sinnenfällige Zeichen wird in ihr die Heiligung des Menschen ausgedrückt und in je eigener Weise bewirkt und vom mystischen Leib Christi, d. h. vom Haupt und den Gliedern, der gesamte öffentliche Kult vollzogen";<ref>Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 7.</ref>
b) das Pascha-Mysterium Christi, das sein Leiden, seine Auferstehung von den Toten und seine Himmelfahrt umfasst und von der Kirche in der Liturgie gefeiert wird;<ref>Vgl. ebenda, Nr. 6.</ref> "aus ihm leiten alle Sakramente und Sakramentalien ihre Kraft ab";<ref>Ebenda, Nr. 61.</ref>
c) der Ort, den die Liturgie in der Heilsökonomie einnimmt; "die göttlichen Machterweise am Volk des Alten Bundes waren das Vorspiel"<ref>Ebenda, Nr. 5.</ref> für das Heilswerk Christi, weil "ihnen alles als Zeichen geschah";<ref>{{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | In ecclesiasticam futurorum (Wortlaut) |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 10{{#if:11|,11}} Kor%2010{{#if:11|,11}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%2010{{#if:11|,11}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref> das Werk Christi aber hat sich einmal erfüllt als er, geboren von einer Frau, geboren unter der Ordnung des Gesetzes, unter Pontius Pilatus gelitten hat und am dritten Tage auferstanden ist; die Kirche wird bis zur Vollendung der Welt das Evangelium verkünden, die Eucharistie feiern und die anderen Sakramente spenden, wobei sie die Gegenwart Christi vor allem in der heiligen Liturgie verwirklicht erkennt;<ref> Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie. Nr. 6.-7.</ref> in der irdischen Liturgie wiederum wird die himmlische vorausverkostet,<ref> Vgl. ebenda, Nr. 8.</ref> in der Gott alles in allem sein wird. Weiter muss dargelegt werden:
d) dass die Liturgie sich sinnenfälliger heiliger Zeichen bedient, um die unsichtbaren göttlichen Dinge zu bezeichnen, und dass durch sie auf je eigene Weise die Heiligung des Menschen bewirkt wird;<ref> Vgl. ebenda, Nr. 7. 33.</ref>
e) dass die Liturgie als Vollzug des Priesteramtes Christi eine doppelte Bewegung, umfasst: die eine von Gott zu den Menschen, damit ihre Heiligung bewirkt wird; die andere von den Menschen zu Gott, damit ihm die Anbetung im Geist und in der Wahrheit erwiesen wird;<ref> Vgl. ebenda, Nr. 5-7.</ref>
f) dass die Liturgie, wenn sie auch nicht das gesamte Wirken der Kirche umfasst, doch der Gipfel ist, auf den das Wirken der Kirche hinzielt, und zugleich die Quelle, aus der ihre ganze Kraft hervorströmt. Das alles soll im Sinne der Konstitution<ref> Vgl. ebenda, Nr. 9-13.</ref> weiter ausgeführt werden.
Artikel II: Die Natur der Liturgie als einer hierarchischen und gemeinschaftlichen Handlung und die liturgische Gesetzgebung
10 Nach Maßgabe der Nr. 26-32 und 41-42 der Konstitution sollen die Grundsätze über die liturgische Versammlung dargelegt werden, nämlich über das heilige Volk, zusammengerufen und geordnet unter seinem Bischof (oder einem Priester an seiner Stelle); diese Gedanken lassen sich gut erläutern durch die Lehre der Heiligen Schrift, durch Beispiele aus der Urkirche und Texte der Kirchenväter. Man möge außerdem überlegen, unter welchen Bedingungen eine gleichsam private Feier der Liturgie Rechtens ist.
11 Die Verschiedenheit der Glieder und Dienste, wie sie die liturgische Versammlung verlangt, ist besonders hervorzuheben und die jeweilige Rolle des Zelebranten, der Diener, der Sängerschola und des Volkes näher zu beschreiben. Die Rolle der Gläubigen und ihre aktive Teilnahme soll im Sinne des II. Vatikanischen Konzils erklärt und zugleich der Unterschied aufgezeigt werden zwischen dem allgemeinen Priestertum der Getauften und dem Amtspriestertum, kraft dessen der Priester der liturgischen Versammlung vorsteht "in persona Christi".<ref>Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Redemptor hominis vom 4. März 1979: AAS 71 (1979), S. 311; Johannes Paul II., Brief Novo incipiente, an alle Priester der Kirche, vom 8. April 1979, L´Osservatore Romano, 9.-10. April 1979.</ref>
12 Die Vorrangstellung des Bischofs möge dargelegt werden im Sinne der Dogmatischen Konstitution über die Kirche.
13 Eine kurze historische Darlegung wird zeigen, dass die liturgische Gesetzgebung immer zur Aufgabe der Hierarchie gehörte und ihr aufgrund göttlichen Rechtes zusteht; verschiedenartig aber war im Laufe der Zeit die Ausübung dieses Rechts.
Es möge die heutige Handhabung nach dem Beschluss des II. Vatikanischen Konzils laut Nr. (22) der Konstitution über die heilige Liturgie beschrieben werden d.h. die Rolle des Heiligen Stuhles, der Bischofskonferenzen und des Ortsbischofs.
14 Aus der historischen Darstellung lässt sich auch klarmachen, warum die Kirche allmählich, und das schon seit dem Altertum, in der Liturgie den Gebrauch von improvisierten oder Stegreifgebeten verboten hat und auch jetzt für die Möglichkeiten des freien Formulierens, des Abwechselns und Experimentierens strenge Grenzen gezogen hat.
Artikel III: Der belehrende und seelsorgliche Charakter der Liturgie
15 "In der Liturgie spricht Gott zu seinem Volk; in ihr verkündet Christus noch immer die Frohe Botschaft. Das Volk aber antwortet Gott mit Gesang und Gebet". <ref>Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 33.</ref> Die erste Stelle in der Liturgie wird also der Heiligen Schrift, d. h. dem Worte Gottes eingeräumt, sei es, dass es vorgelesen und von allen angehört, sei es, dass es von der Versammlung gesungen wird. Ausführlich wird der Professor vom Gebrauch der Heiligen Schrift handeln, von den Lesungen wie auch von den Gesängen, die aus ihr entnommen sind. Er versäume auch nicht, die nichtblischen Lesungen und die von der Kirche verfassten Gesänge zu erwähnen. Er gebe Richtlinien für den Wortgottesdienst, die Homilie und die Katechese und zeige die große Bedeutung der Heiligen Schrift für das Verständnis der liturgischen Zeichen, Handlungen und Gebete.<ref>Vgl. ebenda, Nr. 24.</ref>
16 Mit Nachdruck soll auf die dem kirchlichen Gesang innewohnende eigene Kraft hingewiesen werden und auf den Dienst, den er in der Liturgie leistet. Dabei sind die verschiedenen Arten des Gesangs zu unterscheiden: die Psalmodie, in der die Psalmen und biblischen Gesänge vorgetragen werden; der Hymnengesang; die Doxologien (Lobpreisungen) und Akklamationen (Rufe) usw. Der Dialog zwischen dem zelebrierenden Priester und der Versammlung der Gläubigen soll an Beispielen erklärt werden.
17 Auch das Gebet und seine verschiedenen Arten sollen erläutert werden: so die Gebete des Priesters (z. B. Bitten, Danksagungen, Segnungen, Beschwörungen, hinweisende Formeln, persönliche Gebete) und die Gebete des Volkes (z.B. das Gebet des Herrn, das Gebet in der Stille, die Litaneien).
18 Womöglich soll auch die Geschichte des kirchlichen Gesanges von seinen Anfängen und seiner Entwicklung in der frühen Kirche an behandelt werden; ebenso der besondere Charakter des Gregorianischen Chorals sowie andere Arten des Gesangs, die sich in der Tradition bewährt haben. Schließlich sollen auch die Richtlinien ausgelegt werden, die in der Instruktion der Ritenkongregation über die sakrale Musik in der Liturgie vom 5. März 1967 enthalten sind.
19 Ferner sei die Rede von der liturgischen Sprache. In einem kurzen geschichtlichen Überblick mögen die Formeln des Ostens und Westens vorgeführt werden. Wenn es dem Professor möglich ist, möge er aufzeigen, wie die Übersetzung der heiligen Bücher, vor allem aus dem Griechischen ins Lateinische, das christliche Latein begründet hat und welche Grundsätze bei der Übersetzung in die heutigen Landessprachen zu beachten sind.
20 Da die heilige Liturgie nicht nur Worte gebraucht, sondern auch Zeichen, die "von Christus und der Kirche ausgewählt worden sind, um die unsichtbaren göttlichen Dinge zu bezeichnen",<ref>Konstitution über die hl. Liturgie. Nr. 33.</ref> wird in den Vorlesungen auch zu sprechen sein einerseits von den Gesten und der Körperhaltung beim liturgischen Gebet, anderseits von den materiellen Dingen, deren sich der liturgische Kult bedient. Für die Gesten und die Körperhaltung, ihre symbolische Bedeutung und suggestive Kraft mögen Belege aus der Heiligen Schrift und den Werken der Kirchenväter herangezogen werden; diese Behandlung der Zeichen soll nicht zu abstrakt werden, sondern den konkreten liturgischen Vollzug ins Auge fassen. Im einzelnen ist, wenn auch kurz, vor allem die biblische Bedeutung der natürlichen Elemente zu behandeln, die in der Liturgie Verwendung finden, wie Licht, Wasser, Brot, Wein, Öl, Weihrauch usw., besonders derjenigen Dinge, die sakramentale Zeichen sind.
21 Da es in der heutigen Zeit Tendenzen gibt, den liturgischen Kult zu "entsakralisieren ", d. h. seines sakralen Charakters zu entkleiden, und die irrige Meinung vertreten wird, es seien keine geweihten Dinge, Gewänder und Geräte zu verwenden, sondern an deren Stelle solche des gewöhnlichen alltäglichen Gebrauchs, müssen solche Ansichten widerlegt werden, da sie den wahren Charakter der heiligen Liturgie zerstören.<ref> Vgl. Paul VI.. Ansprache an das Consilium liturgicum am 14. Oktober 1968.</ref>
22 Eine theologische Erklärung erfordern auch die Orte, die dem Kult geweiht sind, und ihre zeichenhafte Bedeutung; der Ritus der Weihe einer Kirche soll näher erklärt werden, ebenso die Funktionen des Altars, des Ortes für die Aufbewahrung der Eucharistie, des Priestersitzes, des Ambo und der Taufkapelle.
23 Es soll darauf geachtet werden, dass die Alumnen auf der Grundlage ihres Wissens von anderen Lehrfächern her die Eigenart der Geschichte und der Gesetze der kirchlichen Kunst erkennen lernen. Auch über die christliche Ikonographie sollen sie Bescheid wissen, ferner über die Gesetze, an die sich die heutige Kunst halten muss, um dem christlichen Volk nützlich zu sein.
24 An all diesen Themen wird der lehrhafte Charakter der Liturgie offenbar; wenn sie auch in erster Linie Anbetung der göttlichen Majestät ist, leistet sie doch auch einen großen Beitrag zur religiösen Unterweisung des gläubigen Volkes.<ref>Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 33.</ref> So kann die Berechtigung des Satzes aufgezeigt werden: Das Gesetz des Betens begründet das Gesetz des Glaubens. Gleichzeitig werden Kriterien geboten, um zu unterscheiden zwischen dem, was die Kirche in der Liturgie den Gläubigen als Glaubenswahrheit vorlegt, und anderen Inhalten, für die das kirchliche Lehramt seine Autorität nicht einsetzt.
25 Um bei diesen Fragen die Schwierigkeiten des heutigen Menschen nicht zu übersehen und den Seelsorgern geeignete Wege für ihre Lösung anzubieten, möge man die Ergebnisse der Humanwissenschaften zu Rate ziehen, etwa der Psychologie und der Soziologie, in dem Sinne, wie es in Nr. 50 der Instruktion dargelegt ist.
Artikel IV: Grundzüge der Geschichte der Liturgie
26 Bei der systematischen Behandlung der einzelnen liturgischen Handlungen und Sakramente ist auch die Geschichte eines jeden Ritus hervorzuheben zum besseren Verständnis des heutigen Vollzugs wie auch zur Aufhellung und Stützung der Sakramententheologie.
Damit jedoch die Einzelheiten im Verlauf der Vorlesungen klarer hervortreten, ist es in der Regel zweckdienlich, in Kürze einige Grundzüge der Etappen und Perioden der ganzen Liturgiegeschichte vorauszuschicken und auf die gegenseitigen Zusammenhänge zwischen Liturgie und christlicher Frömmigkeit hinzuweisen.
Zuerst soll, wenn möglich, eine Beschreibung des jüdischen Gebetes gegeben werden, wie es zur Zeit Christi vor allem in der Synagoge, in den Privathäusern und bei der Paschafeier gepflegt wurde, damit sowohl die Ähnlichkeit wie auch die Neuheit des christlichen Gebetes klarer hervortrete. Dann folge eine Beschreibung der liturgischen Versammlung im Zeitalter der Apostel. Es wäre zu wünschen, dass den Alumnen der Zugang zu den liturgischen Quellen der ersten Jahrhunderte erschlossen wird (z. B. zur Didache, zu Clemens von Rom, Justinus, Irenäus, Tertullian, Hippolyt von Rom, Cyprian, zur Didaskalie und den Apostolischen Konstitutionen, zum Pilgerbericht der Ätheria), zu ausgewählten Texten aus frühchristlichen Anaphoren und zu den Katechesen der Väter.
27 Da sich die Liturgien der verschiedenen Kirchen allmählich entfaltet und in geschriebenen Gesetzen und Texten einen Ausdruck gefunden haben, ist es von Nutzen, die liturgischen Familien des Ostens und Westens zu beschreiben und in Kürze ihren Ursprung, ihre Geschichte und ihre charakteristischen Merkmale aufzuzeigen; das ist dort besonders wichtig, wo sich viele Gläubige aus östlichen Kirchen befinden.
Es empfiehlt sich auch, auf die Ähnlichkeit und Verwandtschaft zwischen den verschiedenen Riten hinzuweisen; bei der Erklärung der einzelnen Handlungen und besonders der Sakramente möge man auch den Texten und Riten der verschiedenen Liturgien einen Platz einräumen, um den reichen Lehrgehalt und die Impulse für die Frömmigkeit auszuschöpfen.
28 Die Bemühungen des Konzils von Trient um die Beseitigung von Missbräuchen und die Förderung der Einheit in der Liturgie sollen gewürdigt werden. Die Dekrete dieses Konzils über die Liturgie sollen durchgenommen und ihre Auswirkungen gezeigt werden, vor allem wie die römischen Päpste die liturgischen Bücher verbessert und sie in einer Form verbreitet haben, dass sie bis in unsere Zeit hinein im Gebrauch geblieben sind. Außerdem soll kurz auf die Fortschritte hingewiesen werden, welche die Liturgie trotz großer Schwierigkeiten im 17.-19. Jahrhundert, vor allem dank der historischen Forschung, gemacht hat: in der Verehrung der heiligen Eucharistie, in der treuen Befolgung der Riten, in den pastoralen Bestrebungen in verschiedenen Ländern mit dem Ziel, das Verständnis der Liturgie und ihre Mitfeier durch die Gläubigen zu fördern. Das alles hat den Weg für die liturgische Erneuerung bereitet, die in unserem Jahrhundert durch Pius X. begonnen und vom II. Vatikanischen Konzil in breiter Front vorangetragen wurde.
29 Für ein besseres Verständnis der heutigen Liturgiereform ist es sehr nützlich, den Hörern die ganze Reihe der Dokumente vorzuführen, durch die sie in Gang gebracht und schrittweise verwirklicht worden ist.
Die Messe und die Verehrung der Eucharistie
Artikel I: Grundbegriffe von der Messe
30 Vor allem werden die Texte des Neuen Testamentes über die Einsetzung der Eucharistie erläutert und mit jüdischen Texten über das tägliche Gebet und das Paschamahl und auch mit anderen Zeugnissen verglichen, in denen sich die eucharistische Feier angedeutet findet.
31 Kurz möge die Geschichte der Messe umrissen werden, um jene Elemente herauszuarbeiten, die allen Messliturgien gemeinsam sind; diese lassen sich dann auch in der heutigen Messfeier unterscheiden und dem Volk klarmachen. Wünschenswert wäre es, dass die Urtexte von den Alumnen nach Möglichkeit gelesen werden könnten, wie sie in den Werken der Kirchenväter oder in den älteren Liturgien zu finden sind und heute in vielen Anthologien zusammengestellt vorliegen. Besonders in Gegenden, wo sich Gläubige östlicher Riten aufhalten, sollen die Alumnen einen Begriff von der Messe dieser Riten erhalten, vor allem im Blick auf ihren spirituellen Gehalt.
32 Es mögen die verschiedenen Arten der Messfeier beschrieben werden: die Messe mit Statio, die Gemeinschaftsmesse mit dem Volk, die Messe ohne Volk. Die Rolle des Priesters, der Konzelebranten, der Diener, der Schola und der Gläubigen möge nach der Allgemeinen Einführung in das Römische Missale vom Jahre 1970 beschrieben werden.
33 Ausführlicher und mit besonderer Begründung soll die Konzelebration und ihre heutige Regelung nach östlicher und westlicher Tradition dargestellt werden.
34 Im Sinne der Allgemeinen Einführung in das Missale Kap. 5-6 mögen die Voraussetzungen für die Messfeier behandelt werden, wie sie nicht nur durch Tradition und Gesetzgebung, sondern auch durch die Denkweise und die leib-seelische Natur des Menschen gefordert sind: sakrale Gebäude und der Altar mit seiner Ausstattung, heilige Gefäße, liturgische Kleidung der Priester und Diener und ähnliches.
Artikel II: Hinweise für die Erklärung der einzelnen Teile und Riten der Messe
35 Vor allem muss der Professor die beiden Hauptbestandteile der Messe klar hervorheben: Wortgottesdienst und Eucharistiefeier, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie einen einzigen Kultakt ausmachen.<ref> Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie. Nr. 56.</ref>
36 Eine ausführlichere Beschreibung der einzelnen Riten, die jedem seine eigene Bedeutung beimisst, soll klar voneinander abheben: die verschiedenen Eingangsriten, den Verlauf der Lesungen im Wortgottesdienst bis hin zum Evangelium, zur Homilie und zum Allgemeinen Gebet, die Bedeutung der Gabenbereitung, die Eigenart und Gliederung des eucharistischen Hochgebetes, die Vorbereitungsriten für die Kommunion und die Schlussriten.
Im Rahmen des Möglichen sollen die einzelnen Riten auch in ihrer geschichtlichen Entwicklung und im Vergleich mit den Riten anderer Liturgien dargestellt werden.
37 Nach der gleichen Methode möge auch Sinn und Anordnung der übrigen Teile des eucharistischen Hochgebetes erklärt und veranschaulicht werden.<ref> Vgl. Allgemeine Einführung. Nr. 55; Rundschreiben der Gottesdienstkongregation über die eucharistischen Hochgebete vom 27. April 1973.</ref>
38. Die Kommunion unter beiden Gestalten möge unter historischem, theologischem und pastoralem Gesichtspunkt behandelt werden.
39 Im Anschluss an die Instruktion über die Feier und Verehrung des Geheimnisses der Eucharistie vom 25. Mai 1967 möge gezeigt werden, wie man die Gläubigen dazu anleiten kann, mit größerem geistlichem Gewinn die Messe mitzufeiern und zu erfassen, wie die Eucharistie den Mittelpunkt der ganzen sakramentalen Ordnung bildet.
40 Bei der Erklärung des Wortgottesdienstes möge der Professor auch auf jene Wortgottesdienste hinweisen, die in der Konstitution über die heilige Liturgie Nr. 35,4 empfohlen werden.<ref> Vgl. Ritenkongregation. Instruktion zur Durchführung usw. vom 26. Sept. 1964, Nr. 37-39.</ref>
Artikel III: Die Verehrung der Eucharistie außerhalb der Messe
41 Die Verehrung der Eucharistie außerhalb der Messe hat im Lauf der Zeit einen großen Umfang angenommen; daher achte man darauf, dass diese Ausweitungen in engem Zusammenhang mit dem heiligen Messopfer gesehen und begründet werden im Sinn der genannten Instruktion vom 25. Mai 1967; man erkläre dabei auch den am 21. Juni 1973 veröffentlichten Teil des Römischen Rituale: "Die heilige Kommunion und die Verehrung der heiligen Eucharistie außerhalb der heiligen Messe". Zu behandeln sind auch die eucharistische Kommunion außerhalb der Messe und die Aufbewahrung der Eucharistie, ihr theologisches und pastorales Fundament und die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen.
Dann wird man noch über die eucharistischen Andachten und ihre Formen sprechen, wie Prozessionen, Aussetzung des Allerheiligsten, eucharistische Kongresse, die in den genannten Dokumenten empfohlen und so geregelt werden, dass sie von der Messe her bestimmt werden und die Gläubigen zur Mitfeier des Messopfers und zur Kommunion hinführen.
Die übrigen Sakramente und die Sakramentalien
42 Die Erklärung des neuen Pontifikale und des neuen Rituale wird sich vor allem an die Texte selbst und die jeweiligen Vorbemerkungen halten und ihren Lehrgehalt erschließen; als Hilfe für das Verständnis der Riten bietet sich auch ihre Geschichte an. Das Studium der Einzelthemen soll durch eine pastorale Betrachtung abgeschlossen werden, um die Priesterkandidaten für die Ausübung ihres künftigen heiligen Dienstes vorzubereiten.
Artikel I: Die Eingliederung in das christliche Leben
43 Die Eingliederung und Einführung in das christliche Leben, nämlich der Ritus des Katechumenats, die Sakramente der Taufe und der Firmung und die Erstkommunion, muss mit großer Sorgfalt behandelt werden, weil sie die Grundlage für die religiöse Unterweisung der Kinder bildet, ja weil auch eine große Zahl Erwachsener auf der ganzen Welt den gleichen Weg der Initiation durchläuft.
44 Wünschenswert ist daher eine Einführung in die Geschichte der Taufliturgie und der Liturgie des Katechumenats, um im Ordo der Erwachsenentaufe die einzelnen Stufen und Schritte einsichtig zu machen. Für die Taufriten selbst finden sich gute Erklärungshilfen in der Liturgie der österlichen Bußzeit, den Texten der Chrisam-Messe und in den Texten der Osternacht und Osteroktav.
45 Die Hörer sollen womöglich angeregt und angeleitet werden, die Taufkatechesen der Kirchenväter zu lesen, die heute in guten Ausgaben in der Originalsprache und in den Landessprachen leicht zugänglich sind.
46 Es ist nützlich, kurz auf die Feiern zum Gedächtnis an die Taufe hinzuweisen, wie sie früher üblich waren oder neuerdings abgehalten werden, und bei dieser Gelegenheit eine sorgfältige pastorale Unterweisung über ihre Bedeutung und den Nutzen zu geben, der aus solchen Gedächtnisfeiern (z. B. dem sonntäglichen Taufgedächtnis) für das geistliche Leben der Pfarrei und der Gläubigen mit Fug und Recht erwartet wird.
47 Mit den gleichen Hilfsmitteln und nach derselben Methode möge der Ritus der Firmung nach der Weisung der Apostolischen Konstitution Pauls VI. Divinae consortium vom 15. August 1971 erklärt werden; es kommt darauf an, die besondere Kraft dieses Sakramentes und zugleich seine Verbindung mit der Taufe zu zeigen. Der Professor der Liturgik oder derjenige der Pastoraltheologie soll auch besonders auf die pastoralen Anregungen für die Vorbereitung und die fruchtbare Feier der Firmung aufmerksam machen, wie auch auf die Anordnungen, die auf diesem Gebiet von der Bischofskonferenz oder dem Ortsordinarius erlassen worden sind.
48 Ein kurzes Wort gebührt auch der Eucharistie als der Krone aller Eingliederungssakramente und der Zulassung der Kinder zum Empfang der Eucharistie.
Artikel II: Das Weihesakrament und die verschiedenen Dienste
49 Der Ritus und die rechtliche Ordnung des Weihesakramentes und der kirchlichen Dienstämter bedarf einer gründlicheren Erklärung im Hinblick auf die einschneidende Erneuerung, die durch das II. Vatikanische Konzil erfolgt ist. Eine praktische Frage mag es sein, ob dieses Thema im Lauf der liturgischen Vorlesungen zu behandeln ist oder lieber schrittweise, wenn die Alumnen mit den einzelnen Diensten und Weihen betraut werden.
Auf jeden Fall gehört es zum Auftrag des Professors der Liturgik, wenigstens die Texte des neuen Römischen Pontifikale durchzunehmen und an hand der historischen Überlieferung die Apostolische Konstitution Pontificalis Romani (18. Juni 1968), die Motu-proprio-Schreiben Sacrum diaconatus ordinem (18. Juni 1967), Ad pascendum und Ministeria quaedam (15. August 1972) zu erläutern.
Womöglich sollen auch erklärende Hinweise auf die Weihen in den Ostkirchen gegeben werden, besonders in Gegenden, wo sich viele Gläubige der östlichen Riten aufhalten.
50 Unerlässlich ist eine gründliche Erklärung der Bischofsweihe, aus der klar hervorgeht, dass sich alle Weihen und Dienste auf den Bischof beziehen und dass besonders die Priester Mitarbeiter des Bischofs sind und das "zweithöchste Amt" erhalten haben.
Artikel III: Ehe und Jungfräulichkeit
51 Der Ritus der Eheschließung soll historisch erklärt und auf seine Vielfalt und seine örtlichen Besonderheiten soll aufmerksam gemacht werden; es ist zu zeigen, wie sich der Ritus immer den religiösen und bürgerlichen Gewohnheiten der verschiedenen Völker angepasst hat. Es mögen die Texte und Lesungen behandelt werden, die im neuen Rituale in reicher Auswahl angeboten sind.
Nach der Lehre des Neuen Testamentes und der Kirchenväter hängen die christliche Ehe und die gottgeweihte Jungfräulichkeit eng miteinander zusammen und beleuchten sich gegenseitig; deshalb ist in engem Anschluss an die Liturgie der Eheschließung auch die Liturgie der Jungfrauenweihe zu behandeln, wie sie im neuen Römischen Pontifikale enthalten ist.
Artikel IV: Die Liturgie der Ordensprofess
52 Der Ritus der Jungfrauenweihe und der Ritus der Ablegung der Ordensgelübde, die kurz erklärt werden sollen, machen beide klar, dass das Ordensleben in der Kirche einen besonderen Stand darstellt, wie vom II. Vatikanischen Konzil in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche gelehrt wird.<ref> Vgl. Kap. VI.</ref>
Artikel V: Die Bußliturgie
53 Es ist zu wünschen, dass den Alumnen ein gedrängter Überblick über die Geschichte der Bußliturgie und der Bußordnung gegeben wird, um ein besseres Verständnis des Bußsakramentes und der anderen Bußakte zu erreichen.
Anhand des neuen Römischen Rituale und der von der Glaubenskongregation am 16. Juni 1972 herausgegebenen pastoralen Richtlinien mögen die Riten des Bußsakramentes dargelegt und die Bedingungen erklärt werden, unter denen eine sakramentale Generalabsolution erteilt werden kann.
Dargelegt werden soll außerdem der besondere Charakter der österlichen Bußzeit, der Bußakt zu Beginn der heiligen Messe und die Richtlinien für Bußandachten, die in den erwähnten Dokumenten enthalten sind.
Artikel VI: Die Liturgie in der Krankheit des Christen
54 Man erkläre die Apostolische Konstitution Sacram unctionem vom 30. November 1972 und den Ordo unctionis infirmorum eorumque pastoralis curae des neuen Römischen Rituale. Diese vom II. Vatikanischen Konzil befohlene Reform<ref> Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie. Nr. 73-75.</ref> möge aus der Liturgiegeschichte als berechtigt und sinnvoll begründet werden.
Artikel VII: Die Liturgie beim Tod des Christen
55 Der liturgische Studiengang wird auch die liturgischen Akte beim Sterben und nach dem Tode des Christen behandeln: nämlich die Wegzehrung, die Sterbegebete, das Gebet für den Toten (im Trauerhaus oder in der Kirche), die Begräbnisfeier. Bei diesen Riten sollen vor allem die Gedanken hervorgehoben werden, in denen das Pascha-Mysterium zum Ausdruck kommt. Die Alumnen sollen zur Auswahl der passenden Texte aus dem reichen Angebot des neuen Rituale angeleitet werden. Vor allem sollen sie in die seelsorgliche Betreuung der Sterbenden eingeführt und auf die pastorale Bedeutung der Begräbnisfeier hingewiesen werden.
Artikel VIII: Die Sakramentalien
56 Hier sind zu behandeln die Prozessionen im allgemeinen und ihre religiöse Bedeutung. Dabei kann man zeigen, dass auch die Pilgerfahrten eine bestimmte Form der Prozession sind, und ihren pastoralen Nutzen betonen.
57 Die Segnungen sind nach theologischen und historischen Gesichtspunkten, wenn auch in aller Kürze, darzulegen. Dabei ist vor allem ihre zeichenhafte Bedeutung und ihr Nutzen für die Heiligung des alltäglichen Lebens hervorzuheben. Man wird die Alumnen dazu anhalten, alle legitimen Formen, mit denen der Christ seinen Glauben im täglichen Leben bekundet, zu achten und ihre Übung zu empfehlen, aber auch mit Umsicht allen missbräuchlichen und abergläubischen Formen zu begegnen, die sich einschleichen könnten.
Die Heiligung der Zeit
58 Anzufangen ist vom Sonntag, dem Herrentag; er ist "Fundament und Kern des ganzen liturgischen Jahres".<ref> Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 106.</ref>
Artikel I: Der Sonntag
59 Höchste Wertschätzung verdient der Sonntag, dessen Wesen und Grundzüge anhand der Konstitution über die heilige Liturgie zu erklären sind.<ref> Vgl. ebenda.</ref> Mit geschichtlichen Beweisgründen ist zu zeigen, dass er das Wochenpascha und so eng mit den Anfängen der Kirche verbunden ist, dass er, nach apostolischer Überlieferung, seinen Ursprung auf den Auferstehungstag Christi zurückführt.<ref> Vgl. ebenda.</ref>
60 Man wird die pastoralen Maßnahmen überlegen, die zu einer wirklichen Heiligung des Sonntags beitragen können, zu der ja alle Gläubigen verpflichtet sind.
61 Die "Sonntage im Jahreskreis" bieten dem christlichen Volk die Schätze des Wortes Gottes an. Deshalb sind die Alumnen dahin zu unterrichten, ihre Feier mit Eifer und im Einklang mit den liturgischen Gesetzen zu fördern.
Artikel II: Das liturgische Jahr
62 Die Alumnen des Seminars werden zwar das ganze Jahr hindurch von ihren Vorgesetzten und Professoren über die Feier der jeweiligen Zeiten und Feste unterwiesen. Trotzdem soll in den Vorlesungen ein systematischer Überblick über das Kirchenjahr geboten werden im Lichte der Geschichte und im Sinne des Motu-proprio-Schreibens Pauls VI. Mysterii paschalis vom 14. Februar 1969.
63 An erster Stelle möge die Geschichte und der geistliche Gehalt des österlichen Festkreises behandelt werden, und zwar die fünfzigtägige Osterzeit, die mit dem Pfingstfest abgeschlossen wird, die Drei Österlichen Tage und die vorbereitende Österliche Bußzeit oder Quadragesima. Aber ganz besonders sollen die Alumnen dahin unterrichtet und erzogen werden, dass sie das Pascha-Mysterium intensiver in ihrem Leben verwirklichen und sich auf ihren zukünftigen österlichen Dienst vorbereiten.
64 Dann wird man den Festkreis von Weihnachten und Ephiphanie behandeln, in seiner Geschichte und spirituellen Bedeutung.
65 Man wird auch die später in das liturgische Jahr eingeführten Herrenfeste kurz erklären: Dreifaltigkeit, Fronleichnam, Herz-Jesu, Christkönig usw.
66 Die Verehrung der seligsten Jungfrau in der Kirche<ref>Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie. Nr. 103.</ref> möge in ihrer geschichtlichen Entwicklung gezeigt und ihre Hauptfeste im Laufe des Jahres erläutert werden.
67 Was die Heiligen betrifft, deren Gedächtnis in das liturgische Jahr eingeflochten ist, habe man die Lehre der Konstitution über die heilige Liturgie vor Augen.<ref> Vgl. ebenda, Nr. 104.</ref> Es möge kurz die geschichtliche Entstehung und Fortentwicklung des Kultes der Märtyrer und der anderen Heiligen dargestellt werden, ferner die Verehrung ihrer Gräber und Reliquien und die Rolle, welche die Heiligenverehrung im christlichen Leben spielt.
Artikel III: Die Heiligung der Tageszeiten und das Stundengebet
68 Damit die Alumnen auf die andächtige und fruchtbare Feier des Stundengebetes vorbereitet werden, muss dem Professor der Liturgik daran liegen, ihnen die Allgemeine Einführung zu erklären, die der von Paul VI. am 1. November 1970 promulgierten Liturgia Horarum vorangestellt ist.
69 Besonderes Gewicht ist auf den lehrhaften Abschnitt dieser Allgemeinen Einführung, Kap. I, zu legen und zuerst der Dienst des Lobes zu erklären, mit dem die Kirche von Christus beauftragt wurde und den sie nicht nur in der Feier der Eucharistie erfüllt, sondern auch in anderen Formen und besonders im Vollzug des Stundengebetes.<ref> Vgl. ebenda, Nr. 83.</ref>
70 Aus dem Zeugnis der Apostelgeschichte und der Überlieferung der Kirche möge die hohe Bedeutung des Stundengebetes für die Heiligung des Tages und seiner Abschnitte und für die Erfüllung des göttlichen Gebotes, unablässig zu beten, vorgeführt werden; die symbolische Kraft einer jeden Hore lässt sich aus den Schriften der frühchristlichen geistlichen Meister und aus den Orationen des heutigen Stundengebetes klar ersehen.
71 Eine eigene Begründung ist für die besondere spirituelle und pastorale Bedeutung erfordert, die das II. Vatikanische Konzil den Morgenlaudes und der Vesper beimisst, die es die beiden Angelpunkte des ganzen Offiziums nennt.<ref> Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie. Nr. 89; Allgemeine Einführung in das Stundengebet, Nr. 37-54.</ref>
72 Es möge gezeigt werden, wie sich die Kirche dieses tägliche Gebet zu eigen gemacht hat, so dass es wirklich "die Stimme der Braut ist, die zum Bräutigam spricht, ja das Gebet, das Christus vereint mit seinem Leibe an seinen Vater richtet".<ref> Vgl. Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 84; Allgemeine Einführung, Nr. 15-16.</ref>
73 Mit besonderem Nachdruck möge die Liebe der Alumnen zu den Psalmen geweckt werden, sei es durch die exegetischen Erklärungen des Professors der Heiligen Schrift, sei es durch die Überschriften der Psalmen und die Psalmorationen, die im Stundengebet beschrieben werden.<ref> Vgl. Allgemeine Einführung, Nr. 100-135; besonders Nr. 110, 111.</ref>
74 Anhand der Dekrete des II. Vatikanischen Konzils<ref> Vgl. Konstitution über die hl. Liturgie, Nr. 84-100; Dekret über Dienst und Leben der Priester, Nr. 6 und 13; Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 41; Allgemeine Einführung, Nr. 20-37.</ref> soll einerseits der gemeinschaftliche Charakter des Stundengebetes aufgezeigt werden, zu dessen Teilnahme auch die Gläubigen eingeladen sind, anderseits der besondere Auftrag hervorgehoben werden, mit dem die Priester und andere Personen zur Verrichtung dieses wunderbaren Lobgesanges eigens betraut worden sind.
75 Es ist sinnvoll und nützlich, einiges über die Traditionen der verschiedenen Kirchen hinsichtlich der Struktur und der Verrichtung des Stundengebetes zu sagen und einen Überblick über die Geschichte des Römischen Offiziums und dessen Reformen vom 16. Jahrhundert bis herein in unsere Tage zu geben.
Anmerkungen Anhang
<references />