Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium: Unterschied zwischen den Versionen
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Der CCEO wurde von Papst [[Johannes Paul II.]] am 18. Oktober 1990 mit der mit der [[Apostolische Konstitution|Apostolischen Konstitution]] Sacri Canones promulgiert. Er bezeichnete diesen als eine Frucht des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]], ein Zeichen, dass die Eigenständigkeit der Ostkirchen berücksichtigt. | Der CCEO wurde von Papst [[Johannes Paul II.]] am 18. Oktober 1990 mit der mit der [[Apostolische Konstitution|Apostolischen Konstitution]] Sacri Canones promulgiert. Er bezeichnete diesen als eine Frucht des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]], ein Zeichen, dass die Eigenständigkeit der Ostkirchen berücksichtigt. |
Version vom 5. Januar 2007, 16:49 Uhr
Der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO; Kodex der Kanones der Ostkirchen) ist das Gesetzbuch für die Unierte Kirche. Die lateinische Kirche hat ein eigenes Gesetzbuch, den Codex Iuris Canonici (CIC).
Der CCEO wurde von Papst Johannes Paul II. am 18. Oktober 1990 mit der mit der Apostolischen Konstitution Sacri Canones promulgiert. Er bezeichnete diesen als eine Frucht des Zweiten Vatikanischen Konzils, ein Zeichen, dass die Eigenständigkeit der Ostkirchen berücksichtigt.