Depositum fidei: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Depositum fidei''', '''Glaubenshinterlage''',  '''Glaubensvermächtnis''', '''Glaubensschatz''', oder '''Glaubensgut''' ([[KKK]] 857) versteht man die Gesamtheit der Offenbarung [[Gott]]es, wie sie als religiöse Überlieferung Israels und der ersten christlichen Gemeinden im [[Altes Testament|Alten]] und im [[Neues Testament|Neuen Testament]] sowie in der ersten kirchlichen Auslegungen überliefert ist.<ref>[[Wolfgang Beinert]]: Art. ''Depositum fidei'' in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]]. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref> Dieses Urzeugnis wurde von [[Christus]] als "Erbgut der [[Wahrheit]]"<ref> [[Kongregation für die Glaubenslehre|Kongregation des Heiligen Offizium]]s [[Erklärung]] ''[[Mysterium ecclesiae]]'' über die Kirche und ihre Verteidigung gegen einige Irrtümer von heute vom [[24. Juni]] [[1973]], [[Mysterium ecclesiae (Wortlaut)#6. Die Verbindung der Kirche mit dem Priestertum Christi|Nr. 6]].</ref> den [[Apostel]]n und der [[Kirche]] übergeben und anvertraut, die als Gesamtheit der Gläubigen im Glauben nicht irren kann. Das ''depositum fidei'' ist als Objekt der [[Unfehlbarkeit]] ([[Lumen gentium]], [[Lumen gentium (Wortlaut)#KAPITEL III: DIE HIERARCHISCHE VERFASSUNG DER KIRCHE, INSBESONDERE|Nr. 12 und 25]]) bis zur [[Parusie]] zu bewahren, ({{B|1 Tim|6|20}}; {{B|2 Tim|1|12ff}}) und unter dem Beistand des [[Heiliger Geist|Heiligen Geistes]] [[Hermeneutik|auszulegen]] und zu verkünden.
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Unter '''Depositum fidei''', '''Glaubenshinterlage''',  '''Glaubensvermächtnis''', '''Glaubensschatz''', oder '''Glaubensgut''' ([[KKK]] 857) versteht man die Gesamtheit der Offenbarung [[Gott]]es, wie sie als religiöse Überlieferung Israels und der ersten christlichen Gemeinden im [[Altes Testament|Alten]] und im [[Neues Testament|Neuen Testament]] sowie in der ersten kirchlichen Auslegungen überliefert ist.<ref>[[Wolfgang Beinert]]: Art. ''Depositum fidei'' in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]]. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref>  
  
==Erklärung==
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== Schrift und Tradition ==
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Das Urzeugnis wurde von [[Christus]] als "Erbgut der [[Wahrheit]]"<ref> [[Kongregation für die Glaubenslehre|Kongregation des Heiligen Offizium]]s [[Erklärung]] ''[[Mysterium ecclesiae]]'' über die Kirche und ihre Verteidigung gegen einige Irrtümer von heute vom [[24. Juni]] [[1973]], [[Mysterium ecclesiae (Wortlaut)#6. Die Verbindung der Kirche mit dem Priestertum Christi|Nr. 6]].</ref> den [[Apostel]]n und der [[Kirche]] übergeben und anvertraut, die als Gesamtheit der Gläubigen im Glauben nicht irren kann. Das ''Depositum fidei'' ist als Objekt der [[Unfehlbarkeit]] ([[Lumen gentium]], [[Lumen gentium (Wortlaut)#KAPITEL III: DIE HIERARCHISCHE VERFASSUNG DER KIRCHE, INSBESONDERE|Nr. 12 und 25]]) bis zur [[Parusie]] zu bewahren, ({{B|1 Tim|6|20}}; {{B|2 Tim|1|12ff}}) und unter dem Beistand des [[Heiliger Geist|Heiligen Geistes]] [[Hermeneutik|auszulegen]] und zu verkünden.
  
Die Heilige [[Überlieferung]] und die [[Heilige Schrift]] sind eng miteinander verbunden und haben aneinander Anteil. Demselben göttlichen Quell entspringend, fließen beide gewissermaßen in eins zusammen und streben demselben Ziel zu. Denn die Heilige Schrift ist Gottes Rede, insofern sie unter dem Anhauch des Heiligen Geistes schriftlich aufgezeichnet wurde. Die Heilige Überlieferung aber gibt das Wort Gottes, das von [[Christus]] dem Herrn und vom [[Heiligen Geist]] den [[Apostel]]n anvertraut wurde, unversehrt an deren Nachfolger weiter, damit sie es unter der erleuchtenden Führung des Geistes der Wahrheit in ihrer Verkündigung treu bewahren, erklären und ausbreiten. So ergibt sich, daß die Kirche ihre Gewißheit über alles Geoffenbarte nicht aus der Heiligen Schrift allein schöpft. Daher sollen beide mit gleicher Liebe und Achtung angenommen und verehrt werden.<ref>[[Dei Verbum]], Nr. 9; vgl. [[Konzil von Trient]], Dekret über die kanonischen Schriften: [[Enchiridion symbolorum|Denz.]]  783 (1501).</ref>
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[[Überlieferung]] und [[Heilige Schrift]] sind eng miteinander verbunden und haben aneinander Anteil, da sie beide ihren Ursprung in der [[Offenbarung]] Gottes haben; Schrift und Tradition sollen "mit gleicher Liebe und Achtung angenommen und verehrt werden". Die Heilige Schrift ist vom [[Heiliger Geist|Heiligen Geist]] inspiriert und den [[Apostel]]n anvertraut, und der Kirche ist der Beistand des Heiligen Geistes zugesagt, diese tradierte Wahrheit weiterzugeben. Die [[Bischof|Bischöfe]] haben als Nachfolger der Apostel die Aufgabe, sie "unter der erleuchtenden Führung des Geistes der Wahrheit in ihrer Verkündigung treu zu bewahren, zu erklären und auszubreiten".<ref>[[Zweites Vatikanisches Konzil]]: [[Dei Verbum]], Nr. 9; vgl. [[Konzil von Trient]], Dekret über die kanonischen Schriften: [[Enchiridion symbolorum|Denz.]]  783 (1501).</ref>
  
 
{{Zitat|Es zeigt sich also, dass die Heilige [[Überlieferung]], die [[Heilige Schrift]] und das [[Lehramt]] der [[Kirche]] gemäß dem weisen Ratschluß Gottes so miteinander verknüpft und einander zugesellt sind, dass keines ohne die anderen besteht und dass alle zusammen, jedes auf seine Art, durch das Tun des einen Heiligen Geistes wirksam dem Heil der Seelen dienen.|[[Zweites Vatikanisches Konzil]], Dogmatische Konstitution ''[[Dei Verbum]]'', Nr. 10}}
 
{{Zitat|Es zeigt sich also, dass die Heilige [[Überlieferung]], die [[Heilige Schrift]] und das [[Lehramt]] der [[Kirche]] gemäß dem weisen Ratschluß Gottes so miteinander verknüpft und einander zugesellt sind, dass keines ohne die anderen besteht und dass alle zusammen, jedes auf seine Art, durch das Tun des einen Heiligen Geistes wirksam dem Heil der Seelen dienen.|[[Zweites Vatikanisches Konzil]], Dogmatische Konstitution ''[[Dei Verbum]]'', Nr. 10}}
  
==Das Depositum fidei und das Lehramt der Kirche==
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==Das ''Depositum fidei'' und der Glaube der Kirche==
 
 
 
Das [[Erstes Vatikanisches Konzil|I. Vatikanische Konzil]] bestimmte 1870 in seiner dogmatischen [[Konstitution]] ''[[Dei filius]]'' [[Dei filius (Wortlaut)#und doch frei|Nr. 19]]:  
 
Das [[Erstes Vatikanisches Konzil|I. Vatikanische Konzil]] bestimmte 1870 in seiner dogmatischen [[Konstitution]] ''[[Dei filius]]'' [[Dei filius (Wortlaut)#und doch frei|Nr. 19]]:  
 
:Mit dem "göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das [[Heilige Schrift|geschriebene]] oder [[Tradition|überlieferte]] [[Wort Gottes]] enthält und die [[Kirche]] als von [[Gott]] geoffenbart zu glauben vorstellt - sei es in [[Ex cathedra|feierlichem Lehrentscheid]], sei es in Ausübung ihres gewöhnlichen allgemeinen [[Lehramt]]es." <br>(''Fide  divina  et  catholica  ea  omnia    credenda  sunt, quae  in  verbo  Dei  scripto  vel  tradito  continentur,  et  ab  Ecclesia sive  solemni  iudicio  sive  ordinario  et  universali  magisterio  tamquam  divinitus  revelata  credenda  proponuntur.'')<ref>I. Vatikanisches Konzil: Dogmatische Konstitution [[Dei filius]], [[Dei filius (Wortlaut)|Nr. 19]].</ref>
 
:Mit dem "göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das [[Heilige Schrift|geschriebene]] oder [[Tradition|überlieferte]] [[Wort Gottes]] enthält und die [[Kirche]] als von [[Gott]] geoffenbart zu glauben vorstellt - sei es in [[Ex cathedra|feierlichem Lehrentscheid]], sei es in Ausübung ihres gewöhnlichen allgemeinen [[Lehramt]]es." <br>(''Fide  divina  et  catholica  ea  omnia    credenda  sunt, quae  in  verbo  Dei  scripto  vel  tradito  continentur,  et  ab  Ecclesia sive  solemni  iudicio  sive  ordinario  et  universali  magisterio  tamquam  divinitus  revelata  credenda  proponuntur.'')<ref>I. Vatikanisches Konzil: Dogmatische Konstitution [[Dei filius]], [[Dei filius (Wortlaut)|Nr. 19]].</ref>
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Diese Bestimmung wurde in den [[CIC|Codex iuris canonici]] von 1917 (c. 1323, § 1) und von 1983 (c. 750) übernommen, wo es jetzt heißt: "Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im [[Heilige Schrift|geschriebenen]] oder im [[Tradition|überlieferten]] [[Wort Gottes]] als dem einen der [[Kirche]] anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird." Das [[Zweites Vatikanisches Konzil|II. Vatikanische Konzil]] spricht davon, dass die Gläubigen "mit einer im Namen Christi vorgetragenen  Entscheidung ihres Bischofs über den Glauben und die Sitten übereinkommen (''concurrere'') und ihr mit dem religiösen Gehorsam ihres Herzens anhangen" (''religioso animi obsequio adhaerere'') müssen.<ref> II. Vatikanum, Dogmatische Konstitution [[Lumen gentium]] [[Lumen gentium (Wortlaut)|Nr. 25.</ref>   
 
Diese Bestimmung wurde in den [[CIC|Codex iuris canonici]] von 1917 (c. 1323, § 1) und von 1983 (c. 750) übernommen, wo es jetzt heißt: "Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im [[Heilige Schrift|geschriebenen]] oder im [[Tradition|überlieferten]] [[Wort Gottes]] als dem einen der [[Kirche]] anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird." Das [[Zweites Vatikanisches Konzil|II. Vatikanische Konzil]] spricht davon, dass die Gläubigen "mit einer im Namen Christi vorgetragenen  Entscheidung ihres Bischofs über den Glauben und die Sitten übereinkommen (''concurrere'') und ihr mit dem religiösen Gehorsam ihres Herzens anhangen" (''religioso animi obsequio adhaerere'') müssen.<ref> II. Vatikanum, Dogmatische Konstitution [[Lumen gentium]] [[Lumen gentium (Wortlaut)|Nr. 25.</ref>   
  
Papst [[Johannes Paul II]] fügte durch das [[Motu proprio]] ''[[Ad tuendam fidem]]'' vom [[18. Mai]] [[1998]] einen zweiten Paragraphen in den [[Codex Iuris Canonici]] ein, in dem das ''depositum fidei'' ausdrücklich genannt wird:
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Papst [[Johannes Paul II]] fügte durch das [[Motu proprio]] ''[[Ad tuendam fidem]]'' vom [[18. Mai]] [[1998]] einen zweiten Paragraphen in den [[Codex Iuris Canonici]] ein, in dem das ''Depositum fidei'' ausdrücklich genannt wird:
 
:c. 450 § 2. "Fest anzuerkennen und zu halten (''amplectenda ac retinenda'') ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist (''quae ad idem fidei depositum sancte custodiendum et fideliter exponendum requiruntur''); daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt (''doctrinae Ecclesiae catholicae adversatur qui easdem propositiones definitive tenendas recusat'')."
 
:c. 450 § 2. "Fest anzuerkennen und zu halten (''amplectenda ac retinenda'') ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist (''quae ad idem fidei depositum sancte custodiendum et fideliter exponendum requiruntur''); daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt (''doctrinae Ecclesiae catholicae adversatur qui easdem propositiones definitive tenendas recusat'')."
  
 
Die irrtumslose Verkündigung der Kirche bezieht sich auf das ''Depositum fidei'' und "auf die Gegenstände, ohne die dieses Glaubensgut nicht in rechter Weise bewahrt und entfaltet werden kann", nämlich die [[Dogma|Dogmen]].<ref>[[Kongregation für die Glaubenslehre|Kongregation des Heiligen Offizium]]s: ''[[Mysterium ecclesiae]]'', [[Mysterium ecclesiae (Wortlaut)#3. Die Unfehlbarkeit des Lehramtes der Kirche|Nr. 3]] (24. Juni 1973).</ref>
 
Die irrtumslose Verkündigung der Kirche bezieht sich auf das ''Depositum fidei'' und "auf die Gegenstände, ohne die dieses Glaubensgut nicht in rechter Weise bewahrt und entfaltet werden kann", nämlich die [[Dogma|Dogmen]].<ref>[[Kongregation für die Glaubenslehre|Kongregation des Heiligen Offizium]]s: ''[[Mysterium ecclesiae]]'', [[Mysterium ecclesiae (Wortlaut)#3. Die Unfehlbarkeit des Lehramtes der Kirche|Nr. 3]] (24. Juni 1973).</ref>
  
==Unveränderlichkeit und Veränderung des Depositum fidei==
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==Unveränderlichkeit und Veränderung des ''Depositum fidei''==
 
Die [[Bibel|schriftliche Überlieferung]]  und die [[Tradition]] der Kirche gelten als abgeschlossen, es können keine neuen Lehren hinzugefügt werden<ref>[[Pastor aeternus]], [[Pastor aeternus (Wortlaut)#die die Päpste in verschiedener Weise ausgeübt und|Nr. 17]]; [[Mirari vos]], [[Mirari vos (Wortlaut)#IV. Unterordnung unter das kirchliche Lehramt, im besonderen unter den Papst|Nr. 8]]</ref>. Das Verständnis des Glaubensguts muss durch das Zusammenwirken von "[[Verstand]] und [[Wille]]n, Geist und Arbeit, Lehre und Apostolat, [[Glaube]] und [[Liebe]], [[Lehramt]] und [[Hirtenamt]]" [[Hermeneutik|ausgelegt]] werden, die sich  im Leben der Kirche ergänzen, so Papst [[Paul VI.]]<ref>[[Paul VI.]]: Ansprache ''[[Voi avete partecipato]]'', September 1963.</ref>  
 
Die [[Bibel|schriftliche Überlieferung]]  und die [[Tradition]] der Kirche gelten als abgeschlossen, es können keine neuen Lehren hinzugefügt werden<ref>[[Pastor aeternus]], [[Pastor aeternus (Wortlaut)#die die Päpste in verschiedener Weise ausgeübt und|Nr. 17]]; [[Mirari vos]], [[Mirari vos (Wortlaut)#IV. Unterordnung unter das kirchliche Lehramt, im besonderen unter den Papst|Nr. 8]]</ref>. Das Verständnis des Glaubensguts muss durch das Zusammenwirken von "[[Verstand]] und [[Wille]]n, Geist und Arbeit, Lehre und Apostolat, [[Glaube]] und [[Liebe]], [[Lehramt]] und [[Hirtenamt]]" [[Hermeneutik|ausgelegt]] werden, die sich  im Leben der Kirche ergänzen, so Papst [[Paul VI.]]<ref>[[Paul VI.]]: Ansprache ''[[Voi avete partecipato]]'', September 1963.</ref>  
  
Das [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweite Vatikanische Konzil]] nennt es einen "Fortschritt der apostolische Überlieferung", wenn diese in der Kirche unter dem Beistand des Heiligen Geistes "durch die Verkündigung derer, die mit der Nachfolge im [[Bischof]]samt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen haben" und "durch Nachsinnen und Studium der Gläubigen" "der Fülle der göttlichen Wahrheit entgegenstrebt".<ref>[[Dei verbum]], [[Dei verbum (Wortlaut)#KAPITEL II: DIE WEITERGABE DER GÖTTLICHEN OFFENBARUNG|Nr. 8]].</ref> Das Geheimnis Gottes kann dabei nie ganz und vollkommen zur Sprache gebracht werden, es ist nur unangemessen und in der Mangelhaftigkeit der [[Analogie des Glaubens]] auszusagen. Um das ''depositum fidei'' unverfälscht zu erhalten, ist es notwendig, dass sich die Verkündigung von bestimmten historisch bestimmten Darstellungen löst.<ref>[[Wolfgang Beinert]]: Art. ''Depositum fidei'' in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]]. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref>  Die Bischöfe als "Herolde des Glaubens" predigen den Gläubigen den Glauben und "erklären ihn im Licht des Heiligen Geistes, indem sie aus dem Schatz der Offenbarung Neues und Altes vorbringen (vgl. {{B|Mt|13|52}})".<ref>Zweites Vatikanisches Konzil, Enzyklika [[Lumen gentium]] [[Lumen gentium (Wortlaut)|Nr. 25]].</ref> Alle Glieder der Kirche haben die Zielaufgabe, "das Wesen des bleibenden Ursprungs des Glaubens unverdeckt hineinzusagen in das Gespräch der Geschichte".<ref>[[Karl Rahner]], [[Karl Lehmann]] in: Johannes Feiner, Magnus Löhrer (Hsg.): ''Mysterium Salutis. Grundriß heilsgeschichtlicher Dogmatik.'' Einsiedeln-Zürich-Köln 1969, Bd. I., S. 702, in: [[Wolfgang Beinert]]: Art. ''Depositum fidei'' in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]]. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref>     
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Das [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweite Vatikanische Konzil]] nennt es einen "Fortschritt der apostolische Überlieferung", wenn diese in der Kirche unter dem Beistand des Heiligen Geistes "durch die Verkündigung derer, die mit der Nachfolge im [[Bischof]]samt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen haben" und "durch Nachsinnen und Studium der Gläubigen" "der Fülle der göttlichen Wahrheit entgegenstrebt".<ref>[[Dei verbum]], [[Dei verbum (Wortlaut)#KAPITEL II: DIE WEITERGABE DER GÖTTLICHEN OFFENBARUNG|Nr. 8]].</ref> Das Geheimnis Gottes kann dabei nie ganz und vollkommen zur Sprache gebracht werden, es ist nur unangemessen und in der Mangelhaftigkeit der [[Analogie des Glaubens]] auszusagen. Um das ''Depositum fidei'' unverfälscht zu erhalten, ist es notwendig, dass sich die Verkündigung von bestimmten historisch bestimmten Darstellungen löst.<ref>[[Wolfgang Beinert]]: Art. ''Depositum fidei'' in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]]. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref>  Die Bischöfe als "Herolde des Glaubens" predigen den Gläubigen den Glauben und "erklären ihn im Licht des Heiligen Geistes, indem sie aus dem Schatz der Offenbarung Neues und Altes vorbringen (vgl. {{B|Mt|13|52}})".<ref>Zweites Vatikanisches Konzil, Enzyklika [[Lumen gentium]] [[Lumen gentium (Wortlaut)|Nr. 25]].</ref> Alle Glieder der Kirche haben die Zielaufgabe, "das Wesen des bleibenden Ursprungs des Glaubens unverdeckt hineinzusagen in das Gespräch der Geschichte".<ref>[[Karl Rahner]], [[Karl Lehmann]] in: Johannes Feiner, Magnus Löhrer (Hsg.): ''Mysterium Salutis. Grundriß heilsgeschichtlicher Dogmatik.'' Einsiedeln-Zürich-Köln 1969, Bd. I., S. 702, in: [[Wolfgang Beinert]]: Art. ''Depositum fidei'' in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]]. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref>     
  
 
Es ist wichtig, dass das Glaubensgut in eine echte religiöse Praxis umgesetzt wird und sich "in Tun und Leben der glaubenden und betenden Kirche ergießt"<ref>[[Dei Verbum]], Nr. 8.</ref>, damit es "in der konkreten geschichtlichen Wirklichkeit seine erlösende Kraft erweist".<ref>[[Paul VI.]]: [[Ansprache]] ''[[Voi avete partecipato]]'', 1963.</ref>
 
Es ist wichtig, dass das Glaubensgut in eine echte religiöse Praxis umgesetzt wird und sich "in Tun und Leben der glaubenden und betenden Kirche ergießt"<ref>[[Dei Verbum]], Nr. 8.</ref>, damit es "in der konkreten geschichtlichen Wirklichkeit seine erlösende Kraft erweist".<ref>[[Paul VI.]]: [[Ansprache]] ''[[Voi avete partecipato]]'', 1963.</ref>

Version vom 26. April 2018, 17:43 Uhr

Unter Depositum fidei, Glaubenshinterlage, Glaubensvermächtnis, Glaubensschatz, oder Glaubensgut (KKK 857) versteht man die Gesamtheit der Offenbarung Gottes, wie sie als religiöse Überlieferung Israels und der ersten christlichen Gemeinden im Alten und im Neuen Testament sowie in der ersten kirchlichen Auslegungen überliefert ist.<ref>Wolfgang Beinert: Art. Depositum fidei in: Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref>

Schrift und Tradition

Das Urzeugnis wurde von Christus als "Erbgut der Wahrheit"<ref> Kongregation des Heiligen Offiziums Erklärung Mysterium ecclesiae über die Kirche und ihre Verteidigung gegen einige Irrtümer von heute vom 24. Juni 1973, Nr. 6.</ref> den Aposteln und der Kirche übergeben und anvertraut, die als Gesamtheit der Gläubigen im Glauben nicht irren kann. Das Depositum fidei ist als Objekt der Unfehlbarkeit (Lumen gentium, Nr. 12 und 25) bis zur Parusie zu bewahren, ({{#ifeq: 1. Brief des Paulus an Timotheus | Depositum fidei |{{#if: 1 Tim|1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 1 Tim |1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 6{{#if:20|,20}} Tim%206{{#if:20|,20}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%206{{#if:20|,20}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: 2. Brief des Paulus an Timotheus | Depositum fidei |{{#if: 2 Tim|2 Tim|2. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 2 Tim |2 Tim|2. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 1{{#if:12ff|,12ff}} Tim%201{{#if:12ff|,12ff}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%201{{#if:12ff|,12ff}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}) und unter dem Beistand des Heiligen Geistes auszulegen und zu verkünden.

Überlieferung und Heilige Schrift sind eng miteinander verbunden und haben aneinander Anteil, da sie beide ihren Ursprung in der Offenbarung Gottes haben; Schrift und Tradition sollen "mit gleicher Liebe und Achtung angenommen und verehrt werden". Die Heilige Schrift ist vom Heiligen Geist inspiriert und den Aposteln anvertraut, und der Kirche ist der Beistand des Heiligen Geistes zugesagt, diese tradierte Wahrheit weiterzugeben. Die Bischöfe haben als Nachfolger der Apostel die Aufgabe, sie "unter der erleuchtenden Führung des Geistes der Wahrheit in ihrer Verkündigung treu zu bewahren, zu erklären und auszubreiten".<ref>Zweites Vatikanisches Konzil: Dei Verbum, Nr. 9; vgl. Konzil von Trient, Dekret über die kanonischen Schriften: Denz. 783 (1501).</ref>

„Es zeigt sich also, dass die Heilige Überlieferung, die Heilige Schrift und das Lehramt der Kirche gemäß dem weisen Ratschluß Gottes so miteinander verknüpft und einander zugesellt sind, dass keines ohne die anderen besteht und dass alle zusammen, jedes auf seine Art, durch das Tun des einen Heiligen Geistes wirksam dem Heil der Seelen dienen.“{{#if: Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Dei Verbum, Nr. 10 || }}

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Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Dei Verbum, Nr. 10{{#if: | : {{{Quelle}}} }}

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|

– {{{Quelle}}}

}}

}}

Das Depositum fidei und der Glaube der Kirche

Das I. Vatikanische Konzil bestimmte 1870 in seiner dogmatischen Konstitution Dei filius Nr. 19:

Mit dem "göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes enthält und die Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorstellt - sei es in feierlichem Lehrentscheid, sei es in Ausübung ihres gewöhnlichen allgemeinen Lehramtes."
(Fide divina et catholica ea omnia credenda sunt, quae in verbo Dei scripto vel tradito continentur, et ab Ecclesia sive solemni iudicio sive ordinario et universali magisterio tamquam divinitus revelata credenda proponuntur.)<ref>I. Vatikanisches Konzil: Dogmatische Konstitution Dei filius, Nr. 19.</ref>

Diese Bestimmung wurde in den Codex iuris canonici von 1917 (c. 1323, § 1) und von 1983 (c. 750) übernommen, wo es jetzt heißt: "Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird." Das II. Vatikanische Konzil spricht davon, dass die Gläubigen "mit einer im Namen Christi vorgetragenen Entscheidung ihres Bischofs über den Glauben und die Sitten übereinkommen (concurrere) und ihr mit dem religiösen Gehorsam ihres Herzens anhangen" (religioso animi obsequio adhaerere) müssen.<ref> II. Vatikanum, Dogmatische Konstitution Lumen gentium [[Lumen gentium (Wortlaut)|Nr. 25.</ref>

Papst Johannes Paul II fügte durch das Motu proprio Ad tuendam fidem vom 18. Mai 1998 einen zweiten Paragraphen in den Codex Iuris Canonici ein, in dem das Depositum fidei ausdrücklich genannt wird:

c. 450 § 2. "Fest anzuerkennen und zu halten (amplectenda ac retinenda) ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist (quae ad idem fidei depositum sancte custodiendum et fideliter exponendum requiruntur); daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt (doctrinae Ecclesiae catholicae adversatur qui easdem propositiones definitive tenendas recusat)."

Die irrtumslose Verkündigung der Kirche bezieht sich auf das Depositum fidei und "auf die Gegenstände, ohne die dieses Glaubensgut nicht in rechter Weise bewahrt und entfaltet werden kann", nämlich die Dogmen.<ref>Kongregation des Heiligen Offiziums: Mysterium ecclesiae, Nr. 3 (24. Juni 1973).</ref>

Unveränderlichkeit und Veränderung des Depositum fidei

Die schriftliche Überlieferung und die Tradition der Kirche gelten als abgeschlossen, es können keine neuen Lehren hinzugefügt werden<ref>Pastor aeternus, Nr. 17; Mirari vos, Nr. 8</ref>. Das Verständnis des Glaubensguts muss durch das Zusammenwirken von "Verstand und Willen, Geist und Arbeit, Lehre und Apostolat, Glaube und Liebe, Lehramt und Hirtenamt" ausgelegt werden, die sich im Leben der Kirche ergänzen, so Papst Paul VI.<ref>Paul VI.: Ansprache Voi avete partecipato, September 1963.</ref>

Das Zweite Vatikanische Konzil nennt es einen "Fortschritt der apostolische Überlieferung", wenn diese in der Kirche unter dem Beistand des Heiligen Geistes "durch die Verkündigung derer, die mit der Nachfolge im Bischofsamt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen haben" und "durch Nachsinnen und Studium der Gläubigen" "der Fülle der göttlichen Wahrheit entgegenstrebt".<ref>Dei verbum, Nr. 8.</ref> Das Geheimnis Gottes kann dabei nie ganz und vollkommen zur Sprache gebracht werden, es ist nur unangemessen und in der Mangelhaftigkeit der Analogie des Glaubens auszusagen. Um das Depositum fidei unverfälscht zu erhalten, ist es notwendig, dass sich die Verkündigung von bestimmten historisch bestimmten Darstellungen löst.<ref>Wolfgang Beinert: Art. Depositum fidei in: Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref> Die Bischöfe als "Herolde des Glaubens" predigen den Gläubigen den Glauben und "erklären ihn im Licht des Heiligen Geistes, indem sie aus dem Schatz der Offenbarung Neues und Altes vorbringen (vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Depositum fidei |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 13{{#if:52|,52}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }})".<ref>Zweites Vatikanisches Konzil, Enzyklika Lumen gentium Nr. 25.</ref> Alle Glieder der Kirche haben die Zielaufgabe, "das Wesen des bleibenden Ursprungs des Glaubens unverdeckt hineinzusagen in das Gespräch der Geschichte".<ref>Karl Rahner, Karl Lehmann in: Johannes Feiner, Magnus Löhrer (Hsg.): Mysterium Salutis. Grundriß heilsgeschichtlicher Dogmatik. Einsiedeln-Zürich-Köln 1969, Bd. I., S. 702, in: Wolfgang Beinert: Art. Depositum fidei in: Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref>

Es ist wichtig, dass das Glaubensgut in eine echte religiöse Praxis umgesetzt wird und sich "in Tun und Leben der glaubenden und betenden Kirche ergießt"<ref>Dei Verbum, Nr. 8.</ref>, damit es "in der konkreten geschichtlichen Wirklichkeit seine erlösende Kraft erweist".<ref>Paul VI.: Ansprache Voi avete partecipato, 1963.</ref>

Weblinks

Anmerkungen

<references />