Beichtstuhl: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Beichtstuhl''' nennt man den Ort, an welchem der [[Bischof]] oder der [[Priester]] das [[Sakrament der Buße]] (Beichte) normalerweise die [[Absolution]] von [[Sünde]]n erteilt. Dieser steht in einer [[Gotteshaus|Kirche]] oder einer [[Kapelle]], soll gut sichtbar sein und die Bedeutung des Sakramentes zum Ausdruck bringen. Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem Grund entgegengenommen werden.<ref>[[CIC]] 964; [[Benedikt XVI.]] [[Apostolisches Schreiben| Nachsynodalen Apostolischen Schreibens]] [[Sacramentum caritatis]] über die [[Eucharistie]] vom 22. Februar 2007, [[Sacramentum caritatis (Wortlaut)#Einige pastorale Anweisungen|Nr. 21]].</ref> | '''Beichtstuhl''' nennt man den Ort, an welchem der [[Bischof]] oder der [[Priester]] das [[Sakrament der Buße]] (Beichte) normalerweise die [[Absolution]] von [[Sünde]]n erteilt. Dieser steht in einer [[Gotteshaus|Kirche]] oder einer [[Kapelle]], soll gut sichtbar sein und die Bedeutung des Sakramentes zum Ausdruck bringen. Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem Grund entgegengenommen werden.<ref>[[CIC]] 964; [[Benedikt XVI.]] [[Apostolisches Schreiben| Nachsynodalen Apostolischen Schreibens]] [[Sacramentum caritatis]] über die [[Eucharistie]] vom 22. Februar 2007, [[Sacramentum caritatis (Wortlaut)#Einige pastorale Anweisungen|Nr. 21]].</ref> |
Aktuelle Version vom 20. März 2018, 22:03 Uhr
Beichtstuhl nennt man den Ort, an welchem der Bischof oder der Priester das Sakrament der Buße (Beichte) normalerweise die Absolution von Sünden erteilt. Dieser steht in einer Kirche oder einer Kapelle, soll gut sichtbar sein und die Bedeutung des Sakramentes zum Ausdruck bringen. Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem Grund entgegengenommen werden.<ref>CIC 964; Benedikt XVI. Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Sacramentum caritatis über die Eucharistie vom 22. Februar 2007, Nr. 21.</ref>
Beichtstühle haben sich immer an offen zugänglichem Ort zu befinden. Sie müssen mit einem festen Gitter zwischen Beichtendem (Pönitent) und Beichtvater versehen sein, damit die Gläubigen, die dies wünschen, frei davon Gebrauch machen können. Die Bischofskonferenzen haben zum Beichtstuhl Normen zu erlassen.
siehe: Beichtmobil
Anmerkungen
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