Amt (Liturgie): Unterschied zwischen den Versionen
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Die ''Missa cantata'' war eine vereinfachte Form des [[Hochamt]]es (lat. ''Missa sollemnis'') und konnte von einem einzelnen Priester ohne Leviten gefeiert werden. Die Verwendung von Weihrauch war möglich, aber nicht verpflichtend. Der Priester sang die [[Akklamation]]en, manchmal zusätzlich auch das [[Ordinarium]] der heiligen Messe, lateinisch im Wechsel mit einer [[Choralschola]] oder dem Chor oder auch der Gemeinde in [[Gregorianischer Choral|Gregorianischem Choral]]. Man sprach dann von einem '''''Choralamt''''' oder ''Volks-Choralamt''. Seit dem 17. Jahrhundert hatte auch der deutsche Volksgesang bei der Eucharistiefeier in Form des [[Betsingmesse]] als Gegenbewegung zu den „Orchestermessen“ an Bedeutung gewonnen.<ref>[[Lexikon für Theologie und Kirche]], Art. ''Deutsches Hochamt (|Martin Persch), 3. Aufl., Bd. 3 Sp. 135f.</ref> Im 20. Jahrhundert entstand daraus der Typus der ''[[Betsingmesse]]''. | Die ''Missa cantata'' war eine vereinfachte Form des [[Hochamt]]es (lat. ''Missa sollemnis'') und konnte von einem einzelnen Priester ohne Leviten gefeiert werden. Die Verwendung von Weihrauch war möglich, aber nicht verpflichtend. Der Priester sang die [[Akklamation]]en, manchmal zusätzlich auch das [[Ordinarium]] der heiligen Messe, lateinisch im Wechsel mit einer [[Choralschola]] oder dem Chor oder auch der Gemeinde in [[Gregorianischer Choral|Gregorianischem Choral]]. Man sprach dann von einem '''''Choralamt''''' oder ''Volks-Choralamt''. Seit dem 17. Jahrhundert hatte auch der deutsche Volksgesang bei der Eucharistiefeier in Form des [[Betsingmesse]] als Gegenbewegung zu den „Orchestermessen“ an Bedeutung gewonnen.<ref>[[Lexikon für Theologie und Kirche]], Art. ''Deutsches Hochamt (|Martin Persch), 3. Aufl., Bd. 3 Sp. 135f.</ref> Im 20. Jahrhundert entstand daraus der Typus der ''[[Betsingmesse]]''. |
Version vom 15. Dezember 2015, 23:18 Uhr
Amt, auch Heiliges Amt, ist die volkstümliche Bezeichnung für eine Form der heiligen Messe und bezeichnete die Hauptmesse einer Pfarrgemeinde an Sonn- und Feiertagen, die sich durch gesungene Elemente (lat. Missa cantata) von der stillen, „gelesenen“ Messe (lat. Missa lecta) unterschied. Amt ist die Übersetzung von lat. (summum) officium ‚(höchster/s) Dienst‘, ‚Amt‘, entsprechend griech. λειτουργία leiturgía ‚öffentlicher Dienst‘, aus λαός/λειτός laós, leitós ‚Volk‘, ‚Volksmenge‘ und ἔργον érgon ‚Werk‘, ‚Dienst‘ (Liturgie).
Die Missa cantata war eine vereinfachte Form des Hochamtes (lat. Missa sollemnis) und konnte von einem einzelnen Priester ohne Leviten gefeiert werden. Die Verwendung von Weihrauch war möglich, aber nicht verpflichtend. Der Priester sang die Akklamationen, manchmal zusätzlich auch das Ordinarium der heiligen Messe, lateinisch im Wechsel mit einer Choralschola oder dem Chor oder auch der Gemeinde in Gregorianischem Choral. Man sprach dann von einem Choralamt oder Volks-Choralamt. Seit dem 17. Jahrhundert hatte auch der deutsche Volksgesang bei der Eucharistiefeier in Form des Betsingmesse als Gegenbewegung zu den „Orchestermessen“ an Bedeutung gewonnen.<ref>Lexikon für Theologie und Kirche, Art. Deutsches Hochamt (|Martin Persch), 3. Aufl., Bd. 3 Sp. 135f.</ref> Im 20. Jahrhundert entstand daraus der Typus der Betsingmesse.
Die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils hat die Gemeindemesse („Missa cum populo“) zur Grundform der heiligen Messe bestimmt. Damit entfiel der Unterschied zwischen Missa cantata und Missa lecta weitgehend.<ref>Balthasar Fischer, Art. |Hochamt in LThK, 3. Aufl., Bd.5 Sp.|174</ref> Er spielt aber in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus weiterhin eine Rolle.
Volkstümlich blieb der Begriff „Amt“ als Bezeichnung für einen bestimmten Feierlichkeitsgrad der heiligen Messe erhalten, auch in Zusammensetzungen wie Pontifikalamt, Seelenamt, Sterbeamt oder Konventsamt. Auch in der Ordnung der Messstipendien wird in Bayern und ähnlich in Österreich bis heute unterschieden zwischen Messe und Amt. Für ein „Amt“ unter Mitwirkung eines Kantors wird ein höheres Messstipendium erwartet.<ref>Hans Heimerl, Helmut Pree: Handbuch des Vermögensrechts der katholischen Kirche unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsverhältnisse in Bayern und Österreich. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 1993, 2/305, S. 186 und 5/1088, S. 592.</ref>
Einzelnachweise
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