Actus formalis defectionis ab ecclesia catholica (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * 20. September 2012 [[Deutsche Bischofskonferenz]]: [[Dekret]] zum Kirchenaustritt ([http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse/2012-145a-Allgemeines-Dekret-Kirchenaustritt_Dekret.pdf hier Online] oder [http://www.ordinariat-freiburg.de/fileadmin/gemeinsam/amtsblatt/abl12_24.pdf hier] oder [http://cms.bistum-trier.de/bistum-trier/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend&ACTION=ViewPageView&PageView.PK=17&Document.PK=104381 hier]). | ||
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* [http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20060313_actus-formalis_en.html Die englische Fassung des Schreibens] | * [http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20060313_actus-formalis_en.html Die englische Fassung des Schreibens] | ||
+ | * [http://www.kath.net/news/26757 Wegen ‚Kirchenaustritt’ nicht automatisch exkommuniziert] [[Kath.net]] am 19. Mai 2010 | ||
+ | * [http://www.kathnews.de/deutsche-bischofkonferenz-erlaet-ein-allgemeines-dekret-zum-kirchenaustritt Die DBK erlässt ein allgemeines Dekret zum Kirchenaustrit] [[Kathnews]] am 20. September 2012 von [[Gero Weishaupt]] | ||
+ | * [http://www.kath.net/news/40860 Vatikan befasst sich mit Kirchenaustritts-Dekret der Bischöfe] [[Kath.net]] am 11. April 2013 | ||
[[Kategorie:Lehramtstexte]] | [[Kategorie:Lehramtstexte]] |
Version vom 21. September 2013, 09:38 Uhr
Actus formalis defectionis ab ecclesia catholica (Formaler Akt des Abfalls von der Katholischen Kirche) ist das Thema des Schreibens des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte des Papstes Benedikt XV. vom 13. März 2006 über einen Formalakt eines Kirchenaustritts. Die Protokollnummer lautet: Prot. N. 10279/2006.
Der Abfall von der katholischen Kirche muss, damit er sich gültig als wirklicher "formaler Akt des Abfalls von der Katholischen Kirche" darstellen kann bestehen in:
a) einer inneren Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen;
b) der Ausführung und äußeren Bekundung dieser Entscheidung;
c) der Annahme dieser Entscheidung von seiten der kirchlichen Autorität.
Der Inhalt des Willensaktes (sich von der katholischen Kirche loszusagen) muss bestehen im Zerbrechen jener Bande der Gemeinschaft – Glaube, Sakramente, pastorale Leitung –, die es den Gläubigen ermöglichen, in der Kirche das Leben der Gnade zu empfangen. Das bedeutet, dass ein derartiger formaler Akt des Abfalls nicht nur rechtlich-administrativen Charakter hat (das Verlassen der Kirche im meldeamtlichen Sinn mit den entsprechenden zivilrechtlichen Konsequenzen), sondern dass er sich als wirkliche Trennung von den konstitutiven Elementen des Lebens der Kirche darstellt: Er setzt also einen Akt der Apostasie, Häresie oder des Schisma voraus.“
Lehramtlich dazugehöriges
- 20. September 2012 Deutsche Bischofskonferenz: Dekret zum Kirchenaustritt (hier Online oder hier oder hier).
Siehe auch: Liste von Lehramtstexten
Weblinks
- Die deutsche Fassung des Schreibens
- Das deutsche Schreiben als Worddokument bei Kathtube zum Download
- Die englische Fassung des Schreibens
- Wegen ‚Kirchenaustritt’ nicht automatisch exkommuniziert Kath.net am 19. Mai 2010
- Die DBK erlässt ein allgemeines Dekret zum Kirchenaustrit Kathnews am 20. September 2012 von Gero Weishaupt
- Vatikan befasst sich mit Kirchenaustritts-Dekret der Bischöfe Kath.net am 11. April 2013