Ordensleute: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[16. November]] [[1964]][ [Dogma]]tische [[Konstitution]] [[Lumen gentium]] über die [[Kirche]] [[Lumen gentium (Wortlaut)#KAPITEL VI: DIE ORDENSLEUTE|Kaptel VI. über die Ordensleute]].
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* [[16. November]] [[1964]][ Dogmatische [[Konstitution]] [[Lumen gentium]] über die [[Kirche]] [[Lumen gentium (Wortlaut)#KAPITEL VI: DIE ORDENSLEUTE|Kaptel VI. über die Ordensleute]].
  
 
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Version vom 14. Mai 2013, 10:35 Uhr

Ordensleute sind Mitglieder einer männlichen oder weiblichen Ordensgemeinschaft. Die männlichen Ordensmitglieder können Ordenspriester oder Laienbrüder sein. Die weiblichen sind Ordensfrauen. Das bedeutet in erster Linie, die Personen, welche zeitliche oder ewige Ordensgelübde abgelegt haben, aber auch die Novizen, die erst in der Vorbereitung auf die Gelübde stehen. Die Mitglieder, die in ordensähnlichen Vereinigungen ohne Gelübde und der Säkularinstitute, können nur im uneigentlichen Sinne dazu gezählt werden.

Was ist der Ordensstand

Der Ordensstand ist kein Zwischenstand zwischen dem der Kleriker und dem der Laien, sondern entsteht aus dem einen wie dem anderen als eine besondere Gabe für das Leben der ganzen Kirche (vgl. LG, 43). Er besteht in der Nachfolge Christi, durch öffentliches Gelöbnis der evangelischen Räte, nämlich gottgeweihte Keuschheit, Armut und Gehorsam, und die Verpflichtung, alle Hindernisse zu beseitigen, die vom Eifer der Liebe und der Vollkommenheit der Gottesverehrung ablenken könnten. Der Ordensangehörige nämlich gibt sich dem über alles geliebten Gott vollständig zu eigen, so dass er selbst durch einen neuen und besonderen Titel auf Gottes Dienst und Ehre hingeordnet wird; das heißt, er ist in besonderer Weise mit der Kirche und ihrem Geheimnis verbunden und das verpflichtet ihn, mit ungeteilter Hingabe für das Wohl des ganzen Leibes zu wirken (LG, 44).

Hieraus ergibt sich klar, dass das Ordensleben eine besondere Weise der Teilhabe an der sakramentalen Natur des Volkes ist. Die Weihe derer, die sich durch ein Ordensgelübde verpflichten, hat vor allem das Ziel, dass sie der Welt ein sichtbares Zeichen des unerforschlichen Geheimnisses Christi geben, insofern sie Ihn selbst darstellen, wie er auf dem Berg in der Beschauung weilt oder wie er den Scharen das Reich Gottes verkündigt oder wie er die Kranken und Schwachen heilt und die Sünder zum Guten bekehrt oder wie er die Kinder segnet und allen Wohltaten erweist, immer aber dem Willen des Vaters gehorsam ist, der ihn gesandt hat (LG, 46). <ref> Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute und der Kongregation für die Bischöfe, Schreiben Mutuae relationes vom 14. Mai 1978 über die Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in der Kirche, Nr. 10</ref>

Über den besonderen Charakter der einzelnen Institute

In der Kirche gibt es viele und nach ihrem spezifischen Charakter unterschiedene Ordensinstitute (vgl. PC, 7, 8, 9, 10); aber jedes trägt seine eigene Berufung als Gabe des Geistes bei, die durch das Werk vortrefflicher Männer und Frauen bewirkt (LG, 45); vgl. PC, 1; 2) und von der Hierarchie authentisch gebilligt wurde.<ref> Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute und der Kongregation für die Bischöfe, Schreiben Mutuae relationes vom 14. Mai 1978 über die Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in der Kirche, Nr. 11</ref>

Zweites Vatikanisches Konzil

siehe: Ordensmänner

Anmerkungen

<references />