Weihbischof: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Weihbischof''' ist ein ''Auxiliarbischof'' und damit ein "Hilfsbischof" für den [[Diözesanbischof]].  Die lateinisch Bezeichnung ist ''episcopus auxiliaris''. Die vorrangige Aufgabe von Weihbischöfen besteht in der Unterstützung des Diozesanbischofs bei Weihehandlungen wie zum Beispiel das Spenden des [[Firmsakrament]]s.
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Ein '''Weihbischof''' ist ein ''Auxiliarbischof'' und damit ein "Hilfsbischof" für den [[Diözesanbischof]].  Die lateinisch Bezeichnung ist ''episcopus auxiliaris''. Die vorrangige Aufgabe von Weihbischöfen besteht in der Unterstützung des Diozesanbischofs bei Weihehandlungen wie zum Beispiel das Spenden des [[Firmung|Firmsakraments]].
  
 
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Version vom 7. Juli 2006, 17:45 Uhr

Ein Weihbischof ist ein Auxiliarbischof und damit ein "Hilfsbischof" für den Diözesanbischof. Die lateinisch Bezeichnung ist episcopus auxiliaris. Die vorrangige Aufgabe von Weihbischöfen besteht in der Unterstützung des Diozesanbischofs bei Weihehandlungen wie zum Beispiel das Spenden des Firmsakraments.