Weihbischof: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Juli 2006, 17:45 Uhr
Ein Weihbischof ist ein Auxiliarbischof und damit ein "Hilfsbischof" für den Diözesanbischof. Die lateinisch Bezeichnung ist episcopus auxiliaris. Die vorrangige Aufgabe von Weihbischöfen besteht in der Unterstützung des Diozesanbischofs bei Weihehandlungen wie zum Beispiel das Spenden des Firmsakraments.