Weihbischof: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
(Ecclesia Dei)
K (Änderungen von Miserere mei (Diskussion) rückgängig gemacht und letzte Version von Oswald wiederhergestellt)
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
Da jeder Bischof einer Diözese zugeordnet sein muss, werden Weihbischöfe als Bischöfe einer im Laufe der Kirchengeschichte erloschenen Diözese geweiht. Diese Diözese nennt man [[Titularbistum]] und den Bischof in dieser Funktion [[Titularbischof]]. Bis zur Mitte der [[20. Jahrhunderts]] nannte man diese Bistümer ''In partibus infidelium'' (lat. In Gebieten der Ungläubigen), da damals zumeist auf nordafrikanische Bistümer, die in die Hand der Mauren gefallen waren, geweiht wurde.
 
Da jeder Bischof einer Diözese zugeordnet sein muss, werden Weihbischöfe als Bischöfe einer im Laufe der Kirchengeschichte erloschenen Diözese geweiht. Diese Diözese nennt man [[Titularbistum]] und den Bischof in dieser Funktion [[Titularbischof]]. Bis zur Mitte der [[20. Jahrhunderts]] nannte man diese Bistümer ''In partibus infidelium'' (lat. In Gebieten der Ungläubigen), da damals zumeist auf nordafrikanische Bistümer, die in die Hand der Mauren gefallen waren, geweiht wurde.
 
Im Jahr [[1988]] wurden durch den emeritierten Erzbischof Marcel Lefebvre vier Priester zum Weihbischof geweiht, was zur Gründung der Kommission [[Ecclesia Dei]] führte.
 
  
 
[[Kategorie:Bischöfe|!]]
 
[[Kategorie:Bischöfe|!]]

Version vom 2. Juli 2009, 13:22 Uhr

Ein Weihbischof ist ein Hilfsbischof (Auxiliarbischof) für den Diözesanbischof. Er hat kein eigenes Territorium (Sprengel), außer der Diözesanbischof weist ihm ein Teil seiner Diözese zu (z.B. so im Bistum Münster). Die lateinisch Bezeichnung ist episcopus auxiliaris. Die vorrangige Aufgabe von Weihbischöfen besteht in der Unterstützung des Diozesanbischofs bei Weihehandlungen wie zum Beispiel das Spenden des Firmsakraments. Er besitzt auf Grund der Bischofsweihe die Vollgewalt des Priestertums und kann darum auch Priester zu Bischöfen weihen. Ein Weihbischof, der das Recht zur Nachfolge beim Ausscheiden des Diözesanbischofs aus seinem Amt (z.B. durch Heimgang) hat, nennt man Koadjutor.

Da jeder Bischof einer Diözese zugeordnet sein muss, werden Weihbischöfe als Bischöfe einer im Laufe der Kirchengeschichte erloschenen Diözese geweiht. Diese Diözese nennt man Titularbistum und den Bischof in dieser Funktion Titularbischof. Bis zur Mitte der 20. Jahrhunderts nannte man diese Bistümer In partibus infidelium (lat. In Gebieten der Ungläubigen), da damals zumeist auf nordafrikanische Bistümer, die in die Hand der Mauren gefallen waren, geweiht wurde.