Dekret: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Dekret''' ist im [[Kirchenrecht]] eine ''Einzelfallentscheidung'' einer zuständigen Behörde (des [[Papst]]es), während eine [[Instruktion]] eine allgemeine Anweisung zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle ist. | Ein '''Dekret''' ist im [[Kirchenrecht]] eine ''Einzelfallentscheidung'' einer zuständigen Behörde (des [[Papst]]es), während eine [[Instruktion]] eine allgemeine Anweisung zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle ist. | ||
Version vom 22. Oktober 2014, 08:58 Uhr
Vorlage:Überarbeiten Ein Dekret ist im Kirchenrecht eine Einzelfallentscheidung einer zuständigen Behörde (des Papstes), während eine Instruktion eine allgemeine Anweisung zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle ist.
Weblinks
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